DATEV-Steuerschlüssel: Die wichtigsten BU-Schlüssel für SKR03 und SKR04
Welcher Steuerschlüssel für den normalen Einkauf mit 19 % Vorsteuer steht – wer regelmäßig DATEV-kompatibel bucht, stößt früher oder später auf diese Frage. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Steuerschlüssel.
Kurzantwort
Der Steuerschlüssel (auch BU-Schlüssel) ist eine kurze Zahl, die bei der Buchung festlegt, welcher Umsatzsteuer- oder Vorsteuersatz gilt und auf welches automatische Steuerkonto die Software den Betrag verbucht. Die gebräuchlichsten Standardschlüssel sind 2 (Umsatzsteuer 7 %), 3 (Umsatzsteuer 19 %), 8 (Vorsteuer 7 %) und 9 (Vorsteuer 19 %). Die Nummerierung ist in SKR03 und SKR04 identisch – nur die zugehörigen Sachkonten unterscheiden sich.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Steuerschlüssel?
Der Steuerschlüssel – im DATEV-Rechnungswesen auch als BU-Schlüssel (Buchungsschlüssel) bezeichnet – ist eine kurze Zahl, die bei jeder Buchung mitgegeben wird. Sie legt fest, welcher Umsatzsteuer- oder Vorsteuersatz auf den jeweiligen Geschäftsvorfall anzuwenden ist, und sorgt dafür, dass die Software den Steuerbetrag automatisch auf das richtige Steuerkonto bucht. Ohne korrekten Steuerschlüssel landet die Umsatzsteuervoranmeldung schnell mit falschen oder fehlenden Werten in den entsprechenden Kennzahlen.
Die wichtigsten Standardschlüssel
| Schlüssel (BU) | Bedeutung | Typischer Einsatz |
|---|---|---|
| 2 | Umsatzsteuer 7 % | Verkauf mit ermäßigtem Steuersatz |
| 3 | Umsatzsteuer 19 % | Standardfall Verkauf (Ausgangsrechnungen) |
| 8 | Vorsteuer 7 % | Einkauf mit ermäßigtem Steuersatz |
| 9 | Vorsteuer 19 % | Standardfall Einkauf (Eingangsrechnungen) |
SKR03 vs. SKR04: gleiche Schlüssel, andere Konten
Wichtig zu wissen
Die Nummerierung der Steuerschlüssel selbst unterscheidet sich zwischen SKR03 und SKR04 nicht – Schlüssel 9 steht in beiden Kontenrahmen für Vorsteuer 19 %. Was sich unterscheidet, sind die automatisch angesprochenen Sachkonten: Vorsteuer 19 % landet im SKR03 beispielsweise auf Konto 1576, im SKR04 auf Konto 1406; Umsatzsteuer 19 % auf Konto 1776 (SKR03) beziehungsweise 3806 (SKR04).
Sonderfall § 13b UStG: Reverse Charge
Bei Geschäftsvorfällen, die dem Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG unterliegen – etwa bestimmte Bauleistungen –, reichen die Standardschlüssel nicht aus. DATEV führt dafür eigene Steuerschlüssel, die Umsatzsteuer und Vorsteuer in einer Buchung zusammenfassen und über gesonderte Automatikkonten in der Umsatzsteuervoranmeldung ausgewiesen werden. Da die genauen Schlüsselnummern und Automatikkonten für die verschiedenen §13b-Sachverhalte sich unterscheiden und gelegentlich angepasst werden, lohnt sich hier immer ein Blick in die aktuelle, offizielle DATEV-Steuerschlüssel-Tabelle oder eine Abstimmung mit dem Steuerberater.
Fazit
Wer die Grundlogik der Steuerschlüssel verstanden hat – Standardsätze 2/3/8/9, identische Nummerierung über beide Kontenrahmen hinweg, Sonderschlüssel für Reverse-Charge-Fälle – vermeidet die häufigsten Buchungsfehler bei Umsatz- und Vorsteuer. Da die Tabelle jährlich um neue oder geänderte Schlüssel ergänzt wird, lohnt sich bei untypischen Geschäftsvorfällen immer ein Blick in die aktuelle, offizielle Übersicht.
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein DATEV-Steuerschlüssel?
Der Steuerschlüssel (auch BU-Schlüssel genannt) ist eine zwei- bis dreistellige Zahl, die bei der Buchung angibt, welcher Umsatzsteuer- oder Vorsteuersatz auf einen Geschäftsvorfall anzuwenden ist und auf welches automatische Steuerkonto die Software den Betrag bucht.
Sind die Steuerschlüssel in SKR03 und SKR04 unterschiedlich?
Nein. Die Nummerierung der Steuerschlüssel selbst ist in SKR03 und SKR04 identisch. Unterschiedlich sind lediglich die Sachkonten-Nummern, auf die der jeweilige Steuerschlüssel automatisch verweist.
Welcher Steuerschlüssel gilt für den Standardeinkauf mit 19 % Vorsteuer?
Für den Einkauf mit 19 % Vorsteuer ist der Steuerschlüssel (BU) 9 korrekt.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Steuerliche Beratung im Einzelfall erteilen ausschließlich Steuerberater. Stand: Oktober 2026.






Fabian Klement
Jakob Röß
Dr. Jeannine Dinnebier
