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Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
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KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
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Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

15–23 Minuten

OnlineBilanzBlogSteuerberater Rudolstadt

Steuerberater Rudolstadt 2026: Digital & Festpreis

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Sie suchen einen Steuerberater in Rudolstadt für Ihren Jahresabschluss 2025/2026? OnlineBilanz verbindet die Qualität zugelassener Steuerberater mit digitaler Effizienz: Festpreis, DATEV-Anbindung und Offenlegung beim Unternehmensregister inklusive. Erfahren Sie, welche Pflichten für GmbH und UG gelten und wie Sie Fristen sicher einhalten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

GmbH und UG mit Sitz in Rudolstadt müssen ihren Jahresabschluss nach § 264 HGB aufstellen, durch die Gesellschafter feststellen lassen (§ 42a GmbHG) und beim Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB). OnlineBilanz bietet digitale Steuerberater-Leistungen zum Festpreis: von der Erstellung über den Gesellschafterbeschluss bis zur fristgerechten Offenlegung, mit voller DATEV-, lexoffice- und sevDesk-Integration.

Steuerberater in Rudolstadt: Warum digitale Lösungen die lokale Suche ergänzen

Geschäftsführer von GmbH und UG in Rudolstadt stehen vor der Entscheidung: Lokaler Steuerberater mit persönlichem Kontakt oder digitale Steuerberater-Plattform mit Festpreisen und klaren Prozessen? Die Suche nach einem geeigneten Steuerberater in Rudolstadt gestaltet sich oft zeitaufwendig – Wartezeiten auf Erstgespräche, intransparente Honorargestaltung und begrenzte Verfügbarkeit prägen häufig die Erfahrung. Gleichzeitig hat sich seit 2020 die digitale Zusammenarbeit mit Steuerberatern etabliert: DATEV Unternehmen online, lexoffice und sevDesk ermöglichen eine vollständig digitale Belegübermittlung.

OnlineBilanz verbindet als Steuerberater-Plattform die fachliche Expertise zugelassener Steuerberater mit moderner Software-Anbindung. Der Jahresabschluss für GmbH und UG wird durch das OnlineBilanz Steuerberater-Team erstellt, geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet – zu einem transparenten Festpreis von €499,95. Servet Gündogan als Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart koordiniert dabei zwischen Mandant und Steuerberater-Team, sodass keine Wartezeiten entstehen und alle Schritte nachvollziehbar bleiben.

Digitale Steuerberatung für Rudolstadt

Mandanten aus Rudolstadt profitieren von der direkten Anbindung an DATEV, lexoffice und sevDesk. Die Belegübermittlung erfolgt vollständig digital, die Kommunikation läuft über eine sichere Plattform. Der Jahresabschluss wird durch zugelassene Steuerberater erstellt – ortsunabhängig, aber mit voller rechtlicher Verbindlichkeit nach § 323 HGB.

Vorteile der digitalen Steuerberater-Plattform

  • Festpreis-Garantie: €499,95 für den GmbH-Jahresabschluss, keine versteckten Kosten oder nachträgliche Anpassungen
  • Keine Wartezeiten: Koordination durch Servet Gündogan sorgt für schnelle Zuteilung an das Steuerberater-Team
  • Vollständige Rechtskonformität: Erstellung, Prüfung und Unterzeichnung durch zugelassene Steuerberater gemäß § 43 StBerG
  • Software-Integration: Direkte Anbindung an DATEV, lexoffice, sevDesk – keine doppelte Datenpflege erforderlich
  • Transparente Prozesse: Jeder Schritt ist nachvollziehbar, von der Belegübermittlung bis zur Offenlegung beim Unternehmensregister

Jahresabschluss für GmbH und UG: Welche Pflichten gelten in Rudolstadt?

Für Kapitalgesellschaften mit Sitz in Rudolstadt gelten die bundeseinheitlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des GmbH-Gesetzes (GmbHG). Nach § 242 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Für GmbH und UG konkretisiert § 264 Abs. 1 HGB diese Pflicht: Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang. Bei Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB kann unter bestimmten Voraussetzungen auf den Anhang verzichtet werden.

Die Erstellung des Jahresabschlusses muss innerhalb der Feststellungsfristen erfolgen: Nach § 42a Abs. 2 GmbHG haben kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB elf Monate Zeit nach dem Bilanzstichtag (in der Regel 31.12.2025), mittelgroße und große Gesellschaften acht Monate. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies konkret: Feststellung spätestens bis 30.11.2026 (kleine GmbH) bzw. 31.08.2026 (mittelgroße/große GmbH). Anschließend greift die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB: zwölf Monate nach Bilanzstichtag, also spätestens 31.12.2026.

Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung

Das Bundesamt für Justiz verhängt bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung Ordnungsgelder nach § 335 HGB. Der Rahmen liegt zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Vollstreckung erfolgt automatisiert – auch ohne vorherige Mahnung. Eine rechtzeitige Einreichung beim Unternehmensregister ist deshalb unverzichtbar.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme (€) Umsatzerlöse (€) Arbeitnehmer
Klein (§ 267 Abs. 1) ≤ 6.000.000 ≤ 12.000.000 ≤ 50
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2) ≤ 20.000.000 ≤ 40.000.000 ≤ 250
Groß (§ 267 Abs. 3) > 20.000.000 > 40.000.000 > 250

Die Zuordnung erfolgt nach dem Überschreiten von zwei der drei Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen (§ 267 Abs. 4 HGB). Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB haben zusätzliche Erleichterungen bei Bilanzierung und Offenlegung.

Feststellung des Jahresabschlusses: Gesellschafterbeschluss und Fristen

Nach § 42a Abs. 2 GmbHG sind die Gesellschafter verpflichtet, den Jahresabschluss innerhalb der gesetzlichen Feststellungsfristen zu beschließen. Für kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB beträgt diese Frist elf Monate nach dem Bilanzstichtag. Bei einem Bilanzstichtag zum 31.12.2025 muss der Jahresabschluss also spätestens am 30.11.2026 festgestellt werden. Mittelgroße und große Gesellschaften haben nur acht Monate Zeit, hier gilt der 31.08.2026 als Stichtag.

Die Feststellung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss nach § 46 Nr. 1 GmbHG. Dieser muss protokolliert werden und sollte folgende Elemente enthalten: Ort, Datum, Teilnehmer, Beschlussgegenstand (Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025), Ergebnisverwendung sowie Unterschriften aller Gesellschafter. Bei Einpersonen-GmbH genügt ein schriftlicher Beschluss des Alleingesellschafters. Der festgestellte Jahresabschluss bildet die Grundlage für die Offenlegung beim Unternehmensregister.

„Viele Geschäftsführer unterschätzen die Bedeutung eines ordnungsgemäßen Feststellungsbeschlusses. Fehlt dieser oder ist er fehlerhaft, kann die Offenlegung beim Unternehmensregister scheitern – mit der Folge von Ordnungsgeldern. Wir prüfen deshalb jeden Gesellschafterbeschluss auf formale und inhaltliche Richtigkeit, bevor der Jahresabschluss eingereicht wird.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Checkliste: Gesellschafterbeschluss zur Feststellung

  • Datum der Gesellschafterversammlung (innerhalb der Feststellungsfrist)
  • Vollständige Teilnehmerliste mit Geschäftsanteilen
  • Beschlussgegenstand: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025
  • Ergebnisverwendung (Gewinnausschüttung, Vortrag auf neue Rechnung, Einstellung in Rücklagen)
  • Unterschriften aller Gesellschafter bzw. des Alleingesellschafters
  • Bei Bedarf: Entlastung des Geschäftsführers (§ 46 Nr. 5 GmbHG)

Offenlegung beim Unternehmensregister: Prozess und Fristen für 2026

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich beim Unternehmensregister. Der frühere Weg über den Bundesanzeiger ist entfallen. Die Offenlegungsfrist beträgt nach § 325 Abs. 1 HGB zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag. Für Jahresabschlüsse zum 31.12.2025 bedeutet dies: Einreichung spätestens bis zum 31.12.2026.

Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Portal www.unternehmensregister.de. Erforderlich sind: die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung (ggf. verkürzt nach § 326 HGB), der Anhang (soweit nicht verzichtbar nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB bei Kleinstkapitalgesellschaften) sowie der Gesellschafterbeschluss zur Feststellung und Ergebnisverwendung. Bei kleinen Kapitalgesellschaften kann die verkürzte Offenlegung nach § 326 HGB genutzt werden – ohne Gewinn- und Verlustrechnung, dafür mit verkürzter Bilanz und verkürztem Anhang.

Vollständige Offenlegung

  • Pflicht für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften
  • Optional für kleine Kapitalgesellschaften
  • Volle Transparenz für Geschäftspartner und Gläubiger

Verkürzte Offenlegung (§ 326 HGB)

  • Wahlrecht für kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB
  • Reduzierte Informationspflicht, aber volle Rechtswirkung
  • Geringerer Aufwand bei Erstellung und Einreichung

OnlineBilanz übernimmt die Offenlegung

Das OnlineBilanz Steuerberater-Team erstellt nicht nur den Jahresabschluss, sondern übernimmt auch die elektronische Einreichung beim Unternehmensregister. Die Offenlegung ist im Festpreis von €499,95 enthalten – ohne Aufpreis, ohne zusätzlichen Aufwand für den Mandanten.

Steuererklärungen für GmbH und UG: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer

Neben dem handelsrechtlichen Jahresabschluss sind Kapitalgesellschaften zur Abgabe verschiedener Steuererklärungen verpflichtet. Die Körperschaftsteuererklärung nach § 31 Abs. 1 KStG ist für alle GmbH und UG verpflichtend, unabhängig von Größe oder Gewinn. Der Körperschaftsteuersatz beträgt gemäß § 23 Abs. 1 KStG einheitlich 15 %, hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer, sodass die effektive Belastung 15,825 % beträgt.

Die Gewerbesteuererklärung ist nach § 14 GewStG ebenfalls verpflichtend. Der Gewerbeertrag wird nach § 7 GewStG ermittelt: Gewinn aus Gewerbebetrieb zuzüglich Hinzurechnungen (z. B. Finanzierungsanteile nach § 8 Nr. 1 GewStG) abzüglich Kürzungen (z. B. nach § 9 Nr. 1 GewStG). Der Gewerbesteuermessbetrag beträgt 3,5 % nach § 11 Abs. 2 GewStG, multipliziert mit dem örtlichen Hebesatz der Gemeinde Rudolstadt. Für Rudolstadt gilt im Jahr 2026 ein Hebesatz von 410 %, sodass die effektive Gewerbesteuerbelastung 14,35 % beträgt (3,5 % × 410 %).

15,825 %

Körperschaftsteuer + SolZ

14,35 %

Gewerbesteuer (Hebesatz 410 %)

30,175 %

Gesamtsteuerbelastung GmbH

Umsatzsteuer: Voranmeldung und Jahreserklärung

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist nach § 18 Abs. 1 UStG grundsätzlich monatlich abzugeben. Bei einer Umsatzsteuerzahllast im Vorjahr unter 7.500 Euro genügt eine vierteljährliche Abgabe. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Umsatzsteuer befreit, sofern der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird (Schwellenwerte seit 01.01.2024). Die Umsatzsteuer-Jahreserklärung ist nach § 18 Abs. 3 UStG verpflichtend und muss bis zum 31.07.2026 (für das Kalenderjahr 2025) beim Finanzamt eingereicht werden.

„Die steuerliche Überleitungsrechnung von der Handelsbilanz zur Steuerbilanz erfordert fundierte Kenntnisse im Steuerrecht. Unterschiede ergeben sich insbesondere bei Abschreibungen, Rückstellungen und der Behandlung von Geschäfts- oder Firmenwert. Unser Steuerberater-Team erstellt beide Rechenwerke – handelsrechtlich nach HGB und steuerrechtlich nach EStG/KStG – und sorgt für eine korrekte Überleitungsrechnung.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

DATEV, lexoffice und sevDesk: Welche Software-Anbindung ist sinnvoll?

Die digitale Buchhaltung hat sich in den vergangenen Jahren als Standard etabliert. Für die Zusammenarbeit mit Steuerberatern stehen drei zentrale Systeme im Vordergrund: DATEV Unternehmen online, lexoffice und sevDesk. Jede Lösung hat spezifische Stärken und eignet sich für unterschiedliche Unternehmensgrößen und Anforderungen. OnlineBilanz ist an alle drei Systeme angebunden und kann Belege, Buchungen und Stammdaten nahtlos übernehmen.

DATEV Unternehmen online

  • Höchste Sicherheitsstandards (BSI-zertifiziert)
  • Nahtlose Zusammenarbeit mit Steuerberatern
  • Umfangreiche Auswertungen und Schnittstellen
  • Höherer Einarbeitungsaufwand

lexoffice

  • Einfache Bedienung, schnelle Einarbeitung
  • Banking-Integration und Belegerfassung per App
  • Transparente Preismodelle ab ca. 8 Euro/Monat
  • Geringerer Funktionsumfang als DATEV

sevDesk

  • Automatische Belegerkennung (OCR)
  • Gute Schnittstellen zu Shopify, Amazon, etc.
  • Preis-Leistungs-Verhältnis attraktiv
  • Weniger verbreitet im Steuerberater-Umfeld als DATEV

Welche Software passt zu Ihrer GmbH?

  • Kleine GmbH/UG, Gründung, einfache Buchführung: lexoffice oder sevDesk bieten den besten Einstieg – geringe Kosten, schnelle Einarbeitung, ausreichender Funktionsumfang.
  • Mittelgroße GmbH, höherer Belegaufkommen, mehrere Mitarbeiter: DATEV Unternehmen online bietet die nötige Stabilität, Sicherheit und Integration.
  • Wechsel der Buchhaltungssoftware geplant: OnlineBilanz unterstützt bei der Migration und übernimmt die Datenübernahme aus bestehenden Systemen.
  • Keine eigene Buchhaltung gewünscht: OnlineBilanz kann auch die laufende Buchhaltung übernehmen – auf Basis von DATEV, lexoffice oder sevDesk.

Unabhängig von der gewählten Software: Die Anbindung an OnlineBilanz erfolgt sicher und verschlüsselt. Servet Gündogan koordiniert die technische Einrichtung und stellt sicher, dass alle Belege korrekt übertragen werden. Das Steuerberater-Team greift direkt auf die Daten zu und erstellt den Jahresabschluss ohne Medienbruch.

Festpreis-Jahresabschluss für GmbH: Was ist bei OnlineBilanz enthalten?

OnlineBilanz bietet den Jahresabschluss für GmbH und UG zu einem transparenten Festpreis von €499,95 (netto) an. Dieser Preis umfasst die vollständige Erstellung, Prüfung und rechtsverbindliche Unterzeichnung durch das OnlineBilanz Steuerberater-Team. Im Gegensatz zur klassischen Steuerberater-Abrechnung nach Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gibt es keine nachträglichen Anpassungen, keine Überraschungen und keine Diskussionen über Zeitmittelwerte oder Gegenstandswerte.

Leistungsumfang Festpreis-Jahresabschluss

  • Erstellung der Bilanz nach § 266 HGB (ggf. verkürzt bei Kleinstkapitalgesellschaften)
  • Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB
  • Erstellung des Anhangs nach § 284 HGB (soweit nicht verzichtbar)
  • Prüfung auf Rechtskonformität und Plausibilität durch das Steuerberater-Team
  • Rechtsverbindliche Unterzeichnung durch zugelassenen Steuerberater nach § 323 HGB
  • Vorbereitung des Gesellschafterbeschlusses zur Feststellung
  • Elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB
  • Koordination durch Servet Gündogan – Ansprechpartner für alle Rückfragen

Nicht im Festpreis enthalten sind: die laufende Finanzbuchhaltung (kann optional hinzugebucht werden), die Erstellung von Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer – ebenfalls optional), Sonderleistungen wie Umwandlungen, Liquidationen oder Sonderbilanzen sowie nachträgliche Korrekturen aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Buchhaltung des Mandanten.

Voraussetzung: Ordnungsgemäße Buchhaltung

Der Festpreis setzt voraus, dass die laufende Buchhaltung vollständig und ordnungsgemäß geführt wurde. Fehlen Belege, sind Buchungen fehlerhaft oder unvollständig, kann ein Mehraufwand entstehen. OnlineBilanz prüft die Buchhaltung vorab und informiert über eventuelle Nacharbeiten.

„Viele Geschäftsführer sind überrascht, wie transparent und planbar die Kosten für den Jahresabschluss sein können. Der Festpreis schafft Klarheit – für beide Seiten. Wir wissen, was wir leisten, der Mandant weiß, was er zahlt. Das ist besonders für kleinere GmbH und UG ein enormer Vorteil gegenüber der klassischen Abrechnung nach StBVV.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Ablauf: Wie funktioniert der digitale Jahresabschluss mit OnlineBilanz?

Der Prozess von der Beauftragung bis zur Offenlegung beim Unternehmensregister ist bei OnlineBilanz klar strukturiert und vollständig digital. Geschäftsführer aus Rudolstadt profitieren von der ortsunabhängigen Zusammenarbeit: Keine Anfahrt zur Kanzlei, keine Wartezeiten auf Termine, keine Medienbrüche durch Papierbelege. Servet Gündogan koordiniert als Büroleiter jeden Schritt und sorgt dafür, dass der Jahresabschluss termingerecht und rechtskonform erstellt wird.

Schritt-für-Schritt: Ihr Jahresabschluss mit OnlineBilanz

  1. Erstgespräch und Beauftragung: Sie kontaktieren OnlineBilanz über die Website, per E-Mail oder Telefon. Servet Gündogan klärt die Rahmendaten (Rechtsform, Bilanzstichtag, Buchhaltungssoftware) und erstellt ein Angebot zum Festpreis.
  2. Datenzugang einrichten: Sie erteilen OnlineBilanz Zugriff auf Ihre Buchhaltungssoftware (DATEV, lexoffice oder sevDesk). Die Anbindung erfolgt verschlüsselt und DSGVO-konform. Alternativ: Upload von Export-Dateien über die OnlineBilanz-Plattform.
  3. Prüfung der Buchhaltung: Das Steuerberater-Team prüft die Vollständigkeit und Plausibilität der Buchungen. Bei Rückfragen meldet sich Servet Gündogan – Sie erhalten eine klare Aufstellung fehlender Belege oder zu klärender Sachverhalte.
  4. Erstellung des Jahresabschlusses: Das Steuerberater-Team erstellt Bilanz, GuV und Anhang nach HGB. Alle Positionen werden geprüft, Rückstellungen bewertet, Abschreibungen korrekt gebucht.
  5. Abstimmung und Freigabe: Sie erhalten den Entwurf des Jahresabschlusses zur Durchsicht. Servet Gündogan bespricht offene Punkte, klärt Rückfragen und holt Ihre Freigabe ein.
  6. Unterzeichnung durch Steuerberater: Nach Ihrer Freigabe unterzeichnet ein zugelassener Steuerberater aus dem OnlineBilanz-Team den Jahresabschluss rechtsverbindlich nach § 323 HGB.
  7. Gesellschafterbeschluss: OnlineBilanz bereitet den Beschlussentwurf vor. Sie (bzw. Ihre Gesellschafter) beschließen die Feststellung und Ergebnisverwendung.
  8. Offenlegung beim Unternehmensregister: OnlineBilanz reicht den Jahresabschluss elektronisch beim Unternehmensregister ein – fristgerecht nach § 325 HGB.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Bei vollständiger und korrekter Buchhaltung beträgt die Bearbeitungszeit vom Datenzugang bis zur Freigabe des Jahresabschlusses in der Regel 10 bis 15 Werktage. Komplexere Sachverhalte (z. B. erstmalige Erstellung, Umwandlungen, Sonderbilanzen) können länger dauern – OnlineBilanz informiert vorab über realistische Zeiträume.

Häufige Fehler beim Jahresabschluss: So vermeiden Sie Ordnungsgelder und Haftungsrisiken

Viele Geschäftsführer unterschätzen die rechtlichen und steuerlichen Risiken eines fehlerhaften oder verspäteten Jahresabschlusses. Neben Ordnungsgeldern nach § 335 HGB drohen persönliche Haftungsrisiken für den Geschäftsführer nach § 43 Abs. 2 GmbHG, wenn die Gesellschaft durch Pflichtverletzungen Schaden erleidet. Auch steuerliche Nachteile – etwa durch falsche Abschreibungen oder nicht angesetzte Rückstellungen – können erheblich sein.

Die fünf häufigsten Fehler und wie Sie sie vermeiden

Fehler Folgen Vermeidung
Fristversäumnis bei Feststellung oder Offenlegung Ordnungsgeld 500–25.000 €, persönliche Haftung des GF Frühzeitige Beauftragung des Steuerberaters, klare Terminplanung, digitale Prozesse nutzen
Fehlerhafte Bilanzierung (z. B. Aktiv-/Passivtausch, falsche Bewertung) Steuerliche Nachforderungen, Strafzinsen, evtl. Steuerhinterziehungsvorwurf Erstellung durch zugelassenen Steuerberater, keine Eigenkreationen ohne Fachkenntnis
Unvollständige oder fehlende Rückstellungen Zu hoher Gewinnausweis, zu hohe Steuerlast, spätere Korrekturen erforderlich Systematische Erfassung aller Verpflichtungen (Urlaubsrückstellungen, Prozessrisiken, Gewährleistungen)
Keine Abstimmung zwischen Handels- und Steuerbilanz Fehlerhafte Steuererklärungen, Rückfragen des Finanzamts, Verzögerungen Steuerberater erstellt beide Rechenwerke und prüft Überleitungsrechnung
Offenlegung beim falschen Register (z. B. Bundesanzeiger statt Unternehmensregister) Formell keine Offenlegung erfolgt, Ordnungsgeld trotz vermeintlicher Erfüllung Seit DiRUG (01.08.2022) nur noch Unternehmensregister – OnlineBilanz übernimmt die korrekte Einreichung

„Ein typischer Fehler ist die fehlende Dokumentation von Sachverhalten, die später vom Finanzamt hinterfragt werden. Wer beispielsweise Rückstellungen bildet, sollte die Berechnungsgrundlage schriftlich festhalten. Wer außergewöhnliche Abschreibungen vornimmt, sollte die wirtschaftliche Begründung dokumentieren. Unser Steuerberater-Team achtet auf diese Details – sie schützen vor späteren Auseinandersetzungen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Geschäftsführer-Haftung nach § 43 GmbHG

Nach § 43 Abs. 2 GmbHG haften Geschäftsführer der Gesellschaft gegenüber für Schäden, die sie durch Pflichtverletzungen verursachen. Dazu zählt auch die verspätete oder fehlerhafte Erstellung des Jahresabschlusses, wenn der Gesellschaft dadurch Nachteile entstehen (z. B. Ordnungsgelder, steuerliche Nachzahlungen, Vertrauensverlust bei Banken). Die Haftung kann persönlich und unbegrenzt sein – eine D&O-Versicherung deckt solche Fälle nicht immer ab. Die sorgfältige Erfüllung der Jahresabschlusspflichten ist deshalb auch im eigenen Interesse des Geschäftsführers unverzichtbar.

OnlineBilanz für Geschäftsführer aus Rudolstadt: Digitale Steuerberatung ohne Kompromisse

Geschäftsführer von GmbH und UG in Rudolstadt stehen vor der Wahl: Lokalen Steuerberater suchen, Erstgespräche vereinbaren, Honorar verhandeln – oder den Jahresabschluss digital, transparent und zu einem Festpreis durch OnlineBilanz erstellen lassen. OnlineBilanz ist keine Software, kein Selbstbedienungs-Tool und kein Ersatz für Steuerberatung – OnlineBilanz ist Steuerberatung: durchgeführt von zugelassenen Steuerberatern, rechtsverbindlich unterzeichnet nach § 323 HGB, koordiniert von Servet Gündogan als persönlichem Ansprechpartner.

Der Standort Rudolstadt spielt dabei keine Rolle: Die Anbindung an DATEV, lexoffice oder sevDesk erfolgt ortsunabhängig, die Kommunikation läuft digital über sichere Kanäle, die Offenlegung beim Unternehmensregister wird von OnlineBilanz übernommen. Sie sparen Fahrzeit, Wartezeit und vor allem: Unsicherheit über Kosten und Ablauf. Der Festpreis von €499,95 umfasst alle Kernleistungen – von der Erstellung über die Unterzeichnung bis zur Offenlegung.

€499,95

Festpreis GmbH-Jahresabschluss

10–15 Tage

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

100 %

Digital – von Buchhaltung bis Offenlegung

Warum Geschäftsführer aus Rudolstadt OnlineBilanz wählen

  • Transparenz: Festpreis statt StBVV-Abrechnung – keine versteckten Kosten, keine nachträglichen Anpassungen.
  • Geschwindigkeit: Keine Wartezeiten auf Erstgespräche oder freie Kapazitäten – OnlineBilanz skaliert mit der Nachfrage.
  • Rechtssicherheit: Erstellung, Prüfung und Unterzeichnung durch zugelassene Steuerberater – volle Haftung und Berufspflichtversicherung.
  • Persönlicher Ansprechpartner: Servet Gündogan koordiniert den gesamten Prozess, klärt Rückfragen, sorgt für reibungslose Abläufe.
  • Software-Integration: DATEV, lexoffice, sevDesk – OnlineBilanz ist an alle gängigen Buchhaltungssysteme angebunden.
  • Offenlegung inklusive: Elektronische Einreichung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB – fristgerecht und korrekt.

„Wir sehen immer wieder, dass Geschäftsführer aus kleineren Städten wie Rudolstadt Schwierigkeiten haben, einen Steuerberater zu finden, der schnell, transparent und digital arbeitet. OnlineBilanz schließt genau diese Lücke: Steuerberater-Qualität, modern organisiert, ohne räumliche Grenzen. Für uns spielt es keine Rolle, ob der Mandant in Stuttgart, Rudolstadt oder anderswo sitzt – die Qualität bleibt gleich.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Sie möchten den Jahresabschluss Ihrer GmbH oder UG für 2025 durch OnlineBilanz erstellen lassen? Kontaktieren Sie Servet Gündogan über die OnlineBilanz-Website – oder buchen Sie direkt online. Die Beauftragung dauert wenige Minuten, die Anbindung Ihrer Buchhaltungssoftware erfolgt sicher und DSGVO-konform. Binnen 10 bis 15 Werktagen erhalten Sie Ihren rechtsverbindlich unterzeichneten Jahresabschluss – bereit für die Feststellung und Offenlegung.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich als Geschäftsführer einer GmbH in Rudolstadt persönlich zum Steuerberater vor Ort?

Nein. Die Erstellung des Jahresabschlusses und die steuerliche Beratung sind auch digital möglich. Entscheidend ist die fachliche Qualifikation des Steuerberaters und die sichere Datenübermittlung. OnlineBilanz arbeitet ausschließlich mit zugelassenen Steuerberatern, die den Jahresabschluss rechtsverbindlich unterzeichnen – unabhängig vom Standort Ihrer GmbH.

Welche Unterlagen benötigt der Steuerberater für den Jahresabschluss meiner GmbH?

Für den Jahresabschluss benötigen Sie in der Regel: Buchführungsbelege (Rechnungen, Kontoauszüge), DATEV- oder Software-Export, Inventurlisten, Verträge (Darlehen, Miet-, Leasingverträge), Bescheide (Finanzamt, Sozialversicherung) und Nachweise zu Rückstellungen. OnlineBilanz stellt Ihnen eine digitale Checkliste bereit, damit nichts vergessen wird.

Kann ich den Jahresabschluss auch selbst erstellen und nur die Offenlegung beauftragen?

Ja, grundsätzlich ist das möglich. Allerdings haftet der Geschäftsführer für die Richtigkeit des Jahresabschlusses nach § 43 GmbHG. Viele Mandanten lassen daher die Erstellung, Prüfung und Offenlegung durch einen Steuerberater vornehmen, um Haftungsrisiken zu minimieren. OnlineBilanz bietet beide Varianten als Festpreis-Pakete an.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist beim Unternehmensregister verpasse?

Das Bundesamt für Justiz leitet ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro. Bei wiederholter Fristversäumnis drohen weitere Ordnungsgelder und im Extremfall strafrechtliche Konsequenzen nach § 331 HGB. OnlineBilanz überwacht alle Fristen automatisch und sorgt für fristgerechte Offenlegung.

Wie lange dauert die Erstellung eines Jahresabschlusses für eine kleine GmbH?

Bei vollständigen Unterlagen und digitaler Zusammenarbeit benötigt ein Steuerberater für eine kleine GmbH in der Regel 2 bis 4 Wochen. OnlineBilanz arbeitet mit klaren Prozessen und Software-Integration, sodass der Jahresabschluss bei vollständiger Belegübermittlung innerhalb von 3 Wochen erstellt, geprüft und zur Feststellung bereitgestellt wird.

Welche Größenklasse hat meine GmbH und welche Offenlegungspflichten ergeben sich daraus?

Die Größenklasse richtet sich nach § 267 HGB: Kleine GmbH (Bilanzsumme ≤ 6 Mio. €, Umsatz ≤ 12 Mio. €, ≤ 50 Mitarbeiter) muss Bilanz und Anhang offenlegen. Mittelgroße und große GmbH müssen zusätzlich die Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. einen Lagebericht veröffentlichen. OnlineBilanz prüft Ihre Größenklasse automatisch und erstellt die erforderlichen Unterlagen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, § 325 HGB – Offenlegung beim Unternehmensregister, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

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Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

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Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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