Der Gründungskostenrechner.
Notarkosten sind nicht verhandelbar — sie folgen zwingend dem GNotKG, und der Geschäftswert beträgt bei der Beurkundung mindestens 30.000 €, auch bei einer 1-€-UG. Was Sie beeinflussen können: Musterprotokoll oder Satzung, Bar- oder Sachgründung, Zahl der Gesellschafter — und ob die Gründungskostenklausel in der Satzung steht. Fehlt sie, zahlen Sie privat. Rechnen Sie unten Ihre Variante durch.
Woraus sich die Gründungskosten zusammensetzen.
Drei Blöcke — und nur beim ersten haben Sie Gestaltungsspielraum. Die anderen beiden sind gesetzlich festgeschrieben:
- UG minimal
- ab ≈ 410 €
- GmbH Satzung
- ≈ 700–1.000 €
- Kostenklausel
- ≈ 10 % Stammkapital
- Unser Part
- gestalten & begleiten
Der Gründungskostenrechner.
Wählen Sie Rechtsform, Stammkapital und Gründungsvariante. Der Rechner ermittelt die Notargebühren nach GNotKG, die Handelsregistergebühr nach HRegGebV, Auslagen und Umsatzsteuer — und zeigt, welcher Betrag über die Gründungskostenklausel von der Gesellschaft getragen werden darf.
Die UG ist keine eigene Rechtsform, sondern eine GmbH mit geringerem Stammkapital (§ 5a GmbHG). Sie muss 25 % des Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen, bis 25.000 € erreicht sind — und darf keine Sacheinlagen annehmen.
Für die Notargebühr gilt ein Mindestgeschäftswert von 30.000 € (§ 105 Abs. 4 GNotKG) — ein niedrigeres Stammkapital senkt die Notarkosten daher nicht.
Beim Musterprotokoll gilt für die Beurkundung eine Gebühr von 1,0 statt 2,0, weil Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste in einem Dokument zusammengefasst sind (§ 105 Abs. 6 GNotKG).
Bei einer Sachgründung ist ein Sachgründungsbericht erforderlich (§ 5 Abs. 4 GmbHG), das Registergericht prüft die Werthaltigkeit, und die Handelsregistergebühr ist höher. Erreicht der Wert die Einlage nicht, haftet der Gesellschafter nach § 9 GmbHG auf die Differenz in Geld.
Ohne ausdrückliche Klausel mit Höchstbetrag tragen die Gesellschafter die Kosten privat — eine Zahlung aus dem Gesellschaftsvermögen wäre eine verdeckte Einlagenrückgewähr und nach § 31 GmbHG zurückzuzahlen.
Die Gewerbeanmeldung kostet je Gemeinde etwa 20 bis 60 €. Freiberufliche Tätigkeiten in einer GmbH sind zwar gewerbesteuerpflichtig, die Gesellschaft ist aber trotzdem gewerbeanzeigepflichtig. Erlaubnispflichtige Gewerbe — Handwerk, Gastronomie, Makler, Bewachung — kosten zusätzlich.
Vereinfachtes Modell · Orientierung, kein Kostenangebot. Der Rechner bildet die Notargebühren nach GNotKG (Anlage 2, Tabelle B, Geschäftswert = Stammkapital, mindestens 30.000 € nach § 105 Abs. 4; Beurkundung 2,0 bzw. 1,0 beim Musterprotokoll, Anmeldung 0,5 nach KV 21201) sowie die Handelsregistergebühren nach HRegGebV ab, zuzüglich einer geschätzten Position für Gesellschafterliste bzw. Sachgründungsaufwand, einer pauschalen Auslagenschätzung und 19 % Umsatzsteuer auf die Notarkosten. Nicht abgebildet sind: Beglaubigungen weiterer Dokumente, Entwurfs- und Betreuungsgebühren im Einzelfall, Vollmachten, Genehmigungen, Fremdsprachendolmetscher, Sachverständigengutachten, gewerberechtliche Erlaubnisse und Markenanmeldungen. Verbindlich ist ausschließlich die Kostenrechnung Ihres Notars.
Notarkosten sind gesetzlich fixiert — Rabatte sind verboten. § 17 Abs. 1 BNotO verpflichtet den Notar, die gesetzlichen Gebühren zu erheben; Ermäßigungen oder Zuschläge sind unzulässig und berufsrechtlich sanktioniert. Wer Angebote vergleicht, vergleicht daher nicht den Preis, sondern nur die Zusatzleistungen. Der einzige echte Hebel liegt in der Gestaltung: Musterprotokoll statt Satzung, Bargründung statt Sachgründung, ein Gesellschafter statt drei. Genau das rechnen wir vorher durch — bevor der Termin steht.
UG oder GmbH — was die Ersparnis wirklich kostet.
