Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

13–20 Minuten

OnlineBilanzBlogBU-Versicherung absetzen

Berufsunfähigkeitsversicherung absetzen 2026

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die steuerliche Behandlung der Berufsunfähigkeitsversicherung hängt maßgeblich davon ab, ob Sie angestellt, selbstständig oder Gesellschafter-Geschäftsführer sind. Während Arbeitnehmer Beiträge als Vorsorgeaufwendungen geltend machen, können GmbHs die Prämien unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgabe absetzen – mit erheblichen steuerlichen Vorteilen, aber auch Risiken wie verdeckter Gewinnausschüttung. Dieser Artikel erklärt die rechtlichen Grundlagen nach § 10 EStG, § 4 Abs. 4 EStG und § 8 Abs. 3 KStG sowie die Dokumentationspflichten im Jahresabschluss.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind grundsätzlich als Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG beschränkt absetzbar. Für Selbstständige und Einzelunternehmer gilt die Basisabsicherung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Bei Gesellschafter-Geschäftsführern kann die GmbH Beiträge als Betriebsausgabe absetzen, wenn die Versicherung betrieblich veranlasst und angemessen ist – sonst droht eine verdeckte Gewinnausschüttung nach § 8 Abs. 3 KStG.

Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzen – Grundlagen und Systematik

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gehört zu den wichtigsten Absicherungen für Selbstständige und angestellte Geschäftsführer. Steuerlich wird sie den Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG zugeordnet und grundsätzlich als Sonderausgabe behandelt. Die Absetzbarkeit hängt jedoch maßgeblich davon ab, ob die BU als eigenständiger Vertrag oder als Zusatzversicherung zu einer Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen wurde.

Seit 2005 gilt die sogenannte Basisabsicherung als vorrangig: Zunächst müssen die Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sowie zur Pflegeversicherung abgezogen werden. Erst danach können weitere Vorsorgeaufwendungen – darunter auch die BU-Beiträge – bis zur jeweiligen Höchstgrenze geltend gemacht werden. Für das Veranlagungsjahr 2025 (Stand 2026) beträgt die Höchstgrenze für Selbstständige 2.800 Euro und für Angestellte 1.900 Euro pro Jahr.

Praxis-Hinweis

Geschäftsführer einer GmbH gelten steuerlich als Arbeitnehmer, wenn sie angestellt sind. Gesellschafter-Geschäftsführer mit mehr als 50 % Beteiligung werden häufig als Selbstständige eingestuft – hier ist die individuelle Prüfung entscheidend.

Höchstbeträge und Anrechnung anderer Vorsorgeaufwendungen

Die Höchstbeträge werden durch sämtliche Vorsorgeaufwendungen gemeinsam ausgeschöpft. Wer bereits hohe Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlt, hat meist keinen oder nur geringen Spielraum für weitere Absetzungen. In der Praxis bedeutet dies: BU-Beiträge wirken sich oft nur teilweise oder gar nicht steuermindernd aus, wenn die Basisabsicherung die Höchstgrenze bereits erreicht.

Selbstständige vs. angestellte Geschäftsführer: Unterschiede bei der Absetzbarkeit

Die steuerliche Behandlung der Berufsunfähigkeitsversicherung unterscheidet sich erheblich, je nachdem, ob der Geschäftsführer als Arbeitnehmer oder als Selbstständiger eingestuft wird. Maßgeblich ist hier die Beteiligungsquote und die tatsächliche Weisungsgebundenheit.

Angestellter Geschäftsführer

  • Höchstbetrag: 1.900 Euro
  • Anrechnung von Arbeitgeberzuschüssen
  • Häufig geringe Restabzugsfähigkeit

Selbstständiger Geschäftsführer

  • Höchstbetrag: 2.800 Euro
  • Keine Arbeitgeberzuschüsse
  • Größerer Spielraum für weitere Vorsorge

„In der Praxis sehen wir regelmäßig, dass GmbH-Geschäftsführer mit einer Beteiligung über 50 % als Selbstständige eingestuft werden – auch wenn sie formal angestellt sind. Diese Unterscheidung hat direkte Auswirkungen auf die Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen. Wer unsicher ist, sollte den Status im Vorfeld klären lassen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Für die Zuordnung ist nicht allein der Arbeitsvertrag entscheidend, sondern die tatsächliche Weisungsgebundenheit sowie die Stellung in der Gesellschafterversammlung. Eine verbindliche Einschätzung sollte im Rahmen der Einkommensteuererklärung oder durch einen Steuerberater erfolgen.

