Steuerberater Hameln 2026: Jahresabschluss GmbH & UG
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Sie suchen einen Steuerberater in Hameln für Ihren Jahresabschluss 2026? GmbHs und UGs müssen strikte Fristen für Feststellung und Offenlegung einhalten – sonst drohen Ordnungsgelder bis 25.000 Euro. Dieser Artikel erklärt, welche Anforderungen gelten, was ein Jahresabschluss kostet und wie digitale Steuerberatung als Alternative funktioniert.
Kurzantwort
GmbHs und UGs in Hameln müssen den Jahresabschluss innerhalb von 11 Monaten (Kleinstkapitalgesellschaften) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große) feststellen und innerhalb von 12 Monaten beim Unternehmensregister offenlegen. Ein Steuerberater übernimmt Erstellung, Prüfung und rechtsverbindliche Unterzeichnung. Die Kosten richten sich nach Umsatz und Größenklasse – digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz bieten Festpreise und bundesweite Betreuung.
Inhaltsverzeichnis
- Steuerberater für Jahresabschluss in Hameln
- Lokaler Steuerberater oder digitale Steuerberatung?
- Was kostet ein Jahresabschluss für GmbHs?
- Offenlegung beim Unternehmensregister
- Größenklassen nach § 267 HGB
- Buchhaltungssoftware und Steuerberater
- Häufige Fehler beim Jahresabschluss vermeiden
- OnlineBilanz: Steuerberater-Qualität zum Festpreis
Steuerberater für Jahresabschluss in Hameln: Welche Anforderungen gelten für GmbH und UG?
Kapitalgesellschaften mit Sitz in Hameln unterliegen denselben handelsrechtlichen Pflichten wie bundesweit: Nach § 264 Abs. 1 HGB müssen GmbH und UG (haftungsbeschränkt) einen Jahresabschluss aufstellen, der aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang besteht. Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften kommt zusätzlich die Pflicht zur Erstellung eines Lageberichts gemäß § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB hinzu.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfordert fundierte Kenntnisse im Handels- und Steuerrecht. Viele Geschäftsführer in Hameln beauftragen daher einen Steuerberater, um die gesetzlichen Anforderungen fristgerecht und rechtssicher zu erfüllen. Die Größenklassifizierung nach § 267 HGB bestimmt dabei den Umfang der Offenlegungspflichten: Kleine Kapitalgesellschaften dürfen verkürzte Abschlüsse veröffentlichen, während mittelgroße und große GmbHs umfangreichere Unterlagen offenlegen müssen.
Fristen für Feststellung und Offenlegung
Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen: Kleine Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss gemäß § 42a Abs. 1 GmbHG innerhalb von 11 Monaten nach Bilanzstichtag feststellen, also bis spätestens 30.11.2026. Mittelgroße und große Gesellschaften haben nur 8 Monate Zeit, der Stichtag wäre dann der 31.08.2026. Die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB beträgt einheitlich 12 Monate, endet also am 31.12.2026.
Praxis-Hinweis
Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist als Publikationsorgan nicht mehr zuständig. Die elektronische Einreichung erfolgt direkt über das Portal www.unternehmensregister.de.
11 Monate
Feststellungsfrist kleine GmbH (§ 42a GmbHG)
8 Monate
Feststellungsfrist mittelgroß/groß
12 Monate
Offenlegungsfrist (§ 325 HGB)
Lokaler Steuerberater in Hameln oder digitale Steuerberatung?
Geschäftsführer in Hameln stehen vor der Wahl: einen traditionellen Steuerberater vor Ort oder eine digitale Steuerberater-Plattform beauftragen? Beide Modelle haben ihre Berechtigung. Ein lokaler Steuerberater in Hameln bietet persönliche Termine und regionale Vernetzung. Allerdings variieren Preise und Verfügbarkeit stark – gerade kleinere Kanzleien nehmen oft keine neuen Mandanten mehr an, und Honorare werden nach StBVV häufig nach Zeitaufwand abgerechnet.
Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz bieten demgegenüber transparente Festpreise, kurze Bearbeitungszeiten und die volle fachliche Qualität zugelassener Steuerberater. Der Jahresabschluss wird von Steuerberatern erstellt, geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet – nur die Koordination läuft digital. Das bedeutet: keine Wartezeiten, keine unklaren Kosten, volle StB-Haftung.
Lokaler Steuerberater Hameln
- Persönliche Termine vor Ort
- Regionale Vernetzung
- Honorar nach StBVV (oft zeitbasiert)
- Kapazitätsengpässe bei kleinen Kanzleien
- Lange Wartezeiten in Stoßzeiten
Digitale Steuerberater-Plattform
- Transparente Festpreise (z. B. €499,95 GmbH-Jahresabschluss)
- Kurze Bearbeitungszeiten, kein Terminengpass
- Volle StB-Qualität, rechtssichere Unterzeichnung
- DATEV-, lexoffice-, sevDesk-Anbindung
- Bundesweit einheitlicher Qualitätsstandard
„Viele Mandanten aus Niedersachsen schätzen die Kombination: Sie erhalten die volle Steuerberater-Qualität, koordinieren aber digital über unsere Plattform. Das spart Zeit, schafft Transparenz und vermeidet Überraschungen bei der Rechnung.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Was kostet ein Jahresabschluss für eine GmbH in Hameln?
Die Kosten für einen GmbH-Jahresabschluss durch einen Steuerberater richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese sieht Gebührenrahmen vor, die je nach Gegenstandswert, Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand variieren. In der Praxis bedeutet das: Für kleine GmbHs liegen die Honorare zwischen 1.500 und 3.500 Euro, bei mittelgroßen Gesellschaften oft deutlich höher.
In Hameln schwanken die Preise zwischen den Kanzleien erheblich. Manche Steuerberater bieten Pauschalpreise an, andere rechnen nach tatsächlichem Aufwand ab. Für Geschäftsführer bedeutet das Unsicherheit: Erst nach Abschluss der Arbeiten steht die endgültige Rechnung fest. Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz setzen auf transparente Festpreise: Der Jahresabschluss für eine kleine GmbH kostet €499,95 – unabhängig vom individuellen Zeitaufwand.
Kostentreiber beim Jahresabschluss
- Größenklasse nach § 267 HGB: Mittelgroße und große GmbHs haben umfangreichere Offenlegungspflichten (Lagebericht, erweiterte Anhangangaben), was den Aufwand erhöht.
- Buchführungsqualität: Je sauberer die laufende Buchhaltung, desto geringer der Nachbearbeitungsaufwand beim Jahresabschluss.
- Komplexität der Geschäftstätigkeit: Konzernverflechtungen, internationale Geschäfte oder komplexe Bilanzierungssachverhalte (z. B. Rückstellungen, latente Steuern) erhöhen den Beratungsbedarf.
- Zeitdruck: Kurzfristige Beauftragungen kurz vor Fristablauf werden von manchen Kanzleien mit Aufschlägen versehen.
| Leistung | Lokaler StB Hameln (Orientierung) | OnlineBilanz (Festpreis) |
|---|---|---|
| Jahresabschluss kleine GmbH (§ 267 Abs. 1 HGB) | 1.500 – 3.500 € | 499,95 € |
| Offenlegung Unternehmensregister | 150 – 400 € | inkl. |
| DATEV-/Software-Anbindung | individuell | inkl. (lexoffice, sevDesk, DATEV) |
Offenlegung beim Unternehmensregister: Das müssen GmbHs aus Hameln beachten
Nach § 325 HGB sind alle Kapitalgesellschaften verpflichtet, ihren Jahresabschluss offenzulegen. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der Bundesanzeiger ist nicht mehr Offenlegungsstelle, sondern dient nur noch als Bekanntmachungsplattform.
Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach Bilanzstichtag. Für den Stichtag 31.12.2025 muss die Offenlegung also bis spätestens 31.12.2026 erfolgen. Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB dürfen verkürzte Abschlüsse einreichen (Bilanz in verkürzter Form, keine GuV-Offenlegungspflicht). Mittelgroße und große GmbHs müssen Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht vollständig veröffentlichen.
Ordnungsgeldverfahren
Wer die Offenlegungsfrist versäumt, muss mit einem Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB rechnen. Das Bundesamt für Justiz setzt Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro fest. Die Höhe richtet sich nach Größe der Gesellschaft, Dauer der Verspätung und Wiederholungsfällen.
Ablauf der elektronischen Offenlegung
- Vorbereitung der Unterlagen: Jahresabschluss im strukturierten XBRL-Format oder als PDF (bei Kleinstgesellschaften nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB).
- Anmeldung im Unternehmensregister: Registrierung mit Elster-Zertifikat oder anderen elektronischen Authentifizierungsverfahren.
- Upload der Dokumente: Hochladen von Bilanz, ggf. GuV, Anhang, Lagebericht, Bestätigungsvermerk (falls Prüfungspflicht besteht).
- Zahlung der Veröffentlichungsgebühr: Die Gebühr richtet sich nach der Unternehmensgröße und liegt zwischen ca. 35 und 70 Euro.
- Bestätigung: Nach erfolgreicher Einreichung erhält die GmbH eine Eingangsbestätigung. Die Unterlagen sind nun öffentlich einsehbar.
Viele Steuerberater übernehmen die Offenlegung als Teil ihrer Jahresabschluss-Dienstleistung. Bei OnlineBilanz ist die Offenlegung beim Unternehmensregister im Festpreis enthalten – Geschäftsführer müssen sich um den technischen Prozess nicht selbst kümmern.
Größenklassen nach § 267 HGB: Welche Pflichten gelten für Ihre GmbH?
Die handelsrechtlichen Pflichten einer GmbH hängen maßgeblich von ihrer Größenklasse ab. § 267 HGB definiert drei Kategorien – klein, mittelgroß und groß – anhand von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und durchschnittlicher Mitarbeiterzahl. Für die Einstufung müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale über- oder unterschritten werden.
| Größenklasse | Bilanzsumme | Umsatzerlöse | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|
| Klein (§ 267 Abs. 1) | ≤ 7,5 Mio. € | ≤ 15 Mio. € | ≤ 50 |
| Mittelgroß (§ 267 Abs. 2) | ≤ 25 Mio. € | ≤ 50 Mio. € | ≤ 250 |
| Groß (§ 267 Abs. 3) | > 25 Mio. € | > 50 Mio. € | > 250 |
Rechtsfolgen der Größenklassifizierung
- Kleine Kapitalgesellschaften: Erleichterungen bei Bilanzgliederung (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB), keine GuV-Offenlegungspflicht, kein Lagebericht erforderlich (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB).
- Mittelgroße Kapitalgesellschaften: Vollständige Bilanz und GuV, Anhang sowie Lagebericht. Pflichtprüfung durch Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer nach § 316 HGB.
- Große Kapitalgesellschaften: Erweiterte Berichtspflichten, insbesondere im Lagebericht (z. B. nichtfinanzielle Erklärung bei kapitalmarktorientierten Unternehmen).
Die meisten GmbHs in Hameln fallen in die Kategorie ‚klein‘. Sie profitieren von reduzierten Offenlegungs- und Berichtspflichten, müssen aber dennoch einen vollständigen Jahresabschluss intern aufstellen und feststellen. Die Feststellungsfrist beträgt gemäß § 42a Abs. 1 GmbHG 11 Monate nach Bilanzstichtag.
„Die Größenklassifizierung ist kein einmaliger Vorgang. Wächst eine GmbH über die Schwellenwerte hinaus, greifen ab dem übernächsten Geschäftsjahr erweiterte Pflichten – einschließlich Prüfungspflicht. Rechtzeitige Planung ist hier entscheidend.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Buchhaltungssoftware und Steuerberater: DATEV, lexoffice oder sevDesk?
Eine professionelle Buchhaltungssoftware ist die Grundlage für einen effizienten Jahresabschluss. Viele Geschäftsführer in Hameln nutzen cloudbasierte Lösungen wie lexoffice oder sevDesk für die laufende Finanzbuchhaltung. Steuerberater arbeiten traditionell häufig mit DATEV, dem Marktführer im Bereich Kanzleisoftware. Die Frage lautet: Wie fügen sich diese Systeme zusammen?
Moderne Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz bieten Schnittstellen zu allen gängigen Systemen. Mandanten können ihre Buchhaltung in lexoffice oder sevDesk führen, die Daten werden dann strukturiert exportiert und vom Steuerberater für den Jahresabschluss aufbereitet. Auch die direkte Arbeit in DATEV Unternehmen online ist möglich – der Steuerberater greift dann auf dieselbe Datenbasis zu.
Vor- und Nachteile der Systeme
DATEV
- Standard in Steuerkanzleien
- Umfangreiche Funktionen für Bilanzierung, Lohnbuchhaltung, Steuererklärungen
- Hohe Kosten, steile Lernkurve
- Primär für Steuerberater konzipiert
lexoffice
- Einfache Bedienung, für Nicht-Buchhalter optimiert
- Cloud-basiert, mobile Apps
- Günstige Abo-Modelle (ab ca. 10 €/Monat)
- Schnittstellen zu vielen Steuerberatern
sevDesk
- Benutzerfreundlich, moderne Oberfläche
- Automatisierte Belegerfassung (OCR)
- Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis
- DATEV-Export für Steuerberater
Entscheidend ist nicht die Software selbst, sondern die saubere, laufende Buchung aller Geschäftsvorfälle. Je vollständiger und strukturierter die Daten vorliegen, desto schneller und kostengünstiger kann der Steuerberater den Jahresabschluss erstellen. OnlineBilanz unterstützt alle gängigen Formate und bietet bei Bedarf auch die direkte Nutzung von DATEV Unternehmen online an.
Tipp für GmbH-Geschäftsführer
Klären Sie vor Beauftragung eines Steuerberaters, welche Software-Anbindungen unterstützt werden. Medienbrüche (manuelle Datenübertragung) kosten Zeit und erhöhen das Fehlerrisiko. Digitale Steuerberater-Plattformen setzen auf nahtlose Integration – von lexoffice bis DATEV.
Häufige Fehler beim Jahresabschluss und wie Sie diese vermeiden
Der Jahresabschluss ist ein komplexer Vorgang, bei dem selbst erfahrene Geschäftsführer Fehler machen können. Manche Fehler führen zu Rückfragen des Steuerberaters und Verzögerungen, andere zu rechtlichen Problemen oder Ordnungsgeldern. Im Folgenden die häufigsten Stolpersteine – und wie Sie sie vermeiden.
1. Verspätete Beauftragung des Steuerberaters
Wer erst im November 2026 den Jahresabschluss für 2025 in Auftrag gibt, riskiert Fristüberschreitung. Steuerberater haben in den Monaten vor Fristablauf Hochbetrieb, Kapazitäten sind knapp. Empfehlung: Spätestens im zweiten Quartal nach Bilanzstichtag beauftragen, besser noch früher.
2. Unvollständige oder fehlerhafte Buchhaltung
Fehlende Belege, nicht gebuchte Geschäftsvorfälle, falsche Kontierungen: All das erhöht den Nachbearbeitungsaufwand. Der Steuerberater muss nachfragen, korrigieren und abstimmen. Das kostet Zeit und – bei zeitbasierter Abrechnung – Geld. Lösung: Laufende Buchhaltung durch monatliche Kontrolle sauber halten.
