Finanzamt Groß-Gerau: Zuständigkeit für Unternehmen in Groß-Gerau
Wer eine GmbH oder UG in Groß-Gerau, Rüsselsheim am Main, Mörfelden-Walldorf oder einer der weiteren zwölf Städte und Gemeinden des Amtsbezirks betreibt, hat mit dem Finanzamt Groß-Gerau einen einzigen Ansprechpartner für sämtliche Ertragsteuer- und Umsatzsteuerbelange. Dieser Artikel erläutert das Ein-Amt-Prinzip, klärt die Zuständigkeitsfrage nach § 20 AO, erklärt den neuen landesweiten Kommunikationsweg und zeigt, worauf Geschäftsführer beim Gewerbesteuer-Hebesatz und bei der steuerlichen Behandlung der Gewerbesteuer zwingend achten müssen.
Wie eine GmbH ihren Sitz verlegt — Beschluss, Anmeldung nach § 13h HGB, Anzeige ans Finanzamt und neuer Hebesatz —, zeigt der Überblick zur Sitzverlegung.
Kurzantwort
Das Finanzamt Groß-Gerau (Europaring 11–13, 64521 Groß-Gerau) ist für Körperschaften mit Sitz der Geschäftsleitung in Groß-Gerau sowie in den übrigen dreizehn Städten und Gemeinden des Amtsbezirks zuständig. Maßgeblich ist nach § 20 AO der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung; ein reiner Briefkastensitz reicht nicht. Seit dem 1. August 2026 ist das Amt wie alle hessischen Finanzämter ausschließlich über die zentrale Landesnummer 069 2545 2545 erreichbar.
Kontakt & Finanzamtsnummern
| Finanzamt | Adresse | Telefon |
|---|---|---|
| Groß-Gerau | Europaring 11-13, 64521 Groß-Gerau | 069 2545 2545 |
Inhaltsverzeichnis
- Amtsbezirk: Ein Amt für 14 Städte und Gemeinden
- Zuständigkeit für GmbH & UG nach § 20 AO
- Sitzverlegung: Wann wechselt das Finanzamt?
- Neue landesweite Telefonnummer ab 1. August 2026
- Steuernummer für neue GmbH beantragen
- Sonderfall: Ausländische Unternehmer
- Gewerbesteuer-Hebesatz: Mechanismus statt Tatsachenzahl
- Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe mehr
- Praxisbeispiel: GmbH in Rüsselsheim am Main
- Abgabefristen und ELSTER-Pflicht
- Fazit
Amtsbezirk: Ein Amt für 14 Städte und Gemeinden
Das Finanzamt Groß-Gerau ist das für den gleichnamigen Landkreis zentral zuständige Finanzamt des Landes Hessen. Sein Amtsbezirk umfasst neben der Stadt Groß-Gerau selbst die folgenden dreizehn Städte und Gemeinden:
- Biebesheim am Rhein
- Bischofsheim
- Büttelborn
- Gernsheim, Schöfferstadt
- Ginsheim-Gustavsburg, Stadt
- Kelsterbach, Stadt
- Mörfelden-Walldorf, Stadt
- Nauheim
- Raunheim, Stadt
- Riedstadt, Büchnerstadt
- Rüsselsheim am Main, Stadt
- Stockstadt am Rhein
- Trebur
Für Unternehmen bedeutet das Ein-Amt-Prinzip einen klaren Vorteil: Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Umsatzsteuer und – sofern das Unternehmen keiner gesonderten Feststellung unterliegt – gegebenenfalls weitere Steuern laufen über eine einzige Steuernummer und werden von denselben Sachbearbeitern bearbeitet. Die Zuständigkeit folgt dem Sitz der Geschäftsleitung und nicht zwingend dem Gemeindeschlüssel des Satzungssitzes, wie der folgende Abschnitt zeigt.
