Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

16–23 Minuten

OnlineBilanzBlogBuchführung Reinigungsunternehmen

Buchführung Reinigungsunternehmen 2026: Pflichten & Praxis

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Buchführung in Reinigungsunternehmen unterliegt strengen handels- und steuerrechtlichen Vorgaben. Ob EÜR oder doppelte Buchführung – die richtige Organisation, passende Software und fristgerechte Offenlegung entscheiden über Rechtssicherheit und betriebswirtschaftlichen Erfolg. Dieser Leitfaden zeigt, worauf Reinigungsdienstleister 2026 achten müssen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Reinigungsunternehmen sind je nach Rechtsform und Größe zur Buchführung verpflichtet. GmbHs unterliegen stets der handelsrechtlichen Buchführungspflicht nach § 238 HGB und müssen einen Jahresabschluss erstellen. Personengesellschaften und Einzelunternehmen können unter bestimmten Schwellenwerten eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung führen. Typische Branchenbesonderheiten wie Personalintensität, Subunternehmer-Einsatz und branchenspezifische Sozialversicherungspflichten erfordern besondere Sorgfalt in der laufenden Buchführung.

Welche Buchführungspflicht gilt für Reinigungsunternehmen?

Reinigungsunternehmen unterliegen wie alle kaufmännischen Betriebe grundsätzlich der Buchführungspflicht nach § 238 HGB. Ob eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ausreicht oder eine doppelte Buchführung mit Bilanz zwingend ist, hängt von der Rechtsform und dem Geschäftsumfang ab. GmbHs im Reinigungsgewerbe sind aufgrund ihrer Rechtsform stets zur doppelten Buchführung verpflichtet (§ 6 Abs. 1 PublG), unabhängig von Umsatz oder Gewinn.

Personengesellschaften und Einzelunternehmen im Reinigungsbereich werden buchführungspflichtig, sobald sie die Schwellenwerte des § 241a HGB überschreiten: mehr als 800.000 Euro Umsatzerlöse oder mehr als 80.000 Euro Gewinn in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren. Für Personengesellschaften wie eine KG empfiehlt sich dabei nicht nur die ordnungsgemäße Buchführung, sondern auch eine strukturierte Bilanzanalyse mit relevanten Kennzahlen, um die wirtschaftliche Lage transparent zu machen. In der Praxis erreichen professionelle Gebäudereiniger oder Dienstleister mit mehreren Mitarbeitern diese Grenzen rasch, sodass die doppelte Buchführung zur Pflicht wird.

Praxishinweis GmbH-Reinigungsunternehmen

Jede Reinigungs-GmbH – ob 2 oder 200 Mitarbeiter – muss ab Gründung doppelt buchen, einen Jahresabschluss mit Bilanz und GuV erstellen sowie diesen gemäß § 325 HGB beim Unternehmensregister offenlegen. Die Buchführungspflicht entsteht mit Eintragung ins Handelsregister.

Größenklassen und ihre Folgen

Nach § 267 HGB werden Kapitalgesellschaften in klein, mittelgroß und groß eingeteilt. Kleine Reinigungs-GmbHs (Bilanzsumme ≤ 6 Mio. €, Umsatz ≤ 13,6 Mio. €, ≤ 50 Mitarbeiter) profitieren von Erleichterungen bei Bilanzgliederung, Anhang und Offenlegung. Mittlere und große Unternehmen müssen einen Lagebericht erstellen und unterliegen strengeren Publizitätspflichten.

Welche Besonderheiten gibt es in der Buchführung für Reinigungsdienstleister?

Die Reinigungsbranche zeichnet sich durch hohe Personalintensität, zahlreiche Kleinaufträge und häufig wechselnde Einsatzorte aus. Diese Struktur stellt besondere Anforderungen an die laufende Buchführung: Lohnkosten dominieren die Aufwandsseite, Materialkosten (Reinigungsmittel, Maschinen) sind vergleichsweise gering, und Forderungen entstehen oft gegenüber gewerblichen Auftraggebern mit längeren Zahlungszielen.

