hallo@onlinebilanz.de 0711 · 968 881 55 Werktags von 10:00 bis 18:00 Uhr erreichbar Steuer-Chat Login
OnlineBilanz
Jahresabschluss
ÜbersichtKosten & FestpreisFristenSelbst feststellenOhne SteuerberaterNach Geschäftsjahr202520242023202220212020
Software
DATEVLexwareLexware OfficesevdeskBuchhaltungsButlerDebitoorAccountableTaxfixMIKAeBilanz-OnlineCollmexTaxpoolMonkeyOfficeSyskaSimbaAgendaAddisonSage 50PapierkramorgaMAXWISO BuchhaltungScopevisioweclappJTL-WawimyebilanzAlle Programme →
Bestandteile
BilanzGewinn- und VerlustrechnungE-BilanzSteuererklärungenOffenlegung BundesanzeigerFinanzbuchhaltungLohnbuchhaltungBWA
Bilanzarten
EröffnungsbilanzBilanz zum 31.12.ZwischenbilanzLiquidationsbilanzSchlussbilanzHandelsbilanzSteuerbilanzKonzernbilanzUmwandlungsbilanzInsolvenzbilanz
Für wen
GmbHUG (haftungsbeschränkt)GmbH & Co. KGHoldingAGGbRKGOHGVerein & StiftungFreiberuflerGewerbebetriebAlle 69 Branchen
Rechner & Tools
RechtsformrechnerHolding-SteuerrechnerGmbH-AusschüttungUmsatzsteuer-RechnerKleinunternehmer-GrenzeSteuernummer-UmrechnerBehördenbrief-ÜbersetzerFirmenwertschätzungSäumniszuschlag-RechnerGmbH-AusschüttungGründungskostenRückstellungsrechnerFirmenwagenrechnerVerpflegungsmehraufwandFirmenwertschätzungVergleich DATEVVergleich LexwareVergleich LexofficeVergleich sevDesk
Hilfe & Kanzlei
SteuerberatungOnline-SteuerberaterBetriebsprüfungEinspruch FinanzamtInsolvenzberatungFirmenlöschungDas TeamKontakt & SupportAktuellesMandantenportal
hallo@onlinebilanz.de 0711 · 968 881 55 Mo – Do 10:00 – 18:00 Uhraußerhalb: KI-Assistenz am Telefon
Sanierung · §§ 270 ff. InsO

Insolvenz in Eigenverwaltung.

Das Verfahren, in dem kein Verwalter Ihr Unternehmen übernimmt.

Sie bleiben Geschäftsführer, führen weiter und verhandeln selbst — ein Sachwalter überwacht nur. Zugang gibt es aber nur gegen einen Nachweis: die Eigenverwaltungsplanung nach § 270a InsO. Wir erstellen sie, stellen die Bescheinigung nach § 270d InsO aus, strukturieren das Insolvenzgeld und schreiben den Insolvenzplan.

Frist läuft ab Eintritt — nicht ab KenntnisWP, StB und Rechtsanwältin unter einem Dach
Verantwortung
Drei BerufsträgerWirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin
Bewertung
4,74 / 5,023 BewertungenTrusted Shops
Zertifiziert & angebunden
Software Made in Germany — Bundesverband IT-Mittelstand (BitMi) einfach ELSTER DATEV-Export kompatibel
Kurz erklärt

Was Eigenverwaltung ist.

Eigenverwaltung ist ein Insolvenzverfahren ohne Insolvenzverwalter. Das Gericht ordnet sie auf Antrag an; die Verfügungsbefugnis bleibt bei der Geschäftsleitung, überwacht wird sie von einem Sachwalter (§§ 270 ff. InsO). Sie führen das Unternehmen weiter, sprechen selbst mit Kunden, Lieferanten und Banken und gestalten den Insolvenzplan mit.

Seit dem SanInsFoG ist der Zugang kein Ermessen mehr, sondern ein Nachweis: Liegt eine vollständige und schlüssige Eigenverwaltungsplanung nach § 270a InsO vor, wird angeordnet — fehlt sie, wird abgelehnt und ein Verwalter bestellt.

