Finanzamt Augsburg-Stadt für Unternehmen: Zuständigkeit, Hebesatz und Terminpflicht
Für Kapitalgesellschaften mit Sitz im Augsburger Stadtgebiet ist das Finanzamt Augsburg-Stadt die zuständige Behörde – zugleich legt die Stadt den Gewerbesteuer-Hebesatz per Satzung fest, und ab dem 1. September 2026 gilt im Servicezentrum des Finanzamts grundsätzlich eine Terminpflicht. Geschäftsführer sollten beides kennen, bevor sie eine Steuernummer beantragen oder ihre nächste Gewerbesteuererklärung abgeben.
Mehr zu Fristen, Steuernummer, USt-IdNr und den drei wichtigsten Kreuzen lesen Sie im Überblick zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Kurzantwort
Das Finanzamt Augsburg-Stadt (Bundesfinanzamtsnr. 9103, Prinzregentenplatz 2, 86150 Augsburg) ist für alle Kapitalgesellschaften zuständig, deren Geschäftsleitung im Stadtgebiet Augsburg liegt (§ 20 AO). Den Gewerbesteuer-Hebesatz legt die Stadt Augsburg per Satzung fest (§ 16 Abs. 1 GewStG). Ab 1. September 2026 ist im Servicezentrum des Finanzamts Augsburg-Stadt grundsätzlich eine Terminvereinbarung erforderlich.
Kontakt & Finanzamtsnummern
| Finanzamt | Nr. | Adresse | Telefon | Fax |
|---|---|---|---|---|
| Augsburg-Stadt | 9103 | Prinzregentenpl. 2, 86150 Augsburg | 0821 506-01 | 0821 506-2222 |
Elektronischer Kontakt läuft in Bayern über ELSTER bzw. das Kontaktformular: finanzamt-augsburg-stadt.de. Ab 1.9.2026 gilt im Servicezentrum grundsätzlich Terminpflicht.
Inhaltsverzeichnis
- Zuständigkeit: Augsburg-Stadt vs. Augsburg-Land
- Neue Terminpflicht ab 1. September 2026
- Steuernummer für neue GmbH beantragen
- Gewerbesteuer-Hebesatz Augsburg: Einordnung
- Steuerbelastung der Augsburger GmbH: Rechenbeispiel
- Wichtige Abgabefristen für Augsburger Kapitalgesellschaften
- Checkliste: Das Wichtigste auf einen Blick
Zuständigkeit: Finanzamt Augsburg-Stadt vs. Augsburg-Land
Die Frage nach dem Finanzamt Augsburg ist für Gründer und Geschäftsführer keine Trivialität: Im Raum Augsburg existieren zwei eigenständige Finanzämter mit klar getrennten Zuständigkeiten, und eine Verwechslung verzögert die Vergabe der steuerlichen Erfassungsnummer erheblich.
Finanzamt Augsburg-Stadt
Bundesfinanzamtsnr.: 9103
Adresse: Prinzregentenplatz 2, 86150 Augsburg
Zuständig für: Natürliche Personen und Kapitalgesellschaften mit Wohnsitz bzw. Sitz im Stadtgebiet Augsburg
Offizielle Website: finanzamt-augsburg-stadt.de
Finanzamt Augsburg-Land
Adresse: Sieglindenstraße 19–23, 86152 Augsburg
Zuständig für: Natürliche Personen und Unternehmen im Landkreis Augsburg (z. B. Stadtbergen, Königsbrunn, Gersthofen, Bobingen)
Hinweis: Gleiches Postleitzahlengebiet, andere Behörde
Maßgeblich für die Zuordnung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) ist gemäß § 20 AO der Ort der Geschäftsleitung, hilfsweise der satzungsmäßige Sitz der Körperschaft. Liegt die Geschäftsleitung im Stadtgebiet Augsburg (innerhalb der Stadtgrenzen), ist ausschließlich das Finanzamt Augsburg-Stadt zuständig – auch dann, wenn die Gesellschaft zum Beispiel ein Lager oder eine Betriebsstätte im Landkreis unterhält. Ergibt sich nach einer Sitzverlegung ein Wechsel der Zuständigkeit, teilt das bisherige Finanzamt den Vorgang formlos dem übernehmenden Amt mit; die Gesellschaft erhält eine neue Steuernummer.
Praxishinweis: Postleitzahl ≠ Zuständigkeit
Beide Finanzämter nutzen die Postleitzahl 86150 bzw. 86152 – beide liegen geografisch in der Stadt Augsburg. Entscheidend ist nicht die PLZ der Finanzamtsadresse, sondern ob der Unternehmenssitz im Stadtgebiet oder im Landkreis liegt. Im Zweifel klären Sie die Zuordnung vorab direkt beim jeweiligen Amt.
Neue Terminpflicht ab 1. September 2026
Wer bisher ohne Voranmeldung persönlich beim Finanzamt Augsburg-Stadt vorgesprochen hat, muss ab dem 1. September 2026 umdenken. Ab diesem Datum ist im Servicezentrum grundsätzlich eine Terminvereinbarung erforderlich.
Termine können auf zwei Wegen gebucht werden:
- Online über das ELSTER-Portal (www.elster.de)
- Telefonisch direkt beim jeweiligen Finanzamt (aktuelle Rufnummern unter finanzamt-augsburg-stadt.de)
Ausnahme: Besuch ohne Termin
An mindestens einem Tag in der Woche können Anliegen weiterhin ohne vorherige Terminvereinbarung vorgebracht werden. Die konkreten Tage und Uhrzeiten veröffentlicht das Finanzamt Augsburg-Stadt auf seiner offiziellen Website.
Für Kapitalgesellschaften, die ihren Steuerberater mit der laufenden Kommunikation beauftragen, ändert sich operativ wenig – der elektronische Rechtsverkehr über ELSTER bleibt der Standardweg. Geschäftsführer, die steuerliche Angelegenheiten selbst erledigen, sollten die Terminpflicht jedoch fest in ihrem Kalender verankern, um Wartezeiten und abgewiesene Sprechstundenbesuche zu vermeiden. Eine E-Mail-Adresse veröffentlicht Bayern grundsätzlich nicht; der elektronische Kontakt läuft ausschließlich über ELSTER oder das offizielle Kontaktformular auf finanzamt-augsburg-stadt.de.
Steuernummer für eine neue GmbH beim Finanzamt Augsburg beantragen
Die steuerliche Erfassung einer neu gegründeten GmbH erfolgt in Bayern in einem zweistufigen Prozess. Zunächst reicht der Notar nach der Beurkundung des Gesellschaftsvertrags den Gründungsantrag beim Handelsregister (Amtsgericht Augsburg) ein. Das Handelsregister unterrichtet das zuständige Finanzamt automatisch über die Neueintragung.
Parallel – oder bereits vor der Handelsregistereintragung – übermittelt die Gesellschaft den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch über ELSTER an das Finanzamt Augsburg-Stadt. Dies hat innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit zu erfolgen (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Er enthält unter anderem:
- Angaben zum voraussichtlichen Gewinn und Umsatz
- die Bankverbindung für Steuererstattungen
- Angaben zur umsatzsteuerlichen Behandlung (Regelbesteuerung, Kleinunternehmer nach § 19 UStG, Ist-Versteuerung)
- Angaben zur Lohnsteuer, sofern Arbeitnehmer beschäftigt werden
Nach Eingang und Prüfung des Fragebogens teilt das Finanzamt Augsburg-Stadt der GmbH ihre Steuernummer schriftlich mit. Diese ist dauerhaft und bleibt auch bei einer Änderung des Geschäftsführers oder des Unternehmensgegenstandes erhalten. Sie ändert sich nur bei einem Zuständigkeitswechsel (z. B. Sitzverlegung in den Landkreis) oder bei einer Umwandlung nach dem UmwG.
Für den Jahresabschluss sowie für die Körperschaftsteuererklärung ist die Steuernummer zwingend auf allen Unterlagen anzugeben. Ohne sie kann das Finanzamt Bescheide weder zustellen noch Erstattungen auszahlen.
Gewerbesteuer-Hebesatz Augsburg: Einordnung
Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist eine der zentralen Stellschrauben der kommunalen Steuerpolitik. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Hebesatzsatzung der Stadt Augsburg (§ 16 Abs. 1 GewStG).
Berechnung der Gewerbesteuerbelastung
| Zeitraum | Hebesatz | Effektive GewSt-Belastung |
|---|---|---|
| aktuell | siehe aktuelle Hebesatzsatzung | 3,5 % × Hebesatz |
Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Hebesatzsatzung der Stadt Augsburg.
Die effektive Gewerbesteuerbelastung errechnet sich aus der Steuermesszahl von 3,5 % (§ 11 GewStG) multipliziert mit dem Hebesatz, bei einem fiktiven Beispiel-Hebesatz von 470 % also: 3,5 % × 470 % = 16,45 %. Dieser Wert gilt auf den gewerbesteuerlichen Gewinn nach Hinzurechnungen und Kürzungen gemäß §§ 8 und 9 GewStG.
Ausblick: Mindesthebesatz 2027
Der gesetzliche Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer steigt durch Gesetz vom 29.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 197) ab dem Erhebungszeitraum 2027 von 200 % auf 280 % (§ 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG). Für Augsburg hat diese Änderung keine unmittelbare Auswirkung auf die Steuerhöhe, ist aber für Gesellschaften relevant, die eine Betriebsstättenverlagerung in Niedrighebesatz-Gemeinden erwägen.
Steuerbelastung der Augsburger GmbH: Konkretes Rechenbeispiel
Eine wichtige gesetzliche Grundregel vorweg: Seit dem Veranlagungszeitraum 2008 ist die Gewerbesteuer gemäß § 4 Abs. 5b EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG keine abziehbare Betriebsausgabe mehr. Sie mindert den körperschaftsteuerlichen Gewinn nicht, was die kombinierte Gesamtbelastung im Vergleich zur Rechtslage vor 2008 erhöht.
Rechenbeispiel: Augsburger GmbH mit 200.000 EUR steuerlichem Gewinn
| Steuerart | Bemessungsgrundlage | Satz / Hebesatz | Betrag |
|---|---|---|---|
| Körperschaftsteuer | 200.000 EUR | 15,0 % | 30.000 EUR |
| Solidaritätszuschlag | 30.000 EUR KSt | 5,5 % | 1.650 EUR |
| Gewerbesteuer (fiktiver Beispiel-Hebesatz) | 200.000 EUR | 3,5 % × 470 % | 32.900 EUR |
| Gesamtsteuerbelastung | ca. 32,28 % | 64.550 EUR |
Die kombinierte Belastung von rund 32,3 % setzt sich also aus 15 % Körperschaftsteuer, 0,825 % Solidaritätszuschlag und 16,45 % Gewerbesteuer zusammen. Die Gewerbesteuer wird nicht auf die Körperschaftsteuer einer Kapitalgesellschaft angerechnet – anders als beim Einzelunternehmer nach § 35 EStG.
Gewerbesteueraufwand 32.900 EUR an Gewerbesteuerrückstellung 32.900 EUR
Für die Erstellung eines ordnungsgemäßen Jahresabschlusses nach HGB ist die Bildung einer Gewerbesteuerrückstellung für das laufende Jahr Pflicht, sofern die Jahresabschlusserstellung vor dem Ergehen des Gewerbesteuerbescheids erfolgt. Die Rückstellung ist in der Handelsbilanz als Steuerrückstellung auszuweisen (§ 249 HGB).
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Wichtige Abgabefristen für Augsburger Kapitalgesellschaften
Das Finanzamt Augsburg-Stadt setzt die bundeseinheitlichen Abgabefristen der Abgabenordnung um. Für Kapitalgesellschaften gelten folgende Kernfristen:
- Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung (jeweils Jahreserklärung): Grundfrist 31. Juli des Folgejahres bei Selbsterstellung; bei Beauftragung eines Steuerberaters verlängerte Frist – die aktuellen Termine finden Sie detailliert auf unserer Übersichtsseite zu Abgabefristen mit Steuerberater.
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen: monatlich oder vierteljährlich, jeweils bis zum 10. des Folgemonats (mit Dauerfristverlängerung: plus ein Monat, gegen 1/11-Sondervorauszahlung).
- Lohnsteueranmeldungen: monatlich, vierteljährlich oder jährlich je nach Lohnsteuerhöhe des Vorjahres.
- Gewerbesteuer-Vorauszahlungen: 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November – jeweils auf Basis des zuletzt festgesetzten Messbetrags.
Verspätungszuschlag und Zwangsmaßnahmen
Das Finanzamt Augsburg-Stadt kann bei verspäteter Abgabe einen Verspätungszuschlag von bis zu 25.000 EUR festsetzen (§ 152 AO). Für Steuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2018 ist der Verspätungszuschlag für bestimmte Steuererklärungen gesetzlich automatisch ohne Ermessen festzusetzen, sofern die Erklärung mehr als 14 Monate nach Ablauf des Besteuerungszeitraums eingeht.
Checkliste: Das Wichtigste zum Finanzamt Augsburg auf einen Blick
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§ 16 GewStG
Hebesatz per Satzung, Augsburg
16,45 %
Effektive Gewerbesteuerbelastung bei fiktivem Beispiel-Hebesatz 470 %
Häufig gestellte Fragen
Welches Finanzamt ist für meine GmbH in Augsburg zuständig?
Für Kapitalgesellschaften mit Geschäftsleitung im Stadtgebiet Augsburg ist das Finanzamt Augsburg-Stadt (Bundesfinanzamtsnr. 9103, Prinzregentenplatz 2, 86150 Augsburg) zuständig. Liegt die Geschäftsleitung im Landkreis Augsburg, ist das Finanzamt Augsburg-Land (Sieglindenstraße 19–23) die richtige Behörde.
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Augsburg?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz wird von der Stadt Augsburg per Satzung festgelegt (§ 16 Abs. 1 GewStG); maßgeblich ist die jeweils aktuelle Hebesatzsatzung. Die effektive Gewerbesteuerbelastung ergibt sich aus Steuermesszahl 3,5 % × Hebesatz.
Kann ich das Finanzamt Augsburg-Stadt per E-Mail kontaktieren?
Nein. Bayern veröffentlicht grundsätzlich keine E-Mail-Adressen für seine Finanzämter. Der elektronische Kontakt läuft ausschließlich über ELSTER oder das offizielle Kontaktformular auf finanzamt-augsburg-stadt.de.
Was ändert sich ab 1. September 2026 beim Finanzamt Augsburg-Stadt?
Ab diesem Datum ist im Servicezentrum des Finanzamts Augsburg-Stadt grundsätzlich eine Terminvereinbarung erforderlich – online über ELSTER oder telefonisch. An mindestens einem Tag in der Woche können Anliegen weiterhin ohne Termin vorgebracht werden.
Wie beantrage ich eine Steuernummer für eine neue GmbH in Augsburg?
Die GmbH übermittelt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit elektronisch über ELSTER an das Finanzamt Augsburg-Stadt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach teilt das Finanzamt die Steuernummer mit.
Ist die Gewerbesteuer bei einer GmbH in Augsburg eine Betriebsausgabe?
Nein. Seit dem Veranlagungszeitraum 2008 ist die Gewerbesteuer nach § 4 Abs. 5b EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG keine abziehbare Betriebsausgabe mehr. Sie mindert also weder den körperschaftsteuerlichen noch den gewerbesteuerlichen Gewinn.
Über Autor
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Servet Gündogan
Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart
Erster Ansprechpartner für Kunden, koordiniert auf Wunsch die Zusammenarbeit mit kooperierenden Steuerberatern.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Steuerliche Beratung im Einzelfall erteilen nur die nach dem Steuerberatungsgesetz dazu befugten Personen und Gesellschaften, insbesondere Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz stellt Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf sowie die technische Datenübermittlung nach § 87d AO bereit; Prüfung, Entscheidung und Feststellung obliegen Ihnen. Auf Wunsch übernimmt gegen Aufpreis ein mit OnlineBilanz kooperierender Steuerberater Prüfung, Freigabe und Unterzeichnung in eigener beruflicher Verantwortung. Stand der Rechtslage: August 2026.










Fabian Klement
Jakob Röß
Dr. Jeannine Dinnebier
