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Lesedauer

15–23 Minuten

OnlineBilanzBlogBWA Vorlage Excel

BWA Vorlage Excel 2026: Aufbau, Download & Grenzen

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) liefert GmbH-Geschäftsführern jeden Monat einen schnellen Überblick über Umsätze, Kosten und Gewinn. Viele kleinere Unternehmen greifen zu BWA-Vorlagen in Excel, um Liquidität und Ertragslage selbst zu monitoren. Dieser Artikel erklärt, wo Sie kostenlose Vorlagen finden, wie Sie eine BWA nach DATEV-Schema aufbauen, welche rechtlichen Anforderungen gelten – und wann professionelle Buchhaltungssoftware oder ein Steuerberater sinnvoller sind.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Eine BWA-Vorlage in Excel ermöglicht es kleineren GmbHs, monatliche Umsätze, Kosten und Gewinn selbst darzustellen. Kostenlose Vorlagen orientieren sich dabei meist am DATEV-Schema (01-Standardbericht). Ähnlich wie bei einer strukturierten Vorlage für die Bilanz stoßen Excel-BWAs jedoch bei GoBD-Konformität, Nachvollziehbarkeit und automatischer Buchführungsintegration an ihre Grenzen. Für rechtssichere Geschäftsführung, Kreditgespräche und Gesellschafter-Reporting empfiehlt sich daher die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater oder der Einsatz zertifizierter Buchhaltungssoftware.

Was ist eine BWA und wozu dient sie im Unternehmen?

Die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) ist ein unterjähriges Controlling-Instrument, das aus der laufenden Finanzbuchhaltung abgeleitet wird. Sie zeigt monatlich oder quartalsweise die Ertragslage, Kostenstruktur und Liquiditätsentwicklung des Unternehmens. Anders als der Jahresabschluss nach § 242 HGB ist die BWA nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber für GmbH-Geschäftsführer ein unverzichtbares Steuerungsinstrument zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach § 43 GmbHG.

Kernfunktionen der BWA im Controlling

  • Frühwarnsystem: Erkennung negativer Entwicklungen bei Umsatz, Rohertrag oder Liquidität vor Jahresende
  • Steuerungsgrundlage: Monatliche Soll-Ist-Vergleiche für Budget- und Maßnahmenplanung
  • Kreditvorlage: Banken verlangen bei Kreditanträgen oder Kontokorrentlinien aktuelle BWA-Daten
  • Gesellschafterinformation: Regelmäßige Berichterstattung an Gesellschafter über die Geschäftsentwicklung
  • Steuerliquidität: Planung von Vorauszahlungen für Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer

Praxis-Hinweis

Die DATEV-Standard-BWA (BWA 01) ist in Deutschland am weitesten verbreitet und wird von Banken, Steuerberatern und Finanzsoftware-Anbietern einheitlich genutzt. Für spezifische Branchen (Handel, Handwerk, Dienstleistung) existieren angepasste Versionen (BWA 02, 03, etc.).

Während der Jahresabschluss nach § 264 HGB und § 325 HGB offenlegungspflichtig ist, bleibt die BWA ein internes Steuerungsinstrument ohne externe Publizitätspflicht. Für Geschäftsführer von GmbHs bedeutet dies: Die BWA ist das wichtigste Instrument zur Früherkennung von Krisen im Sinne des § 15a InsO (Insolvenzantragspflicht) und der Business Judgement Rule nach § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG analog.

BWA selbst erstellen mit Excel-Vorlagen: Möglichkeiten und Grenzen

Excel-Vorlagen für die BWA-Erstellung bieten kleinen GmbHs und Start-ups einen niedrigschwelligen Einstieg ins monatliche Controlling. Im Internet finden sich kostenlose und kostenpflichtige Vorlagen, die meist auf dem DATEV-Schema aufbauen und mit Formeln für automatische Summenbildung, Prozentberechnungen und einfache Kennzahlen ausgestattet sind.

Typischer Aufbau einer Excel-BWA-Vorlage

Bereich Inhalt Typische Excel-Funktionen
Ertragsbereich Umsatzerlöse nach § 277 Abs. 1 HGB, Bestandsveränderungen, aktivierte Eigenleistungen SUMME, %-Berechnung vom Gesamtumsatz
Kostenbereich Materialaufwand, Personalkosten, Abschreibungen, sonstige betriebliche Aufwendungen SUMME, Kostenquoten, Vergleich zu Vormonaten
Rohertrag/EBITDA Berechnung Rohertrag I, II, III sowie EBITDA und EBIT Zwischensummen, bedingte Formatierung
Finanz-/Beteiligungsergebnis Zinsen, Beteiligungserträge nach § 275 Abs. 2 Nr. 7–10 HGB Summenbildung
Vorläufiges Ergebnis Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT), Jahresüberschuss/-fehlbetrag Gesamtsumme, WENN-Funktion für Verlustausweis

Fehlerquelle: Manuelle Buchung

Excel-Vorlagen erfordern die manuelle Übertragung aller Geschäftsvorfälle. Fehler bei der Kontierung (z. B. Verwechslung von Aufwand und Aktivierung nach § 255 HGB), fehlende Abgrenzungen nach § 250 HGB oder falsche Umsatzsteuer-Buchungen führen zu verfälschten BWA-Ergebnissen. Eine nachträgliche Korrektur ist aufwendig und fehleranfällig.

Für sehr kleine GmbHs ohne komplexe Geschäftsvorfälle können Excel-Vorlagen in der Gründungsphase ausreichen – ähnliches gilt übrigens auch für Bilanzvorlagen in Excel oder PDF, die ebenfalls klare Grenzen haben. Sobald jedoch regelmäßige Bankabstimmungen, mehrere Kostenstellen, Anlagenbuchhaltung nach § 247 Abs. 2 HGB oder Umsatzsteuer-Voranmeldungen hinzukommen, stoßen Excel-Lösungen schnell an ihre Grenzen. Dann ist der Wechsel zu einer professionellen Finanzbuchhaltungssoftware (DATEV, Lexware, sevDesk) oder die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater sinnvoll.

Wo finden Sie kostenlose BWA-Excel-Vorlagen?

Zahlreiche Quellen bieten kostenlose BWA-Vorlagen zum Download an. Die Qualität und Aktualität variiert jedoch erheblich. Achten Sie darauf, dass die Vorlage dem aktuellen HGB-Schema nach § 275 HGB entspricht und für die Rechtsform GmbH geeignet ist.

Empfohlene Quellen für Excel-BWA-Vorlagen

Öffentliche Stellen und Verbände

IHKs und Handwerkskammern stellen ihren Mitgliedern oft kostenlose Muster-BWAs zur Verfügung. Diese sind in der Regel fachlich geprüft und berücksichtigen branchenspezifische Besonderheiten (Handel, Handwerk, Dienstleistung).

Software-Anbieter (Freemium-Modelle)

Anbieter von Buchhaltungssoftware (Lexware, WISO, sevDesk) bieten oft vereinfachte Excel-Vorlagen als Einstieg an. Diese enthalten meist grundlegende Formeln, aber keine DATEV-Kontenrahmen-Integration.

Fachportale und Beratungsseiten

Steuerberater-Portale, Gründerplattformen und Fachverlage (Haufe, NWB) bieten Vorlagen an, die teilweise kostenpflichtig sind, aber dafür aktuell und rechtssicher aufgebaut.

Open-Source-Communities

In Foren und GitHub finden sich Community-entwickelte Vorlagen. Vorsicht: Hier fehlt oft die fachliche Prüfung, und Haftung bei Fehlern übernimmt niemand.

