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OnlineBilanz›Blog›Kalkulatorische Abschreibung: Berechnung und Unterschied zur bilanziellen Abschreibung

Kalkulatorische Abschreibung: Berechnung und Unterschied zur bilanziellen Abschreibung

Veröffentlicht: 08.10.2026Aktualisiert: 08.10.2026Lesezeit: ca. 6 Minuten

Die Abschreibung im Jahresabschluss zeigt nicht immer, was es tatsächlich kostet, eine Maschine am Ende ihrer Lebensdauer zu ersetzen. Für die interne Kalkulation nutzen Unternehmen deshalb eine zweite Rechengröße: die kalkulatorische Abschreibung.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Kurzantwort

Die kalkulatorische Abschreibung ist eine Größe der internen Kostenrechnung. Sie berechnet sich aus (Wiederbeschaffungswert − Restwert) ÷ tatsächliche Nutzungsdauer und dient dazu, in der Kalkulation genug Mittel einzuplanen, um ein Anlagegut später zum dann aktuellen – meist höheren – Preis zu ersetzen. Anders als die bilanzielle Abschreibung unterliegt sie keinen gesetzlichen Vorgaben.

Was ist die kalkulatorische Abschreibung?

Die kalkulatorische Abschreibung gehört zu den sogenannten Anderskosten der Kosten- und Leistungsrechnung: Kostenarten, die zwar einen Bezug zur Finanzbuchhaltung haben, dort aber anders – nämlich der Höhe nach abweichend – angesetzt werden. Ziel ist die reale Substanzerhaltung: Ein Unternehmen soll über seine Preiskalkulation so viel zurücklegen, dass es ein Anlagegut am Ende seiner Nutzung tatsächlich ersetzen kann, auch wenn der Ersatz inflations- oder technologiebedingt teurer geworden ist.

Unterschied zur bilanziellen Abschreibung

Merkmal Bilanzielle Abschreibung Kalkulatorische Abschreibung
Berechnungsgrundlage Anschaffungs- oder Herstellungskosten Wiederbeschaffungswert
Nutzungsdauer Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle Tatsächlich erwartete (reale) Nutzungsdauer
Rechtliche Bindung Gesetzlich vorgeschrieben (Handels- und Steuerbilanz) Keine – rein internes Steuerungsinstrument
Zweck Periodengerechte Gewinnermittlung Realistische Kostenkalkulation, Substanzerhaltung
Ende der Abschreibung Bei Buchwert null bzw. Erinnerungswert Kann über den bilanziellen Zeitpunkt hinaus fortgeführt werden

Formel und Wiederbeschaffungswert

Die kalkulatorische Abschreibung berechnet sich nach folgender Formel:

Formel

Kalkulatorische Abschreibung = (Wiederbeschaffungswert − Restwert) ÷ tatsächliche Nutzungsdauer

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, der nötig wäre, um das Anlagegut zum aktuellen oder voraussichtlichen künftigen Zeitpunkt neu zu beschaffen. Er lässt sich näherungsweise so schätzen:

Näherungsformel

Wiederbeschaffungswert = Anschaffungskosten × (1 + durchschnittliche Preissteigerungsrate)n

Rechenbeispiel

Eine Maschine wurde vor einigen Jahren für 800.000 € angeschafft. Laut AfA-Tabelle beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 8 Jahre; betrieblich wird aber mit einer tatsächlichen Nutzungsdauer von 12 Jahren gerechnet. Der geschätzte Wiederbeschaffungswert liegt bei 880.000 €, ein Restwert wird nicht angesetzt:

Position Bilanzielle Abschreibung Kalkulatorische Abschreibung
Berechnungsgrundlage 800.000 € (Anschaffungskosten) 880.000 € (Wiederbeschaffungswert)
Nutzungsdauer 8 Jahre (AfA-Tabelle) 12 Jahre (betriebliche Einschätzung)
Abschreibung pro Jahr 800.000 € ÷ 8 = 100.000 € 880.000 € ÷ 12 ≈ 73.333 €

Obwohl der Wiederbeschaffungswert höher liegt als die ursprünglichen Anschaffungskosten, fällt die kalkulatorische Abschreibung hier niedriger aus – weil die längere, realistisch geschätzte Nutzungsdauer stärker ins Gewicht fällt als der höhere Ausgangswert.

Wofür wird sie verwendet?

Die kalkulatorische Abschreibung fließt als Kostenposition in die innerbetriebliche Kostenrechnung ein – etwa in den Betriebsabrechnungsbogen und darüber in die Kalkulation von Verkaufspreisen. Da sie nicht an steuerliche oder handelsrechtliche Vorgaben gebunden ist, kann sie je nach Zweck linear, degressiv oder leistungsabhängig berechnet werden – wichtig ist allein, dass sie dem Unternehmen eine realistische Grundlage für Preis- und Investitionsentscheidungen liefert.

Fazit

Die kalkulatorische Abschreibung ergänzt die bilanzielle Abschreibung dort, wo diese für unternehmerische Entscheidungen zu kurz greift: Sie rechnet mit dem, was ein Ersatz tatsächlich kosten wird, nicht mit dem, was er einst gekostet hat. Für Unternehmen mit größeren Anlagegütern lohnt sich der Blick auf diese zweite Abschreibungsgröße, um Preise und Investitionen realistisch zu planen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen kalkulatorischer und bilanzieller Abschreibung?

Die bilanzielle Abschreibung verteilt die historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle und ist für Handels- und Steuerbilanz verbindlich. Die kalkulatorische Abschreibung ist dagegen eine rein betriebsinterne Rechengröße, die vom Wiederbeschaffungswert und der tatsächlich erwarteten Nutzungsdauer ausgeht und keinen rechtlichen Vorschriften unterliegt.

Wie berechnet man die kalkulatorische Abschreibung?

Die kalkulatorische Abschreibung ergibt sich, indem der Restwert vom Wiederbeschaffungswert abgezogen und die Differenz durch die tatsächliche Nutzungsdauer geteilt wird: (Wiederbeschaffungswert − Restwert) ÷ tatsächliche Nutzungsdauer.

Warum wird der Wiederbeschaffungswert statt der Anschaffungskosten verwendet?

Der Wiederbeschaffungswert soll sicherstellen, dass ein Unternehmen über die Abschreibung genug Mittel zurücklegt, um ein Anlagegut am Ende seiner Nutzungsdauer zum dann aktuellen, meist höheren Preis zu ersetzen – das Ziel ist die reale Substanzerhaltung.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Steuerliche Beratung im Einzelfall erteilen ausschließlich Steuerberater. Stand: Oktober 2026.

Ben
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