Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

13–19 Minuten

OnlineBilanzBlogBilanz Heilpraktiker

Bilanz Heilpraktiker: Pflichten & Fristen 2026

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Heilpraktiker, die ihre Praxis als GmbH führen, unterliegen der handelsrechtlichen Bilanzierungspflicht nach § 242 HGB. Der Jahresabschluss muss fristgerecht erstellt, festgestellt und beim Unternehmensregister offengelegt werden. Dieser Leitfaden erklärt alle relevanten Pflichten, Fristen und Besonderheiten für Heilpraktiker-GmbHs im Jahr 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Heilpraktiker-GmbHs sind unabhängig von Umsatz oder Gewinn bilanzierungspflichtig nach § 242 HGB. Sie müssen einen Jahresabschluss erstellen, binnen 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) feststellen und innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro gemäß § 335 HGB.

Brauchen Heilpraktiker in der GmbH-Form eine Bilanz?

Heilpraktiker können ihre Tätigkeit in verschiedenen Rechtsformen ausüben. Während freiberuflich tätige Einzelunternehmer nach § 18 EStG grundsätzlich zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) berechtigt sind, unterliegen Heilpraktiker-GmbHs den handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften. Nach § 264 Abs. 1 HGB sind alle Kapitalgesellschaften – unabhängig von Größe oder Umsatz – verpflichtet, einen Jahresabschluss bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen.

Die Rechtsform GmbH löst damit automatisch die Bilanzierungspflicht aus, auch wenn die gleiche heilpraktische Tätigkeit als Einzelunternehmer nur eine EÜR erfordern würde. Entscheidend ist nicht die Branche oder Tätigkeit, sondern die gewählte Rechtsform. Wer eine Heilpraktiker-GmbH gründet – etwa zur Haftungsbeschränkung oder zur gemeinsamen Praxisführung mit Kollegen – muss sich auf die vollständigen handelsrechtlichen Pflichten einer Kapitalgesellschaft einstellen.

Praxis-Hinweis: GmbH = Bilanzpflicht

Die Rechtsform GmbH führt immer zur Bilanzierungspflicht nach § 264 HGB – unabhängig davon, ob die Tätigkeit freiberuflich ist oder welcher Umsatz erzielt wird. Anders als beim Einzelunternehmen gibt es keine Befreiung durch Freiberufler-Status.

Abgrenzung zur freiberuflichen Einzelpraxis

  • Einzelunternehmer (Heilpraktiker): EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG ausreichend, sofern nicht freiwillig oder durch Überschreitung von Schwellenwerten (§ 141 AO) zur Buchführung verpflichtet
  • Heilpraktiker-GmbH: Bilanzierungspflicht nach § 264 HGB ab Gründung, unabhängig von Umsatz oder Gewinn
  • Partnerschaftsgesellschaft (PartG): Keine Bilanzpflicht, sofern Freiberufler-Status vorliegt und keine Eintragung ins Handelsregister (keine Rechtsform nach HGB)
  • GmbH & Co. KG (Heilpraktiker): Bilanzpflicht nach § 264a HGB, wenn Komplementär-GmbH beteiligt ist

Welche Besonderheiten gelten bei der Bilanzierung für Heilpraktiker-GmbHs?

Heilpraktiker-GmbHs stehen vor der Herausforderung, dass typische Branchensachverhalte korrekt bilanziert werden müssen. Während Warenbestände oder Anlagevermögen in klassischen Produktionsbetrieben gut dokumentiert sind, erfordert die heilpraktische Tätigkeit besondere Aufmerksamkeit bei der Erfassung und Bewertung einzelner Bilanzposten.

Umsatzabgrenzung bei Behandlungen über den Jahreswechsel

Behandlungen, die vor dem Bilanzstichtag (31.12.2025) begonnen, aber erst im Folgejahr abgeschlossen und abgerechnet werden, erfordern eine periodengerechte Abgrenzung nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB (Realisationsprinzip). Wurde die Leistung wirtschaftlich im alten Jahr erbracht, muss der Umsatz bereits dort erfasst werden – auch wenn die Rechnung erst im Januar 2026 gestellt wird. In diesem Fall ist eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen (FLL) zu aktivieren.

Vorräte: Heilmittel, Präparate, Verbrauchsmaterialien

Heilpraktiker-GmbHs, die eigene Präparate herstellen oder Heilmittel lagern (z. B. homöopathische Mittel, Tees, Nahrungsergänzungsmittel), müssen diese Vorräte zum Bilanzstichtag bewerten und als Vorräte nach § 266 Abs. 2 B. I. HGB ausweisen. Die Bewertung erfolgt nach § 253 Abs. 1 HGB zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Verbrauchsmaterialien (z. B. Einwegnadeln, Desinfektionsmittel) sind nur dann zu aktivieren, wenn sie am Bilanzstichtag noch nicht verbraucht sind.

