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Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
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KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
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Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
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Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
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14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
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Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
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Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
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Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
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B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
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Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
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Datum

Lesedauer

10–14 Minuten
Darf man als Unternehmergesellschaft <a href="https://onlinebilanz.de/gmbh-bilanz-selber-erstellen/" title="GmbH Bilanz selber erstellen – digital, effizient & steuerberatergeprüft">Bilanz selber erstellen</a>? | OnlineBilanz

OnlineBilanz Wissensdatenbank UG Bilanz selber erstellen

Darf man als Unternehmergesellschaft die Bilanz selber erstellen? Die vollständige Antwort

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 11 Minuten

Die direkte Antwort

Ja — intern darf man als Unternehmergesellschaft die Bilanz selber erstellen. Kein Gesetz schreibt vor, dass ein externer Steuerberater die Bilanzaufstellung übernehmen muss. Die Frage, ob man eine Bilanz selber erstellen darf, ist damit grundsätzlich bejaht. Für die steuerrechtliche Einreichung — E-Bilanz, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer — ist ein zugelassener Steuerberater jedoch gesetzlich erforderlich.

Viele UG-Gründer stellen sich die Frage: Darf man als Unternehmergesellschaft die Bilanz selber erstellen — oder braucht man zwingend einen Steuerberater? Die Antwort ist differenziert. Dieser Artikel erklärt die rechtliche Lage, welche UG-spezifischen Besonderheiten zu beachten sind und warum OnlineBilanz die günstigste vollständige Lösung für jede UG ist.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

§ 264

HGB — gilt für jede UG wie für jede GmbH: vollständige Bilanzierungspflicht ohne Ausnahme

25 %

Pflicht-Thesaurierung — das einzige, was die UG-Bilanz von der GmbH-Bilanz wirklich unterscheidet

499,95 €

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1. Die Rechtslage: Was das Gesetz erlaubt

Die UG (haftungsbeschränkt) ist nach § 5a GmbHG rechtlich eine GmbH — mit allen GmbH-Pflichten, inklusive der vollständigen Bilanzierungspflicht nach § 264 HGB. Für die Frage, ob man als Unternehmergesellschaft die Bilanz selber erstellen darf, gilt deshalb dasselbe wie für eine GmbH:

Erlaubt: interne Aufstellung

§ 264 HGB verpflichtet zur Aufstellung, schreibt aber keinen externen Steuerberater vor. Der UG-Geschäftsführer darf Bilanz, GuV und Anhang intern aufstellen.

Nicht erlaubt: steuerrechtliche Einreichung

§ 2 StBerG macht E-Bilanz, Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung zur vorbehaltenen Tätigkeit zugelassener Steuerberater. Ohne StB-Zertifikat keine ELSTER-Einreichung.

2. UG-Bilanzpflichten: Was anders ist als bei anderen Rechtsformen

Als Unternehmergesellschaft trägt man dieselben Bilanzpflichten wie eine GmbH — und zusätzlich eine UG-spezifische Sonderregel:

PflichtUGGmbHEinzelunternehmen
Bilanzierungspflicht✅ Immer✅ ImmerNur über den Grenzen
E-Bilanz ans Finanzamt✅ Ja✅ JaNur bei Bilanzierungspflicht
Bundesanzeiger-Offenlegung✅ Ja✅ Ja❌ Nein
Thesaurierungspflicht✅ 25 % des Gewinns❌ Nein❌ Nein
Eröffnungsbilanz (Neugründung)✅ Pflicht✅ Pflicht❌ Nicht erforderlich

3. Thesaurierungspflicht: Was korrekt ausgewiesen werden muss

Das einzige, was die UG-Bilanz von der GmbH-Bilanz wirklich unterscheidet, ist die gesetzliche Thesaurierungspflicht nach § 5a Abs. 3 GmbHG: Mindestens 25 % des Jahresüberschusses — nach Verrechnung mit Verlustvorträgen — müssen jährlich in eine gesetzliche Rücklage eingestellt werden.

Diese Rücklage erscheint als eigene Position auf der Passivseite der UG-Bilanz unter dem Eigenkapital. Wer die Bilanz der Unternehmergesellschaft selber erstellt, muss diesen Betrag korrekt berechnen und ausweisen.

Thesaurierung bei Verlust

Hat die UG in einem Jahr einen Verlust oder keinen Jahresüberschuss nach Verlustverrechnung, entfällt die Thesaurierungspflicht für dieses Jahr. Die Pflicht greift nur bei einem positiven Jahresüberschuss.

„Die Thesaurierungsberechnung ist der Schritt, der bei der UG-Bilanz am häufigsten falsch gemacht wird — entweder wird vergessen, den Verlustvortrag aus dem Vorjahr zu berücksichtigen, oder der falsche Betrag thesauriert. OnlineBilanz berechnet das automatisch und korrekt.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

4. Was intern selbst erledigt werden darf

  • Buchführung führen — alle Buchungen der UG laufend erfassen
  • Jahresüberschuss ermitteln — Grundlage für die Thesaurierungsberechnung
  • Thesaurierungsbetrag berechnen — 25 % des Jahresüberschusses nach Verlustverrechnung
  • UG-Bilanz intern aufstellenAktiva und Passiva inkl. gesetzlicher Rücklage
  • Datenexport erstellen — DATEV, CSV oder PDF für OnlineBilanz hochladen
  • Gesellschafterbeschluss zur Feststellung — als Alleingesellschafter oder mit Mitgesellschaftern formell beschließen

5. Was der Steuerberater übernehmen muss

  • E-Bilanz via ELSTER einreichen — ELSTER-Zertifikat des Steuerberaters zwingend erforderlich
  • Körperschaftsteuererklärung — vorbehaltene Tätigkeit nach § 2 StBerG
  • Gewerbesteuererklärung — vorbehaltene Tätigkeit nach § 2 StBerG
  • Bundesanzeiger-Offenlegung — empfohlen mit StB-Begleitung für rechtssichere Einreichung

OnlineBilanz übernimmt alle StB-Pflichten im Festpreis

Bei OnlineBilanz sind Steuerberater, E-Bilanz-Einreichung, alle Steuererklärungen und Bundesanzeiger-Offenlegung im Festpreis von 499,95 € inkl. MwSt. enthalten. Kein separater Steuerberater nötig — alles aus einer Hand.

6. Die erste UG-Bilanz: Was besonders zu beachten ist

Im ersten Geschäftsjahr einer Unternehmergesellschaft fallen zwei Besonderheiten an:

Eröffnungsbilanz Pflicht

Jede neue UG muss zum Gründungszeitpunkt eine Eröffnungsbilanz aufstellen — Stammkapital (z. B. 1 €) auf der Passivseite, Bankguthaben auf der Aktivseite. Bei OnlineBilanz im Festpreis inklusive.

Erste Thesaurierung

Im ersten Jahr mit positivem Jahresüberschuss greift die Thesaurierungspflicht erstmals. 25 % des Überschusses werden in die gesetzliche Rücklage eingestellt — eine neue Bilanzposition, die ab diesem Jahr permanent erscheint.

7. OnlineBilanz für die UG: vollständige Bilanz zum Festpreis

Was 499,95 € inkl. MwSt. für die UG beinhalten

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8. Häufige Fragen

Darf man als Unternehmergesellschaft die Bilanz selber erstellen?

Ja — die interne Aufstellung der UG-Bilanz ist erlaubt. § 264 HGB verpflichtet zur Erstellung, schreibt aber keinen externen Steuerberater vor. Für die E-Bilanz und Steuererklärungen ist ein Steuerberater nach § 2 StBerG Pflicht.

Was ist bei der UG-Bilanz besonders zu beachten?

Die Thesaurierungspflicht nach § 5a Abs. 3 GmbHG: Mindestens 25 % des Jahresüberschusses müssen in eine gesetzliche Rücklage eingestellt werden. Diese Rücklage muss korrekt in der Bilanz ausgewiesen sein. OnlineBilanz berechnet sie automatisch.

Muss eine UG beim Bundesanzeiger offenlegen?

Ja — jede UG hat dieselbe Offenlegungspflicht wie eine GmbH. Frist: 12 Monate nach Bilanzstichtag. Versäumnis: Ordnungsgeld ab 2.500 €. OnlineBilanz erledigt die Offenlegung automatisch im Festpreis.

Ist die Eröffnungsbilanz bei OnlineBilanz für neue UGs inklusive?

Ja — die Eröffnungsbilanz ist im Festpreis von 499,95 € inkl. MwSt. enthalten. Kein Aufpreis für Neugründungen.

9. Fazit: Darf man als Unternehmergesellschaft die Bilanz selber erstellen?

Ja — als Unternehmergesellschaft darf man die Bilanz selber erstellen, soweit es die interne Aufstellung betrifft. Die steuerrechtliche Einreichung — E-Bilanz und Steuererklärungen — erfordert zwingend einen Steuerberater.

Das UG-spezifische Element, das beim selber Erstellen besonders beachtet werden muss, ist die Thesaurierungsberechnung und der korrekte Ausweis der gesetzlichen Rücklage in der Bilanz. OnlineBilanz übernimmt das automatisch — zum Festpreis von 499,95 € inkl. MwSt.

  • UG-Bilanz intern aufstellen: erlaubt nach § 264 HGB
  • UG-Besonderheit: 25 % Thesaurierung + gesetzliche Rücklage in Bilanz
  • E-Bilanz und Steuererklärungen: nur mit Steuerberater möglich
  • OnlineBilanz: vollständige UG-Bilanz — 499,95 € inkl. MwSt., Eröffnungsbilanz inklusive
„Die Frage ‚Darf man als Unternehmergesellschaft die Bilanz selber erstellen?‘ beantworte ich immer mit: Ja, den handelsrechtlichen Teil. Aber den steuerrechtlichen Teil — also E-Bilanz und Steuererklärungen — muss ein Steuerberater übernehmen. OnlineBilanz ist beides in einem.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken. Gesetzliche Grundlagen: § 5a GmbHG, § 264 HGB, § 2 StBerG. Für individuelle Beratung: Kontakt zu OnlineBilanz.

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SG
Servet Gündogan
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Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
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Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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