hallo@onlinebilanz.de 0711 · 968 881 55 Werktags von 10:00 bis 18:00 Uhr erreichbar Steuer-Chat Login
OnlineBilanz
Jahresabschluss
ÜbersichtKosten & FestpreisFristenSelbst feststellenOhne SteuerberaterNach Geschäftsjahr202520242023202220212020
Software
DATEVLexwareLexware OfficesevdeskBuchhaltungsButlerDebitoorAccountableTaxfixMIKAeBilanz-OnlineCollmexTaxpoolMonkeyOfficeSyskaSimbaAgendaAddisonSage 50PapierkramorgaMAXWISO BuchhaltungScopevisioweclappJTL-WawimyebilanzAlle Programme →
Bestandteile
BilanzGewinn- und VerlustrechnungE-BilanzSteuererklärungenOffenlegung UnternehmensregisterFinanzbuchhaltungLohnbuchhaltungBWA
Bilanzarten
EröffnungsbilanzBilanz zum 31.12.ZwischenbilanzLiquidationsbilanzSchlussbilanzHandelsbilanzSteuerbilanzKonzernbilanzUmwandlungsbilanzInsolvenzbilanz
Für wen
GmbHUG (haftungsbeschränkt)GmbH & Co. KGHoldingAGGbRKGOHGVerein & StiftungFreiberuflerGewerbebetriebAlle 69 Branchen
Rechner & Tools
RechtsformrechnerHolding-SteuerrechnerGmbH-AusschüttungUmsatzsteuer-RechnerKleinunternehmer-GrenzeSteuernummer-UmrechnerBehördenbrief-ÜbersetzerFirmenwertschätzungSäumniszuschlag-RechnerGmbH-AusschüttungGründungskostenRückstellungsrechnerFirmenwagenrechnerVerpflegungsmehraufwandFirmenwertschätzungVergleich DATEVVergleich LexwareVergleich LexofficeVergleich sevDesk
Steuerberater & Team
SteuerberatungOnline-SteuerberaterBetriebsprüfungEinspruch FinanzamtInsolvenzberatungFirmenlöschungDas TeamKontakt & SupportAktuellesMandantenportal
hallo@onlinebilanz.de 0711 · 968 881 55 Mo – Do 10:00 – 18:00 Uhraußerhalb: KI-Assistenz am Telefon

Frist läuft?
Ihr Festpreis in 60 Sekunden.

Mehr Leistung, weniger zahlen. Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen: Sie laden Ihre Unterlagen ins Portal, wir bereiten alles vor. Auf Wunsch prüft und übermittelt ein Steuerberater.

  • Fester Ansprechpartner: ein Buchhalter, der Ihr Unternehmen kennt
  • Wechsel oder Import: Ihre bisherige Software wird angebunden
  • Weniger Fehlerrisiko: ein Steuerberater prüft bei Einreichung
  • Festpreis: ab 499,95 € netto pro Jahr zzgl. USt.
Fabian KlementJakob RößDr. Jeannine DinnebierUnsere KooperationspartnerFabian Klement · Jakob Röß · Dr. Jeannine DinnebierSteuerberater · Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Rechtsanwältin
  • Fabian KlementSteuerberater · Wirtschaftsprüfer
  • Jakob RößSteuerberater
  • Dr. Jeannine DinnebierRechtsanwältin

Datum

Lesedauer

14–21 Minuten

OnlineBilanz›Blog›Digitale Steuerberatung Braunschweig

Jahresabschluss Braunschweig: digital

Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Jahresabschluss für GmbHs in Braunschweig, digital erledigt: Mit OnlineBilanz.de erstellen Sie Ihren Jahresabschluss selbst – auf Basis eines KI-gestützten Entwurfs, den Sie prüfen, unterzeichnen und durch Ihre Gesellschafter feststellen lassen. Die technische Übermittlung erfolgt über die Plattform (§ 87d AO). Auf Wunsch prüft und unterzeichnet gegen Aufpreis ein kooperierender Steuerberater. Preis: ab 499,95 € netto (zzgl. USt.).

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für Kundinnen und Kunden. Er führt das Erstgespräch, betreut die Abläufe auf der Plattform und stimmt sich bei beauftragter Prüfung mit dem jeweils beauftragten, kooperierenden Steuerberater ab.