Typische Geschäftsvorfälle korrekt erfassen

  • Personalkosten: Löhne, Sozialabgaben, Urlaubsrückstellungen und Lohnnebenkosten bilden oft 60–80 % der Gesamtkosten und müssen monatlich detailliert gebucht werden.
  • Fremdleistungen: Einsatz von Subunternehmern erfordert saubere Abgrenzung zwischen eigenem Personal und Fremdpersonal; § 13b UStG (Reverse-Charge) bei Baureinigungs- oder Gebäudereinigungsleistungen beachten.
  • Verbrauchsmaterialien: Reinigungsmittel, Schutzkleidung, Kleingeräte werden meist als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst; größere Maschinen (z. B. Industriesauger) als Anlagevermögen aktiviert und abgeschrieben.
  • Fahrzeugkosten: Dienst-Pkw oder Transporter für Materiallieferung; Kilometernachweise und Fahrtenbuch bei gemischter Nutzung zwingend erforderlich.
  • Debitorenmanagement: Forderungen aus B2B-Verträgen mit Kommunen, Verwaltungen oder Industrie; regelmäßige Bonitätsprüfung und Wertberichtigungen bei Zahlungsverzug nach § 253 Abs. 4 HGB.

„Reinigungsunternehmen leben von schlanken Margen und hohem Durchsatz. Bereits kleine Fehler bei der Erfassung von Lohnkosten oder Umsatzsteuer-Sonderregelungen können die Liquidität gefährden. Eine saubere monatliche Finanzbuchhaltung ist deshalb nicht nur Pflicht, sondern existenzsicherndes Steuerungsinstrument.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Umsatzsteuerliche Stolperfallen

Viele Reinigungsleistungen unterliegen dem Regelsteuersatz von 19 %. Ausnahmen existieren für bestimmte Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken oder öffentlichen Einrichtungen. Bei Baureinigungs- oder Gebäudereinigungsleistungen an andere Unternehmer greift seit 2014 die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (§ 13b UStG): Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer, nicht der Reiniger. Dies muss in der Rechnung und Buchführung korrekt abgebildet werden, um Doppelbesteuerung oder Steuerhinterziehungsvorwürfe zu vermeiden.

Welcher Kontenrahmen eignet sich für Reinigungsunternehmen?

Reinigungsunternehmen nutzen in der Regel den SKR 03 oder SKR 04 (Standardkontenrahmen des DATEV-Systems). Der SKR 03 ist nach dem Prozessgliederungsprinzip aufgebaut, während der SKR 04 dem Abschlussgliederungsprinzip folgt. Beide Kontenrahmen bieten die notwendigen Konten für Personalaufwand, Fremdleistungen, Materialverbrauch und Umsatzerlöse.

Der individuelle Kontenplan wird aus dem Kontenrahmen abgeleitet und auf die spezifischen Anforderungen des Reinigungsbetriebs angepasst. Typische Anpassungen umfassen eigene Kostenstellengliederung (z. B. Objektreinigung, Industriereinigung, Sonderreinigung) sowie detaillierte Unterkonten für Personalkosten nach Lohngruppen oder Einsatzorten.

SKR 03 (Prozessgliederung)

  • Intuitive Struktur für laufende Buchungen
  • Weit verbreitet in der Praxis
  • Gut kompatibel mit DATEV-Software

SKR 04 (Abschlussgliederung)

  • Direkte Verknüpfung zur Bilanzstruktur
  • Erleichtert Jahresabschlusserstellung
  • Geeignet für größere Reinigungsgesellschaften