Praxiseinrichtung und medizinische Geräte

Praxiseinrichtung, Behandlungsliegen, medizinische Geräte (z. B. Bioresonanzgeräte, Lasertherapiegeräte) und IT-Ausstattung sind als Sachanlagen nach § 266 Abs. 2 A. II. HGB zu aktivieren und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben (§ 253 Abs. 3 Satz 1 und 2 HGB). Die amtlichen AfA-Tabellen sehen für medizinische Geräte je nach Art unterschiedliche Nutzungsdauern vor (häufig 5–8 Jahre).

Achtung: Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Geräte und Einrichtungsgegenstände unter 800 Euro netto (seit 2018) können als GWG sofort abgeschrieben werden (§ 6 Abs. 2 EStG). In der Handelsbilanz besteht ein Wahlrecht zur sofortigen Aufwandsbuchung bei geringwertigen Anschaffungen – Vorsicht bei Abweichungen zur Steuerbilanz (latente Steuern beachten).

Rückstellungen für Urlaubsansprüche und ausstehende Rechnungen

Beschäftigt die Heilpraktiker-GmbH Angestellte (z. B. MFA, Therapeuten, Verwaltungskräfte), sind am Bilanzstichtag bestehende Urlaubsansprüche und Überstunden als Rückstellungen nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB zu passivieren. Ebenso sind noch nicht eingegangene Rechnungen für bereits erhaltene Leistungen (z. B. Steuerberatung, Laboranalysen) als sonstige Verbindlichkeiten oder Rückstellungen zu erfassen.

Welche Größenklasse gilt für Heilpraktiker-GmbHs?

Die Größenklasse einer GmbH bestimmt den Umfang der Offenlegungspflichten und – bei mittelgroßen und großen Gesellschaften – die Prüfungspflicht nach § 316 HGB. Die Einordnung erfolgt nach § 267 HGB anhand von drei Merkmalen: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Mitarbeiterzahl. Für die Zuordnung zu einer Größenklasse müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale über- bzw. unterschritten werden.

Schwellenwerte nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Kleine GmbH (§ 267 Abs. 1) ≤ 6.000.000 € ≤ 12.000.000 € ≤ 50
Mittelgroße GmbH (§ 267 Abs. 2) ≤ 20.000.000 € ≤ 40.000.000 € ≤ 250
Große GmbH (§ 267 Abs. 3) > 20.000.000 € > 40.000.000 € > 250

Die meisten Heilpraktiker-GmbHs – insbesondere Einzelpraxen oder kleine Gemeinschaftspraxen – erfüllen die Kriterien einer kleinen Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB. In dieser Größenklasse entfällt die Pflicht zur Erstellung eines Anhangs (sofern bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden, § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB) und die Prüfungspflicht nach § 316 HGB.

„In der Praxis sehen wir bei Heilpraktiker-GmbHs fast ausschließlich die Größenklasse ‚klein‘. Erst bei größeren MVZ-ähnlichen Strukturen mit mehreren angestellten Therapeuten und erheblichem Umsatz kann die Mittelgrößen-Schwelle relevant werden – dann aber auch die Prüfungspflicht.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften

  • § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB: Verkürzte Gliederung der Bilanz (nur Posten mit Buchstaben und römischen Ziffern)
  • § 276 HGB: Verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
  • § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB: Verzicht auf Anhang, wenn bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden
  • § 326 Abs. 1 HGB: Offenlegung nur von Bilanz; GuV und ggf. Anhang können freiwillig offengelegt werden
  • § 316 Abs. 1 HGB: Keine Prüfungspflicht

Welche Fristen gelten für Feststellung und Offenlegung?

Die GmbH muss den Jahresabschluss zunächst aufstellen, dann durch die Gesellschafterversammlung feststellen lassen und schließlich beim Unternehmensregister offenlegen. Jeder dieser Schritte ist an gesetzliche Fristen gebunden, deren Nichteinhaltung empfindliche Ordnungsgelder nach § 335 HGB auslösen kann.

Aufstellung des Jahresabschlusses

Nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB haben die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer) den Jahresabschluss in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies: Aufstellung bis spätestens 31. März 2026.

