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18.10.25
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Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
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14:02 · Sie
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Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
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Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
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Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
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Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
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Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogSteuerberater Gebühren

Steuerberater Gebühren Jahresabschluss 2026 – Kosten im Überblick – Alles Wichtige

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Erstellung des Jahresabschlusses gehört zu den jährlichen Pflichten vieler Kapitalgesellschaften. Wer die Funktion des Jahresabschlusses versteht, weiß um die Bedeutung einer professionellen Erstellung. Doch was kostet ein Steuerberater für die Bilanzerstellung wirklich? Die Steuerberater Gebühren für den Jahresabschluss variieren erheblich und hängen von zahlreichen Faktoren ab. Um die voraussichtlichen Kosten transparent zu ermitteln, können Sie die Steuerberater Gebühren für den Jahresabschluss berechnen. Dieser Artikel zeigt, wie die Gebühren berechnet werden und welche Leistungen im Preis enthalten sind.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Gebühren für den Jahresabschluss werden nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) berechnet und hängen maßgeblich von der Bilanzsumme und den geltenden Grenzwerten, dem Umfang der Buchhaltung und der Komplexität ab. Eine detaillierte Übersicht der Jahresabschluss Steuerberater Kosten zeigt, dass kleine GmbHs oft zwischen 1.500 und 3.500 Euro zahlen, während größere Unternehmen deutlich mehr investieren müssen. Zusätzlich fallen Gebühren für Buchführung und Steuererklärungen an.

Grundlagen der Gebührenberechnung beim Steuerberater

Die Erstellung eines Jahresabschlusses ist für GmbHs, UGs und AGs nach § 242 HGB verpflichtend. Viele Unternehmen beauftragen damit ihren Steuerberater, der die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung erstellt.

Die Höhe der Steuerberater Gebühren ist nicht frei verhandelbar, sondern orientiert sich an der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese legt einen gesetzlichen Gebührenrahmen fest, innerhalb dessen der Steuerberater seine Leistungen abrechnet.

Anders als bei freien Beratern oder Consultants sind Steuerberater an diese Vorgaben gebunden. Das schützt Mandanten vor überhöhten Rechnungen, verhindert aber auch Preisdumping.

Hinweis

Die StBVV gilt seit 1981 und wurde mehrfach angepasst. Sie regelt die Vergütung für steuerberatende, betriebswirtschaftliche und gutachterliche Tätigkeiten. Für Jahresabschlüsse sind insbesondere §§ 35-37 StBVV relevant.

Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) im Detail

Die StBVV definiert für jede steuerberatende Tätigkeit einen Gebührenrahmen. Dieser erstreckt sich von einer Mindestgebühr bis zu einer Höchstgebühr. Der Steuerberater kann innerhalb dieses Rahmens die konkrete Gebühr nach eigenem Ermessen festlegen.

Bei der Festsetzung berücksichtigt der Steuerberater mehrere Kriterien: den Umfang und die Schwierigkeit der Tätigkeit, die Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten, die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Mandanten sowie den Zeitaufwand.

Für die Erstellung eines Jahresabschlusses nach § 35 StBVV ist die Bilanzsumme der zentrale Gegenstandswert. Je höher die Bilanzsumme, desto höher die Gebühr.

Bilanzsumme in EUR Volle Gebühr (10/10) Minimalgebühr (1/10) Maximalgebühr (20/10)
bis 25.000 228 € 23 € 456 €
50.000 384 € 38 € 768 €
125.000 657 € 66 € 1.314 €
250.000 1.023 € 102 € 2.046 €
500.000 1.518 € 152 € 3.036 €
1.000.000 2.199 € 220 € 4.398 €

Die angegebene volle Gebühr entspricht einer mittleren Schwierigkeit (10/10). Bei erhöhtem Aufwand kann der Steuerberater bis zu 20/10 abrechnen, bei geringerem Aufwand mindestens 1/10.

„In der Praxis werden Jahresabschlüsse meist mit 8/10 bis 15/10 abgerechnet. Bei besonders einfachen Sachverhalten kann auch eine niedrigere Gebühr vereinbart werden. Wichtig ist, dass die Gebühr transparent im Vorfeld kommuniziert wird.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Kostenfaktoren beim Jahresabschluss

Die Kosten für die Erstellung eines Jahresabschlusses werden von mehreren Faktoren beeinflusst. Wer diese kennt, kann die Gebühren besser einschätzen und gezielt Kosten reduzieren.

1. Bilanzsumme des Unternehmens

Die Bilanzsumme ist der wichtigste Faktor. Sie spiegelt die wirtschaftliche Größe des Unternehmens wider und dient als Gegenstandswert nach § 35 StBVV. Eine höhere Bilanzsumme führt automatisch zu höheren Gebühren.

2. Umfang der Buchführung

Je mehr Geschäftsvorfälle gebucht werden müssen, desto höher der Zeitaufwand. Unternehmen mit vielen Belegen zahlen entsprechend mehr als solche mit wenigen Transaktionen. Die Buchführung wird nach § 33 StBVV separat abgerechnet.

3. Komplexität des Jahresabschlusses

Ein einfacher Jahresabschluss einer Kleinst-UG ist schneller erstellt als der Abschluss einer mittelgroßen GmbH mit internationalen Geschäftsbeziehungen. Komplexe Sachverhalte wie Rückstellungen, latente Steuern oder Währungsumrechnungen erhöhen den Aufwand.

4. Zusätzliche Berichtspflichten

Nach § 264 Abs. 1 HGB müssen mittelgroße und große Kapitalgesellschaften zusätzlich zur Bilanz und GuV auch einen Anhang erstellen. Große Gesellschaften müssen zudem einen Lagebericht nach § 289 HGB anfertigen. Diese Pflichten erhöhen den Aufwand und damit die Kosten.

3

Größenklassen nach § 267 HGB

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

8-11 Monate

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Leistungen des Steuerberaters im Jahresabschluss

Ein Steuerberater erbringt beim Jahresabschluss verschiedene Einzelleistungen, die separat oder im Paket abgerechnet werden. Es ist wichtig zu verstehen, welche Leistungen im Preis enthalten sind.

Erstellung Jahresabschluss

  • Bilanzierung nach HGB
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang bei mittelgroßen/großen GmbHs
  • Lagebericht bei großen GmbHs

Buchführung

  • Belegerfassung und -kontierung
  • Kontenabstimmung
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Monatsabschlüsse

Steuererklärungen

  • Körperschaftsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Feststellungserklärungen

Zusätzlich erbringen viele Steuerberater Beratungsleistungen, die nach Zeitaufwand abgerechnet werden. Dazu gehören Gespräche zu steuerlicher Gestaltung, Investitionsentscheidungen oder aktuellen Gesetzesänderungen.

Achtung

Die Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB ist meist nicht in den Standard-Gebühren enthalten und wird separat berechnet. Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister.

  • Jahresabschluss (Bilanz, GuV, ggf. Anhang)
  • Laufende Buchführung und Belegerfassung
  • Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung und -voranmeldungen
  • Beratungsgespräche (meist nach Zeitaufwand)
  • Offenlegung beim Unternehmensregister (optional)

Beispielrechnung der Kosten

Um die Steuerberater Gebühren besser zu veranschaulichen, folgen drei Beispielrechnungen für unterschiedliche Unternehmensgrößen. Alle Beträge sind Richtwerte und können je nach Steuerberater und Aufwand variieren.

Beispiel 1: Kleine UG (haftungsbeschränkt)

Eine kleine UG mit einer Bilanzsumme von 50.000 Euro, etwa 150 Belegen pro Jahr und einfacher Struktur zahlt für den Jahresabschluss nach § 35 StBVV bei mittlerem Aufwand (10/10) etwa 384 Euro. Mit Buchführung und Steuererklärungen ergibt sich ein Gesamtpreis von ca. 1.800 bis 2.500 Euro pro Jahr.

Beispiel 2: Mittelgroße GmbH

Eine GmbH mit einer Bilanzsumme von 500.000 Euro, etwa 800 Belegen pro Jahr und mittlerer Komplexität zahlt für den Jahresabschluss (12/10) etwa 1.822 Euro. Zusammen mit Buchführung und Steuererklärungen liegt der Gesamtpreis bei ca. 4.500 bis 7.000 Euro pro Jahr.

Beispiel 3: Große GmbH mit Anhang und Lagebericht

Eine große GmbH mit 2 Millionen Euro Bilanzsumme, 2.000 Belegen und erweiterten Berichtspflichten nach § 264 Abs. 1 HGB zahlt für den Jahresabschluss mit Anhang und Lagebericht (15/10) etwa 4.500 bis 6.000 Euro. Der Gesamtpreis inklusive Buchführung liegt bei 10.000 bis 15.000 Euro pro Jahr.

Unternehmensgröße Bilanzsumme Jahresabschluss Buchführung/Jahr Gesamt ca.
Kleine UG 50.000 € 400–600 € 1.400–1.900 € 1.800–2.500 €
Mittlere GmbH 500.000 € 1.800–2.500 € 2.700–4.500 € 4.500–7.000 €
Große GmbH 2.000.000 € 4.500–6.000 € 5.500–9.000 € 10.000–15.000 €

Hinweis

Diese Werte sind Richtwerte. Die tatsächlichen Kosten hängen vom individuellen Aufwand, der Qualität der Buchhaltung und der Gebührenhöhe ab, die der Steuerberater innerhalb des gesetzlichen Rahmens ansetzt.

Tipps zur Kosteneinsparung beim Jahresabschluss

Die Steuerberater Gebühren lassen sich nicht beliebig senken, da sie gesetzlich geregelt sind. Dennoch gibt es mehrere Ansätze, um die Kosten zu reduzieren.

1. Vorbereitende Buchhaltung selbst übernehmen

Je besser die Buchhaltung vorbereitet ist, desto geringer der Zeitaufwand beim Steuerberater. Unternehmen können Belege selbst digitalisieren, vorsortieren und sogar in einer Software vorerfassen. Das spart erhebliche Gebühren nach § 33 StBVV.

2. Digitale Belegverwaltung nutzen

Moderne Buchhaltungssoftware ermöglicht die digitale Erfassung und Archivierung von Belegen. Das erleichtert dem Steuerberater die Arbeit und reduziert den Aufwand für die Belegkontierung.

3. Pauschale Honorarvereinbarung treffen

Viele Steuerberater bieten Pauschalpreise für Buchführung und Jahresabschluss an. Diese sollten transparent im Vorfeld vereinbart werden. So vermeiden Sie unerwartete Nachforderungen.

4. Jahresabschluss selbst erstellen

Für kleine und mittelgroße GmbHs ist die eigenständige Erstellung des Jahresabschlusses mit einer geeigneten Software möglich. Die Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB kann dann direkt erfolgen, ohne dass Steuerberater-Gebühren anfallen.

  • Belege digital erfassen und strukturiert ablegen
  • Buchhaltung selbst vorbereiten oder vorerfassen
  • Pauschalhonorare statt Einzelabrechnung vereinbaren
  • Regelmäßige Abstimmung mit dem Steuerberater
  • Software-Tools zur Automatisierung nutzen
  • Bei einfachen Strukturen: Jahresabschluss selbst erstellen

„Viele GmbHs können durch strukturierte Vorbereitung 30 bis 50 Prozent der Steuerberater-Gebühren einsparen. Entscheidend ist eine saubere Buchhaltung und eine klare Kommunikation über den Leistungsumfang.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Alternative: Jahresabschluss mit OnlineBilanz selbst erstellen

Für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften ist die eigenständige Erstellung des Jahresabschlusses eine kostengünstige Alternative zum Steuerberater. OnlineBilanz.de ist eine spezialisierte Software für die Jahresabschlusserstellung nach HGB.

Das Tool führt Schritt für Schritt durch die Erstellung der Bilanz nach § 266 HGB, der GuV nach § 275 HGB sowie des Anhangs bei mittelgroßen Gesellschaften. Die Offenlegung beim Unternehmensregister erfolgt direkt aus der Software heraus.

Vorteile OnlineBilanz

  • Fixe Kosten statt variabler Steuerberater-Gebühren
  • Erstellung in wenigen Stunden statt Wochen
  • Automatische Plausibilitätsprüfung
  • Direkte Offenlegung beim Unternehmensregister
  • Rechtssichere Vorlagen nach HGB
  • Für kleine und mittelgroße GmbHs geeignet

Wann bleibt der Steuerberater sinnvoll?

  • Komplexe internationale Sachverhalte
  • Große Kapitalgesellschaften mit Lagebericht
  • Umfangreiche steuerliche Gestaltungsfragen
  • Konzernabschlüsse nach § 290 HGB
  • Besondere Bilanzierungsthemen (z. B. Rückstellungen)
  • Gewünschte persönliche Beratung

OnlineBilanz ersetzt den Steuerberater nicht vollständig, bietet aber eine wirtschaftliche Lösung für die Pflichterfüllung nach § 242 HGB. Die Buchhaltung und Steuererklärungen können weiterhin vom Steuerberater übernommen werden.

§ 242 HGB

Pflicht zur Jahresabschlusserstellung

§ 325 HGB

Offenlegung beim Unternehmensregister

§ 335 HGB

Ordnungsgeld 500–25.000 €

Häufige Fehler bei der Beauftragung eines Steuerberaters

Bei der Beauftragung eines Steuerberaters für den Jahresabschluss unterlaufen Unternehmern immer wieder ähnliche Fehler. Diese führen oft zu höheren Kosten oder Missverständnissen.

Fehler 1: Keine schriftliche Honorarvereinbarung

Viele Mandate beginnen ohne klare schriftliche Vereinbarung über das Honorar. Das führt später zu Streitigkeiten über die Höhe der Rechnung. Eine transparente Honorarvereinbarung sollte vor Beginn der Tätigkeit getroffen werden.

Fehler 2: Unklare Abgrenzung der Leistungen

Oft ist nicht klar definiert, welche Leistungen im Preis enthalten sind. Ist die Offenlegung beim Unternehmensregister inklusive? Gehören die Steuererklärungen dazu? Diese Punkte sollten vorab geklärt werden.

Fehler 3: Belege unstrukturiert übergeben

Wer Belege unsortiert und unvollständig übergibt, verursacht hohen Mehraufwand beim Steuerberater. Das erhöht die Gebühren nach § 33 StBVV erheblich. Eine strukturierte Übergabe spart Kosten.

Fehler 4: Fristen nicht im Blick behalten

Die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG beträgt für kleine GmbHs 11 Monate, für mittelgroße und große 8 Monate. Die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB liegt bei 12 Monaten. Wer diese Fristen versäumt, riskiert ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB von 500 bis 25.000 Euro.

Achtung

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Wird die Frist versäumt, verhängt das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeld.

  • Honorarvereinbarung schriftlich festhalten
  • Leistungsumfang eindeutig definieren
  • Belege strukturiert und vollständig übergeben
  • Fristen nach § 42a GmbHG und § 325 HGB einhalten
  • Regelmäßige Abstimmung mit dem Steuerberater
  • Bei Unklarheiten: Nachfragen statt abwarten

Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Steuerberater für den Jahresabschluss einer kleinen GmbH?

Für eine kleine GmbH mit einer Bilanzsumme von etwa 50.000 Euro und einfacher Struktur liegen die Kosten für den Jahresabschluss bei etwa 400 bis 600 Euro nach § 35 StBVV. Zusammen mit laufender Buchführung und Steuererklärungen ergeben sich Gesamtkosten von ca. 1.800 bis 2.500 Euro pro Jahr. Die genaue Höhe hängt vom Umfang der Buchhaltung und der Komplexität ab.

Wie werden Steuerberater Gebühren für den Jahresabschluss berechnet?

Die Gebühren werden nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) berechnet. Grundlage ist die Bilanzsumme als Gegenstandswert nach § 35 StBVV. Der Steuerberater kann innerhalb eines gesetzlichen Rahmens (1/10 bis 20/10 der Tabellenwerte) die Gebühr festsetzen, abhängig vom Umfang und der Schwierigkeit der Tätigkeit.

Welche Leistungen sind in den Steuerberater Gebühren für den Jahresabschluss enthalten?

Die Gebühren nach § 35 StBVV umfassen die Erstellung der Bilanz nach § 266 HGB und der GuV nach § 275 HGB. Zusätzliche Leistungen wie Buchführung, Steuererklärungen oder die Offenlegung beim Unternehmensregister werden separat berechnet. Bei mittelgroßen GmbHs kommt die Erstellung des Anhangs nach § 264 Abs. 1 HGB hinzu, bei großen GmbHs auch der Lagebericht nach § 289 HGB.

Kann ich den Jahresabschluss auch ohne Steuerberater erstellen?

Ja, für kleine und mittelgroße GmbHs ist die eigenständige Erstellung des Jahresabschlusses möglich. Spezialisierte Software wie OnlineBilanz.de führt Schritt für Schritt durch die Erstellung der Bilanz, GuV und des Anhangs nach HGB. Die Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB erfolgt direkt aus der Software. Das spart Steuerberater-Gebühren und beschleunigt den Prozess.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), GmbH-Gesetz (GmbHG), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
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