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Datum

Lesedauer

12–17 Minuten

OnlineBilanzBlogEigenkapitalbescheinigung Personenbeförderung

Eigenkapitalbescheinigung Personenbeförderung 2026

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Wer eine Genehmigung zur Personenbeförderung beantragt, muss nach § 13 PBefG die finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen. Dazu gehört eine Eigenkapitalbescheinigung, die von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer ausgestellt wird. Dieser Artikel erklärt, welche Mindestkapitalanforderungen gelten, wie das Eigenkapital ermittelt wird und wie die Bescheinigung digital abgewickelt werden kann.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

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Kurzantwort

Die Eigenkapitalbescheinigung für Personenbeförderung weist nach § 13 PBefG die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Verkehrsunternehmens nach. Je nach Fahrzeuganzahl gelten Mindestkapitalanforderungen zwischen 2.500 und 9.000 Euro. Die Bescheinigung darf nur von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder vereidigten Buchprüfern ausgestellt werden und basiert auf der Handelsbilanz des Unternehmens.

Was ist die Eigenkapitalbescheinigung für Personenbeförderung?

Die Eigenkapitalbescheinigung für Personenbeförderung ist ein Nachweis über die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Unternehmens, das gewerbliche Personenbeförderung durchführen möchte. Sie ist zwingend erforderlich für die Erteilung einer Genehmigung nach § 13 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und betrifft sowohl Taxi- als auch Busunternehmen, Mietwagenbetriebe und andere Beförderungsdienste.

Die Bescheinigung muss von einem qualifizierten Dritten ausgestellt werden: einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder einem Kreditinstitut. Nur diese Stellen sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 PBefG befugt, die finanzielle Leistungsfähigkeit rechtsverbindlich zu bestätigen. Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein.

Wichtig für Neugründer

Auch bei Neugründung eines Taxi- oder Busunternehmens muss die finanzielle Leistungsfähigkeit bereits vor Erteilung der Genehmigung nachgewiesen werden. Die Mindestkapitalanforderungen müssen tatsächlich verfügbar sein — eine reine Absichtserklärung genügt nicht.

Gesetzliche Grundlage

Die Anforderung der Eigenkapitalbescheinigung ergibt sich aus § 13 Abs. 1 Nr. 1 PBefG. Dort wird die finanzielle Leistungsfähigkeit als eines von vier zentralen Genehmigungskriterien genannt, neben Fachkunde, Zuverlässigkeit und Sicherheit. Ohne diesen Nachweis kann keine Genehmigung für den gewerblichen Personenverkehr erteilt werden.

Wer benötigt eine Eigenkapitalbescheinigung nach PBefG?

Die Eigenkapitalbescheinigung nach § 13 PBefG benötigen alle Unternehmer, die eine Genehmigung für die entgeltliche oder geschäftsmäßige Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen beantragen. Dies betrifft sowohl die Erstbeantragung als auch die Erweiterung bestehender Genehmigungen um zusätzliche Fahrzeuge.

Betroffene Unternehmensformen

  • Taxiunternehmen – sowohl Einzelunternehmer als auch Kapitalgesellschaften
  • Mietwagenbetriebe mit und ohne Fahrer
  • Busunternehmen im Linien- und Gelegenheitsverkehr
  • Krankentransport und Behindertenfahrdienste (soweit genehmigungspflichtig)
  • Fahrdienstvermittler, die selbst Beförderungen durchführen

Die Rechtsform des Unternehmens ist dabei unerheblich: Ob GmbH, GmbH & Co. KG, eingetragener Kaufmann oder Einzelunternehmer — die Pflicht zur Vorlage einer Eigenkapitalbescheinigung besteht gleichermaßen. Entscheidend ist allein die Ausübung der gewerblichen Personenbeförderung nach PBefG.

„In der Praxis erleben wir häufig, dass Gründer die Kapitalnachweispflicht unterschätzen. Wer mehrere Fahrzeuge anmelden möchte, muss bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung über erhebliches verfügbares Kapital verfügen — das lässt sich nicht nachträglich organisieren.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Mindestkapitalanforderungen gelten nach § 13 PBefG?

Die Mindestkapitalanforderungen für die finanzielle Leistungsfähigkeit sind in § 13 Abs. 1 Nr. 1 PBefG i.V.m. der Verordnung über die finanzielle Leistungsfähigkeit im Personenverkehr geregelt. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge und beträgt für das erste Fahrzeug 9.000 Euro, für jedes weitere Fahrzeug zusätzlich 5.000 Euro.

