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Gesonderte und einheitliche Feststellung · § 180 AO

Feststellungserklärung vom Steuerberater erstellt.

Gesamtgewinn, Verteilung und Übermittlung übernommen.

Personengesellschaften und Gemeinschaften zahlen selbst keine Einkommensteuer. Ihr Ergebnis wird gesondert und einheitlich festgestellt und den Beteiligten anteilig zugerechnet (§ 179, § 180 Abs. 1 Nr. 2 AO). Wir ermitteln den Gesamtgewinn samt Sonder- und Ergänzungsbilanzen, erstellen die Erklärung mit allen FE-Anlagen, übermitteln sie und prüfen den Feststellungsbescheid.

Übermittlung authentifiziert über ELSTERFreigabe erst nach Ihrer Durchsicht
Verantwortung
Drei BerufsträgerWirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin
Bewertung
4,8 / 5,0Trustpilot
Zertifiziert & angebunden
Software Made in Germany — Bundesverband IT-Mittelstand (BitMi) einfach ELSTER DATEV-Export kompatibel
Kurz erklärt

Was die Feststellungserklärung ist.

Die Feststellungserklärung ist die Erklärung einer Personengesellschaft oder Gemeinschaft über die gemeinsam erzielten Einkünfte. Das Finanzamt stellt Höhe und Verteilung gesondert und einheitlich fest (§ 179, § 180 Abs. 1 Nr. 2 AO).

Der Feststellungsbescheid ist Grundlagenbescheid: die festgestellten Anteile gehen in die Einkommen- oder Körperschaftsteuerbescheide der Beteiligten ein und sind dort bindend (§ 182 Abs. 1 AO). Übermittelt wird elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz (§ 181 Abs. 2a AO).

01.03.2027
Frist 2025Mit Beratungsauftrag, kraft Gesetzes (§ 149 Abs. 3 AO).
§ 180
GrundlageAO, gesonderte und einheitliche Feststellung.
25 €
ZuschlagJe angefangenem Monat Verspätung (§ 152 Abs. 6 AO).
4 Jahre
FeststellungsfristDanach ist eine Änderung ausgeschlossen (§ 181 AO).
Wer abgeben muss

Mehrere Beteiligte — eine gemeinsame Erklärung.

Sobald Einkünfte mehreren Personen gemeinsam zustehen, geht den Erklärungen der Beteiligten eine Feststellung voraus.

Personengesellschaften

GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG und Partnerschaftsgesellschaft: der Gewinn wird auf Ebene der Gesellschaft ermittelt und auf die Gesellschafter verteilt — auch im Verlust- und im Gründungsjahr.

Regelfall§ 180 Abs. 1 Nr. 2a

Gemeinschaften

Grundstücks-, Erben- und Bauherrengemeinschaften: gemeinsames Vermögen oder gemeinsame Vermietung führt zur Feststellung der Überschüsse und ihrer Verteilung.

Vermietung§ 21 EStG

Einzelunternehmen · Sonderfall

Liegen Betrieb und Wohnsitz in verschiedenen Finanzamtsbezirken, wird der Gewinn gesondert festgestellt — ohne weitere Beteiligte, aber mit eigener Erklärung.

Ortsfall§ 180 Abs. 1 Nr. 2b
!
Nicht jeder Fall wird festgestellt.

In Fällen von geringer Bedeutung entfällt die gesonderte Feststellung — etwa bei einer Grundstücksgemeinschaft von Ehegatten mit einem einzigen Objekt und unstrittiger Verteilung (§ 180 Abs. 3 Nr. 2 AO). Die Einkünfte werden dann unmittelbar in der Einkommensteuererklärung erklärt. Ob Ihr Fall darunter fällt, prüfen wir vorab: eine unnötige Erklärung kostet Geld, eine fehlende kostet Zuschläge.

Was zur Erklärung gehört

Hauptformular — und die FE-Anlagen, die zählen.

Welche Anlagen gebraucht werden, folgt aus der Art der Einkünfte und aus der Zahl der Beteiligten.

FormularWofür es gebraucht wirdGrundlage
ESt 1 BHauptformular der Feststellung: Gesellschaft, Art der Einkünfte, Beteiligte und Empfangsbevollmächtigter§ 181 AO
Anlage FBAngaben zum Feststellungsbeteiligten — Steuernummer, zuständiges Wohnsitzfinanzamt, Beteiligungsquote und Zeitraum§ 183 AO
Anlage FE 1Verteilung der laufenden Einkünfte sowie der Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben je Beteiligtem§ 15 EStG
Anlage FE 2Anteilig zuzurechnende Sonderausgaben, Spenden und Steuerabzugsbeträge§ 10 EStG
Anlage FE 3Anteiliger Gewerbesteuer-Messbetrag und gezahlte Gewerbesteuer für die Anrechnung beim Gesellschafter§ 35 EStG
Anlage FE 4Verrechenbare Verluste beschränkt haftender Gesellschafter, fortgeschrieben je Kommanditist§ 15a EStG
Anlage FE-KAPKapitalerträge der Gesellschaft, anrechenbare Steuern und ihre Zurechnung auf die Beteiligten§ 20 EStG
Anlage EÜR, E-BilanzGewinnermittlung der Gesellschaft — Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanz und GuV im amtlichen Datensatz§ 4 Abs. 3, § 5b EStG
Sonder- und ErgänzungsbilanzenSonderbetriebsvermögen und abweichende Anschaffungskosten einzelner Gesellschafter gehören zum Gesamtgewinn§ 15 Abs. 1 Nr. 2
Nicht hierGewerbesteuererklärung der Gesellschaft und die Einkommensteuererklärungen der Beteiligten sind eigene ErklärungenGewStG · EStG
§
Ein Bescheid für alle Beteiligten.

Benennen die Beteiligten einen Empfangsbevollmächtigten, ergeht der Feststellungsbescheid mit Wirkung für und gegen alle an diese Person (§ 183 AO). Das vereinfacht die Bekanntgabe, verlagert aber die Verantwortung: die Einspruchsfrist von einem Monat läuft ab dieser Bekanntgabe für sämtliche Beteiligte. Wir übernehmen die Empfangsvollmacht und informieren jeden Beteiligten am Tag des Eingangs.

Termine

Mit Berater sieben Monate mehr.

Für die Feststellungserklärung gelten dieselben Fristen wie für die Einkommensteuererklärung (§ 149 AO); die Corona-Verlängerungen sind ausgelaufen.

FeststellungszeitraumOhne BeraterMit Beratungsauftrag
202431.07.202530.04.2026 (Übergangsregelung)
202531.07.202601.03.2027 — der 28.02. ist ein Sonntag
202602.08.2027 — der 31.07. ist ein Samstag29.02.2028
Wochenende, Feiertagnächster Werktagnächster Werktag (§ 108 Abs. 3 AO)
Vorabanforderungmindestens vier Monate Frist (§ 149 Abs. 4 AO)
ReihenfolgeFeststellung zuerstdanach die Erklärungen der Beteiligten
!
Was Verspätung kostet.

Bei Feststellungserklärungen bemisst sich der Verspätungszuschlag nicht an einer Steuer, sondern beträgt 25 € je angefangenem Monat (§ 152 Abs. 6 AO). Teurer wird die Verzögerung mittelbar: solange die Feststellung fehlt, kann das Finanzamt die Anteile schätzen, und Nachzahlungen aus dem geänderten Folgebescheid werden mit 0,15 % je Monat verzinst — 1,8 % im Jahr, nach 15 Monaten Karenz (§ 233a AO).

Grundlagenbescheid und Rechtsschutz

Was festgestellt ist, steht in jedem Folgebescheid.

Der Feststellungsbescheid entscheidet vor, was in den Steuerbescheiden der Beteiligten landet. Fehler müssen dort angegriffen werden, wo sie entstehen.

Wirkung
Bindung für die Beteiligten
Die festgestellten Anteile werden übernommen — ohne erneute Prüfung im Folgebescheid.
  • Grundlagenbescheid: bindend für Einkommen- und Körperschaftsteuer (§ 182 Abs. 1 AO).
  • Empfangsbevollmächtigter: ein Bescheid mit Wirkung für alle Beteiligten (§ 183 AO).
  • Änderung: ändert sich die Feststellung, folgt der Steuerbescheid von Amts wegen (§ 175 Abs. 1 AO).
  • Zebragesellschaft: Umqualifizierung beim betrieblich beteiligten Gesellschafter.
Rechtsschutz
Einspruch an der richtigen Stelle
Gegen die Höhe des Anteils hilft nur der Einspruch gegen die Feststellung selbst.
  • Ein Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 355 AO).
  • Sperre: im Folgebescheid sind die Feststellungen nicht angreifbar (§ 351 Abs. 2 AO).
  • Vollziehung: die Aussetzung wirkt auf die Folgebescheide der Beteiligten durch.
  • Vertretung: Einspruch und Klage übernimmt die Rechtsanwältin im Team.
Drei Werte

Drei Werte, die den Fall bestimmen.

Verspätungszuschlag, Feststellungsfrist und die Verlustgrenze bei beschränkter Haftung.

Der Verspätungszuschlag

Ohne Bezugsgröße Steuer beträgt er 25 € je angefangenem Monat der Verspätung und wird bei mehr als 14 Monaten in der Regel automatisch festgesetzt (§ 152 Abs. 6 AO).

Je Monat25 €

Die Feststellungsfrist

Vier Jahre, beginnend mit Ablauf des Jahres, in dem die Erklärung abgegeben wurde; danach ist eine Änderung der Feststellung ausgeschlossen (§ 181 Abs. 1 AO).

Regelfall4 Jahre

Verluste bei Haftungsbeschränkung

Verluste eines Kommanditisten sind nur bis zur Höhe seiner Einlage ausgleichsfähig; darüber hinaus werden sie lediglich verrechenbar festgestellt (§ 15a EStG).

GrenzeEinlage
So läuft es ab

Von den Unterlagen zum geprüften Bescheid.

Ihr Aufwand: Unterlagen hochladen und einmal freigeben. Den Rest übernehmen wir.

Start
1

Sichtung und Vollmacht

Wir klären Rechtsform, Beteiligte, Empfangsbevollmächtigten und offene Jahre und lassen die Vollmacht in der Finanzverwaltung eintragen — damit gilt die verlängerte Frist.

kostenlos§ 149 Abs. 3 AO
Woche 1–2
2

Buchhaltung und Gesamtgewinn

Belege und Kontoauszüge laufen über das Mandantenportal ein; daraus entsteht die Gewinnermittlung der Gesellschaft samt Sonder- und Ergänzungsbilanzen.

PortalEÜR oder Bilanz
Woche 3
3

Verteilung und FE-Anlagen

Gewinnverteilung nach Gesellschaftsvertrag, Sonderbetriebsausgaben, anteiliger Gewerbesteuer-Messbetrag und verrechenbare Verluste — je Beteiligtem nachvollziehbar.

§ 15 EStG§ 35 EStG
Nach Ihrer Freigabe
4

Übermittlung über ELSTER

Sie erhalten die vollständige Erklärung als PDF; erst nach Ihrer Freigabe übermittelt der Berufsträger authentifiziert an das Betriebsfinanzamt.

Freigabe§ 181 Abs. 2a AO
Nach dem Bescheid
5

Bescheid prüfen, Anteile weiterführen

Wir gleichen den Feststellungsbescheid mit der Erklärung ab, legen bei Abweichung Einspruch ein und übernehmen die Anteile in die Erklärungen der Beteiligten.

§ 355 AO§ 182 AO
!
Die vier teuersten Fehler.

Die Verteilung nach Bauchgefühl ansetzen statt nach Gesellschaftsvertrag. Sonderbetriebsvermögen und Sonderbetriebsausgaben nicht erfassen, sodass ein Gesellschafter zu hoch belastet wird. Den Einspruch gegen den Folgebescheid richten, obwohl nur die Feststellung angreifbar ist (§ 351 Abs. 2 AO). Und die Erklärungen der Beteiligten vor der Feststellung abgeben — dann werden die Anteile geschätzt.

Nach der Abgabe

Bescheid, Anteile und offene Jahre.

Mit der Übermittlung ist der Vorgang nicht zu Ende — hier entscheidet sich, was die Beteiligten tatsächlich zahlen.

Bescheid und Einspruch

Wir prüfen jeden Feststellungsbescheid gegen die Erklärung. Gegen Abweichungen läuft der Einspruch binnen eines Monats nach Bekanntgabe; bei Bedarf mit Aussetzung der Vollziehung.

§ 355 AO
Anteile der Beteiligten

Die festgestellten Anteile übernehmen wir in die Einkommen- oder Körperschaftsteuererklärungen und rechnen den anteiligen Gewerbesteuer-Messbetrag an.

§ 35 EStG
Offene Jahre, Ein- und Austritt

Zurückliegende Jahre arbeiten wir nach. Bei einem Gesellschafterwechsel im Jahr verteilen wir zeitanteilig und führen Ergänzungsbilanzen fort.

Übergabe
Festpreis, vorab genannt

Gewinnermittlung der Gesellschaft, Feststellungserklärung mit allen FE-Anlagen, Übermittlung, Bescheidprüfung und die Zurechnung an die Beteiligten rechnen wir zu einem vorab vereinbarten Festpreis ab — kein Zeithonorar, keine Überraschung. Bundesweit, vollständig digital über das Mandantenportal.

Häufige Fragen

Was zur Feststellungserklärung gefragt wird.

Bis wann muss die Erklärung für 2025 abgegeben werden?
Ohne steuerliche Beratung lief die Frist am 31. Juli 2026 ab. Mit erteiltem Beratungsauftrag verlängert sie sich kraft Gesetzes bis zum letzten Februartag des zweiten Folgejahres — weil der 28. Februar 2027 ein Sonntag ist, bis zum 1. März 2027 (§ 149 Abs. 3 AO, § 108 Abs. 3 AO).
Wer muss die Feststellungserklärung abgeben?
Erklärungspflichtig ist jeder Feststellungsbeteiligte; abgegeben wird sie in der Praxis durch die Geschäftsführung oder den Empfangsbevollmächtigten für alle (§ 181 Abs. 2 AO). Mit Beratungsauftrag übernehmen wir Erstellung, Übermittlung und die Empfangsvollmacht.
Brauchen wir die Erklärung auch ohne Gewinn?
Ja. Die Feststellung erfolgt unabhängig vom Ergebnis; ein Verlust wird festgestellt und verteilt und wirkt bei den Beteiligten über Rücktrag oder Vortrag (§ 10d EStG). Bei Kommanditisten wird er, soweit die Einlage überschritten ist, nur verrechenbar festgestellt (§ 15a EStG).
Wir sind eine Grundstücksgemeinschaft von Ehegatten — trotzdem nötig?
Häufig nicht. Bei Fällen von geringer Bedeutung — ein Objekt, klare Verteilung, keine Streitpunkte — entfällt die gesonderte Feststellung (§ 180 Abs. 3 Nr. 2 AO); die Einkünfte kommen direkt in die Einkommensteuererklärung. Wir prüfen das vor dem Auftrag.
Was kostet eine verspätete Abgabe?
Der Verspätungszuschlag beträgt bei Feststellungserklärungen 25 € je angefangenem Monat (§ 152 Abs. 6 AO). Zusätzlich verzinst das Finanzamt Nachzahlungen aus den geänderten Folgebescheiden mit 0,15 % je Monat nach 15 Monaten Karenz (§ 233a AO).
Gegen welchen Bescheid richtet sich der Einspruch?
Gegen den Feststellungsbescheid. Im Einkommensteuerbescheid können die festgestellten Beträge nicht mehr angegriffen werden (§ 351 Abs. 2 AO). Wird die Feststellung später geändert, passt das Finanzamt die Folgebescheide von Amts wegen an (§ 175 Abs. 1 AO).
Wie wird die Gewerbesteuer berücksichtigt?
Die Gewerbesteuer zahlt die Gesellschaft. In der Feststellung wird der Messbetrag anteilig je Gesellschafter festgestellt (Anlage FE 3) und in dessen Einkommensteuererklärung angerechnet — das Vierfache des anteiligen Messbetrags, begrenzt auf die gezahlte Steuer (§ 35 EStG).
Ein Gesellschafter ist im Jahr ein- oder ausgetreten. Was passiert?
Der Anteil wird zeitanteilig ermittelt und für den Zeitraum der Beteiligung festgestellt; Anlage FB erfasst Ein- und Austrittsdatum. Kaufpreiszahlungen über dem Buchwert werden in einer Ergänzungsbilanz abgebildet und fortgeschrieben.
Was ist mit zurückliegenden Jahren?
Offene Jahre arbeiten wir nach und klären vorher, welche Zuschläge zu erwarten sind. Eine Änderung ist innerhalb der Feststellungsfrist von vier Jahren möglich (§ 181 Abs. 1 AO). Ein Wechsel der Kanzlei mitten im Jahr ist unproblematisch.
Ihre Berufsträger

Ihre Feststellung, persönlich verantwortet.

Sie sprechen mit einem Ansprechpartner; im Hintergrund arbeiten drei Professionen zusammen.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet Gewinnermittlung, Sonder- und Ergänzungsbilanzen und die Verteilung auf die Beteiligten.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Gibt die Feststellungserklärung frei, übermittelt über ELSTER und überwacht Fristen und Bescheide.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Übernimmt Einspruch und Klage gegen Feststellungsbescheide und die Vertretung der Beteiligten.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Quellen

Auf welchen Vorschriften die Feststellung steht.

Feststellung, Verteilung, Fristen und Zuschläge im amtlichen Volltext.

Rechtsstand: August 2026Fachlich geprüft am: 26.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlich geprüft & freigegeben
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand August 2026). Das Beispiel in der Übersicht ist vereinfacht und enthält keine Steuerberechnung. Keine Steuerberatung im Einzelfall — Ihre Feststellungserklärung bereiten wir persönlich vor.

Frist 01.03.2027?Gesamtgewinn · Verteilung · alle FE-Anlagen · Übermittlung · Festpreis
Erstgespräch

Ben
Ben
KI-Assistenz