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OnlineBilanzBlogBetriebsprüfung Finanzamt nach Betriebsaufgabe: Was GmbH-Liquidatoren wissen müssen

Betriebsprüfung Finanzamt nach Betriebsaufgabe: Was GmbH-Liquidatoren wissen müssen

Veröffentlicht: 30.06.2026Aktualisiert: 30.06.2026Fachlich geprüft: 30.06.2026Lesezeit: ca. 7 Minuten

Die Löschung einer GmbH im Handelsregister ist kein Freifahrtschein gegenüber dem Finanzamt. Jahrelang nach dem letzten Geschäftsvorfall kann das Finanzamt eine Außenprüfung anordnen – mit erheblichen Konsequenzen für Liquidatoren, ehemalige Geschäftsführer und sogar Gesellschafter. Wer die Spielregeln kennt, vermeidet böse Überraschungen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

FK
✓ Fachlich geprüft vonFabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
Steuerberaterkammer Stuttgart

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Fabian Klement hat die fachlichen Aussagen dieses Beitrags geprüft.

Kurzantwort

Eine Betriebsprüfung des Finanzamts nach Betriebsaufgabe ist auch nach Löschung der GmbH im Handelsregister rechtlich zulässig. Die Aufbewahrungspflicht beträgt nach § 147 AO zehn Jahre für Bücher und Belege. Ansprechpartner bleibt der zuletzt bestellte Liquidator; bei vollständiger Vollbeendigung kann das Gericht auf Antrag einen Nachtragsliquidator bestellen. Prüfungsschwerpunkte sind Aufgabegewinn, Schlussbilanz und verdeckte Gewinnausschüttungen im Liquidationszeitraum.

Rechtliche Grundlage: Warum Prüfungen nach Löschung möglich sind

Viele Gesellschafter und ehemalige Geschäftsführer gehen davon aus, dass mit der Eintragung der Löschung im Handelsregister auch das steuerliche Verhältnis zum Finanzamt endet. Diese Annahme ist falsch. Das Steuerrecht kennt keinen automatischen Schlusspunkt durch handelsrechtliche Vollbeendigung.

Die Befugnis des Finanzamts zur Außenprüfung ergibt sich aus § 193 AO, der für Steuerpflichtige gilt, die einen gewerblichen Betrieb unterhalten haben – Vergangenheitsform eingeschlossen. Die Prüfungsanordnung (§ 196 AO) kann sich auf bereits abgelaufene, aber noch nicht festsetzungsverjährte Veranlagungszeiträume erstrecken. Die reguläre Festsetzungsverjährung beträgt nach § 169 AO vier Jahre, bei leichtfertiger Steuerverkürzung zehn und bei Hinterziehung sogar fünfzehn Jahre (§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO).

Entscheidend ist: Die GmbH verliert ihre Steuerrechtsfähigkeit nicht mit der handelsrechtlichen Löschung, sondern erst mit dem vollständigen Abschluss aller steuerlichen Verfahren. Der BFH hat diese Grundsätze in ständiger Rechtsprechung bestätigt (zuletzt BFH-Urteil vom 12.10.2021, Az. VII R 18/18). Solange ein Steuerbescheid noch erlassen, angefochten oder vollstreckt werden kann, existiert die GmbH steuerrechtlich fort.

Praxishinweis

Die handelsrechtliche Vollbeendigung (Löschung im Handelsregister) und die steuerrechtliche Vollbeendigung fallen in der Praxis regelmäßig auseinander. Planen Sie bei jeder GmbH-Liquidation einen „steuerlichen Sicherheitspuffer“ von mindestens vier bis fünf Jahren ein.

