Holding aufsetzen: Kosten und Ablauf der Gründung im Überblick
Wer eine Holdingstruktur gründen möchte, steht vor einer Fülle von Fragen: Was kostet der Notar, wie lange dauert die Eintragung, und wann greifen die Steuervorteile des § 8b KStG? Dieser Artikel beleuchtet den gesamten Prozess – von der Strukturentscheidung über den Notartermin bis zur laufenden Jahresabschluss-Pflicht – auf StB/WP-Niveau und mit einem konkreten Rechenbeispiel.
Kurzantwort
Holding aufsetzen Kosten und Ablauf: Die Gründung einer GmbH-Holdingstruktur kostet typischerweise 2.000–6.000 € an Notar- und Registergebühren (je nach Stammkapital und Anzahl der Gesellschaften). Der Ablauf umfasst Strukturplanung, Beurkundung, Handelsregistereintragung und steuerliche Anmeldung – in der Regel in 6–12 Wochen. Der wesentliche Steuervorteil liegt in der nahezu steuerfreien Ausschüttung von Dividenden an die Holding nach § 8b KStG (95 % steuerfrei auf Ebene der Holding).
Inhaltsverzeichnis
- Warum eine Holding gründen?
- Strukturvarianten: Einzel-Holding vs. Gruppen-Holding
- Kosten im Überblick: Notar, Register, Beratung
- Ablauf und Zeitplan der Holding-Gründung
- Steuervorteile: §8b KStG und Gewerbesteuer-SchachtelPrivileg
- Praxisbeispiel: GmbH-Holding-Struktur mit Zahlen
- Buchhaltung und Jahresabschluss der Holding
- Fazit
Warum eine Holding gründen?
Die Holding-Struktur hat sich im deutschen Mittelstand als zentrales Instrument der Unternehmens- und Steuergestaltung etabliert. Kern des Konzepts: Eine Muttergesellschaft (Holding-GmbH) hält die Anteile an einer oder mehreren operativen Tochtergesellschaften. Gewinne der Töchter können an die Holding ausgeschüttet werden – und dort fast steuerfrei thesauriert, reinvestiert oder strategisch weiterverwendet werden.
Typische Motive für die Entscheidung, eine Holding aufzusetzen:
- Steueroptimierung: Dividenden zwischen Kapitalgesellschaften sind nach § 8b Abs. 1 KStG zu 95 % von der Körperschaftsteuer befreit.
- Haftungstrennung: Operative Risiken bleiben in der Tochter-GmbH; die Holding-GmbH als Vermögensträgerin ist geschützt.
- Nachfolgeplanung: Beteiligungen lassen sich auf Ebene der Holding leichter übertragen oder veräußern.
- Kapitalstrategie: Reinvestition in neue Töchter, Immobilien oder Finanzanlagen direkt aus der Holding.
Weiterführende Grundlagen zur Holding-Struktur im Allgemeinen – etwa Rechtsformen und Beteiligungsstrukturen – finden Sie in unserem Übersichtsartikel unter /holding-aufsetzen/. Der vorliegende Artikel fokussiert ausschließlich auf Gründungskosten, Ablauf und Steuervorteile.
Strukturvarianten: Einzel-Holding vs. Gruppen-Holding
Bevor der Notar beauftragt wird, muss die Struktur feststehen – denn von ihr hängen Anzahl der Beurkundungen, Stammkapital-Anforderungen und der Gesamtaufwand ab.
Holding-GmbH hält 100 % an einer operativen GmbH. Geeignet für Einzelunternehmer/Gründer, die erstmals eine Holdingstruktur aufsetzen wollen. Zwei GmbHs, zwei Handelsregister-Eintragungen, ein Notartermin möglich.
Holding-GmbH hält Anteile an mehreren operativen oder vermögensverwaltenden GmbHs. Mehr Beurkundungen, höherer Gründungsaufwand, aber maximale steuerliche und haftungsrechtliche Trennung.
Praxishinweis: Bei der Neugründung einer Holding-Struktur empfiehlt sich in der Regel die simultane Gründung beider Gesellschaften (Holding + Tochter) in einem Notartermin, um Kosten zu sparen. Alternativ kann eine bereits bestehende operative GmbH durch Einbringung in eine neu gegründete Holding-GmbH in eine Konzernstruktur überführt werden (§§ 20 ff. UmwStG) – was jedoch ein eigenständiges steuerrechtliches Verfahren mit eigenen Fristen und Fallstricken ist.
