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Sacheinlage & Sachgründungsbericht · § 5 Abs. 4 GmbHG

Sacheinlage einbringen — Bericht vom Berufsträger.

Bewertung, Sachgründungsbericht und Werthaltigkeit für das Register.

Wer ein Unternehmen, eine Maschine oder ein Recht in eine GmbH einbringt, muss den Wert im Sachgründungsbericht belegen (§ 5 Abs. 4 GmbHG). Wir bewerten, schreiben den Bericht, stimmen ihn mit Notar und Registergericht ab und legen die Einbringung nach § 20 UmwStG fest.

Werthaltigkeit vom Wirtschaftsprüfer belegtBuchwerteinbringung nach § 20 UmwStG geprüft
Verantwortung
Drei BerufsträgerWirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin
Bewertung
4,73 / 5,022 BewertungenTrusted Shops
Zertifiziert & angebunden
Software Made in Germany — Bundesverband IT-Mittelstand (BitMi) einfach ELSTER DATEV-Export kompatibel
Kurz erklärt

Was Sacheinlage und Sachgründungsbericht sind.

Eine Sacheinlage wird nicht in Geld geleistet, sondern etwa als Unternehmen, Maschine, Grundstück oder Recht. Gegenstand und Nennbetrag sind im Gesellschaftsvertrag festzusetzen (§ 5 Abs. 4 Satz 1 GmbHG).

Der Sachgründungsbericht belegt die Angemessenheit der Einlage, bei Unternehmen mit den Ergebnissen der beiden letzten Geschäftsjahre (§ 5 Abs. 4 Satz 2 GmbHG). Das Registergericht prüft ihn (§ 9c GmbHG).

25.000 €
StammkapitalVor der Anmeldung voll zu leisten (§ 7 Abs. 3).
§ 5 Abs. 4
GrundlageFestsetzung im Vertrag und Sachgründungsbericht, GmbHG.
10 Jahre
DifferenzhaftungSo lange kann die Wertdifferenz in Geld verlangt werden (§ 9 Abs. 2).
Keine
UGSacheinlagen sind bei der UG ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2).
Was einlagefähig ist

Drei Gruppen von Gegenständen — ein Bericht.

Einlagefähig ist jeder Vermögensgegenstand mit feststellbarem Wert, der auf die Gesellschaft übertragen werden kann.

Unternehmen und Betriebe

Einzelunternehmen, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil oder Anteile an Kapitalgesellschaften. Der häufigste Fall — und der einzige, für den der Bericht zwei Jahresergebnisse verlangt.

Regelfall§ 5 Abs. 4 S. 2

Sachen

Maschinen, Fahrzeuge, Warenlager, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Grundstücke und Gebäude. Bei Grundstücken beurkundet der Notar die Übertragung mit.

BewertungZeitwert

Rechte und Forderungen

Patente, Marken, Software, Lizenzen sowie Forderungen gegen Dritte. Der Wert ist aus Verträgen, Lizenzerlösen oder Marktpreisen herzuleiten.

NachweisVertrag
!
Was keine Sacheinlage sein kann.

Die eigene Arbeitskraft, künftige Dienstleistungen und Nutzungsversprechen sind nicht einlagefähig, weil ihnen ein übertragbarer Wert fehlt. Ausgeschlossen sind zudem Sacheinlagen bei der UG (§ 5a Abs. 2 GmbHG) und die Gründung nach Musterprotokoll (§ 2 Abs. 1a GmbHG).

Der Bericht

Was im Sachgründungsbericht steht.

Der Bericht ist kein Formular. Er muss das Registergericht in die Lage versetzen, den Wert nachzuvollziehen.

AngabeWas dahinterstehtGrundlage
Gegenstand der EinlageGenaue Bezeichnung des Gegenstands und der Nennbetrag des dafür übernommenen Geschäftsanteils§ 5 Abs. 4 S. 1
Wertansatz und MethodeZeitwert im Zeitpunkt der Anmeldung, hergeleitet aus Ertragswert, Substanzwert, Gutachten oder Marktpreisen§ 9c Abs. 1
JahresergebnisseBei Einbringung eines Unternehmens die Ergebnisse der beiden letzten Geschäftsjahre§ 5 Abs. 4 S. 2
Zugrunde liegende VerträgeEinbringungs- und Ausführungsverträge sind der Anmeldung beizufügen§ 8 Abs. 1 Nr. 4
Nachweise der WerthaltigkeitBewertungen, Gutachten, Inventarlisten, Grundbuchauszüge, Saldenlisten und Jahresabschlüsse§ 8 Abs. 1 Nr. 5
Leistung der EinlageVor der Anmeldung vollständig bewirkt und endgültig zur freien Verfügung der Geschäftsführer§ 7 Abs. 3
UnterschriftenDer Bericht ist von allen Gesellschaftern zu unterzeichnen§ 5 Abs. 4
Nicht hierEine externe Gründungsprüfung wie bei der AG ist bei der GmbH nicht vorgesehen§ 33 AktG
§
Das Registergericht prüft den Wert.