„Kostenlose Excel-Vorlagen sind ein guter Einstieg, um das Prinzip der BWA zu verstehen. Für die laufende Geschäftssteuerung und Kreditverhandlungen empfehlen wir jedoch, die BWA direkt aus einer professionellen Buchhaltung oder durch den Steuerberater erstellen zu lassen — mit durchgängiger Kontierung, automatischer Abstimmung und revisionssicherer Dokumentation.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Prüfen Sie bei jeder Vorlage, ob sie die DATEV-Standard-Konten (SKR 03 oder SKR 04) verwendet, ob Abschreibungen nach § 253 HGB berücksichtigt sind und ob die Umsatzsteuer korrekt ausgewiesen wird. Eine fehlerhafte BWA kann im Krisenfall (§ 15a InsO) oder bei Betriebsprüfungen zu erheblichen Problemen führen.

Aufbau und Struktur einer BWA nach DATEV-Schema

Die DATEV-Standard-BWA (BWA 01) orientiert sich an der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren). Sie ist in Deutschland der De-facto-Standard und wird von Banken, Steuerberatern und Buchhaltungssoftware einheitlich verwendet. Die Struktur ermöglicht den direkten Vergleich mit dem Jahresabschluss und die Ableitung wichtiger Kennzahlen.

Die sieben Hauptbereiche der DATEV-BWA 01

  1. Gesamtleistung: Umsatzerlöse (§ 277 Abs. 1 HGB), Bestandsveränderungen (§ 275 Abs. 2 Nr. 2 HGB), aktivierte Eigenleistungen (§ 275 Abs. 2 Nr. 3 HGB)
  2. Materialaufwand: Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren und Leistungen (§ 275 Abs. 2 Nr. 5 HGB)
  3. Rohertrag I: Differenz Gesamtleistung minus Materialaufwand — zentrale Kennzahl für Handels- und Produktionsunternehmen
  4. Kosten-Blöcke: Personalkosten (§ 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB), Raumkosten, Versicherungen, Kfz-Kosten, Werbe-/Reisekosten, Abschreibungen (§ 253 Abs. 3 HGB), sonstige Kosten
  5. Rohertrag II und III: Zwischenergebnisse nach Abzug weiterer Kostenblöcke
  6. Betriebsergebnis (EBIT): Ergebnis vor Zinsen und Steuern — wichtigste Kennzahl für Unternehmenssteuerung
  7. Vorläufiges Ergebnis: Nach Finanz- und Beteiligungsergebnis, vor Steuern und außerordentlichen Posten

Kennzahlen aus der BWA

Aus der BWA lassen sich wichtige Kennzahlen ableiten: Rohertragsquote (Rohertrag I / Gesamtleistung × 100), Personalkostenquote (Personalkosten / Gesamtleistung × 100), EBIT-Marge (EBIT / Umsatzerlöse × 100). Diese Kennzahlen ermöglichen Branchenvergleiche und Trendanalysen über mehrere Monate.

Kennzahl Formel Zielwert (Orientierung)
Rohertragsquote Rohertrag I / Gesamtleistung × 100 Handel: 25–35 %, Produktion: 40–60 %, Dienstleistung: 60–80 %
Personalkostenquote Personalkosten / Gesamtleistung × 100 Dienstleistung: 40–60 %, Produktion: 20–35 %, Handel: 10–20 %
EBIT-Marge EBIT / Umsatzerlöse × 100 Mindestens 5–10 % für nachhaltige Rentabilität
Kapitaldienstfähigkeit (EBIT + Abschreibungen) / (Zins + Tilgung) Mindestens 1,2–1,5 für Kreditwürdigkeit

Für Excel-Vorlagen bedeutet dies: Die Vorlage muss alle sieben Bereiche abbilden, korrekte Zwischensummen berechnen und die Zuordnung zu DATEV-Konten (SKR 03: Kontenklassen 4, 5, 6, 7 oder SKR 04: Kontenklassen 3, 5, 6, 7) ermöglichen. Nur dann ist die BWA mit der späteren Jahresabschluss-GuV vergleichbar und für Bankgespräche verwendbar.

Schritt für Schritt: BWA in Excel erstellen

Die Erstellung einer BWA in Excel erfordert strukturierte Vorarbeit und präzise Buchführung. Nachfolgend die wichtigsten Schritte für eine monatliche BWA auf Basis einer Excel-Vorlage.

1. Vorbereitung: Kontierung und Belegsammlung

  • Alle Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen, Bankauszüge und Kassenbelege des Monats vollständig erfassen
  • Belege nach DATEV-Kontenrahmen (SKR 03 oder SKR 04) kontieren — z. B. Büromaterial auf Konto 6815 (SKR 04)
  • Umsatzsteuer korrekt ausweisen: 19 %, 7 % oder steuerfrei nach § 4 UStG
  • Abgrenzungen nach § 250 HGB bilden (z. B. Vorauszahlungen für Versicherungen, Mieten)
  • Privatentnahmen und Privateinlagen nach § 272 Abs. 1 Nr. 4 HGB buchen

2. Datenübertragung in die Excel-Vorlage

Übertragen Sie die Summen der einzelnen Kontengruppen in die entsprechenden Zeilen der BWA-Vorlage. Achten Sie darauf, dass Umsätze netto (ohne Umsatzsteuer) und Kosten brutto (inkl. Vorsteuer, sofern nicht vorsteuerabzugsberechtigt nach § 15 UStG) erfasst werden. Die meisten Vorlagen bieten separate Spalten für den aktuellen Monat, den Vormonat und das kumulierte Jahr.

3. Berechnung der Zwischenergebnisse und Kennzahlen

Prüfen Sie, ob alle Formeln korrekt funktionieren: Rohertrag I = Gesamtleistung minus Materialaufwand, Betriebsergebnis (EBIT) = Rohertrag III minus Abschreibungen und sonstige Kosten. Berechnen Sie die Kennzahlen (Rohertragsquote, Personalkostenquote, EBIT-Marge) und vergleichen Sie mit Vormonaten und Branchendurchschnitten.

4. Plausibilitätsprüfung und Abstimmung

  • Bankabstimmung: Stimmt der Banksaldo in der BWA mit dem tatsächlichen Kontostand überein?
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung: Decken sich die Umsatzsteuer-Zahllast in der BWA mit der UStVA?
  • Personalkosten: Sind Lohn-/Gehaltsabrechnungen vollständig erfasst, inkl. Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung?
  • Abschreibungen: Wurden AfA-Beträge nach § 253 Abs. 3 HGB monatlich (1/12 des Jahresbetrags) gebucht?

Typische Fehlerquellen in Excel-BWAs

Häufigste Fehler: Vergessene Abgrenzungen (z. B. Jahresversicherungen nicht monatlich verteilt), fehlende Abschreibungen, Verwechslung von Brutto/Netto bei Umsatzsteuer, doppelte Buchungen bei manueller Erfassung. Diese Fehler führen zu falschen EBIT-Werten und verfälschten Kennzahlen.

Nach der Plausibilitätsprüfung sollten Sie die BWA ausdrucken oder als PDF speichern und mit Datum versehen. Bei Kreditverhandlungen oder Gesellschafterversammlungen ist eine nachvollziehbare Dokumentation der monatlichen Entwicklung unerlässlich.

Grenzen von Excel-BWAs und Alternativen für GmbHs

Excel-Vorlagen sind für sehr kleine GmbHs in der Gründungsphase ein praktikabler Einstieg. Ab einer gewissen Unternehmensgröße und Komplexität stoßen sie jedoch an systematische Grenzen, die sich negativ auf Controlling, Compliance und Prüfungssicherheit auswirken.

Typische Probleme bei Excel-basierten BWAs

Problem Auswirkung Rechtsrisiko
Manuelle Fehler bei Dateneingabe Falsche Kennzahlen, verfälschte Entscheidungsgrundlagen Verstoß gegen § 43 GmbHG (Sorgfaltspflicht)
Keine automatische Bankanbindung Zeitaufwand, verzögerte Auswertungen, fehlende Tagesaktualität Verzögerte Krisenerkennung (§ 15a InsO)
Fehlende Revisionssicherheit Änderungen nicht nachvollziehbar, keine GoBD-Konformität Verstoß gegen § 146 AO, Schätzungsbescheide bei Betriebsprüfung
Keine Mehrbenutzerfähigkeit Versionskonflikte, fehlende Abstimmung zwischen Geschäftsführer und Buchhaltung Organisationsverschulden
Keine Kostenstellen-/Projektverwaltung Keine differenzierte Steuerung nach Bereichen oder Produkten Eingeschränkte Planungsfähigkeit

„Aus steuerlicher Sicht ist entscheidend: Die BWA muss auf einer ordnungsgemäßen, GoBD-konformen Buchführung basieren. Excel allein erfüllt die Anforderungen an Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit und maschinelle Auswertbarkeit nach § 146 Abs. 5 AO nicht. Spätestens bei Betriebsprüfungen wird dies zum Problem.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Professionelle Alternativen für GmbHs

Buchhaltungssoftware (Cloud)

DATEV Unternehmen online, Lexware, sevDesk, lexoffice — mit automatischer Bankanbindung, DATEV-Kontenrahmen, USt-Voranmeldung und monatlicher BWA-Erstellung.

Steuerberater mit digitaler Schnittstelle

Monatliche Finanzbuchhaltung durch den Steuerberater, BWA-Erstellung als Nebenprodukt, rechtssicher und GoBD-konform. OnlineBilanz verbindet Steuerberater-Qualität mit digitaler Koordination und transparenten Festpreisen.

Hybrid: Software + Steuerberater-Beratung

Eigenständige Buchhaltung in DATEV oder Lexware, quartalsweise Überprüfung und Beratung durch Steuerberater, insbesondere bei komplexen Sachverhalten (Rückstellungen, latente Steuern, Währungsumrechnung).

Für GmbHs mit mehr als 10 Mitarbeitern, mehreren Kostenstellen, regelmäßigen Investitionen oder Fremdfinanzierung empfiehlt sich der Umstieg auf eine professionelle Lösung. Die Zeitersparnis, Fehlerreduktion und Rechtssicherheit rechtfertigen die Investition — zumal die Kosten als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG steuerlich abzugsfähig sind.

BWA für Kreditgespräche und Gesellschafter-Reporting

Die BWA ist neben dem testierten Jahresabschluss das wichtigste Dokument für externe Stakeholder — insbesondere Banken bei Kreditvergaben und Gesellschafter bei Informations- und Kontrollrechten nach § 51a GmbHG. Eine professionell erstellte, plausible BWA erhöht die Kreditwürdigkeit und das Vertrauen der Gesellschafter erheblich.

Was Banken in der BWA prüfen

  • Umsatzentwicklung: Kontinuität oder positive Trends bei den Erlösen, keine plötzlichen Einbrüche
  • Rohertragsquote: Branchenübliche Werte, Stabilität über mehrere Monate
  • Fixkostendisziplin: Verhältnis von Personal-, Raum- und sonstigen Kosten zur Gesamtleistung
  • EBIT und Cashflow: Ausreichende operative Ertragskraft zur Bedienung von Zins und Tilgung
  • Plausibilität und Konsistenz: Nachvollziehbare Entwicklung, keine unerklärten Sprünge, Abstimmung mit Vorjahres-Jahresabschluss

1,2x

Mindest-Kapitaldienstfähigkeit für Kreditvergabe

3–6

Monate aktuelle BWAs verlangen Banken

§ 18 KWG

Kreditwesengesetz: Bonitätsprüfung

Banken erwarten in der Regel BWAs der letzten 3–6 Monate sowie einen Vergleich zum Vorjahr. Bei Excel-BWAs prüfen sie besonders kritisch die Plausibilität, da manuelle Fehler häufig vorkommen. Eine BWA aus DATEV oder einem etablierten Buchhaltungssystem wird als verlässlicher eingestuft. Noch höher ist die Akzeptanz, wenn die BWA durch einen Steuerberater erstellt oder zumindest geprüft wurde.

Gesellschafter-Reporting und Informationspflicht

Gesellschafter haben nach § 51a GmbHG ein umfassendes Informations- und Einsichtsrecht. Die regelmäßige Vorlage einer aussagekräftigen BWA erfüllt diese Pflicht und schafft Vertrauen. In Gesellschaftsverträgen wird oft eine monatliche oder quartalsweise BWA-Vorlage vereinbart. Geschäftsführer, die dieser Pflicht nicht nachkommen, riskieren Auskunftsklagen und im Extremfall die Abberufung nach § 38 GmbHG.

Praxis-Tipp: BWA-Kommentierung

Fügen Sie der BWA eine kurze schriftliche Erläuterung hinzu: Entwicklung der Umsätze, Abweichungen zu Plan oder Vorjahr, wesentliche Einmaleffekte (z. B. Investitionen, Steuervorauszahlungen), Ausblick auf das Restjahr. Dies erleichtert Banken und Gesellschaftern die Einordnung und demonstriert professionelles Controlling.

Wer als Geschäftsführer die BWA-Erstellung nicht selbst stemmen kann oder will, sollte diese Aufgabe an einen Steuerberater delegieren. OnlineBilanz bietet neben dem Jahresabschluss auch laufende Finanzbuchhaltung mit monatlicher BWA-Erstellung durch zugelassene Steuerberater — digital koordiniert, mit transparenten Festpreisen und ohne lange Wartezeiten.

Rechtliche Anforderungen und GoBD-Konformität bei der BWA-Erstellung

Auch wenn die BWA selbst nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, muss sie auf einer ordnungsgemäßen Buchführung nach §§ 238 ff. HGB basieren. Für GmbHs gelten zusätzlich die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) nach § 146 AO. Diese Anforderungen sind auch für Excel-basierte Lösungen verbindlich.

GoBD-Anforderungen an Buchführung und BWA

Grundsatz Anforderung nach GoBD Umsetzung in Excel (Problem)
Nachvollziehbarkeit Jede Buchung muss nachvollziehbar und belegbar sein (§ 238 Abs. 1 HGB) Excel: Keine automatische Protokollierung von Änderungen
Vollständigkeit Alle Geschäftsvorfälle müssen lückenlos erfasst werden Excel: Manuelle Erfassung fehleranfällig, keine automatische Vollständigkeitsprüfung
Richtigkeit Buchungen müssen sachlich und rechnerisch korrekt sein Excel: Formel-Fehler, Zellbezüge können versehentlich überschrieben werden
Zeitgerechtheit Buchungen sollen zeitnah erfolgen (§ 239 Abs. 2 HGB) Excel: Keine automatische Zeitstempel-Funktion
Unveränderbarkeit Einmal gebuchte Vorgänge dürfen nachträglich nicht mehr geändert werden, nur Stornierung mit neuer Buchung Excel: Jederzeit änderbar, keine Revisionssicherheit
Aufbewahrung 10 Jahre für Bücher und Aufzeichnungen (§ 147 Abs. 3 AO) Excel: Dateiformat nicht revisionssicher, Datenverlust-Risiko

Risiko bei Betriebsprüfung

Bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt wird geprüft, ob die Buchführung den GoBD entspricht. Excel-Dateien ohne Versionskontrolle, ohne Protokollierung und ohne maschinelle Auswertbarkeit (Z3-Zugriff nach § 146 Abs. 5 AO) können als nicht ordnungsgemäß eingestuft werden. Folge: Schätzungsbescheide, Strafzuschläge und im Extremfall Verdacht auf Steuerhinterziehung.

Um GoBD-Konformität zu gewährleisten, sollten Sie entweder eine zertifizierte Buchhaltungssoftware nutzen (DATEV, Lexware, sevDesk sind alle GoBD-zertifiziert) oder die Buchführung durch einen Steuerberater führen lassen. Excel kann als Hilfsmittel für interne Auswertungen dienen, sollte aber nicht die alleinige Grundlage der Buchführung sein.

Aufbewahrungspflichten nach § 147 AO und § 257 HGB

  • 10 Jahre: Buchungsbelege, Jahresabschlüsse, Inventare, Eröffnungsbilanzen, BWAs (soweit Bestandteil der Buchführung)
  • 6 Jahre: Geschäftsbriefe, sonstige Unterlagen (z. B. E-Mails mit steuerlicher Relevanz)
  • Form: Unveränderbar, maschinell auswertbar (§ 147 Abs. 6 AO) — Excel-Dateien erfüllen dies nur bedingt, besser: PDF/A-Format oder DATEV-Export

„Viele Mandanten unterschätzen die rechtlichen Anforderungen an die Buchführung. Eine Excel-Tabelle, die jederzeit änderbar ist, erfüllt die GoBD-Anforderungen nicht. Wer rechtssicher arbeiten will, nutzt zertifizierte Software oder lässt die Buchhaltung durch den Steuerberater führen. Das schützt vor Schätzungen und Nachforderungen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Für GmbH-Geschäftsführer gilt: Die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Buchführung liegt bei Ihnen persönlich (§ 43 GmbHG). Delegieren Sie die Aufgabe an qualifizierte Mitarbeiter oder Steuerberater, bleiben Sie in der Überwachungspflicht. Eine professionelle, GoBD-konforme Lösung ist daher nicht nur rechtlich geboten, sondern auch persönlicher Haftungsschutz.

Fazit und Handlungsempfehlung für GmbH-Geschäftsführer

BWA-Vorlagen in Excel sind ein niedrigschwelliger Einstieg ins monatliche Controlling und helfen, die Grundprinzipien der betriebswirtschaftlichen Auswertung zu verstehen. Für die dauerhafte, rechtssichere und professionelle Unternehmenssteuerung einer GmbH sind sie jedoch nur bedingt geeignet. Die Grenzen liegen in der fehlenden GoBD-Konformität, der Fehleranfälligkeit bei manueller Dateneingabe und dem fehlenden Nachweis der Unveränderbarkeit.

Wann Excel-Vorlagen ausreichen

  • Gründungsphase mit sehr wenigen Geschäftsvorfällen (< 20 Buchungen/Monat)
  • Kein Fremdkapital, keine Bankfinanzierung geplant
  • Keine Gesellschafter mit Auskunftsrechten oder nur ein Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Verwendung nur als internes Controlling-Instrument ohne externe Vorlage
  • Übergangsphase bis zur Implementierung einer professionellen Lösung

Wann Sie auf professionelle Lösungen umsteigen sollten

Buchhaltungssoftware (DATEV, Lexware, sevDesk)

Ab ca. 50 Buchungen/Monat, mehrere Kostenstellen, regelmäßige USt-Voranmeldungen, Anlagenbuchhaltung. Investition: ab 20–50 Euro/Monat je nach Umfang.

Steuerberater mit laufender Finanzbuchhaltung

Bei komplexen Sachverhalten (Rückstellungen, latente Steuern, internationale Geschäfte), hohem Zeitdruck, Kreditverhandlungen oder Gesellschafterstreit. OnlineBilanz bietet digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen.

§ 43 GmbHG

Sorgfaltspflicht des Geschäftsführers

§ 15a InsO

Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung/Zahlungsunfähigkeit

10 Jahre

Aufbewahrungspflicht nach § 147 AO

Die monatliche BWA ist nicht nur ein Controlling-Instrument, sondern auch ein zentraler Bestandteil der Geschäftsführer-Sorgfaltspflicht nach § 43 GmbHG. Wer Krisenzeichen rechtzeitig erkennen will (§ 15a InsO: Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung), benötigt verlässliche, aktuelle Zahlen. Eine fehlerhafte oder veraltete BWA kann im Insolvenzfall zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers führen.

„Unser Rat für GmbH-Geschäftsführer: Investieren Sie in professionelle Buchführung — entweder durch zertifizierte Software oder durch einen Steuerberater. Die Zeitersparnis, Rechtssicherheit und verbesserte Steuerungsfähigkeit rechtfertigen die Kosten um ein Vielfaches. OnlineBilanz verbindet die Qualität einer Steuerberater-Kanzlei mit der Transparenz und Geschwindigkeit einer digitalen Plattform.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wenn Sie Ihre Finanzbuchhaltung und BWA-Erstellung auf eine professionelle Grundlage stellen möchten, ohne lange Wartezeiten und intransparente Honorare, finden Sie auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen — von der laufenden Buchhaltung bis zum testierten Jahresabschluss.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich mit einer Excel-BWA die Buchführungspflicht nach § 238 HGB erfüllen?

Nein. Die BWA ist eine betriebswirtschaftliche Auswertung, kein Ersatz für die handelsrechtliche Buchführung nach § 238 HGB. Eine GmbH muss ihre Geschäftsvorfälle vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet erfassen – das leistet nur eine ordnungsgemäße Finanzbuchhaltung. Die BWA fasst diese Buchungen lediglich verdichtet zusammen.

Wie oft sollte ich als GmbH-Geschäftsführer eine BWA erstellen?

Monatlich. Eine zeitnahe BWA zeigt Ihnen frühzeitig Liquiditätsengpässe, Kostenabweichungen oder Umsatzrückgänge. Banken und Gesellschafter erwarten bei mittleren und größeren GmbHs in der Regel monatliches Reporting. In der Gründungsphase oder bei volatilen Umsätzen kann auch eine wöchentliche oder zweiwöchentliche Auswertung sinnvoll sein.

Welche Kennzahlen kann ich aus einer BWA ableiten?

Aus der BWA lassen sich wichtige Kennzahlen wie Umsatzrentabilität (Gewinn ÷ Umsatz), Personalkostenquote, Materialkostenquote und EBITDA berechnen. Durch Vorjahresvergleich oder Soll-Ist-Abgleich erkennen Sie Trends. Auch Liquiditätskennzahlen (z. B. Working Capital) lassen sich mit ergänzenden Zahlen aus der Liquiditätsplanung kombinieren.

Muss die BWA von einem Steuerberater erstellt werden?

Nein, es besteht keine gesetzliche Pflicht. Viele Steuerberater liefern die BWA jedoch monatlich im Rahmen der laufenden Finanzbuchhaltung mit. Das garantiert Konsistenz mit dem Jahresabschluss, korrekte Kontierung und GoBD-Konformität. Wer die Buchhaltung selbst führt, kann die BWA auch eigenständig erstellen – sollte aber auf Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit achten.

Kann ich eine BWA-Vorlage für mehrere Geschäftsjahre nutzen?

Ja, sofern sich Ihr Kontenrahmen und Ihre Kostenstruktur nicht grundlegend ändern. Achten Sie darauf, jedes Jahr eine separate Datei oder ein separates Tabellenblatt anzulegen, um Vorjahresvergleiche zu ermöglichen. Bei Änderungen im Gesellschaftsvertrag, neuen Geschäftsfeldern oder Umstellung des Kontenrahmens sollten Sie die Vorlage entsprechend anpassen.

Was ist der Unterschied zwischen BWA 01 und BWA 02?

Die DATEV-BWA 01 (Standardbericht) gliedert Erträge und Aufwendungen nach Kostenarten und zeigt das betriebliche Ergebnis. Die BWA 02 (Bewegungsbilanz) stellt Mittelherkunft und Mittelverwendung dar – also wie sich Vermögen und Kapital im laufenden Monat verändert haben. Für die meisten GmbHs ist die BWA 01 das zentrale Steuerungsinstrument, die BWA 02 ergänzt bei Liquiditätsplanung.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 238 HGB – Buchführungspflicht, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, BMF-Schreiben GoBD (28.11.2019). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Kontakt & häufige Fragen

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Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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