Feststellung durch die Gesellschafterversammlung (§ 42a GmbHG)

Die Gesellschafterversammlung muss den Jahresabschluss nach § 42a Abs. 2 GmbHG feststellen. Die Frist hierfür beträgt:

  • Kleine GmbH (§ 267 Abs. 1 HGB): 11 Monate nach Bilanzstichtag → 30. November 2026 für Bilanzstichtag 31.12.2025
  • Mittelgroße und große GmbH (§ 267 Abs. 2, 3 HGB): 8 Monate → 31. August 2026 für Bilanzstichtag 31.12.2025

In der Praxis wird die Feststellung meist durch einen Gesellschafterbeschluss dokumentiert, der dem Jahresabschluss beizufügen ist.

Offenlegung beim Unternehmensregister (§ 325 HGB)

Nach § 325 Abs. 1 HGB muss die GmbH den festgestellten Jahresabschluss unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Betreiber des Unternehmensregisters elektronisch einreichen. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 ist die Offenlegungsfrist somit 31. Dezember 2026.

Wichtig: Unternehmensregister, nicht Bundesanzeiger

Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Offenlegungsstelle.

31. Mrz. 2026

Aufstellung (§ 264 HGB)

30. Nov. 2026

Feststellung klein (§ 42a GmbHG)

31. Dez. 2026

Offenlegung (§ 325 HGB)

Wer diese Fristen nicht einhält, riskiert ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz prüft von Amts wegen die Einhaltung der Offenlegungspflicht und kann Ordnungsgelder zwischen 500 Euro und 25.000 Euro festsetzen.

Welche steuerlichen Besonderheiten gelten für Heilpraktiker-GmbHs?

Neben der handelsrechtlichen Bilanzierung muss die Heilpraktiker-GmbH auch die steuerlichen Pflichten erfüllen. Hier gibt es einige Besonderheiten, die sich aus der freiberuflichen Tätigkeit einerseits und der Rechtsform GmbH andererseits ergeben.

Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer

Die GmbH unterliegt unabhängig von ihrer Tätigkeit der Körperschaftsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG (15 % auf den zu versteuernden Gewinn) sowie der Gewerbesteuer nach § 2 Abs. 2 GewStG. Anders als bei freiberuflichen Einzelunternehmern oder Personengesellschaften (§ 18 EStG, § 3 Nr. 20 GewStG) entfällt bei der GmbH die Gewerbesteuerbefreiung – auch wenn die Tätigkeit freiberuflich ist. Das ist eine häufige Quelle von Missverständnissen bei Heilpraktikern, die von der Einzelpraxis zur GmbH wechseln.

Praxis-Hinweis: Gewerbesteuer trotz freiberuflicher Tätigkeit

Die Rechtsform GmbH führt automatisch zur Gewerbesteuerpflicht – selbst wenn die ausgeübte Tätigkeit (Heilpraktiker) nach § 18 EStG freiberuflich ist. Diese Doppelbelastung (KSt + GewSt) sollte bei der Wahl der Rechtsform einkalkuliert werden.

Umsatzsteuer: Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 UStG

Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die von gesetzlich anerkannten Heilpraktikern erbracht werden, sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Voraussetzung ist, dass die Leistungen therapeutischen oder diagnostischen Zwecken dienen. Der Verkauf von Heilmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln oder Lifestyle-Produkten kann hingegen umsatzsteuerpflichtig sein (Regelsteuersatz 19 % bzw. ermäßigter Satz 7 % für bestimmte Arzneimittel).

Wer sowohl steuerfreie Heilbehandlungen als auch steuerpflichtige Produktverkäufe erbringt, muss diese sauber trennen und den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 4 UStG aufteilen (Vorsteueraufteilung bei gemischter Verwendung).

Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen bei Miet- und Pachtzinsen

Zahlt die Heilpraktiker-GmbH Miete für Praxisräume, unterliegen diese Aufwendungen der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG (25 % der Miet- und Pachtzinsen für unbewegliche Wirtschaftsgüter, sofern die Summe der Hinzurechnungsbeträge 200.000 Euro übersteigt). In der Praxis ist dieser Freibetrag bei kleinen Heilpraktiker-GmbHs meist nicht relevant.

„Viele Heilpraktiker unterschätzen die steuerlichen Mehrbelastungen der GmbH. Neben Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer kommt noch die Ausschüttungsbesteuerung auf Gesellschafterebene hinzu (Abgeltungsteuer 25 % zzgl. Soli). Deshalb lohnt sich die GmbH-Gründung meist erst ab einem gewissen Gewinn oder wenn Haftungsschutz im Vordergrund steht.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche häufigen Fehler sollten Heilpraktiker-GmbHs bei der Bilanzierung vermeiden?

In der Beratungspraxis zeigen sich immer wieder typische Fehlerquellen, die zu Nachfragen des Finanzamts, Beanstandungen bei der Offenlegung oder zu fehlerhaften Abschlüssen führen. Mit strukturierter Vorbereitung und fachkundiger Begleitung lassen sich diese vermeiden.

