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Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
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KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
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Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
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Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
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  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
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Fabian Klement
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Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
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Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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=
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

12–18 Minuten

OnlineBilanzBlogBilanz AG Software

Bilanz AG Software 2026: Anforderungen & Lösungen

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Bilanzierung einer Aktiengesellschaft unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben nach § 264 ff. HGB und erfordert präzise Abläufe. Spezialisierte Bilanz AG Software unterstützt bei der Erfüllung der Publizitätspflichten, der E-Bilanz-Übermittlung und der Integration mit der Finanzbuchhaltung. Dieser Artikel zeigt, welche Anforderungen bestehen, welche Softwarelösungen der Markt bietet und welche Alternativen es zur eigenen Software gibt.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Eine AG unterliegt umfangreichen Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten nach HGB und AktG. Spezialisierte Bilanzsoftware automatisiert die Erstellung von Jahresabschluss, E-Bilanz und die Offenlegung beim Unternehmensregister. Alternativ zur eigenen Software können AGs auf Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de setzen, die fachliche Expertise mit digitaler Abwicklung verbinden.

Warum benötigt eine AG spezielle Software für die Bilanzierung?

Die Aktiengesellschaft unterliegt nach § 264 Abs. 1 HGB i.V.m. § 6 PublG den strengsten handelsrechtlichen Offenlegungs- und Prüfungspflichten. Anders als bei der GmbH sind alle Aktiengesellschaften unabhängig von ihrer Größe verpflichtet, einen Jahresabschluss nach den Vorschriften des Dritten Buchs des HGB zu erstellen. Zudem besteht für mittelgroße und große AGs gemäß § 316 Abs. 1 HGB eine gesetzliche Pflicht zur Abschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer.

Aufgrund dieser erhöhten Anforderungen — insbesondere hinsichtlich Gliederungstiefe (§ 266 HGB), Anhangangaben (§ 284 ff. HGB), Lagebericht (§ 289 HGB) und elektronischer Offenlegung beim Unternehmensregister (§ 325 HGB, seit DiRUG ausschließlich dort) — ist eine professionelle Bilanzsoftware für die AG unerlässlich. Sie gewährleistet die korrekte Abbildung der Bilanzpositionen, die Einhaltung der Taxonomie-Vorgaben (XBRL) und die fehlerfreie Übermittlung an das Unternehmensregister.

Praxis-Hinweis: AG vs. GmbH

Während kleine GmbHs unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen nutzen können (§ 326 HGB), gelten für die AG stets die vollen Publizitätspflichten — unabhängig von Bilanzsumme oder Umsatz. Eine spezialisierte Software hilft, diese Anforderungen standardisiert und sicher zu erfüllen.

„Viele Mandanten unterschätzen den Aufwand für die AG-Bilanzierung. Die Gliederungstiefe, die Anhangangaben und die elektronische Übermittlung in XBRL-Taxonomie erfordern nicht nur Fachwissen, sondern auch eine technische Infrastruktur, die eine manuelle Erstellung wirtschaftlich nicht darstellen kann.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche gesetzlichen Anforderungen gelten für die AG-Bilanz?

Die Bilanzierung der Aktiengesellschaft richtet sich nach den §§ 242 ff. HGB sowie den Spezialvorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB). Zusätzlich sind die aktienrechtlichen Sondervorschriften des AktG zu beachten, insbesondere hinsichtlich der Gewinnverwendung (§§ 150 ff. AktG), der Rücklagenbildung und der Prüfung durch den Aufsichtsrat (§ 171 AktG).

Aufstellungsfristen und Feststellung

Der Vorstand ist verpflichtet, den Jahresabschluss innerhalb der ersten drei Monate des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen (§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB). Für eine AG mit Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies eine Aufstellungsfrist bis spätestens 31. März 2026. Der Aufsichtsrat muss den Jahresabschluss innerhalb eines Monats nach Vorlage prüfen und genehmigen (§ 171 Abs. 1 AktG).

Pflicht Rechtsgrundlage Frist (Bilanzstichtag 31.12.2025)
Aufstellung durch Vorstand § 264 Abs. 1 HGB 31. März 2026
Prüfung durch Aufsichtsrat § 171 Abs. 1 AktG 30. April 2026
Feststellung durch Hauptversammlung § 173 AktG Innerhalb der ersten 8 Monate
Offenlegung Unternehmensregister § 325 Abs. 1 HGB 31. Dezember 2026

Ordnungsgeldverfahren bei Fristversäumnis

Wird die Offenlegungsfrist von 12 Monaten (§ 325 HGB) nicht eingehalten, leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt gemäß § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro — bei großen AGs sind die Beträge regelmäßig im oberen Bereich angesiedelt.

Welche Funktionen muss eine AG-Bilanzsoftware bieten?

Eine professionelle Bilanzsoftware für Aktiengesellschaften muss über die reine Buchführung hinausgehen und die gesamte Prozesskette von der Dateneingabe bis zur elektronischen Offenlegung abbilden. Dabei sind insbesondere folgende Funktionen entscheidend:

Kernfunktionen für die AG-Bilanzierung

  • Automatische Gliederung nach § 266 HGB (Aktivseite und Passivseite mit Gliederungstiefe)
  • Integrierte Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB (Gesamtkostenverfahren oder Umsatzkostenverfahren)
  • Anhang-Generator mit vordefinierten Textbausteinen gemäß § 284 ff. HGB
  • Lagebericht-Modul für mittelgroße und große AGs (§ 289 HGB)
  • XBRL-Taxonomie-Unterstützung für die elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister
  • Schnittstellen zu DATEV, SAP oder anderen Finanzbuchhaltungssystemen
  • Prüfungsmodul für Wirtschaftsprüfer (digitale Prüfungsdokumentation)
  • Versionierung und Revisionssicherheit (GoBD-Konformität)

XBRL und elektronische Offenlegung

Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister in elektronischer Form. Die Daten müssen dabei im XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) übermittelt werden. Eine moderne AG-Bilanzsoftware generiert die XBRL-Instanzdokumente automatisch aus der Bilanz und validiert diese vor der Übermittlung gegen die aktuelle Taxonomie der Bundesanzeiger Verlag GmbH.

„Die XBRL-Übermittlung ist fehleranfällig, wenn die Software die Taxonomie nicht vollständig unterstützt. Wir erleben regelmäßig, dass Mandanten an Validierungsfehlern scheitern. Unsere Steuerberater nutzen professionelle Systeme, die die gesamte Offenlegungskette automatisiert abbilden — vom Jahresabschluss bis zur erfolgreichen Einreichung beim Unternehmensregister.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Softwarelösungen gibt es für die AG-Bilanzierung?

Der Markt für Bilanzsoftware ist vielfältig und reicht von integrierten ERP-Systemen über spezialisierte Jahresabschluss-Module bis hin zu cloudbasierten Plattformen. Die Wahl der richtigen Lösung hängt von der Unternehmensgröße, der Komplexität der Geschäftstätigkeit und der vorhandenen IT-Infrastruktur ab.

Klassische ERP-Systeme mit Bilanzierungsmodulen

SAP S/4HANA Finance

  • Zielgruppe: Große und börsennotierte AGs
  • Kosten: Ab 50.000 Euro zzgl. Beratung
  • Vorteile: Vollintegration, IFRS-Unterstützung

DATEV Mittelstand pro / Mittelstand Faktura

  • Zielgruppe: Mittelständische AGs
  • Kosten: Monatliche Lizenz ab 150 Euro
  • Vorteile: Steuerberater-Integration, bewährte Prozesse

Spezialisierte Jahresabschluss-Software

Neben den integrierten ERP-Lösungen existieren spezialisierte Jahresabschluss-Tools wie LucaNet, Addison OneClick oder Agenda BILANZ. Diese Systeme konzentrieren sich auf die Erstellung, Konsolidierung und Offenlegung von Jahresabschlüssen und bieten Schnittstellen zu vorgelagerten Buchhaltungssystemen. Sie sind besonders für mittelgroße AGs geeignet, die eine flexible und modulare Lösung suchen.

Cloudbasierte Alternativen

Moderne cloudbasierte Plattformen wie sevDesk, lexoffice oder CANDIS bieten zunehmend auch Jahresabschluss-Funktionen an. Allerdings sind diese Lösungen primär für kleinere Kapitalgesellschaften (GmbH) konzipiert und erfüllen nicht immer die spezifischen Anforderungen einer AG — insbesondere bei Konzernabschlüssen oder Sonderbilanzen.

Wer als AG den Jahresabschluss nicht inhouse erstellen möchte, kann auf digitale Steuerberater-Plattformen zurückgreifen. Auf OnlineBilanz.de erhalten AGs den vollständigen Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater — inkl. Anhang, Lagebericht (falls erforderlich) und elektronischer Offenlegung beim Unternehmensregister. Die Abwicklung erfolgt digital koordiniert, mit transparenten Festpreisen und ohne lange Wartezeiten.

Lohnt sich die Investition in AG-Bilanzsoftware?

Die Kosten für professionelle Bilanzsoftware variieren stark je nach Funktionsumfang und Unternehmensgröße. Eine fundierte Kosten-Nutzen-Analyse berücksichtigt nicht nur die Lizenz- und Implementierungskosten, sondern auch die eingesparten Personalressourcen, die Reduktion von Fehlerrisiken und die Vermeidung von Ordnungsgeldern.

Typische Kostenstrukturen

Kategorie Jährliche Kosten (netto) Hinweis
ERP-System (SAP, Microsoft Dynamics) 50.000 – 200.000 € Inkl. Module, Lizenzen, Wartung
DATEV-Lösung (Mittelstand) 2.000 – 8.000 € Zzgl. Steuerberaterhonorar
Spezialsoftware (LucaNet, Agenda) 5.000 – 25.000 € Je nach Nutzeranzahl und Modulen
Cloud-Lösung (kleinere AGs) 1.200 – 5.000 € Monatliche Abrechnung, skalierbar
Steuerberater-Erstellung (OnlineBilanz) 3.500 – 12.000 € Festpreis, inkl. Offenlegung, ohne Software-Invest

Wann lohnt sich die Eigeninvestition?

Eine Eigeninvestition in Software lohnt sich primär bei wiederkehrenden, komplexen Abschlüssen — etwa bei Konzernstrukturen, häufigen Zwischenabschlüssen oder internationaler Berichterstattung. Für kleine und mittelgroße AGs ohne interne Finanzabteilung kann die externe Erstellung durch einen Steuerberater wirtschaftlich sinnvoller sein: keine Softwarekosten, keine Schulungsaufwände, keine IT-Betreuung — und die fachliche Verantwortung liegt bei einem zugelassenen Berufsträger.

73 %

der mittelständischen AGs lagern die Bilanzierung aus (DIHK-Studie 2025)

8.500 €

Durchschnittliche Ordnungsgeldstrafe bei verspäteter Offenlegung (BfJ-Statistik)

12 Monate

Gesetzliche Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

„Viele unserer Mandanten haben zunächst versucht, den Jahresabschluss mit interner Software selbst zu erstellen. Die Realität zeigt: Ohne qualifiziertes Personal und kontinuierliche Schulung wird die Software zum Kostenfaktor ohne Mehrwert. Wir übernehmen die gesamte Erstellung fachlich korrekt — der Mandant liefert die Daten, wir liefern den fertigen, unterschriebenen Abschluss inklusive Offenlegung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wie wichtig sind Schnittstellen zur Finanzbuchhaltung?

Eine durchgängige digitale Prozesskette von der laufenden Buchführung bis zum Jahresabschluss ist für die Effizienz und Fehlerminimierung entscheidend. Moderne Bilanzsoftware sollte daher standardisierte Schnittstellen zu den gängigen Finanzbuchhaltungssystemen bieten — sei es DATEV, SAP, Lexware, sevDesk oder branchenspezifische ERP-Lösungen.

Vorteile automatisierter Datenübernahme

  • Zeitersparnis: Manuelle Datenübertragung und Abgleiche entfallen vollständig.
  • Fehlervermeidung: Tippfehler, Zahlendreher und Rundungsdifferenzen werden minimiert.
  • Revisionssicherheit: Lückenlose Dokumentation der Datenherkunft (GoBD-Konformität).
  • Echtzeit-Reporting: Unterjährige Abschlüsse und Forecasts können jederzeit erstellt werden.
  • Prüfungssicherheit: Wirtschaftsprüfer erhalten direkten Zugriff auf die Primärdaten.

Typische Schnittstellenformate

DATEV-ASCII

  • Standard in der Steuerberatung
  • Hohe Kompatibilität
  • Strukturierte Kontenpläne (SKR03, SKR04)

CSV / Excel

  • Universell einsetzbar
  • Manuelle Nachbearbeitung oft nötig
  • Nicht GoBD-konform ohne zusätzliche Dokumentation

API / Echtzeit-Integration

  • Echtzeit-Datenabgleich
  • Automatisierte Workflows
  • Höhere Implementierungskosten

Praxis-Stolperfalle: Kontenpläne und Zuordnung

Auch bei technisch funktionierenden Schnittstellen scheitert die automatische Übernahme häufig an unterschiedlichen Kontenplänen. Wer von SKR03 auf SKR04 wechselt oder ein individuelles Kontenmodell nutzt, muss Mapping-Tabellen pflegen. Dies erfordert Fachkenntnis und regelmäßige Abstimmung mit dem Steuerberater.

Welche Anforderungen gelten an Datenschutz und Datensicherheit?

Die Bilanz einer AG enthält hochsensible Unternehmensdaten — von der Vermögenslage über Gewinnentwicklung bis zu strategischen Investitionen. Daher sind Datenschutz und Datensicherheit nicht nur rechtliche Pflicht (DSGVO, GoBD), sondern auch ein zentrales Kriterium bei der Auswahl einer Bilanzsoftware.

Rechtliche Anforderungen

  • GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form): Revisionssichere Archivierung, Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit, Verfügbarkeit.
  • DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung): Personenbezogene Daten (z. B. Gesellschafter, Vorstände) müssen verschlüsselt und vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.
  • HGB (§ 257 Abs. 1): Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren für Jahresabschlüsse und zugehörige Unterlagen.
  • AO (§ 146 Abs. 2): Steuerrelevante Daten müssen maschinell auswertbar und innerhalb angemessener Frist verfügbar sein.

Technische Sicherheitsmaßnahmen

  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei Datenübertragung (TLS 1.3 oder höher)
  • Verschlüsselte Speicherung in zertifizierten Rechenzentren (ISO 27001, BSI C5)
  • Mehrstufige Authentifizierung (2FA / MFA)
  • Rollenbasierte Zugriffsrechte (Vier-Augen-Prinzip bei sensiblen Vorgängen)
  • Regelmäßige Backups mit geografisch getrennter Speicherung
  • Audit-Logs für alle Zugriffe und Änderungen (Revisionssicherheit)
  • DSGVO-konforme Auftragsverarbeitung (AVV) bei cloudbasierten Lösungen

Bei der Auswahl einer Bilanzsoftware sollten AGs darauf achten, dass der Anbieter ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) nachweisen kann — idealerweise zertifiziert nach ISO 27001. Bei cloudbasierten Lösungen ist zudem entscheidend, dass die Daten in Rechenzentren innerhalb der EU (besser: Deutschland) gespeichert werden, um den Anforderungen der DSGVO zu genügen.

„Datenschutz ist kein Zusatzfeature, sondern Grundvoraussetzung. Unsere Steuerberater arbeiten ausschließlich mit Software, die GoBD-zertifiziert ist und deren Rechenzentren in Deutschland stehen. Mandanten erhalten von uns eine vollständige AVV nach Art. 28 DSGVO — das ist bei der Bilanzierung Pflicht, nicht Kür.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Alternativen gibt es zur eigenen Bilanzsoftware?

Nicht jede AG verfügt über die Ressourcen, eine eigene Bilanzsoftware zu implementieren und zu betreiben. Gerade für kleinere und mittelständische AGs kann die Auslagerung der Bilanzierung an einen Steuerberater wirtschaftlich und fachlich die sinnvollere Lösung sein.

Steuerberater mit eigener Software

Die klassische Lösung: Der Mandant liefert die laufenden Buchführungsdaten, der Steuerberater erstellt den Jahresabschluss mit seiner eigenen (meist DATEV-basierten) Software. Der Vorteil liegt in der fachlichen Verantwortung — der Steuerberater haftet für die Richtigkeit und prüft auch steuerliche Optimierungsmöglichkeiten. Der Nachteil: Traditionelle Steuerberater arbeiten oft mit Wartezeiten, intransparenten Honoraren und analoger Kommunikation.

Digitale Steuerberater-Plattformen

Moderne Plattformen wie OnlineBilanz.de verbinden die Qualität eines zugelassenen Steuerberaters mit der Effizienz digitaler Prozesse. Der Mandant lädt seine Daten über eine sichere Plattform hoch, das Steuerberater-Team erstellt den Jahresabschluss fachlich korrekt und übernimmt auch die elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister. Transparente Festpreise, digitale Kommunikation über das OnlineBilanz-Portal und feste Ansprechpartner (wie Servet Gündogan als Büroleiter in Stuttgart) garantieren Planungssicherheit und reibungslose Abläufe.

Eigene Software + internes Team

  • Investition: 5.000 – 200.000 € p.a.
  • Personalkosten: 1–3 FTE
  • Haftung: Unternehmen

Auslagerung an Steuerberater (z. B. OnlineBilanz)

  • Festpreis: 3.500 – 12.000 € p.a.
  • Personalkosten: Keine
  • Haftung: Steuerberater

Praxis-Empfehlung

Wer als AG die Bilanzierung nicht zu den Kernkompetenzen zählt und keine internationale Berichterstattung benötigt, sollte ernsthaft prüfen, ob eine externe Erstellung wirtschaftlich sinnvoller ist. Die Kombination aus digitaler Plattform und Steuerberater-Qualität — wie bei OnlineBilanz.de — bietet Effizienz, Sicherheit und Festpreistransparenz.

„Viele AGs investieren fünfstellige Beträge in Software und Personal — und haben am Ende dennoch Fehler im Jahresabschluss oder verpassen die Offenlegungsfrist. Unsere Steuerberater übernehmen die gesamte Verantwortung: von der Bilanzierung über den Anhang bis zur XBRL-Offenlegung. Der Mandant hat Planungssicherheit und kann sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Häufig gestellte Fragen

Muss jede AG zwingend einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer einschalten?

Eine gesetzliche Pflicht zur Beauftragung eines Steuerberaters besteht nicht. Nach § 316 HGB sind jedoch mittelgroße und große AGs prüfungspflichtig und müssen einen Abschlussprüfer bestellen. Kleine AGs können den Jahresabschluss theoretisch selbst erstellen, sollten aber die hohen fachlichen Anforderungen und Haftungsrisiken bedenken. In der Praxis beauftragen die meisten AGs Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

Kann eine AG die Bilanz auch ohne spezielle Software erstellen?

Grundsätzlich ja – die Bilanz kann auch mit Excel oder manuell erstellt werden. Allerdings erhöht dies das Fehlerrisiko erheblich und erschwert die Einhaltung von Taxonomien (E-Bilanz, XBRL) sowie die fristgerechte Offenlegung beim Unternehmensregister. Für AGs mit komplexen Geschäftsvorfällen und gesetzlichen Publizitätspflichten ist spezielle Software daher faktisch unverzichtbar.

Wie lange muss eine AG Bilanzdaten aufbewahren?

Nach § 257 HGB beträgt die Aufbewahrungspflicht für Jahresabschlüsse und Bilanzen zehn Jahre. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in das Dokument erfolgt ist. Bilanzsoftware sollte daher revisionssichere Archivierung und langfristige Lesbarkeit der Daten gewährleisten.

Was passiert, wenn die AG die Offenlegungsfrist versäumt?

Bei Versäumnis der zwölfmonatigen Offenlegungsfrist nach § 325 HGB droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Das Bundesamt für Justiz leitet das Verfahren von Amts wegen ein. Zudem können Geschäftsführer und Vorstand persönlich haften, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten verletzen. Fristgerechte Offenlegung ist daher zwingend.

Können mehrere Benutzer gleichzeitig in der AG-Bilanzsoftware arbeiten?

Ja, moderne cloudbasierte Bilanzsoftware bietet Mehrbenutzerfunktionen mit Rollen- und Rechteverwaltung. So können Buchhaltung, Geschäftsführung, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer parallel auf die Daten zugreifen. Wichtig ist, dass Änderungen nachvollziehbar protokolliert werden (Audit Trail) und Schreibrechte klar geregelt sind, um Dateninkonsistenzen zu vermeiden.

Ist eine cloudbasierte Lösung für die AG-Bilanzierung DSGVO-konform?

Cloudbasierte Software kann DSGVO-konform sein, wenn der Anbieter Rechenzentren in der EU betreibt, einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO anbietet und technisch-organisatorische Maßnahmen (Verschlüsselung, Zugriffskontrollen) nachweist. AGs sollten vor Vertragsabschluss die Zertifizierungen (z. B. ISO 27001) und Datenschutzerklärungen des Anbieters prüfen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, Aktiengesetz (AktG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

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Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

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Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
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Ben
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