Aufbewahrungspflichten nach Betriebsaufgabe (§ 147 AO)

§ 147 Abs. 1 AO schreibt die Aufbewahrung folgender Unterlagen vor:

Unterlagenart Aufbewahrungsfrist Fristbeginn
Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Eröffnungsbilanzen 10 Jahre Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgt ist
Handelsbriefe (Empfang und Versand) 6 Jahre Schluss des Kalenderjahres der Entstehung
Buchungsbelege (Rechnungen, Kontoauszüge, Kassenbelege) 10 Jahre Schluss des Kalenderjahres der Entstehung
Sonstige steuerrelevante Unterlagen 6 Jahre Schluss des Kalenderjahres der Entstehung

Wichtig: Nach § 147 Abs. 3 AO verlängert sich die Frist automatisch, wenn eine Außenprüfung begonnen hat oder das betreffende Jahr noch nicht festsetzungsverjährt ist. Die Frist kann sich dadurch in der Praxis erheblich über die gesetzlichen zehn Jahre hinaus erstrecken.

Nach Betriebsaufgabe oder Liquidation trifft die Aufbewahrungspflicht denjenigen, der im Zeitpunkt der Auflösung für die Gesellschaft gehandelt hat – in erster Linie den Liquidator. Da die GmbH nach Löschung keine eigenen Räumlichkeiten mehr hat, sind die Unterlagen durch den Liquidator oder eine beauftragte Stelle sicher zu verwahren, in der Regel digital nach den GoBD-Grundsätzen (BMF-Schreiben vom 28.11.2019, BStBl. I 2019, S. 1269).

Achtung: Vernichtung vor Fristablauf

Werden Buchhaltungsunterlagen vor Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vernichtet, kann das Finanzamt die Buchführung verwerfen und Besteuerungsgrundlagen schätzen (§ 162 AO). Das kann zu erheblichen Steuernachforderungen führen, für die der Liquidator persönlich haftet.

Ansprechpartner und Haftung nach der Löschung

Mit der Auflösung der GmbH tritt an die Stelle der Geschäftsführer der Liquidator (§ 66 GmbHG). Er vertritt die GmbH in der Abwicklungsphase und ist auch steuerrechtlich verantwortlich. Seine Pflichten gegenüber dem Finanzamt umfassen insbesondere:

  • Abgabe der Liquidations-Steuererklärungen (KSt, GewSt, USt)
  • Erstellung der Liquidationseröffnungsbilanz und der Liquidationsschlussbilanz
  • Mitwirkung bei der Außenprüfung nach § 200 AO
  • Sicherstellung der Aufbewahrung von Unterlagen

Die persönliche Haftung des Liquidators ergibt sich aus § 69 AO i. V. m. § 34 AO: Verletzt er vorsätzlich oder grob fahrlässig steuerliche Pflichten, haftet er persönlich für nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzte Steuern. Besonders kritisch ist die Verteilung von Liquidationserlösen an Gesellschafter, bevor alle Steuern beglichen sind. Hier greift zusätzlich § 73 AO (Haftung der Gesellschafter für Steuerschulden der aufgelösten Gesellschaft) sowie – bei vorzeitiger Auskehrung – eine Haftung analog § 30, 31 GmbHG.

Auch der frühere Geschäftsführer bleibt für den von ihm verantworteten Zeitraum im Fokus, wenn der Verdacht auf Steuerhinterziehung (§ 370 AO) besteht. Die strafrechtliche Verjährungsfrist kann bis zu zehn Jahre betragen.

Nachtragsliquidation: Wenn die GmbH schon weg ist

Bestellt das Handelsregister die GmbH bereits als gelöscht, obwohl noch steuerliche Ansprüche ungeklärt sind, besteht das Instrument der Nachtragsliquidation. Das Registergericht kann auf Antrag – beispielsweise des Finanzamts oder eines ehemaligen Gesellschafters – einen Nachtragsliquidator bestellen (§ 66 Abs. 5 GmbHG). Voraussetzung ist, dass noch Abwicklungsbedarf besteht, etwa wegen:

  • noch offener Steuerforderungen des Finanzamts
  • einer laufenden oder angekündigten Außenprüfung
  • nachträglich aufgedeckter Vermögenswerte oder Ansprüche

Der Nachtragsliquidator hat dieselben Rechte und Pflichten wie ein regulärer Liquidator. Er muss das Finanzamt vertreten, Unterlagen bereitstellen, Auskunft erteilen und – falls Nachsteuern festgesetzt werden – deren Tilgung sicherstellen. Die Kosten des Nachtragsliquidationsverfahrens trägt in der Regel die Gesellschaft (d. h. etwaige nachträglich aufgefundene Vermögensmasse) oder im Ausnahmefall der Antragsteller.

Tipp für Liquidatoren

Stellen Sie vor dem Antrag auf Löschung beim Handelsregister sicher, dass das Finanzamt eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt hat. Diese ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, bietet aber praktischen Schutz und reduziert das Risiko einer späteren Nachtragsliquidation erheblich.

Prüfungsschwerpunkt: Aufgabegewinn und Liquidationsschlussbilanz

Kernstück jeder Betriebsprüfung nach Betriebsaufgabe ist die steuerliche Würdigung des Aufgabegewinns sowie der nach § 11 KStG i. V. m. § 60 EStDV zu erstellenden Liquidationsschlussbilanz. Eine detaillierte Darstellung der bilanziellen Anforderungen finden Sie in unserem Artikel zur Liquidationsbilanz.

Prüfer konzentrieren sich typischerweise auf folgende Positionen:

Aktivseite / Ertragsseite

  • Ansatz stiller Reserven in Anlagevermögen (Immobilien, Beteiligungen, Patente)
  • Forderungsbewertung zum Zeitpunkt der Aufgabe
  • Auflösung von Rücklagen (z. B. § 6b EStG-Rücklagen)
  • Erlöse aus Unternehmensveräußerung oder Asset Deal
Passivseite / Abzugsseite

  • Ansatz und Bewertung von Rückstellungen (insbesondere Pensionsrückstellungen)
  • Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (vGA-Verdacht)
  • Liquidationskosten als Betriebsausgabe
  • Vollständigkeit der Schulden zum Aufgabestichtag

Besondere Aufmerksamkeit schenken Prüfer verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) im Liquidationszeitraum: Werden Vermögensgegenstände unter Wert an Gesellschafter übertragen oder Dienstleistungen nicht fremdüblich vergütet, liegt eine vGA vor, die den zu versteuernden Liquidationsgewinn erhöht. Gleichzeitig löst die vGA beim Gesellschafter Kapitalertragsteuer aus (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG).

Für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer gilt: Der Besteuerungszeitraum bei Liquidation umfasst nach § 11 KStG grundsätzlich drei Jahre, kann aber auf Antrag auf einen längeren Zeitraum ausgedehnt werden. Das schafft einen erweiterten Prüfungszeitraum für das Finanzamt.

Praxisbeispiel: Außenprüfung drei Jahre nach Löschung

Die Müller Maschinenbau GmbH wurde Ende 2021 aufgelöst, der Liquidator erstellte die Schlussbilanz zum 31.12.2022, die Löschung im Handelsregister erfolgte im März 2023. Im Herbst 2025 ordnet das Finanzamt eine Außenprüfung für die Veranlagungszeiträume 2019–2022 an.

Sachverhalt: Beim Maschinenpark (Buchwert 80.000 €) hatte der Liquidator einen Veräußerungserlös von 95.000 € erzielt, jedoch in der Liquidationsschlussbilanz lediglich den Buchwert angesetzt. Stille Reserven von 15.000 € blieben unversteuert. Zusätzlich hatte der Alleingesellschafter eine Betriebsimmobilie zum Buchwert von 200.000 € übernommen; der Verkehrswert lag laut Gutachten bei 320.000 €.

Buchungssatz Liquidationsgewinn (Korrektur durch BP):
Maschinen-Differenz: 15.000 € → Liquidationsgewinn +15.000 €
Immobilien-vGA: 120.000 € (320.000 – 200.000) → Liquidationsgewinn +120.000 €
Gesamtkorrektur: +135.000 € steuerpflichtiger Liquidationsgewinn
KSt 15 % auf 135.000 € = 20.250 € Nachzahlung
SolZ 5,5 % auf 20.250 € = 1.113,75 €
GewSt (Hebesatz 400 %) auf Gewerbeertrag-Anteil ≈ ca. 6.750 €
Gesamtsteuerliche Nachbelastung: ca. 28.100 € zzgl. Zinsen (§ 233a AO)

Da der Liquidator die Liquidationserlöse bereits vollständig an den Gesellschafter ausgekehrt hatte, haftet er persönlich nach § 69 AO. Das Finanzamt beantragte beim Registergericht die Bestellung eines Nachtragsliquidators, um den Haftungsanspruch geltend zu machen. Der Gesellschafter musste die Immobiliendifferenz als Kapitalertrag versteuern (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG).

Ablauf der Außenprüfung bei aufgelöster GmbH

Der formale Ablauf unterscheidet sich von einer regulären Betriebsprüfung nur in organisatorischen Details:

  1. Prüfungsanordnung (§ 196 AO): Zustellung an den letzten bekannten Liquidator oder – bei bereits gelöschter GmbH – an den bestellten Nachtragsliquidator. Ist kein Vertreter erreichbar, kann das Finanzamt einen Prozesspfleger bestellen lassen.
  2. Prüfungsbeginn: Der Liquidator ist nach § 200 AO zur umfassenden Mitwirkung verpflichtet – Bereitstellung von Unterlagen, Erteilung von Auskünften, Vorlage digitaler Daten (GDPdU/GoBD-Export).
  3. Schlussbesprechung (§ 201 AO): Auch bei aufgelösten Gesellschaften ist eine Schlussbesprechung durchzuführen, in der Prüfungsfeststellungen erörtert werden. Der Liquidator sollte unbedingt einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzuziehen.
  4. Prüfungsbericht und Änderungsbescheide: Das Finanzamt erlässt geänderte Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuerbescheide. Gegen diese ist Einspruch nach § 347 AO möglich.
  5. Vollstreckung: Steuernachforderungen können gegen den Liquidator persönlich (§ 69 AO) oder gegen Gesellschafter (§ 73 AO) vollstreckt werden, wenn die GmbH selbst kein Vermögen mehr hat.

Digitale Unterlagen

Das Finanzamt kann nach § 147 Abs. 6 AO Zugriff auf digital gespeicherte Buchführungsdaten verlangen. Stellen Sie sicher, dass DATEV-Daten oder andere Buchführungsexporte für zehn Jahre lesbar und maschinell auswertbar aufbewahrt werden – auch nach Kündigung des Softwarevertrags.

Checkliste: So bereiten Sie sich vor

Vollständige Buchführungsunterlagen (physisch und digital) für mindestens 10 Jahre sichern
Klare Regelung, wer nach Löschung Ansprechpartner des Finanzamts ist (Liquidator, Nachfolger)
Aufbewahrungsort und Zugriffsrechte schriftlich dokumentieren
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt einholen, bevor Handelsregisterantrag gestellt wird
Liquidationsschlussbilanz durch qualifizierten Steuerberater auf stille Reserven und vGA-Risiken prüfen lassen
Keine Auskehrung an Gesellschafter vor endgültigem Abschluss aller steuerlichen Verfahren
GoBD-konformen Datenexport der Buchführungssoftware archivieren (auch nach Softwareablösung lesbar)
Kontaktdaten des letzten Liquidators dauerhaft beim Finanzamt hinterlassen
Haftpflichtversicherung des Liquidators auf Deckung von Steuerhaftungsansprüchen prüfen
Bei Unsicherheit: Steuerberater oder WP auch nach Liquidation für Folgejahre mandatieren

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Fazit

Die Betriebsprüfung des Finanzamts nach Betriebsaufgabe ist keine theoretische Ausnahme, sondern gelebte Verwaltungspraxis. Wer eine GmbH liquidiert, muss verstehen: Handelsrechtliche Löschung beendet nicht das Steuerrechtsverhältnis. Aufbewahrungspflichten nach § 147 AO bestehen für zehn Jahre, Haftungsrisiken für Liquidatoren nach § 69 AO teils deutlich länger. Die Liquidationsschlussbilanz mit korrekt ausgewiesenen stillen Reserven und marktkonformen Wertansätzen ist der entscheidende Prüfungsschutz. Im Zweifel sollte die Löschung im Handelsregister erst nach Vorliegen steuerlicher Unbedenklichkeit beantragt werden – und die Unterlagen sollten auch danach noch sicher und zugänglich aufbewahrt werden.

10 Jahre

Aufbewahrungsfrist § 147 AO

15 Jahre

Verjährung bei Steuerhinterziehung

3 Jahre

Regelbesteuerungszeitraum Liquidation (§ 11 KStG)

Häufig gestellte Fragen

Kann das Finanzamt eine GmbH nach Löschung im Handelsregister noch prüfen?

Ja. Die steuerrechtliche Vollbeendigung einer GmbH ist unabhängig von der handelsrechtlichen Löschung. Das Finanzamt kann noch lange nach der Löschung eine Außenprüfung für offene Veranlagungszeiträume anordnen, solange keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist.

Wie lange müssen Buchführungsunterlagen nach Betriebsaufgabe aufbewahrt werden?

Nach § 147 Abs. 1 AO beträgt die Aufbewahrungsfrist für Bücher, Jahresabschlüsse und Buchungsbelege zehn Jahre. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung oder der letzte Beleg entstand. Sie verlängert sich, wenn noch eine Außenprüfung läuft oder Festsetzungsverjährung noch nicht eingetreten ist.

Wer ist nach Löschung der GmbH Ansprechpartner für das Finanzamt?

In erster Linie der zuletzt bestellte Liquidator. Ist die GmbH bereits vollständig beendet und kein Vertreter mehr vorhanden, kann das Registergericht auf Antrag – z. B. des Finanzamts – einen Nachtragsliquidator nach § 66 Abs. 5 GmbHG bestellen.

Was ist eine Nachtragsliquidation und wann wird sie angeordnet?

Eine Nachtragsliquidation wird vom Registergericht angeordnet, wenn nach Löschung der GmbH noch Abwicklungsbedarf besteht – etwa wegen offener Steuerforderungen, einer laufenden Außenprüfung oder nachträglich entdeckter Vermögenswerte. Der Nachtragsliquidator vertritt die Gesellschaft mit denselben Rechten und Pflichten wie ein regulärer Liquidator.

Haftet der Liquidator persönlich für Steuernachzahlungen nach der Liquidation?

Ja. Nach § 69 AO i. V. m. § 34 AO haftet der Liquidator persönlich, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig steuerliche Pflichten verletzt hat – insbesondere wenn er Liquidationserlöse an Gesellschafter ausgekehrt hat, bevor alle Steuern beglichen waren.

Was sind typische Prüfungsschwerpunkte bei einer Betriebsprüfung nach Betriebsaufgabe?

Prüfer konzentrieren sich auf den Aufgabegewinn (insbesondere stille Reserven in Anlage- und Umlaufvermögen), die korrekte Liquidationsschlussbilanz, verdeckte Gewinnausschüttungen im Liquidationszeitraum sowie die vollständige Erfassung von Veräußerungserlösen.

Über Autor und fachliche Prüfung

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Fachliche Prüfung

Fabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.

✓ Steuerberaterkammer Stuttgart · Wirtschaftsprüferkammer

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Alles online — in vier Schritten:

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Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
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Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

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Sind die Preise verbindlich?

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Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

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Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

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Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

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Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

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