Jahresabschluss Rechnungswesen 2026: Aufgaben & Erstellung
Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Der Jahresabschluss ist das zentrale Ergebnis aller buchhalterischen Tätigkeiten im Rechnungswesen. Er bildet die wirtschaftliche Lage des Unternehmens ab und erfüllt gesetzliche Pflichten nach § 242 HGB und § 264 HGB. Die Aufgaben zur Bilanz umfassen neben der ordnungsgemäßen Erstellung auch die Feststellung und die Offenlegung beim Unternehmensregister, die für Kapitalgesellschaften zwingend erforderlich sind. Viele Unternehmen beauftragen für die fachgerechte Erstellung einen externen Dienstleister – Aufgaben eines Steuerberaters umfassen neben der Jahresabschlusserstellung auch die steuerliche Beratung und Prüfung.
Kurzantwort
Das Rechnungswesen erfasst laufend alle Geschäftsvorfälle, führt Inventur und Bewertung durch und erstellt Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung nach § 266 und § 275 HGB. GmbH und UG müssen den Jahresabschluss innerhalb von 11 bzw. 8 Monaten feststellen (§ 42a GmbHG) und binnen 12 Monaten beim Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB).
Inhaltsverzeichnis
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


