Bilanz Kosten Steuerberater 2026: Gebühren & Festpreise
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Die Kosten für einen Jahresabschluss beim Steuerberater variieren je nach Unternehmensgröße, Rechtsform und Abrechnungsmodell erheblich. Während die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) einen Gebührenrahmen vorgibt, bieten viele Kanzleien heute Festpreise an. Besonders bei der Bilanz einer AG sind die Anforderungen und damit die Kosten aufgrund der umfangreichen Offenlegungspflichten oft höher. Dieser Artikel erklärt alle Kostenfaktoren, Gebührenordnungen und zeigt, wie Sie Kosten optimieren können.
Kurzantwort
Die Kosten für einen Jahresabschluss beim Steuerberater richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hängen vom Gegenstandswert sowie der Unternehmensgrößenklasse gemäß § 267 HGB ab. Für kleine Kapitalgesellschaften liegen die Gebühren typischerweise zwischen 800 und 2.500 Euro, bei mittelgroßen Unternehmen zwischen 2.000 und 8.000 Euro. Festpreismodelle bieten planbare Kosten ohne Überraschungen und ersetzen zunehmend die klassische StBVV-Abrechnung.
Inhaltsverzeichnis
- Was kostet ein Jahresabschluss beim Steuerberater?
- Gebührenrahmen nach StBVV im Detail
- Welche Leistungen sind in den Kosten enthalten?
- Kostenunterschiede nach Unternehmensgröße
- Festpreis vs. Abrechnung nach StBVV
- Weitere Kostenfaktoren und Zusatzleistungen
- Wann lohnt sich ein Steuerberater für die Bilanz?
- So senken Sie die Kosten ohne Qualitätsverlust
- OnlineBilanz: Digitale Steuerberater-Leistung mit Festpreis
Was kostet ein Jahresabschluss beim Steuerberater?
Die Kosten für die Erstellung eines Jahresabschlusses durch den Steuerberater richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese gibt einen Gebührenrahmen vor, der sich nach dem Gegenstandswert (in der Regel die Bilanzsumme oder der Jahresumsatz) richtet. Der Steuerberater kann innerhalb dieses Rahmens je nach Schwierigkeitsgrad, Umfang und Zeitaufwand eine angemessene Gebühr berechnen.
Für eine GmbH mit einer Bilanzsumme von 500.000 Euro liegt die Mittelgebühr nach StBVV bei etwa 1.200 bis 1.800 Euro für die Erstellung des Jahresabschlusses. Bei größeren Unternehmen oder komplexeren Sachverhalten können die Kosten deutlich höher ausfallen. Kleinere GmbHs mit einfacheren Strukturen zahlen entsprechend weniger.
Typische Kostenfaktoren
Die Höhe der Steuerberatergebühr hängt ab von: Bilanzsumme oder Jahresumsatz (Gegenstandswert nach § 24 StBVV), Komplexität der Buchführung, Anzahl der Geschäftsvorfälle, Branche und spezielle Anforderungen (z. B. E-Bilanz, Offenlegung), gewählter Gebührensatz innerhalb des Rahmens (1/10 bis 10/10).
Neben der reinen Erstellungsgebühr können weitere Positionen hinzukommen: Beratungsgespräche zur Bilanzpolitik, Unterstützung bei der Offenlegung im Unternehmensregister nach § 325 HGB, steuerliche Optimierung und Gestaltungsberatung. Moderne Plattformen wie OnlineBilanz.de arbeiten mit transparenten Festpreisen, die alle notwendigen Leistungen umfassen – ohne versteckte Zusatzkosten.
