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Datum

Lesedauer

11–16 Minuten

OnlineBilanz›Blog›Steuerberater Gladbeck

Jahresabschluss Gladbeck

Zuletzt aktualisiert: Mai 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Sie suchen einen Steuerberater in Gladbeck für den Jahresabschluss Ihrer GmbH oder UG? Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, welche Fristen nach § 325 HGB und § 42a GmbHG gelten, welche Größenklassen nach § 267 HGB existieren und was die Zusammenarbeit kostet. Erfahren Sie außerdem, wie OnlineBilanz als digitale Alternative funktioniert.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für Kundinnen und Kunden. Er führt das Erstgespräch, betreut die Abläufe auf der Plattform und stimmt sich bei beauftragter Prüfung mit dem jeweils beauftragten, kooperierenden Steuerberater ab.

OnlineBilanz stellt Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf sowie die technische Datenübermittlung nach § 87d AO bereit; Prüfung, Entscheidung und Feststellung obliegen Ihnen. Auf Wunsch übernimmt gegen Aufpreis ein mit OnlineBilanz kooperierender Steuerberater Prüfung, Freigabe und Unterzeichnung in eigener beruflicher Verantwortung.

Kurzantwort

Ein Steuerberater in Gladbeck kann Ihren Jahresabschluss nach § 264 HGB erstellen und auf die Feststellungs- und Offenlegungsfristen achten. Die Kosten richten sich nach der StBVV oder einer Pauschalvereinbarung. Alternativ bietet OnlineBilanz Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf ab 499,95 € netto (zzgl. USt.); OnlineBilanz ist DATEV-Export kompatibel, eine Prüfung durch einen kooperierenden Steuerberater ist optional gegen Aufpreis.

Steuerberater Gladbeck: Jahresabschluss für GmbH und UG erstellen lassen

Jede GmbH und UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Gladbeck unterliegt der handelsrechtlichen Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses gemäß § 242 HGB. Der Jahresabschluss besteht mindestens aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung; Kapitalgesellschaften müssen ihn um einen Anhang erweitern, mittelgroße und große zusätzlich einen Lagebericht aufstellen (§ 264 Abs. 1 HGB). Die fachgerechte Erstellung erfordert fundierte Kenntnisse im Handels- und Steuerrecht – ein Steuerberater kann dabei unterstützen.

In Gladbeck gibt es verschiedene Steuerberatungskanzleien, die klassische Beratungsleistungen anbieten. Eine digitale Alternative bietet OnlineBilanz: OnlineBilanz stellt Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf sowie die technische Übermittlung der E-Bilanz nach § 87d AO bereit; auf Wunsch übernimmt gegen Aufpreis ein mit OnlineBilanz kooperierender Steuerberater Prüfung, Freigabe und Unterzeichnung.

Preis bei OnlineBilanz

Bei OnlineBilanz beginnt der Preis für den KI-gestützten Jahresabschlussentwurf ab 499,95 € netto (zzgl. USt.). Prüfung, Freigabe und Unterzeichnung durch einen kooperierenden Steuerberater sind optional gegen Aufpreis. OnlineBilanz ist DATEV-Export kompatibel.

Leistungsumfang eines Steuerberaters beim Jahresabschluss

  • Erstellung von Bilanz und GuV nach HGB (§ 242, § 264 HGB)
  • Aufstellung des Anhangs (§ 264 Abs. 1 HGB; Kleinstkapitalgesellschaften können unter Voraussetzungen darauf verzichten)
  • Prüfung der Buchführung auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit (§ 238, § 239 HGB)
  • Berechnung der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und ggf. Umsatzsteuer
  • Erstellung der Steuererklärungen (KSt, GewSt, USt)
  • Bescheinigung über die Erstellung (unterzeichnet wird der Jahresabschluss von den Geschäftsführern, § 245 HGB)

Welche Fristen gelten für Feststellung und Offenlegung in Gladbeck?

Für GmbH und UG mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten im Jahr 2026 klare gesetzliche Fristen. Die Einhaltung dieser Fristen ist nicht nur handelsrechtlich vorgeschrieben, sondern auch sanktionsbewehrt: Bei verspäteter Offenlegung droht ein Ordnungsgeld gemäß § 335 HGB in Höhe von mindestens 2.500 Euro bis zu 25.000 Euro.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss von der Gesellschafterversammlung förmlich festgestellt werden. Nach § 42a GmbHG gelten folgende Fristen ab Bilanzstichtag:

  • Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB): 11 Monate – für Bilanzstichtag 31.12.2025 also bis 30.11.2026
  • Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 2, 3 HGB): 8 Monate – bis 31.08.2026

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach der Feststellung muss der Jahresabschluss elektronisch beim Unternehmensregister offengelegt werden. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag – für 31.12.2025 also bis spätestens 31.12.2026. Seit dem DiRUG (in Kraft seit 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister, nicht mehr über den Bundesanzeiger.

Ordnungsgeld bei Fristversäumnis

Das Bundesamt für Justiz verhängt bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB. Die Höhe liegt zwischen 2.500 Euro und 25.000 Euro. Das Ordnungsgeld kann gegen die Geschäftsführer und gegen die Gesellschaft festgesetzt werden (§ 335 Abs. 1 HGB).

Frist Rechtsgrundlage Stichtag für 31.12.2025
Feststellung (klein) § 42a GmbHG 30.11.2026
Feststellung (mittel/groß) § 42a GmbHG 31.08.2026
Offenlegung § 325 HGB 31.12.2026

Größenklassen nach § 267 HGB: Welche Pflichten gelten für Ihre GmbH?

Die handelsrechtlichen Pflichten einer GmbH oder UG hängen maßgeblich von ihrer Größenklasse nach § 267 HGB ab. Je größer das Unternehmen, desto umfangreicher sind Anhang, Lagebericht und Offenlegungspflichten. Die Einordnung erfolgt anhand von drei Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Mitarbeiterzahl. Es reicht aus, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale über- oder unterschritten werden (§ 267 Abs. 4 HGB).

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Klein (§ 267 Abs. 1) ≤ 7,5 Mio. € ≤ 15 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2) ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250
Groß (§ 267 Abs. 3) > 25 Mio. € > 50 Mio. € > 250

Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB)

Kleinstkapitalgesellschaften (mindestens zwei von drei Merkmalen nicht überschritten: Bilanzsumme 450.000 €, Umsatz 900.000 €, 10 Mitarbeiter) profitieren von zusätzlichen Erleichterungen nach § 267a HGB: Sie können auf die Erstellung eines Anhangs verzichten, wenn bestimmte Pflichtangaben unter der Bilanz gemacht werden. Auch die Offenlegungspflicht ist reduziert – es genügt die Hinterlegung einer verkürzten Bilanz.

Was kostet ein Steuerberater in Gladbeck für den Jahresabschluss?

Die Kosten für die Erstellung eines Jahresabschlusses durch einen Steuerberater richten sich in der Regel nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Gebühren sind abhängig vom Gegenstandswert (Mittelwert aus berichtigter Bilanzsumme und Jahresleistung, § 35 Abs. 2 StBVV) und werden innerhalb eines Gebührenrahmens vom Steuerberater festgelegt. Bei einem Gegenstandswert von beispielsweise 250.000 Euro beträgt die volle Gebühr nach Tabelle B 613 Euro; der Rahmen reicht von 10/10 bis 40/10, also von 613 Euro bis 2.452 Euro – zuzüglich Umsatzsteuer.

Pauschalvereinbarungen sind möglich (§ 4 StBVV). Bei OnlineBilanz beginnt der Preis für den KI-gestützten Jahresabschlussentwurf ab 499,95 € netto (zzgl. USt.); Prüfung, Freigabe und Unterzeichnung durch einen kooperierenden Steuerberater sind optional gegen Aufpreis.

Klassische Steuerberatung (StBVV)

  • Gebühr abhängig vom Gegenstandswert
  • Rahmen 10/10 bis 40/10 (Tabelle B)
  • Pauschalvereinbarung möglich (§ 4 StBVV)
  • Steuererklärungen nach § 24 StBVV

OnlineBilanz (Software)

  • Jahresabschlussentwurf ab 499,95 € netto (zzgl. USt.)
  • Steuerberater-Prüfung optional gegen Aufpreis
  • Preis vorab bekannt
  • Steuererklärungen nicht im Angebot

Überblick: Jahresabschluss einer kleinen GmbH

Position Klassische Kanzlei (StBVV) OnlineBilanz
Jahresabschluss (Gegenstandswert 300.000 €) 641 – 2.564 € (10/10–40/10, Tabelle B) Entwurf ab 499,95 € netto (zzgl. USt.)
Körperschaftsteuererklärung nach § 24 StBVV nicht im Angebot
Gewerbesteuererklärung nach § 24 StBVV nicht im Angebot
Umsatzsteuererklärung nach § 24 StBVV nicht im Angebot
Steuerberater-Prüfung Teil der Erstellung optional gegen Aufpreis

Digitale Zusammenarbeit und Datenübergabe

OnlineBilanz setzt auf digitale Prozesse: OnlineBilanz ist DATEV-Export kompatibel, Buchungsdaten können im Format des DATEV-Exports übergeben werden.

DATEV Unternehmen online

DATEV ist der Branchenstandard für Steuerberater in Deutschland. Über DATEV Unternehmen online können Mandanten Belege hochladen, Kontoumsätze freigeben und den Stand der Buchhaltung jederzeit einsehen. OnlineBilanz ist DATEV-Export kompatibel.

Andere Buchhaltungsprogramme

Viele kleinere GmbH und UG nutzen cloudbasierte Buchhaltungssoftware. Bietet die Software einen DATEV-Export, können die Buchungsdaten in diesem Format an OnlineBilanz übergeben werden.

DATEV-Export kompatibel

Buchungsdaten können im Format des DATEV-Exports an OnlineBilanz übergeben werden.

Die Buchhaltung kann in gewohnter Umgebung weitergeführt werden.

OnlineBilanz: Digitale Alternative für Gladbecker Unternehmen

OnlineBilanz ist Software, keine Steuerberatung: OnlineBilanz stellt Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf sowie die technische Übermittlung der E-Bilanz nach § 87d AO bereit; auf Wunsch übernimmt gegen Aufpreis ein mit OnlineBilanz kooperierender Steuerberater Prüfung, Freigabe und Unterzeichnung. Prüfung, Entscheidung und Feststellung obliegen Ihnen.

So funktioniert OnlineBilanz

  1. Daten bereitstellen: Mandant stellt Buchungsdaten bereit, z. B. im Format des DATEV-Exports.
  2. Koordination durch Servet Gündogan: Als Büroleiter in Stuttgart ist Servet Gündogan erster Ansprechpartner und stimmt sich bei beauftragter Prüfung mit dem kooperierenden Steuerberater ab.
  3. Jahresabschlussentwurf: Die Software erstellt einen KI-gestützten Entwurf von Bilanz, GuV und Anhang; Steuererklärungen sind nicht Teil des Angebots.
  4. Prüfung: Sie prüfen den Entwurf; auf Wunsch übernimmt gegen Aufpreis ein kooperierender Steuerberater Prüfung, Freigabe und Unterzeichnung.
  5. Übermittlung: Die E-Bilanz wird technisch nach § 87d AO übermittelt; die Offenlegung beim Unternehmensregister obliegt der Gesellschaft.

Vorteile für Gladbecker Unternehmen

  • Jahresabschlussentwurf ab 499,95 € netto (zzgl. USt.)
  • Optional: Prüfung durch kooperierenden Steuerberater gegen Aufpreis
  • Digitale Zusammenarbeit – kein Papierkram
  • DATEV-Export kompatibel
  • Persönlicher Ansprechpartner – Servet Gündogan
  • Bundesweite Verfügbarkeit – auch für Gladbeck und NRW

Geschäftsführer in Gladbeck, die den Jahresabschluss digital vorbereiten möchten, finden in OnlineBilanz eine Alternative zur klassischen Steuerberatungskanzlei vor Ort; der Leistungsumfang unterscheidet sich von einer Steuerberatung.

ab 499,95 €

Jahresabschlussentwurf GmbH · netto (zzgl. USt.)

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Ablauf ohne Vor-Ort-Termin

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auch für Gladbeck verfügbar

Häufige Fehler beim Jahresabschluss und wie Sie diese vermeiden

Auch erfahrene Geschäftsführer machen beim Jahresabschluss häufig Fehler, die zu Rückfragen durch das Finanzamt, Ordnungsgeldern oder gar steuerlichen Nachteilen führen können. Ein Steuerberater kennt diese Stolperfallen und kann helfen, sie zu vermeiden.

Typische Fehlerquellen

  • Unvollständige Buchführung: Fehlende Belege, nicht gebuchte Vorgänge oder lückenhafte Kontoumsätze führen zu Unstimmigkeiten in der Bilanz.
  • Falsche Abgrenzungen: Rechnungsabgrenzungsposten (§ 250 HGB) werden nicht oder fehlerhaft gebildet, sodass Aufwendungen und Erträge nicht periodengerecht erfasst werden.
  • Bewertungsfehler: Anlagevermögen wird nicht korrekt abgeschrieben (§ 253 HGB), Rückstellungen nicht oder falsch gebildet (§ 249 HGB).
  • Fehlende Pflichtangaben im Anhang: Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen umfangreiche Angaben machen (§ 284 ff. HGB) – Fehler oder Auslassungen können in schwerwiegenden Fällen zur Nichtigkeit des Jahresabschlusses führen.
  • Verspätete Offenlegung: Die Frist nach § 325 HGB wird übersehen – Ordnungsgeld nach § 335 HGB ist die Folge.

Fehler vermeiden

Vollständige Unterlagen und eine sorgfältige Prüfung des Entwurfs helfen, Fehler zu vermeiden. Bei OnlineBilanz prüfen Sie den KI-gestützten Entwurf; auf Wunsch übernimmt gegen Aufpreis ein kooperierender Steuerberater Prüfung, Freigabe und Unterzeichnung.

Fehlerhafte Jahresabschlüsse können teuer werden

Unvollständige oder fehlerhafte Jahresabschlüsse können zu Ordnungsgeldern und Steuer-Nachzahlungen führen. Im schlimmsten Fall drohen strafrechtliche Konsequenzen (z. B. § 331 HGB, § 283b StGB). Ein beauftragter Steuerberater haftet für eigene Fehler im Rahmen seines Auftrags.

Welche Steuererklärungen muss eine GmbH in Gladbeck abgeben?

Neben dem handelsrechtlichen Jahresabschluss muss jede GmbH oder UG in Gladbeck auch die steuerlichen Pflichten erfüllen. Das bedeutet: Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und – je nach Tätigkeit – Umsatzsteuererklärung. Alle Erklärungen müssen elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden (§ 31 Abs. 1a KStG, § 14a GewStG, § 18 Abs. 3 UStG).

Körperschaftsteuererklärung (KSt)

Die GmbH ist eine eigenständige juristische Person und unterliegt der Körperschaftsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG. Die Körperschaftsteuererklärung muss bis zum 31. Juli des Folgejahres (bei Steuerberater-Mandaten bis 28. Februar des übernächsten Jahres, § 149 Abs. 3 AO) eingereicht werden. Für das Wirtschaftsjahr 2025 gilt bei Steuerberater-Mandaten also die Frist 01.03.2027.

Gewerbesteuererklärung (GewSt)

Jede GmbH ist gewerblich tätig und unterliegt der Gewerbesteuer (§ 2 Abs. 2 GewStG). Die Gewerbesteuererklärung basiert auf dem Gewinn laut Körperschaftsteuererklärung, wird aber um Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8, 9 GewStG angepasst. Die Gewerbesteuer wird von der Stadt Gladbeck erhoben; den Hebesatz legt die Stadt in ihrer Hebesatzsatzung fest.

Umsatzsteuererklärung (USt)

Ist die GmbH umsatzsteuerpflichtig (§ 1 UStG), muss eine jährliche Umsatzsteuererklärung abgegeben werden – zusätzlich zu den monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Die Frist entspricht der Körperschaftsteuer-Frist.

Steuererklärung Rechtsgrundlage Frist (mit StB) Besonderheit
Körperschaftsteuer § 31 KStG 01.03.2027 (für 2025) Eigenständige Besteuerung der GmbH
Gewerbesteuer § 14a GewStG 01.03.2027 (für 2025) Hebesatz laut Satzung der Stadt
Umsatzsteuer § 18 UStG 01.03.2027 (für 2025) Jährliche Erklärung + Voranmeldungen

Steuererklärungen sind nicht Teil des Angebots von OnlineBilanz; sie können von der Gesellschaft selbst oder von einem Steuerberater, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer erstellt werden.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich als Einzelunternehmer in Gladbeck auch einen Steuerberater für den Jahresabschluss?

Einzelkaufleute sind nach §§ 238, 242 HGB buchführungs- und bilanzierungspflichtig, sofern sie nicht nach § 241a HGB befreit sind (Befreiung bei nicht mehr als 800.000 Euro Umsatz und 80.000 Euro Jahresüberschuss an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen). Eine Offenlegungspflicht besteht für sie grundsätzlich nicht. Ein Steuerberater hilft bei der korrekten Erstellung und der Einkommensteuererklärung.

Kann ich den Jahresabschluss auch selbst erstellen und nur prüfen lassen?

Ja, Sie können den Jahresabschluss selbst vorbereiten und anschließend von einem Steuerberater prüfen lassen. Dies kann Kosten sparen, erfordert aber fundierte Buchhaltungskenntnisse. Die Verantwortung für den Jahresabschluss bleibt bei den Geschäftsführern; § 323 HGB betrifft nur Abschlussprüfer.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist verpasse?

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 2.500 und 25.000 Euro. Das Bundesamt für Justiz leitet das Verfahren ein. Wird die Offenlegung nach Ablauf der Sechswochenfrist nachgeholt, kann das Ordnungsgeld auf 500 Euro (Kleinstkapitalgesellschaften) bzw. 1.000 Euro (kleine Kapitalgesellschaften) herabgesetzt werden (§ 335 Abs. 4 HGB).

Welche Unterlagen muss ich meinem Steuerberater in Gladbeck zur Verfügung stellen?

Sie benötigen: alle Bankkontoauszüge, Rechnungen (Ein- und Ausgang), Kassenbelege, Verträge, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Inventurlisten, Kreditverträge und Informationen zu offenen Forderungen und Verbindlichkeiten. Je strukturierter die Unterlagen, desto schneller und günstiger die Erstellung.

Kann ein Steuerberater auch bei einer Betriebsprüfung helfen?

Ja, Steuerberater vertreten Sie bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt. Sie bereiten alle Unterlagen vor, nehmen an Prüfungsterminen teil und verhandeln strittige Punkte. Gerade bei komplexen Sachverhalten ist eine fachkundige Vertretung empfehlenswert, um rechtliche und steuerliche Risiken zu minimieren.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. OnlineBilanz stellt Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf sowie die technische Datenübermittlung nach § 87d AO bereit; Prüfung, Entscheidung und Feststellung obliegen Ihnen. Auf Wunsch übernimmt gegen Aufpreis ein mit OnlineBilanz kooperierender Steuerberater Prüfung, Freigabe und Unterzeichnung in eigener beruflicher Verantwortung. Gesetzliche Grundlagen: § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegungspflicht, § 42a GmbHG – Feststellungsfrist, § 335 HGB – Ordnungsgeld. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Kennenlerntermin15 Min · Raphael Diener