Hinweis zur Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer wird nicht vom Finanzamt Groß-Gerau festgesetzt, sondern von den jeweiligen Gemeinden erhoben. Das Finanzamt setzt lediglich den Gewerbesteuermessbetrag fest und übermittelt ihn an die Gemeinde, die daraus unter Anwendung ihres eigenen Hebesatzes die Gewerbesteuer errechnet. Damit haben Unternehmen im Amtsbezirk je nach Betriebsstättengemeinde unterschiedliche Gewerbesteuerbelastungen.
Zuständigkeit für GmbH & UG nach § 20 AO
Für Körperschaften – also GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und Holdings in Kapitalgesellschaftsform – richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach § 20 AO. Danach gilt der Ort der Geschäftsleitung als maßgeblicher Anknüpfungspunkt. Die Geschäftsleitung befindet sich dort, wo der oder die Geschäftsführer die wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen treffen und die laufenden Geschäfte tatsächlich führen.
Warnung: Briefkastensitz reicht nicht
Ein reiner Briefkastensitz – also eine Adresse, unter der lediglich Post entgegengenommen wird, ohne dass dort tatsächlich unternehmerische Tätigkeit stattfindet – begründet keine Zuständigkeit des Finanzamts am Briefkastenort. Wird der Briefkastensitz in Groß-Gerau genutzt, die Geschäftsleitung aber tatsächlich in Frankfurt am Main ausgeübt, ist das Frankfurter Finanzamt zuständig, nicht das Finanzamt Groß-Gerau. Finanzbehörden prüfen den tatsächlichen Geschäftsleitungsort bei Neugründungen und bei auffälligen Adresskonstellationen regelmäßig.
Liegt keine inländische Geschäftsleitung vor – etwa weil der Geschäftsführer ausschließlich im Ausland ansässig ist –, tritt hilfsweise der im Gesellschaftsvertrag (Satzung) eingetragene Sitz an die Stelle. In diesem Grenzfall ist also der Satzungssitz entscheidend, sofern er sich im Amtsbezirk des Finanzamts Groß-Gerau befindet. Für die Praxis bedeutet das: Geschäftsführer mit Wohnsitz oder Arbeitsmittelpunkt im Ausland sollten die Zuständigkeitsfrage frühzeitig mit einem Steuerberater klären, da unterschiedliche Finanzämter für die gleiche Gesellschaft unterschiedliche Konsequenzen in Bezug auf Kommunikationswege und zuständige Sachgebiete haben können.
Sitzverlegung: Wann wechselt das Finanzamt?
Eine Sitzverlegung innerhalb des Amtsbezirks des Finanzamts Groß-Gerau hat in der Regel keine Auswirkungen auf die Zuständigkeit. Zieht eine GmbH beispielsweise von Kelsterbach nach Rüsselsheim am Main um, bleibt das Finanzamt Groß-Gerau zuständig, da beide Orte zum selben Amtsbezirk gehören. Die Steuernummer bleibt unverändert; das Unternehmen muss lediglich die neue Adresse mitteilen.
Anders verhält es sich bei einer Sitzverlegung aus dem Amtsbezirk heraus – etwa nach Darmstadt, Offenbach oder Frankfurt am Main. In diesem Fall wechselt die örtliche Zuständigkeit zum jeweils aufnehmenden Finanzamt. Das bisherige Finanzamt Groß-Gerau übergibt die Akten; die Steuernummer ändert sich. Geschäftsführer sollten die Sitzverlegung unverzüglich beim Handelsregister und anschließend bei den Finanzbehörden anzeigen, damit keine Zuständigkeitslücken entstehen und laufende Steuervoranmeldungen sowie Zahlungen korrekt zugeordnet werden.
Zuständigkeit bleibt beim Finanzamt Groß-Gerau. Steuernummer bleibt identisch. Adressänderung genügt (via ELSTER oder schriftliche Mitteilung).
Zuständigkeit wechselt zum neuen Finanzamt. Steuernummer ändert sich. Handelsregistereintragung und Ummeldung bei beiden Ämtern erforderlich.
