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offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Datum

Lesedauer

12–17 Minuten

OnlineBilanzBlogAnlage EÜR Frist

Anlage EÜR Frist 2026: Abgabe, Termine & GmbH

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Anlage EÜR ist das zentrale Formular zur Gewinnermittlung für Einzelunternehmer und Freiberufler – GmbH-Geschäftsführer sind davon nicht betroffen. Einen vollständigen Überblick zu Aufbau, Fristen und Abgabe der Anlage EÜR 2026 finden Sie in unserem Leitfaden. Dort erfahren Sie, wer zur Abgabe verpflichtet ist und wann stattdessen eine Bilanzierungspflicht greift.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die Anlage EÜR ist ein amtliches Formular zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG und wird ausschließlich von Einzelunternehmern und Freiberuflern zusammen mit der Einkommensteuererklärung eingereicht. Für GmbHs ist die Anlage EÜR nicht relevant, da Kapitalgesellschaften stets bilanzierungspflichtig sind. Die Abgabefrist richtet sich nach der Einkommensteuerfrist und endet für das Wirtschaftsjahr 2025 grundsätzlich am 31. Juli 2026, mit Steuerberater am 28. Februar 2027. Freiberufler mit Einkünften aus selbständiger Arbeit müssen zudem die Anlage G Frist 2026 beachten, die ebenfalls an diese Termine gebunden ist.

Was ist die Anlage EÜR und wer muss sie abgeben?

Die Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) ist ein amtliches Formular der Finanzverwaltung, das zusammen mit der Einkommensteuererklärung oder der Feststellungserklärung elektronisch an das Finanzamt übermittelt wird. Sie dient der strukturierten Darstellung der Betriebseinnahmen und -ausgaben für Gewinnermittler nach § 4 Abs. 3 EStG.

Verpflichtet zur Abgabe der Anlage EÜR sind alle Einzelunternehmer, Freiberufler und Personengesellschaften, die ihren Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung ermitteln und deren Gewinn mehr als 25.000 Euro im Wirtschaftsjahr beträgt. Für Betriebe mit Gewinnen unter dieser Grenze kann eine vereinfachte Gewinnermittlung ohne Anlage EÜR ausreichen.

Wichtig für GmbH-Geschäftsführer

Die Anlage EÜR ist nicht relevant für Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder UG. Diese sind nach § 242 HGB buchführungspflichtig und müssen einen Jahresabschluss (Bilanz + GuV) erstellen. Die EÜR ist ausschließlich für nicht buchführungspflichtige Gewerbetreibende und Freiberufler vorgesehen.

Abgrenzung: EÜR vs. Jahresabschluss

Merkmal Anlage EÜR Jahresabschluss (GmbH)
Rechtsgrundlage § 4 Abs. 3 EStG § 242, § 264 HGB
Anwendungsbereich Einzelunternehmen, Freiberufler, PersGes Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)
Gewinnermittlung Zufluss-/Abflussprinzip Periodengerechte Abgrenzung
Abgabepflicht Bei Gewinn > 25.000 € Immer (§ 325 HGB Offenlegung)
Form Anlage zur Steuererklärung Bilanz, GuV, Anhang, ggf. Lagebericht

Warum ist die Anlage-EÜR-Frist für GmbH-Geschäftsführer nicht relevant?

Die Anlage EÜR und die damit verbundenen Abgabefristen betreffen ausschließlich Steuerpflichtige, die nach § 4 Abs. 3 EStG ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln. Eine GmbH ist jedoch nach § 238 HGB buchführungspflichtig und muss ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften des HGB aufstellen.

Für GmbH-Geschäftsführer gelten stattdessen die Feststellungs- und Offenlegungsfristen nach § 42a GmbHG und § 325 HGB. Der Jahresabschluss muss innerhalb von 11 Monaten (bei kleinen GmbH) bzw. 8 Monaten (bei mittelgroßen und großen GmbH) nach Bilanzstichtag von der Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Danach folgt die Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach Bilanzstichtag gemäß § 325 HGB. Wer unterschiedliche Rechtsformen wie die GmbH & Co. KG oder e.V. im Rechtsformvergleich 2026 betrachtet, sollte auch deren jeweilige Publizitätspflichten beachten.