Steuerliche Beratung im Einzelfall erteilen nur die nach dem Steuerberatungsgesetz dazu befugten Personen und Gesellschaften, insbesondere Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer. Stellen Sie den Abschluss selbst fest, stellen wir Software sowie die technische Datenübermittlung nach § 87d AO bereit; Prüfung, Entscheidung und Feststellung obliegen Ihnen. Beauftragen Sie Prüfung und Freigabe, erbringt ein namentlich benannter Steuerberater sämtliche Vorbehaltsaufgaben in eigener beruflicher Verantwortung.

Kurzantwort

GmbHs in Braunschweig dürfen ihren Jahresabschluss selbst erstellen und einreichen – eine Steuerberaterpflicht besteht dafür nicht. Bei OnlineBilanz erhalten Sie einen KI-gestützten Entwurf und prüfen ihn selbst; die Geschäftsführung unterzeichnet (§ 245 HGB), die Gesellschafter stellen fest (§ 42a GmbHG), und die Plattform übernimmt die technische Übermittlung nach § 87d AO. Eine Prüfung und Unterzeichnung durch einen Steuerberater ist optional gegen Aufpreis buchbar. Ab 499,95 € netto (zzgl. USt.).

Was ist digitale Steuerberatung und wie funktioniert sie?

Unter digitaler Steuerberatung versteht man heute zweierlei: steuerberatende Leistungen, die über digitale Kanäle erbracht werden, und Software, mit der Unternehmen ihre Abschluss- und Erklärungspflichten selbst digital erledigen. Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen für Dritte dürfen nach § 3 StBerG nur befugte Steuerberater erbringen – neben Steuerberatern insbesondere Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer. Eine GmbH, die ihren eigenen Jahresabschluss erstellt und einreicht, leistet dagegen keine Hilfe für Dritte und braucht dafür keinen Steuerberater.

OnlineBilanz.de setzt genau hier an: Im Basismodell stellen wir Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf sowie die technische Datenübermittlung nach § 87d AO bereit. Prüfung, Entscheidung und Feststellung liegen bei Ihnen. Wer zusätzliche Sicherheit möchte, beauftragt gegen Aufpreis einen kooperierenden Steuerberater mit Prüfung, Freigabe und Unterzeichnung. Dabei ist es unerheblich, ob Ihre GmbH dem Finanzamt Wilhelmstraße oder Altewiekring zugeordnet ist: Die digitale Abwicklung funktioniert standortunabhängig.

Kernelemente des digitalen Jahresabschlusses

  • KI-gestützter Entwurf: Aus Ihren Buchhaltungsdaten (z. B. DATEV-Export) erzeugt die Software einen Entwurf von Bilanz, GuV und Anhang
  • Eigene Prüfung und Freigabe: Sie kontrollieren den Entwurf und entscheiden über Ansatz und Bewertung
  • Unterzeichnung und Feststellung: Die Geschäftsführung unterzeichnet den Jahresabschluss (§ 245 HGB), die Gesellschafter stellen ihn fest (§ 42a GmbHG)
  • Technische Übermittlung: E-Bilanz und Offenlegungsunterlagen werden über die Plattform technisch übermittelt (§ 87d AO)
  • Optional – Steuerberater-Prüfung: Auf Wunsch gegen Aufpreis, einschließlich Unterzeichnung durch einen namentlich benannten Steuerberater

Wichtig

Rechtsverbindlich wird der Jahresabschluss durch die Unterzeichnung der Geschäftsführung (§ 245 HGB) und die Feststellung durch die Gesellschafter – nicht durch die Unterschrift eines Steuerberaters. Eine Steuerberater-Prüfung ist eine freiwillige Qualitätssicherung, keine gesetzliche Voraussetzung.

Welche Vorteile bietet der digitale Jahresabschluss für GmbHs in Braunschweig?

GmbHs in Braunschweig unterliegen denselben Pflichten wie Kapitalgesellschaften bundesweit: Aufstellung des Jahresabschlusses innerhalb von drei Monaten nach dem Bilanzstichtag (kleine GmbHs: bis zu sechs Monate, § 264 Abs. 1 HGB), Feststellung durch die Gesellschafter innerhalb von acht Monaten (kleine GmbHs: elf Monate, § 42a Abs. 2 GmbHG) und Offenlegung beim Unternehmensregister binnen zwölf Monaten (§ 325 HGB). Ein digitaler Ablauf hilft, diese Fristen ohne Papier und Terminabstimmung einzuhalten.

Zeitersparnis und Flexibilität

Der Kanzleibesuch entfällt. Belege und Buchhaltungsdaten laden Sie hoch, wann es Ihnen passt. Gerade für Geschäftsführer, die neben dem operativen Geschäft auch die Compliance-Pflichten erfüllen müssen, bedeutet das eine spürbare Entlastung. Freigaben laufen digital – ohne Postweg und ohne Terminabstimmung.

Transparente Kostenstruktur

Das Basismodell bei OnlineBilanz kostet ab 499,95 € netto (zzgl. USt.). Eine Steuerberater-Prüfung buchen Sie nur, wenn Sie sie möchten – gegen Aufpreis. Beauftragen Sie dagegen eine Kanzlei mit der vollständigen Erstellung, wird der Jahresabschluss in der Regel nach der StBVV abgerechnet; die Gebühr richtet sich dann nach dem Gegenstandswert (§ 35 StBVV).

Klassische Kanzlei

  • Termine nach Öffnungszeiten
  • Abrechnung meist nach Gegenstandswert (§ 35 StBVV)
  • Belegaustausch häufig per Post oder persönlich
  • Kanzlei erstellt den Abschluss für Sie

Digital mit OnlineBilanz

  • Upload jederzeit möglich
  • Basismodell ab 499,95 € netto (zzgl. USt.)
  • KI-Entwurf, eigene Prüfung und Feststellung
  • Steuerberater-Prüfung optional gegen Aufpreis

Viele GmbH-Geschäftsführer in Braunschweig schätzen vor allem die Planbarkeit: Sie wissen von Anfang an, was der Jahresabschluss kostet und welche Unterlagen noch fehlen.

Wie läuft die digitale Erstellung des Jahresabschlusses ab?

Der Jahresabschluss einer GmbH umfasst Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang (§ 264 Abs. 1 HGB); Kleinstkapitalgesellschaften können auf den Anhang verzichten, wenn sie bestimmte Angaben unter der Bilanz machen. Mittelgroße und große GmbHs erstellen zusätzlich einen Lagebericht. So läuft der digitale Weg bei OnlineBilanz ab:

1. Daten bereitstellen

Sie laden Ihre Buchhaltungsdaten, Kontoauszüge, Inventurlisten und Verträge verschlüsselt hoch. Führen Sie Ihre Finanzbuchhaltung bereits digital, etwa mit DATEV, lassen sich die Daten häufig per Export übernehmen.

2. KI-gestützter Entwurf und eigene Prüfung

Die Software erstellt einen Entwurf des Jahresabschlusses einschließlich typischer Abschlussbuchungen (z. B. Abgrenzungen, Rückstellungen nach § 249 HGB, Abschreibungen). Sie prüfen den Entwurf und entscheiden über Ansatz und Bewertung. Optional prüft auf Wunsch gegen Aufpreis ein kooperierender Steuerberater den Abschluss und gibt ihn frei.

3. Unterzeichnung und Feststellung

Die Geschäftsführung unterzeichnet den Jahresabschluss (§ 245 HGB). Anschließend stellen die Gesellschafter ihn per Beschluss fest (§ 42a GmbHG) – auch digital möglich. Damit ist der Abschluss rechtsverbindlich; die Unterschrift eines Steuerberaters ist dafür nicht erforderlich.

4. Übermittlung und Offenlegung

Über die Plattform werden die E-Bilanz (§ 5b EStG) und die Offenlegungsunterlagen technisch übermittelt (§ 87d AO). Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss binnen zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen (§ 325 HGB); seit dem DiRUG läuft sie über das Unternehmensregister statt über den Bundesanzeiger.

  • Buchhaltungsdaten und Belege digital bereitstellen
  • KI-Entwurf prüfen und freigeben (optional mit Steuerberater-Prüfung gegen Aufpreis)
  • Jahresabschluss durch die Geschäftsführung unterzeichnen (§ 245 HGB)
  • Feststellung durch die Gesellschafter veranlassen (§ 42a GmbHG)
  • Offenlegung beim Unternehmensregister sicherstellen (§ 325 HGB)
  • Fristen im Blick behalten: Aufstellung 3 Monate (klein: 6), Feststellung 8 Monate (klein: 11), Offenlegung 12 Monate

Welche gesetzlichen Pflichten gelten für GmbHs in Braunschweig?

GmbHs mit Sitz in Braunschweig unterliegen bundesweit einheitlichen Vorschriften aus HGB, GmbHG und AO. Die Stadt Braunschweig selbst hat keinen Einfluss auf die materiellen Pflichten – entscheidend sind Rechtsform, Größenklasse und Bilanzstichtag. Nachfolgend die zentralen Anforderungen für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025).

Jahresabschluss und Feststellung

Jede GmbH muss einen Jahresabschluss aufstellen (§ 264 HGB) – innerhalb von drei Monaten nach dem Bilanzstichtag, kleine GmbHs spätestens innerhalb von sechs Monaten, wenn dies einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entspricht. Er umfasst Bilanz, GuV und Anhang. Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB) dürfen auf den Anhang verzichten, wenn sie bestimmte Angaben unter der Bilanz machen. Mittelgroße und große GmbHs müssen zusätzlich einen Lagebericht aufstellen (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB) und ihren Jahresabschluss durch einen Abschlussprüfer prüfen lassen (§ 316 Abs. 1 HGB).

Die Feststellung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss. Die Frist beträgt nach § 42a Abs. 2 GmbHG 8 Monate nach dem Bilanzstichtag, für kleine GmbHs (einschließlich Kleinstkapitalgesellschaften) 11 Monate. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet das: Feststellung bis spätestens 31.08.2026 bzw. 30.11.2026 (kleine GmbH).

Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach § 325 HGB ist der Jahresabschluss binnen 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenzulegen. Für 2025 läuft die Frist also bis 31.12.2026. Die Offenlegung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister.

Ordnungsgeld

Bei versäumter Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Zunächst wird ein Ordnungsgeld angedroht und eine Nachfrist von sechs Wochen gesetzt. Wird die Offenlegung nicht innerhalb dieser Frist nachgeholt, wird das Ordnungsgeld festgesetzt – in der Regel zwischen 2.500 und 25.000 Euro. Das Verfahren kann wiederholt werden.

Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung

Parallel zum handelsrechtlichen Jahresabschluss ist die steuerliche Gewinnermittlung als E-Bilanz zu übermitteln (§ 5b EStG) und die Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung abzugeben. Für den Veranlagungszeitraum 2025 gilt: Wer selbst abgibt, muss bis 31.07.2026 einreichen (§ 149 Abs. 2 AO). Wird ein Steuerberater mit der Erstellung beauftragt, verlängert sich die Frist bis zum letzten Tag des Februars des übernächsten Jahres (§ 149 Abs. 3 AO); da der 28.02.2027 ein Sonntag ist, endet sie am 01.03.2027 (§ 108 Abs. 3 AO).

Pflicht Rechtsgrundlage Frist (Bilanzstichtag 31.12.2025) Folge bei Verstoß
Jahresabschluss aufstellen § 264 Abs. 1 HGB 3 Monate (31.03.2026); kleine GmbH bis 6 Monate (30.06.2026) Haftungsrisiko Geschäftsführung
Feststellung durch Gesellschafter § 42a Abs. 2 GmbHG 8 Monate (31.08.2026); kleine GmbH 11 Monate (30.11.2026) Offenlegungsfrist gefährdet, Haftungsrisiko
Offenlegung Unternehmensregister § 325 HGB 12 Monate (bis 31.12.2026) Ordnungsgeld 2.500–25.000 € nach 6-wöchiger Nachfrist (§ 335 HGB)
Körperschaftsteuererklärung § 31 KStG, § 149 AO 31.07.2026 (selbst); 01.03.2027 (mit StB) Verspätungszuschlag (§ 152 AO), Schätzung
Gewerbesteuererklärung § 14a GewStG, § 149 AO 31.07.2026 (selbst); 01.03.2027 (mit StB) Verspätungszuschlag (§ 152 AO), Schätzung

Welche Größenklasse hat Ihre GmbH und welche Offenlegungspflichten gelten?

Die Größenklasse Ihrer GmbH bestimmt Umfang und Detailtiefe des Jahresabschlusses sowie der Offenlegung. § 267 HGB definiert drei Größenklassen (klein, mittelgroß, groß), § 267a HGB zusätzlich die Kleinstkapitalgesellschaft. Entscheidend sind drei Schwellenwerte: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitnehmerzahl. Zwei der drei Merkmale müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden.

Größenklassen nach § 267 und § 267a HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer Lagebericht Offenlegungsumfang
Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a) ≤ 450.000 € ≤ 900.000 € ≤ 10 Nein Bilanz; Hinterlegung statt Veröffentlichung möglich (§ 326 Abs. 2 HGB)
Kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1) ≤ 7,5 Mio. € ≤ 15 Mio. € ≤ 50 Nein Bilanz und Anhang (keine GuV, § 326 Abs. 1 HGB)
Mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2) ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250 Ja Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, Bestätigungsvermerk (Erleichterungen nach § 327 HGB)
Große Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3) > 25 Mio. € > 50 Mio. € > 250 Ja Vollständig: Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, Bestätigungsvermerk

Kleinstkapitalgesellschaften profitieren von umfangreichen Erleichterungen: Sie dürfen den Anhang durch Angaben unter der Bilanz ersetzen, müssen die GuV nicht offenlegen und können ihre Bilanz beim Unternehmensregister hinterlegen statt veröffentlichen. Kleine GmbHs legen nur Bilanz und Anhang offen. Mittelgroße und große GmbHs müssen einen Lagebericht aufstellen (§ 289 HGB) und unterliegen der Pflicht zur Abschlussprüfung (§ 316 Abs. 1 HGB).

Praxistipp

Prüfen Sie jährlich, ob Ihre GmbH weiterhin die Schwellenwerte einhält. Ein Wechsel der Größenklasse – etwa durch Umsatzwachstum oder Mitarbeiteraufbau – zieht erweiterte Offenlegungs- und ggf. Prüfungspflichten nach sich. Behalten Sie die Schwellenwerte daher rechtzeitig vor dem Abschlussstichtag im Blick.

Wie sicher sind Ihre Daten beim digitalen Jahresabschluss?

Bei OnlineBilanz werden Ihre Daten zur Bereitstellung der Software und der technischen Übermittlung nach den Vorgaben der DSGVO verarbeitet, einschließlich technischer und organisatorischer Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO. Beauftragen Sie zusätzlich eine Steuerberater-Prüfung, unterliegt der Steuerberater der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht (§ 57 Abs. 1 StBerG) und ist für die Verarbeitung im Rahmen seines Auftrags selbst Verantwortlicher im Sinne der DSGVO – kein Auftragsverarbeiter (§ 11 Abs. 2 StBerG).

Verschlüsselung und Zugriffsschutz

Achten Sie bei jeder Plattform auf verschlüsselte Übertragung (TLS), verschlüsselte Speicherung und Zwei-Faktor-Authentifizierung. Der Zugriff auf Ihre Unterlagen sollte ausschließlich berechtigten Personen offenstehen – Ihnen selbst und, falls beauftragt, dem prüfenden Steuerberater.

Rechenzentren in Deutschland und DSGVO-Konformität

Achten Sie darauf, dass die Plattform Rechenzentren in Deutschland oder der EU nutzt. Damit unterliegen Ihre Daten der DSGVO und deutschen Datenschutzstandards.

  • Verschlüsselte Übertragung: TLS für alle Datenübertragungen
  • Verschlüsselte Speicherung: Ablage der Daten in gesicherten Rechenzentren
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung: Schutz vor unbefugtem Zugriff
  • Revisionssichere Archivierung: GoBD-konforme Aufbewahrung steuerrelevanter Dokumente
  • Verschwiegenheitspflicht § 57 StBerG: gilt für den Steuerberater, wenn Sie eine Prüfung beauftragen

GoBD-Konformität und Aufbewahrungspflichten

Digitale Buchführungs- und Abschlusslösungen müssen die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) einhalten. Das bedeutet: Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit und Verfügbarkeit aller aufbewahrungspflichtigen Unterlagen über die gesetzlichen Fristen des § 147 AO – zehn Jahre für Bücher, Inventare und Jahresabschlüsse, acht Jahre für Buchungsbelege.

Was kostet der digitale Jahresabschluss für GmbHs?

Bei OnlineBilanz.de gibt es zwei Modelle in einem Portal: Im Basismodell erstellen Sie Ihren Jahresabschluss selbst – mit KI-gestütztem Entwurf, eigener Prüfung, Feststellung durch die Gesellschafter und technischer Übermittlung nach § 87d AO – ab 499,95 € netto (zzgl. USt.). Möchten Sie zusätzliche Sicherheit, prüft und unterzeichnet auf Wunsch ein kooperierender Steuerberater den Abschluss gegen Aufpreis.

Basismodell vs. Abrechnung nach StBVV

Beauftragen Sie eine Kanzlei mit der vollständigen Erstellung, richtet sich die Vergütung grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Für den Jahresabschluss ist das eine Wertgebühr nach dem Gegenstandswert (§ 35 StBVV); abweichende Vergütungsvereinbarungen sind in Textform möglich (§ 4 StBVV). Im Basismodell zahlen Sie dagegen für Software und technische Übermittlung – die Entscheidungen treffen Sie selbst.

Kostenfaktoren beim Jahresabschluss

  • Größenklasse: Kleinst- und kleine GmbHs haben weniger Pflichtbestandteile als mittelgroße oder große GmbHs
  • Qualität der Buchhaltung: Vollständige, sauber abgestimmte Daten sparen Zeit
  • Optionale Steuerberater-Prüfung: gegen Aufpreis zubuchbar
  • Zusatzleistungen: Lagebericht, Steuererklärungen, Bescheinigungen

Basismodell: selbst feststellen

  • KI-gestützter Jahresabschlussentwurf
  • Eigene Prüfung, Unterzeichnung und Feststellung
  • Technische Übermittlung (§ 87d AO)
  • Ab 499,95 € netto (zzgl. USt.)

Mit Steuerberater-Prüfung

  • Alle Leistungen des Basismodells
  • Prüfung, Freigabe und Unterzeichnung durch einen namentlich benannten Steuerberater
  • Vorbehaltsaufgaben in eigener beruflicher Verantwortung des Steuerberaters
  • Gegen Aufpreis

Transparenz

Vergleichen Sie nicht nur den Preis, sondern auch den Leistungsumfang: Ist die technische Übermittlung inbegriffen? Ist eine Steuerberater-Prüfung enthalten oder optional? Wird die Körperschaftsteuererklärung separat berechnet?

Digitaler Jahresabschluss oder lokale Kanzlei in Braunschweig – was passt besser?

Die Entscheidung zwischen dem digitalen Weg und einer klassischen Kanzlei in Braunschweig hängt von Ihren Prioritäten ab. Beide Modelle haben ihre Berechtigung. Entscheidend ist, ob Sie den Abschluss selbst verantworten möchten oder eine vollständige Erstellung durch einen Steuerberater wünschen – nach § 3 StBerG neben Steuerberatern etwa auch Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer.

Wann ist eine lokale Kanzlei sinnvoll?

Eine lokale Kanzlei in Braunschweig kann sinnvoll sein, wenn Sie regelmäßigen persönlichen Austausch bevorzugen, komplexe Sonderfälle haben (z. B. Beteiligungen, Umstrukturierungen, internationale Sachverhalte) oder bereits eine gewachsene Vertrauensbeziehung pflegen. Auch bei anlassbezogener Beratung – etwa vor Gesellschafterversammlungen oder bei Betriebsprüfungen – kann räumliche Nähe von Vorteil sein.

Wann ist der digitale Weg die bessere Wahl?

Der digitale Weg eignet sich besonders für GmbHs mit sauber geführter, digitaler Buchhaltung, die ihren Abschluss selbst verantworten möchten und Wert auf einen klaren Preis legen. Wer zusätzliche Sicherheit möchte, kombiniert den Selbst-Weg mit einer optionalen Steuerberater-Prüfung gegen Aufpreis.

Lokale Kanzlei Braunschweig

  • Persönlicher Vor-Ort-Termin möglich
  • Gewachsene Vertrauensbeziehung
  • Regionale Vernetzung (IHK, Verbände)
  • Abrechnung meist nach StBVV (Gegenstandswert)
  • Kanzlei erstellt den Abschluss vollständig

Digital mit OnlineBilanz

  • Ortsunabhängig, Upload jederzeit
  • Ab 499,95 € netto (zzgl. USt.)
  • KI-Entwurf, eigene Prüfung und Feststellung
  • Steuerberater-Prüfung optional gegen Aufpreis
  • Technische Übermittlung nach § 87d AO

Viele GmbH-Geschäftsführer entscheiden sich für den digitalen Weg, weil sie Planbarkeit und Effizienz schätzen. Gerade jüngere Unternehmen mit digitaler Buchhaltung profitieren von klaren, nachvollziehbaren Abläufen.

Letztlich ist die Wahl keine Entweder-oder-Entscheidung: Manche Kanzleien nutzen selbst digitale Werkzeuge, und wer den Abschluss selbst erstellt, kann eine Steuerberater-Prüfung hinzubuchen. Entscheidend ist, dass Sie Ihre Fristen sicher einhalten und den Weg wählen, der zu Ihrer GmbH passt.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich meinen bestehenden Steuerberater in Braunschweig mit einem digitalen Anbieter kombinieren?

Grundsätzlich ja, sofern die Zuständigkeiten klar geregelt sind. Manche Unternehmen nutzen den lokalen Steuerberater für die laufende Buchhaltung und einen digitalen Anbieter wie OnlineBilanz für den Jahresabschluss. Wichtig ist eine saubere Abstimmung, damit keine Doppelbearbeitung entsteht und alle gesetzlichen Fristen eingehalten werden.

Welche Unterlagen muss ich für den digitalen Jahresabschluss bereitstellen?

In der Regel: Summen- und Saldenliste bzw. Kontenblätter (z. B. als DATEV-Export), Bankbelege, Verträge, Inventurlisten und Gesellschafterbeschlüsse. Die Unterlagen werden digital hochgeladen – als PDF oder Datenexport. Die Software zeigt fehlende Angaben an; beauftragen Sie eine Steuerberater-Prüfung, fordert der Steuerberater gegebenenfalls weitere Unterlagen nach.

Gibt es in Braunschweig Besonderheiten bei der GmbH-Besteuerung?

Nein, die steuerlichen und handelsrechtlichen Pflichten einer GmbH gelten bundesweit einheitlich. Entscheidend sind § 264 HGB (Aufstellung des Jahresabschlusses), § 42a GmbHG (Feststellung) und § 325 HGB (Offenlegung). Regionale Unterschiede gibt es lediglich beim Gewerbesteuer-Hebesatz der Stadt Braunschweig, nicht jedoch bei Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist versäume?

Das Bundesamt für Justiz droht zunächst ein Ordnungsgeld an und setzt eine Nachfrist von sechs Wochen (§ 335 HGB). Wird die Offenlegung nicht innerhalb dieser Frist nachgeholt, wird das Ordnungsgeld festgesetzt – in der Regel zwischen 2.500 und 25.000 Euro; das Verfahren kann wiederholt werden. Die Offenlegung muss spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag erfolgen – bei Bilanzstichtag 31.12.2025 also bis 31.12.2026.

Kann ich bei einem digitalen Anbieter auch telefonisch oder persönlich Rückfragen stellen?

Ja. Neben E-Mail sind in der Regel auch Telefon- und Videotermine möglich. Bei OnlineBilanz ist Servet Gündogan als Büroleiter in Stuttgart erster Ansprechpartner; bei beauftragter Prüfung stimmt er sich mit dem kooperierenden Steuerberater ab.

Wie lange dauert die digitale Erstellung eines Jahresabschlusses?

Das hängt vor allem von der Qualität Ihrer Buchhaltung ab. Liegen alle Daten vollständig vor, kann der KI-gestützte Entwurf zeitnah erstellt werden; hinzu kommt die Zeit für Ihre eigene Prüfung und – falls beauftragt – für die Steuerberater-Prüfung. Unterzeichnung, Feststellung und Offenlegung können direkt im Anschluss erfolgen.

Hinweis: Dieser Artikel dient allgemeinen Informationszwecken. Steuerliche Beratung im Einzelfall erteilen nur die nach dem Steuerberatungsgesetz dazu befugten Personen und Gesellschaften, insbesondere Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer. Stellen Sie den Abschluss selbst fest, stellen wir Software sowie die technische Datenübermittlung nach § 87d AO bereit; Prüfung, Entscheidung und Feststellung obliegen Ihnen. Beauftragen Sie Prüfung und Freigabe, erbringt ein namentlich benannter Steuerberater sämtliche Vorbehaltsaufgaben in eigener beruflicher Verantwortung. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Unternehmensregister, Steuerberatungsgesetz (StBerG). Nächste redaktionelle Prüfung: April 2027.

Ben
Ben
KI-Assistenz
Kennenlerntermin15 Min · Raphael Diener