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Fabian Klement
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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
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Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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Datum

Lesedauer

12–18 Minuten

OnlineBilanzBlogAnlage KAP ELSTER

Anlage KAP ELSTER 2026: Anleitung & Ausfüllhilfe

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Anlage KAP gehört zur Einkommensteuererklärung und erfasst Kapitalerträge aus Dividenden, Zinsen und Veräußerungsgewinnen. Seit 2026 erfolgt die Abgabe für Steuerjahre ab 2025 ausschließlich digital über ELSTER. Wer als GmbH-Gesellschafter Dividenden bezieht oder die Günstigerprüfung nutzen möchte, muss die Anlage KAP korrekt ausfüllen – diese Anleitung zeigt, wie es geht.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die Anlage KAP ist ein Formular der Einkommensteuererklärung für Kapitalerträge wie Dividenden, Zinsen und Veräußerungsgewinne. Sie wird über ELSTER digital eingereicht und ermöglicht die Günstigerprüfung sowie die Berücksichtigung des Sparerpauschbetrags. GmbH-Gesellschafter müssen erhaltene Dividenden dort eintragen, insbesondere wenn keine oder nur teilweise Abgeltungsteuer einbehalten wurde.

Was ist die Anlage KAP in ELSTER?

Die Anlage KAP ist ein Formular der Einkommensteuererklärung, mit dem Kapitalerträge – insbesondere aus GmbH-Beteiligungen – beim Finanzamt erklärt werden. Über die ELSTER-Plattform (Elektronische Steuererklärung) können GmbH-Geschäftsführer und deren Steuerberater diese Anlage digital einreichen. Sie dient dazu, Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags (Stand 2026: 1.000 Euro für Ledige, 2.000 Euro für Verheiratete) zu erfassen und die Abgeltungsteuer korrekt abzurechnen.

Für GmbH-Gesellschafter ist die Anlage KAP besonders relevant, wenn sie Gewinnausschüttungen (Dividenden) erhalten haben. Diese unterliegen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG der Besteuerung als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Bank oder die auszahlende GmbH behält in der Regel 25 % Kapitalertragsteuer (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) ein. In der Anlage KAP werden diese Erträge und die bereits gezahlten Steuern dokumentiert.

ELSTER-Pflicht ab 2026

Seit 2026 ist die Abgabe der Einkommensteuererklärung für alle Steuerpflichtigen mit Einkünften aus Kapitalvermögen über ELSTER verpflichtend, sofern eine Erklärungspflicht besteht. Die Papierform wird nicht mehr akzeptiert.

Wann muss die Anlage KAP ausgefüllt werden?

  • Kapitalerträge übersteigen den Sparerpauschbetrag (1.000 / 2.000 Euro)
  • Kapitalertragsteuer wurde nicht oder nicht vollständig einbehalten
  • Günstigerprüfung soll beantragt werden (bei persönlichem Steuersatz unter 25 %)
  • Verlustverrechnung aus Kapitaleinkünften wird geltend gemacht
  • Ausländische Kapitalerträge ohne deutschen Steuerabzug

Aufbau und Struktur der Anlage KAP

Die Anlage KAP gliedert sich in mehrere Abschnitte, die jeweils unterschiedliche Arten von Kapitalerträgen erfassen. Für GmbH-Geschäftsführer und Gesellschafter sind vor allem die Zeilen zu Einkünften aus Beteiligungen und sonstigen Kapitalerträgen relevant. Der Aufbau orientiert sich an den Kategorien des § 20 EStG. Parallel dazu müssen Geschäftsführer ihre Bezüge häufig in der Anlage N 2026 als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit deklarieren.

Abschnitt Inhalt Relevanz GmbH
Zeilen 7–14 Kapitalerträge mit Steuerabzug (inländisch) Dividenden aus GmbH-Beteiligung
Zeilen 15–17 Kapitalerträge ohne Steuerabzug Ausländische Dividenden, Privatdarlehen
Zeilen 18–24 Ausländische Kapitalerträge Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften
Zeilen 31–39 Günstigerprüfung beantragen Bei niedrigem persönlichem Steuersatz
Zeilen 40–48 Verlustverrechnung Verluste aus Kapitalvermögen

In ELSTER werden diese Felder digital erfasst. Das System prüft automatisch Plausibilität und Vollständigkeit. Fehlende Angaben werden vor der Übermittlung markiert. Die elektronische Steuererklärung bietet zudem den Vorteil, dass bereits vom Finanzamt vorliegende Daten (z. B. Kapitalertragsteuer-Anmeldungen der Bank) automatisch übernommen werden können.

