Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

13–20 Minuten

OnlineBilanzBlogArztpraxis Bilanz

Arztpraxis Bilanz 2026: Pflichten, Fristen & Kosten

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Bilanzierung einer Arztpraxis hängt von Rechtsform, Umsatz und Gewinn ab. Während Einzelpraxen und GbRs oft per Einnahmen-Überschuss-Rechnung abrechnen dürfen, sind Arzt-GmbHs und Arzt-AGs grundsätzlich bilanzpflicht. Dieser Artikel erklärt die gesetzlichen Schwellenwerte nach § 241a HGB, die Besonderheiten der Arztpraxis-Bilanz, Größenklassen nach § 267 HGB, Offenlegungspflichten im Unternehmensregister sowie alle relevanten Fristen für 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Eine Arztpraxis muss bilanzieren, wenn sie als Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH, AG) organisiert ist oder als Personengesellschaft die Schwellenwerte des § 241a HGB überschreitet (Umsatz über 800.000 € oder Gewinn über 80.000 € in zwei aufeinanderfolgenden Jahren). Einzelpraxen und kleine GbRs dürfen meist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung führen. Arzt-GmbHs müssen zudem ihren Jahresabschluss je nach Größenklasse beim Unternehmensregister offenlegen.

Wann muss eine Arztpraxis bilanzieren?

Arztpraxen sind grundsätzlich freiberuflich tätig im Sinne des § 18 EStG. Als Freiberufler unterliegen sie nicht der Buchführungspflicht nach § 238 HGB und können ihre Einkünfte durch einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln – solange sie nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft organisiert sind.

Eine Bilanzierungspflicht entsteht jedoch in folgenden Konstellationen:

  • Die Arztpraxis wird als GmbH (Arzt-GmbH) oder UG (haftungsbeschränkt) betrieben – dann greift die Buchführungspflicht nach § 13 Abs. 3 GmbHG i.V.m. § 238 HGB unabhängig von Umsatz oder Gewinn.
  • Die Praxis wird als Personengesellschaft (z.B. GbR oder PartG mbB) geführt und überschreitet die Schwellenwerte nach § 141 AO: Umsatz über 800.000 Euro oder Gewinn über 80.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Wirtschaftsjahren.
  • Es erfolgt ein freiwilliger Wechsel zur Bilanzierung, etwa zur besseren Finanzierungsgrundlage gegenüber Banken oder zur Vorbereitung auf einen Praxisverkauf.

Praxis-Hinweis

Seit 2026 wächst die Zahl der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) in GmbH-Form kontinuierlich. Für diese gilt ausnahmslos die handelsrechtliche Bilanzierungspflicht nach § 264 HGB – unabhängig von der Größe oder dem Umsatz der Einrichtung.

Der Übergang von der EÜR zur Bilanzierung ist nach § 141 Abs. 2 AO zu Beginn des Wirtschaftsjahres vorzunehmen, das auf die beiden überschrittenen Schwellenwerte folgt. Dabei ist eine Eröffnungsbilanz zu erstellen, die sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden zum Übergangsstichtag erfasst.

Rechtsformen und Bilanzpflicht bei Arztpraxen

Die Bilanzierungspflicht hängt unmittelbar von der gewählten Rechtsform ab. Während niedergelassene Ärzte in Einzelpraxis oder freiberuflicher GbR in der Regel nur eine EÜR erstellen, ändert sich die Situation grundlegend bei Kapitalgesellschaften.

Arzt-GmbH und UG (haftungsbeschränkt)

Sobald eine Arztpraxis als GmbH oder UG organisiert ist, gilt die originäre Buchführungspflicht nach § 13 Abs. 3 GmbHG. Diese umfasst die Pflicht zur doppelten Buchführung, zur Erstellung einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung nach § 242 HGB sowie zur Offenlegung beim Unternehmensregister gemäß § 325 HGB. Die Freiberuflichkeit der ärztlichen Tätigkeit entbindet nicht von dieser handelsrechtlichen Pflicht.

