Verdeckte Gewinnausschüttung: Beispiele, Voraussetzungen und Rechtsfolgen
Ein zu hohes Geschäftsführergehalt, verbilligt verkauftes Firmeneigentum, überhöhte Miete für Räume des Gesellschafters – all das kann eine verdeckte Gewinnausschüttung auslösen, mit spürbaren steuerlichen Folgen für GmbH und Gesellschafter. Dieser Artikel zeigt die Voraussetzungen, die häufigsten Praxisfälle und die Rechtsfolgen.
Kurzantwort
Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter außerhalb eines offenen Ausschüttungsbeschlusses einen Vermögensvorteil zuwendet, der einem fremden Dritten so nicht gewährt worden wäre. Rechtsgrundlage ist § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG: Die vGA darf das Einkommen der Gesellschaft nicht mindern und wird außerbilanziell wieder hinzugerechnet. Beim Gesellschafter zählt sie zu den Einkünften aus Kapitalvermögen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung?
Das Gesetz definiert den Begriff der vGA nicht selbst – § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG regelt nur die Rechtsfolge: Verdeckte Gewinnausschüttungen mindern das Einkommen der Kapitalgesellschaft nicht. Die Definition stammt aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs: Eine vGA ist eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf den steuerlichen Gewinn auswirkt, in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht und beim Gesellschafter einen Kapitalertrag im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG auslösen kann (BFH vom 7.8.2002, I R 2/02).
Prüfungsmaßstab: der Fremdvergleich
Ob eine Zuwendung gesellschaftlich veranlasst ist, wird anhand des Fremdvergleichs geprüft: Hätte ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter die gleiche Vereinbarung auch mit einem fremden Dritten getroffen? Halten die Konditionen einem solchen Vergleich stand, liegt keine vGA vor. Je unüblicher die Konditionen, desto eher spricht der Sachverhalt für eine gesellschaftliche Veranlassung.
Typische Beispiele aus der Praxis
Überhöhtes Geschäftsführergehalt
Zahlt die GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer ein Gehalt, das über dem liegt, was ein fremder Fremdgeschäftsführer mit vergleichbarer Verantwortung erhalten würde, ist der übersteigende Teil eine vGA.
Überhöhte Miete
Vermietet der Gesellschafter Räume an seine GmbH zu einem Mietzins über dem Ortsüblichen, stellt der übersteigende Betrag eine vGA dar.
Verbilligter Verkauf an den Gesellschafter
Verkauft die GmbH ein Wirtschaftsgut unter seinem gemeinen Wert an den Gesellschafter, ist die Differenz zwischen Marktwert und Kaufpreis eine vGA.
Unangemessene Pensionszusage
Pensionszusagen an den Gesellschafter-Geschäftsführer, die der Höhe oder den Voraussetzungen nach nicht fremdüblich sind, werden regelmäßig als vGA behandelt.
Rechtsfolgen bei der GmbH
Auf Ebene der GmbH wird die vGA außerbilanziell – also außerhalb der Steuerbilanz – dem Einkommen wieder hinzugerechnet, da § 8 Abs. 3 KStG zu den Einkommensermittlungs- und nicht zu den Bilanzierungsvorschriften zählt. Wurde beispielsweise ein Wirtschaftsgut inklusive Umsatzsteuer verbilligt verkauft, wird der Bruttobetrag der vGA hinzugerechnet; eine zusätzliche gesonderte Hinzurechnung der Umsatzsteuer nach § 10 Nr. 2 KStG erfolgt nicht (R 8.6 KStR).
Rechtsfolgen beim Gesellschafter
Beim Gesellschafter als natürliche Person zählt die vGA zu den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG. Werden die Anteile im Privatvermögen gehalten, unterliegt die vGA regelmäßig der Abgeltungsteuer von 25 %. Hält eine Kapitalgesellschaft die Anteile mit einer Mindestbeteiligung von 10 %, kann stattdessen die Steuerbefreiung nach § 8b KStG greifen; werden die Anteile im Betriebsvermögen einer natürlichen Person gehalten, kommt das Teileinkünfteverfahren zur Anwendung.
Vorteile an nahestehende Personen
Nicht nur der Gesellschafter selbst zählt: Werden vergleichbare Vorteile einer dem Gesellschafter nahestehenden Person gewährt – etwa Ehegatte, Kinder oder andere Angehörige –, wird der Vorgang steuerlich wie eine vGA an den Gesellschafter selbst behandelt. Ein Beispiel: Stellt die GmbH den Ehepartner des Gesellschafters zu einem überhöhten Gehalt an, ohne dass eine entsprechende Arbeitsleistung erbracht wird, liegt eine vGA vor.
Checkliste zur Vermeidung
- Geschäftsführergehälter regelmäßig mit Gehaltsstrukturuntersuchungen oder Vergleichsdaten auf Fremdüblichkeit prüfen
- Miet-, Kauf- und Darlehensverträge mit Gesellschaftern schriftlich, im Voraus und zu marktüblichen Konditionen abschließen
- Verträge mit Gesellschaftern tatsächlich wie vereinbart durchführen (kein bloßes Blatt Papier)
- Pensionszusagen versicherungsmathematisch und im Hinblick auf Erdienbarkeit prüfen lassen
- Leistungen an nahestehende Personen genauso behandeln wie an den Gesellschafter selbst
Fazit
Die verdeckte Gewinnausschüttung ist kein Sonderfall für Ausnahmesituationen, sondern ein Dauerthema jeder Betriebsprüfung bei der GmbH. Wer Verträge mit seinen Gesellschaftern konsequent nach dem Fremdvergleichsmaßstab gestaltet, schriftlich fixiert und wie vereinbart durchführt, reduziert das Risiko einer nachträglichen Aufdeckung erheblich – und vermeidet damit sowohl eine Steuernachzahlung bei der GmbH als auch eine zusätzliche Besteuerung beim Gesellschafter.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung?
Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) ist eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung bei der Kapitalgesellschaft, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf das Einkommen auswirkt und ohne offenen Ausschüttungsbeschluss erfolgt. Maßstab ist der Fremdvergleich.
Was sind typische Beispiele für eine verdeckte Gewinnausschüttung?
Häufige Beispiele sind ein überhöhtes Geschäftsführergehalt, überhöhte Miete für Räume, die der Gesellschafter an die GmbH vermietet, ein verbilligter Verkauf von Wirtschaftsgütern an den Gesellschafter oder Vorteile an nahestehende Personen wie Ehegatten oder Kinder.
Welche Folgen hat eine vGA für die GmbH?
Nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG darf eine vGA das Einkommen der Kapitalgesellschaft nicht mindern. Der überhöhte oder unentgeltliche Vorteil wird außerbilanziell dem Gewinn wieder hinzugerechnet.
Wie wird eine vGA beim Gesellschafter besteuert?
Beim Gesellschafter als natürliche Person zählt die vGA zu den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG und unterliegt regelmäßig der Abgeltungsteuer von 25 Prozent, sofern die Anteile im Privatvermögen gehalten werden.
Über Autor und fachliche Prüfung
Autor
Servet Gündogan
Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart
Erster Ansprechpartner für Kunden, koordiniert auf Wunsch die Zusammenarbeit mit kooperierenden Steuerberatern.
Fachliche Prüfung
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · M.A.
✓ Steuerberaterkammer Stuttgart · Wirtschaftsprüferkammer
Verantwortet die fachliche Prüfung dieses Beitrags.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Steuerliche Beratung im Einzelfall erteilen nur die nach dem Steuerberatungsgesetz dazu befugten Personen und Gesellschaften, insbesondere Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer. Stand der Rechtslage: September 2026.









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Jakob Röß
Dr. Jeannine Dinnebier