In der Beratungspraxis verwechseln Mandanten häufig die steuerlichen Abgabefristen für Einzelunternehmer mit den handelsrechtlichen Pflichten der GmbH. Die Anlage EÜR spielt für Kapitalgesellschaften keine Rolle — hier gilt ausschließlich die Pflicht zur Erstellung und Offenlegung eines HGB-konformen Jahresabschlusses. Arbeitnehmer-Gesellschafter müssen dagegen die Anlage N Frist 2026 beachten, wenn sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erklären.

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Relevante Fristen für GmbH (Stand 2026)

  • Feststellungsfrist: 11 Monate (kleine GmbH) bzw. 8 Monate (mittelgroße/große GmbH) nach Bilanzstichtag gemäß § 42a GmbHG
  • Offenlegungsfrist: 12 Monate nach Bilanzstichtag gemäß § 325 HGB — Einreichung beim Unternehmensregister (nicht Bundesanzeiger, seit DiRUG 01.08.2022)
  • Körperschaftsteuererklärung: Abgabe spätestens 31.07. des Folgejahres (bei Steuerberater-Mandanten bis Ende Februar des übernächsten Jahres, § 149 Abs. 4 AO)
  • Gewerbesteuererklärung: Identisch mit Körperschaftsteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung: Abgabe bis 31.07. des Folgejahres (mit StB-Vertretung Fristverlängerung möglich)

Ordnungsgeld bei Fristversäumnis

Wird die Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach § 325 HGB nicht eingehalten, droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB in Höhe von 500 bis 25.000 Euro. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) verschickt automatisch Ordnungsgeldandrohungen und setzt diese bei weiterer Säumnis fest.

Anlage-EÜR-Frist für Einzelunternehmer und Freiberufler

Für Einzelunternehmer, Freiberufler und Personengesellschaften, die ihre Gewinne per Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, ist die Anlage EÜR integraler Bestandteil der Einkommensteuererklärung. Die Abgabefrist richtet sich daher nach den allgemeinen Steuererklärungsfristen des § 149 AO.

Abgabefristen Einkommensteuererklärung 2025 (Wirtschaftsjahr 2025)

  • Ohne steuerliche Beratung: Abgabe bis 31.07.2026 (§ 149 Abs. 2 AO)
  • Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein: Abgabe bis 28.02.2027 (§ 149 Abs. 4 AO i.V.m. Beraterbefugnis)
  • Fristverlängerung auf Antrag: In begründeten Fällen kann das Finanzamt die Frist verlängern, meist bis 30.09.2027

Die Anlage EÜR wird elektronisch über ELSTER eingereicht. Seit 2017 ist die elektronische Übermittlung für alle Steuerpflichtigen mit EÜR-Pflicht verpflichtend (§ 60 Abs. 4 EStDV).

31.07.2026

Abgabefrist ohne Berater

28.02.2027

Abgabefrist mit StB

> 25.000 €

Gewinngrenze für Anlage-EÜR-Pflicht

Verspätungszuschlag

Bei verspäteter Abgabe der Einkommensteuererklärung kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag nach § 152 AO festsetzen. Dieser beträgt 0,25 % der festgesetzten Steuer pro angefangenem Monat der Verspätung, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat.

Aufbau und Inhalt der Anlage EÜR

Die Anlage EÜR ist ein mehrseitiges Formular, das systematisch alle Betriebseinnahmen und -ausgaben erfasst. Der Aufbau folgt einer klaren Struktur, die eine nachvollziehbare und prüfungssichere Gewinnermittlung ermöglicht.

Hauptbestandteile der Anlage EÜR

Betriebseinnahmen

  • Umsätze aus Lieferungen und Leistungen
  • Vereinnahmte Umsatzsteuer (bei Ist-Versteuerung)
  • Sonstige betriebliche Erträge
  • Privateinlagen
  • Investitionszulagen und Zuschüsse

Betriebsausgaben

  • Wareneinkauf, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
  • Personalkosten (Löhne, Gehälter, Sozialabgaben)
  • Raumkosten (Miete, Nebenkosten)
  • Abschreibungen (AfA auf Anlagevermögen)
  • Kfz-Kosten, Reisekosten, Bewirtung
  • Versicherungen, Beiträge, Zinsen
  • Gezahlte Umsatzsteuer

Sonderposten und Hinzurechnungen

Die Anlage EÜR enthält auch Felder für nicht abziehbare Betriebsausgaben (z. B. Geldstrafen, unangemessene Bewirtungskosten), für Entnahmen und Einlagen sowie für stille Reserven und Übergangsposten. Diese Korrekturen stellen sicher, dass der steuerliche Gewinn korrekt ermittelt wird.

