Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

10–15 Minuten

OnlineBilanzBlogAbfallentsorgung SKR03

Abfallentsorgung buchen SKR03 2026: Anleitung

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Entsorgungskosten für Abfall gehören zu den laufenden Betriebsausgaben und müssen im SKR 03 auf das richtige Aufwandskonto gebucht werden. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, welches Konto verwendet wird, wie der Buchungssatz aussieht und worauf Sie bei Vorsteuerabzug und Jahresabschluss achten müssen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Abfallentsorgungskosten buchen Sie im SKR 03 üblicherweise auf das Konto 6855 „Entsorgung“. Der Buchungssatz lautet: Entsorgung (6855) an Bank/Verbindlichkeiten. Bei ordnungsgemäßer Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer ist der Vorsteuerabzug möglich. Die Kosten erscheinen in der BWA unter sonstigen betrieblichen Aufwendungen und mindern das Betriebsergebnis im Jahresabschluss.

Was ist Abfallentsorgung und warum muss sie gebucht werden?

Abfallentsorgung gehört zu den laufenden betrieblichen Aufwendungen, die jedes Unternehmen verursacht. Ob Produktionsabfälle, Verpackungsmaterial, Sondermüll oder einfache Büroabfälle – die Entsorgung ist gesetzlich vorgeschrieben und verursacht Kosten, die steuerlich geltend gemacht werden können. Nach § 4 Abs. 4 EStG sind Betriebsausgaben alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Die Abfallentsorgung ist eindeutig betrieblich veranlasst und muss daher ordnungsgemäß in der Buchführung erfasst werden.

Für GmbHs, die nach § 238 HGB zur ordnungsmäßigen Buchführung verpflichtet sind, bedeutet dies: Jede Rechnung eines Entsorgungsunternehmens oder der kommunalen Abfallwirtschaft muss auf das korrekte Konto gebucht werden. Dabei ist der Kontenrahmen SKR 03 in Deutschland weit verbreitet – er folgt dem Prozessgliederungsprinzip und gliedert Aufwandskonten nach betrieblichen Funktionen.

Steuerliche Absetzbarkeit

Abfallentsorgungskosten sind als Betriebsausgaben voll abzugsfähig. Sie mindern den Gewinn und damit die Steuerlast. Eine korrekte Buchung ist Voraussetzung für die Anerkennung durch das Finanzamt.

In der Praxis werden Abfallentsorgungskosten häufig mit anderen sonstigen Aufwendungen vermischt oder falsch kontiert. Das führt zu Unklarheiten bei der betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) und kann im Rahmen einer Betriebsprüfung Nachfrage erzeugen.

Auf welches Konto buchen Sie Abfallentsorgung im SKR 03?

Im Kontenrahmen SKR 03 werden Abfallentsorgungskosten üblicherweise auf das Konto 4630 – Abfallbeseitigung gebucht. Dieses Konto gehört zur Kontenklasse 4 (Betriebliche Aufwendungen) und ist speziell für Entsorgungskosten vorgesehen. Es erfasst alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Beseitigung betrieblicher Abfälle entstehen – unabhängig davon, ob es sich um regelmäßige Müllabfuhr, Container-Entsorgung oder Sondermüllentsorgung handelt.

Konto SKR 03 Kontobezeichnung Verwendung
4630 Abfallbeseitigung Regelmäßige Müllabfuhr, Container, Sondermüll, Entsorgungspauschalen
4640 Entsorgung Sondermüll Bei separater Erfassung von Sondermüll (optional)
4650 Abwasser-, Abfallgebühren Kommunale Abwassergebühren, falls getrennt erfasst

In den meisten Fällen reicht die Buchung auf das Konto 4630 völlig aus. Nur wenn Sie aus betriebswirtschaftlichen Gründen eine detailliertere Aufschlüsselung benötigen (z. B. bei hohen Sondermüllkosten in der Produktion), kann eine Untergliederung sinnvoll sein. Die Buchungslogik bleibt identisch.

„Viele Mandanten buchen Abfallentsorgung zunächst auf allgemeine Konten wie ’sonstige Kosten‘. Das ist nicht falsch, aber unpräzise. Für eine aussagekräftige BWA und ein sauberes Controlling empfehlen wir immer die Nutzung des Kontos 4630 – so bleiben Ihre Zahlen vergleichbar und transparent.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Buchungssatz: Wie sieht die Buchung konkret aus?

Die Buchung von Abfallentsorgungskosten folgt dem klassischen Soll-an-Haben-Prinzip der doppelten Buchführung. Der Aufwand wird im Soll auf dem Aufwandskonto erfasst, die Verbindlichkeit oder Zahlung im Haben.

Standardfall: Rechnung erhalten, noch nicht bezahlt

Sie erhalten eine Rechnung über 250,00 Euro netto zzgl. 19 % Umsatzsteuer (47,50 Euro) für die monatliche Müllabfuhr. Der Buchungssatz lautet:

Soll Haben Betrag (€)
4630 Abfallbeseitigung 250,00
1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % 47,50
1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 297,50

Sofortige Zahlung per Banküberweisung

Wird die Rechnung sofort beglichen, entfällt die Verbindlichkeit. Der Buchungssatz lautet:

Soll Haben Betrag (€)
4630 Abfallbeseitigung 250,00
1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % 47,50
1200 Bank 297,50

Sondermüll oder gefährliche Abfälle

Bei Sondermüll (z. B. Altöl, Chemikalien, kontaminierte Verpackungen) bleibt die Buchungslogik gleich. Sie können entweder ebenfalls auf 4630 buchen oder – für bessere Transparenz – auf 4640 (Entsorgung Sondermüll), falls Sie dieses Konto separat führen:

Soll Haben Betrag (€)
4640 Entsorgung Sondermüll 1.200,00
1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % 228,00
1600 Verbindlichkeiten aus LuL 1.428,00

Vorsteuerabzug prüfen

Abfallentsorgung ist in der Regel mit 19 % Umsatzsteuer belegt und berechtigt zum vollen Vorsteuerabzug nach § 15 UStG. Ausnahmen gibt es nur bei gemischt genutzten Flächen oder nicht unternehmerischer Nutzung. Prüfen Sie die Rechnung auf korrekte Umsatzsteuer-Ausweisung.

Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug bei Abfallentsorgung

Die meisten Entsorgungsleistungen unterliegen dem Regelsteuersatz von 19 % gemäß § 12 Abs. 1 UStG. Dies gilt sowohl für private Entsorgungsunternehmen als auch für kommunale Betriebe, sofern diese umsatzsteuerpflichtig tätig sind. Als Unternehmer haben Sie nach § 15 Abs. 1 UStG grundsätzlich Anspruch auf Vorsteuerabzug, sofern die Entsorgungsleistung für Ihr Unternehmen erbracht wird.

Wann besteht Vorsteuerabzug?

  • Die Rechnung weist Umsatzsteuer gesondert aus (§ 14 UStG).
  • Die Leistung wird für das Unternehmen erbracht (betriebliche Veranlassung).
  • Sie sind zum Vorsteuerabzug berechtigt (kein Kleinunternehmer nach § 19 UStG, keine Steuerbefreiung nach § 4 UStG).

In der Praxis erfüllen fast alle Entsorgungsrechnungen diese Voraussetzungen. Achten Sie darauf, dass die Rechnung Ihren Namen bzw. die Firma sowie die Steuernummer oder USt-IdNr. des Leistenden enthält.

Sonderfall: Kleinbetragsrechnungen

Bei Rechnungen bis 250,00 Euro brutto gelten vereinfachte Anforderungen nach § 33 UStDV. Auch hier ist der Vorsteuerabzug möglich, sofern die Rechnung den Bruttobetrag, den Steuersatz und die Leistungsbeschreibung enthält.

Kommunale Entsorgung ohne Umsatzsteuer

Einige kommunale Abfallwirtschaftsbetriebe erbringen ihre Leistungen als hoheitliche Tätigkeit ohne Umsatzsteuer. In diesem Fall wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen und es besteht kein Vorsteuerabzug. Die Rechnung wird netto gebucht: Soll 4630, Haben 1600 oder 1200.

Häufige Fehler bei der Buchung von Abfallentsorgung

Auch erfahrene Buchhalter machen bei der Kontierung von Abfallentsorgung gelegentlich Fehler. Die häufigsten Probleme und wie Sie diese vermeiden:

1. Buchung auf falsche Konten

Oft wird Abfallentsorgung auf Konten wie 4210 (Reinigung), 4290 (sonstige Raumkosten) oder gar 4980 (sonstige Kosten) gebucht. Das ist sachlich falsch und erschwert die Auswertung. Nutzen Sie konsequent das Konto 4630.

2. Vorsteuer vergessen

Wird die Vorsteuer nicht gebucht, entsteht ein doppelter Fehler: Der Aufwand ist zu hoch und die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist falsch. Das kann zu Nachzahlungen und Zinsen führen. Achten Sie darauf, dass bei jeder Rechnung mit Umsatzsteuer auch das Vorsteuerkonto (1576) angesprochen wird.

3. Privatanteile nicht ausgebucht

Bei gemischt genutzten Immobilien (z. B. Gewerbe und Wohnung im selben Gebäude) darf nur der betriebliche Anteil als Betriebsausgabe gebucht werden. Der private Anteil muss über das Konto 1880 (Privatentnahmen allgemein) oder 4985 (nicht abzugsfähige Betriebsausgaben) ausgebucht werden.

4. Sammelrechnungen nicht aufgeteilt

Manche Hausverwaltungen oder Vermieter stellen Sammelrechnungen aus, die Abfall, Wasser, Reinigung und Hausmeister umfassen. Diese müssen sachgerecht aufgeteilt werden, um eine ordnungsgemäße Kontierung zu ermöglichen. Nur der Abfallanteil gehört auf 4630.

„Viele Mandanten erkennen die Bedeutung korrekter Kontierung erst bei der Betriebsprüfung. Dann wird es teuer und aufwendig. Unsere Steuerberater prüfen solche Details systematisch – im Rahmen des Jahresabschlusses oder bereits laufend, wenn die Buchhaltung bei uns digital koordiniert wird.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Abfallentsorgung in BWA und Jahresabschluss

Die Buchung auf Konto 4630 wirkt sich direkt auf Ihre Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) aus. In der Standard-BWA nach DATEV erscheinen die Abfallentsorgungskosten in der Regel unter Position 11 – Raumkosten oder 12 – sonstige Kosten, je nach BWA-Schema. Für ein aussagekräftiges Controlling sollten Sie die Position separat auswerten können.

Jahresabschluss nach HGB

Im Jahresabschluss nach § 275 HGB (Gesamtkostenverfahren) werden die Abfallentsorgungskosten als sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen. Bei kleineren GmbHs reicht die Summendarstellung aus. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen die GuV gemäß § 276 HGB gliedern, wobei Abfallentsorgung meist unter Position 8c oder 8d fällt.

Nach § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB müssen im Anhang bei wesentlichen Posten Erläuterungen erfolgen. Abfallentsorgung ist in der Regel kein wesentlicher Posten, es sei denn, sie macht einen außergewöhnlich hohen Anteil der Gesamtkosten aus (z. B. in Recycling- oder Entsorgungsbetrieben).

BWA (laufend)

Abfallentsorgung erscheint als Einzelposition oder unter sonstige Kosten. Wichtig für monatliches Controlling und Liquiditätsplanung.

Jahresabschluss (jährlich)

Summierung in der GuV unter sonstige betriebliche Aufwendungen. Bei Wesentlichkeit Erläuterung im Anhang gemäß § 284 HGB.

Digitale Steuerberater-Leistung

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Unser Steuerberater-Team prüft alle Buchungen, erstellt die GuV nach HGB und übernimmt die rechtssichere Unterzeichnung.

SKR 03 vs. SKR 04: Unterschiede bei der Buchung von Abfallentsorgung

Neben dem SKR 03 (Prozessgliederungsprinzip) existiert in Deutschland auch der SKR 04 (Abschlussgliederungsprinzip). Beide Kontenrahmen sind DATEV-Standard, unterscheiden sich aber in der Kontonummerierung. Die Buchungslogik bleibt identisch – nur die Kontonummern ändern sich.

Kontenrahmen Konto Abfallentsorgung Konto Vorsteuer 19 % Konto Bank
SKR 03 4630 1576 1200
SKR 04 6630 1406 1800

Im SKR 04 wird Abfallentsorgung also auf das Konto 6630 – Abfallbeseitigung gebucht. Der Buchungssatz lautet entsprechend:

Soll Haben Betrag (€)
6630 Abfallbeseitigung 250,00
1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 47,50
1800 Bank 297,50

Die Wahl des Kontenrahmens ist eine einmalige Entscheidung zu Beginn der Buchführung. Ein Wechsel während des laufenden Geschäftsjahres ist nicht zulässig, da dies die Vergleichbarkeit der Zahlen beeinträchtigt und gegen § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB (Bilanzkontinuität) verstößt.

Konsistenz wahren

Verwenden Sie konsequent denselben Kontenrahmen über das gesamte Geschäftsjahr. Ein Wechsel ist nur zum Jahreswechsel möglich und muss dokumentiert werden. Bei Unsicherheit sollten Sie Ihren Steuerberater konsultieren.

Checkliste: Ordnungsgemäße Buchung von Abfallentsorgung

Zusammenfassend hier die wichtigsten Punkte, die Sie bei der Buchung von Abfallentsorgungskosten beachten sollten. Diese Checkliste gilt für alle GmbHs und buchführungspflichtige Unternehmen im SKR 03:

  • Rechnung vollständig und formell korrekt (§ 14 UStG: Name, Adresse, Steuernummer, Leistungsbeschreibung, Datum, Betrag, Umsatzsteuer)
  • Betriebliche Veranlassung gegeben (kein privater Anteil oder dieser ausgebucht)
  • Korrekte Kontierung auf 4630 Abfallbeseitigung (SKR 03) bzw. 6630 (SKR 04)
  • Vorsteuer auf 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % gebucht (bei USt-Ausweis)
  • Verbindlichkeit auf 1600 oder direkte Zahlung über 1200 Bank
  • Belegnummer und Buchungsdatum korrekt erfasst
  • Bei Sammelrechnungen sachgerechte Aufteilung vorgenommen
  • Bei gemischter Nutzung privater Anteil über 1880 oder 4985 ausgebucht
  • Beleg revisionssicher archiviert (§ 147 AO: 10 Jahre Aufbewahrungspflicht)

„Eine saubere, systematische Buchführung ist die Basis für jeden belastbaren Jahresabschluss. Wir erleben immer wieder, dass Mandate mit anfangs unklarer Buchhaltung nach kurzer Zeit signifikant bessere BWA-Qualität erreichen – einfach durch konsequente Kontierung und regelmäßige Abstimmung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Die Einhaltung dieser Checkliste stellt sicher, dass Ihre Buchführung den Anforderungen des § 238 HGB und der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) entspricht. Im Falle einer Betriebsprüfung minimieren Sie so das Risiko von Beanstandungen und Hinzuschätzungen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich Entsorgungskosten für privaten Hausmüll steuerlich geltend machen?

Nein, private Haushaltsentsorgung ist keine Betriebsausgabe. Nur betrieblich veranlasste Abfallentsorgung (z. B. Produktionsabfälle, Gewerbemüll, Sondermüll aus der Fertigung) darf als Betriebsausgabe gebucht werden. Eine Aufteilung ist bei gemischt genutzten Objekten erforderlich.

Was mache ich, wenn der Entsorger keine Rechnung mit Umsatzsteuer ausstellt?

Ohne ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer können Sie die Vorsteuer nicht geltend machen. Fordern Sie eine korrigierte Rechnung nach § 14 UStG an. Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus – hier entfällt der Vorsteuerabzug grundsätzlich.

Muss ich für Sondermüll ein separates Konto verwenden?

Das ist keine Pflicht, kann aber für detailliertere Kostenanalyse sinnvoll sein. Manche Unternehmen legen ein Unterkonto (z. B. 6855-1 für Sondermüll) an, um Compliance-Anforderungen oder branchenspezifische Dokumentationspflichten (z. B. Entsorgungsnachweise) besser abzubilden.

Wie buche ich Pfandeinnahmen aus Altmaterialverkauf?

Erlöse aus Altmaterial- oder Schrottverkauf buchen Sie als sonstige betriebliche Erträge (z. B. Konto 2601 SKR 03). Der Buchungssatz lautet: Bank an Erlöse aus Verkauf Altmaterial. Diese Erlöse mindern nicht direkt die Entsorgungskosten, sondern werden separat erfasst.

Welche Aufbewahrungsfrist gilt für Entsorgungsrechnungen?

Entsorgungsrechnungen unterliegen der allgemeinen Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren nach § 147 AO. Bei gefährlichen Abfällen können zusätzlich nachweisrechtliche Pflichten nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bestehen, die längere Fristen vorsehen.

Können Entsorgungskosten bei der Gewerbesteuer hinzugerechnet werden?

Nein, Entsorgungskosten selbst unterliegen keiner Hinzurechnung nach § 8 GewStG. Lediglich bestimmte Finanzierungs-, Miet- und Leasingaufwendungen sind hinzurechnungspflichtig. Entsorgungskosten sind normale Betriebsausgaben und mindern den Gewerbeertrag vollständig.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), Umsatzsteuergesetz (UStG), Abgabenordnung (AO), Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Weiterführend: Ausfuhrlieferung buchen 2026: Anleitung & SKR03/04

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Steuerberater