Bilanz GmbH & Co. KG Prüfung 2026: Pflicht & Ablauf
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Die GmbH & Co. KG ist eine häufig gewählte Rechtsform, bei der die Bilanzierungs- und Prüfungspflichten von mehreren Gesetzen abhängen. Ob eine Jahresabschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer erforderlich ist, hängt von der Größenklasse nach § 267 HGB ab. Dieser Artikel erklärt, wann die Prüfung verpflichtend ist, welche Fristen gelten und worauf Geschäftsführer und Gesellschafter achten müssen.
Kurzantwort
Eine GmbH & Co. KG ist prüfungspflichtig, wenn sie als mittelgroße oder große Kapitalgesellschaft einzustufen ist (§ 264a HGB i. V. m. § 267 HGB). Kleine GmbH & Co. KG sind in der Regel von der Prüfungspflicht befreit. Die Prüfung muss von einem Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer durchgeführt werden, wobei Fristen für Feststellung und Offenlegung einzuhalten sind.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine GmbH & Co. KG und welche Besonderheiten gelten bei der Bilanzierung?
- Wann ist die Bilanzprüfung für eine GmbH & Co. KG gesetzlich verpflichtend?
- Welche Bestandteile umfasst die Jahresabschlussprüfung einer GmbH & Co. KG?
- Wer darf die Bilanzprüfung einer GmbH & Co. KG durchführen?
- Wie läuft die Prüfung ab und welche Fristen gelten für die GmbH & Co. KG?
- Was kostet die Bilanzprüfung einer GmbH & Co. KG?
- Muss auch die Komplementär-GmbH geprüft werden?
- Welche Prüfungsschwerpunkte gibt es typischerweise bei der GmbH & Co. KG?
- Wie kann OnlineBilanz bei der Vorbereitung auf die Prüfung unterstützen?
Was ist eine GmbH & Co. KG und welche Besonderheiten gelten bei der Bilanzierung?
Die GmbH & Co. KG ist eine Personengesellschaft in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft (KG), bei der die Komplementärin – also die persönlich haftende Gesellschafterin – eine GmbH ist. Diese Konstruktion verbindet die Haftungsbeschränkung der GmbH mit den steuerlichen Vorteilen der Personengesellschaft. Für die Bilanzierung bedeutet dies: Die GmbH & Co. KG ist selbst bilanzierungspflichtig nach § 238 HGB, da sie ein Handelsgewerbe betreibt und als KG im Handelsregister eingetragen ist.
Die Komplementär-GmbH erstellt zudem ihren eigenen Jahresabschluss nach § 242 HGB. In der Praxis führt dies zu zwei parallelen Rechnungslegungspflichten: Die GmbH & Co. KG bilanziert als Gesellschaft, die GmbH als Komplementärin ebenfalls – allerdings meist mit geringem Geschäftsumfang, da ihre Funktion primär die Übernahme der Haftung ist.
Praxis-Hinweis
Die GmbH & Co. KG wird handelsrechtlich wie eine Personengesellschaft behandelt, unterliegt aber den gleichen Rechnungslegungsvorschriften wie Kapitalgesellschaften, sobald sie bestimmte Größenmerkmale überschreitet. Die Komplementär-GmbH bleibt meist klein und erfüllt nur die Mindestanforderungen nach § 264 HGB.
Größenklassen und ihre Bedeutung für die Prüfungspflicht
Die Prüfungspflicht einer GmbH & Co. KG richtet sich nach § 267 HGB in Verbindung mit § 264a HGB. Dieser erweitert die Vorschriften für Kapitalgesellschaften auf Personenhandelsgesellschaften, sofern keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter ist – also genau der Fall bei der GmbH & Co. KG. Die Größenklassifizierung erfolgt anhand von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Arbeitnehmerzahl.
| Größenklasse | Bilanzsumme | Umsatzerlöse | Arbeitnehmer |
|---|---|---|---|
| Klein | ≤ 7,5 Mio. € | ≤ 15 Mio. € | ≤ 50 |
| Mittelgroß | ≤ 25 Mio. € | ≤ 50 Mio. € | ≤ 250 |
| Groß | > 25 Mio. € | > 50 Mio. € | > 250 |
Zwei der drei Merkmale müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden, damit ein Größenwechsel eintritt (§ 267 Abs. 4 HGB). Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 (Feststellung 2026) sind diese Schwellenwerte maßgeblich.