§ 270
GrundsatzKein Verwalter — Sachwalter überwacht nur.
§ 270a
ZugangEigenverwaltungsplanung, vollständig und schlüssig.
§ 270d
SchutzschirmBis zu drei Monate — nur vor Zahlungsunfähigkeit.
§§ 217 ff.
ZielInsolvenzplan statt gesetzlicher Verwertung.
Honorarrechner

Was die Begleitung kostet — vorher, nicht nachher.

In der Krise ist Ungewissheit über Beraterkosten das Letzte, was Sie brauchen. Der Rechner schätzt unser Festpreishonorar für die Begleitung Ihrer Eigenverwaltung — Gerichtskosten und Sachwaltervergütung stehen davon getrennt.

Letztes abgeschlossenes Geschäftsjahr.

Mitarbeiter
Zahl der Gläubiger

Bestimmt den Aufwand für Verhandlung und Plan.

Verfahren
Zusatzmodule
Geschätztes Festpreishonorar

10.000 €50.000 €

Orientierung, kein Angebot. Der Rechner schätzt unser Honorar anhand typischer Aufwandstreiber; das verbindliche Festpreisangebot erstellen wir nach einem kostenfreien Erstgespräch. Getrennt davon stehen die Verfahrenskosten: Gerichtskosten nach GKG und die Sachwaltervergütung, die nach § 12 Abs. 1 InsVV 60 % der Regelvergütung eines Insolvenzverwalters beträgt. Diese Kosten sind Masseverbindlichkeiten und werden nicht privat von Ihnen getragen.

Drei Wege aus der Krise

Welches Verfahren zu Ihrer Lage passt.

Die Wahl entscheidet sich an einer Frage: Wie weit ist die Krise? Wer zu früh kommt, verschenkt Instrumente — wer zu spät kommt, verliert sie.

StaRUG-Restrukturierung

Nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Kein Insolvenzverfahren, keine Publizität, keine Antragspflicht — der Restrukturierungsplan wirkt auch gegen widersprechende Gläubiger.

PhaseFrühphase

Schutzschirmverfahren

Drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, aber noch keine Zahlungsunfähigkeit. Bis zu drei Monate zur Planvorlage, Sachwalter faktisch mitgewählt, Vollstreckungsschutz.

PhaseVor der Zahlungsunfähigkeit

Vorläufige Eigenverwaltung

Der Regelfall der Sanierung im Verfahren: auch nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit möglich. Sie führen weiter, der vorläufige Sachwalter überwacht.

PhaseAuch bei Zahlungsunfähigkeit
!
Die Einordnung ist der erste Beratungsschritt — nicht der letzte.

Ob StaRUG noch offen ist, der Schutzschirm noch greift oder nur die vorläufige Eigenverwaltung bleibt, entscheidet sich an Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Beides ist eine Rechenfrage, keine Einschätzung: Wir prüfen sie mit Liquiditätsbilanz und Finanzplan — vertraulich und in Tagen, nicht Wochen.

Wenn es jetzt akut ist

Die ersten 72 Stunden.

Sechs Dinge entscheiden darüber, ob die Eigenverwaltung überhaupt noch erreichbar ist — in dieser Reihenfolge, nicht in einer anderen.

01

Stichtag der Zahlungsunfähigkeit bestimmen

Ab wann konnten fällige Verbindlichkeiten nicht mehr bedient werden? Dieses Datum setzt die Frist des § 15a InsO in Gang — und entscheidet über Haftung.

02

Zahlungen sortieren

Nicht mehr jede Zahlung ist erlaubt. Löhne, Steuern und Sozialabgaben folgen eigenen Regeln; falsche Zahlungen werden später angefochten.

03

Liquidität auf 13 Wochen planen

Ohne belastbare Wochenplanung gibt es keine Eigenverwaltungsplanung — und ohne die keine Anordnung.

04

Insolvenzgeld vorbereiten

Drei Monatslöhne übernimmt die Bundesagentur. Der Vorfinanzierung muss zugestimmt werden — das ist der schnellste Liquiditätshebel.