Besonderheiten bei GmbH-Ausschüttungen

Gewinnausschüttungen einer GmbH werden in der Anlage KAP unter Zeile 7 (Kapitalerträge mit inländischem Steuerabzug) eingetragen. Die GmbH hat als ausschüttende Kapitalgesellschaft die Kapitalertragsteuer gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 EStG einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Der Gesellschafter erhält eine Steuerbescheinigung nach § 45a EStG, die alle relevanten Daten enthält. Diese Bescheinigung ist die Grundlage für die Eintragung in die Anlage KAP.

ELSTER-Zugang und technische Voraussetzungen

Um die Anlage KAP über ELSTER einzureichen, benötigen Sie einen ELSTER-Zertifikat oder die Zugangsdaten für Mein ELSTER, das Benutzerportal der Finanzverwaltung. Die Registrierung erfolgt online unter www.elster.de und dauert in der Regel einige Tage, da ein Aktivierungsbrief per Post zugestellt wird.

Erstregistrierung

Registrierung unter elster.de, Erhalt des Aktivierungscodes per Post (ca. 7–10 Tage), Aktivierung des Zertifikats im Benutzerkonto. Einmalige Einrichtung erforderlich.

Steuererklärung einreichen

Auswahl des Steuerjahres, Ausfüllen der Anlage KAP und weiterer Formulare, Plausibilitätsprüfung durch ELSTER, digitale Übermittlung per Mausklick.

ELSTER-Schnittstellen für Steuerberater

Steuerberater nutzen in der Regel professionelle Steuersoftware mit ELSTER-Schnittstelle (z. B. DATEV, Agenda, addison). Diese ermöglicht die Massendatenverarbeitung und das automatisierte Versenden von Steuererklärungen für mehrere Mandanten – von der Anlage KAP über die Anlage N für Geschäftsführer bis hin zu Gewinnermittlungen. Bei OnlineBilanz.de setzen unsere zugelassenen Steuerberater auf solche zertifizierten Systeme, um Jahresabschlüsse und Steuererklärungen rechtskonform und effizient digital einzureichen.

Zertifikatswechsel beachten

ELSTER-Zertifikate haben eine begrenzte Gültigkeitsdauer (i. d. R. 5 Jahre). Rechtzeitig vor Ablauf sollte ein neues Zertifikat beantragt werden, um Unterbrechungen bei der Steuererklärungsabgabe zu vermeiden.

Ausfüllen der Anlage KAP: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Die korrekte Erfassung der Kapitalerträge in der Anlage KAP erfordert sorgfältige Dokumentation. Im Folgenden wird der typische Ablauf für GmbH-Gesellschafter dargestellt, die Dividenden aus ihrer Beteiligung erhalten haben.

  • Steuerbescheinigung der GmbH bzw. Bank sammeln (§ 45a EStG)
  • ELSTER-Portal öffnen und Einkommensteuererklärung für das Steuerjahr 2025 (Abgabe 2026) starten
  • Anlage KAP auswählen und Zeile 7 öffnen (Kapitalerträge mit Steuerabzug)
  • Bruttoertrag (Dividende vor Steuerabzug) eintragen
  • Einbehaltene Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer in den entsprechenden Feldern erfassen
  • Falls Günstigerprüfung gewünscht: Zeilen 31 ff. aktivieren
  • Plausibilitätsprüfung durchführen lassen
  • Steuererklärung digital an das Finanzamt übermitteln

Häufige Fehler beim Ausfüllen

  • Bruttoertrag statt Nettoertrag: In der Anlage KAP ist immer der Betrag vor Steuerabzug anzugeben.
  • Doppelerfassung: Kapitalerträge, die bereits von der Bank automatisch ans Finanzamt gemeldet wurden, nicht zusätzlich als ‚ohne Steuerabzug‘ eintragen.
  • Fehlende Steuerbescheinigung: Ohne die Bescheinigung nach § 45a EStG können die Steuerabzugsbeträge nicht korrekt nachgewiesen werden.
  • Günstigerprüfung vergessen: Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 %, sollte die Günstigerprüfung beantragt werden – das übersehen viele Steuerpflichtige.

„Viele Mandanten übersehen, dass die Anlage KAP auch dann ausgefüllt werden muss, wenn die Kapitalertragsteuer bereits vollständig einbehalten wurde – sobald der Sparerpauschbetrag überschritten ist. Die ELSTER-Plausibilitätsprüfung hilft, Lücken frühzeitig zu erkennen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Günstigerprüfung und Sparerpauschbetrag optimal nutzen

Die Abgeltungsteuer beträgt pauschal 25 % (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Liegt der persönliche Einkommensteuersatz jedoch unter 25 %, kann über die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG eine Erstattung beantragt werden. Das Finanzamt vergleicht dann automatisch die Abgeltungsteuer mit der Steuer nach dem individuellen Steuersatz und wendet die günstigere Variante an.

25 %

Abgeltungsteuer (pauschal)

1.000 €

Sparerpauschbetrag Ledige (2026)

2.000 €

Sparerpauschbetrag Verheiratete (2026)

Wann lohnt sich die Günstigerprüfung?

Die Günstigerprüfung ist besonders für Steuerpflichtige mit niedrigem Einkommen interessant – etwa für GmbH-Gesellschafter, die in einem Jahr nur geringe sonstige Einkünfte haben oder sich in Elternzeit befinden. Auch für Studenten oder Rentner mit Kapitalerträgen kann sie zu erheblichen Steuererstattungen führen.

Antrag in ELSTER

Die Günstigerprüfung wird in der Anlage KAP durch Ankreuzen der entsprechenden Zeile beantragt. Das Finanzamt führt die Prüfung dann automatisch durch – es entstehen keine zusätzlichen Kosten oder Risiken.

Sparerpauschbetrag richtig ansetzen

Der Sparerpauschbetrag wird vom Finanzamt automatisch berücksichtigt, sofern keine Freistellungsaufträge bei Banken erteilt wurden. Wurden bereits Freistellungsaufträge genutzt, dürfen diese in Summe den Sparerpauschbetrag nicht überschreiten. Die Anlage KAP erfasst die tatsächlich erzielten Kapitalerträge und das Finanzamt zieht den Sparerpauschbetrag bei der Steuerberechnung ab.

Besonderheiten bei GmbH-Gesellschaftern

Für GmbH-Gesellschafter ergeben sich bei der Anlage KAP einige spezifische Fragestellungen. Anders als bei börsennotierten Aktiengesellschaften erfolgt die Gewinnausschüttung nicht automatisch über eine Depotbank, sondern durch Gesellschafterbeschluss und Auszahlung durch die GmbH selbst. Die GmbH ist dann zur Einbehaltung und Abführung der Kapitalertragsteuer verpflichtet (§ 43 Abs. 1 Nr. 1 EStG).

Teileinkünfteverfahren vs. Abgeltungsteuer

Eine wichtige Unterscheidung besteht, wenn der GmbH-Gesellschafter mehr als 25 % der Anteile hält oder die Beteiligung zu einem Betriebsvermögen gehört. In diesen Fällen greift nicht die Abgeltungsteuer, sondern das Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 EStG (bei Körperschaftsteuer) bzw. § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG (bei Einkommensteuer). Dann sind die Dividenden nur zu 60 % steuerpflichtig, unterliegen aber dem persönlichen Steuersatz.

Kriterium Abgeltungsteuer (25 %) Teileinkünfteverfahren
Beteiligungsquote < 25 % (Privatvermögen) ≥ 25 % oder Betriebsvermögen
Steuersatz Pauschal 25 % Persönlicher Steuersatz auf 60 % der Dividende
Werbungskosten Pauschal 801 / 1.000 € Tatsächliche Werbungskosten abzugsfähig
Anlage in ELSTER Anlage KAP Anlage KAP (Zeile 15) + Anlage SO oder G

Beteiligung im Betriebsvermögen

Hält ein Einzelunternehmer oder eine Personengesellschaft Anteile an der GmbH im Betriebsvermögen, sind die Dividenden als Betriebseinnahmen zu erfassen. Die Anlage KAP ist dann nur ergänzend auszufüllen, die Haupterfassung erfolgt in der Gewinnermittlung (EÜR oder Bilanz).

Steuerbescheinigung der GmbH

Die GmbH muss für jede Ausschüttung eine Steuerbescheinigung nach § 45a EStG ausstellen und dem Gesellschafter zukommen lassen. Diese Bescheinigung enthält den Bruttoertrag, die einbehaltene Kapitalertragsteuer, den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer. Ohne diese Bescheinigung ist eine korrekte Erfassung in der Anlage KAP nicht möglich – ähnlich wie bei der Anlage Kind die entsprechenden Nachweise für Kinderbetreuungskosten zwingend erforderlich sind. Die GmbH muss die Kapitalertragsteuer zudem bis zum 10. des Folgemonats an das Finanzamt abführen (§ 44 Abs. 1 EStG).

„In der Praxis erleben wir häufig, dass GmbHs die Steuerbescheinigung verspätet oder unvollständig ausstellen. Das führt zu Verzögerungen bei der Steuererklärung der Gesellschafter. Wer seinen Jahresabschluss und die damit verbundenen Formalitäten professionell durch einen Steuerberater abwickeln lässt, vermeidet solche Stolpersteine.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fristen und Konsequenzen bei verspäteter Abgabe

Die Anlage KAP ist Bestandteil der Einkommensteuererklärung und unterliegt daher den gleichen Abgabefristen. Für das Steuerjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gilt für Steuerpflichtige ohne Steuerberater eine Abgabefrist bis zum 31. Juli 2026. Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater erstellt, verlängert sich die Frist bis zum 28. Februar 2027 (§ 149 Abs. 3 AO).

Steuerjahr Ohne Steuerberater Mit Steuerberater
2025 31. Juli 2026 28. Februar 2027
2026 31. Juli 2027 28. Februar 2028

Verspätungszuschlag und Zwangsgeld

Bei verspäteter Abgabe kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag nach § 152 AO festsetzen. Dieser beträgt für jeden angefangenen Monat der Verspätung 0,25 % der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro pro Monat. Zusätzlich kann ein Zwangsgeld nach § 329 AO angedroht und festgesetzt werden. Bei beharrlicher Nichtabgabe droht zudem eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO, die in der Regel nachteilig für den Steuerpflichtigen ausfällt.

Zinsen bei Nachzahlungen

Zusätzlich zu Verspätungszuschlag und Zwangsgeld können Nachzahlungszinsen nach § 233a AO anfallen (0,15 % pro Monat, Stand 2026). Diese beginnen 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres zu laufen.

Wer die Frist nicht einhalten kann, sollte rechtzeitig eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen. Dies ist formlos möglich, muss aber gut begründet werden. Eine pauschale Verlängerung wird nur in Ausnahmefällen gewährt. Steuerberater haben durch die gesetzliche Fristverlängerung einen strukturellen Vorteil – und können bei Bedarf weitere Verlängerungen beantragen.

Häufige Fragen und Praxistipps zur Anlage KAP

Muss die Anlage KAP immer ausgefüllt werden?

Nein. Nur wenn Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag überschreiten, keine vollständige Kapitalertragsteuer einbehalten wurde oder eine Günstigerprüfung gewünscht wird, ist die Anlage KAP erforderlich. Liegen die Kapitalerträge unter 1.000 Euro (Ledige) bzw. 2.000 Euro (Verheiratete) und wurde die Steuer vollständig abgeführt, entfällt die Pflicht.

Was passiert, wenn die Steuerbescheinigung fehlt?

Ohne Steuerbescheinigung nach § 45a EStG können die einbehaltenen Steuerbeträge nicht nachgewiesen werden. Das Finanzamt wird die Kapitalerträge dann ggf. voll versteuern, ohne die bereits gezahlte Kapitalertragsteuer anzurechnen. Die GmbH ist verpflichtet, die Bescheinigung unverzüglich auszustellen. Bei Verzögerungen sollte der Gesellschafter nachhaken oder seinen Steuerberater einschalten.

Können Verluste aus Kapitalvermögen verrechnet werden?

Ja, allerdings nur mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen (sog. Topf-Modell nach § 20 Abs. 6 EStG). Verluste aus Aktienverkäufen können zudem nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Die Verlustverrechnung wird ebenfalls in der Anlage KAP (Zeilen 40 ff.) beantragt.

Verlustbescheinigung beantragen

Banken stellen auf Antrag eine Verlustbescheinigung aus, die für die Verrechnung mit Gewinnen bei anderen Banken oder in der Steuererklärung erforderlich ist. Diese Bescheinigung muss bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres beantragt werden.