Wichtige Kontengruppen im Überblick

Kontenklasse Inhalt Beispiele Reinigungsbranche
0/1 – Anlagevermögen Maschinen, Fahrzeuge, Betriebs­ausstattung Industriesauger, Reinigungsmaschinen, Dienstfahrzeuge
2 – Umlaufvermögen Vorräte, Forderungen, Bankguthaben Reinigungsmittel-Lager, Kundenforderungen, Kasse
3 – Eigenkapital & Rückstellungen Stammkapital, Gewinnvortrag, Rückstellungen GmbH-Stammkapital 25.000 €, Urlaubsrückstellungen
4 – Verbindlichkeiten Lieferanten, Darlehen, Sozialversicherung Lieferanten Reinigungsmittel, Bankdarlehen, Lohnsteuer
5/6 – Betriebliche Erträge Umsatzerlöse nach Leistungsart Objektreinigung, Glasreinigung, Sonderreinigung
6/7 – Betriebliche Aufwendungen Personal, Material, Fremdleistungen Löhne, Sozialabgaben, Subunternehmer, Reinigungsmittel

Welche Software-Lösungen empfehlen sich für die Buchführung?

Moderne Reinigungsunternehmen setzen auf digitale Buchhaltungssoftware, um den administrativen Aufwand zu minimieren und Echtzeitauswertungen zu ermöglichen. Die Anforderungen reichen von der Belegerfassung per App über automatisierte Zahlungsabgleiche bis zur direkten Schnittstelle zur Lohnbuchhaltung. Die Wahl der richtigen Software hängt von Unternehmensgröße, Anzahl der Mitarbeiter und der Komplexität der Auftragsstruktur ab.

Marktübliche Software-Kategorien

  • DATEV Unternehmen online: Branchenstandard für Zusammenarbeit mit Steuerberatern; sichere Cloud-Lösung, vollständige GoBD-Konformität, direkte Schnittstellen zu Lohn und Finanzbuchhaltung. Ideal für GmbHs mit externem Steuerberater.
  • Lexoffice, sevDesk, FastBill: Cloudbasierte Komplettlösungen für kleine bis mittlere Reinigungsunternehmen; intuitiv bedienbar, Belegerfassung per App, automatischer Bankabgleich. Geeignet für Geschäftsführer ohne kaufmännisches Personal.
  • SAP Business One, MS Dynamics: ERP-Systeme für größere Reinigungsgesellschaften mit mehreren Standorten; integrierte Auftragsverwaltung, Materialwirtschaft, Controlling. Hoher Implementierungsaufwand, aber maximale Skalierbarkeit.
  • Branchenspezifische Lösungen: Software wie CleanManager oder PlanPro kombinieren Einsatzplanung, Zeiterfassung und Abrechnung mit Buchhaltungsmodulen; besonders bei Objektreinigung mit vielen Teilzeitkräften vorteilhaft.

GoBD-Konformität zwingend erforderlich

Seit Inkrafttreten der GoBD müssen alle Buchführungssysteme Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit gewährleisten. Digitale Belege (E-Mails, PDF-Rechnungen) müssen revisionssicher archiviert werden. Verstöße führen bei Betriebsprüfungen zu Hinzuschätzungen und Bußgeldern. Cloud-Lösungen sollten ein Zertifikat nach IDW PS 880 oder vergleichbare Nachweise vorweisen können.

Schnittstellen zur Lohnbuchhaltung

Personalintensive Reinigungsunternehmen profitieren enorm von einer integrierten Lohnbuchhaltung. Moderne Systeme übertragen Lohndaten automatisch in die Finanzbuchhaltung, buchen Sozialabgaben und erstellen Zahlungsvorschläge für Krankenkassen und Finanzamt. Dies reduziert manuelle Fehlerquellen und spart Zeit bei der monatlichen Buchungsroutine. Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, sollte auf DATEV-Kompatibilität achten – digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de setzen auf durchgängige DATEV-Anbindung, um Medienbrüche zu vermeiden und den Festpreis-Jahresabschluss effizient zu koordinieren.

Wie organisiert man die laufende Buchführung effizient?

Eine effiziente laufende Buchführung im Reinigungsunternehmen steht und fällt mit klaren Prozessen und festen Verantwortlichkeiten. Die Herausforderung liegt darin, Belege aus vielen Einsatzorten zeitnah zu erfassen, Zahlungsströme täglich zu überwachen und Monatsabschlüsse termingerecht vorzubereiten. Geschäftsführer sollten feste Rhythmen etablieren: tägliche Kassenerfassung, wöchentliche Forderungsüberwachung, monatliche Kontenabstimmung.