05

Gericht und Sachwalter klären

Zuständiges Insolvenzgericht, Vorschlag zur Person des Sachwalters, Zeitpunkt der Antragstellung.

06

Kommunikation festlegen

Wer erfährt was und wann — Belegschaft, Kunden, Lieferanten, Banken. In der Eigenverwaltung steuern Sie das selbst.

Die Eintrittskarte

Die Eigenverwaltungsplanung — § 270a InsO.

Seit dem SanInsFoG ist die Eigenverwaltung kein Antrag mehr, sondern ein Nachweis. Das Gericht ordnet an, wenn die Planung vollständig und schlüssig ist — und lehnt ab, wenn sie es nicht ist.

BestandteilWas darin stehtWoraus wir es erstellenFundstelle
FinanzplanLiquidität über sechs Monate, Quellen der Finanzierung der VerfahrenskostenAus Ihrer Buchhaltung, auf Wochenbasis fortgeschrieben§ 270a Abs. 1 Nr. 1
SanierungskonzeptUrsachen der Krise, geplante Maßnahmen, Stand der UmsetzungAus der Analyse von Ergebnis-, Kosten- und Auftragslage§ 270a Abs. 1 Nr. 2
VerhandlungsstandGespräche mit Gläubigern, Banken, Kapitalgebern und BelegschaftAus den geführten Gesprächen, dokumentiert§ 270a Abs. 1 Nr. 3
Erklärung zu RückständenOffene Verbindlichkeiten bei Arbeitnehmern, Finanzamt, Sozialkassen und LieferantenAus Kreditorenbuchhaltung und Beitragskonten§ 270a Abs. 2
BescheinigungBestätigung, dass keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt und die Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos istIm Haus ausgestellt — Wirtschaftsprüfer und Steuerberater§ 270d InsO
Vollständig heißt: keine Lücke, die das Gericht selbst füllen müsste.

Die häufigste Ablehnung liegt nicht an den Zahlen, sondern an der Darstellung: Planung ohne belastbare Wochenliquidität, Konzept ohne Ursachenanalyse, fehlende Erklärung zu Rückständen. Wir stellen die Planung als geprüftes Paket zusammen — mit Herleitung jeder Annahme.

Der direkte Vergleich

Eigenverwaltung oder Regelinsolvenz?

Beides sind Insolvenzverfahren mit demselben Ziel und denselben Instrumenten. Der Unterschied liegt in einer einzigen Frage: Wer entscheidet?

PunktEigenverwaltungRegelinsolvenzFundstelle
Verfügungsbefugnisbleibt bei der Geschäftsleitunggeht auf den Verwalter über§ 270 · § 80 InsO
AufsichtSachwalter — überwachtInsolvenzverwalter — führt§ 274 InsO
ZugangNachweis über die Planungkein Nachweis nötig§ 270a InsO
KommunikationSie sprechen selbst mit Kunden und Bankender Verwalter kommuniziert
SanierungsinstrumentInsolvenzplan, selbst gestaltetPlan möglich, meist Verwertung§§ 217 ff. InsO
Schutzschirmmöglich, wenn früh genugnicht vorgesehen§ 270d InsO
Insolvenzgeldin beiden Verfahren gleichin beiden Verfahren gleich§ 165 SGB III
KostenSachwaltervergütung reduziert, Beratung zusätzlichVerwaltervergütung in voller Höhe§ 12 InsVV
Die drei Insolvenzgründe

Wo Sie stehen — und was daraus folgt.

Alles hängt an drei Begriffen der Insolvenzordnung. Sie entscheiden über Antragspflicht, Verfahrenswahl und persönliche Haftung.

§ 18 InsO

Drohende Zahlungsunfähigkeit

Absehbar, aber noch nicht eingetreten. Keine Pflicht — aber der Zugang zu StaRUG und Schutzschirm. Das ist der beste Zeitpunkt.

§ 17 InsO

Zahlungsunfähigkeit

Fällige Zahlungen können nicht mehr geleistet werden, indiziert ab rund 10 % Deckungslücke. Antragsfrist: höchstens drei Wochen. Schutzschirm ist dann versperrt, Eigenverwaltung bleibt möglich.