  • Vollständigkeit aller Betriebseinnahmen (Bankauszüge, Barumsätze, PayPal etc.)
  • Trennung zwischen betrieblichen und privaten Ausgaben
  • Korrekte Zuordnung nach Zufluss-/Abflussprinzip (nicht Rechnungsdatum, sondern Zahlungsdatum)
  • Abschreibungen korrekt berechnet (AfA-Tabellen, Nutzungsdauer)
  • Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) und Sonderabschreibungen geprüft
  • Umsatzsteuer nur bei Ist-Versteuerung als Einnahme/Ausgabe berücksichtigt

Häufige Fehler bei der Anlage EÜR und wie Sie diese vermeiden

In der Praxis zeigen sich immer wieder typische Fehlerquellen bei der Erstellung der Anlage EÜR. Diese können zu Rückfragen des Finanzamts, Schätzungen oder sogar zu steuerlichen Nachteilen führen.

Die häufigsten Fehlerquellen

Fehler Konsequenz Vermeidung
Verwechslung von Rechnungsdatum und Zahlungsdatum Falsche zeitliche Zuordnung, Abweichung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung Konsequent nur Zu-/Abflüsse erfassen (§ 11 EStG)
Private Ausgaben als Betriebsausgaben gebucht Betriebsausgabenabzug versagt, Steuernachzahlung + ggf. Verzugszinsen Klare Trennung privat/betrieblich, nur betrieblich veranlasste Aufwendungen
Umsatzsteuer doppelt erfasst (bei Soll-Versteuerung) Gewinn zu niedrig oder zu hoch ausgewiesen Bei Soll-Versteuerung: Umsätze netto erfassen, USt separat in USt-Erklärung
Abschreibungen falsch berechnet Überhöhter Verlust oder zu niedriger Gewinn AfA-Tabellen verwenden, Anschaffungskosten korrekt ermitteln
Investitionsabzugsbetrag nicht dokumentiert Rückgängigmachung bei Betriebsprüfung Nachweisführung gem. § 7g Abs. 7 EStG (Investitionsabsicht, Verwendung)

„Viele Mandanten unterschätzen das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Eine Rechnung vom Dezember 2025, die erst im Januar 2026 bezahlt wird, gehört ins Jahr 2026 — nicht 2025. Diese zeitliche Abgrenzung ist bei der EÜR essenziell und unterscheidet sie fundamental von der Bilanzierung.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Betriebsprüfung und Nachweispflicht

Das Finanzamt kann auch bei EÜR-Erstellern eine Betriebsprüfung durchführen. Alle Belege (Rechnungen, Kontoauszüge, Kassenbuch) müssen nach § 147 AO für 10 Jahre aufbewahrt werden. Fehlende Belege führen zu Schätzungen durch das Finanzamt — meist zu Ungunsten des Steuerpflichtigen.

Alternativen zur EÜR: Wann ist Bilanzierung Pflicht?

Die Einnahmenüberschussrechnung ist ein Wahlrecht für Gewerbetreibende und Freiberufler, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind. Sobald bestimmte Schwellenwerte überschritten werden oder eine Kaufmannseigenschaft vorliegt, greift die Buchführungspflicht nach § 238 HGB oder § 141 AO.

Buchführungspflicht nach § 238 HGB

Jeder Kaufmann ist nach § 238 HGB buchführungspflichtig. Als Kaufmann gilt, wer ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 HGB) — dies umfasst alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmen (z. B. GmbH, UG, AG, OHG, KG) sowie Einzelkaufleute, die sich freiwillig eintragen lassen oder deren Geschäftsbetrieb nach Art und Umfang kaufmännisch eingerichtet ist.

Buchführungspflicht nach § 141 AO

Unabhängig von der handelsrechtlichen Buchführungspflicht ordnet § 141 AO die steuerliche Buchführungspflicht an, wenn folgende Grenzen überschritten werden (Stand 2026):

  • Umsätze: Mehr als 800.000 Euro im Kalenderjahr
  • Gewinn aus Gewerbebetrieb: Mehr als 80.000 Euro im Wirtschaftsjahr
  • Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft: Mehr als 80.000 Euro im Wirtschaftsjahr

Freiwillige Bilanzierung

Auch wer nicht buchführungspflichtig ist, kann freiwillig zur Bilanzierung übergehen. Dies kann steuerlich vorteilhaft sein (z. B. bei hohen Investitionen, Bildung von Rückstellungen, bessere Finanzierungsmöglichkeiten). Der Wechsel muss dem Finanzamt formlos mitgeteilt werden und ist für die Zukunft verbindlich.

Kapitalgesellschaften: Immer buchführungspflichtig

Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind unabhängig von Umsatz oder Gewinn kraft Rechtsform buchführungspflichtig nach § 6 Abs. 1 HGB i.V.m. § 13 Abs. 3 GmbHG. Die Anlage EÜR kommt für sie grundsätzlich nicht in Betracht.

Wer als GmbH-Geschäftsführer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Unser Steuerberater-Team erstellt den HGB-konformen Jahresabschluss, prüft ihn fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich — koordiniert durch Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart.

Praxistipps für die fristgerechte Abgabe der Anlage EÜR

Die rechtzeitige und korrekte Abgabe der Anlage EÜR erfordert eine strukturierte Vorbereitung. Mit den folgenden Praxistipps vermeiden Sie Fristversäumnisse und unnötige Rückfragen des Finanzamts.

1. Frühzeitig mit der Vorbereitung beginnen

Beginnen Sie bereits im Januar des Folgejahres mit der Zusammenstellung der Belege und der Erfassung der Einnahmen und Ausgaben. Wer erst im Juli beginnt, gerät bei der Frist ohne Steuerberater (31.07.) in Zeitnot.

2. Laufende Buchhaltung führen

Erfassen Sie Einnahmen und Ausgaben nicht erst am Jahresende, sondern monatlich oder quartalsweise. Dies erleichtert die Erstellung der Anlage EÜR erheblich und minimiert Fehler. Moderne Buchhaltungssoftware (z. B. DATEV, Lexoffice, sevDesk) unterstützt Sie dabei.

3. Steuerberater mandatieren

Durch die Mandatierung eines Steuerberaters verlängert sich die Abgabefrist automatisch auf Ende Februar des übernächsten Jahres (§ 149 Abs. 4 AO). Dies verschafft Ihnen deutlich mehr Zeitpuffer und reduziert das Risiko von Verspätungszuschlägen.

„In der Praxis zeigt sich: Mandanten, die ihre Buchhaltung laufend pflegen und frühzeitig mit ihrem Steuerberater kommunizieren, haben deutlich weniger Stress bei der Steuererklärung. Die Fristverlängerung durch den Steuerberater ist dabei ein enormer Vorteil — sie sollte aber nicht als Freibrief für Nachlässigkeit verstanden werden.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

4. ELSTER-Zugang rechtzeitig einrichten

Die Anlage EÜR muss elektronisch über ELSTER übermittelt werden. Richten Sie Ihren ELSTER-Zugang rechtzeitig ein und testen Sie die Übermittlung. Die Freischaltung kann mehrere Tage dauern.

5. Checkliste für die Abgabe nutzen

  • Alle Bankkonten vollständig erfasst (inkl. PayPal, Kreditkarten)
  • Barumsätze dokumentiert (Kassenbuch bei Bargeschäften)
  • Privatentnahmen und -einlagen berücksichtigt
  • Abschreibungen korrekt berechnet und erfasst
  • Nicht abziehbare Betriebsausgaben identifiziert
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen mit EÜR abgeglichen
  • Belege vollständig und geordnet abgelegt (10 Jahre Aufbewahrungspflicht)
  • Plausibilitätsprüfung: Gewinn realistisch im Vergleich zu Vorjahren?

Digitale Unterstützung

Moderne Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten nicht nur die Erstellung der Steuererklärung, sondern auch die laufende Betreuung während des Jahres. So stellen Sie sicher, dass alle Daten fristgerecht und korrekt erfasst werden — ohne Stress zum Jahresende.

Fazit: Anlage-EÜR-Frist im Kontext der GmbH-Buchhaltung

Die Anlage-EÜR-Frist ist für GmbH-Geschäftsführer und deren Buchhaltung nicht unmittelbar relevant, da Kapitalgesellschaften kraft Rechtsform buchführungspflichtig sind und einen HGB-konformen Jahresabschluss erstellen müssen. Die relevanten Fristen für GmbH sind die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG (11 bzw. 8 Monate) und die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB (12 Monate nach Bilanzstichtag).

Für Einzelunternehmer, Freiberufler und Personengesellschaften hingegen ist die Anlage EÜR das zentrale Instrument der Gewinnermittlung. Die Abgabefrist richtet sich nach § 149 AO: 31.07. des Folgejahres ohne Berater, 28.02. des übernächsten Jahres mit Steuerberater. Bei verspäteter Abgabe drohen Verspätungszuschläge nach § 152 AO.

GmbH: Jahresabschluss

  • Buchführungspflicht § 238 HGB
  • Feststellung § 42a GmbHG: 8–11 Monate
  • Offenlegung § 325 HGB: 12 Monate
  • Körperschaftsteuer bis 31.07. (mit StB bis Feb. +2)

Einzelunternehmer: EÜR

  • Gewinnermittlung § 4 Abs. 3 EStG
  • Abgabe bis 31.07. (ohne StB)
  • Abgabe bis 28.02. +1 Jahr (mit StB)
  • Pflicht ab Gewinn > 25.000 €

Übergang zur Bilanzierung

  • Pflicht ab 800.000 € Umsatz (§ 141 AO)
  • Pflicht ab 80.000 € Gewinn (§ 141 AO)
  • Freiwilliger Wechsel jederzeit möglich
  • Bei Kaufmannseigenschaft (§ 238 HGB)

Handlungsempfehlungen

  • GmbH-Geschäftsführer: Konzentrieren Sie sich auf die handelsrechtlichen Fristen nach § 42a GmbHG und § 325 HGB. Lassen Sie den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen und prüfen.
  • Einzelunternehmer/Freiberufler: Mandatieren Sie einen Steuerberater, um die Abgabefrist auf Februar des übernächsten Jahres zu verlängern und fachliche Fehler zu vermeiden.
  • Laufende Buchhaltung: Führen Sie Ihre Buchführung oder EÜR kontinuierlich, nicht erst zum Jahresende. Dies spart Zeit, reduziert Fehler und vermeidet Stress.
  • Fristkalender: Nutzen Sie einen Fristkalender für alle steuerlichen und handelsrechtlichen Pflichten — insbesondere bei mehreren Unternehmen oder komplexen Strukturen.

Wer den Jahresabschluss oder die Steuererklärung professionell und fristgerecht erstellen lassen möchte, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Das OnlineBilanz Steuerberater-Team erstellt Ihren Jahresabschluss HGB-konform, prüft ihn fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich — koordiniert durch Servet Gündogan, Büroleiter in Stuttgart. So behalten Sie alle Fristen im Blick und erfüllen Ihre gesetzlichen Pflichten sicher und termingerecht.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Anlage EÜR auch handschriftlich einreichen?

Nein, seit 2018 besteht gemäß § 60 Abs. 4 EStDV die Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Anlage EÜR über ELSTER. Eine Papierform wird vom Finanzamt grundsätzlich nicht mehr akzeptiert, außer in begründeten Härtefällen.

Was passiert, wenn ich die Anlage-EÜR-Frist verpasse?

Bei Fristversäumnis kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag nach § 152 AO festsetzen, der bis zu 10 Prozent der festgesetzten Steuer betragen kann, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat. Zusätzlich können Zwangsgelder und Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen drohen.

Muss ich als Kleinunternehmer nach § 19 UStG auch die Anlage EÜR abgeben?

Ja, die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG entbindet nicht von der Pflicht zur Gewinnermittlung. Solange Sie nicht zur Buchführung verpflichtet sind, müssen Sie als Kleinunternehmer weiterhin die Anlage EÜR zusammen mit der Einkommensteuererklärung einreichen.

Kann ich von der Bilanzierung freiwillig zur EÜR wechseln?

Ein Wechsel von der Bilanzierung zur EÜR ist nur möglich, wenn Sie nicht mehr buchführungspflichtig sind – etwa weil Sie die Grenzwerte nach § 141 AO unterschreiten. Der Wechsel muss beim Finanzamt beantragt werden und bedarf der Zustimmung. Kapitalgesellschaften wie die GmbH können grundsätzlich nicht zur EÜR wechseln.

Wo finde ich die aktuelle Anlage EÜR für 2026?

Die aktuelle Anlage EÜR steht auf der offiziellen ELSTER-Website sowie im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung zum Download bereit. Zudem ist sie in allen gängigen Steuer- und Buchhaltungsprogrammen integriert und wird dort automatisch aktualisiert.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Einkommensteuergesetz (EStG), Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV), Abgabenordnung (AO), Handelsgesetzbuch (HGB). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
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