Digital-Festpreis-Dauermandat 2026: Transparenz & Effizienz
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Ein Digital-Festpreis-Dauermandat verbindet die fachliche Expertise zugelassener Steuerberater mit moderner Software-Unterstützung und transparenten, jährlich kalkulierbaren Kosten. Geschäftsführer von GmbH und UG profitieren von digitaler Dokumentenablage, Online-Kommunikation und klaren Preismodellen – ohne versteckte Gebühren oder unerwartete Stundensatz-Abrechnungen. Dieser Artikel zeigt, wie das Modell funktioniert, wann es sich lohnt und worauf Sie bei der Auswahl einer digitalen Steuerberater-Plattform achten sollten.
Kurzantwort
Ein Digital-Festpreis-Dauermandat ist eine langfristige Zusammenarbeit zwischen GmbH bzw. UG und einem Steuerberater, bei der sämtliche Leistungen (Jahresabschluss, Offenlegung, laufende Beratung) digital koordiniert und zu einem vorab vereinbarten Festpreis abgerechnet werden. Der Geschäftsführer erhält über ein Mandanten-Portal Zugriff auf alle Dokumente, Fristen und Aufgaben, während der Steuerberater den Jahresabschluss rechtsverbindlich erstellt und unterzeichnet. So entsteht Planbarkeit bei Kosten und Terminen – ohne Überraschungen.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist ein Digital-Festpreis-Dauermandat?
- Rechtliche Grundlagen: Jahresabschluss und Offenlegung
- Vorteile des Digital-Festpreis-Modells für GmbH und UG
- Wie funktioniert ein digitales Dauermandat in der Praxis?
- Kostenrechner und Preismodelle: Wie wird der Festpreis berechnet?
- Welche Funktionen bietet ein Mandanten-Portal?
- Wann lohnt sich der Wechsel zu einem Digital-Festpreis-Dauermandat?
- Auswahlkriterien: Worauf sollten GmbH-Geschäftsführer achten?
- Wie läuft die Zusammenarbeit mit OnlineBilanz konkret ab?
Was ist ein Digital-Festpreis-Dauermandat?
Ein Digital-Festpreis-Dauermandat verbindet die fachliche Verantwortung eines zugelassenen Steuerberaters mit den Vorteilen digitaler Plattformen: transparente Festpreise, strukturierte Online-Kommunikation und planbare Kosten. Anders als bei klassischen Kanzleimodellen mit stundenbasierter Abrechnung nach RVG oder StBVV wissen Sie als Geschäftsführer bereits vor Mandatsbeginn, welche Kosten für Buchhaltung, Jahresabschluss und Offenlegung anfallen.
Das Dauermandat umfasst typischerweise alle laufenden steuerlichen Pflichten einer GmbH oder UG: Finanzbuchhaltung, Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnbuchhaltung, Jahresabschluss nach § 264 HGB, Körperschaftsteuererklärung und Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB. Die digitale Abwicklung erfolgt über ein Mandanten-Portal, in dem Belege hochgeladen, Auswertungen abgerufen und Rückfragen beantwortet werden.
Hinweis
Rechtsverbindlichkeit: Der Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater geprüft und unterzeichnet – rechtlich gleichwertig zur klassischen Papierkanzlei, aber mit transparenten Festpreisen und digitaler Koordination.
Abgrenzung zu stundenbasierter Abrechnung
In klassischen Kanzleien erfolgt die Abrechnung meist nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) mit Mittelgebühren oder individuellen Honorarvereinbarungen. Je nach Komplexität und Bearbeitungszeit variieren die Kosten erheblich. Ein Digital-Festpreis-Dauermandat definiert hingegen vorab einen Paketpreis je Wirtschaftsjahr – meist abhängig von messbaren Kriterien wie Belegnanzahl, Umsatz oder Mitarbeiterzahl. Für Geschäftsführer bedeutet das: planbare Liquidität und keine Überraschungen bei der Rechnung.
Rechtliche Grundlagen: Jahresabschluss und Offenlegung
Jede GmbH und UG (haftungsbeschränkt) ist nach § 242 HGB zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Dieser besteht mindestens aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung; bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften kommt zusätzlich ein Anhang hinzu (§ 264 Abs. 1 HGB). Die Gesellschafter müssen den Jahresabschluss binnen elf Monaten (kleine Kapitalgesellschaften) bzw. acht Monaten (mittel/große Kapitalgesellschaften) nach Bilanzstichtag feststellen (§ 42a GmbHG).
Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften den festgestellten Jahresabschluss binnen zwölf Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen. Seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, in Kraft seit 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister – nicht mehr über den Bundesanzeiger. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB in Höhe von mindestens 500 Euro bis maximal 25.000 Euro.
| Rechtsgrundlage | Pflicht | Frist |
|---|---|---|
| § 242 HGB | Aufstellung Jahresabschluss | unverzüglich nach Geschäftsjahr |
| § 42a GmbHG | Feststellung durch Gesellschafter | 8 bzw. 11 Monate nach Stichtag |
| § 325 HGB | Offenlegung Unternehmensregister | 12 Monate nach Stichtag |
| § 335 HGB | Ordnungsgeld bei Versäumnis | 500 – 25.000 EUR |
„Viele Mandate kommen zu uns, weil Offenlegungsfristen versäumt wurden oder die bisherige Kanzlei keine digitale Schnittstelle zum Unternehmensregister anbietet. Ein Festpreis-Dauermandat schließt die Offenlegung mit ein – ohne Zusatzrechnung.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Vorteile des Digital-Festpreis-Modells für GmbH und UG
Ein digital organisiertes Festpreis-Dauermandat bietet Geschäftsführern mehrere strukturelle Vorteile gegenüber klassischen Kanzleimodellen. Im Mittelpunkt stehen Transparenz, Planbarkeit und Zeitersparnis – ohne Abstriche bei der fachlichen Qualität.
Transparente Festpreise statt variabler Honorare
In klassischen Steuerberatungskanzleien erfolgt die Abrechnung oft nach Zeitaufwand oder Mittelgebühren gemäß StBVV. Die Endrechnung hängt von der Komplexität, Rückfragen und internen Bearbeitungsprozessen ab. Ein Festpreis-Modell kalkuliert hingegen einen Pauschalpreis – meist abhängig von messbaren Parametern wie Belegvolumen, Umsatz, Mitarbeiterzahl oder Banktransaktionen. Sie wissen als Mandant vorab, welche monatlichen oder jährlichen Kosten anfallen.
Klassische Kanzlei
- Abrechnung nach StBVV oder Zeitaufwand
- Variable Honorare je nach Komplexität
- Unklare Endrechnung bis Rechnungsstellung
- Mögliche Nachforderungen bei Mehraufwand
Digital-Festpreis-Dauermandat
- Transparenter Pauschalpreis vorab
- Monatliche oder jährliche Festbeträge
- Planbare Liquidität ohne Überraschungen
- Offenlegung und Jahresabschluss inklusive
Digitale Zusammenarbeit spart Zeit
Belege werden per Upload oder Schnittstelle (DATEV Unternehmen online, lexoffice, sevDesk etc.) übermittelt. Rückfragen erfolgen über das Mandanten-Portal, ohne Telefon-Ping-Pong oder verschwundene E-Mails. Auswertungen wie BWA, Umsatzsteuervoranmeldungen oder Saldenbestätigungen stehen jederzeit digital bereit. Das reduziert Wartezeiten und vermeidet Medienbrüche.
Hinweis
Praxis-Tipp: Achten Sie bei der Kanzlei-Wahl darauf, dass das Mandanten-Portal direkte Statusübersicht bietet – etwa zur Bearbeitungsphase des Jahresabschlusses, anstehenden Fristen oder offenen Belegen.
Wie funktioniert ein digitales Dauermandat in der Praxis?
Der Ablauf eines Digital-Festpreis-Dauermandats ist klar strukturiert und folgt einem wiederkehrenden Jahresrhythmus. Im Folgenden werden die typischen Phasen von Mandatsbeginn bis zur Offenlegung dargestellt.
Phase 1: Mandatierung und Onboarding
Nach Auftragserteilung erhalten Sie Zugang zum Mandanten-Portal. Dort hinterlegen Sie Stammdaten (Handelsregisterdaten, Gesellschafterliste, Bankvollmachten, ELSTER-Zertifikate). Die bisherige Buchhaltung – etwa vom Vorgängersteuerberater – wird per DATEV-Export übernommen. Ein strukturierter Onboarding-Prozess stellt sicher, dass alle steuerlich relevanten Informationen vollständig vorliegen.
Phase 2: Laufende Finanzbuchhaltung
Monatsweise übermitteln Sie Belege, Kontoauszüge und ggf. Lohndaten. Das Steuerberater-Team bucht, erstellt Umsatzsteuervoranmeldungen nach § 18 UStG, übermittelt diese an ELSTER und stellt Ihnen die BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) sowie Summen- und Saldenliste bereit. Bei Rückfragen erfolgt die Kommunikation über das Portal – ohne Medienbruch.
Phase 3: Jahresabschluss und Feststellung
Nach Jahresende erstellt der zugelassene Steuerberater den Jahresabschluss gemäß § 242 HGB, § 264 HGB. Dieser wird Ihnen zur Prüfung vorgelegt. Sie leiten ihn an die Gesellschafterversammlung weiter, die ihn binnen der Frist nach § 42a GmbHG feststellt (elf Monate bei kleinen, acht Monate bei mittelgroßen/großen Kapitalgesellschaften). Nach Feststellung unterzeichnet der Steuerberater rechtsverbindlich.
Phase 4: Offenlegung beim Unternehmensregister
Der festgestellte Jahresabschluss wird elektronisch beim Unternehmensregister nach § 325 HGB eingereicht – zwingend binnen zwölf Monaten nach Bilanzstichtag. Seit DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister. Ein Festpreis-Dauermandat umfasst diese Leistung ohne Zusatzrechnung.
-
Stammdaten und DATEV-Export im Mandanten-Portal hinterlegen
-
Belege monatlich hochladen oder per Schnittstelle übermitteln
-
BWA und USt-Voranmeldungen digital abrufen
-
Jahresabschluss prüfen und Gesellschafterversammlung einberufen
-
Feststellungsbeschluss dokumentieren (§ 42a GmbHG)
-
Offenlegung beim Unternehmensregister sicherstellen (§ 325 HGB)
Kostenrechner und Preismodelle: Wie wird der Festpreis berechnet?
Die Höhe des Festpreises richtet sich nach objektiven, messbaren Kriterien. Üblich sind Parameter wie Beleganzahl pro Monat, Jahresumsatz, Anzahl Bankkonten, Mitarbeiterzahl oder Komplexitätsstufen (z. B. GmbH mit mehreren Gesellschaftern, Organschaft, Beteiligungen). Seriöse Plattformen bieten einen Online-Kostenrechner, der nach Eingabe dieser Kennzahlen sofort einen transparenten Paketpreis ausgibt.
Typische Preisparameter im Überblick
- Belegvolumen: Anzahl Buchungen pro Monat (z. B. 50, 100, 200+ Belege)
- Jahresumsatz: Umsatzschwellen (z. B. bis 100 T€, bis 500 T€, bis 2 Mio. €)
- Mitarbeiterzahl: Anzahl sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter (Lohnbuchhaltung)
- Komplexität: Beteiligungen, Organschaft, mehrere Geschäftsbereiche
- Zusatzleistungen: Lohnbuchhaltung, Steuererklärungen für Gesellschafter, Betriebsprüfungs-Begleitung
„Ein transparenter Kostenrechner schafft Vertrauen. Mandanten sehen vorab, welche Leistungen im Festpreis enthalten sind – Buchhaltung, Jahresabschluss, Offenlegung – ohne versteckte Gebühren. Das ist gelebte Transparenz.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Der Online-Kostenrechner liefert binnen Sekunden ein individuelles Angebot – abgestimmt auf Belegvolumen, Umsatz und Mitarbeiterzahl.
Welche Funktionen bietet ein Mandanten-Portal?
Das Mandanten-Portal bildet das digitale Herzstück des Dauermandats. Es ersetzt Papierordner, E-Mail-Anhänge und Telefonate durch eine zentrale, strukturierte Plattform. Alle Beteiligten – Geschäftsführer, Büroleiter und Steuerberater-Team – arbeiten auf derselben Datenbasis.
Kernfunktionen im Überblick
- Beleg-Upload: Drag-and-Drop-Upload von Rechnungen, Kontoauszügen, Verträgen; automatische OCR-Erkennung und Vorkontierung
- Statusübersicht: Übersicht offener Belege, anstehender Fristen (z. B. USt-Voranmeldung, Jahresabschluss), Bearbeitungsstand
- Auswertungen: Jederzeit Zugriff auf aktuelle BWA, Summen- und Saldenliste, Umsatzsteuervoranmeldungen, E-Bilanz
- Kommunikation: Integrierte Nachrichtenfunktion für Rückfragen – mit automatischer Zuordnung zu Belegen oder Buchungsperioden
- Dokumentenablage: Archivierung aller steuerlich relevanten Dokumente gemäß GoBD, revisionssicher und GoBD-konform
- Schnittstellen: Anbindung an DATEV, lexoffice, sevDesk, Banking-APIs für automatischen Bankdatenimport
Hinweis
GoBD-Konformität: Ein professionelles Mandanten-Portal erfüllt die Anforderungen der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form). Belege sind revisionssicher archiviert, Änderungen werden protokolliert.