1. Periodenabgrenzung: Umsätze dem falschen Jahr zugeordnet

Ein häufiger Fehler ist die Zuordnung von Umsätzen nach dem Rechnungsdatum statt nach dem Leistungsdatum. Wurde eine Behandlung im Dezember 2025 erbracht, aber erst im Januar 2026 abgerechnet, muss der Umsatz im Geschäftsjahr 2025 erfasst werden (Realisationsprinzip § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Gleiches gilt für erhaltene Anzahlungen: Diese dürfen erst als Umsatz erfasst werden, wenn die Leistung erbracht wurde.

2. Privatentnahmen und verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA)

Gesellschafter-Geschäftsführer nutzen häufig Firmenkreditkarten oder Konten für private Zwecke. Solche Entnahmen sind keine Betriebsausgaben und müssen als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG behandelt werden – mit erheblichen steuerlichen Nachteilen (Nachversteuerung auf GmbH-Ebene, Abgeltungsteuer auf Gesellschafterebene). Eine saubere Trennung zwischen betrieblichen und privaten Aufwendungen ist essentiell.

3. Fehlende oder unvollständige Inventur

Die Bewertung von Vorräten (Heilmittel, Präparate, Verbrauchsmaterial) setzt eine ordnungsgemäße Inventur zum Bilanzstichtag voraus (§ 240 HGB). Wird diese nicht durchgeführt oder nur geschätzt, drohen Beanstandungen durch Finanzamt oder – bei prüfungspflichtigen GmbHs – durch den Abschlussprüfer.

4. Fehlende Rückstellungen für Jahresabschlusskosten und Steuerberatung

Die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses und die steuerliche Beratung betreffen wirtschaftlich das abgelaufene Geschäftsjahr, auch wenn die Rechnung erst später eingeht. Nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB ist hierfür eine Rückstellung zu bilden. Wird diese vergessen, ist der Gewinn zu hoch ausgewiesen.

  • Periodengerechte Umsatzerfassung nach Leistungsdatum prüfen
  • Privatentnahmen sauber vom Geschäftskonto trennen (vGA-Risiko)
  • Inventur von Vorräten zum 31.12. durchführen und dokumentieren
  • Rückstellungen für Urlaub, Überstunden, Jahresabschlusskosten bilden
  • Umsatzsteuerfreie und -pflichtige Leistungen sauber trennen
  • Belege vollständig und GoBD-konform archivieren (10 Jahre)
  • Fristen für Feststellung und Offenlegung im Blick behalten

„Besonders bei kleineren Heilpraktiker-GmbHs beobachten wir, dass die Buchhaltung noch ‚wie im Einzelunternehmen‘ geführt wird. Das führt schnell zu Problemen. Die GmbH erfordert eine saubere Trennung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter – sonst drohen verdeckte Gewinnausschüttungen und Ordnungsgelder wegen fehlerhafter Offenlegung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wie lassen Heilpraktiker-GmbHs den Jahresabschluss professionell erstellen?

Die Bilanzierung einer GmbH erfordert fundierte handels- und steuerrechtliche Kenntnisse. Viele Geschäftsführer von Heilpraktiker-GmbHs konzentrieren sich verständlicherweise auf ihre therapeutische Tätigkeit und überlassen die Jahresabschlusserstellung einem Steuerberater. Das ist nicht nur rechtlich zulässig, sondern aus Haftungsgründen oft auch empfehlenswert.

Leistungen eines Steuerberaters beim Jahresabschluss

Ein Steuerberater übernimmt typischerweise folgende Aufgaben:

  • Prüfung und Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle (Finanzbuchhaltung)
  • Erstellung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB
  • Ermittlung latenter Steuern bei Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz (§ 274 HGB)
  • Erstellung des Anhangs (sofern erforderlich) und ggf. Lagebericht
  • Vorbereitung der Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer)
  • Beratung zu steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten und verdeckten Gewinnausschüttungen
  • Unterstützung bei der Offenlegung im Unternehmensregister

Die Kosten für die Jahresabschlusserstellung richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hängen vom Gegenstandswert (in der Regel Bilanzsumme oder Umsatz) sowie dem individuellen Aufwand ab. Für kleine Heilpraktiker-GmbHs liegen die Kosten häufig im mittleren bis oberen dreistelligen bis vierstelligen Bereich.