Checkliste für die Monatsroutine

  • Alle Eingangsrechnungen erfasst und kontiert (Kreditorenbuchhaltung)
  • Ausgangsrechnungen erstellt, versendet und in der Debitorenbuchhaltung erfasst
  • Bankkonten abgeglichen, offene Posten zugeordnet (automatischer Zahlungsabgleich)
  • Kasse gezählt und Kassenbuch geführt (bei Bargeschäften)
  • Lohnabrechnungen erstellt, Sozialabgaben gebucht, Zahlungen vorbereitet
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung fristgerecht an das Finanzamt übermittelt (bis zum 10. des Folgemonats)
  • Offene Forderungen gemahnt, Zahlungserinnerungen versendet
  • Privatentnahmen und -einlagen erfasst (bei Personengesellschaften)
  • Rückstellungen für Urlaub, Jahresabschlussprüfung und Steuern aktualisiert
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) erstellt und mit Vormonat/Vorjahr verglichen

„Viele Reinigungsunternehmen verlieren den Überblick, weil Belege aus verschiedenen Objekten nicht zentral gesammelt werden. Ein digitales Belegmanagement – etwa per App oder E-Mail direkt an die Buchhaltungssoftware – spart Wochen an Nacharbeit und vermeidet, dass Kosten oder Erlöse vergessen werden.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Arbeitsteilung zwischen Geschäftsführung, Buchhaltung und Steuerberater

Geschäftsführer

  • Freigabe größerer Ausgaben
  • Kontrolle BWA und Liquidität
  • Zeichnung Jahresabschluss

Interne Buchhaltung / Bürokraft

  • Belege scannen und kontieren
  • Zahlläufe vorbereiten
  • Forderungen überwachen

Steuerberater / OnlineBilanz

  • Prüfung und Korrektur Buchungen
  • Erstellung Jahresabschluss
  • Rechtsverbindliche Unterschrift

Wer keinen eigenen Buchhalter beschäftigt, kann die laufende Finanzbuchhaltung ebenfalls an den Steuerberater auslagern. Moderne Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten neben dem Jahresabschluss auch monatliche Buchhaltungsservices zu transparenten Festpreisen an – digital koordiniert durch Servet Gündogan und fachlich durchgeführt vom zugelassenen Steuerberater-Team.

Wie wird der Jahresabschluss für eine Reinigungs-GmbH erstellt?

Der Jahresabschluss einer Reinigungs-GmbH besteht gemäß § 242 Abs. 3 HGB aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 HGB müssen zusätzlich einen Anhang erstellen, der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erläutert. Mittlere und große GmbHs benötigen zudem einen Lagebericht nach § 289 HGB. Der Jahresabschluss ist innerhalb der gesetzlichen Fristen aufzustellen, festzustellen und offenzulegen.

Ablauf der Jahresabschlusserstellung Schritt für Schritt

  1. Inventur (§ 240 HGB): Körperliche Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden zum Bilanzstichtag. Bei Reinigungsunternehmen: Zählung Reinigungsmittel, Erfassung Maschinen, Prüfung Forderungen und Verbindlichkeiten.
  2. Buchungsabschluss: Alle Geschäftsvorfälle des Jahres müssen vollständig erfasst sein; Kontenabstimmung zwischen Haupt- und Nebenbüchern (Debitoren, Kreditoren, Anlagenbuchhaltung).
  3. Abgrenzungen und Rückstellungen: Bildung von Rückstellungen für Urlaubsansprüche, ausstehende Rechnungen, Jahresabschlussprüfung, Steuern. Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen nach dem Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB).
  4. Abschreibungen: Planmäßige Abschreibung auf Reinigungsmaschinen, Fahrzeuge, Geschäftsausstattung nach § 253 Abs. 3 HGB; außerplanmäßige Abschreibung bei dauernder Wertminderung.
  5. Erstellung Bilanz und GuV: Übertragung der Salden aus der Buchhaltung in die HGB-Gliederungsschemen nach § 266 (Bilanz) und § 275 (GuV). Kleine GmbHs dürfen verkürzte Gliederungen nutzen.
  6. Anhang: Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Angaben zu Eventualverbindlichkeiten, Haftungsverhältnissen, Vorschüssen an Gesellschafter, durchschnittlicher Mitarbeiterzahl.
  7. Feststellung durch Gesellschafterversammlung: Innerhalb von 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) nach § 42a GmbHG muss der Jahresabschluss von den Gesellschaftern förmlich festgestellt werden.
  8. Offenlegung beim Unternehmensregister: Binnen 12 Monaten nach Bilanzstichtag (§ 325 HGB). Seit DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister.