Vorteile für den Geschäftsführer
Sie behalten jederzeit den Überblick – ohne Anruf beim Steuerberater. Anstehende Fristen (z. B. Gesellschafterbeschluss zur Feststellung nach § 42a GmbHG, Offenlegungsfrist § 325 HGB) werden automatisch angezeigt. Auswertungen stehen sofort bereit, etwa für Bankgespräche oder Gesellschafterversammlungen. Das spart Zeit und vermeidet Rückfragen.
Wann lohnt sich der Wechsel zu einem Digital-Festpreis-Dauermandat?
Ein Kanzleiwechsel ist eine strategische Entscheidung. Sie lohnt sich besonders dann, wenn die bisherige Zusammenarbeit von Intransparenz, langen Wartezeiten oder unklaren Kosten geprägt ist. Im Folgenden werden typische Wechselmotive und Praxisfälle dargestellt.
Typische Wechselmotive
- Intransparente Honorare: Endrechnung weicht deutlich vom Kostenvoranschlag ab; Nachforderungen ohne Erklärung
- Versäumte Fristen: Jahresabschluss wird nicht rechtzeitig erstellt; Offenlegungsfrist nach § 325 HGB versäumt; Ordnungsgeld nach § 335 HGB droht
- Fehlende Digitalisierung: Belege müssen per Post oder E-Mail geschickt werden; keine Online-Auswertungen; kein Mandanten-Portal
- Lange Wartezeiten: Rückfragen werden verzögert beantwortet; BWA liegt erst Wochen nach Monatsende vor; Jahresabschluss zieht sich über Monate
- Unklare Verantwortung: Nicht klar, ob Jahresabschluss vom Steuerberater unterzeichnet wird oder nur als Entwurf gilt
Achtung
Achtung Ordnungsgeld: Wird die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB versäumt, leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein (§ 335 HGB). Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro, kann aber bis zu 25.000 Euro betragen – und ist keine Betriebsausgabe.
Praxisfall: Versäumte Offenlegung und Ordnungsgeld
Eine mittelgroße GmbH (Bilanzstichtag 31.12.2024) hatte den Jahresabschluss erst im Dezember 2025 fertiggestellt – zu spät für die Offenlegungsfrist 31.12.2025 nach § 325 HGB. Das Bundesamt für Justiz verhängte ein Ordnungsgeld von 2.500 Euro. Der Geschäftsführer wechselte daraufhin zu einem Digital-Festpreis-Dauermandat mit automatischer Fristenüberwachung und inkludierter Offenlegung. Seitdem keine versäumten Fristen mehr.
„Viele Mandate suchen uns auf, nachdem die alte Kanzlei Fristen versäumt hat. Wir übernehmen dann das Mandat, erstellen den Jahresabschluss zügig und legen beim Unternehmensregister offen – inklusive Dokumentation für das Ordnungsgeldverfahren.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Ein Wechsel ist auch während des laufenden Geschäftsjahres möglich. Die Buchhaltung wird per DATEV-Export übernommen, die Abstimmung mit der alten Kanzlei koordiniert das neue Steuerberater-Team. Typische Wechselfristen liegen zum Jahresende oder nach Feststellung des Jahresabschlusses, um Doppelarbeiten zu vermeiden.
Auswahlkriterien: Worauf sollten GmbH-Geschäftsführer achten?
Die Wahl der Steuerberatungsplattform ist eine langfristige Entscheidung. Neben dem Festpreis-Modell sollten Geschäftsführer weitere Qualitätskriterien prüfen, um sicherzustellen, dass die fachliche Verantwortung, digitale Infrastruktur und Servicequalität den Anforderungen entsprechen.
Fachliche Qualifikation und Haftung
Prüfen Sie, ob der Jahresabschluss von einem zugelassenen Steuerberater unterzeichnet wird (nicht nur erstellt). Nur dann besteht die volle Berufshaftung nach § 67 StBerG. Plattformen, die lediglich Software oder Vorlagen anbieten, erfüllen nicht die Anforderungen an einen rechtsverbindlichen Jahresabschluss nach § 264 HGB.