Anzahl Fahrzeuge Mindestkapital Berechnung
1 Fahrzeug 9.000 € Grundbetrag
2 Fahrzeuge 14.000 € 9.000 € + 5.000 €
3 Fahrzeuge 19.000 € 9.000 € + 2 × 5.000 €
5 Fahrzeuge 29.000 € 9.000 € + 4 × 5.000 €
10 Fahrzeuge 54.000 € 9.000 € + 9 × 5.000 €

Was zählt als Eigenkapital?

Das nachzuweisende Eigenkapital muss tatsächlich verfügbar und frei von Belastungen sein. Anerkannt werden insbesondere Einlagen der Gesellschafter, eingezahltes Stammkapital, Gewinnrücklagen und sonstige Rücklagen. Nicht angerechnet werden hingegen Fremdkapital, Verbindlichkeiten oder nur zugesagte, aber noch nicht eingezahlte Mittel.

Achtung bei Stammkapital

Bei einer GmbH reicht das gesetzliche Stammkapital von 25.000 Euro oft nicht aus, wenn mehrere Fahrzeuge genehmigt werden sollen. Zudem darf das Stammkapital nicht durch Verluste aufgezehrt sein — die Eigenkapitalbescheinigung bezieht sich auf das tatsächlich verfügbare Eigenkapital nach Bilanz.

Wer darf die Eigenkapitalbescheinigung ausstellen?

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 PBefG darf die Eigenkapitalbescheinigung ausschließlich von folgenden Stellen ausgestellt werden: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Kreditinstitute. Andere Personen oder Institutionen — etwa Rechtsanwälte, Unternehmensberater oder die Industrie- und Handelskammer — sind nicht berechtigt, diese Bescheinigung zu erteilen.

Steuerberater / Wirtschaftsprüfer

  • Prüfung von Jahresabschluss oder BWA
  • Berücksichtigung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten
  • Rechtsverbindliche Bestätigung auf Briefbogen

Kreditinstitut (Bank)

  • Bestätigung von verfügbarem Guthaben
  • Ggf. Kreditlinien oder Bürgschaften
  • Erfordert gute Bonität und Bankbeziehung

In der Praxis wird die Bescheinigung überwiegend von Steuerberatern ausgestellt, da diese ohnehin die laufende Buchhaltung und den Jahresabschluss betreuen. Die Bank-Variante kommt vor allem bei Neugründungen zum Einsatz, wenn noch kein Jahresabschluss vorliegt, aber ausreichend Guthaben auf Geschäftskonten nachgewiesen werden kann.

„Für Taxi- und Busunternehmer empfiehlt sich die Bescheinigung durch den Steuerberater. Wir prüfen die Bilanz, berücksichtigen alle Verbindlichkeiten und stellen sicher, dass das Eigenkapital auch nach Abzug von Rückstellungen noch ausreicht. Die Bescheinigung ist dann rechtssicher und von den Genehmigungsbehörden anerkannt.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie wird das Eigenkapital für die Bescheinigung ermittelt?

Die Ermittlung des Eigenkapitals erfolgt auf Basis der aktuellen Bilanz oder — bei unterjährigen Anträgen — einer betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA). Entscheidend ist die Differenz zwischen dem Gesamtvermögen (Aktiva) und den Verbindlichkeiten (Passiva). Das Eigenkapital entspricht dem Reinvermögen des Unternehmens und muss frei verfügbar sein.

Bestandteile des Eigenkapitals

  • Gezeichnetes Kapital (bei GmbH: Stammkapital, bei AG: Grundkapital)
  • Kapitalrücklagen aus Einlagen der Gesellschafter über das Stammkapital hinaus
  • Gewinnrücklagen (gesetzliche, satzungsmäßige, freie Rücklagen)
  • Gewinnvortrag / Verlustvortrag aus Vorjahren
  • Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag des laufenden Geschäftsjahres

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird das Eigenkapital aus dem Kapitalkonto des Inhabers bzw. der Gesellschafter ermittelt. Auch hier gilt: Entnahmen und Verluste mindern das verfügbare Eigenkapital, Einlagen und Gewinne erhöhen es.

Abgrenzung zu nicht anrechenbarem Kapital

Nicht als Eigenkapital anerkannt werden Fremdkapital (Bankdarlehen, Lieferantenverbindlichkeiten), Rückstellungen (z. B. für Steuern oder Pensionen) sowie nur zugesagte, aber noch nicht eingezahlte Einlagen. Auch stille Reserven in Vermögensgegenständen werden nicht berücksichtigt, solange sie nicht in der Bilanz ausgewiesen sind.

Praxis-Tipp

Wer mehrere Fahrzeuge genehmigen lassen möchte, sollte rechtzeitig vor Antragstellung die Eigenkapitalsituation prüfen lassen. Eine kurzfristige Erhöhung des Eigenkapitals durch Gesellschaftereinlagen ist möglich, muss aber vor Ausstellung der Bescheinigung tatsächlich erfolgt und in der Buchhaltung dokumentiert sein.

Wie läuft die Ausstellung der Eigenkapitalbescheinigung ab?

Die Ausstellung der Eigenkapitalbescheinigung erfolgt in mehreren Schritten und erfordert eine gründliche Prüfung der finanziellen Verhältnisse durch den Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder die Bank. Der gesamte Prozess dauert in der Regel zwischen wenigen Tagen und zwei Wochen, abhängig von der Verfügbarkeit der Unterlagen und der Komplexität der Bilanzierung.

Ablauf bei Ausstellung durch Steuerberater

  1. Anfrage und Auftrag – Der Unternehmer beauftragt seinen Steuerberater mit der Ausstellung der Bescheinigung und nennt die Anzahl der zu genehmigenden Fahrzeuge.
  2. Bereitstellung der Unterlagen – Der Steuerberater benötigt die aktuelle Bilanz oder BWA, Kontoauszüge, Gesellschafterlisten und ggf. Nachweise über Einlagen.
  3. Prüfung des Eigenkapitals – Der Steuerberater ermittelt das verfügbare Eigenkapital nach handelsrechtlichen Grundsätzen und gleicht es mit den Mindestanforderungen nach § 13 PBefG ab.
  4. Ausstellung der Bescheinigung – Die Bescheinigung wird auf dem Briefbogen des Steuerberaters erstellt, rechtsverbindlich unterschrieben und gestempelt.
  5. Übergabe an den Mandanten – Der Unternehmer reicht die Bescheinigung zusammen mit den weiteren Genehmigungsunterlagen bei der zuständigen Genehmigungsbehörde (meist Landratsamt oder Bezirksregierung) ein.

Inhalt der Bescheinigung

Die Eigenkapitalbescheinigung muss folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift des Unternehmens, Stichtag der Prüfung, Höhe des nachgewiesenen Eigenkapitals, Bestätigung der finanziellen Leistungsfähigkeit nach § 13 PBefG sowie Name, Berufsbezeichnung und Unterschrift des ausstellenden Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers. Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein.

  • Aktuelle Bilanz oder BWA bereithalten
  • Gesellschafterbeschlüsse über Einlagen (falls erforderlich)
  • Kontoauszüge zur Dokumentation des Guthabens
  • Anzahl der Fahrzeuge und Mindestkapitalbedarf klären
  • Rechtzeitig beauftragen (mindestens 2 Wochen vor Antragstellung)

Was kostet die Eigenkapitalbescheinigung?

Die Kosten für die Ausstellung einer Eigenkapitalbescheinigung richten sich nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBVV) bzw. — bei Wirtschaftsprüfern — nach individueller Honorarvereinbarung. Die Höhe hängt vom Umfang der Prüfung, der Komplexität der Bilanz und dem Gegenstandswert ab.

Übliche Honorarrahmen

Leistung Gegenstandswert Übliches Honorar (netto)
Einfache Bescheinigung (1–2 Fahrzeuge) 9.000 – 14.000 € 150 – 300 €
Mittlere Bescheinigung (3–5 Fahrzeuge) 19.000 – 29.000 € 250 – 450 €
Umfangreiche Bescheinigung (> 5 Fahrzeuge) > 29.000 € 400 – 800 €
Bescheinigung mit zusätzlicher BWA-Erstellung variabel 500 – 1.200 €

Wird die Bescheinigung von der Hausbank ausgestellt, können die Kosten geringer ausfallen, liegen aber meist zwischen 100 und 250 Euro. Allerdings verlangen Banken häufig eine bestehende Geschäftsbeziehung und ausreichende Bonität, sodass diese Variante nicht in allen Fällen verfügbar ist.

Wer seinen Jahresabschluss ohnehin durch einen Steuerberater erstellen lässt, kann die Eigenkapitalbescheinigung oft als Zusatzleistung beauftragen. Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten Steuerberater-Leistungen zu transparenten Festpreisen — die Eigenkapitalbescheinigung kann dort direkt mit dem Jahresabschluss koordiniert werden.

Praxis-Hinweis

Die Kosten für die Eigenkapitalbescheinigung sind als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig. Bei regelmäßigem Bedarf (z. B. bei jährlicher Erweiterung des Fuhrparks) lohnt sich eine langfristige Zusammenarbeit mit einem Steuerberater, der die Bescheinigung routiniert und kostengünstig erstellen kann.

Welche Fehler sollten bei der Eigenkapitalbescheinigung vermieden werden?

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Eigenkapitalbescheinigungen von den Genehmigungsbehörden nicht anerkannt werden oder dass Unternehmer den erforderlichen Kapitalnachweis nicht erbringen können. Die häufigsten Fehler lassen sich jedoch durch sorgfältige Vorbereitung und fachkundige Beratung vermeiden.

Typische Fehlerquellen

  • Bescheinigung ist zu alt – Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein. Eine veraltete Bescheinigung wird von der Behörde abgelehnt.
  • Unzureichendes Eigenkapital – Verluste, hohe Entnahmen oder nicht eingezahltes Stammkapital führen dazu, dass das erforderliche Mindestkapital nicht erreicht wird.
  • Falsche ausstellende Stelle – Nur Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Banken dürfen die Bescheinigung ausstellen. Bescheinigungen von anderen Stellen sind unwirksam.
  • Fehlende Unterschrift oder Stempel – Die Bescheinigung muss rechtsverbindlich unterschrieben und gestempelt sein. Kopien oder E-Mail-Bestätigungen genügen nicht.
  • Eigenkapital nur auf dem Papier – Das Eigenkapital muss tatsächlich verfügbar sein. Nur zugesagte, aber noch nicht eingezahlte Einlagen werden nicht anerkannt.

Achtung bei Verlustjahren

Wer in den Vorjahren Verluste erwirtschaftet hat, muss damit rechnen, dass das Eigenkapital unter die erforderliche Mindestgrenze gefallen ist. In diesem Fall muss vor Antragstellung frisches Kapital durch Gesellschaftereinlagen zugeführt werden — eine Bescheinigung auf Basis unzureichenden Eigenkapitals ist rechtswidrig.

Lösungsansätze bei fehlendem Eigenkapital

Wenn das vorhandene Eigenkapital nicht ausreicht, stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung: Gesellschaftereinlagen (bei GmbH oder Personengesellschaft), Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital (z. B. Rangrücktritt von Gesellschafterdarlehen), Gewinnthesaurierung vor Ausstellung der Bescheinigung oder schrittweise Erweiterung des Fuhrparks, um die Kapitalanforderungen zu senken.

„Viele Taxi- und Busunternehmer planen ihre Fuhrparkerweiterung ohne Blick auf die Eigenkapitalanforderungen. Wer zehn Fahrzeuge genehmigen lassen will, braucht 54.000 Euro Eigenkapital — das ist deutlich mehr, als viele erwarten. Frühzeitige Planung mit dem Steuerberater ist hier entscheidend.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie kann die Eigenkapitalbescheinigung digital abgewickelt werden?

Die digitale Abwicklung der Eigenkapitalbescheinigung spart Zeit und reduziert den organisatorischen Aufwand erheblich. Moderne Steuerberater-Plattformen ermöglichen es, alle erforderlichen Unterlagen online hochzuladen, die Prüfung digital durchzuführen und die Bescheinigung als PDF-Dokument zu erhalten — rechtsverbindlich unterschrieben und zum Ausdrucken für die Genehmigungsbehörde.

Vorteile der digitalen Abwicklung

Zeitersparnis

Keine Terminvereinbarungen, keine Anfahrtswege. Alle Unterlagen werden digital übermittelt, die Bescheinigung steht innerhalb weniger Werktage bereit.

Transparente Kosten

Festpreise für die Bescheinigung, keine versteckten Gebühren. Der Preis steht von Anfang an fest und wird online transparent dargestellt.

Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten Taxi- und Busunternehmern die Möglichkeit, die Eigenkapitalbescheinigung zusammen mit dem Jahresabschluss digital zu beauftragen. Der Ablauf ist einfach: Unterlagen hochladen, Anzahl der Fahrzeuge angeben, Prüfung durch zugelassene Steuerberater, Bescheinigung als PDF erhalten. Die gesamte Kommunikation erfolgt über eine sichere Online-Plattform, koordiniert durch Servet Gündogan und das Büroteam in Stuttgart.

Rechtssicherheit auch bei digitaler Abwicklung

Die digitale Ausstellung der Eigenkapitalbescheinigung ist rechtlich gleichwertig zur klassischen Papierform, solange die Bescheinigung von einem zugelassenen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer rechtsverbindlich unterschrieben ist. Die meisten Genehmigungsbehörden akzeptieren ausgedruckte PDF-Dokumente, solange die Unterschrift und der Stempel deutlich erkennbar sind. Bei Bedarf kann die Bescheinigung auch auf Original-Briefbogen per Post nachgereicht werden.

Digitale Steuerberater-Leistungen

OnlineBilanz verbindet die Qualität und Rechtsverbindlichkeit eines zugelassenen Steuerberaters mit den Vorteilen digitaler Prozesse: transparente Festpreise, schnelle Abwicklung, keine Wartezeiten. Die Eigenkapitalbescheinigung kann als Einzelleistung oder im Paket mit dem Jahresabschluss beauftragt werden.

Häufig gestellte Fragen

Gilt die Eigenkapitalbescheinigung auch für Taxiunternehmer?

Ja, nach § 13 Abs. 1 PBefG müssen auch Taxiunternehmer bei Beantragung der Genehmigung die finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen. Bei einem Taxi beträgt das Mindestkapital 2.500 Euro, bei zwei Fahrzeugen 5.000 Euro. Die Eigenkapitalbescheinigung muss von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer ausgestellt werden.

Kann eine Eigenkapitalbescheinigung rückwirkend ausgestellt werden?

Ja, die Bescheinigung kann auch für zurückliegende Bilanzstichtage ausgestellt werden, sofern die Buchführung ordnungsgemäß ist und die Handelsbilanz vorliegt. Die Genehmigungsbehörde kann jedoch verlangen, dass die Bescheinigung einen aktuellen Stichtag berücksichtigt, der nicht älter als 12 Monate ist.

Was passiert, wenn das Eigenkapital nach Erteilung der Genehmigung sinkt?

Die Genehmigungsbehörde kann nach § 25 PBefG eine erneute Überprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit verlangen. Unterschreitet das Eigenkapital dauerhaft die Mindestanforderungen, kann dies zur Entziehung oder zum Widerruf der Genehmigung führen. Verkehrsunternehmen sollten daher die Kapitalbasis regelmäßig überwachen.

Benötigt ein Einzelunternehmer im Personenverkehr eine Handelsbilanz?

Nur wenn der Einzelunternehmer buchführungspflichtig nach § 238 HGB oder § 140 AO ist. Ist er nicht buchführungspflichtig, kann das Eigenkapital auch auf Basis einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und einer vereinfachten Vermögensaufstellung ermittelt werden. Der Steuerberater prüft, ob die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Bescheinigung erfüllt sind.

Muss die Eigenkapitalbescheinigung jährlich erneuert werden?

Nein, die Bescheinigung wird in der Regel nur bei Erstbeantragung oder bei wesentlichen Änderungen (z. B. Flottenaufstockung, Gesellschafterwechsel) verlangt. Bei besonderen Anlässen oder Zweifeln an der finanziellen Leistungsfähigkeit kann die Genehmigungsbehörde jedoch eine aktualisierte Bescheinigung anfordern.

Können Gesellschafterdarlehen als Eigenkapital anerkannt werden?

Gesellschafterdarlehen zählen grundsätzlich zum Fremdkapital. Nur wenn sie als eigenkapitalersetzend qualifiziert und entsprechend bilanziert sind (z. B. als nachrangiges Darlehen), können sie unter bestimmten Voraussetzungen dem Eigenkapital zugerechnet werden. Die Genehmigungsbehörde und der Steuerberater prüfen dies im Einzelfall.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Personenbeförderungsgesetz (PBefG), Handelsgesetzbuch (HGB), Steuerberatungsgesetz (StBerG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
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  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
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