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Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

10–14 Minuten

OnlineBilanzBlogBilanz Jahresabschluss

Bilanz im Jahresabschluss: Aufbau & Pflichtangaben 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Bilanz ist das zentrale Element des Jahresabschlusses und zeigt die Vermögens- und Schuldenlage Ihrer Kapitalgesellschaft zum Bilanzstichtag. Sie ist rechtlich in § 242 HGB verankert und bildet die Grundlage für Kreditentscheidungen, Gesellschafterbeschlüsse und die steuerliche Beurteilung. Für GmbH, UG und AG gelten strikte Gliederungsvorgaben nach § 266 HGB, deren Einhaltung verpflichtend ist.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Bilanz ist eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) gemäß § 242 HGB. Sie ist Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses für alle buchführungspflichtigen Kapitalgesellschaften und muss nach § 266 HGB gegliedert werden. Die Bilanzsumme muss auf beiden Seiten identisch sein.

Was ist die Bilanz im Jahresabschluss?

Die Bilanz ist eine systematische Gegenüberstellung aller Vermögenswerte und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag – dem Bilanzstichtag. In Deutschland ist dies für die meisten Kapitalgesellschaften der 31. Dezember eines Jahres.

Der Begriff stammt vom italienischen bilancia (Waage) und verdeutlicht das zentrale Prinzip: Die Bilanz ist immer im Gleichgewicht. Die Summe aller Vermögenswerte auf der Aktivseite entspricht stets der Summe aus Eigenkapital und Schulden auf der Passivseite.

Die gesetzliche Grundlage für die Bilanzierung ergibt sich aus dem § 242 HGB, der alle Kaufleute zur Aufstellung einer Bilanz verpflichtet. Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich die detaillierten Gliederungsvorschriften des § 266 HGB beachten.

Hinweis

Rechtliche Einordnung: Die Bilanz ist nicht nur ein internes Controlling-Instrument, sondern ein rechtsverbindliches Dokument. Sie dient Gläubigern, Gesellschaftern, Finanzamt und anderen Stakeholdern als Grundlage für wirtschaftliche Entscheidungen und unterliegt der Pflicht zur Offenlegung beim Unternehmensregister.

31.12.

Standard-Bilanzstichtag

§ 242 HGB

Gesetzliche Grundlage

100%

Bilanzsumme beidseitig

Unterschied zwischen Jahresabschluss und Bilanz

Ein häufiges Missverständnis: Jahresabschluss und Bilanz sind nicht identisch. Die Unterschiede zwischen Jahresabschluss und Bilanz sind klar definiert – der Jahresabschluss ist das übergeordnete Gesamtdokument, das am Ende eines Geschäftsjahres erstellt wird und mehrere Bestandteile umfasst. Die Bilanz im Jahresabschluss ist dabei ein zentraler Teil dieses Gesamtdokuments, der die Vermögens- und Finanzlage darstellt. Je nach Rechtsform und Unternehmensgröße kommen weitere Pflichtbestandteile hinzu. Für kleinere Betriebe gelten dabei andere Anforderungen: Ob EÜR oder Bilanz erstellt werden muss, hängt von der Rechtsform und den Schwellenwerten ab. Der Jahresabschluss für Einzelunternehmer kann bei Nichterreichen der Buchführungspflicht-Grenzen in vereinfachter Form als Einnahmen-Überschuss-Rechnung erfolgen, während größere Einzelunternehmen zur Bilanzerstellung verpflichtet sind.

Jahresabschluss für Einzelunternehmer

Bestandteil Inhalt Pflicht für
Bilanz Vermögen und Schulden zum Stichtag Alle Kapitalgesellschaften
Gewinn- und Verlustrechnung Erträge und Aufwendungen im Geschäftsjahr Alle Kapitalgesellschaften
Anhang Erläuterungen zu Bilanz und GuV gem. § 284 ff. HGB Alle Kapitalgesellschaften
Lagebericht Geschäftsentwicklung und Prognose gem. § 289 HGB Mittelgroße und große Gesellschaften
Eigenkapitalspiegel Entwicklung der Eigenkapitalposten Bei bestimmten Sachverhalten

Für eine GmbH oder UG (kleine Kapitalgesellschaft) besteht der Jahresabschluss damit aus Bilanz, GuV und Anhang. Mittelgroße und große Gesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht erstellen.

„Viele Gesellschafter-Geschäftsführer sprechen von ‚der Bilanz‘, meinen aber eigentlich den gesamten Jahresabschluss. Diese Ungenauigkeit kann zu Missverständnissen führen, insbesondere bei der Feststellung durch die Gesellschafterversammlung nach § 42a GmbHG.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Aufbau der Bilanz: Aktiva und Passiva

Die Bilanz gliedert sich in zwei Seiten, die stets dieselbe Summe (Bilanzsumme) aufweisen müssen. Diese Gleichheit ist mathematische Notwendigkeit und Kontrollinstrument zugleich.

Die Aktivseite – Vermögensverwendung

Die Aktivseite zeigt, wofür das Kapital verwendet wurde. Sie listet alle Vermögenswerte auf, gegliedert nach der Dauer ihrer Bindung im Unternehmen.

Anlagevermögen

  • Immaterielle Vermögensgegenstände (Software, Lizenzen, Geschäftswert)
  • Sachanlagen (Grundstücke, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung)
  • Finanzanlagen (Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens)

Umlaufvermögen

  • Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse)
  • Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
  • Wertpapiere des Umlaufvermögens
  • Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten

Die Passivseite – Kapitalherkunft

Die Passivseite zeigt, woher das Kapital stammt. Sie unterscheidet zwischen Eigenkapital (von den Gesellschaftern) und Fremdkapital (von Gläubigern).

Eigenkapital

  • Gezeichnetes Kapital (Stammkapital bei GmbH, Grundkapital bei AG)
  • Kapitalrücklage (Agiobeträge aus Kapitalerhöhungen)
  • Gewinnrücklagen (thesaurierte Gewinne)
  • Gewinn-/Verlustvortrag und Jahresüberschuss/-fehlbetrag

Fremdkapital

  • Rückstellungen (z.B. für Pensionen, Steuern, ungewisse Verbindlichkeiten)
  • Verbindlichkeiten (gegenüber Banken, Lieferanten, Gesellschaftern)
  • Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Gliederung nach § 266 HGB für Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) müssen ihre Bilanz nach dem § 266 HGB gliedern. Dieses Gliederungsschema ist gesetzlich vorgeschrieben und stellt die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen sicher.

Das Schema unterscheidet mehrere Gliederungsebenen, die mit Buchstaben (A, B, C…), römischen Ziffern (I, II, III…) und arabischen Ziffern (1, 2, 3…) gekennzeichnet sind.

Aktivseite nach § 266 Abs. 2 HGB (Auszug)

  • A. Anlagevermögen
  • I. Immaterielle Vermögensgegenstände
  • II. Sachanlagen
  • III. Finanzanlagen
  • B. Umlaufvermögen
  • I. Vorräte
  • II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
  • III. Wertpapiere
  • IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
  • C. Rechnungsabgrenzungsposten
  • D. Aktive latente Steuern
  • E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Passivseite nach § 266 Abs. 3 HGB (Auszug)

  • A. Eigenkapital
  • I. Gezeichnetes Kapital
  • II. Kapitalrücklage
  • III. Gewinnrücklagen
  • IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag
  • V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
  • B. Rückstellungen
  • 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
  • 2. Steuerrückstellungen
  • 3. Sonstige Rückstellungen
  • C. Verbindlichkeiten
  • D. Rechnungsabgrenzungsposten
  • E. Passive latente Steuern

Achtung

Achtung: Die Gliederung nach § 266 HGB ist für Kapitalgesellschaften zwingend. Abweichungen sind nur im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften zulässig (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB).

Wichtige Bilanzpositionen im Detail

Einige Bilanzpositionen bedürfen besonderer Aufmerksamkeit, da sie häufig Fehlerquellen darstellen oder für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage besonders relevant sind.

Gezeichnetes Kapital (Stammkapital)

Das gezeichnete Kapital ist bei einer GmbH das Stammkapital (mindestens 25.000 Euro), bei einer UG mindestens 1 Euro. Es muss vollständig in der Bilanz ausgewiesen werden, auch wenn es noch nicht vollständig eingezahlt wurde.

Ausstehende Einlagen sind gemäß § 272 Abs. 1 HGB offen vom gezeichneten Kapital abzusetzen oder auf der Aktivseite vor dem Anlagevermögen gesondert auszuweisen.

Rückstellungen

Rückstellungen werden nach § 249 HGB für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Sie sind dem Grunde oder der Höhe nach unsicher, aber hinreichend wahrscheinlich.

Pensionsrückstellungen

Für Verpflichtungen aus Pensionszusagen gegenüber Gesellschafter-Geschäftsführern oder Arbeitnehmern. Bewertung nach § 253 HGB.

Steuerrückstellungen

Für bereits entstandene, aber noch nicht festgesetzte Steuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer des abgelaufenen Jahres).

Sonstige Rückstellungen

Z.B. für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, Prozessrisiken, Gewährleistungen, Jahresabschlusskosten.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten müssen nach § 266 Abs. 3 C HGB nach Gläubigergruppen gegliedert werden. Für jede Gruppe ist anzugeben, welche Beträge eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr bzw. mehr als fünf Jahren haben.

Verbindlichkeitsart Rechtliche Grundlage Besonderheit
Anleihen § 266 Abs. 3 C Nr. 1 HGB Selten bei GmbH
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten § 266 Abs. 3 C Nr. 2 HGB Bankkredite, Darlehen
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen § 266 Abs. 3 C Nr. 3 HGB Kundenanzahlungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen § 266 Abs. 3 C Nr. 4 HGB Lieferantenverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen § 266 Abs. 3 C Nr. 6 HGB Konzernverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern § 266 Abs. 3 C Nr. 7 HGB Gesellschafterdarlehen

Rechnungsabgrenzungsposten

Nach § 250 HGB sind Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden, wenn Ausgaben oder Einnahmen vor dem Bilanzstichtag geleistet wurden, aber Aufwand oder Ertrag erst nach dem Stichtag darstellen.

Beispiele: Im Dezember 2025 gezahlte Versicherungsprämie für das Jahr 2026 (aktive RAP) oder im Dezember 2025 vereinnahmte Miete für Januar bis März 2026 (passive RAP).

Bilanzierungsgrundsätze nach HGB

Die Bilanzierung in Deutschland folgt strengen handelsrechtlichen Grundsätzen, die in den §§ 243, 252 und 264 Abs. 2 HGB kodifiziert sind. Diese Grundsätze sichern Vergleichbarkeit, Verlässlichkeit und Gläubigerschutz.

  • Grundsatz der Bilanzwahrheit: Die Bilanz muss der tatsächlichen Vermögens- und Schuldenlage entsprechen (§ 243 Abs. 1 HGB).
  • Grundsatz der Bilanzklarheit: Übersichtliche und nachvollziehbare Gliederung nach § 243 Abs. 2 HGB.
  • Grundsatz der Bilanzkontinuität: Wertansätze und Gliederung müssen über die Jahre vergleichbar bleiben (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB).
  • Grundsatz der Vollständigkeit: Alle Vermögensgegenstände und Schulden sind zu erfassen (§ 246 Abs. 1 HGB).
  • Verrechnungsverbot: Aktiv- und Passivposten dürfen nicht saldiert werden (§ 246 Abs. 2 HGB).
  • Vorsichtsprinzip: Gewinne nur ausweisen, wenn realisiert; Verluste antizipieren (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).
  • Einzelbewertung: Jeder Vermögensgegenstand ist grundsätzlich einzeln zu bewerten (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).
  • Stichtagsprinzip: Maßgeblich sind die Verhältnisse am Bilanzstichtag (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).

„Das Vorsichtsprinzip ist das zentrale Merkmal der deutschen Bilanzierung. Es schützt die Gläubiger vor überhöhten Gewinnausschüttungen und führt dazu, dass die Bilanz eher eine konservative Darstellung der Unternehmenslage zeigt.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Verstöße gegen diese Grundsätze können zur Nichtigkeit des Jahresabschlusses führen und haben steuerliche sowie haftungsrechtliche Konsequenzen.

Größenabhängige Erleichterungen

Das HGB gewährt kleinen Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 HGB Erleichterungen bei der Gliederungstiefe der Bilanz sowie bei Anhang und Offenlegung.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Die Einordnung erfolgt, wenn zwei der drei Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden (§ 267 Abs. 4 HGB).

Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften

  • Bilanz: Verkürzung auf die mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten zulässig (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB).
  • Anhang: Reduzierte Angabepflichten nach § 288 HGB, teilweise Befreiungen nach § 274a HGB.
  • Offenlegung: Hinterlegung einer verkürzten Bilanz beim Unternehmensregister möglich (§ 326 Abs. 1 HGB).
  • Kein Lagebericht: Befreiung von der Pflicht zur Erstellung eines Lageberichts (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB).

Hinweis

Wichtig für Kleinstkapitalgesellschaften: Gemäß § 267a HGB gelten weitere Vereinfachungen (Bilanzsumme ≤ 350.000 €, Umsatz ≤ 700.000 €, ≤ 10 Arbeitnehmer). Diese können von umfangreichen Erleichterungen bei Anhang und Offenlegung Gebrauch machen.

Feststellung und Offenlegung der Bilanz

Die Bilanz durchläuft nach ihrer Aufstellung mehrere rechtlich relevante Stufen. Für GmbH und UG ist die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung nach § 42a GmbHG zwingend erforderlich.

Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG

Kleine Kapitalgesellschaften

  • Für Bilanzstichtag 31.12.2025: spätestens bis 30.11.2026
  • Bei Abschlussprüfungspflicht gelten abweichende Fristen

Mittelgroße und große Gesellschaften

  • Für Bilanzstichtag 31.12.2025: spätestens bis 31.08.2026
  • Berücksichtigt die Zeit für die Pflichtprüfung

Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften den festgestellten Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen. Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Einreichung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister.

Die Offenlegung umfasst je nach Größenklasse: Bilanz (ggf. verkürzt), Gewinn- und Verlustrechnung (ggf. verkürzt), Anhang, ggf. Lagebericht, ggf. Bestätigungsvermerk.

Achtung

Ordnungsgeldverfahren: Bei Verstoß gegen die Offenlegungspflicht droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB in Höhe von mindestens 500 Euro bis maximal 25.000 Euro. Das Bundesamt für Justiz führt diese Verfahren automatisiert durch.

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

11 Monate

Feststellung (klein)

8 Monate

Feststellung (mittel/groß)

Häufige Fehler bei der Bilanzerstellung

In der Praxis treten bei der Bilanzerstellung immer wieder typische Fehler auf, die rechtliche oder steuerliche Konsequenzen haben können.

Formelle Fehler

  • Falsche Gliederung: Abweichung vom Schema des § 266 HGB ohne Berechtigung.
  • Fehlende Angaben: Restlaufzeiten bei Verbindlichkeiten nicht angegeben.
  • Saldierung: Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten gegen § 246 Abs. 2 HGB.
  • Unvollständigkeit: Vermögensgegenstände oder Schulden wurden vergessen.
  • Fehlende Vorjahreszahlen: § 265 Abs. 2 HGB verlangt Vorjahresvergleich.

Materielle Bewertungsfehler

  • Unterlassene Abschreibungen: Anlagevermögen nicht planmäßig nach § 253 Abs. 3 HGB abgeschrieben.
  • Fehlende Rückstellungen: Verpflichtungen (z.B. Urlaubsrückstellung) nicht erfasst.
  • Aktivierung nicht aktivierungsfähiger Posten: z.B. selbst geschaffene Marken (Aktivierungsverbot § 248 Abs. 2 HGB).
  • Überbewertung von Forderungen: Einzelwertberichtigungen oder Pauschalwertberichtigungen fehlen.
  • Falsche Vorratsbewertung: Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 4 HGB nicht beachtet.

Prozessfehler

  • Verspätete Feststellung: Frist nach § 42a GmbHG überschritten.
  • Fehlende Gesellschafterbeschlüsse: Jahresabschluss nicht formell festgestellt.
  • Versäumte Offenlegungsfrist: 12-Monats-Frist nach § 325 HGB überschritten.
  • Keine elektronische Einreichung: Papierform beim Unternehmensregister nicht mehr zulässig.

„Viele Fehler entstehen durch unzureichende Abstimmung zwischen Buchhaltung, Steuerberater und Geschäftsführung. Eine strukturierte Jahresabschlussvorbereitung mit Checklisten und klaren Verantwortlichkeiten reduziert das Fehlerrisiko erheblich.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Hinweis

Tipp: Mit OnlineBilanz.de erstellen Sie Ihre Bilanz automatisiert nach § 266 HGB. Die Software prüft formale Anforderungen, führt Plausibilitätschecks durch und erstellt die Offenlegungsunterlagen direkt im Format für das Unternehmensregister.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Bilanz und Jahresabschluss?

Die Bilanz ist nur ein Bestandteil des Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft besteht gemäß § 242 Abs. 3 HGB aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang. Mittelgroße und große Gesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht nach § 264 Abs. 1 HGB erstellen. Die Bilanz zeigt die Vermögens- und Schuldenlage zum Stichtag, während die GuV die Ertragslage des gesamten Geschäftsjahres darstellt.

Welche Gliederung muss die Bilanz einer GmbH haben?

Die Bilanz einer GmbH muss nach § 266 HGB gegliedert werden. Die Aktivseite umfasst Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzungsposten und ggf. latente Steuern. Die Passivseite gliedert sich in Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten. Kleine Kapitalgesellschaften dürfen die Bilanz gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB auf die mit Buchstaben und römischen Ziffern bezeichneten Posten verkürzen.

Bis wann muss die Bilanz 2025 offengelegt werden?

Die Bilanz mit Stichtag 31.12.2025 muss gemäß § 325 HGB spätestens bis zum 31.12.2026 beim Unternehmensregister offengelegt werden. Die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung muss bei kleinen Kapitalgesellschaften nach § 42a GmbHG innerhalb von 11 Monaten (bis 30.11.2026), bei mittelgroßen und großen innerhalb von 8 Monaten (bis 31.08.2026) erfolgen. Bei Fristversäumnis droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB.

Was passiert bei Verstößen gegen die Bilanzierungspflicht?

Verstöße gegen die Bilanzierungspflicht haben mehrere Konsequenzen: Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB (500 bis 25.000 Euro). Fehlerhafte Bilanzen können zur Nichtigkeit des Jahresabschlusses führen. Geschäftsführer haften persönlich nach § 43 GmbHG bei Pflichtverletzungen. Zudem können steuerliche Nachteile entstehen, wenn das Finanzamt die Bilanz nicht anerkennt und Hinzuschätzungen vornimmt.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
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