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Einkommensteuer · § 25 EStG

Einkommensteuererklärung vom Steuerberater erstellt.

Gewinnermittlung, Anlagen und Übermittlung übernommen.

Wer Gewinne aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft erzielt, gibt für jedes Kalenderjahr eine Einkommensteuererklärung ab — elektronisch authentifiziert an das Wohnsitzfinanzamt (§ 25 Abs. 4 EStG). Mit erteiltem Beratungsauftrag verlängert sich die Frist kraft Gesetzes. Wir ermitteln den Gewinn, erstellen die Erklärung mit allen Anlagen, übermitteln sie und prüfen den Bescheid.

Übermittlung authentifiziert über ELSTERFreigabe erst nach Ihrer Durchsicht
Verantwortung
Drei BerufsträgerWirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin
Bewertung
4,8 / 5,0Trustpilot
Zertifiziert & angebunden
Software Made in Germany — Bundesverband IT-Mittelstand (BitMi) einfach ELSTER DATEV-Export kompatibel
Kurz erklärt

Was die Einkommensteuererklärung ist.

Die Einkommensteuererklärung erfasst die Einkünfte einer natürlichen Person aus allen sieben Einkunftsarten in einem Kalenderjahr (§ 25 Abs. 1 EStG).

Aus der Summe der Einkünfte ergibt sich über Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Freibeträge das zu versteuernde Einkommen und daraus die Steuer nach § 32a EStG. Bei Gewinneinkünften ist elektronisch authentifiziert zu übermitteln (§ 25 Abs. 4 EStG).

01.03.2027
Frist 2025Mit Beratungsauftrag, kraft Gesetzes (§ 149 Abs. 3 AO).
§ 25
GrundlageEStG, Veranlagungszeitraum ist das Kalenderjahr.
7 Arten
EinkünfteAlle Einkunftsarten in einer Erklärung zusammengeführt.
1,8 %
ZinsenPro Jahr auf Nachzahlungen nach 15 Monaten Karenz.
Wer abgeben muss

Pflicht, Aufforderung oder freie Entscheidung.

Bei Gewinneinkünften ist die Abgabe der Regelfall. Für alle anderen entscheidet die Konstellation des Jahres.

Pflicht · Gewinneinkünfte

Wer Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft erzielt, gibt die Erklärung ab — auch bei Verlust und auch im Gründungsjahr.

Regelfall§ 56 EStDV

Pflicht · besondere Fälle

Etwa Lohnsteuerklasse VI, Faktorverfahren, Nebeneinkünfte über 410 €, Lohnersatzleistungen über 410 € oder ein eingetragener Freibetrag.

Veranlagung§ 46 Abs. 2 EStG

Freiwillig · vier Jahre

Ohne Pflicht bleibt die Antragsveranlagung: vier Jahre ab Ende des Veranlagungszeitraums, für 2022 also bis zum 31. Dezember 2026.

Antrag§ 46 Abs. 2 Nr. 8
!
Das Finanzamt kann die Erklärung vorab anfordern.

Auch bei erteiltem Beratungsauftrag darf die Finanzbehörde die Erklärung vor Ablauf der verlängerten Frist verlangen — mit einer Frist von mindestens vier Monaten (§ 149 Abs. 4 AO). Eine solche Vorabanforderung ist verbindlich und ersetzt die gesetzliche Verlängerung. Wir erfassen sie sofort in der Fristenüberwachung und ziehen die Arbeit entsprechend vor.

Was zur Erklärung gehört

Hauptformular — und die Anlagen, die zählen.

Welche Anlagen gebraucht werden, folgt aus den Einkünften des Jahres; bei Unternehmern kommt die Gewinnermittlung hinzu.