Die UG spart Kapital, nicht Kosten. Beim Notar zahlen Sie fast dasselbe, dafür kommen laufende Pflichten und ein Reputationsthema hinzu:
| Kriterium | UG (haftungsbeschränkt) | GmbH | Norm |
|---|---|---|---|
| Mindeststammkapital | 1 € — praktisch sinnvoll ab 1.000 bis 5.000 € | 25.000 € | § 5 · § 5a Abs. 1 GmbHG |
| Einzahlung vor Anmeldung | Voll — das gesamte Stammkapital | Ein Viertel je Einlage, mindestens 12.500 € | § 5a Abs. 2 · § 7 Abs. 2 GmbHG |
| Sacheinlagen | Ausgeschlossen | Zulässig mit Sachgründungsbericht | § 5a Abs. 2 S. 2 · § 5 Abs. 4 GmbHG |
| Gesetzliche Rücklage | 25 % des Jahresüberschusses, gesperrt | Keine | § 5a Abs. 3 GmbHG |
| Notarkosten (Musterprotokoll, 1 Gesellschafter) | ≈ 188 € Gebühren netto | ≈ 188 € Gebühren netto — identisch | § 105 Abs. 4 GNotKG |
| Handelsregister Bargründung | 150 € (1 Gesellschafter) / 240 € | identisch | HRegGebV Anlage Nr. 2100 |
| Firmierung | Zwingend „haftungsbeschränkt" ausgeschrieben | „GmbH" genügt | § 5a Abs. 1 GmbHG |
| Bei Verlust der Hälfte des Kapitals | Anzeige an die Gesellschafter bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit | Einberufung bei Verlust der Hälfte des Stammkapitals | § 5a Abs. 4 · § 49 Abs. 3 GmbHG |
| Umwandlung in GmbH | Kapitalerhöhung auf 25.000 € — dann entfällt die Rücklagenpflicht | — | § 5a Abs. 5 GmbHG |
Die 1-€-UG ist eine Falle. Wer mit einem symbolischen Stammkapital gründet, ist nach der Bezahlung der Gründungskosten sofort überschuldet — denn die Kosten mindern das Vermögen, ohne dass Gegenwerte entstehen. Damit droht bereits am ersten Tag die Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO. Sinnvoll ist ein Stammkapital, das die Gründungskosten und die ersten Monate trägt: praktisch ab 1.000 €, besser 3.000 bis 5.000 €. Welche Rechtsform steuerlich zu Ihnen passt, klärt unser Rechtsformrechner.
Fünf Schritte — und drei Rechtsträger.
Zwischen Idee und Handelsregistereintrag existieren drei verschiedene Gebilde mit völlig unterschiedlicher Haftung. Wer das nicht kennt, haftet persönlich:
Vorgründungsgesellschaft
Ab der Einigung über die Gründung — eine GbR oder OHG. Die Gesellschafter haften unbeschränkt und persönlich; Verbindlichkeiten gehen nicht automatisch über.
Sie · Vorsicht §§ 705 ff. BGBBeurkundung
Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, Bestellung der Geschäftsführung, Gesellschafterliste.
Wir · Vorbereitung § 2 Abs. 1 GmbHGVorgesellschaft & Einzahlung
Ab Beurkundung existiert die GmbH in Gründung. Geschäftskonto eröffnen, Stammkapital einzahlen, Nachweis an den Notar.
Sie · Einzahlung § 7 · § 8 Abs. 2 GmbHGAnmeldung & Eintragung
Der Notar meldet elektronisch an; das Registergericht prüft und trägt ein. Erst jetzt beginnt die Haftungsbeschränkung.
Wir · Begleitung § 7 Abs. 1 · § 11 Abs. 1 GmbHGSteuer & Buchführung
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch, Steuernummer, USt-IdNr., Eröffnungsbilanz, Buchführung ab Tag eins.
Wir · Umsetzung § 138 AO · § 242 HGBDie gefährlichste Phase ist Schritt 3. Wer für die Vorgesellschaft handelt, haftet nach § 11 Abs. 2 GmbHG persönlich und unbeschränkt — als Handelnder. Diese Haftung entfällt mit der Eintragung; bleibt die Eintragung aus, bleibt sie bestehen. Zusätzlich greift die Unterbilanzhaftung: Ist das Stammkapital zum Zeitpunkt der Eintragung durch Anlaufverluste schon angegriffen, müssen die Gesellschafter die Differenz auffüllen.
Alles aus einer Hand: Wir stimmen die Satzung mit dem Notar ab, übernehmen die steuerliche Erfassung, erstellen die Eröffnungsbilanz und führen die Buchhaltung ab dem ersten Beleg — inklusive der Transparenzregister-Meldung.
Was Sie mitbringen
- Gültige Ausweise aller Gesellschafter und Geschäftsführer — Personalausweis oder Pass, bei Nicht-EU-Bürgern zusätzlich der Aufenthaltstitel.
- Firmenname — vorab mit der IHK auf Verwechslungsgefahr geprüft und gegen bestehende Marken recherchiert.
- Unternehmensgegenstand — konkret formuliert, nicht „Handel mit Waren aller Art". Zu unbestimmte Angaben werden vom Register beanstandet.
- Geschäftsanschrift im Inland — kein reines Postfach; das Register verlangt eine zustellfähige Adresse.
- Verteilung der Anteile und die geplanten Einlagen je Gesellschafter — inklusive der Frage, wer Geschäftsführer wird.
Was die Eintragung verzögert
- Unbestimmter Unternehmensgegenstand — er muss die Tätigkeit tatsächlich individualisieren.
- Zu hohe Gründungskostenklausel — überschreitet der Höchstbetrag etwa 10 % des Stammkapitals, wird die Eintragung abgelehnt.
- Fehlende Genehmigung bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten — Handwerksrolle, Gaststättenerlaubnis, § 34c GewO.
- Einzahlung nicht zur freien Verfügung — wird das Kapital vor der Anmeldung wieder abgezogen, fehlt der Nachweis nach § 8 Abs. 2 GmbHG.
- Geschäftsführer ist ungeeignet — § 6 Abs. 2 GmbHG schließt Personen mit einschlägigen Verurteilungen oder Gewerbeuntersagung aus.
- Firmenname unzulässig — irreführend, verwechslungsfähig oder ohne den zwingenden Rechtsformzusatz.
Die Gründungskostenklausel — oder Sie zahlen privat.
Gründungskosten sind rechtlich Aufwand der Gesellschafter, nicht der Gesellschaft. Die Gesellschaft darf sie nur tragen, wenn die Satzung es ausdrücklich erlaubt — mit konkretem Höchstbetrag. Fehlt die Klausel, ist die Zahlung eine verbotene Einlagenrückgewähr:
- Bezifferter Höchstbetrag ist Pflicht. „Die Gesellschaft trägt die Gründungskosten" genügt nicht — es muss ein Euro-Betrag genannt sein, damit der Rechtsverkehr die Belastung des Kapitals erkennen kann.
- Die 10-Prozent-Grenze. Registergerichte akzeptieren in Anlehnung an § 26 Abs. 2 AktG regelmäßig bis zu 10 % des Stammkapitals — bei 25.000 € also 2.500 €, bei einer UG mit 1.000 € nur 100 €. Höhere Beträge werden beanstandet.
- Das Musterprotokoll enthält sie nicht. Es regelt lediglich, dass die Gesellschaft die Gründungskosten bis zur Höhe des Stammkapitals trägt — höchstens jedoch bis zu diesem Betrag. Wer eine individuelle Klausel braucht, braucht eine individuelle Satzung.
- Steuerlich hängt der Abzug daran. Nur mit wirksamer Klausel sind die Kosten Betriebsausgabe der Gesellschaft. Ohne sie gehören sie zu den Anschaffungskosten der Beteiligung beim Gesellschafter und wirken sich erst beim Verkauf aus — oft Jahrzehnte später.
- Nachträglich geht es nicht. Eine Satzungsänderung nach der Eintragung wirkt nicht zurück — die bereits entstandenen Gründungskosten bleiben Sache der Gesellschafter. Der Fehler ist danach nicht mehr heilbar.
Drei Varianten, drei Preisklassen.
Dieselbe Geschäftsidee, drei Gründungswege. Die Unterschiede entstehen fast ausschließlich aus Musterprotokoll gegen Satzung und der Zahl der Gesellschafter — nicht aus der Höhe des Stammkapitals.
Was die Variante tatsächlich ausmacht.
Alle drei liegen beim Notar über dem Mindestgeschäftswert von 30.000 € — deshalb ändert das Stammkapital hier wenig.
Die eigentliche Frage ist nicht, was die Gründung kostet — sondern was die falsche Satzung später kostet. Die Ersparnis des Musterprotokolls liegt bei etwa 400 €. Eine fehlende Vinkulierung, keine Nachfolgeregelung oder eine ungeregelte Gewinnverteilung kostet bei einem Gesellschafterstreit ein Vielfaches — und eine Satzungsänderung später kostet erneut Notar- und Registergebühren. Wer plant, mehr als einen Gesellschafter zu haben, spart mit dem Musterprotokoll am falschen Ende.
Die Sonderfälle, die teuer werden.
Zwölf Konstellationen, die in Gründungsportalen fehlen — und in der Praxis regelmäßig Geld kosten:
Handelndenhaftung
Wer vor der Eintragung im Namen der Gesellschaft handelt, haftet persönlich und unbeschränkt — auch als Geschäftsführer. Die Haftung entfällt mit der Eintragung, wenn der Vertragspartner der Schuldübernahme zustimmt oder sie sich aus den Umständen ergibt. Bleibt die Eintragung aus, bleibt die Haftung. Deshalb: Verträge erst nach Eintragung oder unter ausdrücklichem Vorbehalt.
Vorbelastungshaftung
Ist das Stammkapital im Zeitpunkt der Eintragung durch Anlaufkosten bereits aufgezehrt, müssen die Gesellschafter die Differenz in Geld auffüllen — unabhängig von Verschulden. Genau deshalb ist die 1-€-UG so gefährlich: Schon die Notarkosten erzeugen eine Unterbilanz. Ein angemessenes Stammkapital ist die einzige Vorsorge.
Verdeckte Sacheinlage
Wird eine Geldeinlage vereinbart, das Geld aber wirtschaftlich sofort für den Erwerb eines Gegenstands vom Gesellschafter verwendet, liegt eine verdeckte Sacheinlage vor. Die Einlageverpflichtung gilt dann nicht als erfüllt; angerechnet wird nur der tatsächliche Wert des Gegenstands. Der Gesellschafter haftet auf die Differenz — teils Jahre später in der Insolvenz.
Hin- und Herzahlen
Wird das eingezahlte Kapital vereinbarungsgemäß an den Gesellschafter zurückgeführt — etwa als Darlehen —, erfüllt das die Einlagepflicht nur, wenn der Rückgewähranspruch vollwertig, fällig oder jederzeit kündbar ist und die Vereinbarung bei der Anmeldung offengelegt wurde. Fehlt die Offenlegung, bleibt die Einlage offen.
Sachgründung & Differenzhaftung
Sacheinlagen sind im Vertrag festzusetzen und durch einen Sachgründungsbericht zu belegen; das Register prüft die Werthaltigkeit und kann Gutachten verlangen. Erreicht der Wert die übernommene Einlage nicht, haftet der Gesellschafter nach § 9 GmbHG auf die Differenz in Geld — bewertet wird zum Zeitpunkt der Anmeldung. Bei der UG ausgeschlossen.
Online-Gründung per Video
Seit dem DiRUG ist die Gründung im notariellen Online-Verfahren möglich — mit Videokommunikation und elektronischer Identifizierung über den Personalausweis. Zulässig sind inzwischen auch Sachgründungen. Die Gebühren sind identisch: Das Verfahren spart Reisezeit, nicht Geld. Voraussetzung ist ein eID-fähiger Ausweis und die Notar-Videoplattform.
Transparenzregister
Jede GmbH und UG muss ihre wirtschaftlich Berechtigten — natürliche Personen mit mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte — dem Transparenzregister melden. Die frühere Mitteilungsfiktion ist entfallen: Die Meldung ist auch dann Pflicht, wenn alles im Handelsregister steht. Bußgelder beginnen im vierstelligen Bereich. Details: Transparenzregister.
Steuerliche Erfassung
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist nach § 138 Abs. 1b AO elektronisch innerhalb eines Monats zu übermitteln. Dort werden Steuernummer, Soll- oder Istversteuerung, Voranmeldungszeitraum, USt-IdNr. und die Frage der Kleinunternehmerregelung entschieden — Weichen, die man später nur schwer korrigiert. Details: Fragebogen.
Eröffnungsbilanz
Zum Zeitpunkt der Gründung ist eine Eröffnungsbilanz aufzustellen — sie zeigt das eingezahlte Stammkapital und, bei Sachgründung, die eingebrachten Werte. Sie ist der Startpunkt der doppelten Buchführung und wird dem Finanzamt eingereicht. Bei UG und GmbH besteht keine Wahl: Bilanzierungspflicht ab Tag eins, keine EÜR.
Vorsteuer aus Gründungskosten
Die Vorgesellschaft ist bereits Unternehmerin und kann die Vorsteuer aus Notar-, Beratungs- und Anschaffungsrechnungen abziehen — vorausgesetzt, die Rechnungen lauten auf die Gesellschaft in Gründung und die Gesellschaft erbringt später steuerpflichtige Umsätze. Rechnungen auf den Privatnamen des Gründers berechtigen nicht zum Abzug.
Wer nicht Geschäftsführer werden darf
Ausgeschlossen sind Personen mit einer Gewerbeuntersagung im Tätigkeitsbereich sowie Verurteilte wegen Insolvenzverschleppung, Bankrott, Betrug oder Untreue — für die Dauer von fünf Jahren nach Rechtskraft. Der Geschäftsführer versichert das gegenüber dem Register; eine falsche Versicherung ist nach § 82 GmbHG strafbar.
Ausfallhaftung der Mitgesellschafter
Zahlt ein Gesellschafter seine Einlage nicht und ist sie von ihm nicht zu erlangen, müssen die übrigen Gesellschafter den Fehlbetrag im Verhältnis ihrer Geschäftsanteile aufbringen. Wer mit Partnern gründet, haftet also mittelbar für deren Einlage mit — unabhängig von jeder Absprache. Eine der wichtigsten und am häufigsten übersehenen Vorschriften bei Mehrpersonengründungen.
Kaduzierung des Anteils
Bleibt eine fällige Einlage aus, kann die Gesellschaft dem Gesellschafter per eingeschriebenem Brief eine Nachfrist von mindestens einem Monat setzen und den Geschäftsanteil danach für verlustig erklären. Der Gesellschafter verliert Anteil und bereits geleistete Zahlungen, bleibt aber für den Fehlbetrag verantwortlich.
Firmenname & IHK-Prüfung
Die Firma muss unterscheidungskräftig sein, darf nicht irreführen und muss sich von bereits eingetragenen Firmen am selben Ort deutlich unterscheiden. Zusätze wie „Institut", „Zentrum" oder Branchenbezeichnungen wie „Bank" prüft das Register streng. Der Notar holt vor der Beurkundung regelmäßig eine Stellungnahme der IHK ein — der schnellste Weg, eine Zurückweisung zu vermeiden.
Von der UG zur GmbH
Erreicht das Stammkapital durch Kapitalerhöhung 25.000 €, entfallen die Sonderregeln der UG — Rücklagepflicht und Sacheinlageverbot. Die Erhöhung ist notariell zu beurkunden und im Register einzutragen; erfolgt sie aus Gesellschaftsmitteln, verlangt § 57i GmbHG eine geprüfte Bilanz. Dieser zweite Notargang kostet erneut Gebühren — wer das Kapital hat, gründet günstiger direkt als GmbH.
Gesellschafterliste
Nach jeder Veränderung ist eine aktuelle Gesellschafterliste zum Register einzureichen; bei notarieller Mitwirkung übernimmt das der Notar. Ihre Bedeutung ist praktisch: Nach § 16 Abs. 1 GmbHG gilt gegenüber der Gesellschaft nur, wer in der Liste eingetragen ist — wer nicht drinsteht, kann seine Rechte nicht ausüben, selbst wenn er zivilrechtlich Inhaber ist.
Sitz & Geschäftsadresse
Der Satzungssitz muss im Inland liegen; der tatsächliche Verwaltungssitz darf im Ausland sein. Zwingend ist eine inländische Geschäftsanschrift zur Eintragung — ein reiner Briefkasten genügt dem Register häufig nicht. Bei einem Coworking- oder Virtual-Office-Modell klären wir die Zustellfähigkeit vorab, weil eine Beanstandung hier den ganzen Termin entwertet.
IHK-Beitrag ab Tag eins
Jede gewerblich tätige Gesellschaft ist Pflichtmitglied der IHK und zahlt Grundbeitrag plus Umlage. Wichtig: Die Existenzgründer-Befreiung des § 3 Abs. 3 IHKG gilt nur für natürliche Personen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind — GmbH und UG zahlen daher von der Eintragung an. Die Höhe richtet sich nach der Beitragssatzung der jeweiligen Kammer.
Berufsgenossenschaft in einer Woche
Die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft hat binnen einer Woche nach Beginn der Tätigkeit zu erfolgen — auch dann, wenn zunächst keine Arbeitnehmer beschäftigt werden, weil der Geschäftsführer je nach Satzung selbst versicherungspflichtig sein kann. Wer die Frist versäumt, riskiert ein Bußgeld und rückwirkende Beitragsforderungen.
Steuerlich kein Freibetrag
Ein oft unterschätzter Unterschied: Die Kapitalgesellschaft zahlt ab dem ersten Euro 15 % Körperschaftsteuer — es gibt keinen Grundfreibetrag. Und der gewerbesteuerliche Freibetrag von 24.500 € nach § 11 Abs. 1 GewStG steht nur natürlichen Personen und Personengesellschaften zu, nicht der GmbH oder UG. Bei kleinen Gewinnen ist das ein echter struktureller Nachteil.
Gründungszuschuss
Wer aus dem Arbeitslosengeld I heraus gründet und noch mindestens 150 Tage Restanspruch hat, kann einen Gründungszuschuss beantragen: sechs Monate in Höhe des Arbeitslosengeldes plus 300 € für die soziale Sicherung, danach auf Antrag neun weitere Monate mit 300 €. Es ist eine Ermessensleistung — erforderlich sind ein Businessplan und eine fachkundige Stellungnahme, die wir für Sie erstellen.
Ausländische Gesellschafter
Der teuerste Kostentreiber, den kein Rechner kennt: Spricht ein Beteiligter nicht ausreichend Deutsch, muss nach § 16 BeurkG ein Dolmetscher hinzugezogen werden. Gründet eine ausländische Gesellschaft mit, verlangt das Register einen Vertretungsnachweis — Registerauszug samt Apostille oder Legalisation und beglaubigter Übersetzung durch einen ermächtigten Übersetzer. Diese Zusatzkosten liegen häufig über den eigentlichen Notargebühren und brauchen Vorlaufzeit.
Erlaubnispflichtige Gewerbe
Die Gewerbeanzeige genügt nicht immer. Eine Erlaubnis brauchen unter anderem Wach- und Sicherheitsunternehmen (§ 34a), Immobilienmakler, Darlehens- und Bauträger (§ 34c), Versicherungsvermittler (§ 34d) und Finanzanlagenvermittler (§ 34f). Verlangt werden Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse; die Gebühren richten sich nach Landesrecht und liegen deutlich über der Gewerbeanmeldung. Ohne Erlaubnis ist die Tätigkeit untersagt — die Gesellschaft darf gegründet, aber nicht betrieben werden.
Handwerksrolle
Für ein zulassungspflichtiges Handwerk der Anlage A zur Handwerksordnung ist die Eintragung in die Handwerksrolle Voraussetzung. Bei einer GmbH oder UG muss nach § 7 Abs. 1 HwO der technische Betriebsleiter die Qualifikation erfüllen — Meisterprüfung oder gleichwertiger Nachweis; er muss nicht Gesellschafter sein. Hinzu kommen Eintragungsgebühr und die Pflichtmitgliedschaft in der Handwerkskammer mit eigenem Beitrag.
Zwei Gesellschaften, zwei Rechnungen
Wer eine GmbH & Co. KG aufsetzt, gründet zwei Rechtsträger: die Komplementär-GmbH (notariell, mit eigenem Stammkapital) und die KG (Handelsregisteranmeldung, notariell beglaubigt). Notar- und Registergebühren fallen daher doppelt an, ebenso Buchführung, Jahresabschluss und Offenlegung. Der Aufwand rechnet sich nur, wenn die Struktur einen Zweck hat — etwa Haftungstrennung bei Personengesellschafts-Besteuerung.
Die schnelle Abkürzung
Eine Vorratsgesellschaft ist bereits eingetragen und sofort handlungsfähig — Kosten typischerweise mehrere Tausend Euro über den Gründungskosten. Bei der wirtschaftlichen Neugründung verlangt der BGH aber eine erneute Offenlegung gegenüber dem Register samt Versicherung zum Kapital; wird sie versäumt, haften die Gesellschafter wie bei einer Neugründung. Der Zeitgewinn ist echt, das Haftungsrisiko auch.
Die laufenden Kosten sind höher als die Gründungskosten — und dauerhaft. Eine GmbH oder UG ist ab Tag eins bilanzierungspflichtig (§ 242 HGB), muss ihren Jahresabschluss beim Bundesanzeiger offenlegen (§ 325 HGB), gibt Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärungen ab und übermittelt die E-Bilanz nach § 5b EStG. Rechnen Sie mit einem laufenden Aufwand, der die einmaligen Gründungskosten im ersten Jahr um ein Mehrfaches übersteigt. Das ist kein Argument gegen die GmbH — aber es gehört in die Entscheidung, und wir sagen es Ihnen vorher.
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Form des Gesellschaftsvertrags
Der Vertrag bedarf notarieller Form und der Unterzeichnung durch alle Gesellschafter; Abs. 1a erlaubt für bis zu drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer das vereinfachte Verfahren mit Musterprotokoll.
Notwendiger Inhalt
Firma und Sitz, Gegenstand des Unternehmens, Betrag des Stammkapitals sowie Zahl und Nennbeträge der Geschäftsanteile jedes Gesellschafters.
Stammkapital & Sacheinlagen
Mindeststammkapital 25.000 €, Nennbeträge auf volle Euro; Sacheinlagen sind im Vertrag festzusetzen und nach Abs. 4 durch einen Sachgründungsbericht zu belegen.
UG (haftungsbeschränkt)
Gründung unterhalb des Mindestkapitals möglich; Firmierung mit dem Zusatz, vollständige Einzahlung in Geld, keine Sacheinlagen, gesetzliche Rücklage von einem Viertel des Jahresüberschusses.
Eignung des Geschäftsführers
Ausgeschlossen sind Personen mit Gewerbeuntersagung im betroffenen Bereich sowie wegen bestimmter Insolvenz- und Vermögensdelikte Verurteilte für fünf Jahre nach Rechtskraft.
Anmeldung & Einzahlung
Anmeldung erst, wenn auf jeden Geschäftsanteil ein Viertel und insgesamt mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals eingezahlt ist; die Geschäftsführer versichern, dass die Leistungen zur freien Verfügung stehen.
Differenzhaftung
Erreicht der Wert einer Sacheinlage im Zeitpunkt der Anmeldung nicht den Betrag des übernommenen Geschäftsanteils, hat der Gesellschafter die Differenz in Geld zu leisten.
Prüfung durch das Registergericht
Die Eintragung ist abzulehnen, wenn die Gesellschaft nicht ordnungsgemäß errichtet und angemeldet ist; bei Sachgründungen wird die Werthaltigkeit geprüft.
Vorgesellschaft & Handelndenhaftung
Vor der Eintragung besteht die GmbH als solche nicht; wer vorher in ihrem Namen handelt, haftet persönlich und, wenn mehrere handeln, gesamtschuldnerisch.
Verdeckte Sacheinlage
Ist eine Geldeinlage wirtschaftlich als Sacheinlage zu bewerten, befreit die Leistung nicht von der Einlagepflicht; der Wert des Gegenstands wird auf die fortbestehende Geldeinlagepflicht angerechnet.
Hin- und Herzahlen
Eine Rückzahlung an den Gesellschafter erfüllt die Einlagepflicht nur, wenn der Rückgewähranspruch vollwertig und jederzeit fällig oder kündbar ist und die Vereinbarung bei der Anmeldung offengelegt wurde.
Kapitalerhaltung
Das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen darf nicht ausgezahlt werden; verbotene Zahlungen — auch Gründungskosten ohne Satzungsklausel — sind zu erstatten.
Falsche Angaben
Wer als Geschäftsführer oder Gesellschafter zum Zweck der Eintragung falsche Angaben über Einlagen oder Sacheinlagen macht, wird mit Freiheits- oder Geldstrafe bestraft.
Maßstab der Kostenklausel
Für die AG verlangt das Gesetz, den Gesamtaufwand zulasten der Gesellschaft in der Satzung gesondert festzusetzen; die Registerpraxis überträgt diesen Gedanken auf die GmbH.
Geschäftswert der Beurkundung
Bei der Gründung ist der Geschäftswert das Stammkapital, mindestens jedoch 30.000 €; für das vereinfachte Verfahren nach Musterprotokoll gelten Sonderregelungen zur Gebührenhöhe.
Gebührentabelle & Sätze
Die Tabelle B ordnet jedem Geschäftswert eine Gebühr zu; die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags löst regelmäßig eine 2,0-Gebühr aus, die Anmeldung zum Register eine 0,5-Gebühr.
Gebührenerhebungspflicht
Der Notar ist verpflichtet, die gesetzlichen Gebühren zu erheben; Ermäßigungen oder Verzicht sind unzulässig — Notarkosten sind damit nicht verhandelbar.
Handelsregistergebühren
Die Verordnung setzt Festgebühren für Eintragungen fest — bei der Ersteintragung einer Kapitalgesellschaft mit Bargründung 150 € bei einem und 240 € bei mehreren Gesellschaftern, bei Sachgründung höher.
Gewerbeanzeige
Der Beginn eines stehenden Gewerbes ist der zuständigen Behörde anzuzeigen; die Gebühr richtet sich nach kommunalem Satzungsrecht.
Transparenzregister
Juristische Personen haben Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten einzuholen und dem Transparenzregister zur Eintragung mitzuteilen; Verstöße sind bußgeldbewehrt.
Anzeige- und Erfassungspflichten
Gründung und Aufnahme der Tätigkeit sind dem Finanzamt anzuzeigen; die Auskünfte zur steuerlichen Erfassung sind nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch zu übermitteln.
Eröffnungsbilanz & Offenlegung
Zu Beginn des Handelsgewerbes ist eine Eröffnungsbilanz aufzustellen; Kapitalgesellschaften haben ihre Rechnungslegungsunterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers offenzulegen.
Vorsteuer der Vorgesellschaft
Der Vorsteuerabzug setzt eine auf den Unternehmer lautende Rechnung voraus; die Vorgesellschaft ist bereits Unternehmerin, wenn sie die Aufnahme steuerpflichtiger Umsätze beabsichtigt.
Kaduzierung & Ausfallhaftung
Bei ausbleibender Einlage kann der Geschäftsanteil nach Nachfristsetzung für verlustig erklärt werden; ist der Fehlbetrag vom Gesellschafter nicht zu erlangen, haben die übrigen Gesellschafter ihn nach dem Verhältnis ihrer Geschäftsanteile aufzubringen.
Gesellschafterliste
Nach jeder Veränderung ist eine aktuelle Liste zum Handelsregister einzureichen; gegenüber der Gesellschaft gilt als Inhaber nur, wer in der aufgenommenen Liste eingetragen ist.
Sitz der Gesellschaft
Der Satzungssitz muss im Inland liegen; zur Eintragung ist zusätzlich eine inländische Geschäftsanschrift anzugeben.
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
Der Erhöhung ist eine Bilanz zugrunde zu legen, die mit einem Bestätigungsvermerk versehen ist und deren Stichtag höchstens acht Monate zurückliegt.
Firmenrecht
Die Firma muss zur Kennzeichnung geeignet und unterscheidungskräftig sein und darf keine irreführenden Angaben enthalten; sie muss sich von allen am selben Ort eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden.
Elektronische Anmeldung
Anmeldungen zum Handelsregister sind elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen; Dokumente sind elektronisch zu übermitteln.
Kammerzugehörigkeit
Gewerbetreibende sind Pflichtmitglieder der Industrie- und Handelskammer; die Beitragsbefreiung für Existenzgründer gilt nur für nicht im Handelsregister eingetragene natürliche Personen.
Meldepflicht zur Unfallversicherung
Der Unternehmer hat die Aufnahme der Tätigkeit dem zuständigen Unfallversicherungsträger binnen einer Woche mitzuteilen.
Steuersätze & Freibeträge
Die Körperschaftsteuer beträgt 15 % ohne Grundfreibetrag; der gewerbesteuerliche Freibetrag von 24.500 € steht nur natürlichen Personen und Personengesellschaften zu.
E-Bilanz & Offenlegungserleichterung
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln; Kleinstkapitalgesellschaften können ihre Bilanz statt der Offenlegung hinterlegen.
Gründungszuschuss
Zur Sicherung des Lebensunterhalts kann Arbeitslosen mit einem Restanspruch von mindestens 150 Tagen ein Gründungszuschuss geleistet werden; die Förderung erfolgt in zwei Phasen und liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit.
Sprachunkundige Beteiligte
Beherrscht ein Beteiligter die deutsche Sprache nicht hinreichend, ist auf Verlangen ein Dolmetscher zuzuziehen und die Niederschrift zu übersetzen; die Kosten treten zu den Notargebühren hinzu.
Erlaubnispflichten
Für bestimmte Gewerbe — Bewachung, Immobilienvermittlung, Bauträger, Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlung — ist neben der Anzeige eine behördliche Erlaubnis erforderlich, die Zuverlässigkeit und Sachkunde voraussetzt.
Zulassungspflichtiges Handwerk
Der selbständige Betrieb eines Handwerks der Anlage A ist nur eingetragenen Betrieben gestattet; bei juristischen Personen muss der technische Betriebsleiter die Voraussetzungen erfüllen.
Kommanditgesellschaft
Die KG entsteht mit Eintragung in das Handelsregister; bei der GmbH & Co. KG sind Komplementär-GmbH und KG getrennt zu gründen und einzutragen.
Insolvenzantragspflicht
Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist ohne schuldhaftes Zögern, spätestens innerhalb von drei bzw. sechs Wochen, Insolvenzantrag zu stellen — die Frist gilt auch für eine frisch gegründete Gesellschaft.
Was Sie zur Gründung wissen sollten.
Von den Notarkosten bis zur Handelndenhaftung. Fehlt etwas? Wir klären es im kostenfreien Erstgespräch — vertraulich und unverbindlich.
Was kostet die Gründung einer GmbH oder UG? +
Kann ich die Notarkosten verhandeln? +
Warum kostet die 1-Euro-UG beim Notar genauso viel wie eine GmbH? +
Wann sollte ich das Musterprotokoll nicht verwenden? +
Darf die Gesellschaft die Gründungskosten selbst tragen? +
Wie viel Stammkapital muss ich einzahlen? +
Ab wann haftet die Gesellschaft und nicht ich? +
Was ist die Unterbilanzhaftung? +
Was ist bei einer Sachgründung zu beachten? +
Sind Gründungskosten steuerlich abziehbar? +
Wie lange dauert die Eintragung? +
Lohnt sich eine Vorratsgesellschaft? +
Was passiert, wenn ein Mitgesellschafter seine Einlage nicht zahlt? +
Mein Firmenname wurde beanstandet — warum? +
Was kostet es, die UG später in eine GmbH umzuwandeln? +
Muss meine GmbH IHK-Beitrag zahlen — auch im ersten Jahr? +
Welche Anmeldungen sind nach der Eintragung fällig? +
Gibt es Zuschüsse für die Gründung? +
Warum zahlt meine GmbH Steuern schon ab dem ersten Euro? +
Was kostet es zusätzlich, wenn ein Gesellschafter aus dem Ausland kommt? +
Reicht die Gewerbeanmeldung — oder brauche ich eine Erlaubnis? +
Was kostet eine GmbH & Co. KG im Vergleich? +
Was kostet die Betreuung bei OnlineBilanz? +
Gründen — mit der richtigen Satzung und dem richtigen Kapital.
Variante durchgerechnet, Satzung mit wirksamer Gründungskostenklausel, Stammkapital angemessen bemessen, Handelndenhaftung vermieden, steuerliche Erfassung und Eröffnungsbilanz erledigt — alles aus einer Hand, zum Festpreis, von Berufsträgern verantwortet. Ein kostenloses Erstgespräch klärt, welche Variante zu Ihnen passt.