3. Vergessen der Gewinnverwendung und Gesellschafterbeschlüsse
Der Jahresabschluss muss von der Gesellschafterversammlung festgestellt werden (§ 42a Abs. 2 GmbHG). Außerdem ist über die Ergebnisverwendung zu beschließen. Fehlt der Beschluss, ist der Jahresabschluss nicht festgestellt – und die Offenlegungsfrist läuft ins Leere. Praxis-Tipp: Feststellungsbeschluss und Ergebnisverwendungsbeschluss zeitgleich fassen und im Protokoll dokumentieren.
4. Offenlegung an falscher Stelle
Manche Geschäftsführer senden die Unterlagen noch an den Bundesanzeiger – das war bis 31.07.2022 korrekt, ist aber seit DiRUG nicht mehr die zuständige Stelle. Seit 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Eine fehlerhafte Einreichung gilt als nicht erfolgt, das Ordnungsgeldverfahren droht.
-
Jahresabschluss rechtzeitig beauftragen (spätestens Q2 nach Bilanzstichtag)
-
Laufende Buchhaltung sauber und vollständig führen
-
Belege systematisch archivieren (§ 257 HGB: 10 Jahre)
-
Gesellschafterbeschlüsse zur Feststellung und Ergebnisverwendung protokollieren
-
Offenlegung beim Unternehmensregister (nicht Bundesanzeiger!) einreichen
-
Fristen im Blick behalten: Feststellung (11/8 Monate), Offenlegung (12 Monate)
„Viele Fehler entstehen durch Zeitdruck und fehlende Übersicht. Wer den Jahresabschluss frühzeitig angeht und auf digitale Prozesse setzt, vermeidet die typischen Stolpersteine und spart sich unnötigen Stress.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
OnlineBilanz: Steuerberater-Qualität zum Festpreis – auch für Hameln
OnlineBilanz ist eine digitale Steuerberater-Plattform, die Geschäftsführern von GmbHs und UGs den Jahresabschluss zum transparenten Festpreis anbietet. Anders als bei lokalen Kanzleien gibt es keine stundenbasierte Abrechnung, keine Wartezeiten und keine versteckten Kosten. Der Jahresabschluss für eine kleine GmbH kostet €499,95 – inklusive Offenlegung beim Unternehmensregister.
Hinter OnlineBilanz steht ein Team zugelassener Steuerberater, die den Jahresabschluss fachlich erstellen, prüfen und rechtsverbindlich unterzeichnen. Die Koordination zwischen Mandant und Steuerberater erfolgt digital über die Plattform. Servet Gündogan, Büroleiter in Stuttgart, ist erster Ansprechpartner und sorgt dafür, dass alle Unterlagen vollständig vorliegen und der Prozess reibungslos läuft.
So funktioniert OnlineBilanz
- Online beauftragen: Einfaches Formular ausfüllen, Firmendaten und Bilanzstichtag angeben. Festpreis wird sofort angezeigt.
- Unterlagen hochladen: Buchhaltungsdaten aus DATEV, lexoffice, sevDesk oder als Export hochladen. Zusätzliche Belege (z. B. Verträge, Inventurlisten) ebenfalls digital übermitteln.
- Steuerberater erstellt Jahresabschluss: Das Steuerberater-Team prüft die Daten, erstellt Bilanz, GuV und Anhang nach HGB, klärt Rückfragen direkt mit Ihnen.
- Feststellung und Offenlegung: Nach Freigabe durch den Geschäftsführer wird der Jahresabschluss von der Gesellschafterversammlung festgestellt. OnlineBilanz übernimmt die Offenlegung beim Unternehmensregister.
- Rechtsverbindliche Unterzeichnung: Der Jahresabschluss wird vom zuständigen Steuerberater unterzeichnet – mit voller StB-Haftung.
Inklusivleistungen
- Erstellung Bilanz, GuV, Anhang nach § 264 HGB
- Offenlegung beim Unternehmensregister
- DATEV-, lexoffice-, sevDesk-Anbindung
- Persönlicher Ansprechpartner (Servet Gündogan)
- Rechtsverbindliche Unterzeichnung durch Steuerberater
Ihre Vorteile
- Transparenter Festpreis (€499,95 für kleine GmbH)
- Keine versteckten Kosten, keine Zeitabrechnung
- Schnelle Bearbeitung, keine Wartezeiten
- Bundesweit einheitlicher Qualitätsstandard
- Volle Steuerberater-Haftung
OnlineBilanz richtet sich an Geschäftsführer, die Wert auf Steuerberater-Qualität legen, aber keine Lust auf langwierige Terminfindung, unklare Kosten und analoge Prozesse haben. Ob in Hameln, Hannover oder Hamburg: Die Leistung ist bundesweit verfügbar und funktioniert rein digital. Mehr Informationen und direkte Beauftragung finden Sie auf OnlineBilanz.de.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich als GmbH in Hameln den Jahresabschluss selbst erstellen?
Ja, die Geschäftsführung ist nach § 41 GmbHG zur Aufstellung verpflichtet. Allerdings empfiehlt sich die Beauftragung eines Steuerberaters, um rechtliche Fehler zu vermeiden, die zu Haftungsrisiken oder Ordnungsgeldern führen können. Kleine und Kleinstkapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss nicht prüfen lassen, größere GmbHs unterliegen der Prüfungspflicht nach § 316 HGB.
Welche Unterlagen benötigt der Steuerberater in Hameln für den Jahresabschluss?
Ihr Steuerberater benötigt die vollständige Buchhaltung (DATEV, lexoffice, sevDesk o. ä.), Belege (Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Bankbelege), Inventurlisten, Verträge (Miet-, Darlehens-, Leasingverträge), Gesellschafterbeschlüsse und ggf. Nachweise zu Rückstellungen oder Abgrenzungen. Je strukturierter die Unterlagen, desto schneller und kostengünstiger kann der Jahresabschluss erstellt werden.
Was passiert, wenn meine GmbH in Hameln die Offenlegungsfrist verpasst?
Das Bundesamt für Justiz leitet ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und kann mehrfach festgesetzt werden, bis die Offenlegung erfolgt. Zudem entsteht ein negativer Registereintrag, der die Bonität und das Ansehen Ihrer GmbH beeinträchtigt. Eine rechtzeitige Beauftragung des Steuerberaters vermeidet diese Risiken.
Ist OnlineBilanz für alle Branchen und Unternehmensgrößen geeignet?
OnlineBilanz betreut GmbHs und UGs aller Größenklassen nach § 267 HGB – von Kleinstkapitalgesellschaften bis zu mittelgroßen Unternehmen. Unsere Steuerberater sind branchenübergreifend tätig (Handel, Dienstleistung, Handwerk, IT, Gastronomie etc.). Für sehr große oder prüfungspflichtige Gesellschaften sowie Konzernabschlüsse empfehlen wir eine individuelle Beratung – sprechen Sie uns gern an.
Wie lange dauert die Erstellung eines Jahresabschlusses über OnlineBilanz?
Bei vollständigen Unterlagen erstellen unsere Steuerberater den Jahresabschluss innerhalb von 2 bis 4 Wochen. Die Dauer hängt von der Komplexität (Größenklasse, Anzahl der Buchungen, Besonderheiten wie Rückstellungen oder latente Steuern) und der Qualität Ihrer Buchhaltung ab. Durch digitale Prozesse und transparente Kommunikation vermeiden wir Verzögerungen – ohne Wartezeiten wie bei klassischen Kanzleien.
Muss ich für OnlineBilanz meine bestehende Buchhaltungssoftware wechseln?
Nein. OnlineBilanz arbeitet mit allen gängigen Buchhaltungsprogrammen zusammen – DATEV, lexoffice, sevDesk, BuchhaltungsButler und andere. Unsere Steuerberater können Ihre Daten direkt importieren oder über Schnittstellen synchronisieren. Ein Wechsel ist nicht erforderlich, Sie behalten Ihre gewohnte Arbeitsweise bei.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Unternehmensregister, Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