AnlageWofür sie gebraucht wirdGrundlage
Anlage GEinkünfte aus Gewerbebetrieb — Einzelunternehmen, Beteiligung an einer Personengesellschaft, Anrechnung der Gewerbesteuer§ 15 EStG
Anlage SEinkünfte aus selbständiger Arbeit — freie Berufe, Beratung, Heilberufe, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit§ 18 EStG
Anlage EÜREinnahmenüberschussrechnung als Gewinnermittlung, soweit keine Buchführungspflicht besteht und keine Bilanz erstellt wird§ 4 Abs. 3 EStG
E-BilanzBei Bilanzierung: Übermittlung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung im amtlichen Datensatz, getrennt von der Erklärung§ 5b EStG
Anlage VVermietung und Verpachtung je Objekt, mit Abschreibung, Erhaltungsaufwand und Finanzierungskosten§ 21 EStG
Anlage KAPKapitalerträge, soweit nicht durch Abzug abgegolten — etwa Erträge aus Beteiligungen oder ausländischen Depots§ 20 EStG
Anlage VorsorgeaufwandBeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Rürup und gesetzliche Rentenversicherung, bei Selbstständigen häufig der größte Abzugsposten§ 10 EStG
Anlage Sonderausgaben, KindKirchensteuer, Spenden, Kinderbetreuung und Ausbildungskosten, Günstigerprüfung zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld§ 10, § 31 EStG
Nicht hier: UmsatzsteuerUmsatzsteuer-Jahreserklärung und Gewerbesteuererklärung sind eigene Erklärungen mit eigenen DatensätzenUStG · GewStG
VerlustjahrAuch ein Verlust wird erklärt — er wird festgestellt und mindert andere Jahre über Rücktrag oder Vortrag§ 10d EStG
§
Bei Gewinneinkünften ist Papier nicht mehr vorgesehen.

Erklärungen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit sind nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch zu übermitteln (§ 25 Abs. 4 EStG). Nur auf Antrag und bei unbilliger Härte verzichtet das Finanzamt darauf. Wir übermitteln authentifiziert und stellen Ihnen den vollständigen Datensatz vorher als PDF zur Freigabe.

Termine

Mit Berater sieben Monate mehr.

Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 gelten wieder die regulären Fristen des § 149 AO; die Corona-Verlängerungen sind ausgelaufen.

VeranlagungszeitraumOhne BeraterMit Beratungsauftrag
202431.07.202530.04.2026 (Übergangsregelung)
202531.07.202601.03.2027 — der 28.02. ist ein Sonntag
202602.08.2027 — der 31.07. ist ein Samstag29.02.2028
Wochenende, Feiertagnächster Werktagnächster Werktag (§ 108 Abs. 3 AO)
Vorabanforderungmindestens vier Monate Frist (§ 149 Abs. 4 AO)
Freiwillige Abgabevier Jahre, für 2022 bis 31.12.2026dieselbe Frist
!
Was Verspätung und Nachzahlung kosten.

Der Verspätungszuschlag beträgt 0,25 % der festgesetzten Steuer, mindestens 25 € je angefangenem Monat (§ 152 AO); bei mehr als 14 Monaten Verspätung wird er in der Regel automatisch festgesetzt. Unabhängig davon verzinst das Finanzamt Nachzahlungen mit 0,15 % je Monat, also 1,8 % im Jahr, nach einer Karenzzeit von 15 Monaten (§ 233a AO) — für 2025 läuft die Verzinsung damit ab dem 1. April 2027. Erstattungen werden nach derselben Regel zu Ihren Gunsten verzinst.

Für Unternehmer und Gesellschafter

Der Gewinn entsteht vorher — die Steuer entscheidet sich hier.

Bei Gewinneinkünften ist die Erklärung der letzte Schritt einer Kette. Wir führen sie vom Buchungsstoff bis zur Anrechnung.

Vor der Erklärung
Gewinnermittlung
Erst der Gewinn, dann die Erklärung — beides aus einer Hand und mit einer Abstimmung.
  • EÜR oder Bilanz: je nach Buchführungspflicht (§ 4 Abs. 3, § 5 EStG).
  • Abschreibung: Anlagenverzeichnis, geringwertige Wirtschaftsgüter, Sammelposten.
  • Personengesellschaft: Feststellungserklärung und Übernahme des Anteils.
  • Belege: Buchungsbelege acht Jahre, Abschlüsse zehn Jahre (§ 147 AO).
In der Erklärung
Anrechnung und Wahlrechte
Was die Belastung senkt, muss beantragt oder erklärt werden — von uns, nicht von Ihnen.
  • Gewerbesteuer: Anrechnung nach § 35 EStG.
  • Thesaurierung: nicht entnommene Gewinne auf Antrag mit 28,25 % (§ 34a EStG).
  • Investitionsabzugsbetrag: bis 50 % geplanter Anschaffungen (§ 7g EStG).
  • Verluste: Rücktrag oder Vortrag, je nachdem was günstiger ist (§ 10d EStG).
Tarif 2026

Drei Werte, die die Belastung bestimmen.

Grundfreibetrag, Spitzensteuersatz und Solidaritätszuschlag — für 2025 lagen die Grenzen jeweils niedriger.

Der Grundfreibetrag

Bis 12.348 € zu versteuerndem Einkommen fällt keine Einkommensteuer an; bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Betrag (2025: 12.096 €).

Einzelveranlagung12.348 €

Der Spitzensteuersatz

Der Satz von 42 % greift ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 €, der Satz von 45 % ab 277.826 €. Darunter steigt der Grenzsteuersatz von 14 % an (§ 32a EStG).

42 % ab69.879 €

Der Solidaritätszuschlag

5,5 % der Einkommensteuer, aber erst oberhalb der Freigrenze von 20.350 € festgesetzter Steuer — 40.700 € bei Zusammenveranlagung.

Freigrenze20.350 €
So läuft es ab

Von den Unterlagen zum geprüften Bescheid.

Ihr Aufwand: Unterlagen hochladen und einmal freigeben. Den Rest übernehmen wir.

Start
1

Sichtung und Vollmacht

Wir klären Einkünfte, offene Jahre und Vorauszahlungen, lassen die Vollmacht in der Finanzverwaltung eintragen — damit gilt die verlängerte Frist.

kostenlos§ 149 Abs. 3 AO
Woche 1–2
2

Unterlagen und Gewinnermittlung

Belege und Kontoauszüge laufen über das Mandantenportal ein; daraus entsteht die EÜR oder der Abschluss samt Anlagenverzeichnis.

PortalEÜR oder Bilanz
Woche 3
3

Erklärung erstellen

Hauptformular und alle Anlagen, Anrechnung der Gewerbesteuer, Vorsorgeaufwand und Wahlrechte — mit Berechnung des voraussichtlichen Ergebnisses.

§ 25 EStGBerechnung
Nach Ihrer Freigabe
4

Übermittlung über ELSTER

Sie erhalten die vollständige Erklärung als PDF; erst nach Ihrer Freigabe übermittelt der Berufsträger authentifiziert an das Finanzamt.

FreigabeELSTER
Nach dem Bescheid
5

Bescheid prüfen, Vorauszahlungen anpassen

Wir gleichen den Bescheid mit der Erklärung ab, legen bei Abweichung Einspruch ein und lassen zu hohe Vorauszahlungen herabsetzen.

§ 347 AO§ 37 EStG
!
Die vier teuersten Fehler.

Die Vollmacht nicht eintragen lassen — dann gilt die kurze Frist trotz Beratung. Vorauszahlungen unverändert laufen lassen, obwohl der Gewinn eingebrochen ist. Die Einspruchsfrist von einem Monat verstreichen lassen. Und Belege nicht aufbewahren: Buchungsbelege acht Jahre, Bücher und Abschlüsse zehn Jahre (§ 147 AO).

Nach der Abgabe

Bescheid, Vorauszahlungen und offene Jahre.

Mit der Übermittlung ist der Vorgang nicht zu Ende — hier entscheidet sich, was Sie tatsächlich zahlen.

Bescheid und Einspruch

Wir prüfen jeden Bescheid gegen die Erklärung. Gegen Abweichungen läuft der Einspruch binnen eines Monats nach Bekanntgabe; bei Bedarf mit Aussetzung der Vollziehung.

§ 355 AO
Vorauszahlungen

Termine sind der 10. März, Juni, September und Dezember. Sinkt der Gewinn, beantragen wir die Herabsetzung; steigt er, rechnen wir die Anhebung vor, damit keine Zinsen entstehen.

§ 37 EStG
Offene Jahre und Wechsel

Zurückliegende Jahre arbeiten wir nach und stimmen Zuschläge mit dem Finanzamt ab. Beim Wechsel der Kanzlei übernehmen wir Anlagenverzeichnis und Vorträge.

Übergabe
Festpreis, vorab genannt

Gewinnermittlung, Einkommensteuererklärung mit allen Anlagen, Übermittlung, Bescheidprüfung und die Anpassung der Vorauszahlungen rechnen wir zu einem vorab vereinbarten Festpreis ab — kein Zeithonorar, keine Überraschung. Bundesweit, vollständig digital über das Mandantenportal.

Häufige Fragen

Was zur Einkommensteuererklärung gefragt wird.

Bis wann muss die Erklärung für 2025 abgegeben werden?
Ohne steuerliche Beratung lief die Frist am 31. Juli 2026 ab. Mit erteiltem Beratungsauftrag verlängert sie sich kraft Gesetzes bis zum letzten Februartag des zweiten Folgejahres — weil der 28. Februar 2027 ein Sonntag ist, bis zum 1. März 2027 (§ 149 Abs. 3 AO, § 108 Abs. 3 AO).
Muss ich die Verlängerung beantragen?
Nein. Die verlängerte Frist gilt automatisch, sobald ein wirksamer Beratungsauftrag vorliegt und die Vollmacht in der Finanzverwaltung eingetragen ist. Ein Antrag ist nicht nötig — entscheidend ist, dass die Vollmacht rechtzeitig erteilt wird.
Ich hatte Verlust — muss ich trotzdem abgeben?
Ja, bei Gewinneinkünften besteht die Abgabepflicht unabhängig vom Ergebnis. Der Verlust wird festgestellt und wirkt über Rücktrag oder Vortrag in anderen Jahren (§ 10d EStG). Ohne Erklärung geht diese Wirkung verloren.
Was kostet eine verspätete Abgabe?
Der Verspätungszuschlag beträgt 0,25 % der festgesetzten Steuer, mindestens 25 € je angefangenem Monat (§ 152 AO). Zusätzlich werden Nachzahlungen mit 0,15 % je Monat verzinst, nach einer Karenzzeit von 15 Monaten (§ 233a AO). Beides ist mit laufender Fristenüberwachung vermeidbar.
Kann ich die Erklärung noch auf Papier abgeben?
Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit nicht: die Erklärung ist elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln (§ 25 Abs. 4 EStG). Nur auf Antrag verzichtet das Finanzamt darauf, wenn die elektronische Abgabe eine unbillige Härte wäre.
Gehören Umsatzsteuer und Gewerbesteuer dazu?
Nein, das sind eigene Erklärungen mit eigenen Datensätzen. Sie hängen aber an derselben Gewinnermittlung, weshalb wir sie im selben Durchgang erstellen. Die gezahlte Gewerbesteuer wird in der Einkommensteuererklärung angerechnet (§ 35 EStG).
Wie werden Vorauszahlungen berücksichtigt?
Geleistete Vorauszahlungen werden auf die festgesetzte Steuer angerechnet; nur die Differenz ist nachzuzahlen oder wird erstattet. Die Termine sind der 10. März, Juni, September und Dezember (§ 37 EStG). Passt die Höhe nicht mehr zum laufenden Gewinn, stellen wir einen Anpassungsantrag.
Was ist mit zurückliegenden Jahren?
Offene Pflichtjahre arbeiten wir nach und klären vorher, welche Zuschläge zu erwarten sind. Freiwillige Erklärungen sind vier Jahre rückwirkend möglich — für 2022 also bis zum 31. Dezember 2026. Ein Wechsel mitten im Jahr ist unproblematisch.
Wer unterschreibt und wer haftet?
Die Erklärung wird nach Ihrer Freigabe von uns authentifiziert übermittelt; die Angaben verantworten Sie als Steuerpflichtiger, für die fachliche Bearbeitung stehen wir mit unserer Berufshaftpflicht ein. Bei Einspruch und Vertretung übernimmt die Rechtsanwältin im Team.
Ihre Berufsträger

Ihre Veranlagung, persönlich verantwortet.

Sie sprechen mit einem Ansprechpartner; im Hintergrund arbeiten drei Professionen zusammen.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet die lohnsteuerliche Beurteilung von Sachbezügen, Pauschalierung und Betriebsstättenfragen.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Gibt Abrechnung und Anmeldung frei, übermittelt über ELSTER und überwacht Fristen und Zahlungen.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Übernimmt Einspruch und Vertretung bei Haftungsbescheiden und Nachforderungen nach einer Außenprüfung.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Quellen

Auf welchen Vorschriften die Erklärung steht.

Veranlagung, Tarif, Fristen und Zinsen im amtlichen Volltext.

Rechtsstand: August 2026Fachlich geprüft am: 26.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlich geprüft & freigegeben
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand August 2026). Das Beispiel in der Übersicht ist vereinfacht und enthält keine Steuerberechnung. Keine Steuerberatung im Einzelfall — Ihre Erklärung bereiten wir persönlich vor.

Frist 01.03.2027?Gewinnermittlung · alle Anlagen · Übermittlung über ELSTER · Festpreis
Erstgespräch

Ben
Ben
KI-Assistenz