Festpreis-Jahresabschluss durch Steuerberater

Der Jahresabschluss muss rechtskonform erstellt und sollte idealerweise von einem Steuerberater geprüft und unterzeichnet werden – etwa bei Bankgesprächen oder Betriebsprüfungen. Wer lange Wartezeiten und Kostenüberraschungen vermeiden möchte, findet auf OnlineBilanz.de transparente Festpreise für Jahresabschlüsse durch zugelassene Steuerberater – digital koordiniert und termingerecht umgesetzt.

Typische Bilanzpositionen bei Reinigungsunternehmen

Bilanzposition Besonderheiten Reinigungsbranche
Sachanlagen Reinigungsmaschinen, Fahrzeuge, Büroausstattung; meist geringer Anteil am Gesamtvermögen
Vorräte Reinigungsmittel, Verbrauchsmaterialien; geringer Umfang, oft verbrauchsorientiert gebucht
Forderungen aus L+L Hoher Anteil; Zahlungsziele 30–60 Tage; Risiko Forderungsausfall bei insolventen Auftraggebern
Rückstellungen Urlaubsansprüche, Sozialabgaben, Jahresabschlusskosten; personalintensive Branche = hohe Rückstellungen
Verbindlichkeiten L+L Lieferanten (Reinigungsmittel), Subunternehmer, Sozialversicherungsträger
Eigenkapital Stammkapital 25.000 €, Gewinnrücklagen; oft niedrige Eigenkapitalquote aufgrund laufender Gewinnausschüttungen

Welche Offenlegungspflichten gelten und welche Fristen sind zu beachten?

Jede GmbH – unabhängig von Größe oder Branche – ist verpflichtet, ihren Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenzulegen (§ 325 HGB). Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister; der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig. Kleine GmbHs dürfen eine verkürzte Bilanz einreichen, mittelgroße und große Gesellschaften müssen vollständige Unterlagen inklusive Lagebericht publizieren.

Fristen im Überblick (Bilanzstichtag 31.12.2025)

Frist Größenklasse Rechtsgrundlage Konkretes Datum
Feststellung Jahresabschluss Kleine GmbH § 42a Abs. 2 GmbHG Bis 30.11.2026 (11 Monate)
Feststellung Jahresabschluss Mittelgroße/große GmbH § 42a Abs. 1 GmbHG Bis 31.08.2026 (8 Monate)
Offenlegung Unternehmensregister Alle Kapitalgesellschaften § 325 Abs. 1 HGB Bis 31.12.2026 (12 Monate)

Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung

Wird der Jahresabschluss nicht fristgerecht offengelegt, leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Geschäftsführer haften persönlich, wenn sie die Offenlegung schuldhaft versäumen. Wiederholte Verstöße führen zu exponentiell steigenden Bußgeldern.

Offenlegungsumfang nach Größenklasse

  • Kleine GmbH (§ 267 Abs. 1 HGB): Verkürzte Bilanz (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB), vollständige GuV oder nur Umsatzerlöse und Jahresüberschuss, verkürzter Anhang. Keine Offenlegung des Lageberichts erforderlich.
  • Mittelgroße GmbH (§ 267 Abs. 2 HGB): Vollständige Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, sofern freiwillige Prüfung durchgeführt wurde.
  • Große GmbH (§ 267 Abs. 3 HGB): Vollständige Unterlagen wie mittelgroß, zusätzlich Pflichtprüfung durch Wirtschaftsprüfer (§ 316 HGB), Offenlegung Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk.

