Finanzamt Bensheim: Zuständigkeit für GmbH und UG im Amtsbezirk
Wer eine GmbH oder UG im Kreis Bergstraße betreibt, hat in der Regel das Finanzamt Bensheim als zuständige Behörde. Doch welche Gemeinden gehören exakt zum Amtsbezirk, wie wird die Zuständigkeit bei Kapitalgesellschaften korrekt bestimmt, und was hat sich seit August 2026 bei der telefonischen Erreichbarkeit aller hessischen Finanzämter geändert? Dieser Artikel liefert die fachlich exakten Antworten – auf dem Niveau, das Geschäftsführer und ihre Berater für fundierte Entscheidungen benötigen.
Kurzantwort
Das Finanzamt Bensheim (Berliner Ring 35, 64625 Bensheim) ist für Kapitalgesellschaften mit Sitz der Geschäftsleitung im Amtsbezirk zuständig. Der Bezirk umfasst neben der Stadt Bensheim weitere zwanzig Städte und Gemeinden des Kreises Bergstraße. Für reine Briefkastenadressen ohne tatsächliche Geschäftsleitung entsteht keine steuerliche Zuständigkeit im Sinne des § 20 AO. Seit dem ersten August 2026 ist das Finanzamt Bensheim – wie alle hessischen Ämter – ausschließlich über die zentrale Landesnummer 069 2545 2545 erreichbar.
Kontakt & Finanzamtsnummern
| Finanzamt | Adresse | Telefon |
|---|---|---|
| Finanzamt Bensheim | Berliner Ring 35, 64625 Bensheim | 069 2545 2545 |
| Finanzamt Bensheim | Erbacher Straße 23, 64658 Fürth | 069 2545 2545 |
Inhaltsverzeichnis
- Amtsbezirk und das Ein-Amt-Prinzip
- Zuständigkeit für GmbH und UG: § 20 AO
- Steuernummer für eine neue GmbH beantragen
- Erreichbarkeit: zentrale Telefonnummer seit 1. August 2026
- Sonderfall: ausländische Unternehmer und Bauleistungen
- Gewerbesteuer: Mechanismus, Hebesatz und Gemeindezuständigkeit
- Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe mehr
- Praxisbeispiel: GmbH in Heppenheim
- Abgabefristen und digitale Kommunikation
- Fazit
Amtsbezirk und das Ein-Amt-Prinzip
Das Finanzamt Bensheim ist ein einziges Finanzamt, das jedoch aus mehreren Dienstgebäuden besteht. Maßgebliche Verwaltungsstelle ist der Standort Berliner Ring 35 in 64625 Bensheim; hinzu kommt die Außenstelle Fürth mit der Adresse Erbacher Straße 23, 64658 Fürth. Beide Standorte bilden gemeinsam ein und dieselbe Behörde – es handelt sich ausdrücklich nicht um zwei separate Finanzämter. Steuerliche Vorgänge, Bescheide und Aktenführung laufen einheitlich unter dem Finanzamt Bensheim; die Außenstelle Fürth dient der wohnortnahen Erreichbarkeit für Steuerpflichtige im östlichen Teil des Amtsbezirks.
Der Amtsbezirk des Finanzamts Bensheim umfasst die folgenden Städte und Gemeinden vollständig:
Vollständiger Amtsbezirk Finanzamt Bensheim
Abtsteinach · Bensheim, Stadt · Biblis · Birkenau · Bürstadt, Stadt · Einhausen · Fürth · Gorxheimertal · Grasellenbach · Groß-Rohrheim · Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt · Lampertheim, Stadt · Lautertal (Odenwald) · Lindenfels, Stadt · Lorsch, Karolingerstadt · Mörlenbach · Rimbach · Viernheim, Stadt · Wald-Michelbach · Zwingenberg, Stadt
Insgesamt zwanzig Städte und Gemeinden zuzüglich der namensgebenden Stadt Bensheim selbst.
Für Unternehmen hat dieser Amtsbezirk eine konkrete Konsequenz: Verlegt eine GmbH ihren Sitz innerhalb dieser Liste – etwa von Lorsch nach Lampertheim – bleibt das zuständige Finanzamt in der Regel unverändert. Eine erneute Anmeldung bei einer anderen Behörde entfällt. Anders verhält es sich bei einer Sitzverlegung über die Amtsbereichsgrenze hinaus, etwa nach Darmstadt oder Mannheim: Dann wechselt die örtliche Zuständigkeit, und das bisher zuständige Finanzamt gibt den Steuerfall an das nunmehr zuständige Amt ab.
Zuständigkeit für GmbH und UG: § 20 AO
Die örtliche Zuständigkeit für Körperschaften wie GmbH und UG richtet sich nach § 20 AO. Maßgebend ist in erster Linie der Ort der Geschäftsleitung, also der Ort, an dem die für die Unternehmensführung wesentlichen Entscheidungen tatsächlich getroffen werden. Erst wenn keine inländische Geschäftsleitung vorhanden ist, tritt der im Handelsregister eingetragene Satzungssitz an die Stelle des Geschäftsleitungsorts.
Achtung Briefkastensitz: Ein rein postalischer Sitz ohne reale Geschäftsführung vor Ort begründet keine steuerliche Zuständigkeit des jeweiligen Finanzamts. Entscheidend ist, wo der Geschäftsführer tatsächlich die unternehmerischen Entscheidungen trifft – nicht, wo der GmbH-Vertrag einen Sitz nennt. Finanzämter prüfen diesen Umstand im Rahmen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung und können die Zuständigkeit an das Amt des tatsächlichen Geschäftsleitungsorts abgeben.
Für Unternehmen in Bensheim, Heppenheim, Viernheim oder einer der anderen Amtsgemeinden bedeutet das: Solange der Geschäftsführer seine operativen Entscheidungen nachweislich von einer Adresse innerhalb des Amtsbezirks aus trifft, ist das Finanzamt Bensheim die zuständige Behörde für Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Lohnsteuer.
Steuernummer für eine neue GmbH beantragen
Nach der notariellen Beurkundung und der Eintragung ins Handelsregister muss die neue GmbH dem zuständigen Finanzamt unverzüglich gemeldet werden. Der gesetzliche Rahmen hierfür ergibt sich aus § 149 AO sowie aus dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Mehr zu Fristen, Steuernummer, USt-IdNr und den drei wichtigsten Kreuzen lesen Sie im Überblick zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vollständig ausfüllen (verfügbar über Mein ELSTER)
- Handelsregisterauszug und Gesellschaftsvertrag bereitlegen
- Angaben zur Geschäftsleitung und zum tatsächlichen Geschäftssitz korrekt angeben
- Voraussichtliche Umsätze realistisch schätzen – Basis für Voranmeldungszeitraum
- USt-IdNr. über das Bundeszentralamt für Steuern separat beantragen, sofern EU-Geschäfte geplant sind
Steuerliche Anmeldungen, Voranmeldungen und Steuererklärungen werden ausschließlich elektronisch über das Portal Mein ELSTER eingereicht. Schriftliche Postwege sind für laufende Erklärungen nicht mehr der Regelweg; für formale Einsprüche und sonstige Schreiben steht weiterhin die Postanschrift des Finanzamts zur Verfügung. Ergänzend betreibt das Finanzamt Bensheim eine eigene Amtswebsite unter www.Finanzamt-Bensheim.de.
Einen fundierten Überblick über Pflichten rund um den Jahresabschluss einer GmbH – von der Bilanzaufstellung bis zur elektronischen Einreichung – finden Sie in unserem gesonderten Beitrag auf dieser Plattform.
Erreichbarkeit: zentrale Telefonnummer seit 1. August 2026
Mit Wirkung zum ersten August 2026 hat das Land Hessen die telefonische Erreichbarkeit aller Finanzämter grundlegend neu geordnet. Es gibt seither keine individuellen Durchwahl- oder Amtsnummern der einzelnen Finanzämter mehr. Stattdessen gilt eine landesweit einheitliche Telefonnummer für alle hessischen Finanzämter:
Zentrale Telefonnummer aller hessischen Finanzämter
069 2545 2545 (Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr)
Anrufe werden automatisch an den zuständigen Bereich weitergeleitet, unabhängig davon, welches hessische Finanzamt für den jeweiligen Steuerfall zuständig ist. Das System erkennt den Anrufer anhand der Steuernummer oder ähnlicher Identifikationsdaten und stellt den Anruf entsprechend durch. Das Finanzamt Bensheim hat ausdrücklich keine eigene, separate Telefonnummer mehr.
Individuelle Faxnummern oder allgemeine Amts-E-Mail-Adressen werden von den hessischen Finanzbehörden nicht veröffentlicht. Der elektronische Weg für Steuererklärungen, Steueranmeldungen und Anträge führt ausschließlich über Mein ELSTER. Wer bevorzugt auf diesem Weg kommuniziert, kann Nachrichten und Formulare direkt an das zuständige Finanzamt übermitteln, ohne die zentrale Telefonnummer nutzen zu müssen.
Sonderfall: ausländische Unternehmer und Bauleistungen
Nicht jedes steuerliche Thema fällt automatisch in die Zuständigkeit des örtlichen Finanzamts Bensheim. Zwei wichtige Ausnahmen sind gesetzlich geregelt:
Umsatzsteuer ausländischer Unternehmer
Für die Umsatzbesteuerung von Unternehmern ohne Wohnsitz oder Geschäftsleitung im Inland gilt eine zentrale Zuständigkeit nach § 1 der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung. Je nach Ansässigkeitsstaat ist ein bestimmtes deutsches Finanzamt (z. B. Neuwied oder Berlin) zuständig – nicht das örtliche Finanzamt Bensheim. Ausländische Unternehmer, die nur gelegentlich in Bensheim tätig werden, dürfen sich daher nicht einfach an das örtliche Amt wenden.
Steuerabzug bei Bauleistungen (§ 48 EStG)
Für den Steuerabzug bei Bauleistungen nach § 48 EStG – also den Quellensteuerabzug, den ein inländischer Auftraggeber von der Vergütung an einen Bauleister einbehält – kann ebenfalls eine von der örtlichen Zuständigkeit abweichende zentrale Zuständigkeit bestehen. Leistungsempfänger im Amtsbezirk Bensheim sollten prüfen, ob die Freistellungsbescheinigung des Bauleisters beim tatsächlich zuständigen Amt beantragt wurde.
Gewerbesteuer: Mechanismus, Hebesatz und Gemeindezuständigkeit
Die Gewerbesteuer wird von den Gemeinden erhoben, nicht vom Finanzamt. Das Finanzamt Bensheim ist lediglich für die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags zuständig: Es ermittelt den nach § 8 GewStG und § 9 GewStG korrigierten Gewerbeertrag, wendet die bundeseinheitliche Steuermesszahl von 3,5 Prozent an und übermittelt den Messbetragsbescheid an die Gemeinde. Die Gemeinde multipliziert diesen Messbetrag sodann mit ihrem individuellen Hebesatz und erlässt den Gewerbesteuerbescheid.
Wichtig für Geschäftsführer im Amtsbezirk: Jede der zwanzig Gemeinden – von Bensheim bis Wald-Michelbach – legt ihren Hebesatz eigenständig per Hebesatzsatzung nach § 16 GewStG fest. Dieser Satz kann jährlich geändert werden. Es existiert kein einheitlicher „Hebesatz Finanzamt Bensheim“.
Vorsicht bei Vergleichsportalen: Zahlreiche im Internet abrufbare Hebesatzlisten sind veraltet und enthalten teilweise Grundsteuer-Hebesätze statt Gewerbesteuer-Hebesätze. Verlassen Sie sich für Planungszwecke ausschließlich auf die jeweils aktuelle Hebesatzsatzung der betreffenden Gemeinde oder fragen Sie direkt bei der Gemeindeverwaltung nach.
Ab dem Erhebungszeitraum 2027 steigt der gesetzliche Mindestgewerbesteuerhebesatz nach § 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG von bisher zweihundert Prozent auf zweihundertachtzig Prozent. Gemeinden, die bisher einen niedrigeren Hebesatz angewandt haben, müssen ihren Satz spätestens zu diesem Zeitpunkt anheben. Für die Unternehmenssitzwahl im Amtsbezirk bedeutet das: Eine Standortentscheidung allein aufgrund eines historisch niedrigen Hebesatzes sollte stets mit aktuellen Gemeindesatzungen abgeglichen werden.
Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe mehr
Ein in der Praxis häufig unterschätzter Punkt betrifft die steuerliche Behandlung der Gewerbesteuer in der Gewinn- und Verlustrechnung einer GmbH. Die Gewerbesteuer ist seit dem Veranlagungszeitraum 2008 ausdrücklich keine Betriebsausgabe mehr. Sie darf den steuerlichen Gewinn nicht mindern. Rechtsgrundlage ist § 4 Abs. 5b EStG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 KStG, der diese Regelung für Körperschaften anordnet.
Die Gewerbesteuer tritt damit voll neben die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag, ohne die Bemessungsgrundlage der anderen Steuern zu reduzieren. In der Handelsbilanz wird die Gewerbesteuer zwar als Aufwand ausgewiesen und mindert den handelsrechtlichen Jahresüberschuss; für den steuerlichen Gewinn – also die Bemessungsgrundlage von Körperschaft- und Gewerbesteuer – findet eine Hinzurechnung der Gewerbesteueraufwendungen statt, soweit sie den steuerlichen Gewinn gemindert haben. Wer diese Systematik in seiner Steuerplanung außer Acht lässt, unterschätzt die effektive Gesamtsteuerbelastung einer GmbH regelmäßig.
Praxisbeispiel: GmbH in Heppenheim
Die nachfolgende Berechnung illustriert den Gewerbesteuer-Mechanismus anhand einer fiktiven GmbH mit Sitz in Heppenheim. Alle verwendeten Werte – insbesondere der Hebesatz – sind ausdrücklich fiktive Beispielwerte und stellen keine Tatsachenbehauptungen dar.
| Position | Betrag (fiktiv) | Hinweis |
|---|---|---|
| Gewerbeertrag (nach §§ 8, 9 GewStG) | 200.000 EUR | Fiktiver Beispielwert |
| Steuermesszahl | 3,5 % | Bundeseinheitlich |
| Gewerbesteuermessbetrag | 7.000 EUR | Festsetzung durch FA Bensheim |
| Hebesatz Gemeinde (fiktiv) | 380 % (fiktiver Beispielwert) | Tagesaktuell in Gemeindesatzung prüfen! |
| Gewerbesteuer (fiktiv) | 26.600 EUR | Festsetzung durch Gemeinde Heppenheim |
| Minderung des steuerlichen Gewinns | 0 EUR | § 4 Abs. 5b EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG |
Das Finanzamt Bensheim ist in diesem Beispiel ausschließlich für die Festsetzung des Messbetrags zuständig. Die eigentliche Gewerbesteuer wird durch die Stadt Heppenheim als Kreisstadt festgesetzt und erhoben. Der im Beispiel verwendete Hebesatz von dreihundertachtzig Prozent ist ein fiktiver Beispielwert – der tatsächliche Satz ist der jeweils gültigen Hebesatzsatzung der Stadt Heppenheim zu entnehmen.
Für die Buchführung der GmbH ergibt sich folgende Abgrenzung:
Steuerlich: Hinzurechnung des GewSt-Aufwands zum steuerlichen Gewinn (§ 4 Abs. 5b EStG / § 8 Abs. 1 KStG)
Ob Ihre Buchführung und Ihr Jahresabschluss diesen Anforderungen entsprechen und DATEV-Export-kompatibel aufbereitet sind, können Sie mit dem Kostenrechner von OnlineBilanz prüfen.
Abgabefristen und digitale Kommunikation
Für GmbH und UG im Amtsbezirk des Finanzamts Bensheim gelten die allgemeinen steuerlichen Abgabefristen nach der Abgabenordnung. Die Fristen variieren je nachdem, ob die Gesellschaft durch einen Steuerberater vertreten wird oder eigenständig erklärt. Steuerberater profitieren von den verlängerten Beraterfrist-Regelungen, die in Hessen wie bundesweit gelten.
Eine detaillierte Übersicht zu aktuellen Abgabefristen für Steuererklärungen mit und ohne Steuerberater finden Sie in unserem Beitrag zu den Abgabefristen für Steuererklärungen.
- Körperschaftsteuererklärung: elektronisch über Mein ELSTER
- Gewerbesteuererklärung: elektronisch, Messbetrag wird an Gemeinde weitergeleitet
- Umsatzsteuervoranmeldungen: monatlich oder quartalsweise je nach Vorjahreszahllast
- Jahresabschluss: Offenlegung beim Unternehmensregister nach HGB-Fristen
- Fristverlängerungsanträge: über Mein ELSTER oder schriftlich an FA Bensheim
OnlineBilanz arbeitet mit einem DATEV-Export-kompatiblen System, sodass die aufbereiteten Buchhaltungsdaten nahtlos an den Steuerberater oder direkt in DATEV-gestützte Workflows übergeben werden können. Eine unverbindliche Demonstration bietet die Demo-Umgebung von OnlineBilanz.
Fazit: Finanzamt Bensheim als verlässlicher Anknüpfungspunkt
Das Finanzamt Bensheim bildet als eine Behörde mit zwei Dienstgebäuden die steuerliche Heimat für Kapitalgesellschaften in einem der wirtschaftlich aktiven Regionen Hessens. Die Zuständigkeit nach § 20 AO hängt am tatsächlichen Ort der Geschäftsleitung – ein reiner Briefkastensitz genügt nicht. Der Amtsbezirk mit seinen zwanzig Städten und Gemeinden bietet Unternehmen den Vorteil, dass Sitzverlegungen innerhalb des Bezirks in der Regel keine Änderung des zuständigen Finanzamts auslösen. Seit dem ersten August 2026 ist die Erreichbarkeit über die zentrale hessische Telefonnummer 069 2545 2545 geregelt; individuelle Amtsnummern existieren nicht mehr. Bei der Gewerbesteuerplanung sind der konkrete Gemeinde-Hebesatz stets tagesaktuell zu verifizieren und die Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe nach § 4 Abs. 5b EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG konsequent in die Steuerbelastungsrechnung einzubeziehen.
20
Städte & Gemeinden im Amtsbezirk
3,5 %
Bundeseinheitliche Steuermesszahl GewSt
280 %
Mindest-Hebesatz ab Erhebungszeitraum 2027
Häufig gestellte Fragen
Welche Gemeinden gehören zum Amtsbezirk des Finanzamts Bensheim?
Zum Amtsbezirk gehören neben Bensheim selbst: Abtsteinach, Biblis, Birkenau, Bürstadt, Einhausen, Fürth, Gorxheimertal, Grasellenbach, Groß-Rohrheim, Heppenheim (Bergstraße), Lampertheim, Lautertal (Odenwald), Lindenfels, Lorsch, Mörlenbach, Rimbach, Viernheim, Wald-Michelbach und Zwingenberg – insgesamt zwanzig weitere Städte und Gemeinden.
Wie erreiche ich das Finanzamt Bensheim telefonisch?
Seit dem ersten August 2026 sind alle hessischen Finanzämter ausschließlich über die zentrale Landesnummer 069 2545 2545 erreichbar (Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr). Eine eigene Telefonnummer für das Finanzamt Bensheim gibt es nicht mehr.
Welches Finanzamt ist für meine GmbH zuständig, wenn ich innerhalb des Amtsbezirks umziehe?
Bei einer Sitzverlegung innerhalb des Amtsbezirks des Finanzamts Bensheim bleibt die Zuständigkeit in der Regel gleich. Erst bei einem Wegzug in einen anderen Amtsbezirk ändert sich das zuständige Finanzamt.
Ist die Gewerbesteuer für eine GmbH steuerlich absetzbar?
Nein. Seit 2008 ist die Gewerbesteuer gemäß § 4 Abs. 5b EStG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 KStG ausdrücklich keine Betriebsausgabe mehr und mindert den steuerlichen Gewinn der GmbH nicht. Sie tritt voll neben Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag.
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Bensheim oder Heppenheim?
Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde eigenständig per Hebesatzsatzung nach § 16 GewStG festgelegt und kann jährlich geändert werden. Einen aktuell gültigen Wert nennt ausschließlich die jeweilige Gemeindeverwaltung. Vergleichsportale enthalten häufig veraltete oder falsche Angaben.
Hat das Finanzamt Bensheim eine Außenstelle?
Ja. Das Finanzamt Bensheim besteht aus der Verwaltungsstelle in Bensheim (Berliner Ring 35, 64625 Bensheim) und der Außenstelle Fürth (Erbacher Straße 23, 64658 Fürth). Beide bilden eine einzige Behörde, kein separates Finanzamt.
Über Autor
Autor
Servet Gündogan
Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart
Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz stellt Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf bereit. Sie können den Entwurf zur eigenen Verwendung herunterladen. Eine Einreichung über OnlineBilanz setzt die Prüfung und erforderliche Korrektur durch den beauftragten Steuerberater voraus. Stand der Rechtslage: September 2026.