Partnerschaftsgesellschaft mbB (PartG mbB)

Die PartG mbB ist eine beliebte Rechtsform für Arztpraxen mit mehreren Gesellschaftern. Sie ist grundsätzlich nicht buchführungspflichtig, es sei denn, die Schwellenwerte des § 141 AO werden überschritten. Die Haftungsbeschränkung (mbB) allein löst keine Bilanzpflicht aus – entscheidend sind Umsatz und Gewinn.

Rechtsform Bilanzpflicht Rechtsgrundlage
Einzelpraxis (Freiberufler) Nein (EÜR ausreichend) § 4 Abs. 3 EStG
GbR / PartG mbB Nur bei Überschreiten der Schwellenwerte § 141 AO
Arzt-GmbH / UG Ja, immer § 13 Abs. 3 GmbHG, § 238 HGB
MVZ in GmbH-Form Ja, immer § 264 HGB

„In der Beratungspraxis beobachten wir, dass viele Ärzte die handelsrechtlichen Pflichten einer GmbH unterschätzen. Die Bilanzierung ist nicht optional – sie ist gesetzlich zwingend und muss fristgerecht erfolgen, um Ordnungsgelder zu vermeiden.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Besonderheiten der Arztpraxis-Bilanz

Die Bilanzierung einer Arztpraxis unterscheidet sich in mehreren Punkten von der klassischen Handelsbilanz. Typische Bilanzpositionen und Bewertungsfragen ergeben sich aus der medizinischen Tätigkeit und der besonderen Vermögensstruktur einer Praxis.

Anlagevermögen: Praxisausstattung und medizinische Geräte

Zu den wesentlichen Vermögensgegenständen zählen medizinische Geräte (z.B. Röntgengeräte, Ultraschallgeräte, Laborausstattung), EDV-Systeme, Praxismobiliar und ggf. Praxisfahrzeuge. Diese sind nach § 253 Abs. 1 HGB zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Die AfA-Tabellen des BMF geben hier Orientierung; typische Nutzungsdauern liegen zwischen 5 und 13 Jahren.

Praxiswert und Goodwill

Wird eine bestehende Arztpraxis erworben, entsteht häufig ein derivativer Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill). Dieser darf nach § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB aktiviert werden und ist nach § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer abzuschreiben – bei Arztpraxen üblicherweise 5 bis 10 Jahre. Ein originärer Praxiswert (selbst aufgebaut) darf nach § 248 Abs. 2 HGB hingegen nicht aktiviert werden.

Forderungen aus Liquidationen

Arztpraxen weisen in der Regel Forderungen gegenüber Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und Privatpatienten aus. Diese sind nach § 253 Abs. 4 HGB zum Nennwert anzusetzen, bei Zweifeln an der Einbringlichkeit ist eine Einzelwertberichtigung vorzunehmen. Da KV-Forderungen meist kurzfristig beglichen werden, ist das Ausfallrisiko gering; bei Privatpatienten kann eine Pauschalwertberichtigung von 1-3 % sachgerecht sein.

Achtung: Bewertungsfehler

Häufig werden geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) nach § 6 Abs. 2 EStG steuerlich sofort abgeschrieben, handelsrechtlich jedoch nach § 253 HGB aktivierungspflichtig, wenn sie selbstständig nutzbar sind und über 800 Euro netto kosten. Dies führt zu latenten Steuern nach § 274 HGB bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften.

Verbindlichkeiten und Rückstellungen

Typische Verbindlichkeiten umfassen Darlehen zur Praxisfinanzierung, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (z.B. Medikamente, Verbrauchsmaterial) sowie Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern. Rückstellungen sind nach § 249 HGB insbesondere für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, etwa für ausstehende Urlaubsansprüche, Jahresabschlusskosten oder Steuerberatungskosten.

Größenklassen und Offenlegungspflichten für Arzt-GmbHs

Die handelsrechtlichen Pflichten einer Arzt-GmbH richten sich nach ihrer Größenklasse gemäß § 267 HGB. Diese bestimmt nicht nur den Umfang der Bilanzierung, sondern auch die Prüfungs- und Offenlegungspflichten.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein (§ 267 Abs. 1) ≤ 7,5 Mio. € ≤ 15 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2) ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250
Groß (§ 267 Abs. 3) > 25 Mio. € > 50 Mio. € > 250

Zwei von drei Merkmalen müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden, damit ein Größenwechsel eintritt (§ 267 Abs. 4 HGB). Die meisten Arzt-GmbHs und MVZ-GmbHs fallen in die Kategorie der kleinen Kapitalgesellschaften.

Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften

  • Keine Pflicht zur Erstellung eines Anhangs, wenn wesentliche Angaben unter der Bilanz gemacht werden (§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB).
  • Keine Pflicht zur Erstellung eines Lageberichts (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB).
  • Verkürzte Offenlegung nach § 326 HGB: nur Bilanz (in verkürzter Form) ist offenzulegen, GuV und Anhang bleiben intern.
  • Keine gesetzliche Abschlussprüfungspflicht nach § 316 HGB.

Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen. Seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 ist der Bundesanzeiger nicht mehr die Offenlegungsstelle – die Einreichung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister.

Für eine Arzt-GmbH mit Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Offenlegungsfrist am 31.12.2026. Wird diese Frist versäumt, droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB mit Bußgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro.

„Viele Mandanten aus dem medizinischen Bereich sind überrascht, dass die Offenlegungspflicht auch für kleinere Arzt-GmbHs gilt. Wir kümmern uns daher bei OnlineBilanz nicht nur um die Erstellung der Bilanz, sondern auch um die fristgerechte elektronische Einreichung beim Unternehmensregister.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fristen und Pflichten im Überblick

Für Arzt-GmbHs gelten strenge gesetzliche Fristen, die bei Nichteinhaltung zu empfindlichen Sanktionen führen können. Die wichtigsten Fristen ergeben sich aus dem GmbH-Gesetz und dem Handelsgesetzbuch.

Feststellung des Jahresabschlusses

Nach § 42a Abs. 2 GmbHG haben die Gesellschafter den Jahresabschluss innerhalb der ersten acht Monate (mittelgroße und große GmbHs) oder elf Monate (kleine GmbHs) nach Ende des Geschäftsjahres festzustellen. Für eine kleine Arzt-GmbH mit Bilanzstichtag 31.12.2025 ist der Jahresabschluss also spätestens am 30.11.2026 festzustellen.

Offenlegungsfrist

Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss nach § 325 Abs. 1 HGB innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erfolgen – für den Abschluss zum 31.12.2025 also bis spätestens 31.12.2026. Diese Frist läuft unabhängig von der Feststellungsfrist.

  • Jahresabschluss durch Steuerberater erstellen lassen
  • Gesellschafterversammlung einberufen und Jahresabschluss feststellen (§ 42a GmbHG)
  • Feststellung im Protokoll dokumentieren
  • Jahresabschluss elektronisch beim Unternehmensregister einreichen (§ 325 HGB)
  • Bestätigung der Offenlegung archivieren
  • Steuerliche Abgabefristen (Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung) beachten

Praxis-Tipp

Die Körperschaftsteuererklärung ist nach § 149 Abs. 2 AO bei Erstellung durch einen Steuerberater erst bis zum 31.07.2027 (für das Wirtschaftsjahr 2025) fällig – deutlich später als die Offenlegungsfrist. Dennoch sollte der Jahresabschluss frühzeitig erstellt werden, da die Offenlegungsfrist nicht verlängerbar ist.

Ordnungsgeldverfahren

Das Bundesamt für Justiz leitet bei Fristversäumnis automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bei wiederholtem Verstoß bis zu 25.000 Euro erreichen. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.

Übergang von der EÜR zur Bilanzierung

Viele Arztpraxen beginnen als freiberufliche Einzelpraxis oder GbR mit einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung und wechseln später – etwa bei Gründung einer GmbH oder Überschreiten der Schwellenwerte – zur Bilanzierung. Dieser Übergang erfordert sorgfältige Planung und Umsetzung.

Erstellung der Eröffnungsbilanz

Der Übergang erfolgt durch Erstellung einer Eröffnungsbilanz zum Beginn des ersten bilanzierungspflichtigen Wirtschaftsjahres. Dabei sind sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden zum Übergangsstichtag zu erfassen und nach handelsrechtlichen Grundsätzen zu bewerten.

Typische Positionen in der Eröffnungsbilanz einer Arztpraxis:

  • Anlagevermögen: Medizinische Geräte, Praxismobiliar, EDV-Ausstattung, ggf. erworbener Praxiswert (zu Restbuchwerten oder Verkehrswerten)
  • Umlaufvermögen: Vorräte (Medikamente, Verbrauchsmaterial), Forderungen aus KV-Abrechnungen und Privatliquidationen, Bankguthaben, Kassenbestand
  • Verbindlichkeiten: Darlehen, Lieferantenverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern
  • Rückstellungen: Urlaubsrückstellungen, Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (Steuerberater, Jahresabschluss)

Übergangsgewinn und steuerliche Folgen

Der Wechsel von der EÜR zur Bilanzierung führt häufig zu einem Übergangsgewinn nach § 4 Abs. 3 Satz 5 EStG. Dieser entsteht, weil in der Eröffnungsbilanz Wirtschaftsgüter aktiviert werden (z.B. Forderungen, Vorräte), die bei der EÜR noch nicht erfasst wurden, und gleichzeitig Verbindlichkeiten passiviert werden, die bereits als Betriebsausgabe abgezogen wurden.

Der Übergangsgewinn ist grundsätzlich im Jahr des Wechsels zu versteuern. Nach § 4 Abs. 3 Satz 5 EStG kann jedoch ein Verteilungswahlrecht ausgeübt werden: Der Gewinn kann gleichmäßig auf das Übergangsjahr und die beiden Folgejahre verteilt werden, um die Steuerprogression abzumildern.

„Der Übergang zur Bilanzierung ist eine komplexe steuerliche Weichenstellung. Wir empfehlen, diesen Schritt frühzeitig zu planen und die Bewertungsansätze mit dem Steuerberater abzustimmen, um böse Überraschungen bei der Steuerlast zu vermeiden.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Dokumentation und Nachweise

Alle Wertansätze in der Eröffnungsbilanz müssen nachvollziehbar dokumentiert werden. Dazu gehören Anschaffungsnachweise, AfA-Berechnungen, Bewertungsgutachten (z.B. für den Praxiswert) und Forderungslisten. Die Finanzverwaltung prüft Eröffnungsbilanzen erfahrungsgemäß intensiv, da hier erhebliche Gestaltungsspielräume bestehen.

Kosten und Steuerberater-Beauftragung

Die Erstellung einer Arztpraxis-Bilanz erfordert fundierte Kenntnisse im Handels- und Steuerrecht. Die meisten Arzt-GmbHs beauftragen daher einen Steuerberater mit der Jahresabschlusserstellung.

Honorar nach Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)

Die Vergütung richtet sich nach der StBVV und hängt vom Gegenstandswert (in der Regel: Bilanzsumme oder Summe der Betriebseinnahmen) sowie vom Schwierigkeitsgrad ab. Für eine kleine Arzt-GmbH mit einer Bilanzsumme von 500.000 Euro liegt das Honorar für die Jahresabschlusserstellung typischerweise zwischen 1.500 und 3.500 Euro (mittlerer Satz), je nach Komplexität und regionalem Preisniveau.

Hinzu kommen ggf. weitere Leistungen wie laufende Buchhaltung, Lohnbuchhaltung, betriebswirtschaftliche Beratung und Steuerdeklaration (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer).