Kosten im Überblick: Notar, Register, Beratung
Die Gesamtkosten beim Holding aufsetzen setzen sich aus mehreren Blöcken zusammen. Nachfolgend eine strukturierte Übersicht für eine klassische Zwei-GmbH-Holding-Struktur mit Mindeststammkapital (je 25.000 €):
| Kostenblock | Betrag (ca.) | Hinweis |
|---|---|---|
| Notargebühren Holding-GmbH | 400–800 € | Richtet sich nach Stammkapital, Geschäftswert gem. GNotKG |
| Notargebühren operative GmbH | 400–800 € | Getrennte Beurkundung oder gemeinsamer Termin |
| Handelsregistergebühr (je GmbH) | ca. 150 € | Gerichtsgebühr nach GNotKG |
| Beglaubigte Kopien, Auslagen | 50–150 € | Pro Gesellschaft |
| Steuerberatung (Strukturplanung) | 1.000–3.000 € | Je nach Komplexität; einmalig |
| Stammkapital (je GmbH, Mindestwert) | 25.000 € | Kein Kostenfaktor im Sinne von Aufwand, aber Liquiditätsbedarf |
| Gesamtkosten (ohne Stammkapital) | ca. 2.000–6.000 € | Typische Bandbreite für Zwei-GmbH-Struktur |
Wichtig: Notargebühren nach GNotKG
Notargebühren richten sich nicht frei nach Vereinbarung, sondern sind gesetzlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Basis ist der Geschäftswert – bei der GmbH-Gründung mindestens das Stammkapital. Bei einem Stammkapital von 25.000 € ergibt sich eine 2,0-fache Gebühr von ca. 165 € × 2 = 330 € zzgl. Auslagen und MwSt. Höhere Stammkapitalien (z. B. 50.000 € oder 100.000 €) erhöhen die Notargebühren proportional. Es empfiehlt sich, vorab ein Kostenangebot einzuholen.
Hinweis: Wer bereits eine operative GmbH besitzt und diese in eine Holding-Struktur einbringen möchte, muss zusätzlich mit Kosten für den Einbringungsvertrag (Notarbeurkundung), ggf. Grunderwerbsteuer (bei Immobilien im Betriebsvermögen) und steuerliche Begleitung rechnen. Die Gesamtkosten können in diesem Fall auf 5.000–15.000 € ansteigen.
Ablauf und Zeitplan der Holding-Gründung
Der typische Ablauf beim Holdingstruktur gründen gliedert sich in fünf Phasen:
Achtung: Vor-GmbH-Haftung
Zwischen Beurkundung und Handelsregistereintragung besteht die sog. Vor-GmbH. Geschäftsführer und Gesellschafter haften in dieser Phase persönlich für begründete Verbindlichkeiten. Verträge, die vor der Eintragung abgeschlossen werden, sollten sorgfältig geprüft werden.
Steuervorteile: § 8b KStG und Gewerbesteuer-Schachtelprivileg
Der Hauptgrund, warum Unternehmer eine Holding GmbH gründen, ist der steuerliche Hebel durch § 8b KStG. Die Regelung ist auf den ersten Blick einfach, enthält aber zahlreiche Fallstricke:
§ 8b Abs. 1 KStG – Dividendenfreistellung: Dividenden, die eine Kapitalgesellschaft (die Holding) von einer anderen Kapitalgesellschaft (der Tochter) erhält, bleiben zu 95 % steuerfrei. Nur 5 % werden als „nicht abziehbare Betriebsausgaben“ dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Effektiv ergibt sich eine Steuerbelastung auf die Dividende von ca. 1,5 % Körperschaftsteuer + Soli auf die Holding-Ebene – statt ca. 26,375 % Kapitalertragsteuer bei privater Ausschüttung.
§ 8b Abs. 2 KStG – Veräußerungsgewinne: Auch Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen sind zu 95 % steuerfrei – ein massiver Vorteil bei einem späteren Exit der Tochtergesellschaft.
Gewerbesteuer-Schachtelprivileg (§ 9 Nr. 2a GewStG): Auf Ebene der Gewerbesteuer gilt eine vollständige Kürzung der Dividendeneinkünfte, sofern die Beteiligungsquote zu Beginn des Erhebungszeitraums mindestens 15 % beträgt. Damit ist die Dividende bei ausreichender Beteiligungsquote gewerbesteuerfrei – kombiniert mit § 8b KStG entsteht die nahezu vollständige Steuerfreistellung auf Holding-Ebene.
Mindestbeteiligungsquote beachten: Das Gewerbesteuer-Schachtelprivileg nach § 9 Nr. 2a GewStG setzt eine Beteiligung von mindestens 15 % zu Beginn des Erhebungszeitraums voraus. § 8b KStG greift dagegen bereits ab 10 % (§ 8b Abs. 4 KStG: unter 10 % keine Freistellung). Bei 100 %-Töchtern spielen diese Grenzen keine Rolle – bei Minderheitsbeteiligungen jedoch sehr wohl.
Nachteil: Keine Verlustverrechnung. Die Kehrseite der Medaille: Verluste einer Tochtergesellschaft können – ohne Gewinnabführungsvertrag (körperschaftsteuerliche Organschaft) – nicht mit Gewinnen der Holding verrechnet werden. Wer die Verlustverrechnung benötigt, muss einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abschließen und die weiteren Organschaftsvoraussetzungen erfüllen.
Praxisbeispiel: GmbH-Holding-Struktur mit Zahlen
Ausgangslage: Herr Mayer ist Alleingesellschafter der Mayer Bau GmbH (operative Gesellschaft) und möchte eine Holding aufsetzen. Er gründet die Mayer Holding GmbH, die künftig 100 % der Mayer Bau GmbH hält. Stammkapital je 25.000 €. Die Mayer Bau GmbH erzielt einen Jahresgewinn von 200.000 € und schüttet diesen vollständig an die Holding aus.
Steuervergleich – Ausschüttung privat vs. Ausschüttung an Holding:
| Szenario | Steuerlast | Netto bei Herr Mayer |
|---|---|---|
| Ausschüttung direkt an Herrn Mayer (privat) | KapESt 25 % + Soli 5,5 % = ca. 26,375 % → 52.750 € | 147.250 € |
| Ausschüttung an Holding-GmbH (§ 8b KStG + § 9 GewStG) | 5 % nicht abziehbare BA → ca. 1,5 % effektiv → ca. 3.000 € | 197.000 € (in der Holding thesauriert) |
| Steuervorteil durch Holding | ca. 49.750 € pro Jahr (bei 200.000 € Gewinn) | |
Das in der Holding thesaurierte Kapital kann Herr Mayer für Reinvestitionen in Immobilien, neue Beteiligungen oder Finanzanlagen nutzen – ohne vorher die hohe Privatentnahmensteuer zu zahlen. Der Kapitalhebel ist erheblich.
Gründungskosten im Beispiel:
- Notargebühren Mayer Holding GmbH: ca. 500 € zzgl. MwSt.
- Notargebühren Mayer Bau GmbH (bereits bestehend – hier Anteilsübertragung): ca. 800 € zzgl. MwSt.
- Handelsregistergebühren: 2 × ca. 150 €
- Steuerberatung Strukturierung und Gründung: 2.500 €
- Gesamt: ca. 4.250 € (netto)
Amortisationsdauer: Bei einem jährlichen Steuervorteil von knapp 50.000 € sind die Gründungskosten von ca. 4.250 € innerhalb weniger Wochen durch die Steuerersparnis des ersten Jahres gedeckt.
Beteiligung an verbundenen Unternehmen (0820) 25.000 € an Bank (1200) 25.000 €
Buchhaltung und Jahresabschluss der Holding
Eine Holding-GmbH ist – wie jede GmbH – nach § 242 HGB zur doppelten Buchführung und nach § 264 HGB zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Besonderheiten bei der reinen Holding:
- Bilanzposition „Beteiligungen“: Die gehaltenen Anteile an Tochtergesellschaften werden im Anlagevermögen unter Finanzanlagen (§ 266 Abs. 2 A. III HGB) ausgewiesen – als „Anteile an verbundenen Unternehmen“ oder „Beteiligungen“.
- Dividendenerträge: Eingehende Dividenden werden als Erträge aus Beteiligungen gebucht und unterliegen der § 8b-Freistellung.
- Konzernabschluss: Ab bestimmten Schwellenwerten (§ 293 HGB) ist ein Konzernabschluss zu erstellen. Kleine Gruppen sind befreit – die Schwellenwerte sind zu prüfen.
- Offenlegungspflicht: Auch die Holding-GmbH muss ihren Jahresabschluss im Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB).
Für die effiziente Abwicklung der Jahresabschlüsse beider Gesellschaften empfehlen sich digitale Lösungen, die kompatibel mit DATEV (Schnittstelle & Export) sind – damit Steuerberater und Mandant auf gemeinsamer Datenbasis arbeiten können. Testen Sie OnlineBilanz kostenlos im Demo-Zugang oder nutzen Sie den Kostenrechner für Ihren Jahresabschluss, um den Aufwand für Ihre Holding-Struktur zu kalkulieren.
DATEV-Kompatibilität bei Holding-Strukturen
Bei zwei oder mehr GmbHs (Holding + Töchter) entstehen separate Buchführungsmandanten. OnlineBilanz ist kompatibel mit DATEV (Schnittstelle & Export) – Jahresabschlussdaten können direkt in DATEV-konforme Formate übergeben werden, was die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater erheblich vereinfacht.
Fazit: Holding aufsetzen Kosten Ablauf – lohnt es sich?
Das Holding aufsetzen mit Kosten und Ablauf im Blick zu behalten, zeigt: Der Aufwand ist überschaubar und die Gründungskosten von typischerweise 2.000–6.000 € amortisieren sich bei nennenswerten Gewinnen innerhalb kürzester Zeit. Der Zeitplan von 6–12 Wochen von der Strukturplanung bis zur operativen Holding-GmbH ist realistisch und planbar. Der steuerliche Kernvorteil – die 95-prozentige Freistellung von Dividenden nach § 8b KStG kombiniert mit dem Gewerbesteuer-Schachtelprivileg – schafft einen erheblichen Kapitalaufbau-Vorteil gegenüber der direkten Privatausschüttung.
Entscheidend ist die sorgfältige Vorabplanung: Struktur, Beteiligungsquoten, Stammkapital und die Frage Neugründung versus Einbringung müssen vor dem Notartermin geklärt sein. Eine qualifizierte steuerliche Beratung ist bei diesem Schritt keine Option, sondern Pflicht. Sobald die Struktur steht, zahlt sich die Holding-GmbH für viele Unternehmer über Jahrzehnte aus.
2.000–6.000 €
Typische Gründungskosten (Notar + Register + Beratung)
95 %
Steuerfreistellung Dividende nach §8b KStG (Holding-Ebene)
6–12 Wochen
Typischer Gründungszeitraum Holding-Struktur
Häufig gestellte Fragen
Was kostet es, eine Holding aufzusetzen?
Die Kosten für das Holding aufsetzen liegen typischerweise bei 2.000–6.000 € für Notar- und Handelsregistergebühren sowie steuerliche Beratung (ohne Stammkapital). Bei höherem Stammkapital oder komplexeren Strukturen können die Kosten auf 10.000 € und mehr steigen.
Wie lange dauert die Gründung einer Holding-GmbH?
Von der Strukturplanung bis zur vollständigen Eintragung beider Gesellschaften vergehen in der Regel 6–12 Wochen. Die Handelsregistereintragung selbst dauert je nach Amtsgericht 3–6 Wochen nach Einreichung der Unterlagen durch den Notar.
Welche Steuervorteile bietet eine Holding-Struktur?
Der Hauptvorteil liegt in §8b KStG: Dividenden der Tochtergesellschaft an die Holding sind zu 95 % körperschaftsteuerfrei. Kombiniert mit dem Gewerbesteuer-Schachtelprivileg (§9 Nr. 2a GewStG ab 15 % Beteiligung) ergibt sich eine effektive Steuerbelastung von ca. 1,5 % statt ca. 26,375 % bei Privatausschüttung.
Brauche ich für jede GmbH in der Holding-Struktur einen eigenen Notartermin?
Nein. Bei gleichzeitiger Neugründung von Holding-GmbH und Tochter-GmbH können beide Gesellschaftsverträge in einem Notartermin beurkundet werden. Das spart Zeit und reduziert Notarkosten. Bei Einbringung einer bestehenden GmbH ist jedoch ein separater Einbringungsvertrag erforderlich.
Ist eine Holding-GmbH zur Buchführung und zum Jahresabschluss verpflichtet?
Ja. Auch eine reine Holding-GmbH unterliegt der Buchführungspflicht nach §238 HGB und muss einen Jahresabschluss nach §264 HGB erstellen sowie diesen im Unternehmensregister offenlegen (§325 HGB). Die Beteiligungen an Tochtergesellschaften werden im Anlagevermögen als Finanzanlagen ausgewiesen.
Über Autor und Berufsprofil
Autor
Servet Gündogan
Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart
Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.
Berufsprofil
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
Berufsangaben im persönlichen Profil
Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Fachgebiet Jahresabschlüsse. Informationen zum Berufsträger finden Sie im verlinkten Profil.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Plattform für Buchhaltung und Jahresabschluss. Bei Einreichung über OnlineBilanz prüft, korrigiert und übermittelt der beauftragte Steuerberater. Stand der Rechtslage: September 2026.