Gebührenrahmen nach StBVV im Detail
Die StBVV definiert für die Erstellung von Jahresabschlüssen konkrete Gebührenrahmen in § 35 StBVV. Der Gegenstandswert ist dabei die Grundlage: Entweder die Bilanzsumme oder – falls höher – der Jahresumsatz. Die Gebühr wird dann als Zehntel-Gebühr berechnet.
| Gegenstandswert (Bilanzsumme/Umsatz) | Mittelgebühr (5/10) | Rahmen (1/10 bis 10/10) |
|---|---|---|
| 100.000 Euro | ca. 600 Euro | 120 – 1.200 Euro |
| 250.000 Euro | ca. 950 Euro | 190 – 1.900 Euro |
| 500.000 Euro | ca. 1.500 Euro | 300 – 3.000 Euro |
| 1.000.000 Euro | ca. 2.400 Euro | 480 – 4.800 Euro |
| 2.500.000 Euro | ca. 4.200 Euro | 840 – 8.400 Euro |
Der Steuerberater wählt innerhalb dieses Rahmens die konkrete Gebühr nach § 11 StBVV unter Berücksichtigung von Umfang, Schwierigkeitsgrad, Bedeutung der Angelegenheit und den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Auftraggebers. In der Praxis orientieren sich viele Steuerberater an der Mittelgebühr (5/10) und passen nach oben oder unten an.
„Viele Mandanten sind überrascht, dass die StBVV einen so breiten Spielraum lässt. Transparenz bei der Preisgestaltung ist deshalb entscheidend – bei OnlineBilanz arbeiten wir mit Festpreisen, die vorab klar kommuniziert werden und alle gesetzlichen Anforderungen abdecken.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Welche Leistungen sind in den Kosten enthalten?
Die Grundgebühr nach § 35 StBVV umfasst die Erstellung des Jahresabschlusses – das heißt: Bilanz nach § 266 HGB, Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB, Anhang nach § 284 HGB (soweit verpflichtend) und bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften auch den Lagebericht nach § 289 HGB.
Typische Inklusivleistungen
- Übernahme und Prüfung der laufenden Buchführung
- Erstellung der Bilanz und GuV nach HGB
- Erstellung des Anhangs (bei GmbH verpflichtend nach § 264 Abs. 1 HGB)
- Formelle Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität
- Übergabe des fertigen Jahresabschlusses zur Feststellung durch die Gesellschafterversammlung (§ 42a GmbHG)
Zusatzleistungen und mögliche Mehrkosten
- E-Bilanz-Übermittlung an das Finanzamt: Teilweise separat berechnet, oft aber in modernen Pauschalen enthalten
- Offenlegung im Unternehmensregister: Nach § 325 HGB verpflichtend; kann als eigene Position abgerechnet werden
- Erstellung Steuererklärungen: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer – diese sind nicht automatisch im Jahresabschluss enthalten
- Beratungsgespräche: Bilanzpolitische Gestaltung, Ausschüttungsplanung, steuerliche Optimierung
- Nachbesserungen und Korrekturen: Falls Belege nachgereicht oder Buchungen korrigiert werden müssen
Plattformen wie OnlineBilanz.de bündeln diese Leistungen häufig in transparenten Festpreispaketen, sodass Sie von Anfang an wissen, was der vollständige Jahresabschluss inklusive E-Bilanz und Offenlegung kostet – ohne nachträgliche Überraschungen.
Kostenunterschiede nach Unternehmensgröße
Die Kosten für den Jahresabschluss steigen mit der Größe des Unternehmens – nicht nur wegen des höheren Gegenstandswerts nach StBVV, sondern auch aufgrund der erweiterten Publizitätspflichten nach § 267 HGB. Kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften unterliegen unterschiedlichen Anforderungen an Umfang und Prüfung.
Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB)
Zwei der drei folgenden Kriterien dürfen nicht überschritten werden: Bilanzsumme max. 7,5 Mio. Euro, Umsatzerlöse max. 15 Mio. Euro, max. 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt. Kleine GmbHs können Erleichterungen nutzen (z. B. verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB, verkürzter Anhang) und müssen keinen Lagebericht erstellen. Die Kosten liegen typischerweise zwischen 800 und 2.500 Euro.
Mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 2 HGB)
Zwei der drei Kriterien: Bilanzsumme max. 20 Mio. Euro, Umsatzerlöse max. 40 Mio. Euro, max. 250 Arbeitnehmer. Verpflichtung zur Erstellung eines Lageberichts nach § 289 HGB. Vollständiger Anhang, häufig umfangreichere Erläuterungen. Die Kosten bewegen sich oft zwischen 2.500 und 6.000 Euro, je nach Komplexität.
Große Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3 HGB)
Überschreitung von zwei der drei Schwellenwerte für mittelgroße Gesellschaften. Verpflichtende Abschlussprüfung nach § 316 HGB – der Steuerberater erstellt, ein Wirtschaftsprüfer prüft. Erweiterte Berichtspflichten, ggf. Konzernabschluss. Die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses liegen häufig über 6.000 Euro, hinzu kommen die Prüfungskosten.
800–2.500 €
Kleine GmbH
2.500–6.000 €
Mittelgroße GmbH
ab 6.000 €
Große GmbH (plus WP-Prüfung)
Festpreis vs. Abrechnung nach StBVV
Viele Steuerberater rechnen nach der klassischen StBVV-Tabelle ab – das heißt, die endgültige Rechnung entsteht erst nach Abschluss der Arbeiten, basierend auf dem tatsächlichen Aufwand und dem Gegenstandswert. Das bietet Flexibilität, kann aber für Mandanten zu unerwarteten Kosten führen.
Abrechnung nach StBVV
Gebühr richtet sich nach tatsächlichem Gegenstandswert und Aufwand. Flexibler Rahmen, Anpassung an Schwierigkeitsgrad möglich. Endgültige Rechnung oft erst nach Fertigstellung. Risiko unerwarteter Mehrkosten bei Nachbesserungen.
Festpreis-Modell
Vorab vereinbarter Pauschalpreis, unabhängig vom Zeitaufwand. Transparenz und Planungssicherheit für den Mandanten. Alle Standardleistungen (Jahresabschluss, E-Bilanz, Offenlegung) inklusive. Nachbesserungen im Rahmen der vereinbarten Leistung ohne Aufpreis.
Moderne Plattformen wie OnlineBilanz.de setzen auf Festpreise, die sich an der Unternehmensgröße orientieren, aber vorab klar kommuniziert werden. Das gibt Ihnen als Geschäftsführer Budgetsicherheit und vermeidet nachträgliche Diskussionen über Gebührensätze. Die Leistung wird durch zugelassene Steuerberater erbracht – mit der vollen fachlichen Verantwortung und rechtlichen Absicherung.
Vorsicht bei Dumping-Angeboten
Angebote deutlich unter den üblichen Marktpreisen können auf unvollständige Leistungen, fehlende Qualitätsprüfung oder mangelnde Berufshaftpflicht hindeuten. Ein rechtssicherer Jahresabschluss erfordert die Unterschrift eines zugelassenen Steuerberaters – nur dann ist die Haftung klar geregelt.
Weitere Kostenfaktoren und Zusatzleistungen
Neben der reinen Erstellung des Jahresabschlusses fallen in vielen Fällen weitere Aufgaben an, die entweder in der Grundgebühr enthalten sind oder separat berechnet werden. Diese Zusatzleistungen sollten Sie bei der Budgetplanung berücksichtigen.
Laufende Buchführung
Falls Ihr Steuerberater auch die laufende Finanzbuchhaltung übernimmt, wird diese nach § 33 StBVV gesondert abgerechnet – meist monatlich oder quartalsweise. Die Kosten hängen ab von der Anzahl der Belege und Buchungen pro Monat. Typischerweise liegen die monatlichen Kosten für eine kleine GmbH zwischen 150 und 400 Euro.
E-Bilanz-Übermittlung
Seit 2012 ist die elektronische Übermittlung der Bilanz an das Finanzamt verpflichtend. Viele Steuerberater berechnen dafür eine kleine Zusatzgebühr (ca. 50–150 Euro), moderne Plattformen inkludieren diese Leistung häufig im Festpreis. Besonders für Einzelunternehmer empfiehlt sich die Beauftragung eines Steuerberaters, da die Bilanz Einzelunternehmen beim Steuerberater alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und korrekt übermittelt wird.