Wie werden ausländische Kapitalerträge behandelt?

Ausländische Kapitalerträge (z. B. Dividenden aus Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften) sind in der Anlage KAP unter den Zeilen 18–24 zu erfassen. Die im Ausland gezahlte Quellensteuer kann nach Maßgabe des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) auf die deutsche Steuerschuld angerechnet werden. Hierfür ist die Anlage AUS auszufüllen.

Dokumentation sicherstellen

Alle Steuerbescheinigungen, Kontoauszüge und Gesellschafterbeschlüsse sammeln und geordnet ablegen. Bei digitaler Buchhaltung: PDF-Belege sicher archivieren.

Frühzeitig ELSTER einrichten

Wer die Anlage KAP selbst einreichen möchte, sollte den ELSTER-Zugang rechtzeitig beantragen. Der Aktivierungsbrief kann bis zu 10 Tage dauern.

Steuerberater einbinden

Bei komplexen Beteiligungsstrukturen, Teileinkünfteverfahren oder internationalen Sachverhalten sollte ein Steuerberater die Steuererklärung erstellen. OnlineBilanz.de bietet digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen.

„Die Anlage KAP wirkt auf den ersten Blick einfach, birgt aber gerade für GmbH-Gesellschafter erhebliche Stolpersteine – etwa bei der Abgrenzung zwischen Abgeltungsteuer und Teileinkünfteverfahren. Eine professionelle Beratung zahlt sich hier aus, auch finanziell.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Anlage KAP auch in Papierform einreichen?

Nein, seit dem Veranlagungsjahr 2017 ist die Abgabe der Einkommensteuererklärung und damit auch der Anlage KAP grundsätzlich nur noch elektronisch über ELSTER möglich. Eine Papierform wird vom Finanzamt nicht mehr akzeptiert, es sei denn, Sie sind nachweislich nicht in der Lage, die Erklärung elektronisch abzugeben und haben eine Härtefallregelung beantragt.

Was passiert, wenn ich ausländische Kapitalerträge nicht in der Anlage KAP angebe?

Ausländische Kapitalerträge sind nach § 32d EStG grundsätzlich steuerpflichtig und müssen in der Anlage KAP angegeben werden. Bei Nichtangabe liegt eine unvollständige Steuererklärung vor, die zu Nachforderungen, Zinsen nach § 233a AO und gegebenenfalls einem Verspätungszuschlag oder Bußgeld wegen leichtfertiger Steuerverkürzung führen kann. Ausländische Quellensteuern können auf die deutsche Steuer angerechnet werden.

Muss ich die Anlage KAP ausfüllen, wenn meine Bank bereits Abgeltungsteuer abgeführt hat?

Grundsätzlich ist die Anlage KAP nicht verpflichtend, wenn die Bank alle Kapitalerträge korrekt versteuert und den Sparerpauschbetrag berücksichtigt hat. Sie sollten die Anlage KAP jedoch freiwillig einreichen, wenn Sie von der Günstigerprüfung profitieren möchten, Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt oder Sie Verluste verrechnen möchten. Für GmbH-Gesellschafter mit Teileinkünfteverfahren ist die Anlage KAP dagegen verpflichtend.

Wie lange muss ich Belege für die Anlage KAP aufbewahren?

Nach § 147 AO beträgt die Aufbewahrungsfrist für steuerlich relevante Unterlagen grundsätzlich sechs Jahre. Für Privatpersonen gilt diese Frist für Belege, die zur Steuererklärung eingereicht wurden oder hätten eingereicht werden müssen. Sie sollten daher Steuerbescheinigungen, Erträgnisaufstellungen und Depotauszüge mindestens bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist (in der Regel vier Jahre nach Bekanntgabe des Steuerbescheids) aufbewahren.

Kann mein Steuerberater die Anlage KAP für mich über ELSTER einreichen?

Ja, wenn Sie Ihren Steuerberater mit der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung beauftragen, kann dieser die Anlage KAP über sein eigenes ELSTER-Zertifikat oder über professionelle Steuersoftware einreichen. Wer den Jahresabschluss und die laufende steuerliche Beratung durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Einkommensteuergesetz (EStG), Abgabenordnung (AO), ELSTER – Elektronische Steuererklärung, Bundesministerium der Finanzen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
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Ben
Ben
KI-Steuerberater