Ist die Sacheinlage nicht unwesentlich überbewertet, kann das Gericht die Eintragung ablehnen (§ 9c Abs. 1 Satz 2 GmbHG). In der Praxis fragt es nach, sobald der Bericht den Wert nur behauptet: fehlende Herleitung, keine Belege, ein Stichtag ohne Bezug zur Anmeldung. Wir legen die Bewertung mit Methode, Stichtag und Unterlagen so vor, dass die Eintragung ohne Zwischenverfügung durchläuft.

Reihenfolge

Erst leisten, dann anmelden.

Bei der Sachgründung ist die Reihenfolge zwingend — und strenger als bei der Bargründung.

SchrittWas zu tun istWann
BewertungWert des Gegenstands zum geplanten Stichtag ermitteln und mit Unterlagen dokumentierenvor dem Notartermin
GesellschaftsvertragGegenstand und Nennbetrag festsetzen; das Musterprotokoll ist ausgeschlossenBeurkundung
SachgründungsberichtVon allen Gesellschaftern unterzeichnet, mit Bewertung und Jahresergebnissenmit der Anmeldung
Leistung der EinlageVollständig übertragen, endgültig zur freien Verfügung der Geschäftsführervor der Anmeldung (§ 7 Abs. 3)
Anmeldung zum RegisterBericht, Verträge und Werthaltigkeitsunterlagen beifügenNotar
EintragungPrüfung durch das Gericht; Rückfragen zur Bewertung sind der Regelfallrund 2–6 Wochen
Bargründung zum VergleichDort genügt die Einzahlung der Hälfte des Stammkapitals, ein Bericht entfällt§ 7 Abs. 2
!
Vor der Eintragung haften die Handelnden.

Zwischen Beurkundung und Eintragung besteht die Vorgesellschaft; wer für sie handelt, haftet persönlich, bis die GmbH eingetragen ist (§ 11 Abs. 2 GmbHG). Jede Zwischenverfügung des Gerichts verlängert diese Phase. Deshalb stimmen wir Bericht und Bewertung vor der Beurkundung mit dem Notar ab, statt sie nach der Anmeldung nachzureichen.

Haftung

Wenn der Wert nicht reicht.

Zwei Risiken tragen die Gesellschafter persönlich: die Differenzhaftung und die verdeckte Sacheinlage.

Differenzhaftung
Die Lücke ist in Geld zu zahlen
Maßgeblich ist der Wert im Zeitpunkt der Anmeldung zum Handelsregister.
  • Anspruch: Differenz zum Nennbetrag in Geld (§ 9 Abs. 1 GmbHG).
  • Verjährung: zehn Jahre ab Eintragung der Gesellschaft (§ 9 Abs. 2 GmbHG).
  • Kein Erlass: auf den Anspruch kann die Gesellschaft nicht verzichten (§ 19 Abs. 2 GmbHG).
  • Mitgesellschafter: Fehlbeträge tragen die übrigen anteilig mit (§ 24 GmbHG).
Verdeckte Sacheinlage
Geld vereinbart, Sache geleistet
Wirtschaftlich eine Sacheinlage, formal eine Bareinlage — der häufigste Fehler.
  • Begriff: Bareinlage per Abrede durch Sachübernahme erfüllt (§ 19 Abs. 4 GmbHG).
  • Folge: die Einlagepflicht bleibt bestehen; der Wert wird erst ab Eintragung angerechnet.
  • Hin- und Herzahlen: Rückfluss erfüllt nur eng begrenzt (§ 19 Abs. 5 GmbHG).
  • Vertretung: Verfahren um Einlageansprüche übernimmt die Rechtsanwältin im Team.
Drei Werte

Drei Werte, die den Fall bestimmen.

Kapital, Haftung für den Wert, Sperrfrist von sieben Jahren — drei Punkte, die über die Gründung entscheiden.

Das Stammkapital

Bei der Sachgründung ist es vollständig durch Sacheinlagen zu decken und vor der Anmeldung zu leisten; die Erleichterung der Bargründung gilt hier nicht (§ 7 Abs. 3 GmbHG).

Mindestens25.000 €

Die Differenzhaftung

So lange kann die Gesellschaft die Differenz zwischen Wert und Nennbetrag in Geld verlangen, gerechnet ab der Eintragung (§ 9 Abs. 2 GmbHG).

Ab Eintragung10 Jahre

Die Sperrfrist

Wird zum Buchwert eingebracht, löst die Veräußerung der Anteile innerhalb dieser Frist einen Einbringungsgewinn I aus (§ 22 Abs. 1 UmwStG).

Nach Einbringung7 Jahre
So läuft es ab

Von der Bewertung zur eingetragenen GmbH.

Ihr Aufwand: Unterlagen einreichen und beim Notar unterschreiben. Bewertung, Bericht und Abstimmung übernehmen wir.

Start
1

Sichtung und Struktur

Wir klären, was eingebracht wird, ob ein Betrieb oder einzelne Gegenstände vorliegen, welche Rechtsform trägt und ob eine Sachgründung gegenüber der Bargründung überhaupt sinnvoll ist.

kostenlos§ 5 Abs. 4
Woche 1–2
2

Bewertung und Stichtag

Der Wert wird nach Ertrags- oder Substanzwert ermittelt, der Stichtag auf die geplante Anmeldung abgestimmt und die Herleitung mit Unterlagen belegt.

BewertungZeitwert
Woche 2–3
3

Bericht und Verträge

Sachgründungsbericht, Einbringungsvertrag und die Festsetzungen für den Gesellschaftsvertrag gehen als Entwurf an den Notar; bei Zweifelsfragen vorab an das Registergericht.

Entwurf§ 8 Abs. 1
Notartermin
4

Beurkundung, Übertragung, Anmeldung

Nach der Beurkundung wird der Gegenstand vollständig übertragen und zur freien Verfügung der Geschäftsführer gestellt; erst danach meldet der Notar zum Handelsregister an.

Freigabe§ 7 Abs. 3
Danach
5

Eintragung und Eröffnungsbilanz

Wir beantworten Rückfragen des Registergerichts, erstellen die Eröffnungsbilanz und stellen die Anträge fristgerecht — einschließlich Buchwertfortführung.

§ 20 UmwStGAntrag
!
Die vier teuersten Fehler.

Den Wert im Bericht behaupten statt herleiten. Den Gegenstand erst nach der Anmeldung übertragen, obwohl er vorher geleistet sein muss. Eine Bareinlage vereinbaren und sie faktisch mit Gegenständen erfüllen. Und den Antrag auf Buchwertfortführung zu spät stellen — dann gilt der gemeine Wert.

Steuerliche Folgen

Buchwert, gemeiner Wert und Sperrfrist.

Wer einen Betrieb einbringt, kann die Buchwerte fortführen. Bei einzelnen Gegenständen gilt der gemeine Wert.

Betrieb, Teilbetrieb, Anteil

Auf Antrag Buchwert oder Zwischenwert, sonst gemeiner Wert. Der Antrag ist bis zur erstmaligen Abgabe der steuerlichen Schlussbilanz der übernehmenden Gesellschaft zu stellen.

§ 20 UmwStG
Einzelne Wirtschaftsgüter

Tauschähnlicher Vorgang zum gemeinen Wert: stille Reserven werden aufgedeckt und versteuert. Bei Grundstücken kommt Grunderwerbsteuer hinzu.

§ 1 GrEStG
Sperrfrist und Nachweis

Nach Buchwerteinbringung ist die Veräußerung der Anteile sieben Jahre sperrfristbehaftet; der Nachweis ist jährlich bis zum 31. Mai zu führen.

§ 22 UmwStG
Festpreis, vorab genannt

Bewertung des Gegenstands, Sachgründungsbericht, Einbringungsvertrag, Abstimmung mit Notar und Registergericht, Eröffnungsbilanz und die steuerlichen Anträge nach dem Umwandlungssteuergesetz rechnen wir zu einem vorab vereinbarten Festpreis ab — kein Zeithonorar, keine Überraschung. Bundesweit, vollständig digital über das Mandantenportal.

Häufige Fragen

Was zur Sachgründung gefragt wird.

Wann brauche ich einen Sachgründungsbericht?
Immer dann, wenn eine Einlage nicht in Geld geleistet wird — auch bei einer gemischten Gründung, bei der ein Teil des Stammkapitals in Geld und ein Teil als Sacheinlage aufgebracht wird. Der Bericht bezieht sich dann auf den Sachteil.
Wer schreibt und unterschreibt den Bericht?
Der Bericht ist von allen Gesellschaftern zu unterzeichnen; sie tragen die Verantwortung für seinen Inhalt. Erstellt wird er in der Praxis vom Berufsträger, weil Bewertung und Herleitung den Kern bilden — bei uns von Wirtschaftsprüfer und Steuerberater gemeinsam.
Muss der Wert durch ein Gutachten belegt werden?
Ein Gutachtenzwang besteht nicht. Die Herleitung muss aber nachvollziehbar sein, und das Registergericht kann Unterlagen über die Werthaltigkeit verlangen (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG). Bei Unternehmen, Grundstücken und Rechten ist eine Bewertung durch den Berufsträger der sichere Weg.
Kann eine UG mit Sacheinlagen gegründet werden?
Nein, bei der UG (haftungsbeschränkt) sind Sacheinlagen ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2 Satz 2 GmbHG). Möglich ist die Einbringung erst später: nach Erhöhung des Stammkapitals auf 25.000 € und Wechsel zur GmbH, dann als Sachkapitalerhöhung (§ 56 GmbHG).
Was ist eine verdeckte Sacheinlage?
Eine Bareinlage, die nach vorheriger Abrede wirtschaftlich durch die Übernahme eines Gegenstands des Gesellschafters erfüllt wird — etwa wenn die GmbH kurz nach der Gründung dessen Maschine kauft. Die Einlagepflicht bleibt bestehen, der Wert des Gegenstands wird erst ab Eintragung angerechnet (§ 19 Abs. 4 GmbHG).
Was passiert, wenn der Wert zu hoch angesetzt war?
Der Gesellschafter hat die Differenz zum Nennbetrag in Geld zu leisten (§ 9 Abs. 1 GmbHG); maßgeblich ist der Wert im Zeitpunkt der Anmeldung. Der Anspruch verjährt in zehn Jahren ab Eintragung, und die Gesellschaft kann darauf nicht verzichten.
Geht die Sachgründung mit dem Musterprotokoll?
Nein. Das Musterprotokoll ist nur für Bargründungen vorgesehen (§ 2 Abs. 1a GmbHG). Eine Sachgründung braucht einen individuellen Gesellschaftsvertrag mit den Festsetzungen zur Sacheinlage.
Kann ich mein Einzelunternehmen steuerneutral einbringen?
In der Regel ja: wird der Betrieb im Ganzen gegen neue Anteile eingebracht, kann auf Antrag der Buchwert fortgeführt werden (§ 20 UmwStG). Der Antrag ist bis zur erstmaligen Abgabe der steuerlichen Schlussbilanz zu stellen. Danach gilt eine Sperrfrist von sieben Jahren für die Veräußerung der Anteile (§ 22 UmwStG).
Was gilt bei einer Sachkapitalerhöhung?
Bei der GmbH sind Gegenstand und Nennbetrag im Erhöhungsbeschluss festzusetzen; ein Sachgründungsbericht ist nicht verlangt, Unterlagen über die Werthaltigkeit dagegen schon (§ 56 GmbHG). Bei der AG kommt die externe Prüfung hinzu (§ 183 AktG). Bewertung, Nachweise und Anmeldung laufen bei uns gleich.
Ihre Berufsträger

Ihre Sachgründung, persönlich verantwortet.

Sie sprechen mit einem Ansprechpartner; im Hintergrund arbeiten drei Professionen zusammen.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet die Bewertung der Sacheinlage und den Nachweis der Werthaltigkeit für das Registergericht.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Erstellt den Sachgründungsbericht, die Eröffnungsbilanz und die steuerlichen Anträge nach § 20 UmwStG.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Übernimmt Einbringungsvertrag, die Abstimmung mit Notar und Registergericht sowie Haftungsfragen.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Quellen

Auf welchen Vorschriften die Sachgründung steht.

Festsetzung, Bericht, Werthaltigkeit, Haftung und die steuerliche Einbringung im amtlichen Volltext.

Rechtsstand: August 2026Fachlich geprüft am: 27.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlich geprüft & freigegeben
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand August 2026). Das Beispiel in der Übersicht ist vereinfacht. Keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall — Ihre Sachgründung bereiten wir persönlich vor.

SachgründungBewertung · Sachgründungsbericht · Werthaltigkeit für das Register · Festpreis
Erstgespräch

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