Offenlegung im Unternehmensregister
Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag im Unternehmensregister offenlegen (seit DiRUG, 01.08.2022 nicht mehr beim Bundesanzeiger). Die Offenlegungsgebühr des Registers beträgt je nach Umfang zwischen 35 und 75 Euro. Steuerberater berechnen für die technische Vorbereitung und Einreichung oft 100–250 Euro zusätzlich.
Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)
Die steuerliche Gewinnermittlung und Erstellung der Steuererklärungen ist nicht automatisch Teil der Jahresabschluss-Gebühr. Sie wird nach § 24 StBVV separat berechnet, orientiert sich am steuerlichen Gewinn und kostet je nach Komplexität zwischen 400 und 1.500 Euro zusätzlich.
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Laufende Buchführung: monatlich/quartalsweise nach § 33 StBVV
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E-Bilanz: oft inklusive, sonst ca. 50–150 Euro
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Offenlegung Unternehmensregister: 100–250 Euro Dienstleistung + Registergebühr
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Körperschaftsteuer/Gewerbesteuer: 400–1.500 Euro je nach Gewinn
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Beratungsgespräche: nach Zeitaufwand oder Pauschalvereinbarung
Wann lohnt sich ein Steuerberater für die Bilanz?
Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) ist die Beauftragung eines Steuerberaters zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, in der Praxis aber dringend empfohlen. Der Jahresabschluss muss den gesetzlichen Anforderungen des HGB genügen (§§ 238 ff. HGB), bei Fehlern drohen Haftungsrisiken für den Geschäftsführer nach § 43 GmbHG.
Gesetzliche Anforderungen und Haftungsrisiken
Der Jahresabschluss muss nach § 243 HGB den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen. Die Feststellung erfolgt durch die Gesellschafterversammlung gemäß § 42a GmbHG – bei kleinen GmbHs innerhalb von 11 Monaten, bei mittelgroßen und großen innerhalb von 8 Monaten nach Bilanzstichtag. Die Offenlegung muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen (§ 325 HGB), sonst droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB von 500 bis 25.000 Euro.
„Viele Geschäftsführer unterschätzen die Komplexität der Bilanzierung – von Abgrenzungsfragen über latente Steuern bis zur richtigen Bewertung von Rückstellungen. Ein Steuerberater sichert nicht nur die formale Richtigkeit, sondern schützt den Geschäftsführer vor persönlicher Haftung bei Fehlern.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Vorteile der Steuerberater-Erstellung
- Rechtssicherheit: Der Steuerberater haftet für die fachliche Richtigkeit und ist durch Berufshaftpflicht abgesichert
- Zeitersparnis: Sie konzentrieren sich auf das operative Geschäft, der Steuerberater übernimmt die komplexen Bilanzierungsfragen
- Steueroptimierung: Bilanzpolitische Gestaltungsspielräume werden genutzt, um die Steuerlast zu minimieren
- Vollständige Dokumentation: Alle Unterlagen werden professionell archiviert und sind für Betriebsprüfungen bereit
- Fristwahrung: Feststellung und Offenlegung erfolgen fristgerecht, Ordnungsgelder werden vermieden
Wer den Jahresabschluss selbst erstellt, spart zwar zunächst Honorar, trägt aber das volle Haftungsrisiko und investiert erhebliche Arbeitszeit. Für GmbHs und UGs ist die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater daher in den allermeisten Fällen die wirtschaftlich und rechtlich sinnvollere Lösung.
So senken Sie die Kosten ohne Qualitätsverlust
Die Kosten für den Jahresabschluss lassen sich durch gute Vorbereitung und strukturierte Zusammenarbeit deutlich reduzieren – ohne dass die fachliche Qualität oder Rechtssicherheit darunter leidet. Der Steuerberater kann effizienter arbeiten, wenn die Buchführung sauber und vollständig ist.
1. Saubere laufende Buchführung
Je besser Ihre monatliche Buchführung geführt ist, desto weniger Nacharbeit fällt beim Jahresabschluss an. Nutzen Sie moderne Buchhaltungssoftware (z. B. DATEV, lexoffice, sevDesk), die digitale Belegerfassung ermöglicht. Kontieren Sie laufend und klären Sie offene Fragen zeitnah – nicht erst zum Jahresende.
2. Vollständige und geordnete Belege
Fehlende oder unvollständige Belege verursachen Rückfragen und Mehraufwand. Stellen Sie sicher, dass alle Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen, Bankauszüge und Kassenbelege digital vorliegen und chronologisch abgelegt sind. Das spart dem Steuerberater Zeit und Ihnen Geld.
3. Frühzeitige Abstimmung und Planung
Besprechen Sie bilanzpolitische Fragen (z. B. Abschreibungen, Rückstellungen, Bewertung von Vorräten) bereits vor dem Jahresende mit Ihrem Steuerberater. So können Gestaltungsspielräume genutzt und Nachbesserungen vermieden werden. Vereinbaren Sie klare Deadlines für die Übergabe der Unterlagen.
4. Digitale Prozesse und Plattformen nutzen
Moderne Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de arbeiten komplett digital: Belege werden automatisch importiert, die Kommunikation läuft über eine zentrale Plattform, und der gesamte Prozess ist transparent nachvollziehbar. Das reduziert den manuellen Aufwand und damit die Kosten – bei gleichzeitig höherer Geschwindigkeit.
Tipp: Festpreis statt Stundenabrechnung
Wenn Sie eine Plattform mit transparenten Festpreisen nutzen, profitieren Sie doppelt: Sie wissen vorab, was der Jahresabschluss kostet, und haben einen Anreiz, die Unterlagen gut vorzubereiten – denn der Preis bleibt gleich, die Bearbeitungszeit sinkt.
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Monatliche Buchführung sauber und aktuell führen
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Belege vollständig und digital bereitstellen
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Bilanzpolitische Fragen frühzeitig klären
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Digitale Tools und Schnittstellen nutzen
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Festpreismodelle prüfen für Planungssicherheit
OnlineBilanz: Digitale Steuerberater-Leistung mit Festpreis
OnlineBilanz.de ist eine Steuerberater-Plattform, die Jahresabschlüsse für GmbHs und UGs digital koordiniert und durch zugelassene Steuerberater erstellen lässt – mit transparenten Festpreisen, ohne Wartezeiten und ohne versteckte Kosten. Sie erhalten die volle fachliche Qualität und rechtliche Absicherung eines klassischen Steuerberaters, kombiniert mit der Effizienz moderner Softwareprozesse.
So funktioniert OnlineBilanz
- Anfrage stellen: Sie geben online Ihre Unternehmensdaten ein und erhalten sofort ein Festpreis-Angebot – abgestimmt auf Ihre Unternehmensgröße und Anforderungen.
- Unterlagen digital hochladen: Belege, Buchführung und relevante Dokumente werden über eine sichere Plattform bereitgestellt. Schnittstellen zu gängiger Buchhaltungssoftware sind vorhanden.
- Koordination durch Servet Gündogan: Als Büroleiter in Stuttgart ist er Ihr fester Ansprechpartner und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und dem Steuerberater-Team.
- Erstellung durch zugelassene Steuerberater: Das OnlineBilanz Steuerberater-Team erstellt Ihren Jahresabschluss fachlich korrekt, prüft ihn und unterzeichnet ihn rechtsverbindlich.
- Übergabe und Offenlegung: Sie erhalten den fertigen Jahresabschluss zur Feststellung durch die Gesellschafterversammlung. Auf Wunsch übernimmt OnlineBilanz auch die Offenlegung im Unternehmensregister.
Vorteile von OnlineBilanz
Transparente Festpreise
Sie wissen von Anfang an, was der Jahresabschluss kostet – ohne nachträgliche Überraschungen. Alle Standardleistungen (Erstellung, E-Bilanz, Offenlegung) sind inklusive.
Digitale Effizienz
Keine Papierberge, keine langen Wartezeiten. Die gesamte Kommunikation und Dokumentenverwaltung läuft digital über eine zentrale Plattform.
Steuerberater-Qualität
Ihr Jahresabschluss wird durch zugelassene Steuerberater erstellt und unterzeichnet – mit voller Berufshaftpflicht und rechtlicher Absicherung.
OnlineBilanz ist keine Alternative zum Steuerberater – OnlineBilanz ist der Steuerberater, nur digital organisiert. Sie profitieren von der Verbindung aus fachlicher Expertise und moderner Technologie, zu fairen und planbaren Kosten.
100%
digital koordiniert
Festpreis
keine versteckten Kosten
Zugelassene StB
volle Rechtssicherheit
Häufig gestellte Fragen
Kann ich die Steuerberater-Kosten für den Jahresabschluss steuerlich absetzen?
Ja, die Kosten für den Jahresabschluss beim Steuerberater sind als Betriebsausgaben vollständig steuerlich abzugsfähig gemäß § 4 Abs. 4 EStG. Sie mindern direkt den Gewinn und damit die Steuerlast Ihres Unternehmens. Bei der Steuererklärung werden diese Kosten in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Muss der Steuerberater vor Beginn der Arbeit ein Kostenvoranschlag erstellen?
Nach § 8 StBVV ist der Steuerberater nicht verpflichtet, unaufgefordert einen Kostenvoranschlag zu erstellen. Mandanten können jedoch jederzeit eine schriftliche Gebührenvereinbarung oder einen Kostenvoranschlag verlangen. Empfehlenswert ist eine klare Honorarvereinbarung vor Auftragsbeginn, um Transparenz zu schaffen.
Was passiert, wenn ich mit der Steuerberater-Rechnung nicht einverstanden bin?
Bei Unstimmigkeiten über die Höhe der Gebühren können Sie binnen zwei Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich Einwendungen erheben. Führt dies zu keiner Einigung, kann ein Schlichtungsverfahren bei der zuständigen Steuerberaterkammer beantragt werden. Die Kammer prüft, ob die Abrechnung den Vorgaben der StBVV entspricht.
Unterscheiden sich die Kosten zwischen GmbH, UG und Einzelunternehmen?
Ja, die Rechtsform beeinflusst die Kosten erheblich. GmbH und UG (haftungsbeschränkt) sind nach § 264 HGB bilanzierungspflichtig und unterliegen strengeren Offenlegungspflichten nach § 325 HGB, was höhere Kosten verursacht. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben oft einfachere Anforderungen, sofern sie nicht die Schwellenwerte nach § 267 HGB überschreiten.
Kann ich den Jahresabschluss selbst erstellen und nur prüfen lassen?
Grundsätzlich ja – Sie können den Jahresabschluss selbst vorbereiten oder mit Buchhaltungssoftware erstellen und nur die fachliche Prüfung sowie Unterzeichnung durch den Steuerberater vornehmen lassen. Dies reduziert die Kosten deutlich. Beachten Sie jedoch, dass der Steuerberater die Haftung nur für von ihm erstellte oder vollumfänglich geprüfte Abschlüsse übernimmt.
Welche Unterlagen muss ich dem Steuerberater für den Jahresabschluss vorlegen?
Für einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss benötigt der Steuerberater alle Belege, Kontoauszüge, die vollständige Finanzbuchhaltung, Inventurlisten, Verträge (Miete, Leasing, Darlehen), Lohnabrechnungen sowie Nachweise zu Rückstellungen und Forderungen. Je strukturierter und digitaler Sie diese Unterlagen bereitstellen, desto effizienter und kostengünstiger wird die Erstellung.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), GmbH-Gesetz (GmbHG), Einkommensteuergesetz (EStG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