Transparenz und Festpreismodell
Ein seriöses Festpreis-Modell definiert vorab, welche Leistungen enthalten sind: Buchhaltung, USt-Voranmeldung, Jahresabschluss, Offenlegung. Zusatzleistungen (z. B. Lohnbuchhaltung, Betriebsprüfung, Gesellschafter-Steuererklärungen) sollten klar ausgewiesen sein. Ein Online-Kostenrechner liefert Transparenz, bevor Sie das Mandat erteilen.
Mandanten-Portal und Schnittstellen
Das Portal sollte Beleg-Upload, Statusübersicht, Auswertungen (BWA, SuSa, USt-VA) und sichere Kommunikation bieten. Ideal sind Schnittstellen zu Banking-APIs (automatischer Kontoauszug), DATEV, lexoffice oder sevDesk. Achten Sie auf GoBD-Konformität der Belegarchivierung.
Fristenmanagement und Offenlegung
Eine professionelle Plattform überwacht automatisch die Fristen nach § 42a GmbHG (Feststellung) und § 325 HGB (Offenlegung). Die Offenlegung beim Unternehmensregister sollte im Festpreis enthalten sein – nicht als Zusatzleistung mit Aufpreis.
| Kriterium | Worauf achten? | Risiko bei Nicht-Erfüllung |
|---|---|---|
| Zugelassener Steuerberater | Jahresabschluss wird von StB unterzeichnet | Keine Berufshaftung, rechtlich angreifbar |
| Festpreis-Transparenz | Kostenrechner vorab, alle Leistungen klar definiert | Unkalkulierbare Kosten, Nachforderungen |
| Mandanten-Portal | GoBD-konform, Schnittstellen, Auswertungen jederzeit | Medienbrüche, Zeitverlust, fehlende Übersicht |
| Fristenmanagement | Automatische Überwachung § 42a, § 325 HGB | Ordnungsgeld § 335 HGB, rechtliche Risiken |
| Offenlegung inklusive | Offenlegung beim Unternehmensregister ohne Aufpreis | Zusatzkosten, versäumte Fristen |
OnlineBilanz verbindet als Steuerberater-Plattform alle genannten Kriterien: zugelassene Steuerberater, transparente Festpreise, GoBD-konformes Mandanten-Portal, automatisches Fristenmanagement und Offenlegung beim Unternehmensregister – alles aus einer Hand, digital koordiniert durch Servet Gündogan und das Steuerberater-Team.
Wie läuft die Zusammenarbeit mit OnlineBilanz konkret ab?
OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform, die Geschäftsführern von GmbH und UG einen rechtsverbindlichen Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater bietet – digital koordiniert, mit transparenten Festpreisen und ohne Wartezeiten. Im Folgenden wird der konkrete Ablauf von Mandatierung bis Offenlegung dargestellt.
Schritt 1: Online-Kostenrechner und Angebot
Sie geben im Online-Kostenrechner auf OnlineBilanz.de die relevanten Parameter ein: Beleganzahl, Jahresumsatz, Mitarbeiterzahl, gewünschte Leistungen (Buchhaltung, Lohn, Jahresabschluss, Offenlegung). Binnen Sekunden erhalten Sie ein transparentes Festpreis-Angebot – keine versteckten Gebühren, keine Nachverhandlungen.
Schritt 2: Mandatierung und Onboarding durch Servet Gündogan
Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart, ist Ihr erster Ansprechpartner. Nach Auftragserteilung koordiniert er das Onboarding: Stammdaten, DATEV-Export der Vorbuchhaltung, ELSTER-Zertifikate, Bankvollmachten. Alle Dokumente werden im Mandanten-Portal hinterlegt – strukturiert und GoBD-konform.
Schritt 3: Laufende Buchhaltung durch das Steuerberater-Team
Das OnlineBilanz Steuerberater-Team – bestehend aus zugelassenen Steuerberatern – übernimmt die laufende Finanzbuchhaltung. Sie laden Belege im Portal hoch oder nutzen die automatische Schnittstelle (z. B. DATEV Unternehmen online). Das Team bucht, erstellt USt-Voranmeldungen nach § 18 UStG, übermittelt an ELSTER und stellt Ihnen monatlich die BWA sowie Summen- und Saldenliste bereit.
Schritt 4: Jahresabschluss, Feststellung und Unterzeichnung
Nach Jahresende erstellt das Steuerberater-Team den Jahresabschluss gemäß § 242, § 264 HGB. Servet Gündogan koordiniert die Abstimmung mit Ihnen als Geschäftsführer. Nach Prüfung legen Sie den Entwurf der Gesellschafterversammlung vor, die ihn binnen der Frist nach § 42a GmbHG feststellt. Anschließend unterzeichnet der zugelassene Steuerberater rechtsverbindlich.
Schritt 5: Offenlegung beim Unternehmensregister
Das Steuerberater-Team übernimmt die elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB – fristgerecht binnen zwölf Monaten nach Bilanzstichtag. Die Offenlegung ist im Festpreis enthalten, Sie erhalten eine Bestätigung im Portal. Damit sind alle gesetzlichen Pflichten erfüllt, kein Risiko für ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB.
100 %
digital – keine Papierordner
Festpreis
ohne versteckte Kosten
§ 67 StBerG
volle StB-Haftung
„Wir verbinden Steuerberater-Qualität mit digitaler Effizienz. Jeder Jahresabschluss wird von unserem Steuerberater-Team geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet – rechtlich gleichwertig zur klassischen Kanzlei, aber mit transparenten Festpreisen und ohne Wartezeiten.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Häufig gestellte Fragen
Kann ich ein Digital-Festpreis-Dauermandat jederzeit kündigen?
Die Kündigungsfristen richten sich nach dem Mandatsvertrag. In der Regel vereinbaren digitale Steuerberater-Plattformen eine Jahreslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von drei bis sechs Monaten. Prüfen Sie vor Vertragsschluss die genauen Konditionen. Ein Wechsel zu einem neuen Steuerberater ist grundsätzlich jederzeit möglich, der bisherige Berater ist nach § 66 StBerG verpflichtet, alle Unterlagen herauszugeben.
Was passiert, wenn meine GmbH im laufenden Jahr wächst und die Größenklasse wechselt?
Ein Wechsel der Größenklasse nach § 267 HGB führt erst dann zu neuen Offenlegungs- und Prüfungspflichten, wenn die neuen Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden. Der Festpreis wird in der Regel zum Folgejahr angepasst, sobald die neue Größenklasse greift. Viele digitale Plattformen bieten eine automatische Neuberechnung an.
Welche zusätzlichen Leistungen sind im Festpreis nicht enthalten?
Typischerweise nicht enthalten sind Sonderberatungen (z. B. Umstrukturierungen, M&A, Due Diligence), gesetzliche Abschlussprüfungen bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften, Vertretung bei Betriebsprüfungen mit hohem Zeitaufwand sowie steuerliche Sondergutachten. Solche Leistungen werden meist nach Aufwand oder als optionales Paket separat abgerechnet.
Ist ein Digital-Festpreis-Dauermandat auch für kleine UGs mit geringem Umsatz sinnvoll?
Ja, gerade Kleinst-UGs profitieren von der Kostentransparenz und der digitalen Ablage. Da auch eine UG nach § 325 HGB offenlegungspflichtig ist und ein ordnungsgemäßer Jahresabschluss erstellt werden muss, vermeidet ein Festpreis-Modell überraschend hohe Stundensatz-Rechnungen. Viele Plattformen bieten spezielle Pakete für Kleinstkapitalgesellschaften ab unter 1.000 Euro jährlich an.
Wie werden Daten zwischen mir und dem Steuerberater sicher übertragen?
Seriöse digitale Steuerberater-Plattformen nutzen verschlüsselte Verbindungen (TLS/SSL), hosted in Deutschland oder der EU, und erfüllen die Anforderungen der DSGVO sowie der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht nach § 57 StBerG. Achten Sie auf Zertifizierungen (z. B. ISO 27001) und darauf, dass keine Daten auf nicht-EU-Servern gespeichert werden.
Kann ich meinen bisherigen Steuerberater behalten und nur das Portal nutzen?
Nein, ein Digital-Festpreis-Dauermandat ist ein vollständiges Mandatsverhältnis mit dem Steuerberater der Plattform. Wenn Sie Ihren bisherigen Berater behalten möchten, können Sie mit diesem eventuell eine digitale Zusammenarbeit vereinbaren – das hängt jedoch von dessen technischer Ausstattung und Bereitschaft ab. Ein Wechsel zur Plattform setzt voraus, dass Sie das alte Mandat ordnungsgemäß beenden.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 267 HGB – Größenklassen, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, § 66 StBerG – Herausgabepflicht. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