Wann ist die Bilanzprüfung für eine GmbH & Co. KG gesetzlich verpflichtend?
Die gesetzliche Prüfungspflicht ergibt sich aus § 316 HGB. Danach sind mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie ihnen gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften (§ 264a HGB) verpflichtet, ihren Jahresabschluss und Lagebericht durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Für kleine GmbH & Co. KG besteht grundsätzlich keine Prüfungspflicht, sofern nicht besondere Umstände (z. B. Konzernzugehörigkeit, Kapitalmarktorientierung) vorliegen.
Wichtig
Die Prüfungspflicht entsteht bereits bei Überschreitung der Schwellenwerte für mittelgroße Gesellschaften. Viele Geschäftsführer unterschätzen dies und planen keine Prüfung ein – mit der Folge, dass die Offenlegungsfrist nicht eingehalten werden kann, weil der Bestätigungsvermerk fehlt.
Prüfungspflicht bei mittelgroßen GmbH & Co. KG
Sobald zwei der drei Größenmerkmale nach § 267 Abs. 2 HGB an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen überschritten werden, ist die GmbH & Co. KG mittelgroß und damit prüfungspflichtig nach § 316 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss und – sofern erstellt – der Lagebericht müssen durch einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer geprüft werden.
- Bilanzsumme über 7,5 Mio. € (aber ≤ 25 Mio. €)
- Umsatzerlöse über 15 Mio. € (aber ≤ 50 Mio. €)
- Mehr als 50 Arbeitnehmer (aber ≤ 250)
Die Prüfung endet mit einem Bestätigungsvermerk gemäß § 322 HGB, der dem Jahresabschluss beizufügen ist. Ohne diesen Vermerk ist die Offenlegung beim Unternehmensregister nicht möglich – die Gesellschaft riskiert Ordnungsgelder nach § 335 HGB (zwischen 500 und 25.000 Euro).
Freiwillige Prüfung bei kleinen GmbH & Co. KG
Auch kleine GmbH & Co. KG können sich freiwillig prüfen lassen, etwa auf Wunsch von Gesellschaftern, Banken oder zur Vorbereitung auf eine Unternehmenstransaktion. In diesem Fall sollte die Prüfung frühzeitig beauftragt werden, um Verzögerungen bei der Feststellung und Offenlegung zu vermeiden.
Welche Bestandteile umfasst die Jahresabschlussprüfung einer GmbH & Co. KG?
Der Umfang der gesetzlichen Abschlussprüfung ist in § 316 ff. HGB geregelt. Gegenstand der Prüfung sind der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, ggf. Anhang) sowie – bei mittelgroßen und großen Gesellschaften – der Lagebericht. Zusätzlich wird die Buchführung daraufhin geprüft, ob sie den gesetzlichen Vorschriften entspricht und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB).
Prüfung der Buchführung und des Jahresabschlusses
Der Abschlussprüfer prüft, ob die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) eingehalten wurden, ob Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte ordnungsgemäß ausgeübt wurden und ob die Bilanzpositionen sowie die GuV sachgerecht dargestellt sind. Bei der GmbH & Co. KG ist besonders auf die Abgrenzung zwischen Gesellschafts- und Gesellschafterebene zu achten, etwa bei Entnahmen, Einlagen oder Tätigkeitsvergütungen an die Komplementär-GmbH.
-
Vollständigkeit und Richtigkeit der Buchführung (§ 238, § 239 HGB)
-
Einhaltung der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften (§ 246 ff. HGB)
-
Prüfung der Anhangsangaben (§ 284 ff. HGB bei mittelgroßen/großen KGs)
-
Übereinstimmung von Jahresabschluss und Lagebericht
-
Ordnungsmäßigkeit der Gewinnverwendung und Gesellschafterbeschlüsse
Prüfung des Lageberichts
Mittelgroße und große GmbH & Co. KG müssen gemäß § 264 Abs. 1 HGB i. V. m. § 264a HGB einen Lagebericht erstellen. Dieser wird vom Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob die gesetzlichen Vorschriften eingehalten wurden (§ 317 Abs. 2 HGB). Der Lagebericht muss den Geschäftsverlauf, die Lage der Gesellschaft sowie die voraussichtliche Entwicklung mit wesentlichen Chancen und Risiken darstellen.
„In der Praxis sehen wir häufig, dass der Lagebericht bei der GmbH & Co. KG zu knapp ausfällt oder wichtige Risikofelder – etwa aus Gesellschafterdarlehen oder stillen Beteiligungen – nicht transparent genug dargestellt werden. Der Abschlussprüfer wird hier nachfragen und ggf. Anpassungen einfordern.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Wer darf die Bilanzprüfung einer GmbH & Co. KG durchführen?
Die gesetzliche Abschlussprüfung darf nur von Wirtschaftsprüfern, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder – bei kleinen und mittelgroßen Gesellschaften – vereidigten Buchprüfern durchgeführt werden (§ 319 HGB). Steuerberater sind grundsätzlich nicht zur gesetzlichen Abschlussprüfung berechtigt, es sei denn, sie verfügen zusätzlich über die Zulassung als vereidigter Buchprüfer.
Anforderungen an den Abschlussprüfer
Der Prüfer muss unabhängig sein (§ 319 Abs. 2 und 3 HGB). Ausgeschlossen sind insbesondere Personen, die Organmitglieder der Gesellschaft sind, in einem Beschäftigungsverhältnis zur Gesellschaft stehen oder bei der Buchführung oder Erstellung des Jahresabschlusses mitgewirkt haben. Auch wirtschaftliche Verflechtungen oder nahe Angehörigenverhältnisse können zur Ausschließung führen.
Unabhängigkeitsgebot beachten
Wer seinen Steuerberater mit der Erstellung des Jahresabschlusses beauftragt, kann diesen nicht gleichzeitig als Abschlussprüfer bestellen – selbst wenn dieser vereidigte Buchprüfer ist. Die Mitwirkung an der Erstellung schließt die Prüfung aus (§ 319 Abs. 3 Nr. 3 HGB).
Bestellung des Abschlussprüfers
Die Bestellung des Abschlussprüfers erfolgt durch Beschluss der Gesellschafterversammlung (§ 318 Abs. 1 HGB). Bei der GmbH & Co. KG ist dies die Versammlung der Kommanditisten, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes regelt. Die Bestellung sollte zeitnah nach dem Bilanzstichtag erfolgen, damit der Prüfer frühzeitig in die Jahresabschlusserstellung eingebunden werden kann.
Wird kein Prüfer bestellt oder kommt es zu Unstimmigkeiten, kann jeder Gesellschafter beim zuständigen Amtsgericht die gerichtliche Bestellung eines Prüfers beantragen (§ 318 Abs. 3 HGB).
Wie läuft die Prüfung ab und welche Fristen gelten für die GmbH & Co. KG?
Die Abschlussprüfung gliedert sich typischerweise in mehrere Phasen: Prüfungsplanung, Zwischenprüfung (optional), Schlussprüfung nach Aufstellung des Jahresabschlusses und Erstellung des Prüfungsberichts mit Bestätigungsvermerk. Der gesamte Prozess sollte so geplant werden, dass die gesetzlichen Fristen für Feststellung und Offenlegung eingehalten werden können.
Phase 1: Prüfungsplanung und Vorbereitung
Nach der Bestellung nimmt der Abschlussprüfer Kontakt mit der Gesellschaft auf und plant die Prüfung. Er verschafft sich einen Überblick über Geschäftstätigkeit, Rechnungslegungssystem, interne Kontrollen und wesentliche Risikobereiche. In dieser Phase werden auch Prüfungsschwerpunkte festgelegt, etwa bei komplexen Sachverhalten wie Rückstellungen, Forderungsbewertung oder Abgrenzung von Gesellschafterdarlehen.
Phase 2: Durchführung der Prüfung
Die eigentliche Prüfung erfolgt nach Aufstellung des Jahresabschlusses durch die Geschäftsführung. Der Prüfer führt Bestandsaufnahmen, Kontrollhandlungen, analytische Prüfungen und Belegeinsichten durch. Bei der GmbH & Co. KG sind insbesondere folgende Bereiche prüfungsintensiv:
- Abgrenzung zwischen Gesellschafts- und Gesellschaftervermögen
- Behandlung von Gesellschafterdarlehen und Bürgschaften
- Gewinnverteilung und Entnahmen/Einlagen
- Vergütungen an die Komplementär-GmbH (Geschäftsführungsvergütung, Haftungsvergütung)
- Bewertung von Beteiligungen, insbesondere an der Komplementär-GmbH
Phase 3: Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk
Der Abschlussprüfer erstellt einen schriftlichen Prüfungsbericht (§ 321 HGB), der an die Gesellschafter gerichtet ist und detailliert über die Prüfung, Feststellungen und Beurteilung informiert. Zusätzlich erteilt er einen Bestätigungsvermerk (§ 322 HGB), der dem Jahresabschluss beigefügt wird und öffentlich offengelegt werden muss. Dieser Vermerk kann uneingeschränkt, eingeschränkt oder versagt werden – je nach Ergebnis der Prüfung.
Tipp
Planen Sie die Prüfung frühzeitig ein. Der Abschlussprüfer benötigt Zugang zu Unterlagen, Personal und Systemen. Wer erst kurz vor Ablauf der Feststellungsfrist einen Prüfer beauftragt, riskiert Verzögerungen und kann die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB (12 Monate) nicht einhalten.
Fristen: Feststellung, Offenlegung und Ordnungsgelder
Nach § 42a GmbHG gelten für die Feststellung des Jahresabschlusses folgende Fristen (Bilanzstichtag 31.12.2025, Stand 2026):
| Größe | Feststellungsfrist | Offenlegungsfrist (§ 325 HGB) |
|---|---|---|
| Klein | 11 Monate (30.11.2026) | 12 Monate (31.12.2026) |
| Mittelgroß/Groß | 8 Monate (31.08.2026) | 12 Monate (31.12.2026) |
Die Offenlegung erfolgt ausschließlich beim Unternehmensregister (seit DiRUG, 01.08.2022). Bei Verstoß gegen die Offenlegungspflicht droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB mit Ordnungsgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Prüfung muss daher so terminiert werden, dass der Bestätigungsvermerk rechtzeitig vor der Offenlegungsfrist vorliegt.
„Wir beobachten regelmäßig, dass Gesellschaften die Prüfung zu spät beauftragen und dann unter Zeitdruck geraten. Die Abschlussprüfung lässt sich nicht auf Knopfdruck erledigen – je früher Sie den Prüfer einbinden, desto reibungsloser läuft der gesamte Prozess.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Was kostet die Bilanzprüfung einer GmbH & Co. KG?
Die Kosten für die gesetzliche Abschlussprüfung richten sich nach dem Umfang der Prüfung, der Größe und Komplexität der Gesellschaft sowie dem Prüfer. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren – die Honorare werden zwischen Gesellschaft und Prüfer vereinbart. In der Praxis orientieren sich Wirtschaftsprüfer oft an der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) oder an internen Stundensätzen.
Faktoren, die die Kosten beeinflussen
- Größenklasse: Mittelgroße Gesellschaften haben umfangreichere Prüfungsanforderungen als kleine.
- Komplexität der Geschäftstätigkeit: Viele Standorte, internationale Verflechtungen oder komplexe Bewertungsfragen erhöhen den Aufwand.
- Qualität der Buchführung: Gut vorbereitete, digitale Buchhaltung reduziert den Prüfungsaufwand erheblich.
- Anzahl der Standorte und Tochtergesellschaften: Konsolidierungspflichten oder mehrere Betriebsstätten erhöhen den Aufwand.
- Erstmalige vs. wiederkehrende Prüfung: Bei der ersten Prüfung ist der Aufwand höher, da der Prüfer sich einarbeiten muss.
Orientierungswerte für Prüfungskosten
Für eine mittelgroße GmbH & Co. KG mit überschaubarer Geschäftstätigkeit liegen die Kosten typischerweise zwischen 5.000 und 15.000 Euro netto. Große oder international tätige Gesellschaften können mit deutlich höheren Kosten rechnen, insbesondere wenn ein internationales Netzwerk (Big Four) beauftragt wird.
5.000 – 15.000 €
Typische Kosten mittelgroße GmbH & Co. KG
150 – 250 €
Stundensatz WP/vBP (Richtwert)
Die Kosten sollten bereits bei der Planung berücksichtigt werden. Wer einen Steuerberater mit der Erstellung des Jahresabschlusses beauftragt und zusätzlich einen Wirtschaftsprüfer für die Prüfung benötigt, sollte beide Leistungen klar abgrenzen und budgetieren. Auf OnlineBilanz.de erhalten Sie transparente Festpreise für die Erstellung des Jahresabschlusses durch zugelassene Steuerberater – die Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer lässt sich bei Bedarf separat koordinieren.
Muss auch die Komplementär-GmbH geprüft werden?
Die Komplementär-GmbH ist eine eigenständige Kapitalgesellschaft und unterliegt grundsätzlich den gleichen Rechnungslegungs- und Prüfungspflichten wie jede andere GmbH. Allerdings ist sie in der Praxis meist sehr klein: Stammkapital 25.000 Euro, kein operatives Geschäft, nur Haftungsübernahme für die KG. Ob eine Prüfungspflicht besteht, hängt daher von der Größe der GmbH ab – nicht von der Größe der KG.
Eigenständige Beurteilung nach § 267 HGB
Die Komplementär-GmbH wird separat nach § 267 HGB klassifiziert. In den allermeisten Fällen ist sie klein und daher nicht prüfungspflichtig nach § 316 HGB. Sie muss aber ihren eigenen Jahresabschluss aufstellen, feststellen und beim Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB).
GmbH & Co. KG
- Eigener Jahresabschluss
- Eigene Offenlegung
- Eigene Prüfungspflicht (ab mittelgroß)
Komplementär-GmbH
- Eigener Jahresabschluss
- Eigene Offenlegung
- Meist keine Prüfungspflicht
Es ist also möglich – und in der Praxis häufig –, dass die GmbH & Co. KG prüfungspflichtig ist, die Komplementär-GmbH aber nicht. Beide Gesellschaften sind rechtlich getrennt zu betrachten.
Praxis-Tipp
Die Komplementär-GmbH sollte trotz ihrer geringen Größe sauber bilanziert und offengelegt werden. Fehler oder Versäumnisse bei der GmbH können auf die gesamte Struktur zurückfallen und das Vertrauen von Banken oder Investoren beeinträchtigen.
Welche Prüfungsschwerpunkte gibt es typischerweise bei der GmbH & Co. KG?
Die Abschlussprüfung einer GmbH & Co. KG weist einige Besonderheiten auf, die sich aus der Rechtsform ergeben. Der Abschlussprüfer wird sich insbesondere auf die Abgrenzung zwischen Gesellschafts- und Gesellschafterebene, die Behandlung von Gesellschafterdarlehen und die Gewinnverteilung konzentrieren. Hinzu kommen die üblichen Prüfungsfelder wie Bewertung von Vermögensgegenständen, Rückstellungen und Abgrenzungen.
Abgrenzung Gesellschafts- vs. Gesellschaftervermögen
Eine häufige Fehlerquelle ist die unklare Trennung zwischen dem Vermögen der KG und dem privaten oder sonstigen Vermögen der Gesellschafter. Entnahmen, Einlagen, Darlehen und Verrechnungen müssen sauber dokumentiert und bilanziert werden. Der Prüfer wird prüfen, ob die Kapitalkonten der Gesellschafter korrekt geführt wurden und ob alle Gesellschafterbeschlüsse ordnungsgemäß dokumentiert sind.
Gesellschafterdarlehen und Rangrücktritt
Gesellschafterdarlehen sind in der GmbH & Co. KG weit verbreitet, etwa zur Finanzierung von Investitionen. Bilanzrechtlich ist entscheidend, ob ein Rangrücktritt vereinbart wurde und ob das Darlehen im Insolvenzfall eigenkapitalersetzend ist (§ 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO a. F., heute § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO n. F.). Der Abschlussprüfer wird die Verträge prüfen und beurteilen, ob die Darlehensforderung zu Recht als Verbindlichkeit ausgewiesen ist oder ob eine Umgliederung ins Eigenkapital erforderlich ist.
Gewinnverteilung und Entnahmen
Die Gewinnverteilung bei der KG richtet sich nach dem Gesellschaftsvertrag. Der Prüfer wird prüfen, ob die Verteilung vertragsgemäß erfolgt ist und ob Vorabgewinne, Haftungsvergütungen oder Geschäftsführungsvergütungen ordnungsgemäß behandelt wurden. Insbesondere die Vergütung der Komplementär-GmbH ist prüfungsrelevant: Sie muss angemessen sein und im Gesellschaftsvertrag geregelt sein.
Bewertung der Beteiligung an der Komplementär-GmbH
Sofern die GmbH & Co. KG Anteile an der Komplementär-GmbH hält (was häufig der Fall ist), muss diese Beteiligung bewertet werden. Bei dauerhafter Wertminderung ist eine außerplanmäßige Abschreibung erforderlich (§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB). Der Prüfer wird die Werthaltigkeit prüfen, insbesondere wenn die GmbH Verluste ausweist oder das Stammkapital durch Verluste aufgezehrt wurde.
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Vollständigkeit und Richtigkeit der Gesellschafterkonten
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Ordnungsgemäße Dokumentation von Darlehen und Sicherheiten
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Vertragsgemäße Gewinnverteilung
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Angemessenheit der Vergütungen an Komplementär-GmbH
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Bewertung von Beteiligungen und Forderungen
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Prüfung der Haftungsverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten
„Die GmbH & Co. KG ist eine komplexe Rechtsform, bei der viele Detailfragen eine Rolle spielen. Wir empfehlen, bereits bei der Aufstellung des Jahresabschlusses einen Steuerberater einzubinden, der mit der Struktur vertraut ist – das spart Zeit und Diskussionen mit dem Abschlussprüfer.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Wie kann OnlineBilanz bei der Vorbereitung auf die Prüfung unterstützen?
OnlineBilanz verbindet die fachliche Expertise zugelassener Steuerberater mit moderner, digitaler Prozessführung. Für prüfungspflichtige GmbH & Co. KG bieten wir die vollständige Erstellung des Jahresabschlusses – inklusive Anhang und Lagebericht – zu transparenten Festpreisen. Der Jahresabschluss wird von unseren Steuerberatern geprüft, aufbereitet und so vorbereitet, dass der Abschlussprüfer nahtlos anschließen kann.
Festpreis-Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater
Wir erstellen den Jahresabschluss für Ihre GmbH & Co. KG nach HGB, einschließlich aller erforderlichen Anhangsangaben (§ 284 ff. HGB) und – bei mittelgroßen/großen Gesellschaften – des Lageberichts. Die Erstellung erfolgt digital, koordiniert durch Servet Gündogan als Büroleiter in Stuttgart, fachlich verantwortet und unterzeichnet durch unser zugelassenes Steuerberater-Team.
Transparente Festpreise
Keine Überraschungen: Sie wissen von Anfang an, was der Jahresabschluss kostet – unabhängig vom Aufwand.
Digitale Koordination
Alle Unterlagen, Abstimmungen und Freigaben erfolgen digital – ohne Papier, ohne Wartezeiten.
Steuerberater-Qualität
Der Jahresabschluss wird durch zugelassene Steuerberater erstellt und unterzeichnet – rechtsverbindlich.
Vorbereitung auf die Abschlussprüfung
Ein sauber aufgestellter Jahresabschluss ist die beste Vorbereitung auf die Prüfung. Wir achten darauf, dass alle prüfungsrelevanten Sachverhalte – etwa Gesellschafterdarlehen, Gewinnverteilung, Vergütungen – korrekt dargestellt und im Anhang erläutert werden. So kann der Abschlussprüfer seine Arbeit effizient durchführen, ohne dass zeitaufwendige Nachfragen oder Korrekturen erforderlich werden.
Die Prüfung selbst wird von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer durchgeführt – OnlineBilanz übernimmt die vorgelagerte Erstellung und kann bei Bedarf die Koordination mit dem Prüfer unterstützen.
So funktioniert die Zusammenarbeit
1. Sie beauftragen OnlineBilanz mit der Erstellung des Jahresabschlusses. 2. Unser Steuerberater-Team erstellt Bilanz, GuV, Anhang und ggf. Lagebericht. 3. Der fertige Jahresabschluss wird Ihnen zur Feststellung vorgelegt. 4. Sie beauftragen parallel oder anschließend einen Abschlussprüfer, der den von uns erstellten Jahresabschluss prüft und den Bestätigungsvermerk erteilt. 5. Wir unterstützen Sie auf Wunsch bei der Offenlegung beim Unternehmensregister.
Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen und ohne unklare Honorare, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen – speziell für GmbH, UG und GmbH & Co. KG.
Häufig gestellte Fragen
Kann eine GmbH & Co. KG freiwillig eine Bilanzprüfung durchführen lassen?
Ja, auch wenn keine gesetzliche Prüfungspflicht besteht, kann eine GmbH & Co. KG freiwillig eine Jahresabschlussprüfung beauftragen. Dies kann sinnvoll sein, um die Bonität gegenüber Banken zu verbessern, die Transparenz für Gesellschafter zu erhöhen oder sich auf einen bevorstehenden Verkauf vorzubereiten.
Was passiert, wenn die GmbH & Co. KG die Prüfungspflicht ignoriert?
Wird eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung nicht durchgeführt oder der geprüfte Jahresabschluss nicht offengelegt, drohen Ordnungsgelder nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Zudem können zivil- und strafrechtliche Konsequenzen für die Geschäftsführung entstehen, insbesondere bei Insolvenz oder Gläubigerschädigung.
Wie lange dauert eine typische Jahresabschlussprüfung bei einer GmbH & Co. KG?
Die Dauer hängt von der Größe und Komplexität des Unternehmens ab. Bei mittelgroßen GmbH & Co. KG beträgt die Prüfungsdauer in der Regel 2 bis 4 Wochen ab Vorlage vollständiger Unterlagen. Große oder besonders komplexe Gesellschaften können 6 bis 8 Wochen oder mehr benötigen.
Kann der Steuerberater die Bilanzprüfung auch durchführen?
Nur wenn der Steuerberater gleichzeitig als Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer zugelassen ist. Ein reiner Steuerberater ohne diese Qualifikation darf die gesetzliche Jahresabschlussprüfung nach § 316 HGB nicht durchführen. Bei kleinen, nicht prüfungspflichtigen GmbH & Co. KG reicht die steuerliche Beratung in der Regel aus.
Was ist der Unterschied zwischen Abschlussprüfung und steuerlicher Betriebsprüfung?
Die Jahresabschlussprüfung nach HGB dient der Kontrolle der ordnungsgemäßen Rechnungslegung und wird von einem Wirtschaftsprüfer im Auftrag der Gesellschaft durchgeführt. Die steuerliche Betriebsprüfung wird hingegen vom Finanzamt durchgeführt und prüft die korrekte Ermittlung der Steuern. Beide Prüfungen sind unabhängig voneinander.
Welche Unterlagen muss die GmbH & Co. KG für die Prüfung bereitstellen?
Notwendig sind u. a. Bilanz, GuV, Anhang, Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterbeschlüsse, vollständige Buchführung, Inventurlisten, Verträge mit nahestehenden Unternehmen und Personen, Bankunterlagen, Darlehensverträge sowie ggf. Lageberichte. Der Prüfer benötigt vollständigen Zugang zur Buchhaltung und allen relevanten Dokumenten.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 264a HGB (Kapitalgesellschaft & Co.), § 267 HGB (Größenklassen), § 316 HGB (Prüfungspflicht), § 325 HGB (Offenlegung). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