Die elektronische Einreichung erfolgt über das Portal www.unternehmensregister.de oder über zertifizierte Einreichungssoftware (z. B. DATEV, Bundesanzeiger Verlag). Steuerberater übernehmen die Offenlegung in der Regel im Rahmen des Jahresabschluss-Mandats. Bei OnlineBilanz.de ist die fristgerechte Offenlegung im Festpreis für den Jahresabschluss enthalten – Servet Gündogan koordiniert den Ablauf, das Steuerberater-Team erstellt die Unterlagen und reicht sie rechtzeitig ein.

Welche häufigen Fehler sollten Reinigungsunternehmen in der Buchführung vermeiden?

Reinigungsunternehmen sind anfällig für typische Buchführungsfehler, die bei Betriebsprüfungen oder im Jahresabschluss teure Konsequenzen nach sich ziehen können. Die Kombination aus Personalintensität, Kleinbetragsrechnungen, Bargeschäften und häufig wechselnden Einsatzorten erfordert besondere Sorgfalt bei der laufenden Erfassung und Dokumentation.

Top 7 der vermeidbaren Buchführungsfehler

  1. Unvollständige Belegerfassung: Quittungen von Tankstellen, Baumärkten oder Kleinmaterialien gehen verloren oder werden nicht rechtzeitig gebucht. Folge: Betriebsausgaben fehlen, Gewinn wird zu hoch ausgewiesen, Steuerlast steigt unnötig.
  2. Falsche Umsatzsteuer-Behandlung bei § 13b HGB: Gebäudereinigungsleistungen an Unternehmer unterliegen der Umkehr der Steuerschuldnerschaft; wird dennoch Umsatzsteuer ausgewiesen, droht Doppelbesteuerung oder Korrekturaufwand.
  3. Privatentnahmen nicht gebucht: Geschäftsführer nutzen Firmenwagen oder entnehmen Bargeld, ohne dies zu dokumentieren. Bei Betriebsprüfungen werden solche Vorgänge als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt und nachversteuert.
  4. Fehlende Rückstellungen für Urlaub und Sozialabgaben: Urlaubsansprüche der Mitarbeiter müssen als Verbindlichkeit erfasst werden; Sozialabgaben sind zeitnah zu buchen. Werden diese Positionen vergessen, ist die Bilanz falsch und der Gewinn verfälscht.
  5. Keine ordnungsgemäße Kassenführung: Bareinnahmen (z. B. Kleinaufträge) werden nicht täglich erfasst; Kassenbuch fehlt oder wird nachträglich geschönt. Dies verstößt gegen § 146 AO und führt zu Hinzuschätzungen.
  6. Vermischung von Geschäfts- und Privatkonto: Private Ausgaben werden über das Geschäftskonto bezahlt oder umgekehrt. Dies erschwert die Nachvollziehbarkeit, gefährdet die Anerkennung von Betriebsausgaben und führt zu Mehraufwand bei der Buchführung.
  7. Verspätete oder fehlende Umsatzsteuer-Voranmeldungen: Die monatliche oder quartalsweise USt-VA muss bis zum 10. des Folgemonats elektronisch übermittelt werden. Versäumnisse führen zu Verspätungszuschlägen (§ 152 AO) und Säumniszuschlägen.

„Der größte Fehler ist, die Buchführung als notwendiges Übel zu betrachten und Belege monatelang liegen zu lassen. Wer monatlich bucht und die BWA konsequent auswertet, gewinnt nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch wertvolle Steuerungsinformationen für Preiskalkulation und Liquiditätsplanung.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Prävention durch klare Prozesse und externe Unterstützung

Viele Fehler lassen sich durch einfache organisatorische Maßnahmen vermeiden: digitales Belegmanagement per App, wöchentliche Zahlungskontrollen, monatliche Abstimmung mit dem Steuerberater. Wer unsicher ist oder keine eigene Buchhaltungsabteilung hat, sollte frühzeitig einen Steuerberater einbinden – nicht erst bei Problemen, sondern präventiv. Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten neben dem Jahresabschluss auch laufende Buchführungsservices zu Festpreisen, die durch das Steuerberater-Team fachlich begleitet und von Servet Gündogan administrativ koordiniert werden.

Welche Rolle spielt Digitalisierung für die Zukunft der Buchführung im Reinigungsgewerbe?

Die Digitalisierung verändert die Buchführung im Reinigungsgewerbe grundlegend. Manuelle Prozesse wie das Sortieren von Papierbelegen, das händische Übertragen von Rechnungsdaten oder die monatliche Kontenabstimmung per Excel gehören zunehmend der Vergangenheit an. Moderne Cloud-Lösungen, automatisierte Belegerfassung und integrierte Schnittstellen zwischen Auftragsmanagement, Zeiterfassung und Finanzbuchhaltung ermöglichen Echtzeitauswertungen und reduzieren den administrativen Aufwand erheblich.

Technologische Trends und ihre Auswirkungen

  • KI-gestützte Belegerfassung: Rechnungen werden per OCR (Optical Character Recognition) automatisch eingelesen, Kontierungsvorschläge durch KI generiert. Fehlerquote sinkt, Bearbeitungszeit halbiert sich.
  • API-Schnittstellen zu Banken: Täglicher automatischer Abruf von Kontobewegungen; Zahlungen werden automatisch offenen Rechnungen zugeordnet. Liquiditätssteuerung in Echtzeit möglich.
  • Integrierte Plattformen: Auftragsmanagement, Einsatzplanung, Zeiterfassung und Buchhaltung arbeiten in einem System zusammen. Leistungen werden automatisch fakturiert, Erlöse direkt gebucht.
  • Mobile Belegerfassung: Mitarbeiter fotografieren Tankbelege, Materialrechnungen oder Fahrtenbücher direkt vor Ort per App; Belege landen GoBD-konform in der Buchhaltung.
  • Vorausschauende Liquiditätsplanung: KI analysiert Zahlungseingänge und -ausgänge, warnt frühzeitig vor Engpässen, schlägt optimale Zahlungszeitpunkte vor.

70 %

Zeitersparnis durch digitale Belegerfassung

50 %

Reduktion manueller Kontierungsfehler

100 %

GoBD-Konformität bei Cloud-Lösungen

Herausforderungen und rechtliche Rahmenbedingungen

Die Digitalisierung bringt nicht nur Chancen, sondern auch rechtliche Anforderungen. Die GoBD verlangen revisionssichere Archivierung digitaler Belege über mindestens 10 Jahre. Datenschutz nach DSGVO muss bei cloudbasierten Systemen gewährleistet sein, insbesondere bei Lohndaten und Kundenadressen. Investitionen in Software und Schulung der Mitarbeiter sind notwendig, amortisieren sich aber meist binnen weniger Jahre durch Effizienzgewinne.

Reinigungsunternehmen, die den digitalen Wandel aktiv gestalten, sichern sich Wettbewerbsvorteile: schnellere Rechnungsstellung, bessere Liquiditätskontrolle, geringere Fehlerquote und nicht zuletzt eine attraktivere Zusammenarbeit mit Steuerberatern. Wer etwa auf DATEV-integrierte Lösungen setzt und den Jahresabschluss über digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de erstellen lässt, profitiert von durchgängigen Prozessen ohne Medienbrüche – vom Beleg bis zur Offenlegung beim Unternehmensregister.

Digitale Steuerberatung mit OnlineBilanz

OnlineBilanz.de verbindet Steuerberater-Qualität mit digitalen Prozessen: transparente Festpreise, keine Wartezeiten, DATEV-integriert. Servet Gündogan koordiniert als Büroleiter den Kontakt zwischen Mandant und Steuerberater-Team; der Jahresabschluss wird fachlich korrekt erstellt, rechtsverbindlich unterzeichnet und fristgerecht offengelegt – alles aus einer Hand.

Häufig gestellte Fragen

Können Reinigungsunternehmen die Buchführung selbst machen oder brauchen sie einen Steuerberater?

Rechtlich können Unternehmer die Buchführung selbst führen, sofern sie die erforderliche Fachkenntnis besitzen. In der Praxis empfiehlt sich jedoch die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater, da dieser nicht nur die laufende Buchhaltung überwacht, sondern auch den Jahresabschluss rechtssicher erstellt, steuerliche Optimierungen vornimmt und bei Betriebsprüfungen unterstützt. Gerade in der personalintensiven Reinigungsbranche mit komplexen Sozialversicherungsfragen ist fachliche Begleitung wertvoll.

Was kostet die Buchführung für ein Reinigungsunternehmen im Durchschnitt?

Die Kosten hängen von Umsatz, Belegzahl und Komplexität ab. Nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) richtet sich das Honorar nach dem Gegenstandswert. Kleinere Reinigungsfirmen zahlen monatlich oft zwischen 150 und 400 Euro für die laufende Buchführung, mittelgroße Betriebe können mit 400 bis 800 Euro rechnen. Hinzu kommen Kosten für Jahresabschluss und Steuererklärungen. Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten transparente Festpreise ohne versteckte Gebühren.

Welche Aufbewahrungsfristen gelten für Buchhaltungsunterlagen im Reinigungsgewerbe?

Nach § 257 HGB und § 147 AO gelten für Buchführungsunterlagen (Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Buchungsbelege) zehn Jahre Aufbewahrungsfrist. Für empfangene Handels- und Geschäftsbriefe sowie Kopien abgesandter Briefe beträgt die Frist sechs Jahre. Die Frist beginnt mit Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte bzw. der Beleg entstanden ist. Seit 2020 ist die Aufbewahrung in elektronischer Form ausdrücklich zulässig, sofern die Unveränderbarkeit gewährleistet ist.

Müssen Reinigungsunternehmen eine Registrierkasse führen?

Eine Registrierkassenpflicht besteht in Deutschland nicht generell. Jedoch müssen alle Bareinnahmen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung einzeln und zeitnah erfasst werden. Wer eine elektronische Kasse nutzt, muss seit 2020 eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) einsetzen und die Kassenaufzeichnungen digital archivieren. Reinigungsunternehmen, die überwiegend auf Rechnung arbeiten, haben meist nur geringe Bargeschäfte und können unter Umständen auf eine Kasse verzichten, müssen aber Bareingänge dennoch lückenlos dokumentieren.

Was passiert bei verspäteter Offenlegung des Jahresabschlusses?

Bei Verstoß gegen die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz kann ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro festsetzen. Zudem werden säumige Unternehmen öffentlich im Bundesanzeiger bekannt gemacht, was reputationsschädigend wirkt. Die Offenlegungsfrist beträgt zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag. Wird der Jahresabschluss zu spät festgestellt, verkürzt sich die verbleibende Offenlegungsfrist entsprechend.

Welche steuerlichen Besonderheiten gibt es bei der Beschäftigung von Minijobbern in Reinigungsfirmen?

Minijobber (geringfügig Beschäftigte bis 538 Euro monatlich, Stand 2026) unterliegen der pauschalen Sozialversicherung und können pauschal mit 2 % Lohnsteuer versteuert werden. Arbeitgeber zahlen Pauschalabgaben von rund 30 % (13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Lohnsteuer, Umlagen). Wichtig: Die Anmeldung muss über die Minijob-Zentrale erfolgen, und sämtliche Lohnabrechnungen sind zehn Jahre aufzubewahren. Fehlende oder fehlerhafte Anmeldungen können zu erheblichen Nachforderungen der Sozialversicherungsträger führen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 238 HGB – Buchführungspflicht, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz