Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg: Zuständigkeit für Unternehmen in Altenkirchen (GmbH & UG)
Wer eine GmbH oder UG im Raum Altenkirchen betreibt, hat es mit einem der flächenmäßig weitreichenden Finanzamtsbezirke in Rheinland-Pfalz zu tun: Das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg (Bundesfinanzamtsnummer 2702) ist für insgesamt 216 Städte und Gemeinden im Westerwald zuständig – von Almersbach bis Wissen. Dieser Artikel erklärt das Ein-Amt-Prinzip, das steuerrechtliche Geschäftsleitungsprinzip nach § 20 AO, Besonderheiten bei der Gewerbesteuer sowie die zentralen Zahlungswege über die Landesfinanzkasse Idar-Oberstein.
Einen kompakten Überblick, was bei einem Umzug in eine andere Gemeinde mit Finanzamt, Gewerbesteuer und Register passiert, finden Sie bei der Sitzverlegung.
Kurzantwort
Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) mit Sitz in Altenkirchen-Hachenburg ist das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg, Frankfurter Str. 21, 57610 Altenkirchen (Bundesfinanzamtsnr. 2702) zuständig. Maßgeblich ist gemäß § 20 AO der Ort der Geschäftsleitung – nicht der bloße Satzungssitz. Der Amtsbezirk umfasst 216 Gemeinden; bei einer Sitzverlegung innerhalb dieses Bezirks bleibt die Zuständigkeit des Finanzamts Altenkirchen unverändert.
Kontakt & Finanzamtsnummern
| Finanzamt | Nr. | Adresse | Telefon | Fax |
|---|---|---|---|---|
| Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg | 2702 | Frankfurter Str. 21, 57610 Altenkirchen | 02681/860 | 02681/8610090 |
Inhaltsverzeichnis
- Amtsbezirk: 216 Gemeinden im Überblick
- Geschäftsleitungsprinzip & Briefkasten-Warnung
- Steuernummer beantragen via ELSTER
- Sonderfall: Ausländische Unternehmer
- Zentrale Zahlungsabwicklung: Landesfinanzkasse Idar-Oberstein
- Gewerbesteuer-Mechanismus: Hebesatz & Messzahl
- Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 5b EStG)
- Praxisbeispiel: Gewerbesteuerberechnung einer GmbH
- Abgabefristen & steuerliche Pflichten
- Digitaler Jahresabschluss mit OnlineBilanz
Amtsbezirk des Finanzamts Altenkirchen: 216 Städte und Gemeinden
Das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg ist unter der Bundesfinanzamtsnummer 2702 geführt und hat seinen Sitz in der Frankfurter Str. 21, 57610 Altenkirchen (Westerwald). Der Amtsbezirk ist bemerkenswert groß: Er umfasst insgesamt 216 Städte und Gemeinden in den Landkreisen Altenkirchen und Neuwied, darunter unter anderem Almersbach, Alsdorf, Bachenberg, Berzhausen, Betzdorf (Stadt), Birkenbeul, Birken-Honigsessen, Birnbach, Bitzen, Mittelhof, Brachbach, Breitscheidt, Bruchertseifen, Bürdenbach, Burglahr, Busenhausen, Daaden (Stadt), Derschen, Dickendorf, Eichelhardt, Eichen, Elben, Elkenroth, Emmerzhausen, Ersfeld, Etzbach, Eulenberg, Fensdorf, Fiersbach, Flammersfeld, Fluterschen, Forst, Forstmehren, Friedewald, Friesenhagen, Fürthen, Gebhardshain, Gieleroth, Giershausen, Grünebach sowie weitere Gemeinden bis zur vollständigen Zahl von 216.
Praxis-Hinweis: Sitzverlegung innerhalb des Amtsbezirks
Verlegt eine GmbH ihren Sitz der Geschäftsleitung innerhalb der 216 Gemeinden des Amtsbezirks – also etwa von Betzdorf nach Daaden – bleibt das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg zuständig. Eine neue Steuernummer ist in diesem Fall in der Regel nicht erforderlich; das Unternehmen teilt die neue Anschrift lediglich dem Amt mit. Anders verhält es sich bei einer Verlegung in einen anderen Amtsbezirk: Hier wechselt die Zuständigkeit vollständig, und das neue Finanzamt vergibt eine eigene Steuernummer.
Die Zuständigkeitsstruktur in Rheinland-Pfalz ist hierarchisch klar geregelt: Alle rheinland-pfälzischen Finanzämter – und damit auch das Finanzamt Altenkirchen – sind dem Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz (LfSt) mit Sitz in Koblenz unterstellt. Das LfSt wiederum untersteht dem Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz. Diese Struktur stellt eine einheitliche Rechtsanwendung im gesamten Bundesland sicher.
Geschäftsleitungsprinzip nach § 20 AO & Briefkasten-Warnung
Für Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder UG gilt bei der örtlichen Zuständigkeit des Finanzamts ein klares Rangverhältnis, das § 20 AO normiert: Maßgeblich ist in erster Linie der Ort der Geschäftsleitung, also derjenige Ort, an dem die für die Gesellschaft bedeutsamen geschäftlichen Entscheidungen tatsächlich getroffen werden. Das ist typischerweise der Ort, an dem sich das Büro des Geschäftsführers befindet, an dem Verträge unterzeichnet, Bankkonten verwaltet und strategische Weichenstellungen vorgenommen werden.
Warnung: Briefkastensitz genügt nicht. Ein bloßer Satzungssitz ohne reale Geschäftsführungstätigkeit vor Ort – etwa eine reine Postadresse oder ein Registered-Office-Service – begründet keine steuerliche Zuständigkeit beim örtlichen Finanzamt. Die Finanzverwaltung prüft aktiv, wo die tatsächliche Geschäftsleitung stattfindet. Fehlt eine inländische Geschäftsleitung, fällt hilfsweise der Satzungssitz als Anknüpfungspunkt. Wer mit einem Briefkastensitz versucht, eine günstigere Zuständigkeit herbeizuführen oder steuerliche Anknüpfungspunkte zu verschleiern, riskiert neben einem Zuständigkeitswechsel auch steuerstrafrechtliche Konsequenzen.
Für den Gründungsmoment einer GmbH bedeutet das: Wird die Gesellschaft im Handelsregister Koblenz eingetragen, der Geschäftsführer übt seine Tätigkeit aber tatsächlich aus einem Büro in Altenkirchen aus, so ist das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg zuständig – unabhängig davon, welche Adresse im Gesellschaftsvertrag als Sitz eingetragen ist. Umgekehrt: Verlegt ein Geschäftsführer seinen tatsächlichen Arbeitsort nach Köln, ohne den Sitz der Gesellschaft formal zu ändern, kann dies eine Zuständigkeitsverschiebung auslösen und sollte dem Finanzamt unverzüglich angezeigt werden.
Steuernummer beantragen via ELSTER
Neu gegründete Gesellschaften im Amtsbezirk des Finanzamts Altenkirchen erhalten ihre steuerliche Erfassung heute weitgehend digital. Nach der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und der Anmeldung beim Handelsregister übermittelt das Registergericht die Gründungsdaten in der Regel automatisch an die Finanzverwaltung. Gleichwohl sollten Geschäftsführer den steuerlichen Erfassungsbogen aktiv einreichen – dies ist über das Portal „Mein ELSTER“ (elster.de) möglich.
Über Mein ELSTER lassen sich zudem sämtliche laufenden Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer) authentifiziert und fristgerecht übermitteln. Eine direkte E-Mail-Adresse des Finanzamts Altenkirchen-Hachenburg für steuerliche Anfragen existiert nicht; der Kontakt erfolgt telefonisch, per Post oder über das ELSTER-Kontaktformular. Für komplexe Sachverhalte – etwa Organschaftsanträge, Dauerfristverlängerungen oder Lohnsteueranfragen – empfiehlt sich der schriftliche Weg, um eine nachvollziehbare Dokumentation zu gewährleisten.
Sonderfall: Ausländische Unternehmer und Bauleistungen
Nicht jede steuerliche Frage einer GmbH im Raum Altenkirchen wird vom dortigen Finanzamt bearbeitet. Zwei wichtige Ausnahmen sind zu beachten:
- Umsatzsteuer ausländischer Unternehmer: Für die Umsatzsteuer von Unternehmern ohne Wohnsitz oder Geschäftsleitung im Inland gilt eine zentrale Zuständigkeit nach § 1 der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung – nicht das örtliche Finanzamt Altenkirchen, sondern ein bundesweit zuständiges Finanzamt (z. B. das Finanzamt Bonn-Innenstadt für bestimmte Unternehmer aus dem EU-Ausland).
- Steuerabzug bei Bauleistungen (§ 48 EStG): Für die Bauabzugsteuer gilt ebenfalls eine zentrale Zuständigkeit. Unternehmen, die Bauleistungen von im Ausland ansässigen Nachunternehmern beziehen, sind verpflichtet, einen Steuerabzug vorzunehmen und abzuführen – an das jeweils zentral zuständige Finanzamt, nicht zwingend an das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg. Freistellungsbescheinigungen nach § 48b EStG sind beim für den leistenden Unternehmer zuständigen Finanzamt zu beantragen.
Zentrale Zahlungsabwicklung: Landesfinanzkasse Idar-Oberstein
Ein wichtiges praktisches Detail betrifft den Zahlungsverkehr: Der gesamte Zahlungsverkehr der rheinland-pfälzischen Finanzämter läuft zentral über das Finanzamt Idar-Oberstein als Landesfinanzkasse. Das bedeutet: Bei Steuerzahlungen – sei es Körperschaftsteuer-Vorauszahlung, Gewerbesteuer-Vorauszahlung oder Umsatzsteuerzahlung – ist stets die Bankverbindung der Landesfinanzkasse Idar-Oberstein zu verwenden, unabhängig davon, ob das zahlungspflichtige Unternehmen beim Finanzamt Altenkirchen, Neuwied oder Montabaur geführt wird.
Praxis-Tipp: Korrekte Bankverbindung
Die konkrete Bankverbindung der Landesfinanzkasse ist dem jeweiligen Steuerbescheid zu entnehmen oder beim Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg telefonisch zu erfragen. Die Angabe der Steuernummer und des Kassenzeichens im Verwendungszweck ist zwingend, damit die Zahlung korrekt zugeordnet werden kann. Fehlerhafte Zuordnungen führen zu Mahnungen, obwohl das Geld bereits geflossen ist.
Gewerbesteuer-Mechanismus: Hebesatz, Messzahl & Gemeindezuständigkeit
Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde erhoben, in der sich die Betriebsstätte der GmbH befindet – nicht vom Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg. Das Finanzamt setzt lediglich den Gewerbesteuermessbetrag fest; die Gemeinde multipliziert diesen dann mit ihrem eigenen Hebesatz.
Messzahl und Hebesatz
Die Steuermesszahl beträgt einheitlich 3,5 % des nach § 8 GewStG und § 9 GewStG korrigierten Gewerbeertrags. Der anschließend anzuwendende Hebesatz wird von jeder Gemeinde eigenständig durch Hebesatzsatzung gemäß § 16 GewStG festgelegt und kann jährlich geändert werden.
Warnung vor veralteten Hebesatz-Angaben: Vergleichsportale im Internet nennen häufig veraltete Hebesätze oder verwechseln Gewerbesteuer-Hebesätze mit Grundsteuer-Hebesätzen. Maßgeblich ist ausschließlich die aktuelle Hebesatzsatzung der jeweiligen Gemeinde im Amtsbezirk des Finanzamts Altenkirchen. Wer geschäftliche Entscheidungen (etwa Standortwahl) auf Basis eines falsch recherchierten Hebesatzes trifft, kann erheblich falsch kalkulieren. Fragen Sie stets direkt bei der zuständigen Gemeindeverwaltung nach dem aktuell geltenden Hebesatz.
Mindesthebesatz ab 2027
Bislang galt gemäß § 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG ein Mindesthebesatz von 200 %. Ab dem Erhebungszeitraum 2027 steigt dieser Mindesthebesatz gesetzlich auf 280 %. Gemeinden mit bislang besonders niedrigem Hebesatz – etwa solche, die als Steueroasen galten – werden dadurch zur Anhebung gezwungen. Für GmbHs im Amtsbezirk des Finanzamts Altenkirchen bedeutet das: Standortüberlegungen, die auf einem historisch niedrigen Hebesatz basieren, sollten vor diesem Hintergrund neu bewertet werden.
Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe – § 4 Abs. 5b EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG
Ein häufiger und kostenträchtiger Irrtum in der GmbH-Buchführung: Die Gewerbesteuer ist seit dem Erhebungszeitraum 2008 ausdrücklich nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar. Dies regelt § 4 Abs. 5b EStG, der über § 8 Abs. 1 KStG auch für Körperschaftsteuersubjekte – also GmbH und UG – gilt.
Das hat unmittelbare Konsequenzen für die Steuerplanung: Die Gewerbesteuer mindert den steuerlichen Gewinn der GmbH nicht. Sie tritt vollständig neben die Körperschaftsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag). Handelsrechtlich ist die Gewerbesteuer selbstverständlich weiterhin als Aufwand zu buchen – sie mindert den Jahresüberschuss nach HGB. Steuerlich bleibt sie jedoch außer Ansatz. Diese Abweichung zwischen Handels- und Steuerbilanz muss in der Steuererklärung über die Mehr-Weniger-Rechnung (Anlage zur Körperschaftsteuererklärung) korrekt abgebildet werden.
Buchungssatz (vereinfacht)
Praxisbeispiel: Gewerbesteuerberechnung einer GmbH im Amtsbezirk Altenkirchen
Das folgende Beispiel verdeutlicht die Berechnung. Alle verwendeten Zahlen sind fiktive Beispielwerte; insbesondere der Hebesatz ist ein fiktiver Beispielwert und stellt keine Aussage über den tatsächlichen Hebesatz einer konkreten Gemeinde im Amtsbezirk dar.
Ausgangsgröße
| Position | Betrag (fiktiv) |
|---|---|
| Handelsrechtlicher Jahresüberschuss | 200.000 EUR |
| + Hinzurechnungen (§ 8 GewStG, fiktiv) | 10.000 EUR |
| – Kürzungen (§ 9 GewStG, fiktiv) | 5.000 EUR |
| = Gewerbeertrag | 205.000 EUR |
Gewerbesteuerermittlung
| Schritt | Wert (fiktiv) |
|---|---|
| Steuermesszahl | 3,5 % |
| Messbetrag (205.000 × 3,5 %) | 7.175 EUR |
| Hebesatz (fiktiver Beispielwert: 350 %) | 350 % |
| Gewerbesteuer | 25.112,50 EUR |
Der fiktive Hebesatz von 350 % in diesem Beispiel dient ausschließlich der Rechenverdeutlichung. Der tatsächlich anzuwendende Hebesatz ergibt sich ausschließlich aus der Hebesatzsatzung der jeweiligen Gemeinde im Amtsbezirk. Die ermittelte Gewerbesteuer von gut 25.000 EUR ist handelsrechtlich als Aufwand zu erfassen, steuerlich jedoch nicht als Betriebsausgabe abziehbar (§ 4 Abs. 5b EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG). Sie erhöht damit die effektive Steuerbelastung der GmbH über die nominale Körperschaftsteuerbelastung hinaus.
Für eine korrekte Ermittlung des Jahresabschlusses ist die saubere Abgrenzung zwischen handelsrechtlichem Aufwand und steuerlicher Nichtabziehbarkeit zwingend erforderlich – ein häufiger Fehlerquelle bei der manuellen Erstellung von Steuererklärungen.
Abgabefristen & steuerliche Pflichten für GmbHs im Amtsbezirk Altenkirchen
Für Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärungen gelten bundeseinheitliche Abgabefristen, die durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz ab dem Veranlagungszeitraum 2025 erneut angepasst wurden. Die Grundregel nach § 149 AO sieht folgendes vor:
- Ohne steuerliche Beratung: Abgabe grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres (für Erklärungen des Vorjahres).
- Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein: Verlängerte Frist – die genauen, aktuellen Fristen für 2025 sind im Detailartikel zu den Abgabefristen 2025 mit Steuerberater beschrieben.
- Vorauszahlungen: Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuervorauszahlungen sind jeweils am 15. März, 15. Juni, 15. September und 15. Dezember fällig. Für die Überweisung ist die Bankverbindung der Landesfinanzkasse Idar-Oberstein zu verwenden.
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen: Je nach Jahresumsatzsteuer monatlich oder vierteljährlich via ELSTER zu übermitteln; die Dauerfristverlängerung (plus einen Monat) ist beim Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg zu beantragen.
Verspätungszuschläge: Das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg ist gemäß § 149 AO berechtigt, bei nicht fristgerechter Abgabe automatisiert Verspätungszuschläge festzusetzen. Diese betragen mindestens 25 EUR pro angefangenem Monat der Verspätung und können – gerade bei größeren Gesellschaften mit hoher Steuerfestsetzung – erheblich werden. Eine rechtzeitige Fristverlängerungsanfrage oder die Mandatierung eines Steuerberaters beugt diesem Risiko vor.
Digitaler Jahresabschluss & DATEV-kompatibler Export mit OnlineBilanz
GmbHs und UGs im Amtsbezirk des Finanzamts Altenkirchen, die ihren Jahresabschluss effizient und rechtssicher erstellen wollen, profitieren von einer durchgängig digitalen Prozesskette. OnlineBilanz unterstützt dabei die gesamte Wertschöpfungskette – von der laufenden Buchführung über die Bilanz nach HGB bis zur ELSTER-Übermittlung der Steuererklärungen.
Besonders relevant für Mandanten und ihre Steuerberater: OnlineBilanz ist DATEV-Export kompatibel. Das bedeutet, dass Buchungsdaten und Jahresabschlussunterlagen in das DATEV-Format exportiert werden können, ohne dass ein aufwendiger manueller Datentransfer erforderlich ist. Steuerberater, die mit DATEV-Systemen arbeiten, können die Daten nahtlos weiterverarbeiten – ein klarer Effizienzvorteil, gerade bei GmbHs mit komplexerem Rechenwerk (Hinzurechnungen nach § 8 GewStG, Kürzungen nach § 9 GewStG, Organschaft).
Interessierte Geschäftsführer können die Plattform unverbindlich in der kostenlosen Demo-Version testen oder direkt im Kostenrechner prüfen, welche Leistungspakete für die eigene GmbH sinnvoll sind.
Fazit: Finanzamt Altenkirchen – das Wichtigste für Ihre GmbH
Das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg (Bundesfinanzamtsnr. 2702) ist für 216 Gemeinden im Westerwald zuständig und damit Ansprechpartner für eine Vielzahl von Kapitalgesellschaften in der Region. Für GmbH und UG gilt: Maßgeblich ist der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung nach § 20 AO – ein reiner Briefkastensitz genügt nicht. Zahlungen laufen über die Landesfinanzkasse Idar-Oberstein. Der Gewerbesteuer-Hebesatz wird von jeder Gemeinde eigenständig festgelegt; ab 2027 steigt der gesetzliche Mindesthebesatz auf 280 %. Die Gewerbesteuer ist seit 2008 keine abziehbare Betriebsausgabe mehr. Wer diese Grundregeln kennt und Fristen sauber einhält, legt das steuerliche Fundament für eine rechtssichere GmbH im Amtsbezirk Altenkirchen.
216
Gemeinden im Amtsbezirk
3,5 %
Einheitliche Steuermesszahl (GewSt)
280 %
Neuer Mindesthebesatz ab 2027
Häufig gestellte Fragen
Welches Finanzamt ist für meine GmbH in Altenkirchen zuständig?
Für GmbHs und UGs mit Geschäftsleitungssitz im Amtsbezirk ist das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg (Bundesfinanzamtsnr. 2702, Frankfurter Str. 21, 57610 Altenkirchen) zuständig. Entscheidend ist gemäß § 20 AO der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung, nicht der bloße Satzungssitz.
Was passiert bei einer Sitzverlegung innerhalb des Amtsbezirks Finanzamt Altenkirchen?
Bei einer Verlegung des Geschäftsleitungssitzes innerhalb der 216 Gemeinden des Amtsbezirks bleibt das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg zuständig; die Steuernummer ändert sich in der Regel nicht. Bei Verlegung in einen anderen Amtsbezirk wechselt die Zuständigkeit vollständig.
Ist ein Briefkastensitz in Altenkirchen ausreichend für die steuerliche Zuständigkeit?
Nein. Ein reiner Briefkasten- oder Postsitz begründet keine steuerliche Zuständigkeit. Das Finanzamt prüft, wo die tatsächliche Geschäftsleitung stattfindet. Ohne inländische Geschäftsleitung wird subsidiär der Satzungssitz herangezogen.
Wohin überweist eine GmbH in Altenkirchen ihre Steuervorauszahlungen?
Der Zahlungsverkehr aller rheinland-pfälzischen Finanzämter läuft zentral über die Landesfinanzkasse beim Finanzamt Idar-Oberstein. Die konkrete Bankverbindung ist dem jeweiligen Steuerbescheid zu entnehmen; Steuernummer und Kassenzeichen müssen im Verwendungszweck angegeben werden.
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz im Amtsbezirk des Finanzamts Altenkirchen?
Es gibt keinen einheitlichen Hebesatz – jede der 216 Gemeinden legt ihren Hebesatz eigenständig per Hebesatzsatzung gemäß § 16 GewStG fest. Maßgeblich ist stets die aktuelle Satzung der jeweiligen Gemeinde. Vergleichsportale nennen häufig veraltete Werte; fragen Sie direkt bei der Gemeindeverwaltung nach.
Ist die Gewerbesteuer für eine GmbH in Altenkirchen steuerlich abziehbar?
Nein. Die Gewerbesteuer ist seit dem Erhebungszeitraum 2008 gemäß § 4 Abs. 5b EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG ausdrücklich nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar. Sie mindert den steuerlichen Gewinn der GmbH nicht, ist handelsrechtlich aber weiterhin als Aufwand zu erfassen.
Wie nimmt meine GmbH in Altenkirchen Kontakt mit dem Finanzamt auf?
Der Kontakt erfolgt telefonisch, per Post (Frankfurter Str. 21, 57610 Altenkirchen) oder digital über das Portal „Mein ELSTER" bzw. das ELSTER-Kontaktformular. Eine direkte E-Mail-Adresse des Finanzamts Altenkirchen-Hachenburg steht nicht zur Verfügung.
Über Autor
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Servet Gündogan
Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart
Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz stellt Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf bereit. Sie können den Entwurf zur eigenen Verwendung herunterladen. Eine Einreichung über OnlineBilanz setzt die Prüfung und erforderliche Korrektur durch den beauftragten Steuerberater voraus. Stand der Rechtslage: September 2026.






Fabian Klement
Jakob Röß
Dr. Jeannine Dinnebier