Neue landesweite Telefonnummer ab 1. August 2026
Ein wichtiger praktischer Aspekt betrifft die Erreichbarkeit: Seit dem 1. August 2026 sind alle hessischen Finanzämter – einschließlich des Finanzamts Groß-Gerau – ausschließlich unter der landesweit einheitlichen Telefonnummer 069 2545 2545 erreichbar (Montag bis Freitag, acht bis achtzehn Uhr). Die früheren individuellen Durchwahlnummern der einzelnen Ämter wurden vollständig durch diese zentrale Rufnummer abgelöst.
Das Anrufsystem verteilt eingehende Anrufe automatisch an den zuständigen Bereich, unabhängig davon, welches hessische Finanzamt für den jeweiligen Steuerfall zuständig ist. Für Geschäftsführer und Steuerberater bedeutet das: Es gibt keine individuelle Telefonnummer mehr für das Finanzamt Groß-Gerau. Wer das Amt telefonisch erreichen möchte, wählt ausschließlich die zentrale Landesnummer 069 2545 2545. Individuelle Faxnummern oder zentrale Amts-E-Mail-Adressen werden vom Land Hessen nicht veröffentlicht. Ergänzende Kommunikationswege sind das Bürgerportal „Mein ELSTER“ sowie die Amtswebsite unter www.Finanzamt-Gross-Gerau.de.
Steuernummer für eine neue GmbH beantragen
Wird eine GmbH oder UG neu gegründet, übermittelt das Handelsregister den Eintragungsvorgang elektronisch an die Finanzverwaltung. In der Praxis sollte der Geschäftsführer dennoch aktiv werden und den steuerlichen Erfassungsbogen für Körperschaften über das Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) einreichen. Dieser Bogen enthält Angaben zur Art der Tätigkeit, zur voraussichtlichen Gewinnhöhe, zum Umsatzsteuer-Voranmeldungszeitraum und zu den wirtschaftlichen Verhältnissen.
Das Finanzamt Groß-Gerau erteilt daraufhin eine elfstellige Steuernummer im hessischen Nummernformat. Steueranmeldungen – insbesondere die monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie die Lohnsteuer-Anmeldungen – sind ausschließlich über ELSTER elektronisch zu übermitteln. Eine vollständige Übersicht zum Jahresabschluss für GmbH und UG, inklusive der Pflichten zur Offenlegung im Unternehmensregister, finden Sie im verlinkten Fachbeitrag auf onlinebilanz.de.
Sonderfall: Ausländische Unternehmer und § 48 EStG
Nicht jeder Steuerfall mit Bezug zum Amtsbezirk Groß-Gerau fällt automatisch in die Zuständigkeit des dortigen Finanzamts. Zwei wichtige Ausnahmen sind zu beachten:
Umsatzsteuer ausländischer Unternehmer: Für Unternehmer ohne Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland gilt gemäß § 1 der Umsatzsteuer-Zuständigkeitsverordnung eine zentrale Zuständigkeit, die losgelöst vom örtlichen Finanzamt besteht. Ein ausländischer Dienstleister, der Leistungen an Unternehmen im Amtsbezirk Groß-Gerau erbringt, hat seine Umsatzsteuer daher nicht beim Finanzamt Groß-Gerau anzumelden.
Steuerabzug bei Bauleistungen nach § 48 EStG: Für den Bausteuerabzug (Quellensteuer auf Bauleistungen) gilt ebenfalls eine zentral geregelte Zuständigkeit. Unternehmen, die Bauleistungen beauftragen, müssen prüfen, welches Finanzamt für die Abführung des Steuerabzugsbetrags nach § 48 EStG konkret zuständig ist – das ist nicht zwangsläufig das Finanzamt Groß-Gerau.
Gewerbesteuer-Hebesatz: Mechanismus verstehen, keine Tatsachenzahl verlassen
Im Amtsbezirk des Finanzamts Groß-Gerau liegen vierzehn Städte und Gemeinden, die allesamt eigene Gewerbesteuer-Hebesätze festsetzen. Die Festsetzung erfolgt durch Hebesatzsatzung der jeweiligen Gemeinde auf Grundlage von § 16 GewStG und kann jährlich geändert werden. Der Hebesatz ist damit keine statische Größe, sondern ein kommunalpolitisches Instrument.
Der Mechanismus der Gewerbesteuer im Überblick: Das Finanzamt Groß-Gerau ermittelt den Gewerbeertrag auf Basis des steuerlichen Gewinns, bereinigt um die Hinzurechnungen nach § 8 GewStG (u. a. Finanzierungsanteile, Miet- und Pachtzinsen) und die Kürzungen nach § 9 GewStG (u. a. Kürzung für Grundbesitz). Auf den so ermittelten Gewerbeertrag wird die einheitliche Steuermesszahl von 3,5 % angewendet, woraus sich der Gewerbesteuermessbetrag ergibt. Diesen Messbetrag übermittelt das Finanzamt an die zuständige Gemeinde, die daraus durch Multiplikation mit ihrem eigenen Hebesatz die endgültige Gewerbesteuer berechnet.
Warnung vor veralteten Hebesatzangaben
Viele Vergleichsportale im Internet nennen Gewerbesteuer-Hebesätze, die nicht aktuell sind – manche verwechseln zudem den Gewerbesteuer-Hebesatz mit dem Grundsteuer-Hebesatz der gleichen Gemeinde. Verlassen Sie sich für unternehmerische Entscheidungen (z. B. Wahl des Betriebsstättenorts) ausschließlich auf die aktuelle Hebesatzsatzung der jeweiligen Gemeinde oder auf eine aktuelle Auskunft der Gemeindeverwaltung.
Wichtig für die Planung: Ab dem Erhebungszeitraum 2027 steigt der gesetzliche Mindesthebesatz nach § 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG von bisher zweihundert Prozent auf zweihundertachtzig Prozent. Gemeinden, die bisher unterhalb dieser Schwelle lagen, müssen ihren Hebesatz anheben; die Niedrigsteuer-Gestaltung durch Wahl eines Ortes mit besonders niedrigem Hebesatz wird damit erheblich eingeschränkt.
Gewerbesteuer ist seit 2008 keine Betriebsausgabe mehr
Ein häufig unterschätzter Aspekt der Gewerbesteuerplanung ist die steuerliche Behandlung der Gewerbesteuer selbst. Seit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 ist die Gewerbesteuer bei Kapitalgesellschaften keine abzugsfähige Betriebsausgabe mehr. Das ergibt sich aus § 4 Abs. 5b EStG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 KStG.
Das bedeutet in der Praxis: Die Gewerbesteuer mindert den steuerlichen Gewinn der GmbH nicht. Sie tritt vollständig neben die Körperschaftsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag), sodass beide Steuerarten parallel auf denselben – gegebenenfalls unterschiedlich ermittelten – Gewinn wirken. Geschäftsführer und Gesellschafter müssen daher bei der Liquiditätsplanung stets beide Steuerlasten eigenständig berücksichtigen. Eine buchhalterische Rückstellung für die voraussichtliche Gewerbesteuer nach HGB bleibt zulässig und geboten; diese mindert aber nur den handelsrechtlichen Gewinn, nicht den steuerlichen.
