Meist genügt die EÜR — bilanzieren nur, wenn es sein muss.
Die GbR ist kein Kaufmann und deshalb handelsrechtlich nicht bilanzierungspflichtig. Erst wenn der Umsatz 800.000 € oder der Gewinn 80.000 € übersteigt, fordert das Finanzamt zur Buchführung auf (§ 141 AO) — und auch dann erst ab dem Folgejahr. Freiberufler sind davon ausgenommen. Wir sagen Ihnen, was für Ihre GbR gilt, und erledigen es.
Was die GbR ist.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist der Grundtyp der Personengesellschaft: Zwei oder mehr Personen verfolgen einen gemeinsamen Zweck (§ 705 BGB). Sie entsteht formlos — Handschlag genügt, ein schriftlicher Vertrag ist dringend zu empfehlen —, braucht kein Mindestkapital und keinen Notar.
Buchhalterisch ist sie deshalb schlank: kein Kaufmann, keine HGB-Bilanzpflicht, keine Offenlegung im Bundesanzeiger. Der Preis dafür ist die persönliche Haftung aller Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen.
EÜR oder Bilanz — was gilt für Ihre GbR?
Handelsrechtlich ist die GbR nie bilanzierungspflichtig. Steuerlich kann sie es werden — aber erst oberhalb klarer Schwellen und erst nach einer Mitteilung des Finanzamts.
| Fall | Was gilt | Gewinnermittlung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Freiberufliche GbR | Ärzte, Anwälte, Architekten, IT-Berater: nie buchführungspflichtig — unabhängig von Umsatz und Gewinn | immer EÜR | § 18 EStG |
| Gewerbliche GbR, klein | Umsatz bis 800.000 € und Gewinn bis 80.000 € im Jahr | EÜR | § 4 Abs. 3 EStG |
| Gewerbliche GbR, über der Grenze | Eine der beiden Grenzen überschritten — die Pflicht beginnt erst nach Mitteilung des Finanzamts, ab dem Folgejahr | Bilanz | § 141 AO |
| Kaufmännischer Betrieb | Erfordert der Gewerbebetrieb einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb, ist die Gesellschaft kraft Gesetzes eine OHG | Bilanz | § 1, § 105 HGB |
Auch wenn Sie eine Grenze reißen, dürfen Sie zunächst weiter die EÜR machen. Erst mit der Mitteilung des Finanzamts nach § 141 Abs. 2 AO beginnt die Buchführungspflicht, und zwar ab dem folgenden Wirtschaftsjahr. Dann ist eine Eröffnungsbilanz aufzustellen und der Wechsel der Gewinnermittlungsart über einen Übergangsgewinn abzubilden. Kommt so ein Schreiben, melden Sie sich — wir übernehmen den Wechsel.
Die Gesellschaft erklärt, die Gesellschafter zahlen.
Die GbR selbst zahlt weder Einkommen- noch Körperschaftsteuer. Sie stellt ihren Gewinn fest, verteilt ihn — und jeder Gesellschafter versteuert seinen Anteil privat.
Feststellungserklärung
Der Gewinn wird für die Gesellschaft gesondert und einheitlich festgestellt und den Gesellschaftern nach ihrem Anteil zugerechnet. Der Bescheid bindet die Einkommensteuer jedes Gesellschafters.
Einkommensteuer privat
Jeder Gesellschafter versteuert seinen Anteil mit dem persönlichen Steuersatz — unabhängig davon, ob der Gewinn entnommen wurde oder in der Gesellschaft blieb.
Gewerbesteuer mit Freibetrag
Nur bei gewerblicher Tätigkeit. Der Freibetrag von 24.500 € gilt für die Gesellschaft; die gezahlte Gewerbesteuer wird auf die Einkommensteuer der Gesellschafter angerechnet (§ 35 EStG).
Umsatzsteuer
Die GbR ist Unternehmerin und meldet die Umsatzsteuer selbst an — es sei denn, die Kleinunternehmerregelung greift (§ 19 UStG).
Übt eine freiberufliche GbR auch nur teilweise eine gewerbliche Tätigkeit aus, kann die Abfärberegelung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG den gesamten Gewinn gewerblich machen — mit Gewerbesteuer auf alles. Es gibt eine geringfügige Bagatellgrenze, die aber schnell erreicht ist. Wir prüfen Ihre Tätigkeiten und trennen, wo es sich lohnt.
Haftung und das Gesellschaftsregister.
Das MoPeG hat das Recht der GbR zum 1. Januar 2024 neu geordnet. Zwei Punkte sollten Sie kennen.
Persönliche Haftung
Die Gesellschafter haften für Verbindlichkeiten der GbR persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen (§ 721 BGB). Ein Gläubiger kann sich einen Gesellschafter aussuchen und von ihm alles fordern. Eine Haftungsbeschränkung durch Zusätze im Namen ist unwirksam.
Grundsatz§ 721 BGBDie eGbR im Register
Seit 2024 kann sich die GbR ins Gesellschaftsregister eintragen lassen und heißt dann eGbR. Freiwillig — aber faktisch Pflicht, sobald die Gesellschaft Grundstücke erwerben, GmbH-Anteile halten oder sich an Umwandlungen beteiligen will.
Seit 01.01.2024MoPeGDie vier häufigsten GbR-Fehler.
Sie kosten selten sofort Geld — aber spätestens bei der Betriebsprüfung, beim Ausstieg eines Gesellschafters oder beim ersten Streit.
Ohne Vertrag gilt das Gesetz: Gewinnverteilung nach Köpfen und Einstimmigkeit bei allem. Beim Streit oder Ausstieg wird das teuer.
Eine kleine gewerbliche Nebentätigkeit macht den gesamten Gewinn der freiberuflichen GbR gewerbesteuerpflichtig.
Das Schreiben des Finanzamts nach § 141 AO wird abgelegt — die Eröffnungsbilanz zum Folgejahr fehlt und der Gewinn wird geschätzt.
Das Fahrzeug oder die Immobilie eines Gesellschafters, die der GbR dient, gehört in die Sonderbilanz — sonst drohen stille Reserven bei Entnahme.
Von der Buchhaltung bis zur Erklärung.
Drei Bausteine, alle zum Festpreis — je nachdem, wo Ihre GbR steht.
Laufende Buchhaltung
Belege laden Sie ins Portal, wir buchen laufend, erledigen die Umsatzsteuer-Voranmeldungen über ELSTER und liefern Auswertungen, aus denen Sie ablesen, wie nah Sie an den Grenzen des § 141 AO sind.
Baustein 1monatlichEÜR oder Jahresabschluss
Im Regelfall die Anlage EÜR nach amtlichem Vordruck. Sind Sie buchführungspflichtig geworden, erstellen wir Eröffnungsbilanz, Bilanz und GuV und rechnen den Übergangsgewinn korrekt ab.
Baustein 2jährlichErklärungen & Vertretung
Feststellungs-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung, elektronisch übermittelt. Kommen Rückfragen oder ein Schätzbescheid, übernimmt ein Steuerberater die Kommunikation mit dem Finanzamt.
Baustein 3im FestpreisIn vier Schritten zur fertigen Erklärung.
Ohne Kanzleibesuch, ohne Ordner — alles läuft über das Portal.
Festpreis berechnen
Rechtsform, Umsatz und Belegvolumen eingeben — Sie sehen Ihren Preis sofort, ohne Anmeldung und ohne Nachberechnung.
Unterlagen hochladen
Belege, Kontoauszüge oder der Export aus Ihrer Software. Wir prüfen zuerst, ob für Sie EÜR oder Bilanz gilt.
Gewinnermittlung erstellen
EÜR oder Abschluss, die Verteilung auf die Gesellschafter und die Prüfung, ob Abfärbung oder Sonderbetriebsvermögen zu berücksichtigen sind.
Freigabe und Übermittlung
Sie prüfen im Portal und geben frei, wir übermitteln elektronisch ans Finanzamt und begleiten Bescheid und Rückfragen.
Jahre offen? Holen wir nach.
Bei der GbR bleibt oft etwas liegen: die Feststellungserklärung, die Umsatzsteuer, der Wechsel zur Bilanz nach einem Schreiben des Finanzamts. Das ist reparabel — je früher, desto günstiger.
Wir arbeiten die offenen Jahre chronologisch auf und reichen Feststellungs-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung nacheinander ein.
Wir prüfen die Einspruchsfrist, erstellen die richtige Gewinnermittlung und ersetzen die Schätzung durch echte Zahlen.
Nach der Mitteilung nach § 141 AO erstellen wir die Eröffnungsbilanz und rechnen den Übergangsgewinn korrekt ab.
Wir holen die Unterlagen von Ihrer bisherigen Kanzlei, übernehmen die Daten und führen die GbR nahtlos fort. Sie unterschreiben einmal die Vollmacht.
Was zur GbR gefragt wird.
Muss eine GbR eine Bilanz erstellen?
Ab wann gilt die Buchführungspflicht genau?
Gilt das auch für eine freiberufliche GbR?
Welche Steuererklärungen muss eine GbR abgeben?
Zahlt die GbR selbst Steuern?
Was ist die Abfärberegelung?
Wie haften die Gesellschafter?
Was hat sich durch das MoPeG 2024 geändert?
Muss eine GbR ihren Abschluss offenlegen?
Was kostet der Abschluss für eine GbR?
Ihre GbR, persönlich betreut.
Kein anonymes Portal: Gewinnermittlung, Erklärungen und die Vertretung gegenüber dem Finanzamt verantworten die Menschen, die Sie hier sehen.
Verantwortet Gewinnermittlung und Erklärungen: EÜR oder Bilanz, die Feststellung nach § 180 AO und die Prüfung von Abfärbung und Sonderbetriebsvermögen.
jakob.roess@onlinebilanz.deÜbernimmt den Wechsel zur Bilanzierung: Eröffnungsbilanz nach § 141 AO, Übergangsgewinn und die saubere Abgrenzung des Betriebsvermögens.
fabian.klement@onlinebilanz.deBerät zu Gesellschaftsvertrag, Eintragung als eGbR, Haftungsfragen und Gesellschafterwechsel und übernimmt Einsprüche gegen Bescheide.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deWorauf sich diese Seite stützt.
Gesellschaftsrecht, Buchführungspflicht und Besteuerung im amtlichen Volltext.
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall — Ihren konkreten Fall klären wir persönlich.