Direktversicherung und betriebliche Absicherung über die GmbH

Eine Alternative zur privaten BU-Versicherung ist die betriebliche Absicherung über die GmbH. Hier schließt die Gesellschaft eine Direktversicherung oder eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung zugunsten des Geschäftsführers ab. Die Beiträge werden als Betriebsausgaben verbucht und mindern den Gewinn der GmbH unmittelbar.

Vorteile der betrieblichen Lösung

  • Beiträge mindern den Gewinn der GmbH und damit die Körperschaftsteuer (15 % zzgl. Solidaritätszuschlag).
  • Keine Anrechnung auf private Höchstbeträge nach § 10 EStG.
  • Beim Geschäftsführer entsteht ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil, der aber häufig niedriger ist als die Steuerersparnis der GmbH.
  • Bei Auszahlung im Leistungsfall erfolgt die Besteuerung nach § 19 EStG (Arbeitslohn) oder § 20 EStG (Kapitalerträge), je nach Vertragsgestaltung.

Achtung bei der Vertragsgestaltung

Die betriebliche BU muss klar vom privaten Bereich getrennt sein. Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist die GmbH, Bezugsberechtigter der Geschäftsführer. Wird die Trennung nicht sauber vollzogen, droht die Qualifikation als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) nach § 8 Abs. 3 KStG.

Nachteile und Risiken

Der geldwerte Vorteil aus der betrieblichen BU unterliegt der Lohnsteuer und Sozialversicherung, sofern der Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig ist. Zudem kann die betriebliche Lösung bei einem späteren Gesellschafterwechsel oder Ausscheiden Komplikationen verursachen. Eine detaillierte Vertragsgestaltung und bilanzielle Dokumentation sind hier unerlässlich.

Verdeckte Gewinnausschüttung und Angemessenheit der Beiträge

Wenn die GmbH die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung des Gesellschafter-Geschäftsführers übernimmt, prüft das Finanzamt stets, ob die Übernahme angemessen und fremdüblich ist. Maßstab ist § 8 Abs. 3 KStG: Leistungen an den Gesellschafter, die ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einem Dritten nicht gewährt hätte, gelten als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA).

Kriterien der Fremdüblichkeit

  • Die Übernahme der BU-Beiträge muss im Anstellungsvertrag oder durch Gesellschafterbeschluss klar geregelt sein (§ 35 GmbHG).
  • Die Höhe der Beiträge muss in einem angemessenen Verhältnis zur Gesamtvergütung stehen.
  • Vergleichbare Leistungen sollten auch fremden Arbeitnehmern in ähnlicher Position gewährt werden.
  • Die Versicherung muss einen betrieblichen Bezug aufweisen und dem Schutz der Arbeitskraft dienen.

„Die Grenze zur verdeckten Gewinnausschüttung verläuft oft dort, wo die Beitragshöhe das branchenübliche Maß übersteigt oder keine klare vertragliche Grundlage existiert. Wir empfehlen, alle Leistungen an Gesellschafter-Geschäftsführer schriftlich zu dokumentieren und vor Zahlung zu beschließen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wird eine vGA festgestellt, ist die Zahlung steuerlich nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig, sondern wird dem Gewinn hinzugerechnet. Zusätzlich unterliegt die vGA der Kapitalertragsteuer (25 % zzgl. Solidaritätszuschlag) auf Ebene des Gesellschafters nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Im Ergebnis wird die Zahlung doppelt besteuert.

Situation Steuerliche Folge
Betriebliche BU, fremdüblich Betriebsausgabe, geldwerter Vorteil beim GF
Betriebliche BU, nicht fremdüblich vGA: Keine Betriebsausgabe, KapESt beim GF
Private BU, privat gezahlt Sonderausgabe nach § 10 EStG, begrenzt

Selbstständige und Freiberufler: Sonderfall Einzelunternehmen

Inhaber von Einzelunternehmen oder Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) können Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung ausschließlich als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG geltend machen. Eine betriebliche Absetzung als Betriebsausgabe ist nicht möglich, da es sich um eine Personenversicherung ohne bilanziellen Bezug zum Betriebsvermögen handelt.

Höchstbeträge und praktische Auswirkungen

Für Selbstständige gilt der Höchstbetrag von 2.800 Euro pro Jahr. Dieser Betrag wird jedoch vorrangig durch Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung ausgeschöpft. Wer als Selbstständiger privat krankenversichert ist und hohe Beiträge zahlt, hat faktisch keinen Spielraum mehr für weitere Vorsorgeaufwendungen.

2.800 €

Höchstbetrag Selbstständige

1.900 €

Höchstbetrag Arbeitnehmer

0 €

Betriebsausgabe bei Einzelunternehmen

Tipp für Einzelunternehmer

Wer als Einzelunternehmer eine Umwandlung in eine GmbH erwägt, sollte auch die steuerliche Behandlung von Versicherungsbeiträgen in die Kalkulation einbeziehen. Die betriebliche Absicherung über die GmbH kann langfristig zu deutlichen Steuervorteilen führen.

Eine Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) kann nicht nur aus haftungsrechtlichen, sondern auch aus steuerlichen Gründen sinnvoll sein. Die Entscheidung sollte jedoch immer gemeinsam mit einem Steuerberater getroffen werden, da sie weitreichende Konsequenzen für Bilanzierung, Besteuerung und Sozialversicherung hat.

BU-Rente im Leistungsfall: Besteuerung und Sozialversicherung

Wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistungspflichtig, stellt sich die Frage, wie die ausgezahlte BU-Rente steuerlich und sozialversicherungsrechtlich zu behandeln ist. Die Antwort hängt maßgeblich davon ab, ob die Beiträge privat oder betrieblich gezahlt wurden und ob sie steuerlich geltend gemacht werden konnten.

Private BU-Versicherung: Steuerfreiheit der Rente

Wurde die BU-Versicherung privat abgeschlossen und aus versteuertem Einkommen gezahlt, ist die BU-Rente im Leistungsfall grundsätzlich steuerfrei nach § 3 Nr. 1a EStG. Dies gilt auch dann, wenn die Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht wurden – allerdings nur, soweit sie tatsächlich steuerlich wirksam waren.

  • Beiträge wurden als Sonderausgaben abgesetzt, aber nicht steuermindernd, weil Höchstbetrag ausgeschöpft → Rente steuerfrei.
  • Beiträge wurden steuermindernd abgesetzt → Rente ist zu 100 % steuerpflichtig nach § 22 Nr. 1 EStG (sonstige Einkünfte).
  • Keine Sozialversicherungspflicht, da private Vorsorge.

Betriebliche BU-Versicherung: Volle Steuerpflicht

Bei einer betrieblichen BU-Versicherung, deren Beiträge die GmbH als Betriebsausgabe abgesetzt hat, ist die BU-Rente im Leistungsfall voll steuerpflichtig. Sie wird entweder als Arbeitslohn (§ 19 EStG) oder als sonstige Einkünfte (§ 22 EStG) versteuert, je nach Vertragsgestaltung.

Sozialversicherung beachten

Wird die BU-Rente aus einer betrieblichen Versicherung gezahlt, kann unter Umständen Sozialversicherungspflicht bestehen – insbesondere, wenn der Geschäftsführer weiterhin im Unternehmen tätig ist oder die Rente als Versorgungsbezug qualifiziert wird. Hier ist eine sozialversicherungsrechtliche Prüfung unerlässlich.

Versicherungsart Beitragszahlung Besteuerung der Rente Sozialversicherung
Private BU Privat, nicht steuermindernd Steuerfrei § 3 Nr. 1a EStG Nein
Private BU Privat, steuermindernd Steuerpflichtig § 22 EStG Nein
Betriebliche BU GmbH als Betriebsausgabe Steuerpflichtig § 19/22 EStG Ggf. ja

Dokumentation und Nachweispflichten im Jahresabschluss

Wird die Berufsunfähigkeitsversicherung über die GmbH abgeschlossen und als Betriebsausgabe verbucht, müssen die Zahlungen im Jahresabschluss korrekt erfasst und dokumentiert werden. Dies betrifft sowohl die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) als auch die Anhangangaben bei mittelgroßen und großen GmbHs.

Verbuchung der Beiträge

Die Versicherungsbeiträge werden als sonstige betriebliche Aufwendungen gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 8 HGB erfasst. Bei Direktversicherungen kann je nach Vertragsgestaltung eine Rückstellungsbildung nach § 249 HGB erforderlich sein, wenn eine Verpflichtung gegenüber dem Geschäftsführer besteht und die Zahlung ungewiss ist.

  • Versicherungsvertrag und Gesellschafterbeschluss zur Akte nehmen.
  • Zahlungsnachweis (Kontoauszug, Rechnung) der Buchhaltung beifügen.
  • Prüfung der Fremdüblichkeit dokumentieren (z. B. Vergleich mit Branchendaten).
  • Bei Direktversicherung: Prüfen, ob Aktivierung oder Rückstellung erforderlich.
  • Geldwerten Vorteil in der Lohnabrechnung des Geschäftsführers ausweisen.
  • Im Anhang: Angaben zu Versorgungsverpflichtungen gemäß § 285 Nr. 25 HGB (mittelgroße und große GmbH).

„Gerade bei betrieblichen Versicherungen für Gesellschafter-Geschäftsführer ist eine lückenlose Dokumentation essenziell. Fehlt die schriftliche Grundlage oder ist die Zahlung nicht angemessen, droht die Einstufung als verdeckte Gewinnausschüttung – mit erheblichen steuerlichen Folgen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Anhangangaben und Offenlegung

Mittelgroße und große GmbHs müssen im Anhang gemäß § 285 Nr. 25 HGB Angaben zu Versorgungsverpflichtungen machen, sofern diese nicht bereits in der Bilanz ausgewiesen sind. Dazu zählen auch Direktversicherungen und betriebliche BU-Verträge. Der Jahresabschluss ist gemäß § 325 HGB binnen zwölf Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenzulegen – nicht beim Bundesanzeiger, da seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich das Unternehmensregister zuständig ist.

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen und offenlegen lassen möchte, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen und ohne Wartezeiten. Der Jahresabschluss wird durch zugelassene Steuerberater rechtsverbindlich erstellt und kann direkt an das Unternehmensregister übermittelt werden.

Praxisbeispiel: Geschäftsführer mit Beteiligung über 50 %

Ein Gesellschafter-Geschäftsführer hält 60 % der Anteile an einer GmbH und ist zugleich als Geschäftsführer angestellt. Er zahlt monatlich 300 Euro für eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (3.600 Euro/Jahr) und fragt sich, ob und wie er diese Beiträge steuerlich geltend machen kann.

Ausgangssituation

  • Beteiligung: 60 % → steuerlich als Selbstständiger eingestuft
  • Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen: 2.800 Euro
  • Krankenversicherung (privat): 8.400 Euro/Jahr
  • Pflegeversicherung: 1.200 Euro/Jahr

Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung summieren sich auf 9.600 Euro. Da diese als Basisabsicherung vorrangig berücksichtigt werden, ist der Höchstbetrag von 2.800 Euro für sonstige Vorsorgeaufwendungen bereits überschritten. Die BU-Beiträge wirken sich nicht steuermindernd aus.

Alternative: Betriebliche Absicherung über die GmbH

Der Geschäftsführer entscheidet sich, die BU-Versicherung auf die GmbH umzustellen. Die Gesellschaft schließt eine Direktversicherung ab, Beitrag unverändert 3.600 Euro/Jahr. Diese Beiträge werden als Betriebsausgabe verbucht und mindern den Gewinn der GmbH um 3.600 Euro. Bei einem Körperschaftsteuersatz von 15 % (zzgl. Solidaritätszuschlag 5,5 %) ergibt sich eine Steuerersparnis von rund 540 Euro.

Beim Geschäftsführer entsteht ein geldwerter Vorteil in Höhe der Beitragszahlung (3.600 Euro), der der Lohnsteuer unterliegt. Bei einem persönlichen Steuersatz von 42 % führt dies zu einer zusätzlichen Steuerlast von ca. 1.512 Euro. Netto-Belastung: 1.512 € – 540 € = 972 € zusätzliche Steuerlast.

Fazit des Beispiels

In diesem Fall ist die betriebliche Lösung steuerlich nachteiliger, da der geldwerte Vorteil höher besteuert wird als die Ersparnis auf GmbH-Ebene. Die Konstellation ist jedoch individuell – bei niedrigeren persönlichen Steuersätzen oder höheren Gewinnen kann sich die betriebliche Absicherung lohnen.

Solche Berechnungen erfordern eine individuelle Betrachtung der Gesamtvergütung, der Steuersätze und der weiteren Vorsorgeaufwendungen. Wer eine fundierte Planung wünscht, sollte einen Steuerberater hinzuziehen – etwa über OnlineBilanz.de, wo Mandanten digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen erhalten.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich eine private BU-Versicherung nachträglich in eine betriebliche umwandeln?

Eine nachträgliche Umwandlung ist nicht direkt möglich. Sie können jedoch eine neue betriebliche BU-Versicherung über die GmbH abschließen und die private Police parallel ruhen lassen oder kündigen. Eine Übertragung des Versicherungsvertrags von privat auf die GmbH erfordert die Zustimmung des Versicherers und kann steuerlich als Einlage behandelt werden. Lassen Sie sich hierzu von Ihrem Steuerberater beraten, um verdeckte Gewinnausschüttungen oder Nachteile bei der Versicherungsdauer zu vermeiden.

Wie wirkt sich ein Gesellschafterwechsel auf die betriebliche BU-Versicherung aus?

Ein Gesellschafterwechsel kann erhebliche steuerliche Konsequenzen haben: Scheidet der versicherte Gesellschafter-Geschäftsführer aus, muss geprüft werden, ob die Versicherung auf einen neuen Geschäftsführer übertragen oder aufgelöst wird. Eine Übertragung kann als Sachbezug beim ausscheidenden Gesellschafter steuerpflichtig sein. Die bisherigen Beiträge könnten nachträglich als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert werden, wenn keine klare betriebliche Veranlassung mehr besteht. Dokumentieren Sie Gesellschafterwechsel und deren Auswirkungen auf bestehende Versicherungen im Jahresabschluss.

Welche Rolle spielt die Rückdeckungsversicherung bei der betrieblichen BU?

Eine Rückdeckungsversicherung sichert den Versorgungsanspruch des Geschäftsführers ab: Die GmbH schließt die BU-Versicherung auf das Leben des Geschäftsführers ab, bleibt aber selbst Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter. Im Leistungsfall zahlt die GmbH die BU-Rente an den Geschäftsführer aus. Steuerlich sind die Beiträge als Betriebsausgabe abzugsfähig, die Leistungen der Versicherung sind Betriebseinnahmen. Die Rückdeckungsversicherung bietet der GmbH höhere Kontrolle, erfordert aber saubere Bilanzierung und Dokumentation nach § 266 HGB.

Muss ich als Einzelunternehmer die BU-Versicherung im Jahresabschluss gesondert ausweisen?

Einzelunternehmer ohne Bilanzierungspflicht (Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG) müssen BU-Beiträge nicht im Jahresabschluss ausweisen. Sie tragen sie in der Anlage Vorsorgeaufwand der Einkommensteuererklärung ein. Bilanzierungspflichtige Einzelunternehmen weisen die Beiträge nicht in der Bilanz aus, sondern ebenfalls als Sonderausgaben. Nur bei betrieblicher Veranlassung (z. B. Absicherung betrieblicher Risiken) könnten Beiträge als Betriebsausgabe behandelt werden – dies ist jedoch bei klassischen BU-Versicherungen für Einzelunternehmer selten der Fall und erfordert klare Nachweise.

Kann die GmbH auch eine BU-Versicherung für Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer abschließen?

Ja, grundsätzlich kann die GmbH auch für Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer (Beteiligung unter 50 %) eine betriebliche BU-Versicherung abschließen. Die steuerliche Behandlung ist sogar günstiger: Da Minderheitsgesellschafter steuerlich wie Fremdgeschäftsführer behandelt werden, gelten sie nicht als beherrschend. Die Beiträge sind als Betriebsausgabe absetzbar, sofern sie angemessen und arbeitsvertraglich vereinbart sind. Das Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung ist deutlich geringer als bei beherrschenden Gesellschaftern. Die GmbH sollte die Gleichbehandlung aller Geschäftsführer beachten, um Diskriminierungsvorwürfe zu vermeiden.

Wie werden BU-Beiträge bei einer GmbH & Co. KG steuerlich behandelt?

Bei einer GmbH & Co. KG hängt die steuerliche Behandlung davon ab, wer versichert ist: Ist der persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär-GmbH) versichert, gelten die Regeln für Kapitalgesellschaften. Ist ein Kommanditist oder geschäftsführender Gesellschafter versichert, wird er wie ein Einzelunternehmer behandelt – die Beiträge sind nur beschränkt als Sonderausgaben absetzbar. Eine betriebliche Absicherung über die KG selbst ist möglich, wenn die Versicherung betrieblich veranlasst ist und im Gesellschaftsvertrag geregelt wurde. Lassen Sie die Struktur und steuerliche Optimierung von Ihrem Steuerberater prüfen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Einkommensteuergesetz (EStG), Körperschaftsteuergesetz (KStG), Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz