Privatentnahme bei der GmbH: Warum es sie nicht gibt und was stattdessen gilt
Wer vom Einzelunternehmen zur GmbH wechselt, muss sich von einer liebgewonnenen Gewohnheit verabschieden: Geld einfach aus der Kasse zu nehmen, wenn es gebraucht wird, gibt es bei der GmbH nicht. Wer es trotzdem versucht, landet schnell bei einer verdeckten Gewinnausschüttung.
Kurzantwort
Eine Privatentnahme wie beim Einzelunternehmen gibt es bei der GmbH nicht. Grund ist das Trennungsprinzip: Die GmbH ist eine eigenständige juristische Person, deren Vermögen nicht dem Gesellschafter persönlich gehört. Geld kann nur über klar definierte Wege fließen – Geschäftsführergehalt, ordentliche Gewinnausschüttung, verzinster Gesellschafterdarlehensvertrag oder Einlagenrückgewähr. Ohne eine dieser Grundlagen droht eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA).
Inhaltsverzeichnis
Das Trennungsprinzip: warum es keine Privatentnahme gibt
Bei einem Einzelunternehmen gibt es rechtlich keine Trennung zwischen Betriebs- und Privatvermögen – alles, was im Geschäft erwirtschaftet wird, gehört dem Inhaber unmittelbar, und er kann jederzeit Geld für private Zwecke entnehmen (Privatentnahme). Bei der GmbH gilt dagegen das Trennungsprinzip: Die GmbH ist eine eigenständige juristische Person. Ihr Vermögen – Bankguthaben, Immobilien, Fahrzeuge – gehört der Gesellschaft, nicht dem Gesellschafter persönlich, selbst wenn dieser Alleingesellschafter ist. Eine „Privatentnahme“ im Sinne des Einzelunternehmens existiert deshalb bei der GmbH begrifflich nicht.
Legale Wege, Geld aus der GmbH zu entnehmen
Statt einer freien Entnahme stehen GmbH-Gesellschaftern nur klar definierte, formale Wege offen, Geld aus der Gesellschaft zu bekommen:
Die Falle: das Gesellschafterverrechnungskonto
In der Praxis richten viele Gesellschafter-Geschäftsführer ein Verrechnungskonto ein: Zahlt die GmbH private Rechnungen des Gesellschafters oder überweist ihm Beträge, entsteht eine Forderung der GmbH gegen den Gesellschafter – faktisch ein Darlehen. Problematisch wird es, wenn dieses Verrechnungskonto über Jahre anwächst, ohne dass ein schriftlicher Darlehensvertrag, eine fremdübliche Verzinsung oder eine realistische Rückzahlungsperspektive besteht.
Wenn die Quasi-Entnahme zur vGA wird
Typische Auslöser einer verdeckten Gewinnausschüttung: ein unverzinstes oder zu niedrig verzinstes Verrechnungskonto, private Ausgaben über das GmbH-Konto ohne vertragliche Grundlage, rückwirkende Gehaltserhöhungen (die das Finanzamt in der Regel nicht anerkennt) oder ein insgesamt überhöhtes Geschäftsführergehalt. In all diesen Fällen bewertet die Finanzverwaltung den Vorteil als gesellschaftlich veranlasst – mit den bekannten Folgen für GmbH und Gesellschafter, die im Detail in unserem Beitrag zur verdeckten Gewinnausschüttung erläutert werden.
Praxistipp
Wer ein Verrechnungskonto nutzt, sollte es wie ein Darlehen unter fremden Dritten behandeln: schriftlicher Vertrag, marktübliche Verzinsung, klare Rückzahlungsmodalitäten. Steht am Jahresende ein ausreichender Bilanzgewinn zur Verfügung, lässt sich ein bestehender Saldo auf dem Verrechnungskonto auch mit einer ordentlich beschlossenen Gewinnausschüttung verrechnen.
Fazit
Der Wechsel vom Einzelunternehmen zur GmbH bedeutet auch einen Wechsel im Denken: Das Geld der Gesellschaft ist nicht automatisch das eigene Geld. Wer Wert auf eine saubere, steuerlich unangreifbare Entnahme legt, nutzt ausschließlich die vorgesehenen Wege – Gehalt, Gewinnausschüttung, ordentlich vereinbartes Darlehen – und vermeidet damit das Risiko einer teuren verdeckten Gewinnausschüttung.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es bei der GmbH eine Privatentnahme?
Nein. Eine Privatentnahme wie beim Einzelunternehmen gibt es bei der GmbH rechtlich nicht, da das Gesellschaftsvermögen der GmbH als eigenständiger juristischer Person gehört und nicht dem Gesellschafter persönlich (Trennungsprinzip).
Wie kommt ein GmbH-Gesellschafter dann legal an Geld aus der Gesellschaft?
Legale Wege sind das Geschäftsführergehalt, eine ordentliche Gewinnausschüttung auf Basis eines Gesellschafterbeschlusses, ein fremdüblich verzinster Gesellschafterdarlehensvertrag sowie unter bestimmten Voraussetzungen eine Einlagenrückgewähr.
Was passiert, wenn ein Gesellschafter ohne diese Grundlagen Geld aus der GmbH entnimmt?
Entnahmen ohne tragfähige rechtliche Grundlage – etwa ein unverzinstes Verrechnungskonto oder private Ausgaben über das GmbH-Konto ohne Vertrag – laufen Gefahr, als verdeckte Gewinnausschüttung eingestuft zu werden, mit steuerlichen Nachteilen für GmbH und Gesellschafter.
Über Autor und fachliche Prüfung
Autor
Servet Gündogan
Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart
Erster Ansprechpartner für Kunden, koordiniert auf Wunsch die Zusammenarbeit mit kooperierenden Steuerberatern.
Fachliche Prüfung
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · M.A.
✓ Steuerberaterkammer Stuttgart · Wirtschaftsprüferkammer
Verantwortet die fachliche Prüfung dieses Beitrags.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Steuerliche Beratung im Einzelfall erteilen nur die nach dem Steuerberatungsgesetz dazu befugten Personen und Gesellschaften, insbesondere Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer. Stand der Rechtslage: Oktober 2026.









Fabian Klement
Jakob Röß
Dr. Jeannine Dinnebier
