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Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

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Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
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Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
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Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
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KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
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4650Bewirtung
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20.10.25
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22.10.25
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Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
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Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
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Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
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Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
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14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
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Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
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Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
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Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
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Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
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Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
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Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

12–17 Minuten
E-Bilanz einfach erklärt: Was sie ist, Pflicht & wie sie funktioniert | OnlineBilanz

OnlineBilanz Wissensdatenbank E-Bilanz einfach erklärt

E-Bilanz einfach erklärt: Was sie ist, warum sie Pflicht ist und wie sie funktioniert

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

E-Bilanz einfach erklärt — in einem Satz

Die E-Bilanz ist die elektronische Version Ihrer GmbH-Bilanz, die jedes Jahr digital ans Finanzamt übermittelt werden muss — im strukturierten XBRL-Format über das ELSTER-Portal, zwingend mit Steuerberater-Signatur.

Diese Frage ist der häufigste Wunsch von GmbH-Gründern, die zum ersten Mal von ihrer Jahresabschlusspflicht hören. Dieser Artikel erklärt die E-Bilanz ohne Fachbegriff-Bombardement: Was sie ist, warum es sie gibt, wer sie einreichen muss, wie der Prozess funktioniert — und was das für Ihre GmbH in der Praxis bedeutet.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter & Leiter Kundensupport bei OnlineBilanz · Stuttgart

Servet Gündogan erklärt täglich GmbH-Gründern, was die E-Bilanz ist — so verständlich wie möglich, ohne wichtige Details wegzulassen.

2013

Seit diesem Jahr ist die E-Bilanz für alle bilanzierungspflichtigen Unternehmen gesetzlich Pflicht

§ 5b

EStG — Rechtsgrundlage der elektronischen Bilanzübermittlung

499,95 €

Festpreis inkl. MwSt. bei OnlineBilanz — E-Bilanz im vollständigen GmbH-Jahresabschluss inklusive

1. Was ist die E-Bilanz? — einfach erklärt

Stellen Sie sich vor, Sie müssen Ihrer Steuerbehörde Ihre Jahresbilanz zeigen. Früher haben Unternehmen das per Post als Papierdokument getan. Heute muss die Bilanz elektronisch übermittelt werden — in einem strukturierten digitalen Format, das das Finanzamt direkt maschinell auswerten kann.

Das ist sie einfach erklärt: die elektronische Bilanz, die jede GmbH jährlich ans Finanzamt schicken muss. Das „E“ steht schlicht für elektronisch.

Früher — Papierbilanz

Bilanz als Dokument beim Finanzamt einreichen oder per Post schicken. Finanzbeamter liest und prüft manuell. Zeitaufwändig, fehleranfällig, keine maschinelle Auswertung.

Heute — elektronische Einreichung

Bilanz als strukturierte digitale Datei (XBRL) über ELSTER übermitteln. Finanzamt liest maschinell aus. Schnell, standardisiert, direkt in Steuersysteme einlesbar.

2. Warum wurde die elektronische Bilanzpflicht eingeführt?

Der Grund ist praktisch: Das Finanzamt bekommt jedes Jahr Millionen von Jahresabschlüssen. Wenn jeder Steuerberater das in einem eigenen Format einreicht, muss das Finanzamt alles manuell prüfen — ein enormer Aufwand.

Mit diesem Standard gibt es ein einheitliches digitales Format für alle. Das Finanzamt kann Bilanzen automatisch prüfen, vergleichen und auswerten. Für Unternehmen ist es ein einmaliger Umstellungsaufwand — für das Finanzamt ein dauerhafter Effizienzgewinn.

Die gesetzliche Grundlage ist § 5b EStG — eingeführt 2013, verpflichtend für alle bilanzierungspflichtigen Unternehmen.

3. Wer ist zur elektronischen Bilanzeinreichung verpflichtet?

Alle Unternehmen, die bilanzierungspflichtig sind — also eine Bilanz statt einer vereinfachten EÜR erstellen müssen:

Pflicht zur elektronischen Bilanz ✅

Jede GmbH · Jede UG · Jede GmbH & Co. KG · Jede AG · Jeder Gewerbetreibende mit Buchführungspflicht (Umsatz über 800.000 € oder Gewinn über 80.000 €)

Keine Bilanzierungspflicht ❌

Freiberufler · Einzelunternehmer mit EÜR-Berechtigung · Vereine (wenn kein Gewerbebetrieb) · Privatpersonen

Wichtig für GmbH-Gründer

Jede GmbH — egal wie klein, egal wie wenig Umsatz — muss jedes Jahr eine E-Bilanz einreichen. Auch eine GmbH mit null Umsatz im ersten Jahr hat diese Pflicht. Es gibt keine Umsatz- oder Größengrenze, ab der die E-Bilanz-Pflicht erst greift.

4. XBRL und Taxonomie — was steckt dahinter? (einfach erklärt)

Jetzt kommen zwei Begriffe, die zunächst technisch klingen — aber ein einfaches Konzept beschreiben:

XBRL — das digitale Dateiformat

XBRL steht für „eXtensible Business Reporting Language“. Das klingt kompliziert — ist es aber nicht. XBRL ist einfach ein standardisiertes digitales Format für Finanzdaten. Stellen Sie sich eine Excel-Tabelle vor, in der jede Zahl mit einem eindeutigen Code versehen ist, damit jeder Computer auf der Welt sofort versteht, was die Zahl bedeutet. Genau das ist XBRL.

Taxonomie — das Regelwerk für Bilanzpositionen

Die Taxonomie ist das Regelwerk, das festlegt, welche Bilanzpositionen es gibt und wie sie heißen. Das Bundesfinanzministerium gibt jedes Jahr eine aktualisierte HGB-Taxonomie heraus — eine Art Wörterbuch aller möglichen Bilanzpositionen. Der Steuerberater muss jede Position Ihrer Bilanz dem richtigen Taxonomie-Code zuordnen (das nennt sich „Mapping“).

„Ich erkläre die E-Bilanz so: Stellen Sie sich vor, Sie schreiben Ihrer Steuerbehörde einen Brief. Früher konnten Sie den Brief in beliebiger Form schreiben. Heute müssen Sie ein Standardformular ausfüllen — mit festen Feldern. Das macht es für die Behörde viel einfacher, aber für Sie braucht es jemanden, der weiß, welche Zahl in welches Feld gehört.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

5. ELSTER — wie die Einreichung funktioniert (einfach erklärt)

ELSTER ist das elektronische Steuerportal der deutschen Finanzbehörden — so ähnlich wie ein Online-Banking-Portal, nur für Steuern. Über dieses Portal werden alle elektronischen Steuererklärungen eingereicht — auch die Bilanzübermittlung.

Das Besondere: Für diese Einreichung braucht man ein Steuerberater-ELSTER-Zertifikat. Das ist ein digitaler Ausweis, der beweist: diese Person ist zugelassener Steuerberater und darf Steuererklärungen für Mandanten einreichen. GmbH-Geschäftsführer haben dieses Zertifikat nicht — deshalb brauchen sie einen Steuerberater für die Einreichung.

Ohne Steuerberater keine rechtssichere Einreichung

Ohne das Steuerberater-ELSTER-Zertifikat lehnt ELSTER die Einreichung technisch ab. Es gibt keinen Workaround, keine Ausnahme. OnlineBilanz löst dieses Problem: Der Steuerberater mit ELSTER-Zertifikat ist im Festpreis inklusive.

6. Elektronische Bilanz vs. Handelsbilanz — was ist der Unterschied?

KriteriumHandelsbilanz (HGB)Elektronische Bilanz (Steuerbilanz)
ZweckInformation für Gesellschafter, Banken, BundesanzeigerInformationsübermittlung ans Finanzamt
FormatPDF, Papier oder strukturiertes DokumentXBRL-Datei nach HGB-Taxonomie
DetailgradNach § 266 HGB-GliederungTiefer gegliedert — mehr Einzelpositionen als HGB verlangt
EinreichungBeim Bundesanzeiger (Offenlegung)Über ELSTER ans Finanzamt
Wer reicht ein?Steuerberater oder GF (Bundesanzeiger)Nur Steuerberater mit ELSTER-Zertifikat

Eine GmbH hat zwei Einreichungspflichten

Jede GmbH muss ihren Jahresabschluss zweimal einreichen: einmal elektronisch ans Finanzamt (über ELSTER) und einmal zur Offenlegung beim Bundesanzeiger. Das sind zwei verschiedene Stellen, zwei verschiedene Formate, aber eine einzige Quelle — der Jahresabschluss. Bei OnlineBilanz werden beide Einreichungen automatisch im Festpreis erledigt.

7. Wer ist für Erstellung und Einreichung zuständig?

In der Praxis übernimmt der Steuerberater die gesamten Ablauf — von der Datenaufbereitung bis zur ELSTER-Einreichung. Das hat einen einfachen Grund: Die inhaltliche Richtigkeit und die technische Einreichung sind untrennbar verbunden, und beides erfordert Steuerberater-Expertise und -Zertifikat.

Geschäftsführer / GmbH

Buchführung führen, Belege erfassen, Bankabgleich — und dann Daten an den Steuerberater übergeben. Bei OnlineBilanz: einfach hochladen.

Steuerberater / OnlineBilanz

XBRL-Taxonomie-Mapping · Bilanz-Erstellung · Steuerrechtliche Prüfung · ELSTER-Einreichung mit persönlichem Zertifikat · Haftung für Richtigkeit

Finanzamt

Empfängt die Übermittlung über ELSTER · Liest maschinell aus · Prüft automatisch auf Plausibilität · Basis für Körperschaftsteuerbescheid

8. Der Prozess im Überblick — von der Buchführung bis zur Einreichung

1

Buchführung

GmbH bucht das ganze Jahr über alle Geschäftsvorfälle

2

Jahresabschluss

Bilanz und GuV werden aufgestellt — Rohbilanz fertig

3

XBRL-Mapping

Jede Bilanzposition wird einem Taxonomie-Code zugeordnet

4

Validierung

XBRL-Datei wird gegen den aktuellen Standard geprüft

5

ELSTER

StB übermittelt mit ELSTER-Zertifikat — fertig

9. OnlineBilanz: E-Bilanz im Festpreis — kein separater Aufwand

OnlineBilanz übernimmt die gesamten Prozess als Teil jedes GmbH-Jahresabschlusses — vollständig, automatisch, ohne gesonderten Auftrag. Die KI übernimmt das XBRL-Mapping, der Steuerberater prüft und reicht die E-Bilanz ein. Für Sie als Geschäftsführer: Daten hochladen, fertig.

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10. Häufige Fragen

Was ist eine E-Bilanz einfach erklärt?

Die elektronische Bilanz (E-Bilanz) ist die strukturierte digitale Version Ihres GmbH-Jahresabschlusses, die ans Finanzamt übermittelt wird. Statt Papier kommt eine strukturierte XBRL-Datei über ELSTER — maschinenlesbar, standardisiert, jährliche Pflicht nach § 5b EStG seit 2013.

Muss jede GmbH eine E-Bilanz einreichen?

Ja — ausnahmslos. Jede GmbH und UG ist bilanzierungspflichtig und muss jährlich die elektronische Bilanz ans Finanzamt übermitteln. Es gibt keine Umsatz- oder Größengrenze — auch eine GmbH ohne Umsatz unterliegt dieser Pflicht.

Was ist der Unterschied zwischen E-Bilanz und normaler Bilanz?

Die normale Bilanz (Handelsbilanz) ist für Gesellschafter und den Bundesanzeiger. Die elektronische Bilanz geht ans Finanzamt, ist tiefer gegliedert und im XBRL-Format strukturiert. Beide basieren auf denselben Buchführungsdaten — aber sind für verschiedene Empfänger und in verschiedenen Formaten aufbereitet.

Was bedeutet XBRL?

XBRL steht für „eXtensible Business Reporting Language“ — ein standardisiertes digitales Format für Finanzdaten. Stellen Sie es sich vor wie einen strukturierten Datensatz, in dem jede Zahl einen eindeutigen Code trägt, damit das Finanzamt sofort maschinell versteht, was die Zahl bedeutet.

Kann ich die E-Bilanz selbst einreichen?

Nein. Die ELSTER-Einreichung erfordert das persönliche Zertifikat eines zugelassenen Steuerberaters. Ohne dieses Zertifikat lehnt ELSTER die Einreichung ab. Bei OnlineBilanz ist der Steuerberater im Festpreis von 499,95 € inkl. MwSt. inklusive.

Was passiert, wenn ich keine E-Bilanz einreiche?

Das Finanzamt schätzt den Gewinn Ihrer GmbH — fast immer zu Ihren Ungunsten. Dazu kommen Verspätungszuschläge nach § 152 AO. Fehlende E-Bilanzen können auch Betriebsprüfungen auslösen. Je früher nachgeholt, desto geringer der Schaden.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken. Gesetzliche Grundlagen: § 5b EStG, § 2 StBerG. Für individuelle Beratung: Kontakt zu OnlineBilanz.

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Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
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  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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