§ 19 InsO

Überschuldung

Das Vermögen deckt die Schulden nicht und die Fortführungsprognose ist negativ. Antragsfrist: höchstens sechs Wochen.

§ 15a InsO

Die Frist läuft ab Eintritt

Nicht ab Kenntnis, und ohne schuldhaftes Zögern. Wer sie versäumt, haftet persönlich und macht sich strafbar — unabhängig davon, welches Verfahren später gewählt wird.

Der Weg durch das Verfahren

Von der ersten Zahl bis zur Aufhebung des Verfahrens.

Eigenverwaltung ist kein Ereignis, sondern ein Projekt mit sechs Phasen. Entscheidend ist die erste: Was vor dem Antrag nicht vorbereitet ist, lässt sich danach kaum nachholen.

Tage 1–14
1

Lage und Frist klären

Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung rechnerisch prüfen, Stichtag bestimmen, Verfahrensweg festlegen.

§§ 17–19vertraulich
Vor dem Antrag
2

Eigenverwaltungsplanung erstellen

Finanzplan, Sanierungskonzept, Verhandlungsstand und Erklärung zu Rückständen als geprüftes Paket.

§ 270a InsOBescheinigung § 270d
Antrag
3

Anordnung durch das Gericht

Vorläufige Eigenverwaltung oder Schutzschirm, Bestellung des vorläufigen Sachwalters, Vollstreckungsschutz.

§ 270b · § 270dSachwalter
Monate 1–3
4

Eröffnungsverfahren nutzen

Insolvenzgeld strukturiert, Verträge geordnet, Betrieb stabilisiert, Plan geschrieben.

§ 165 SGB IIILiquidität
Nach Eröffnung
5

Insolvenzplan zur Abstimmung

Gläubigergruppen bilden, Mehrheiten nach Kopf und Summe erreichen, notfalls Obstruktionsverbot.

§§ 217 ff.§ 245 InsO
Abschluss
6

Bestätigung und Aufhebung

Mit Rechtskraft treten die Planwirkungen ein, das Verfahren wird aufgehoben — das Unternehmen ist entschuldet.

§ 254 InsO§ 258 InsO
Aus der Praxis

Die vier Fehler, die Eigenverwaltung kosten.

Alle vier haben dieselbe Ursache: zu spät begonnen, zu dünn dokumentiert.

×
Zu lange gewartet

Mit Eintritt der Zahlungsunfähigkeit ist der Schutzschirm versperrt — und die Drei-Wochen-Frist läuft.

×
Planung ohne Wochenliquidität

Ein Finanzplan auf Monatsbasis genügt dem Gericht nicht und führt zur Ablehnung.

×
Falsche Zahlungen in der Krise

Wer weiterzahlt wie bisher, riskiert Anfechtung und persönliche Haftung.

×
Gläubiger zu spät eingebunden

Ohne dokumentierten Verhandlungsstand fehlt der Planung ein Pflichtbestandteil.

Der größte Liquiditätshebel

Insolvenzgeld — drei Monatslöhne, die Sie nicht zahlen.

Kein Instrument wirkt schneller auf die Liquidität. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt das Arbeitsentgelt der letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis.

Drei Monate Entgelt

Die Nettolöhne der letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis werden von der Bundesagentur getragen — bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

§ 165 SGB III
Vorfinanzierung

Damit die Löhne pünktlich fließen, wird das Insolvenzgeld über eine Bank vorfinanziert; die Bundesagentur muss zustimmen.

§ 170 SGB III
Liquiditätseffekt

Drei Monate ohne Personalaufwand verschaffen genau den Spielraum, den der Plan braucht — deshalb wird der Zeitpunkt geplant, nicht abgewartet.

Planungsgröße
Erst rechnen, dann beantragen.

Wir bestimmen Stichtag und Fristen, erstellen die Eigenverwaltungsplanung und strukturieren Insolvenzgeld und Vorfinanzierung.

Häufige Fragen

Was zur Eigenverwaltung gefragt wird.

Bleibe ich in der Eigenverwaltung Geschäftsführer?
Ja. Die Verfügungsbefugnis bleibt bei der Geschäftsleitung, ein Sachwalter überwacht (§§ 270, 274 InsO). Sie führen den Betrieb weiter und kommunizieren selbst mit Kunden, Lieferanten und Banken.
Was ist der Unterschied zum Schutzschirmverfahren?
Das Schutzschirmverfahren ist eine besondere Form der vorläufigen Eigenverwaltung: bis zu drei Monate zur Planvorlage, aber nur zulässig, solange keine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist und die Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist (§ 270d InsO). Nachgewiesen wird das über eine Bescheinigung.
Wer darf die Bescheinigung nach § 270d InsO ausstellen?
Eine in Insolvenzsachen erfahrene Person — Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder vergleichbar qualifiziert. Wir stellen sie im Haus aus, weil Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin bei uns zusammenarbeiten.
Was passiert, wenn die Eigenverwaltungsplanung nicht überzeugt?
Dann lehnt das Gericht die Eigenverwaltung ab und bestellt einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Die Planung ist deshalb keine Formalie, sondern die Zugangsvoraussetzung — vor allem Finanzplan und Ursachenanalyse.
Ist Eigenverwaltung auch bei Zahlungsunfähigkeit möglich?
Ja. Die vorläufige Eigenverwaltung ist auch nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit möglich; nur der Schutzschirm ist dann versperrt. Die Antragsfrist von drei Wochen läuft trotzdem.
Wie lange dauert ein Eigenverwaltungsverfahren?
Das Eröffnungsverfahren dauert regelmäßig bis zu drei Monate, danach folgen Planabstimmung und Bestätigung. Realistisch sind sechs bis zwölf Monate bis zur Aufhebung — abhängig von Größe und Gläubigerstruktur.
Haftet ich persönlich, wenn ich weiterführe?
Das Haftungsrisiko entsteht nicht durch die Eigenverwaltung, sondern durch verspätete Antragstellung und unzulässige Zahlungen. Beides ordnen wir zu Beginn — Stichtag, Frist und Zahlungsregeln.
Bleibt die Sanierung vertraulich?
Im Insolvenzverfahren nicht: die Eröffnung wird veröffentlicht. Nur der StaRUG-Restrukturierungsrahmen läuft in der Regel ohne öffentliche Bekanntmachung — dafür muss die Zahlungsunfähigkeit aber noch drohen, nicht eingetreten sein.
Was kostet die Begleitung?
Wir arbeiten mit einem Festpreis für die Eigenverwaltungsplanung und einer vereinbarten Vergütung für die Verfahrensbegleitung. Das Erstgespräch ist kostenlos und vertraulich.
Ihr Team

Drei Berufsträger, ein Verfahren.

Eigenverwaltung ist der eine Fall, in dem Sie gleichzeitig einen Wirtschaftsprüfer, einen Steuerberater und eine Rechtsanwältin brauchen — bei uns unter einem Dach.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet Eigenverwaltungsplanung und Finanzplan (§ 270a InsO) und stellt die Bescheinigung für das Schutzschirmverfahren aus (§ 270d InsO).

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Steuert Liquiditätsplanung, Buchhaltung und Abschlüsse im Verfahren (§ 155 InsO) sowie das Insolvenzgeld-Verfahren.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Übernimmt Antrag, Fristen und Insolvenzplan (§§ 217 ff. InsO), Haftungsfragen der Geschäftsleitung und die Abstimmung mit Gericht und Sachwalter.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Quellen

Auf welchen Vorschriften die Eigenverwaltung steht.

Zugang, Sachwalter, Schutzschirm, Plan und Fristen im amtlichen Volltext.

Rechtsstand: Juli 2026Fachlich geprüft am: 09.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlich geprüft & freigegeben
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Keine Rechtsberatung im Einzelfall — Ihre Situation klären wir persönlich und vertraulich.

Frist läuft. Eigenverwaltung noch möglich?Vertrauliche Ersteinschätzung · schnell · kostenlos
Anrufen

Ben
Ben
KI-Assistenz