Praxisbeispiel: GmbH in Rüsselsheim am Main
Das folgende Beispiel illustriert den Gewerbesteuer-Mechanismus. Alle verwendeten Zahlen – insbesondere der Hebesatz – sind ausdrücklich fiktive Beispielwerte und stellen keine Tatsachenaussage über den tatsächlichen Hebesatz der Stadt Rüsselsheim am Main dar.
| Position | Betrag (fiktiv) |
|---|---|
| Steuerlicher Gewinn der GmbH | 200.000 EUR |
| Hinzurechnungen nach § 8 GewStG (fiktiv) | + 10.000 EUR |
| Kürzungen nach § 9 GewStG (fiktiv) | − 5.000 EUR |
| Gewerbeertrag (fiktiv) | 205.000 EUR |
| Steuermesszahl (gesetzlich festgelegt: 3,5 %) | × 3,5 % |
| Gewerbesteuermessbetrag | 7.175 EUR |
| Hebesatz der Gemeinde (fiktiver Beispielwert: 400 %) | × 400 % |
| Gewerbesteuer (fiktiv) | 28.700 EUR |
| Abzug als Betriebsausgabe möglich? | Nein (§ 4 Abs. 5b EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG) |
Das Finanzamt Groß-Gerau setzt in diesem Beispiel den Gewerbesteuermessbetrag von 7.175 EUR fest und übermittelt ihn an die Stadt Rüsselsheim am Main. Die Gemeinde berechnet daraus unter Anwendung ihres tatsächlichen Hebesatzes (den Sie der aktuellen Hebesatzsatzung entnehmen müssen) die endgültige Gewerbesteuer und erlässt den Gewerbesteuerbescheid. Die 28.700 EUR im Beispiel sind vollständig fiktiv und dienen ausschließlich der Darstellung des Rechenwegs.
Möchten Sie Ihre eigene Steuerbelastung kalkulieren, steht Ihnen der Kostenrechner von OnlineBilanz zur Verfügung.
Abgabefristen und ELSTER-Pflicht
Für Kapitalgesellschaften gelten gesetzliche Abgabefristen, die durch das Finanzamt Groß-Gerau überwacht werden. Körperschaftsteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen und Umsatzsteuerjahreserklärungen sind grundsätzlich elektronisch via ELSTER einzureichen; eine Papieroption besteht für Körperschaften in der Regel nicht. Die konkreten Fristen – auch in Steuerberatermandaten mit verlängerter Abgabefrist gemäß § 149 AO – sind im Fachbeitrag zu den Abgabefristen der Steuererklärung mit Steuerberater detailliert erläutert.
Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen sind ebenfalls ausschließlich über ELSTER zu übermitteln. Unternehmen, die ihre Buchhaltung mit DATEV-kompatibler Software führen, können Belege und Buchungsdaten über die entsprechende DATEV-Export-Schnittstelle an ihren Steuerberater übertragen. OnlineBilanz ist DATEV-Export-kompatibel und ermöglicht die reibungslose Übergabe von Buchhaltungsdaten an den mandatierenden Steuerberater.
Tipp für Geschäftsführer
Legen Sie in „Mein ELSTER“ frühzeitig eine Vollmacht für Ihren Steuerberater an. Nur so kann dieser Fristen im Namen der Gesellschaft überwachen, Fristverlängerungsanträge stellen und Steueranmeldungen elektronisch einreichen. Ohne aktive ELSTER-Vollmacht ist der Steuerberater auf postalische Wege angewiesen, was zu Verzögerungen führen kann.
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Fazit: Finanzamt Groß-Gerau als verlässlicher Ansprechpartner für Kapitalgesellschaften
Das Finanzamt Groß-Gerau ist für Kapitalgesellschaften in einem der wirtschaftsstärksten Landkreise Hessens zuständig. Das Ein-Amt-Prinzip schafft klare Verhältnisse, solange der Sitz der Geschäftsleitung tatsächlich – und nicht nur formal – im Amtsbezirk liegt. Briefkastensitze begründen keine Zuständigkeit. Innerhalb des Amtsbezirks (Biebesheim am Rhein, Bischofsheim, Büttelborn, Gernsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Kelsterbach, Mörfelden-Walldorf, Nauheim, Raunheim, Riedstadt, Rüsselsheim am Main, Stockstadt am Rhein, Trebur und Groß-Gerau selbst) löst eine Sitzverlegung keinen Zuständigkeitswechsel aus.
Seit dem 1. August 2026 ist der telefonische Kontakt ausschließlich über die landesweite Nummer 069 2545 2545 möglich; digitale Eingaben laufen über ELSTER und die Amtswebsite. Beim Gewerbesteuer-Hebesatz gilt: Vertrauen Sie keiner Vergleichs-Website, sondern ausschließlich der aktuellen Hebesatzsatzung Ihrer Gemeinde – und beachten Sie den steigenden Mindesthebesatz ab dem Erhebungszeitraum 2027. Nicht zuletzt ist die Gewerbesteuer seit 2008 keine Betriebsausgabe mehr und erhöht damit die effektive Gesamtsteuerlast einer GmbH spürbar – ein Umstand, den Geschäftsführer bei der Ergebnis- und Liquiditätsplanung stets einkalkulieren müssen.
069 2545 2545
Zentrale FA-Hotline Hessen ab 1.8.2026
14
Städte & Gemeinden im Amtsbezirk
3,5 %
Steuermesszahl Gewerbesteuer (gesetzlich)
Häufig gestellte Fragen
Welches Finanzamt ist für meine GmbH in Rüsselsheim am Main zuständig?
Das Finanzamt Groß-Gerau ist zuständig, da Rüsselsheim am Main zum Amtsbezirk dieses Finanzamts gehört. Maßgeblich ist nach § 20 AO der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung.
Wie erreiche ich das Finanzamt Groß-Gerau telefonisch?
Seit dem 1. August 2026 ausschließlich über die zentrale hessische Landesnummer 069 2545 2545, Montag bis Freitag von acht bis achtzehn Uhr. Eine individuelle Durchwahl für das Finanzamt Groß-Gerau existiert nicht mehr.
Ändert sich das zuständige Finanzamt, wenn ich meinen GmbH-Sitz innerhalb des Landkreises verlege?
In der Regel nicht. Solange der neue Sitz im Amtsbezirk des Finanzamts Groß-Gerau liegt – also in einer der vierzehn Städte und Gemeinden des Bezirks – bleibt das Finanzamt zuständig und die Steuernummer unverändert.
Ist die Gewerbesteuer bei einer GmbH steuerlich abzugsfähig?
Nein. Seit 2008 ist die Gewerbesteuer nach § 4 Abs. 5b EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG keine abzugsfähige Betriebsausgabe mehr. Sie tritt neben die Körperschaftsteuer und mindert den steuerlichen Gewinn nicht.
Wie beantrage ich eine Steuernummer für eine neu gegründete GmbH beim Finanzamt Groß-Gerau?
Durch Einreichung des steuerlichen Erfassungsbogens für Körperschaften über das Portal „Mein ELSTER". Das Handelsregister übermittelt den Eintragungsvorgang zwar automatisch, der aktive Einreichungsweg über ELSTER ist jedoch in der Praxis zuverlässiger und schneller.
Welchen Gewerbesteuer-Hebesatz hat die Stadt Groß-Gerau?
Einen konkreten Hebesatz als Tatsache nennen wir bewusst nicht, da Hebesätze jährlich durch Hebesatzsatzung der Gemeinde geändert werden können und Vergleichsportale häufig veraltete Werte ausweisen. Den aktuell gültigen Hebesatz entnehmen Sie der Hebesatzsatzung der jeweiligen Gemeinde oder erfragen ihn direkt bei der Gemeindeverwaltung.
Über Autor
Autor
Servet Gündogan
Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart
Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz stellt Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf bereit. Sie können den Entwurf zur eigenen Verwendung herunterladen. Eine Einreichung über OnlineBilanz setzt die Prüfung und erforderliche Korrektur durch den beauftragten Steuerberater voraus. Stand der Rechtslage: September 2026.






Fabian Klement
Jakob Röß
Dr. Jeannine Dinnebier