Klassischer Steuerberater vor Ort

Persönlicher Ansprechpartner, individuelle Beratung, oft langjährige Mandantenbeziehung. Honorar nach StBVV, häufig Verhandlungssache. Wartezeiten in der Jahresabschlusssaison üblich.

Digitale Steuerberater-Plattform

Transparente Festpreise, digitale Prozesse, schnellere Bearbeitung. OnlineBilanz verbindet Steuerberater-Qualität mit moderner Software – ideal für Arzt-GmbHs, die effizienten Service ohne Wartezeiten suchen.

Was leistet der Steuerberater konkret?

  • Übernahme und Prüfung der laufenden Buchhaltung (oder Erstellung aus Belegen)
  • Erstellung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB
  • Erstellung des Anhangs (falls erforderlich)
  • Berechnung latenter Steuern bei mittelgroßen/großen GmbHs
  • Abstimmung mit der steuerlichen Gewinnermittlung (Mehr-Weniger-Rechnung)
  • Vorbereitung der Gesellschafterversammlung und Feststellung
  • Elektronische Einreichung beim Unternehmensregister (§ 325 HGB)
  • Erstellung der Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne lange Suche und Wartezeiten, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Unser Steuerberater-Team übernimmt die vollständige Erstellung, Prüfung und Offenlegung – abgestimmt durch Servet Gündogan und das Team in Stuttgart.

Festpreis-Vorteil

Bei OnlineBilanz zahlen Sie einen transparenten Festpreis – keine Überraschungen, keine Zusatzkosten. Sie erhalten den vollständigen Jahresabschluss inklusive Offenlegung, erstellt und unterzeichnet durch zugelassene Steuerberater.

Häufige Fehler und wie Sie diese vermeiden

In der Praxis zeigen sich immer wieder typische Fehlerquellen bei der Bilanzierung von Arztpraxen. Diese führen nicht nur zu Problemen bei Betriebsprüfungen, sondern auch zu falschen Ergebnissen und Liquiditätsengpässen.

1. Unvollständige Erfassung von Forderungen und Verbindlichkeiten

Häufig werden KV-Forderungen oder Privatpatienten-Forderungen zum Bilanzstichtag nicht vollständig erfasst. Ebenso werden offene Lieferantenrechnungen oder Personalkosten (z.B. Jahresgratifikationen, Urlaubsansprüche) übersehen. Das führt zu einer verzerrten Vermögenslage und falschen Gewinnausweis.

2. Falsche Abschreibungen

Medizinische Geräte werden häufig steuerlich nach AfA-Tabelle, handelsrechtlich aber nach einer anderen Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei kleinen GmbHs kann die Handelsbilanz der Steuerbilanz folgen (Maßgeblichkeitsprinzip § 5 Abs. 1 EStG), bei mittelgroßen und großen GmbHs entstehen jedoch latente Steuern nach § 274 HGB, die passiviert werden müssen.

3. Vernachlässigung der Offenlegungspflicht

Viele Arzt-GmbHs sind sich der Offenlegungspflicht nicht bewusst oder versäumen die Frist. Das Bundesamt für Justiz leitet dann automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein – auch bei kleinen GmbHs. Eine nachträgliche Offenlegung stoppt zwar das Verfahren, das Ordnungsgeld wird jedoch in der Regel trotzdem festgesetzt.

4. Fehlende Rückstellungen

Typische Rückstellungen wie Urlaubsrückstellungen, Rückstellungen für Jahresabschluss- und Steuerberatungskosten oder Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften werden oft vergessen. Nach § 249 Abs. 1 HGB besteht jedoch eine Passivierungspflicht für ungewisse Verbindlichkeiten.

  • Forderungsliste zum Bilanzstichtag vollständig erfassen (KV, Privatpatienten, Erstattungen)
  • Alle offenen Lieferantenrechnungen und Personalkosten erfassen
  • AfA-Tabellen und Nutzungsdauern handelsrechtlich prüfen
  • Rückstellungen für Urlaub, Jahresabschluss, Steuerberatung bilden
  • Offenlegungsfrist im Kalender markieren und frühzeitig Steuerberater beauftragen
  • Latente Steuern bei mittelgroßen/großen GmbHs berechnen

„Die meisten Fehler lassen sich durch eine strukturierte Vorbereitung und enge Abstimmung mit dem Steuerberater vermeiden. Wir empfehlen unseren Mandanten, bereits im laufenden Geschäftsjahr eine saubere Buchhaltung zu führen – das erleichtert die Jahresabschlusserstellung erheblich.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Häufig gestellte Fragen

Kann eine Arztpraxis freiwillig bilanzieren, auch wenn keine Pflicht besteht?

Ja, auch wenn keine gesetzliche Bilanzpflicht besteht, kann eine Arztpraxis freiwillig zur doppelten Buchführung und Bilanzierung übergehen. Dies kann sinnvoll sein, um eine bessere Kapitalbasis darzustellen (z. B. für Kreditverhandlungen) oder bei geplanter Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft. Der freiwillige Übergang sollte mit dem Steuerberater abgestimmt werden, da er für mindestens fünf Jahre beibehalten werden muss.

Was passiert, wenn eine Arztpraxis die Bilanzierungspflicht übersieht?

Wer trotz Bilanzpflicht weiterhin nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellt, verstößt gegen § 140 AO und riskiert die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt. Zudem drohen Verzögerungen bei Steuererklärungen, Nachforderungen und ggf. Verspätungszuschläge. Bei Kapitalgesellschaften können außerdem Ordnungsgelder wegen fehlender Offenlegung anfallen (§ 335 HGB, 500–25.000 Euro).

Welche Software eignet sich für die Buchhaltung einer bilanzpflichtigen Arztpraxis?

Für bilanzpflichtige Arztpraxen eignen sich Buchhaltungsprogramme mit doppelter Buchführung, die DATEV-kompatibel sind und Schnittstellen zu Praxisverwaltungssystemen (PVS) bieten. Gängige Lösungen sind DATEV Unternehmen online, Lexoffice, sevDesk oder spezialisierte Branchenlösungen. Wichtig ist die GoBD-Konformität (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form).

Müssen auch Zahnarztpraxen und Tierarztpraxen nach denselben Regeln bilanzieren?

Ja, die Bilanzierungspflicht nach § 241a HGB und die Regelungen für Kapitalgesellschaften gelten gleichermaßen für Human-, Zahn- und Tierarztpraxen. Entscheidend sind Rechtsform, Umsatz und Gewinn – nicht die medizinische Fachrichtung. Auch MVZ (Medizinische Versorgungszentren) als GmbH oder andere Kapitalgesellschaften unterliegen der vollen Bilanzierungs- und Offenlegungspflicht nach HGB.

Wie wirkt sich die Bilanzierung auf die Steuerlast der Arztpraxis aus?

Die Bilanzierung selbst verändert die Steuerlast nicht grundsätzlich, verschiebt aber den Zeitpunkt der Gewinnerfassung: Forderungen und Verbindlichkeiten werden bilanziert, auch wenn sie noch nicht bezahlt sind (Soll-Versteuerung). Bei der EÜR zählt nur der Zahlungsfluss (Ist-Versteuerung). Zudem können in der Bilanz Rückstellungen (z. B. für Urlaubsansprüche, Steuernachzahlungen) gebildet werden, was den Gewinn und damit die Steuerlast im Jahr der Bildung mindert.

Gilt die Offenlegungspflicht auch für Arztpraxen in der Rechtsform GbR oder Partnerschaftsgesellschaft?

Nein, Personengesellschaften wie GbR oder Partnerschaftsgesellschaft (PartG) unterliegen grundsätzlich nicht der Offenlegungspflicht nach § 325 HGB. Nur Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG) und bestimmte Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter (z. B. GmbH & Co. KG) müssen ihren Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen. Ärzte in Einzelpraxis oder GbR haben keine Offenlegungspflicht.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 241a HGB – Befreiung von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Inventars, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz