Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

9–14 Minuten

OnlineBilanzBlogAufbewahrungsfristen Jahresabschluss

Aufbewahrungsfristen Jahresabschluss 2026: Pflichten & Fristen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Jahresabschluss erstellt – doch wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden? Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach § 147 AO und § 257 HGB sind für alle Unternehmen verbindlich. Fehler bei der Archivierung können zu Ordnungsgeldern und Schätzungen führen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Jahresabschlüsse müssen nach § 147 AO und § 257 HGB zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte. Geschäftsbriefe und sonstige Unterlagen sind sechs Jahre aufzubewahren.

Warum die Aufbewahrungsfristen für den Jahresabschluss so wichtig sind

Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen sind nicht optional, sondern verbindlich für alle Unternehmen – unabhängig von Rechtsform, Branche oder Größenklasse. Sie dienen der Rechtssicherheit, der Nachweisfähigkeit bei steuerlichen Prüfungen und der Transparenz über die wirtschaftliche Entwicklung.

Besonders bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt entscheiden korrekt archivierte Unterlagen darüber, ob Geschäftsvorfälle zweifelsfrei nachvollzogen werden können. Fehlen Dokumente oder wurden sie zu früh vernichtet, kann die Behörde Schätzungen vornehmen, Steuern nachfordern oder Ordnungsgelder verhängen.

10 Jahre

Aufbewahrungsfrist Jahresabschluss

6 Jahre

Aufbewahrungsfrist Geschäftsbriefe

§ 147 AO

Zentrale Rechtsgrundlage

Viele Unternehmer unterschätzen die Tragweite dieser Pflicht. Erst wenn Unterlagen im Rahmen einer Außenprüfung nicht vorgelegt werden können, wird deutlich, welche rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken entstehen. Eine saubere Struktur schützt zuverlässig vor diesen Konsequenzen.

Hinweis

Die Aufbewahrungspflicht gilt auch für kleinere Unternehmen wie UGs oder Ein-Personen-GmbHs. Die Rechtsform ist unerheblich – entscheidend ist allein, dass Bücher geführt und Jahresabschlüsse erstellt werden.

Gesetzliche Grundlagen der Aufbewahrungsfristen

Die Aufbewahrungsfristen für Jahresabschlüsse und Geschäftsunterlagen ergeben sich aus zwei zentralen Gesetzen: dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO). Beide Regelwerke greifen ineinander und gelten parallel.

§ 147 Abgabenordnung (AO)

Die Abgabenordnung regelt die steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten. Sie gilt für alle Unternehmen, die Bücher führen oder steuerliche Aufzeichnungen erstellen müssen. Die Fristen sind verbindlich und können nicht durch betriebliche Vereinbarungen verkürzt werden.

Nach § 147 Abs. 1 AO sind Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte und alle Unterlagen, die zum Verständnis dieser Dokumente erforderlich sind, zehn Jahre aufzubewahren. Geschäftsbriefe und sonstige Unterlagen unterliegen einer sechsjährigen Frist.

§ 257 Handelsgesetzbuch (HGB)

Parallel dazu regelt § 257 HGB die handelsrechtliche Aufbewahrungspflicht für Kaufleute. Die Fristen sind identisch mit denen der Abgabenordnung: zehn Jahre für Handelsbücher und Inventare, sechs Jahre für Handelsbriefe.

Für buchführungspflichtige Unternehmen wie die GmbH, UG oder AG gelten beide Gesetze. In der Praxis orientiert man sich an den strengeren Vorgaben – konkret bedeutet das: immer zehn Jahre für den Jahresabschluss. Neben der Aufbewahrung müssen GmbHs zudem ihre Jahresabschlüsse gesetzeskonform veröffentlichen. Details zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger sowie die geltenden Fristen sind dabei unbedingt einzuhalten. Bereits bei der Erstellung des Jahresabschlusses einer GmbH sind die gesetzlichen Fristen und Offenlegungspflichten zu beachten.

Rechtsgrundlage Dokument Frist
§ 147 Abs. 1 Nr. 1 AO Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse 10 Jahre
§ 147 Abs. 1 Nr. 2 AO Buchungsbelege 10 Jahre
§ 147 Abs. 1 Nr. 4 AO Geschäftsbriefe 6 Jahre
§ 257 Abs. 1 Nr. 1 HGB Handelsbücher, Inventare 10 Jahre
§ 257 Abs. 1 Nr. 2 HGB Inventurunterlagen 10 Jahre

Unterlagen mit 10 Jahren Aufbewahrungsfrist

Alle Unterlagen, die unmittelbar mit der Buchführung und dem Jahresabschluss zusammenhängen, müssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Diese Pflicht gilt nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 AO sowie § 257 Abs. 1 HGB.

Jahresabschluss und Bilanzunterlagen

Der Jahresabschluss im Sinne des § 242 HGB umfasst die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Bei Kapitalgesellschaften gehört nach § 264 Abs. 1 HGB auch der Anhang dazu. Welche besonderen Anforderungen dabei für den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften gelten, ist gesetzlich detailliert geregelt. All diese Dokumente sind zehn Jahre aufbewahrungspflichtig.

  • Bilanz (§ 266 HGB)
  • Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB)
  • Anhang (§ 284 HGB)
  • Lagebericht (§ 289 HGB) bei mittelgroßen und großen GmbHs
  • Offenlegungsdokumente nach § 325 HGB

Bücher und Aufzeichnungen

Zu den Büchern im Sinne der Aufbewahrungspflicht zählen alle systematischen Aufzeichnungen über Geschäftsvorfälle. Dazu gehören das Journal, das Hauptbuch, Nebenbücher wie Kassen- oder Warenbuch sowie alle Kontenblätter und Kontenpläne.

Inventare und Inventurunterlagen

Das Inventar nach § 240 HGB ist ein Verzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden. Es bildet die Grundlage der Bilanz und muss vollständig und zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Dazu zählen auch Inventurlisten, Zähllisten und Bewertungsunterlagen.

Buchungsbelege

Sämtliche Belege, die Buchungen dokumentieren, fallen unter die zehnjährige Aufbewahrungsfrist. Dazu gehören Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Kassenbelege, Bankauszüge, Lohnabrechnungen und alle sonstigen Nachweise für Geschäftsvorfälle.

  • Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang)
  • Inventare und Inventurlisten
  • Haupt- und Nebenbücher
  • Eingangs- und Ausgangsrechnungen
  • Bankauszüge und Kontoauszüge
  • Kassenberichte und Kassenbücher
  • Lohn- und Gehaltsunterlagen
  • Buchungsbelege aller Art

Unterlagen mit 6 Jahren Aufbewahrungsfrist

Geschäftsbriefe und sonstige Unterlagen, die nicht unmittelbar zur Buchführung gehören, müssen nach § 147 Abs. 1 Nr. 4 AO und § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3 HGB sechs Jahre aufbewahrt werden.

Empfangene Geschäftsbriefe

Alle Geschäftsbriefe, die ein Unternehmen erhält, sind sechs Jahre aufzubewahren. Dazu zählen Angebote, Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine, Reklamationen und jegliche geschäftliche Korrespondenz – auch in elektronischer Form wie E-Mails.

Kopien versandter Geschäftsbriefe

Auch die Kopien oder Abschriften der von Ihnen versandten Geschäftsbriefe unterliegen der sechsjährigen Aufbewahrungsfrist. In der Praxis bedeutet das: Angebote, Auftragsbestätigungen, Mahnungen und sonstige Geschäftskorrespondenz sollten systematisch archiviert werden.

Sonstige steuerrelevante Unterlagen

Hierzu gehören unter anderem: Steuererklärungen, Bescheide, Buchführungsanweisungen, Organisationsunterlagen, Arbeitsanweisungen, Verträge und Betriebsanleitungen – sofern sie nicht bereits unter die zehnjährige Frist fallen.

Empfangene Dokumente

  • Angebote von Lieferanten
  • Bestellbestätigungen
  • Lieferscheine
  • Reklamationen
  • Geschäftliche E-Mails

Versandte Dokumente

  • Eigene Angebote
  • Auftragsbestätigungen
  • Mahnungen
  • Vertragskorrespondenz
  • Geschäftsbrief-Kopien

Achtung

Auch wenn die gesetzliche Frist nur sechs Jahre beträgt, kann es sinnvoll sein, bestimmte Unterlagen länger aufzubewahren – etwa bei laufenden Verträgen, Rechtsstreitigkeiten oder langfristigen Projekten.

Fristberechnung: Wann beginnt die Aufbewahrungsfrist?

Die Aufbewahrungsfrist beginnt nicht mit dem Datum der Erstellung oder dem Bilanzstichtag, sondern erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in das Buch oder die letzte Verwendung des Dokuments erfolgte. Diese Regelung ist in § 147 Abs. 4 AO ausdrücklich geregelt.

Beispiel: Jahresabschluss 2025

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 wird am 15. Mai 2026 erstellt und festgestellt. Die zehnjährige Aufbewahrungsfrist beginnt am 31. Dezember 2026 und endet am 31. Dezember 2036. Erst ab dem 1. Januar 2037 darf der Jahresabschluss vernichtet werden.

Hinweis

Der Bilanzstichtag (z. B. 31.12.2025) ist nicht maßgeblich für den Fristbeginn. Entscheidend ist das Ende des Kalenderjahres, in dem der Jahresabschluss erstellt wurde – hier: 31.12.2026.

Beispiel: Buchungsbeleg aus 2025

Ein Rechnungsbeleg vom 10. März 2025 wird im März 2025 verbucht. Die Aufbewahrungsfrist beginnt am 31. Dezember 2025 und endet am 31. Dezember 2035. Der Beleg darf ab dem 1. Januar 2036 vernichtet werden.

Vorgang Datum Fristbeginn Fristende
Jahresabschluss 2025 15.05.2026 31.12.2026 31.12.2036
Buchungsbeleg März 2025 10.03.2025 31.12.2025 31.12.2035
Geschäftsbrief 2026 08.07.2026 31.12.2026 31.12.2032
Inventar 2025 31.12.2025 31.12.2025 31.12.2035

„Viele Unternehmen vernichten Unterlagen zu früh, weil sie vom Belegdatum ausgehen. Die Frist beginnt aber immer erst am Ende des Kalenderjahres. Das sollte bei der Archivplanung unbedingt beachtet werden.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Digitale Archivierung: Anforderungen und Vorteile

Die digitale Archivierung von Jahresabschlüssen und Geschäftsunterlagen ist nach § 147 Abs. 2 AO und den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) zulässig und heute Standard.

Entscheidend ist, dass die elektronische Archivierung die gleichen Anforderungen erfüllt wie die Papierarchivierung: Vollständigkeit, Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit und jederzeitige Verfügbarkeit während der gesamten Aufbewahrungsfrist.

Anforderungen nach GoBD

  • Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit aller Buchungen
  • Unveränderbarkeit der archivierten Belege (Revisionssicherheit)
  • Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten
  • Ordnungsmäßigkeit der Verfahren und Systeme
  • Verfügbarkeit und maschinelle Auswertbarkeit bei Betriebsprüfungen

Zulässige Formate

Jahresabschlüsse dürfen als PDF/A archiviert werden, sofern sie die Anforderungen an Langzeitarchivierung erfüllen. Buchungsbelege können gescannt werden, wenn die Digitalisierung ordnungsgemäß dokumentiert ist. Elektronisch erstellte Belege (z. B. E-Rechnungen) müssen im Originalformat gespeichert werden.

Vorteile der digitalen Archivierung

Digitale Archivierung spart Platz, reduziert Kosten und ermöglicht schnellen Zugriff bei Prüfungen. Moderne Cloud-Lösungen bieten zudem Backup-Mechanismen, die vor Datenverlust schützen. Auch bei OnlineBilanz.de werden alle erstellten Jahresabschlüsse revisionssicher in der Cloud gespeichert.

Revisionssicherheit

Unveränderbare Speicherung nach GoBD-Anforderungen

Verfügbarkeit

Jederzeit abrufbar, auch bei Betriebsprüfungen

Kostenersparnis

Kein Papierarchiv, kein Lagerraum erforderlich

Achtung

Papierbelege dürfen nur dann vernichtet werden, wenn sie ordnungsgemäß digitalisiert wurden und die digitale Version alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Eine einfache Foto-Ablage reicht nicht aus.

Verstöße gegen Aufbewahrungsfristen: Konsequenzen und Risiken

Wer gegen die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verstößt, riskiert erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Die Bandbreite reicht von Ordnungsgeldern über Steuernachforderungen bis hin zu strafrechtlichen Folgen in besonders schweren Fällen.

Ordnungsgelder nach § 335 HGB

Werden handelsrechtliche Aufbewahrungspflichten verletzt, kann das zuständige Bundesamt für Justiz auf Antrag des Registergerichts ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB verhängen. Die Höhe beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro – abhängig von der Schwere des Verstoßes.

Steuerliche Schätzungen durch das Finanzamt

Fehlen Unterlagen bei einer Betriebsprüfung, kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO schätzen. Diese Schätzungen fallen regelmäßig zuungunsten des Unternehmens aus. Zusätzlich können Verspätungszuschläge und Zinsen anfallen.

Auch die Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben kann verweigert werden, wenn die entsprechenden Belege nicht vorgelegt werden können. Das führt zu höheren Steuerlasten und wirtschaftlichen Nachteilen.

Strafrechtliche Konsequenzen

In besonders schweren Fällen – etwa bei vorsätzlicher Vernichtung von Unterlagen zur Verschleierung von Steuerpflichten – kann ein Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht strafrechtlich relevant werden. Dies kann als Steuerhinterziehung nach § 370 AO gewertet werden.

Verstoß Rechtsgrundlage Konsequenz
Nichtaufbewahrung Jahresabschluss § 335 HGB Ordnungsgeld 500–25.000 €
Fehlende Belege bei Prüfung § 162 AO Schätzung der Besteuerungsgrundlagen
Vorsätzliche Vernichtung § 370 AO Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung
Verstoß gegen GoBD § 146 AO Verwerfung der Buchführung

„Viele Geschäftsführer unterschätzen das Risiko. Fehlende Unterlagen können nicht nur teuer werden, sondern auch das Vertrauen von Banken, Investoren und Behörden nachhaltig beschädigen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Praxis-Empfehlungen: So organisieren Sie Ihre Archivierung rechtssicher

Eine strukturierte Archivierung muss nicht aufwändig sein. Mit einfachen Regeln und klaren Verantwortlichkeiten lassen sich alle gesetzlichen Pflichten effizient erfüllen – auch in kleineren Unternehmen ohne eigene Buchhaltungsabteilung.

Jahresweise Ablage mit klarer Struktur

Legen Sie alle Unterlagen nach Geschäftsjahren ab. Für jedes Jahr sollte ein eigener Ordner oder ein eigenes digitales Verzeichnis angelegt werden. So behalten Sie den Überblick und können Fristen zuverlässig nachvollziehen.

Aufbewahrungsfristen dokumentieren

Vermerken Sie auf jedem Ordner oder in der digitalen Ablage, wann die Aufbewahrungsfrist endet. Beispiel: Jahresabschluss 2025 – aufbewahren bis 31.12.2036. So vermeiden Sie versehentliche Vernichtung.

Digitalisierung von Anfang an

Digitalisieren Sie Belege möglichst sofort nach Eingang. Moderne Buchhaltungssoftware und Lösungen wie OnlineBilanz.de ermöglichen die revisionssichere Speicherung direkt beim Upload. Das spart Zeit und erfüllt alle GoBD-Anforderungen.

Regelmäßige Prüfung und Vernichtung

Prüfen Sie einmal jährlich, welche Unterlagen vernichtet werden dürfen. Wichtig: Vernichten Sie nur Dokumente, deren Aufbewahrungsfrist sicher abgelaufen ist. Im Zweifelsfall lieber ein Jahr länger aufbewahren.

  • Jahresweise Ablage in Ordnern oder digitalen Verzeichnissen
  • Vermerk der Aufbewahrungsfrist auf jedem Ordner
  • Digitalisierung und revisionssichere Speicherung
  • Backup-Strategie für digitale Unterlagen
  • Jährliche Prüfung der Vernichtungsfristen
  • Klare Verantwortlichkeiten im Unternehmen

Zusammenarbeit mit Steuerberater oder digitalen Lösungen

Wenn Sie Ihren Jahresabschluss über OnlineBilanz.de erstellen, werden alle relevanten Dokumente automatisch revisionssicher archiviert. Die anschließende Prüfung durch den Steuerberater erfolgt digital – ohne Medienbruch, rechtssicher und GoBD-konform.

Hinweis

Auch wenn Sie die Buchhaltung selbst führen: Definieren Sie klare Prozesse und dokumentieren Sie diese. Eine interne Archivierungsrichtlinie hilft, Fehler zu vermeiden und Verantwortlichkeiten zu klären.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange muss ein Jahresabschluss aufbewahrt werden?

Der Jahresabschluss muss nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO und § 257 Abs. 1 HGB zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Jahresabschluss erstellt wurde. Beispiel: Jahresabschluss 2025, erstellt im Mai 2026, muss bis 31.12.2036 aufbewahrt werden.

Darf ich Jahresabschlüsse digital archivieren?

Ja, die digitale Archivierung ist nach § 147 Abs. 2 AO zulässig und entspricht den GoBD-Anforderungen. Entscheidend ist, dass die Unterlagen vollständig, unveränderbar, nachvollziehbar und jederzeit verfügbar sind. Moderne Cloud-Lösungen wie OnlineBilanz.de erfüllen diese Anforderungen automatisch.

Was passiert, wenn ich Unterlagen zu früh vernichte?

Bei Verstößen gegen die Aufbewahrungspflicht können Ordnungsgelder nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro verhängt werden. Zudem kann das Finanzamt bei fehlenden Unterlagen Schätzungen nach § 162 AO vornehmen, die regelmäßig zu höheren Steuerlasten führen. In schweren Fällen drohen strafrechtliche Konsequenzen.

Wann beginnt die Aufbewahrungsfrist für den Jahresabschluss?

Die Aufbewahrungsfrist beginnt nicht am Bilanzstichtag, sondern mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte (§ 147 Abs. 4 AO). Wird der Jahresabschluss 2025 im Mai 2026 erstellt, beginnt die Frist am 31.12.2026 und endet am 31.12.2036.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 147 AO – Aufbewahrungspflichten, § 257 HGB – Aufbewahrung von Unterlagen, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, GoBD – Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Weiterführend: Aufbewahrungsfristen AO 2026: Fristen & Pflichten

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz