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18.10.25
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Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
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Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
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übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–17 Minuten

OnlineBilanzBlogBuchführung Freiberufler

Buchführung Grundlagen Freiberufler 2026

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Freiberufler sind in der Regel nicht buchführungspflichtig, müssen aber ihre Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß aufzeichnen. Dieser Leitfaden erklärt die wichtigsten Grundlagen zur Buchführung, zeigt, wann die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ausreicht und wann Sie freiwillig bilanzieren sollten – sowie welche Software- und Steuerberaterlösungen sich 2026 bewährt haben.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Freiberufler sind grundsätzlich nicht buchführungspflichtig und dürfen ihren Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln. Trotzdem gelten Aufzeichnungspflichten: Belege müssen GoBD-konform archiviert, Einnahmen und Ausgaben chronologisch dokumentiert werden. Bei Überschreiten bestimmter Umsatz- oder Gewinngrenzen kann freiwillige oder gesetzliche Buchführung sinnvoll bzw. erforderlich werden.

Was ist Buchführung und wer muss sie machen?

Buchführung ist die systematische Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmens. Sie bildet die Grundlage für die Gewinnermittlung, die Steuererklärung und – bei Kaufleuten – für den Jahresabschluss nach § 242 HGB. Ob Sie als Freiberufler zur Buchführung verpflichtet sind, hängt von Ihrer Rechtsform und der Art Ihrer Tätigkeit ab.

Freiberufler im Sinne des § 18 EStG – etwa Ärzte, Anwälte, Architekten, Steuerberater, Ingenieure oder Journalisten – sind nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet, sofern sie nicht freiwillig in das Handelsregister eingetragen sind. Für sie gilt das Prinzip der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG. Dennoch müssen auch Freiberufler ihre Einnahmen und Ausgaben nachvollziehbar dokumentieren, um den steuerlichen und rechtlichen Anforderungen zu genügen.

Wichtig

Auch wenn keine Buchführungspflicht besteht, müssen Freiberufler ihre Geschäftsvorfälle ordnungsgemäß aufzeichnen. Die Finanzverwaltung kann bei fehlender oder unvollständiger Dokumentation Schätzungen vornehmen – häufig zu Ihrem Nachteil.

Abgrenzung: Freiberufler vs. Gewerbetreibende

Freiberufler (§ 18 EStG)

  • Katalogberufe (Arzt, Anwalt, Ingenieur etc.)
  • Keine Eintragung ins Handelsregister
  • Keine Gewerbesteuer (unterhalb Schwellenwerte)
  • EÜR statt Bilanz

Gewerbetreibende (§ 15 EStG)

  • Alle Tätigkeiten außerhalb Katalog
  • Oft Handelsregistereintragung
  • Gewerbesteuerpflichtig
  • Bei Überschreitung § 141 AO: Buchführungspflicht

Buchführungspflicht oder EÜR – was gilt für Freiberufler?

Freiberufler sind grundsätzlich nicht buchführungspflichtig nach § 141 AO oder § 238 HGB, solange sie nicht im Handelsregister eingetragen sind und keine gewerblichen Einkünfte erzielen. Stattdessen ermitteln sie ihren Gewinn durch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) gemäß § 4 Abs. 3 EStG. Diese ist deutlich einfacher als die doppelte Buchführung und orientiert sich am Zu- und Abflussprinzip.

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Bei der EÜR werden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenübergestellt. Der Gewinn ergibt sich aus der Differenz. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zahlungsflusses, nicht der wirtschaftliche Verursachungszeitpunkt. Rechnungen werden also erst im Jahr der Zahlung erfasst, nicht bereits bei Leistungserbringung.

  • Betriebseinnahmen: Alle Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit (Honorare, Vorträge, Beratungsleistungen etc.)
  • Betriebsausgaben: Alle Kosten, die betrieblich veranlasst sind (Büromaterial, Fachliteratur, Versicherungen, Fahrtkosten, Weiterbildung, Miete für Praxisräume etc.)
  • Anlagevermögen: Abschreibung (AfA) über Nutzungsdauer statt Sofortabzug
  • Umsatzsteuer: Gesondert zu erfassen, wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind

Achtung

Ab einem Gewinn von mehr als 60.000 Euro oder einem Umsatz von mehr als 600.000 Euro pro Jahr müssen Sie die EÜR elektronisch über Elster mit der Anlage EÜR einreichen. Eine formlose Gewinnermittlung reicht dann nicht mehr aus.

„Viele Freiberufler unterschätzen die Bedeutung einer sauberen, fortlaufenden Erfassung. Auch bei der EÜR gilt: Wer nicht dokumentiert, kann später keine Betriebsausgaben geltend machen. Die Belege müssen zehn Jahre aufbewahrt werden – digital oder analog.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Aufzeichnungspflichten – auch ohne Buchführung

Auch wenn Freiberufler nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, bestehen steuerliche Aufzeichnungspflichten nach § 22 UStG und § 147 AO. Das bedeutet: Alle Einnahmen und Ausgaben müssen vollständig, zeitnah, geordnet und nachprüfbar dokumentiert werden. Die bloße Sammlung von Belegen ohne System reicht nicht aus.

Was muss aufgezeichnet werden?

  • Alle Betriebseinnahmen (inkl. Rechnungsnummer, Datum, Leistung, Betrag netto/brutto)
  • Alle Betriebsausgaben mit Zahlungsnachweis (Quittungen, Rechnungen, Kontoauszüge)
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Zahlungen
  • Privatentnahmen und Privateinlagen
  • Anlageverzeichnis (für abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter)
  • Fahrtenbuch (bei Kfz-Nutzung, falls keine 1%-Regelung)
  • Bewirtungsbelege (mit Anlass, Teilnehmern, Ort)

Aufbewahrungsfristen nach § 147 AO

Dokument Aufbewahrungsfrist
Rechnungen (ausgestellt und erhalten) 10 Jahre
Belege zu Betriebsausgaben 10 Jahre
EÜR und Steuererklärungen 10 Jahre
Kontoauszüge (Geschäftskonto) 10 Jahre
Geschäftskorrespondenz 6 Jahre
Angebote, Lieferscheine (ohne steuerliche Relevanz) 6 Jahre

Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung vorgenommen wurde. Bei einer Rechnung aus Januar 2025 läuft die Frist also bis zum 31.12.2035. Eine digitale Archivierung ist zulässig, sofern die Lesbarkeit und Unveränderbarkeit gewährleistet sind (GoBD-konform).

Praxishinweis

Nutzen Sie ein digitales Belegmanagement-System oder eine Software zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Das spart Zeit, reduziert Fehler und erleichtert die Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater erheblich.

Grundlagen der ordnungsmäßigen Buchführung

Auch wenn Freiberufler nicht buchführungspflichtig sind, lohnt es sich, die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) zu kennen – insbesondere dann, wenn Sie mit einer freiwilligen Buchführung oder mit einer GmbH liebäugeln oder einfach Ihre Dokumentation professionalisieren möchten. Die GoB sind in § 238, § 239 und § 243 HGB sowie in den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) des BMF verankert.

Die wichtigsten Grundsätze im Überblick

Vollständigkeit

Alle Geschäftsvorfälle müssen lückenlos erfasst werden – keine Auslassungen, keine nachträglichen Lücken.

Richtigkeit

Alle Eintragungen müssen sachlich korrekt, wahrheitsgemäß und nachprüfbar sein.

Zeitgerechte Erfassung

Buchungen müssen zeitnah erfolgen – nicht erst Monate später. Bei Barzahlungen: tägliche Erfassung.

Klarheit und Übersichtlichkeit

Die Aufzeichnungen müssen für einen sachverständigen Dritten nachvollziehbar sein.

Einzelbewertung

Jeder Geschäftsvorfall wird einzeln erfasst, nicht pauschal zusammengefasst.

Unveränderbarkeit

Nachträgliche Änderungen müssen erkennbar sein. Keine Manipulation der Originaldaten.

Diese Prinzipien gelten sinngemäß auch für die EÜR und jede Form der Gewinnermittlung. Wer sie beachtet, ist nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite, sondern verschafft sich auch einen besseren Überblick über die eigene wirtschaftliche Lage.

„Ordnung ist keine Pflicht, sondern eine Investition. Wer von Anfang an sauber arbeitet, spart sich später Ärger mit dem Finanzamt – und hat jederzeit den Überblick über Liquidität und Gewinn.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Software eignet sich für Freiberufler?

Die Wahl der richtigen Software entscheidet maßgeblich über Effizienz, Fehlerquote und Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater. Für Freiberufler gibt es eine Vielzahl von Lösungen – von einfachen Excel-Tabellen bis hin zu cloudbasierten Buchhaltungsplattformen mit DATEV-Schnittstelle. Entscheidend ist, dass die Software GoBD-konform ist und zur Elster-Übermittlung der Anlage EÜR geeignet ist.

Kriterien für die Software-Auswahl

  • GoBD-Konformität: Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit, revisionssichere Archivierung
  • Elster-Schnittstelle: Elektronische Übermittlung der EÜR und USt-Voranmeldung
  • DATEV-Export: Für die Zusammenarbeit mit Steuerberatern essenziell
  • Belegerfassung per App: Mobiles Fotografieren und Zuordnen von Belegen
  • Banking-Integration: Automatischer Import von Kontobewegungen
  • Rechnungsstellung: Erstellung von Ausgangsrechnungen direkt in der Software
  • Umsatzsteuer-Automatik: Korrekte Berechnung und Voranmeldung

Typische Lösungen im Überblick

Lösung Eignung Besonderheit
Excel / Google Sheets Kleine Umsätze, wenige Belege Keine GoBD-Konformität, hohes Fehlerrisiko
lexoffice, sevDesk, FastBill Freiberufler mit mittlerem Belegvolumen Cloud, Banking, Elster, oft DATEV-Export
DATEV Mittelstand Größere Kanzleien, komplexe Mandate Professionell, aber oft überdimensioniert für Solo-Freiberufler
WISO, SteuerSparErklärung Für Steuererklärung, teils mit EÜR-Modul Gut für Privatnutzer, weniger für laufende Buchführung

Tipp

Wenn Sie bereits mit einem Steuerberater zusammenarbeiten, fragen Sie nach dessen bevorzugter Software. Eine nahtlose Datenübergabe spart Ihnen und Ihrer Kanzlei viel Zeit. Wer seinen Jahresabschluss digital über OnlineBilanz.de erstellen lässt, profitiert von klaren Vorgaben, welche Formate und Exports benötigt werden.

Häufige Fehler und wie Sie diese vermeiden

Auch bei der vermeintlich einfachen EÜR passieren in der Praxis immer wieder typische Fehler – sei es aus Unwissenheit, Zeitdruck oder fehlendem System. Die Folgen können Steuernachzahlungen, Schätzungen durch das Finanzamt oder im schlimmsten Fall Bußgelder sein. Die gute Nachricht: Die meisten Fehler lassen sich durch ein bisschen Systematik und Bewusstsein vermeiden.

Die 8 häufigsten Fehler bei Freiberuflern

  1. Private und betriebliche Ausgaben vermischen: Nutzen Sie ein separates Geschäftskonto und eine eigene Kreditkarte. Privatentnahmen und -einlagen müssen klar dokumentiert werden.
  2. Belege fehlen oder sind unvollständig: Bewirtungsbelege ohne Teilnehmer oder Tankquittungen ohne Kilometernachweis werden vom Finanzamt nicht anerkannt.
  3. Rechnungen ohne Pflichtangaben: Fehlende Steuernummer, Rechnungsnummer oder falsche Umsatzsteuer führen zum Vorsteuerabzugsausschluss beim Empfänger – und zu Ärger.
  4. Abschreibungen vergessen: Anschaffungen über 800 Euro netto (GWG-Grenze 2025/26) müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden, nicht sofort abgesetzt.
  5. Umsatzsteuer-Voranmeldungen verspätet oder falsch: Verspätungszuschläge nach § 152 AO drohen bereits ab einem Tag Verzug.
  6. Keine fortlaufende Erfassung: Wer nur einmal im Jahr alle Belege sammelt, verliert den Überblick, vergisst Ausgaben und riskiert Fehler.
  7. Kleinunternehmerregelung falsch angewendet: Wer die Grenze von 25.000 Euro überschreitet, wird umsatzsteuerpflichtig – rückwirkend für das gesamte Jahr.
  8. Aufbewahrungsfristen missachtet: Wer Belege zu früh vernichtet, kann bei einer Betriebsprüfung keine Ausgaben mehr nachweisen.

Achtung

Bei schwerwiegenden Mängeln in der Aufzeichnung kann das Finanzamt eine Hinzuschätzung vornehmen – oft deutlich zu Ihren Ungunsten. Im schlimmsten Fall droht der Vorwurf der Steuerhinterziehung.

„Viele Fehler entstehen nicht aus böser Absicht, sondern aus Zeitmangel oder Unkenntnis. Ein einfaches System – digitale Belegerfassung, monatlicher Abgleich, klare Trennung privat/geschäftlich – reicht meist schon aus, um 90 Prozent der Probleme zu vermeiden.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Zusammenarbeit mit einem Steuerberater – wann lohnt es sich?

Auch wenn Freiberufler theoretisch ihre EÜR selbst erstellen können, lohnt sich die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater in den meisten Fällen – nicht nur steuerlich, sondern auch wirtschaftlich. Ein Steuerberater kennt alle Gestaltungsspielräume, vermeidet Fehler, übernimmt die Kommunikation mit dem Finanzamt und sorgt dafür, dass Sie alle Abzugsmöglichkeiten ausschöpfen.

Wann ist ein Steuerberater sinnvoll?

  • Ab einem Jahresumsatz von ca. 30.000–50.000 Euro steigt die Komplexität (Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Abschreibungen, ggf. Gewerbesteuer)
  • Bei internationalen Geschäften (Reverse Charge, innergemeinschaftliche Lieferungen etc.)
  • Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen (Lohnbuchhaltung, Sozialversicherung)
  • Bei Gründung einer GmbH oder Umwandlung (Wechsel von EÜR zu Bilanzierung)
  • Wenn Sie keine Zeit oder Lust für Buchhaltung haben und sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren wollen
  • Bei Betriebsprüfungen oder Rückfragen des Finanzamts

Was kostet ein Steuerberater?

Die Vergütung von Steuerberatern richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Höhe hängt vom Gegenstandswert (z. B. Umsatz, Gewinn) und der Gebührenziffer ab. Typische Kosten für Freiberufler:

300–800 €

Jahresabschluss (EÜR) bei 50.000 € Umsatz

50–150 €

Umsatzsteuer-Voranmeldung (quartalsweise)

Viele Kanzleien bieten heute auch Festpreise an, insbesondere für standardisierte Leistungen. Das schafft Planbarkeit und vermeidet böse Überraschungen. Wer sich für eine digitale Zusammenarbeit entscheidet, profitiert oft von günstigeren Konditionen, da der manuelle Aufwand für die Kanzlei sinkt.

OnlineBilanz

OnlineBilanz.de verbindet die Qualität und Haftung eines zugelassenen Steuerberaters mit digitaler Effizienz und transparenten Festpreisen. Ob EÜR, Jahresabschluss oder laufende Buchhaltung – Sie erhalten alle Leistungen koordiniert aus einer Hand, ohne lange Wartezeiten oder versteckte Kosten.

„Ein guter Steuerberater kostet Geld – aber er spart Ihnen in aller Regel mehr, als er kostet. Allein durch die korrekte Ausnutzung von Abschreibungen, Vorsteuerabzug und Betriebsausgaben holen viele Mandanten ihre Beratungskosten mehrfach wieder rein.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Checkliste: Jahresabschluss für Freiberufler

Auch wenn Freiberufler keinen Jahresabschluss im Sinne von § 242 HGB erstellen müssen, steht am Jahresende dennoch die Gewinnermittlung mittels EÜR an – sowie die Einkommensteuererklärung und ggf. die Umsatzsteuererklärung. Damit Sie nichts vergessen und die Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater reibungslos läuft, finden Sie hier eine kompakte Checkliste.

Dokumente und Unterlagen für die EÜR 2025

  • Alle Einnahmenbelege (Rechnungen, Honorarabrechnungen, Bareinnahmen)
  • Alle Ausgabenbelege (Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge, Kreditkartenabrechnungen)
  • Kontoauszüge des Geschäftskontos (komplett, lückenlos)
  • Anlageverzeichnis (für Abschreibungen: PC, Möbel, Fahrzeuge, Software etc.)
  • Fahrtenbuch oder Nachweis der gefahrenen Kilometer (bei Kfz-Nutzung)
  • Bewirtungsbelege mit Anlass, Teilnehmern, Datum und Ort
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen und -Zahlungsnachweise
  • Privatentnahmen und -einlagen (soweit erfolgt)
  • Versicherungsunterlagen (Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht, Krankenversicherung)
  • Mietvertrag für Praxis/Büro oder Nachweis häusliches Arbeitszimmer
  • Verträge (Leasingverträge, Darlehen, Kredite)

Fristen 2026 (für das Jahr 2025)

Frist Was ist zu tun?
31.01.2026 Umsatzsteuer-Voranmeldung Dezember 2025 (falls monatlich)
10.02.2026 Dauerfristverlängerung: Voranmeldung Dezember 2025
31.05.2026 Abgabe Einkommensteuererklärung 2025 (ohne Steuerberater)
31.07.2026 Abgabe Einkommensteuererklärung 2025 (mit Steuerberater)
Laufend Umsatzsteuer-Voranmeldung (monatlich oder quartalsweise)

Wichtig

Bei verspäteter Abgabe oder Zahlung drohen Verspätungszuschläge und Säumniszuschläge. Wenn Sie absehen, dass Sie die Frist nicht einhalten können, beantragen Sie rechtzeitig eine Fristverlängerung beim Finanzamt.

Wer diese Checkliste Schritt für Schritt abarbeitet und seine Unterlagen digital aufbereitet, erspart sich und seinem Steuerberater viel Zeit – und sorgt dafür, dass die Steuererklärung schnell, korrekt und vollständig erstellt werden kann.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich als Freiberufler ein Geschäftskonto führen?

Es besteht keine gesetzliche Pflicht, ein separates Geschäftskonto zu führen. In der Praxis erleichtert es jedoch die Trennung von privaten und betrieblichen Ein- und Auszahlungen erheblich und vermeidet Fehler bei der Gewinnermittlung. Zudem vereinfacht ein Geschäftskonto die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater und die digitale Belegerfassung.

Wie lange muss ich Belege als Freiberufler aufbewahren?

Aufzeichnungen, Belege und Geschäftsunterlagen müssen nach § 147 AO grundsätzlich zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgt ist. Elektronische Belege müssen in unveränderter, jederzeit lesbarer Form vorgehalten werden (GoBD).

Kann ich als Freiberufler von der EÜR zur Bilanzierung wechseln?

Ja, ein freiwilliger Wechsel zur doppelten Buchführung ist jederzeit möglich – etwa bei Wachstum, Beteiligungen oder zur besseren Finanzplanung. Der Wechsel muss dem Finanzamt mitgeteilt werden und gilt ab dem folgenden Wirtschaftsjahr. Umgekehrt ist die Rückkehr zur EÜR nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit Genehmigung möglich.

Was passiert, wenn ich meine Aufzeichnungspflichten verletze?

Bei fehlenden oder unvollständigen Aufzeichnungen kann das Finanzamt Ihre Angaben schätzen (§ 162 AO), was meist zu höheren Steuerforderungen führt. Zudem drohen Zuschläge bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung sowie Bußgelder bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verstößen gegen die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten.

Welche Ausgaben darf ich als Freiberufler steuerlich absetzen?

Alle Betriebsausgaben, die betrieblich veranlasst sind, können abgesetzt werden: Arbeitsmittel, Software, Fachliteratur, Fortbildungen, Bürokosten, anteilige Miete bei häuslichem Arbeitszimmer, Reisekosten, Versicherungen und vieles mehr. Wichtig ist eine klare Zuordnung und lückenlose Belegdokumentation. Pauschalen gibt es bei Verpflegung und Kilometergeld (0,30 € bzw. 0,38 € ab 21 km).

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), Einkommensteuergesetz (EStG), Abgabenordnung (AO), Bundesministerium der Finanzen – GoBD. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
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KI-Assistenz