Lohnsteuer-Anmeldung pünktlich beim Finanzamt.
Wer Arbeitslohn zahlt, behält die Lohnsteuer ein und meldet sie beim Betriebsstättenfinanzamt an — bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums, elektronisch über ELSTER und zusammen mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Ob monatlich, vierteljährlich oder jährlich, richtet sich nach der Lohnsteuer des Vorjahres. Wir rechnen ab, melden an und halten den Termin.
Was die Lohnsteuer-Anmeldung ist.
Die Lohnsteuer-Anmeldung ist die Steuererklärung des Arbeitgebers über die Lohnsteuer, die er seinen Mitarbeitenden vom Bruttolohn einbehalten hat (§ 41a Abs. 1 EStG). Angemeldet werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer in einem Datensatz, elektronisch und authentifiziert über ELSTER.
Sie geht an das Finanzamt der lohnsteuerlichen Betriebsstätte, spätestens am zehnten Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums — und am selben Tag ist der Betrag fällig. Ob der Zeitraum Monat, Quartal oder Jahr ist, entscheidet die abzuführende Lohnsteuer des Vorjahres.
Monat, Quartal oder Jahr.
Maßgeblich ist allein die Lohnsteuer, die Sie im vorangegangenen Kalenderjahr abzuführen hatten (§ 41a Abs. 2 EStG).
Monatlich · über 5.000 €
Der Regelfall ab etwa fünf bis sechs Vollzeitkräften: Anmeldung und Zahlung jeweils bis zum 10. des Folgemonats.
Zwölf Termine> 5.000 €Vierteljährlich · bis 5.000 €
Lag die Vorjahres-Lohnsteuer über 1.080 €, aber nicht über 5.000 €, wird quartalsweise angemeldet.
Vier Termine1.081 – 5.000 €Jährlich · bis 1.080 €
Bei nicht mehr als 1.080 € Vorjahres-Lohnsteuer genügt eine Anmeldung für das ganze Kalenderjahr.
Ein Termin≤ 1.080 €Wächst das Team, rutscht der Betrieb vom Quartal in den Monat — und zwar für das ganze folgende Jahr, nicht erst ab Überschreiten der Grenze. Bei Betriebseröffnung im laufenden Jahr wird die voraussichtliche Lohnsteuer auf einen Jahresbetrag hochgerechnet. Wir prüfen den Zeitraum zum Jahreswechsel und stellen die Anmeldung ohne Ihr Zutun um.
Vier Positionen — und eine, die nicht hierhin gehört.
Die Anmeldung ist eine Summenmeldung: keine Namen, keine Einzelabrechnungen, sondern die Beträge des Zeitraums.
| Position | Was angemeldet wird | Grundlage |
|---|---|---|
| Lohnsteuer | Die vom Arbeitslohn aller Mitarbeitenden einbehaltene Lohnsteuer, ermittelt nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen | § 38, § 39b EStG |
| Solidaritätszuschlag | 5,5 % der Lohnsteuer, soweit die Freigrenzen des Zuschlags im jeweiligen Lohnzahlungszeitraum überschritten sind | § 3, § 4 SolZG |
| Kirchensteuer | 8 oder 9 % der Lohnsteuer je nach Bundesland, nur für kirchensteuerpflichtige Mitarbeitende | Landeskirchensteuergesetze |
| Pauschale Lohnsteuer | Pauschal versteuerte Bezüge und Sachzuwendungen, etwa Betriebsveranstaltung, Geschenke oder kurzfristige Beschäftigung | § 37b, § 40, § 40a EStG |
| Nicht hier: Minijobs | Die 2 %-Pauschsteuer für geringfügig Beschäftigte läuft über den Beitragsnachweis an die Minijob-Zentrale | § 40a Abs. 2 EStG |
| Keine Löhne gezahlt | Dann ist eine Nullmeldung abzugeben — die Frist entfällt nicht, weil kein Lohn geflossen ist | § 41a Abs. 1 EStG |
Eine Steueranmeldung wirkt mit dem Eingang als Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 168 AO). Es kommt also kein Bescheid, gegen den man später in Ruhe schauen könnte: Was übermittelt ist, gilt. Deshalb prüfen wir die Beträge vor der Übermittlung gegen die Abrechnung und nicht danach.
Der zehnte Tag — und was ihn verschiebt.
Anmeldung und Zahlung fallen auf denselben Tag; nur das Wochenende und die Schonfrist verschieben etwas.
| Zeitraum | Anmeldung bis | Zahlung |
|---|---|---|
| Kalendermonat | 10. des Folgemonats, zwölf Termine im Jahr | am selben Tag fällig |
| Kalendervierteljahr | 10.04. · 10.07. · 10.10. · 10.01. | am selben Tag fällig |
| Kalenderjahr | 10. Januar des Folgejahres | am selben Tag fällig |
| Wochenende, Feiertag | nächster Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) | verschiebt sich mit |
| Zahlungsschonfrist | gilt nicht für die Anmeldung selbst | drei Tage bei Überweisung |
| Betriebsende | letzte Anmeldung für den Zeitraum der letzten Lohnzahlung | wie oben |
Für die verspätete Anmeldung kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen — 0,25 % der angemeldeten Steuer, mindestens 25 € je angefangenem Monat (§ 152 AO). Für die verspätete Zahlung entsteht der Säumniszuschlag kraft Gesetzes: 1 % des rückständigen Betrags je angefangenem Monat, abgerundet auf volle 50 € (§ 240 AO). Beides ist vermeidbar und beides fällt bei uns unter die Fristenüberwachung.
Der Arbeitgeber haftet — arbeiten müssen Sie deshalb nicht.
Die Haftung für die einbehaltene Lohnsteuer bleibt beim Betrieb. Die Arbeit, die sie auslöst, liegt vollständig bei uns.
- Einbehalt und Abführung: Haftung für beides nach § 42d Abs. 1 EStG.
- Nachforderung: das Finanzamt kann sich direkt an den Betrieb halten.
- Außenprüfung: die Lohnsteuer-Außenprüfung kommt ohne Anlass (§ 42f EStG).
- Aufbewahrung: Lohnkonto und Unterlagen sechs Jahre (§ 41 EStG).
- Abrechnung: Brutto-Netto und Lohnkonto bis zum fünften Werktag.
- Übermittlung: authentifiziert über ELSTER an die Betriebsstätte.
- Überwachung: jeder Termin gesetzt, jede Zahlung avisiert.
- Prüfung: Begleitung der Lohnsteuer-Außenprüfung durch den Berufsträger.
Drei Werte, die alles bestimmen.
Frist, Grenzen, Säumnisfolgen — mehr braucht es eigentlich nicht, um den gesamten Vorgang wirklich zu beherrschen.
Die Frist
Zehnter Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums, für Anmeldung und Zahlung gleichzeitig (§ 41a Abs. 1 EStG).
Termin10. TagDie Grenzen
Über 5.000 € Vorjahres-Lohnsteuer bedeutet monatlich, über 1.080 € vierteljährlich, darunter jährlich.
Zeitraum5.000 / 1.080 €Der Säumniszuschlag
1 % des rückständigen Betrags je angefangenem Monat, kraft Gesetzes und ohne Ermessen (§ 240 AO).
Verzug1 % je MonatVon den Lohndaten zur übermittelten Anmeldung.
Ihr Aufwand: alle Änderungen einmal rechtzeitig melden. Den gesamten Rest übernehmen wir vollständig für Sie.
Zeitraum und Betriebsstätte klären
Wir prüfen die Vorjahres-Lohnsteuer, den daraus folgenden Anmeldungszeitraum und das zuständige Betriebsstättenfinanzamt.
Löhne abrechnen
Brutto-Netto-Berechnung, Lohnkonto und Abrechnungen im Portal, inklusive Sachbezügen und pauschal versteuerten Bezügen.
Anmeldung übermitteln
Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden gegen die Abrechnung geprüft und authentifiziert über ELSTER gemeldet.
Zahlung sicherstellen
Sie erhalten den Betrag vorab mit Termin; auf Wunsch läuft die Zahlung über das SEPA-Mandat des Finanzamts.
Bescheinigungen und neuer Zeitraum
Lohnsteuerbescheinigungen bis Ende Februar (§ 41b EStG), Jahresmeldungen zur Sozialversicherung, Zeitraum neu bestimmt.
Frist verstreichen lassen — Verspätungs- und Säumniszuschläge entstehen sofort. Nullmeldung vergessen — das Finanzamt schätzt und setzt fest. Den falschen Zeitraum beibehalten, obwohl das Team gewachsen ist. Und einen Fehler unkorrigiert stehen lassen, bis die Lohnsteuer-Außenprüfung ihn findet.
Wenn etwas nachträglich anders ist.
Falsche Beträge, ein Wechsel der Kanzlei oder mehrere Standorte sind Routine — solange sie sauber abgearbeitet werden.
Erkannte Fehler melden wir als berichtigte Lohnsteuer-Anmeldung nach; ein zu geringer Abzug wird bei der nächsten Lohnzahlung ausgeglichen (§ 41c EStG).
Wir übernehmen die Jahreswerte aus der bisherigen Abrechnung, damit Lohnkonto und Bescheinigung am Jahresende zusammenpassen.
Je lohnsteuerlicher Betriebsstätte eine Anmeldung an das jeweils zuständige Finanzamt — wir führen die Zuordnung und die Termine.
Die Preisposition für die Lohnabrechnung beträgt 14,95 € netto je Mitarbeitendem und Monat. Welche Anmeldungen, Beitragsnachweise, Korrekturen und Jahresarbeiten enthalten sind, wird im konkreten Angebot festgelegt.
Was zur Lohnsteuer-Anmeldung gefragt wird.
Was ist eine Lohnsteuer-Anmeldung?
Bis wann muss sie abgegeben werden?
Monatlich, vierteljährlich oder jährlich — was gilt für mich?
Muss ich auch anmelden, wenn kein Lohn gezahlt wurde?
Was passiert bei verspäteter Abgabe oder Zahlung?
Wie korrigiere ich eine falsche Anmeldung?
Gehören Minijobs in die Lohnsteuer-Anmeldung?
Wer haftet, wenn die Lohnsteuer falsch berechnet wurde?
Können Sie die Anmeldung rückwirkend nachholen?
Ihre Fristen, persönlich verantwortet.
Sie sprechen mit einem Ansprechpartner; im Hintergrund arbeiten drei Professionen zusammen.
Verantwortet die lohnsteuerliche Beurteilung von Sachbezügen, Pauschalierung und Betriebsstättenfragen.
fabian.klement@onlinebilanz.deGibt Abrechnung und Anmeldung frei, übermittelt über ELSTER und überwacht Fristen und Zahlungen.
jakob.roess@onlinebilanz.deÜbernimmt Einspruch und Vertretung bei Haftungsbescheiden und Nachforderungen nach einer Außenprüfung.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deAuf welchen Vorschriften die Anmeldung steht.
Gesetzlicher Fristbeginn, maßgeblicher steuerlicher Zeitraum, persönliche Haftung und nachträgliche schriftliche Korrektur im amtlichen Volltext.
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand August 2026). Das Rechenbeispiel ist vereinfacht. Keine Steuerberatung im Einzelfall — Ihre Abrechnung und Anmeldung bereiten wir persönlich vor.