Digitale Steuerberater-Plattformen: Transparenz und Festpreise

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen und mit transparenten Kosten, findet bei digitalen Plattformen wie OnlineBilanz.de Steuerberater-Leistungen mit Festpreisen. Mandanten laden ihre Unterlagen digital hoch, erhalten ihren Jahresabschluss von zugelassenen Steuerberatern und profitieren von klaren Abläufen ohne Wartezeiten. Servet Gündogan koordiniert als Büroleiter den Kontakt zwischen Mandant und Steuerberater-Team – von der ersten Anfrage bis zur fertigen Offenlegung.

Klassischer Steuerberater vor Ort

  • Kosten nach StBVV (variabel)
  • Terminvereinbarung erforderlich
  • Teils längere Wartezeiten zur Jahresabschluss-Saison

Digitale Steuerberater-Plattform (z. B. OnlineBilanz)

  • Festpreis vorab bekannt
  • Upload und Kommunikation digital
  • Koordination durch Büroleiter (z. B. Servet Gündogan)

Praxis-Tipp: Vorbereitung erleichtert die Arbeit

Unabhängig davon, ob Sie einen klassischen Steuerberater oder eine digitale Plattform wählen: Eine saubere laufende Buchhaltung, vollständige Belege und eine ordnungsgemäße Inventur erleichtern die Jahresabschlusserstellung erheblich und senken die Kosten.

Für Heilpraktiker-GmbHs, die erstmals eine Bilanz erstellen lassen, ist die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater empfehlenswert – nicht nur aus Gründen der Rechtssicherheit, sondern auch wegen der steuerlichen Gestaltungsspielräume, die sich aus der Rechtsform GmbH ergeben (z. B. Thesaurierung, Gewinnausschüttung, Geschäftsführergehalt).

Häufig gestellte Fragen

Können Heilpraktiker auch als Einzelunternehmer bilanzierungspflichtig werden?

Ja, Heilpraktiker als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft (GbR, PartG) werden bilanzierungspflichtig, wenn sie die Schwellenwerte des § 241a HGB überschreiten: mehr als 800.000 Euro Umsatz oder mehr als 80.000 Euro Gewinn in zwei aufeinanderfolgenden Jahren. Freiberufler unterhalb dieser Grenzen können eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen.

Welche Rolle spielt die Umsatzsteuerbefreiung bei der Bilanzierung?

Die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG für Heilpraktiker-Leistungen hat keinen Einfluss auf die Bilanzierungspflicht. Diese richtet sich ausschließlich nach der Rechtsform und den Schwellenwerten des HGB. Die steuerfreien Umsätze müssen in der GuV dennoch vollständig erfasst werden, nur ohne gesonderten Umsatzsteuerausweis.

Muss eine Heilpraktiker-UG (haftungsbeschränkt) ebenfalls bilanzieren?

Ja, die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Sonderform der GmbH und unterliegt denselben handelsrechtlichen Pflichten. Sie muss einen Jahresabschluss erstellen, feststellen und beim Unternehmensregister offenlegen – unabhängig von Umsatz oder Gewinn. Die Feststellungsfrist beträgt 11 Monate (kleine Kapitalgesellschaft), die Offenlegungsfrist 12 Monate nach Bilanzstichtag.

Was passiert, wenn die Offenlegungsfrist versäumt wird?

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung setzt das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB in Gang. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro. Es richtet sich gegen die Gesellschaft und persönlich gegen die Geschäftsführer. Auch nach Zahlung bleibt die Offenlegungspflicht bestehen; bei erneuter Versäumnis drohen weitere Ordnungsgelder.

Können Heilpraktiker-GmbHs Erleichterungen bei der Offenlegung nutzen?

Ja, kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB dürfen eine verkürzte Bilanz offenlegen, in der Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Umlaufvermögen und Vorräte jeweils zusammengefasst werden. Die Gewinn- und Verlustrechnung muss nicht offengelegt werden, wenn sie nicht beim Handelsregister eingereicht wird. Der Anhang ist in reduzierter Form zu erstellen.

Welche Software eignet sich für die Buchhaltung einer Heilpraktiker-GmbH?

Für Heilpraktiker-GmbHs eignen sich Cloud-Buchhaltungsprogramme wie DATEV Unternehmen online, lexoffice, sevDesk oder BuchhaltungsButler. Wichtig ist die GoBD-Konformität, DATEV-Schnittstelle für den Steuerberater, Belegverwaltung und Anlagenbuchhaltung. Viele Steuerberater bieten auch mandantenfähige DATEV-Zugänge, über die Belege direkt hochgeladen und vorerfasst werden können.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB (Pflicht zur Aufstellung), § 267 HGB (Größenklassen), § 325 HGB (Offenlegung), § 42a GmbHG (Feststellungsfristen). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz