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OnlineBilanzBlogFinanzamt Bremen für Unternehmen: Ein Amt für alle Kapitalgesellschaften im Land

Finanzamt Bremen für Unternehmen: Ein Amt für alle Kapitalgesellschaften im Land

Veröffentlicht: 06.08.2026Aktualisiert: 06.08.2026Lesezeit: ca. 7 Minuten

Das Bundesland Bremen besteht aus zwei Städten – doch für die Besteuerung von Kapitalgesellschaften gilt ein einziger Ansprechpartner: das Finanzamt Bremen mit der Bundesfinanzamtsnummer 2460. Was das für GmbH-Geschäftsführer in Bremen und Bremerhaven konkret bedeutet, wie die steuerliche Erfassung abläuft und welche Gewerbesteuerbelastung Sie kalkulieren müssen, lesen Sie in diesem Fachartikel.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Kurzantwort

Das Finanzamt Bremen (BStNr. 2460, Rudolf-Hilferding-Platz 1, 28195 Bremen) ist landesweit – also auch für Bremerhaven – das ausschließlich zuständige Finanzamt für alle Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Genossenschaften und Vereine. Natürliche Personen und Personengesellschaften in Bremerhaven werden dagegen vom Finanzamt Bremerhaven betreut. Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt 2026 im gesamten Bundesland 460 %, was einer effektiven Gewerbesteuerbelastung von ca. 16,1 % entspricht.

Kontakt & Finanzamtsnummern

Finanzamt Nr. Adresse Telefon Fax E-Mail
Finanzamt Bremen (landesweit für Kapitalgesellschaften) 2460 Rudolf-Hilferding-Platz 1, 28195 Bremen 0421 361-90909 0421 361-96205 office@fa-hb.bremen.de

Quelle und aktuelle Daten: service.bremen.de.

Die Ein-Amt-Logik des Zwei-Städte-Staats

Das Bundesland Bremen ist staatsrechtlich eine Besonderheit: Es besteht aus zwei räumlich voneinander getrennten Stadtgemeinden – der Hansestadt Bremen und der Seestadt Bremerhaven. Dieser Umstand führt in der Praxis zu einer häufig missverstandenen Zuständigkeitsverteilung im Steuerrecht.

Für die Besteuerung natürlicher Personen und Personengesellschaften gilt die kommunale Zuordnung: Wer in Bremerhaven wohnt oder dort eine Personengesellschaft betreibt, wird vom Finanzamt Bremerhaven betreut. Soweit, so erwartbar.

Für Kapitalgesellschaften – also insbesondere GmbH und AG – gilt jedoch eine landeseinheitliche Sonderregel: Das Finanzamt Bremen ist für alle Kapitalgesellschaften im gesamten Bundesland zuständig, unabhängig davon, ob der Sitz der Gesellschaft in der Stadt Bremen oder in Bremerhaven liegt. Gleiches gilt für Genossenschaften und eingetragene Vereine.

Praxis-Hinweis: GmbH in Bremerhaven

Eine GmbH mit eingetragenem Sitz in Bremerhaven wendet sich für alle ertragsteuerlichen Angelegenheiten (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer) ausschließlich an das Finanzamt Bremen, Rudolf-Hilferding-Platz 1, 28195 Bremen – nicht an das Finanzamt Bremerhaven. Das Finanzamt Bremerhaven ist für diese Gesellschaft schlicht nicht zuständig.

Diese Bündelung hat verwaltungsökonomische Gründe: In einem Zwei-Städte-Staat mit überschaubarer Körperschaftsteuerbasis ist die Konzentration der Unternehmensbesteuerung auf ein spezialisiertes Amt effizienter als eine dezentrale Verteilung. Das Finanzamt Bremen fungiert damit faktisch als Körperschaftsteuer-Zentralfinanzamt des Landes.

Steuerliche Erfassung einer neuen GmbH beim FA Bremen

Wird eine GmbH neu gegründet, muss sie sich unverzüglich steuerlich erfassen lassen. Die Grundlage hierfür bildet der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, der seit einigen Jahren über die ELSTER-Plattform (elster.de) digital übermittelt werden kann. Der elektronische Weg ist für Kapitalgesellschaften der Regelfall und vermeidet Übertragungsfehler bei der Stammdatenerfassung.

Was im Fragebogen angegeben werden muss

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einer GmbH umfasst unter anderem:

  • Firma und Rechtsform der Gesellschaft (gemäß Handelsregistereintrag)
  • Sitz und Geschäftsanschrift (maßgeblich für die Zuständigkeit des FA Bremen)
  • Angaben zum Geschäftsführer (Name, Anschrift, Vertretungsbefugnis)
  • Voraussichtlicher Umsatz und Gewinn im Gründungsjahr und im Folgejahr (Basis für Vorauszahlungen)
  • Bankverbindung für Erstattungen
  • Angaben zur Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG oder Regelbesteuerung)
  • Wirtschaftsjahr (Kalender- oder abweichendes Wirtschaftsjahr)

Das Finanzamt vergibt auf Basis dieser Angaben eine Steuernummer, die für alle Korrespondenzen, Steuererklärungen und ELSTER-Übermittlungen benötigt wird. Zusätzlich erhält die GmbH vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine umsatzsteuerliche Identifikationsnummer (§ 27a UStG).

Frist beachten

Die steuerliche Erfassung muss unverzüglich nach Gründung erfolgen. Verzögerungen können dazu führen, dass Vorauszahlungsbescheide ohne korrekte Grundlage ergehen oder die GmbH in den Fokus von Verspätungszuschlägen nach § 152 AO gerät.

ELSTER als Pflichtkanal für Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften sind nach § 87a AO i. V. m. den jeweiligen Einzelsteuergesetzen grundsätzlich zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen verpflichtet. Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuerjahreserklärung werden ausnahmslos elektronisch via ELSTER an das Finanzamt Bremen übermittelt. Wer noch kein ELSTER-Organisationszertifikat besitzt, sollte dieses unmittelbar nach Gründung beantragen – der Aktivierungsprozess nimmt einige Werktage in Anspruch.

Gewerbesteuerhebesatz und Gesamtbelastung im Überblick

Der Gewerbesteuerhebesatz im Bundesland Bremen beträgt für das Jahr 2026 einheitlich 460 %. Dieser Hebesatz gilt sowohl in der Stadt Bremen als auch in Bremerhaven. Eine detaillierte Einordnung dieses Hebesatzes im bundesweiten Vergleich finden Sie in unserem Artikel zum Gewerbesteuer-Hebesatz Bremen.

Die effektive Gewerbesteuerbelastung errechnet sich aus der Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert mit dem Hebesatz:

Komponente Wert
Gewerbesteuermesszahl (§ 11 GewStG) 3,5 %
Hebesatz Bremen 2026 460 %
Effektive Gewerbesteuerbelastung 16,1 %
Körperschaftsteuer (§ 23 KStG) 15,0 %
Solidaritätszuschlag auf KSt 0,825 %
Kombinierte Gesamtbelastung (ca.) 31,9 %

Ein wesentlicher Punkt für die Steuerplanung: Die Gewerbesteuer ist seit dem Veranlagungszeitraum 2008 nach § 4 Abs. 5b EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG keine abzugsfähige Betriebsausgabe mehr. Sie erhöht damit die körperschaftsteuerliche Bemessungsgrundlage und wirkt sich stärker auf die Gesamtbelastung aus, als es auf den ersten Blick erscheint.

Ausblick: Mindesthebesatz steigt 2027

Nach einem Kabinettsbeschluss vom Januar 2026 wird der bundesweite Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer zum Jahr 2027 von bislang 200 % auf 280 % angehoben. Für Bremer Kapitalgesellschaften hat dies keine unmittelbare Auswirkung, da der Bremer Hebesatz von 460 % bereits weit oberhalb dieser Grenze liegt. Für Holdingstrukturen mit Tochtergesellschaften in hebesatzschwachen Gemeinden kann die Änderung jedoch planungsrelevant sein.

Praxisbeispiel: Steuerbelastung einer Bremer GmbH

Die folgende Berechnung zeigt die Steuerbelastung einer GmbH mit Sitz in Bremen (oder Bremerhaven) auf Basis eines Jahresgewinns vor Steuern von 200.000 EUR.

Ausgangsgröße

Jahresüberschuss vor Steuern: 200.000 EUR
Hebesatz Bremen: 460 %
Gewerbesteuermesszahl: 3,5 %

Steuerberechnung

Gewerbesteuer: 200.000 × 3,5 % × 460 % = 32.200 EUR
Körperschaftsteuer: 200.000 × 15 % = 30.000 EUR
SolZ auf KSt: 30.000 × 5,5 % = 1.650 EUR
Gesamtsteuer: 63.850 EUR

Der Jahresüberschuss nach Steuern beträgt in diesem Beispiel 136.150 EUR. Die effektive Gesamtsteuerquote liegt bei ca. 31,9 %. Hinweis: Diese Berechnung setzt voraus, dass keine gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen oder Kürzungen nach § 8 GewStG bzw. § 9 GewStG den Gewerbeertrag modifizieren. In der Praxis – etwa bei Mietzahlungen oder Dauerschuldzinsen – können sich abweichende Werte ergeben.

Buchungssatz Gewerbesteuerrückstellung (SKR 03):
Gewerbesteueraufwand (Kto. 7690) an Gewerbesteuerrückstellung (Kto. 3060): 32.200 EUR

Sonderaufgaben und landesweite Zuständigkeiten des FA Bremen

Das Finanzamt Bremen nimmt neben der Regelbesteuerung von Kapitalgesellschaften eine Reihe von Sonderzuständigkeiten wahr, die über das reine Bremer Stadtgebiet hinausgehen.

Landesweite Sonderzuständigkeiten

  • Gesonderte Feststellung von Betriebsvermögenswerten: Das FA Bremen ist landeszentral für die Feststellung von Betriebsvermögenswerten zuständig, die etwa für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke relevant sind.
  • Rennwett- und Lotteriesteuer: Die Rennwett- und Lotteriesteuer wird für das gesamte Bundesland Bremen zentral vom FA Bremen verwaltet.

Bundesweite Sonderzuständigkeit: Umsatzsteuer für Drittlandsunternehmer

Das Finanzamt Bremen ist darüber hinaus bundesweit zuständig für die Umsatzbesteuerung von Unternehmern aus bestimmten Drittstaaten. Konkret betrifft dies Unternehmer mit Sitz in:

  • Norwegen
  • Finnland
  • Lettland

Diese Unternehmer müssen sich – unabhängig davon, in welchem deutschen Bundesland sie umsatzsteuerlich tätig werden – beim Finanzamt Bremen registrieren und dort ihre Umsatzsteuererklärungen einreichen. Diese zentrale Zuständigkeit ergibt sich aus der Ermächtigung nach § 21 UStG i. V. m. der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung.

Relevanz für internationale Holdingstrukturen

Betreibt eine deutsche GmbH Geschäfte mit norwegischen, finnischen oder lettischen Dienstleistern, die in Deutschland umsatzsteuerpflichtig sind, werden deren Umsatzsteuerregisterauskünfte und Bescheide vom FA Bremen ausgestellt. Dies ist bei der Prüfung von Eingangsrechnungen und der Vorsteuerabzugsberechtigung nach § 15 UStG zu berücksichtigen.

Abgabefristen und steuerliche Pflichten der Bremer GmbH

Für Kapitalgesellschaften, die durch das Finanzamt Bremen veranlagt werden, gelten die allgemeinen steuerlichen Abgabefristen nach der Abgabenordnung und den Einzelsteuergesetzen. Eine Übersicht der aktuellen Fristen finden Sie in unserem Artikel zu den Abgabefristen für Steuererklärungen 2025 mit Steuerberater.

Kernfristen im Überblick

Erklärung Ohne Steuerberater Mit Steuerberater (Regelfall)
Körperschaftsteuererklärung 31. Juli des Folgejahres 28./29. Februar des übernächsten Jahres
Gewerbesteuererklärung 31. Juli des Folgejahres 28./29. Februar des übernächsten Jahres
Umsatzsteuerjahreserklärung 31. Juli des Folgejahres 28./29. Februar des übernächsten Jahres
Umsatzsteuervoranmeldung (monatlich/quartalsweise) 10. des Folgemonats (ggf. Dauerfristverlängerung)

Die Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuervoranmeldungen muss jährlich neu beantragt werden (§ 18 Abs. 6 UStG i. V. m. § 46 UStDV). Bei Sondervorauszahlung ist eine Sondervorauszahlung in Höhe von 1/11 der Vorjahresvoranmeldungssumme zu leisten.

Körperschaftsteuervorauszahlungen

Das Finanzamt Bremen setzt Körperschaftsteuervorauszahlungen nach § 31 KStG i. V. m. § 37 EStG quartalsweise fest (Fälligkeiten: 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember). Gleiches gilt für Gewerbesteuervorauszahlungen nach § 19 GewStG. Weichen die tatsächlichen Verhältnisse erheblich von den Vorjahreswerten ab, kann ein Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen gestellt werden.

Kontakt zum Finanzamt Bremen und Fazit

Kontaktdaten und offizielle Informationsquellen

Das Finanzamt Bremen ist unter folgenden Eckdaten erreichbar:

Angabe Wert
Bundesfinanzamtsnummer 2460
Anschrift Rudolf-Hilferding-Platz 1, 28195 Bremen
E-Mail (offiziell) office@fa-hb.bremen.de
Aktuelle Öffnungszeiten & Telefon Siehe service.bremen.de bzw. finanzen.bremen.de

Aktuelle Telefonnummern, Öffnungszeiten und Zuständigkeiten innerhalb des Amtes ändern sich gelegentlich. Bitte entnehmen Sie diese Informationen stets direkt den offiziellen Portalen service.bremen.de und finanzen.bremen.de.

Fazit: Das Finanzamt Bremen als zentraler Steuerpartner aller Bremer Kapitalgesellschaften

Das Finanzamt Bremen nimmt im Zwei-Städte-Staat eine Sonderrolle ein, die für GmbH-Geschäftsführer praktische Konsequenzen hat: Egal ob die Gesellschaft ihren Sitz in der Hansestadt Bremen oder in Bremerhaven hat – das zuständige Finanzamt für GmbH, AG, Genossenschaft und Verein ist stets das FA Bremen an der Rudolf-Hilferding-Platz 1. Die steuerliche Erfassung erfolgt digital via ELSTER, die Kommunikation läuft über die offizielle E-Mail-Adresse office@fa-hb.bremen.de.

Mit einem Gewerbesteuerhebesatz von 460 % und einer kombinierten Steuergesamtbelastung von rund 31,9 % liegt Bremen im deutschen Mittelfeld. Die nicht abzugsfähige Gewerbesteuer nach § 4 Abs. 5b EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG ist dabei ein planungsrelevanter Faktor, der in der Liquiditätsplanung von Anfang an berücksichtigt werden sollte.

Möchten Sie wissen, wie sich Ihre individuelle Steuerbelastung für Ihre Bremer GmbH entwickelt? Nutzen Sie den Kostenrechner von onlinebilanz.de für eine erste Einschätzung – oder testen Sie die Demo-Version unserer Bilanzierungsplattform kostenlos.

460 %

Gewerbesteuerhebesatz Bremen 2026

31,9 %

Kombinierte Steuerbelastung GmbH Bremen

1

Finanzamt für alle Kapitalgesellschaften im Land

Häufig gestellte Fragen

Welches Finanzamt ist für meine GmbH in Bremerhaven zuständig?

Obwohl Bremerhaven eine eigene Stadt im Bundesland Bremen ist, ist das Finanzamt Bremen (BStNr. 2460, Rudolf-Hilferding-Platz 1, 28195 Bremen) für alle Kapitalgesellschaften – auch mit Sitz in Bremerhaven – ausschließlich zuständig. Das Finanzamt Bremerhaven ist nur für natürliche Personen und Personengesellschaften vor Ort zuständig.

Wie melde ich meine neue GmbH beim Finanzamt Bremen an?

Die steuerliche Erfassung erfolgt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, der digital via ELSTER (elster.de) übermittelt werden sollte. Darin werden u. a. Firma, Sitz, Geschäftsführer, voraussichtlicher Umsatz und Gewinn sowie Angaben zur Umsatzsteuer abgefragt. Das FA Bremen vergibt daraufhin die Steuernummer.

Wie hoch ist die Gewerbesteuer für eine GmbH in Bremen im Jahr 2026?

Der Hebesatz beträgt 2026 einheitlich 460 % im gesamten Bundesland Bremen. Bei einer Steuermesszahl von 3,5 % ergibt sich eine effektive Gewerbesteuerbelastung von 16,1 %. In Kombination mit Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag beläuft sich die Gesamtbelastung auf ca. 31,9 %.

Kann ich die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe abziehen?

Nein. Die Gewerbesteuer ist seit 2008 nach § 4 Abs. 5b EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG ausdrücklich nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig. Sie erhöht damit die körperschaftsteuerliche Bemessungsgrundlage und wirkt sich stärker auf die Gesamtsteuerbelastung aus als vor 2008.

Für welche ausländischen Unternehmer ist das Finanzamt Bremen bundesweit zuständig?

Das Finanzamt Bremen ist bundesweit zuständig für die Umsatzbesteuerung von Unternehmern aus Norwegen, Finnland und Lettland. Diese müssen sich unabhängig von ihrem Tätigkeitsort in Deutschland beim FA Bremen umsatzsteuerlich registrieren.

Wo finde ich aktuelle Öffnungszeiten und Telefonnummern des Finanzamts Bremen?

Aktuelle Öffnungszeiten und Telefonnummern sollten direkt den offiziellen Portalen service.bremen.de und finanzen.bremen.de entnommen werden, da sich diese Angaben ändern können.

Über Autor

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet. Stand der Rechtslage: August 2026.

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