Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss Fristen HGB

Jahresabschluss Fristen 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Das Handelsgesetzbuch schreibt verbindliche Fristen für Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses vor. Versäumnisse führen zu Ordnungsgeldern von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB. Dieser Leitfaden zeigt alle relevanten Deadlines für 2026 mit konkreten Stichtagen für GmbH, UG und AG.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Für den Jahresabschluss 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gelten folgende Fristen: Aufstellung bis 30.06.2026 (klein) bzw. 31.03.2026 (mittel/groß), Feststellung bis 30.11.2026 bzw. 31.08.2026, Offenlegung beim Unternehmensregister bis 31.12.2026. Eine umfassende Übersicht zu den Fristen Jahresabschluss 2026 sowie allen relevanten Terminen finden Sie in unserem Überblick. Bei Versäumnissen drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Grundlagen der Jahresabschluss-Fristen nach HGB

Das Handelsgesetzbuch regelt in den §§ 242, 243, 264, 325 HGB verbindliche Fristen für die Erstellung, Feststellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses. Diese Fristen gelten primär für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) und sollen Gläubiger, Geschäftspartner sowie Investoren durch zeitnahe Informationen schützen.

Die Fristen unterscheiden sich nach der Unternehmensgröße gemäß § 267 HGB. Kleine Kapitalgesellschaften haben längere Fristen zur Aufstellung und Feststellung als mittelgroße und große Unternehmen. Die Offenlegungsfrist ist jedoch für alle Größenklassen identisch.

Hinweis

Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich beim Unternehmensregister. Die frühere Veröffentlichung über den Bundesanzeiger ist nicht mehr relevant.

Für den Jahresabschluss 2025 mit dem üblichen Bilanzstichtag 31.12.2025 sind daher die Fristen für den Jahresabschluss im Jahr 2026 zu beachten. Eine detaillierte Übersicht dazu, bis wann der Jahresabschluss erstellt werden muss, hilft bei der rechtzeitigen Planung. Die Nichtbeachtung dieser Deadlines führt zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen.

Hauptfristen nach HGB

11

Monate Feststellungsfrist (klein)

12

Monate Offenlegungsfrist

Frist zur Aufstellung des Jahresabschlusses

Nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB muss der Jahresabschluss innerhalb der den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechenden Zeit aufgestellt werden. Die konkrete Frist richtet sich nach der Unternehmensgröße gemäß § 267 HGB.

Unternehmensgröße Aufstellungsfrist Stichtag für JA 2025
Kleine Kapitalgesellschaft 6 Monate 30.06.2026
Mittelgroße Kapitalgesellschaft 3 Monate 31.03.2026
Große Kapitalgesellschaft 3 Monate 31.03.2026

Die Aufstellung bedeutet, dass alle Bestandteile des Jahresabschlusses vollständig erstellt sein müssen. Bei kleinen Kapitalgesellschaften umfasst dies gemäß § 264 Abs. 1 HGB mindestens Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Anhang.

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht nach § 289 HGB erstellen. Die Aufstellung erfolgt durch den Geschäftsführer (GmbH/UG) bzw. den Vorstand (AG) und wird durch Unterzeichnung dokumentiert.

  • Bilanz nach § 266 HGB (Aktivseite und Passivseite)
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB
  • Anhang mit Pflichtangaben nach § 284 ff. HGB
  • Lagebericht (nur mittelgroße und große Gesellschaften)
  • Unterzeichnung durch alle Geschäftsführer/Vorstandsmitglieder

Achtung

Die Aufstellungsfrist beginnt unmittelbar nach Ende des Geschäftsjahres. Bei Fristversäumnis kann das Registergericht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB festsetzen, auch wenn noch keine Offenlegungspflicht entstanden ist.

Frist zur Feststellung durch die Gesellschafter

Nach § 42a Abs. 2 GmbHG (bzw. entsprechenden Vorschriften für UG und AG) muss der aufgestellte Jahresabschluss durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Die Feststellung ist ein förmlicher Beschluss, der die Richtigkeit des Jahresabschlusses bestätigt.

Unternehmensgröße Feststellungsfrist Stichtag für JA 2025
Kleine Kapitalgesellschaft 11 Monate 30.11.2026
Mittelgroße Kapitalgesellschaft 8 Monate 31.08.2026
Große Kapitalgesellschaft 8 Monate 31.08.2026

Die Feststellungsfrist gemäß § 42a GmbHG ist eine gesetzliche Maximalfrist. Der Gesellschaftsvertrag kann kürzere Fristen vorsehen, aber keine längeren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Geschäftsjahres, nicht mit der Aufstellung des Jahresabschlusses.

Die Feststellung erfolgt durch Beschluss der Gesellschafterversammlung und muss im Protokoll dokumentiert werden. Bei Einpersonengesellschaften (z.B. Ein-Mann-GmbH) genügt die schriftliche Feststellung durch den alleinigen Gesellschafter.

„In der Praxis wird die Feststellung häufig zu spät vorgenommen. Dabei ist zu beachten, dass die Offenlegungsfrist unabhängig vom Feststellungszeitpunkt läuft. Eine verspätete Feststellung verzögert oft die gesamte Fristenkette und führt zu vermeidbaren Ordnungsgeldern.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Hinweis

Bei prüfungspflichtigen Gesellschaften muss vor der Feststellung die Prüfung durch einen Abschlussprüfer nach § 316 HGB erfolgen. Dies betrifft mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie bestimmte kleine Gesellschaften bei Überschreitung spezieller Schwellenwerte.

Frist zur Offenlegung im Unternehmensregister

Nach § 325 Abs. 1 HGB müssen Kapitalgesellschaften den festgestellten Jahresabschluss sowie weitere Unterlagen elektronisch beim Unternehmensregister einreichen. Diese Pflicht gilt für alle Größenklassen und dient der öffentlichen Transparenz.

Die Offenlegungsfrist beträgt einheitlich 12 Monate nach dem Bilanzstichtag gemäß § 325 Abs. 1a HGB. Für den Jahresabschluss 2025 (Stichtag 31.12.2025) endet die Frist am 31.12.2026. Diese Frist gilt unabhängig von der Unternehmensgröße.

Offenlegungspflichtige Unterlagen Kleine KapG Mittelgroße KapG Große KapG
Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang
Lagebericht
Bestätigungsvermerk (bei Prüfungspflicht)
Ergebnisverwendungsbeschluss

Seit dem DiRUG erfolgt die Offenlegung ausschließlich in elektronischer Form über das Portal des Unternehmensregisters. Die Unterlagen müssen im XHTML-Format (strukturiert) oder als PDF eingereicht werden. Eine Papiereinreichung ist nicht mehr möglich.

Achtung

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist setzt das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeld fest. Die Mindesthöhe beträgt 500 Euro, die Höchstgrenze liegt bei 25.000 Euro gemäß § 335 HGB. Eine Mahnung erfolgt in der Regel nicht – das Ordnungsgeld wird direkt verhängt.

Kleine Kapitalgesellschaften können nach § 326 HGB von Offenlegungserleichterungen Gebrauch machen. Sie dürfen die Gewinn- und Verlustrechnung in verkürzter Form offenlegen oder ganz weglassen, wenn bestimmte Angaben im Anhang gemacht werden.

Steuerliche Abgabefristen für den Jahresabschluss

Parallel zu den handelsrechtlichen Fristen bestehen steuerrechtliche Pflichten zur Abgabe der Steuererklärungen. Die Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und ggf. Umsatzsteuerjahreserklärung sind beim Finanzamt einzureichen.

Nach § 149 Abs. 2 AO beträgt die reguläre Abgabefrist für Steuererklärungen 7 Monate nach Ende des Kalenderjahres. Für das Jahr 2025 wäre dies der 31.07.2026. Diese Frist gilt bei eigener Erstellung ohne steuerlichen Berater.

Ohne Steuerberater

  • Körperschaftsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuerjahreserklärung
  • E-Bilanz (elektronische Übermittlung)

Mit Steuerberater

  • Automatische Fristverlängerung bei Beratervollmacht
  • Keine gesonderte Antragstellung nötig
  • E-Bilanz bleibt Pflicht

Die E-Bilanz ist gemäß § 5b EStG seit 2012 für bilanzierende Unternehmen verpflichtend. Sie muss elektronisch in der vom Finanzamt vorgegebenen Taxonomie (XBRL-Format) übermittelt werden und ist Bestandteil der Steuererklärung.

Hinweis

Bei verspäteter Abgabe können Verspätungszuschläge nach § 152 AO festgesetzt werden. Diese betragen mindestens 25 Euro pro Monat, bei Körperschaften mit Gewinnen ab 37.500 Euro pauschal 0,25 % der festgesetzten Steuer pro Monat.

Unternehmen sollten die handelsrechtlichen und steuerlichen Fristen gemeinsam planen. In der Praxis empfiehlt sich die Mandatierung eines Steuerberaters, da dies nicht nur die Abgabefrist verlängert, sondern auch die Qualität der Steuererklärungen sicherstellt.

Größenklassen nach § 267 HGB im Detail

Die Zuordnung zu einer Größenklasse bestimmt die anwendbaren Fristen und Offenlegungspflichten. § 267 HGB definiert drei Größenklassen anhand von Schwellenwerten für Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitnehmerzahl.

Eine Kapitalgesellschaft gilt als Gesellschaft bestimmter Größe, wenn mindestens zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden. Dies verhindert eine Größenänderung aufgrund einmaliger Schwankungen.

Merkmal Kleine KapG Mittelgroße KapG Große KapG
Bilanzsumme ≤ 6 Mio. € 6 bis 20 Mio. € > 20 Mio. €
Umsatzerlöse ≤ 12 Mio. € 12 bis 40 Mio. € > 40 Mio. €
Arbeitnehmer (Jahresdurchschnitt) ≤ 50 51 bis 250 > 250

Die aktuellen Schwellenwerte gelten seit dem Inkrafttreten des MicroBilG 2012 und wurden letztmalig durch die Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie angepasst. Für 2026 sind diese Grenzen unverändert.

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB

Neben den drei Hauptkategorien kennt das HGB auch Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB. Diese profitieren von weitreichenden Erleichterungen bei Ansatz, Ausweis und Offenlegung.

Merkmal Schwellenwert
Bilanzsumme ≤ 350.000 €
Umsatzerlöse ≤ 700.000 €
Arbeitnehmer (Jahresdurchschnitt) ≤ 10

Auch hier gilt die Zwei-aus-drei-Regel. Kleinstkapitalgesellschaften können nach § 326 Abs. 2 HGB auf die Offenlegung verzichten, wenn sie die Unterlagen jedem Gesellschafter und jedem, der ein berechtigtes Interesse nachweist, zur Verfügung stellen.

Konsequenzen bei Versäumnis der Fristen

Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Jahresabschlussfristen führt zu erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen. Das HGB sieht verschiedene Sanktionsmechanismen vor, die teilweise automatisch greifen.

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung verhängt das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Höhe richtet sich nach Unternehmensgröße, Verschuldensgrad und Wiederholungsfällen.

Achtung

Das Ordnungsgeld wird auch dann festgesetzt, wenn der Jahresabschluss inzwischen nachgereicht wurde. Es handelt sich um ein Druckmittel zur Durchsetzung der Offenlegungspflicht, nicht um ein Bußgeld. Gegen mehrere Geschäftsführer können separate Ordnungsgelder verhängt werden.

Nach § 335 Abs. 3 HGB kann das Ordnungsgeld auch gegen die Gesellschaft selbst festgesetzt werden. In der Praxis richtet sich die Verfügung jedoch meist gegen die Geschäftsführer persönlich als Adressaten der Offenlegungspflicht.

Weitere rechtliche Konsequenzen

  • Haftungsrisiken: Geschäftsführer können bei schuldhafter Pflichtverletzung gegenüber der Gesellschaft schadensersatzpflichtig werden (§ 43 GmbHG)
  • Registerrechtliche Folgen: Das Registergericht kann bei dauerhafter Pflichtverletzung Zwangsgelder verhängen
  • Steuerliche Nachteile: Verspätungszuschläge nach § 152 AO bei verspäteter Abgabe der Steuererklärungen
  • Bonitätsprobleme: Fehlende Offenlegung wirkt sich negativ auf Ratings und Kreditwürdigkeit aus
  • Vertrauensverlust: Geschäftspartner und Banken bewerten Fristversäumnisse als Indiz für schlechte Unternehmensführung

„Viele Geschäftsführer unterschätzen die Konsequenzen verspäteter Offenlegung. Ein Ordnungsgeld von mehreren tausend Euro ist nicht selten – und es kann bei weiterer Untätigkeit wiederholt festgesetzt werden. Hinzu kommt der erhebliche administrative Aufwand für Rechtsmittel.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Aufstellungsfrist versäumt

  • Mögliches Ordnungsgeld
  • Haftungsrisiko Geschäftsführer
  • Verzögerung der Folgefristen

Feststellungsfrist versäumt

  • Verstoß gegen § 42a GmbHG
  • Registergerichtliche Maßnahmen
  • Offenlegung trotzdem fristgerecht möglich

Offenlegungsfrist versäumt

  • Automatisches Ordnungsgeld ab 500 €
  • Wiederholte Festsetzung möglich
  • Negative Bonitätsauswirkung

Praxistipps zur professionellen Fristenplanung

Eine systematische Fristenverwaltung ist für Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften unverzichtbar. Die Komplexität der unterschiedlichen Deadlines erfordert strukturierte Prozesse und frühzeitige Planung.

  • Jahreskalender mit allen relevanten Fristen erstellen (Aufstellung, Feststellung, Offenlegung, Steuererklärungen)
  • Größenklasse nach § 267 HGB jährlich prüfen – bei Wachstum können sich Fristen verkürzen
  • Rechtzeitig Steuerberater und ggf. Wirtschaftsprüfer mandatieren
  • Buchhaltung unterjährig pflegen, nicht erst zum Jahresende
  • Gesellschafterversammlung frühzeitig einberufen (mindestens 8 Wochen vor Feststellungsfrist)
  • Digitale Prozesse nutzen: OnlineBilanz ermöglicht automatisierte Erstellung und Offenlegung
  • Wiedervorlagefristen intern setzen (z.B. 4 Wochen vor gesetzlicher Deadline)

Optimaler Zeitplan für Jahresabschluss 2025

Zeitraum Aktivität Verantwortlich
Januar 2026 Buchführung 2025 abschließen, Abstimmung Konten Buchhaltung
Februar 2026 Inventur auswerten, Rückstellungen bilden Buchhaltung / Geschäftsführung
März 2026 Jahresabschluss aufstellen (mittelgroß/groß) Steuerberater / Geschäftsführung
April – Mai 2026 Prüfung durch Abschlussprüfer (falls erforderlich) Wirtschaftsprüfer
Juni 2026 Jahresabschluss aufstellen (klein) Steuerberater / Geschäftsführung
Juli – August 2026 Gesellschafterversammlung, Feststellung Geschäftsführung
September – November 2026 Offenlegung vorbereiten, Unterlagen prüfen Geschäftsführung
Bis 31.12.2026 Elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister Geschäftsführung / Dienstleister

Digitale Tools zur Fristeneinhaltung

Moderne Softwarelösungen wie OnlineBilanz unterstützen Kapitalgesellschaften bei der Einhaltung aller gesetzlichen Fristen. Die Plattform führt durch den gesamten Prozess von der Erstellung bis zur elektronischen Offenlegung.

  • Automatische Fristenberechnung basierend auf Bilanzstichtag und Unternehmensgröße
  • Integrierte Erinnerungsfunktionen für anstehende Deadlines
  • Direkte elektronische Übermittlung an das Unternehmensregister
  • Rechtsichere Vorlagen für Bilanz, GuV und Anhang nach HGB
  • Plausibilitätsprüfungen zur Vermeidung formaler Fehler

Hinweis

Die Investition in professionelle Software und Beratung ist deutlich günstiger als die Zahlung von Ordnungsgeldern und die damit verbundenen Reputationsschäden. OnlineBilanz bietet Komplettlösungen ab 199 Euro für kleine Kapitalgesellschaften.

„In der Beratungspraxis erlebe ich regelmäßig, dass Mandanten die Fristen unterschätzen. Wer erst im November mit der Jahresabschlusserstellung beginnt, gerät zwangsläufig in Zeitdruck. Meine Empfehlung: Spätestens im zweiten Quartal des Folgejahres aktiv werden.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 offengelegt werden?

Der Jahresabschluss 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) muss bis zum 31.12.2026 beim Unternehmensregister offengelegt werden. Diese 12-Monats-Frist nach § 325 Abs. 1a HGB gilt für alle Größenklassen von Kapitalgesellschaften. Bei verspäteter Offenlegung wird automatisch ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro festgesetzt.

Welche Frist gilt für kleine GmbHs zur Aufstellung des Jahresabschlusses?

Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 HGB haben eine Aufstellungsfrist von 6 Monaten. Für den Jahresabschluss 2025 bedeutet dies eine Deadline am 30.06.2026. Mittelgroße und große Gesellschaften müssen den Jahresabschluss bereits innerhalb von 3 Monaten, also bis 31.03.2026, aufstellen.

Was passiert bei Überschreitung der Offenlegungsfrist?

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist verhängt das Bundesamt für Justiz gemäß § 335 HGB ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Höhe richtet sich nach Unternehmensgröße und Verschulden. Das Ordnungsgeld kann bei anhaltender Pflichtverletzung wiederholt festgesetzt werden. Zusätzlich drohen Haftungsrisiken für Geschäftsführer und negative Bonitätsauswirkungen.

Wo muss der Jahresabschluss 2026 eingereicht werden?

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister. Der früher übliche Weg über den Bundesanzeiger ist nicht mehr relevant. Die Einreichung muss im XHTML-Format oder als PDF über das Online-Portal des Unternehmensregisters erfolgen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Jahresabschluss erstellen, Offenlegung Unternehmensregister, Bilanz aufstellen, Publizitätsgesetz. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz