Umsatzsteuer · § 12 UStG

Umsatzsteuer-Rechner — USt sauber herausrechnen.

Brutto in Netto, Netto in Brutto, die Steuer exakt herausgerechnet — für 19 %, 7 % und den Nullsteuersatz. Aber die Zahl ist nur der Anfang: Ob Sie überhaupt Umsatzsteuer ausweisen dürfen, welcher Satz gilt, wann die Steuer entsteht und ob Sie die Vorsteuer ziehen können, entscheiden § 12, § 13, § 14, § 15 und § 19 UStG. Alles davon steht auf dieser Seite — mit den Fallstricken, die in der Betriebsprüfung teuer werden.

Voranmeldungen fristgerecht, zum Festpreis Rechnungen § 14 UStG geprüft
19 / 7 / 0 %alle Steuersätze
÷ 1,19der Divisor, der zählt
WP & StBverantworten Ihre Meldung
WP, StB & RA unter einem Dach
Festpreis · Voranmeldung & Jahreserklärung
Kurz erklärt

Wie man die Umsatzsteuer herausrechnet.

Der häufigste Fehler ist der einfachste: Vom Bruttobetrag 19 % abzuziehen ergibt nicht den Nettobetrag. Sie müssen teilen, nicht subtrahieren — und der Unterschied wächst mit dem Betrag.

01 · Brutto → Netto Teilen, nicht abziehen Netto = Brutto ÷ 1,19 (bei 19 %) bzw. ÷ 1,07 (bei 7 %). Aus 1.190 € brutto werden 1.000 € netto — nicht 963,90 €, wie es der falsche Abzug ergäbe. Der Kernfehler Nr. 1
02 · Die Steuer direkt Brutto × 19/119 Wollen Sie nur den Steuerbetrag: Brutto × 0,159663… (= 19/119) bei 19 %, × 0,065420… (= 7/107) bei 7 %. Aus 1.190 € brutto: 190 € Umsatzsteuer. 19/119 bzw. 7/107
03 · Netto → Brutto Multiplizieren mit 1,19 Umgekehrt: Brutto = Netto × 1,19 bzw. × 1,07. In Angeboten an Unternehmer wird netto kalkuliert, gegenüber Verbrauchern muss der Endpreis brutto angegeben werden (§ 1 PAngV). § 1 PAngV
Regelsatz
19 %
Ermäßigt
7 %
Divisor
1,19 / 1,07
Unser Part
Meldung & Prüfung
Interaktiver Rechner

Der Umsatzsteuer-Rechner.

Geben Sie einen Betrag ein und wählen Sie, ob er brutto oder netto ist. Der Rechner zeigt Netto, Umsatzsteuer und Brutto — und wenn Sie Ihre Vorsteuer ergänzen, gleich auch die Zahllast, die in der Voranmeldung landet.

Betrag

Cent mit Komma eingeben. Der Rechner rundet kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen — genau wie es in der Rechnung stehen muss.

Der Betrag ist …

Auf Kassenbons, Tankquittungen und Verbraucherrechnungen stehen Bruttobeträge. In Angeboten zwischen Unternehmern und in der Buchhaltung wird netto gerechnet.

Steuersatz

Der ermäßigte Satz gilt nur für die in Anlage 2 zum UStG abschließend genannten Umsätze. „0 %" steht für den Nullsteuersatz bei Photovoltaik (§ 12 Abs. 3 UStG) und für steuerfreie Umsätze nach § 4 UStG.

Ihre Vorsteuer im Zeitraum (optional)

Die Umsatzsteuer aus Eingangsrechnungen, die Sie nach § 15 UStG abziehen dürfen. Voraussetzung: ordnungsgemäße Rechnung, Leistung für das Unternehmen, keine Ausschlussumsätze.

Ihre Situation

Kleinunternehmer dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen — tun sie es doch, schulden sie den Betrag nach § 14c Abs. 2 UStG trotzdem.

Enthaltene Umsatzsteuer
Nettobetrag (Bemessungsgrundlage § 10 UStG):
Bruttobetrag (Rechnungsendbetrag):

Vereinfachtes Modell · Orientierung, keine Steuerberechnung im Einzelfall. Der Rechner rechnet die Umsatzsteuer nach § 12 UStG heraus bzw. auf und stellt die Zahllast als Differenz von Umsatzsteuer und Vorsteuer dar (§ 16 UStG). Nicht abgebildet sind: innergemeinschaftliche Erwerbe und Lieferungen, OSS-Umsätze, Vorsteuerberichtigungen nach § 15a UStG, Vorsteueraufteilung bei gemischter Verwendung, Differenzbesteuerung nach § 25a UStG, Reiseleistungen nach § 25 UStG, Durchschnittssätze nach § 24 UStG sowie Sondervorauszahlungen. Ihre konkrete Voranmeldung erstellen wir.

19 % vom Brutto abziehen ist der teuerste Rechenfehler im Mittelstand. Bei 1.190 € brutto ergibt der falsche Abzug 963,90 € statt 1.000 € netto — eine Differenz von 36,10 €, also gut 3,6 % auf jede einzelne Position. Wer so kalkuliert, verschenkt bei 500.000 € Jahresumsatz rund 15.000 €. Der Grund ist einfach: Die 19 % beziehen sich auf den Nettobetrag, nicht auf den Bruttobetrag — deshalb heißt der Divisor 1,19 und nicht 0,81.

§ 12 UStG · Anlage 2

Welcher Steuersatz gilt — und warum das oft strittig ist.

Der ermäßigte Satz ist eine Ausnahme und deshalb abschließend aufgezählt. Was nicht in § 12 Abs. 2 UStG oder der Anlage 2 steht, unterliegt 19 %. Genau an dieser Abgrenzung hängen die meisten Nachforderungen in der Betriebsprüfung.

SteuersatzGilt fürNormTypische Streitfälle
19 % · Regelsatz Alles, was nicht ausdrücklich ermäßigt oder befreit ist — Waren, Dienstleistungen, Handwerk, Beratung, Software. § 12 Abs. 1 UStG Getränke (immer 19 %, außer Milch und Wasser in Fertigpackungen), Nahrungsergänzungsmittel, Blumensträuße mit Zubehör.
7 % · ermäßigt Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, E-Books und E-Paper, Personennahverkehr, Beherbergung, kulturelle Leistungen, Kunstgegenstände, Zahntechnik. § 12 Abs. 2 UStG · Anlage 2 Restaurationsleistungen vs. Lieferung von Speisen, Frühstück im Hotel (Aufteilungsgebot), Hörbuch vs. Hörspiel.
7 % · Gastronomie Seit 1. Januar 2026 gilt der ermäßigte Satz dauerhaft für Speisen in der Gastronomie — Getränke bleiben bei 19 %. § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG Aufteilung bei Kombiangeboten und Menüs; Getränke sind stets separat mit 19 % zu erfassen. Ausnahme: Milchmischgetränke mit über 75 % Milchanteil bleiben bei 7 %, pflanzliche Drinks nicht.
0 % · Nullsteuersatz Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen bis 30 kWp auf und an Wohngebäuden, einschließlich Speicher. § 12 Abs. 3 UStG Anders als bei Steuerfreiheit bleibt der Vorsteuerabzug erhalten — der Installateur zieht seine Vorsteuer voll.
steuerfrei Heilbehandlung, Vermietung von Wohnraum, Finanz- und Versicherungsleistungen, Bildung, Ausfuhrlieferungen, innergemeinschaftliche Lieferungen. § 4 UStG Wichtig: Bei den meisten Befreiungen entfällt der Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 2 UStG) — bei Ausfuhr und i. g. Lieferung dagegen nicht.
Durchschnittssätze Land- und Forstwirtschaft — pauschaler Satz auf Umsätze bei gleichzeitig pauschaliertem Vorsteuerabzug. § 24 UStG Der Satz wird jährlich angepasst; die Anwendung setzt einen Umsatz von höchstens 600.000 € voraus.

Steuerfrei ist nicht gleich 0 %. Der Unterschied entscheidet über bares Geld: Beim Nullsteuersatz (§ 12 Abs. 3 UStG) bleibt der Vorsteuerabzug vollständig erhalten — Sie berechnen 0 %, ziehen aber Ihre Eingangs-Vorsteuer. Bei einer Steuerbefreiung nach § 4 UStG ist der Vorsteuerabzug dagegen in der Regel ausgeschlossen (§ 15 Abs. 2 UStG); die Vorsteuer wird zum Kostenfaktor. Ausnahme: die „echten" Befreiungen bei Ausfuhr und innergemeinschaftlicher Lieferung, bei denen der Abzug erhalten bleibt.

§ 19 UStG · Neu seit 2025

Die Kleinunternehmerregelung — 25.000 und 100.000 €.

Zum 1. Januar 2025 wurde § 19 UStG grundlegend umgebaut: Aus der alten 22.000/50.000-Regel wurde eine echte Steuerbefreiung mit neuen Grenzen — und mit einer Folge, die viele übersehen: Das Überschreiten wirkt jetzt sofort, nicht erst im Folgejahr.

Was seit 2025 gilt

Die neuen Grenzen und ihre Wirkung
  • 25.000 € Vorjahresumsatz — der Gesamtumsatz des Vorjahres darf diese Grenze nicht überstiegen haben. Anders als früher ist das ein tatsächlicher, kein hochgerechneter Wert.
  • 100.000 € im laufenden Jahr — wird diese Grenze überschritten, endet die Kleinunternehmereigenschaft ab dem Umsatz, mit dem sie überschritten wird. Dieser Umsatz ist bereits steuerpflichtig.
  • Echte Steuerbefreiung — die Umsätze sind seit 2025 nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfrei, nicht mehr nur „nicht erhoben". Das ändert die Formulierung auf der Rechnung.
  • Keine Voranmeldungen — Kleinunternehmer geben grundsätzlich keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen und seit 2024 auch keine Jahreserklärung mehr ab (§ 19 Abs. 1 S. 4 UStG).
  • EU-Kleinunternehmerregelung — seit 2025 kann die Befreiung über das BZSt auch für Umsätze in anderen EU-Staaten genutzt werden, bei einem unionsweiten Umsatz bis 100.000 €.

Wo es teuer wird

Die Fallstricke der Regelung
  • Kein Vorsteuerabzug. Wer investiert — Maschinen, Fahrzeug, Ladenausbau —, verliert die Vorsteuer vollständig. Bei hohen Anfangsinvestitionen ist der Verzicht nach § 19 Abs. 3 UStG oft günstiger.
  • Fünf Jahre Bindung. Der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung bindet Sie fünf Kalenderjahre — ein Zurück gibt es in dieser Zeit nicht.
  • Ausgewiesene USt wird geschuldet. Steht auf der Rechnung eines Kleinunternehmers Umsatzsteuer, schuldet er sie nach § 14c Abs. 2 UStG — obwohl er sie gar nicht berechnen durfte.
  • Reverse Charge gilt trotzdem. Bezieht ein Kleinunternehmer Leistungen aus dem Ausland oder Bauleistungen nach § 13b UStG, schuldet er die Steuer als Leistungsempfänger — ohne Vorsteuerabzug.
Rechenbeispiel · Gründung mit 40.000 € Investition

Kleinunternehmer bleiben — oder freiwillig verzichten?

Eine Gründerin startet mit 40.000 € netto Investition (7.600 € Vorsteuer) und erwartet im ersten Jahr 22.000 € Umsatz, überwiegend an Privatkunden.

Als Kleinunternehmer
− 7.600 €
Keine Umsatzsteuer auf Ausgangsrechnungen — aber die Vorsteuer aus der Investition ist verloren und wird zum Anschaffungskostenbestandteil.
Mit Verzicht nach § 19 Abs. 3
+ 7.600 €
Vorsteuer wird erstattet. Dafür 19 % auf jeden Ausgangsumsatz — bei Privatkunden eine echte Preiserhöhung oder Margenverlust.
Der Break-Even
40.000 €
Erst wenn der Umsatz an Privatkunden rund 40.000 € übersteigt, frisst die abzuführende Steuer den Vorsteuervorteil wieder auf. Bei B2B-Kunden ist der Verzicht fast immer richtig.

Die Kundenstruktur entscheidet, nicht der Umsatz. Wer an Unternehmer liefert, verliert durch den Verzicht nichts — der Kunde zieht die Vorsteuer. Wer an Privatkunden liefert, verteuert sein Angebot um 19 %. Diese Rechnung machen wir vor der Gründung mit Ihnen, denn die Entscheidung bindet fünf Jahre.

§ 14 UStG · Pflichtangaben

Was auf der Rechnung stehen muss.

Fehlt eine der Pflichtangaben, ist der Vorsteuerabzug des Empfängers gefährdet — und in der Betriebsprüfung wird genau das geprüft. Diese zehn Angaben verlangt § 14 Abs. 4 UStG:

01

Name & Anschrift

Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers — ein Postfach genügt nicht.

02

Empfänger

Name und Anschrift des Leistungsempfängers, so wie er im Handelsregister oder Gewerbe eingetragen ist.

03

Steuernummer

Steuernummer oder USt-IdNr. des Leistenden — bei EU-Umsätzen zwingend die USt-IdNr.

04

Ausstellungsdatum

Das Datum, an dem die Rechnung erstellt wurde — nicht zu verwechseln mit dem Leistungsdatum.

05

Rechnungsnummer

Fortlaufend und einmalig vergeben. Lücken müssen erklärbar sein, Doppelvergabe ist ein Prüfungsanlass.

06

Leistungs­beschreibung

Menge und handelsübliche Bezeichnung. „Beratung" oder „Diverses" reicht nicht — der BFH ist hier streng.

07

Leistungszeitpunkt

Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung — auch wenn er mit dem Rechnungsdatum übereinstimmt, muss er genannt sein.

08

Entgelt

Nach Steuersätzen aufgeschlüsselt, einschließlich im Voraus vereinbarter Minderungen (Skonto, Rabatt).

09

Steuersatz & Betrag

Der Satz und der darauf entfallende Steuerbetrag — oder der Hinweis auf die Steuerbefreiung.

10

Besondere Hinweise

Bei § 13b: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers". Bei Gutschrift: „Gutschrift". Bei § 25a: „Differenzbesteuerung".

§ 33 UStDV

Kleinbetragsrechnung bis 250 €

Bis zu einem Bruttobetrag von 250 € genügen vier Angaben: Name und Anschrift des Leistenden, Ausstellungsdatum, Menge und Bezeichnung sowie Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe mit Angabe des Steuersatzes.

§ 14 Abs. 2 UStG

E-Rechnungspflicht

Seit 1.1.2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen nach EN 16931 empfangen können. Für den Versand gelten Übergangsfristen bis Ende 2026 bzw. Ende 2027 (Umsatz bis 800.000 €); ab 2028 ist sie im B2B verpflichtend. Ein einfaches PDF ist keine E-Rechnung.

§ 14c UStG

Falscher Steuerausweis

Zu hoch ausgewiesene Steuer wird geschuldet (Abs. 1). Wer als Kleinunternehmer oder Nichtunternehmer Steuer ausweist, schuldet den vollen Betrag (Abs. 2). Berichtigung ist möglich, erfordert aber die Korrektur gegenüber dem Kunden und die Beseitigung der Gefährdung des Steueraufkommens.

§ 14b UStG

Aufbewahrung: 8 Jahre

Rechnungen sind acht Jahre aufzubewahren (verkürzt von zehn Jahren durch das Wachstumschancengesetz, für ab 2025 nicht abgelaufene Fristen) — bei E-Rechnungen im strukturierten Originalformat, unveränderbar und maschinell auswertbar.

§ 14 Abs. 2 S. 2 UStG

Sechs Monate Frist

Bei Leistungen an Unternehmer besteht eine Rechnungsausstellungspflicht binnen sechs Monaten. Bei Bauleistungen an Privatpersonen gilt sie ebenfalls — mit einem Hinweis auf die zweijährige Aufbewahrungspflicht des Kunden.

§ 31 UStDV

Mehrere Dokumente

Die Pflichtangaben dürfen auf mehrere Dokumente verteilt sein — etwa Rechnung plus Lieferschein —, solange in der Rechnung eindeutig auf die anderen Unterlagen verwiesen wird.

§ 15 UStG · Vorsteuerabzug

Wann Sie die Vorsteuer tatsächlich ziehen dürfen.

Der Vorsteuerabzug ist das Herzstück des Systems — und die häufigste Streitfrage in der Betriebsprüfung. Vier Voraussetzungen müssen alle erfüllt sein, und eine einzige fehlende Rechnungsangabe kippt den Abzug.

  • Unternehmereigenschaft und Leistungsbezug für das Unternehmen. Die Leistung muss für das Unternehmen bezogen sein — bei gemischter Nutzung gilt die 10-%-Grenze: Unter 10 % unternehmerischer Nutzung ist kein Abzug möglich (§ 15 Abs. 1 S. 2 UStG).
  • Ordnungsgemäße Rechnung nach §§ 14, 14a UStG. Fehlt eine Pflichtangabe, ist der Abzug zu versagen — allerdings wirkt eine Rechnungsberichtigung nach EuGH- und BFH-Rechtsprechung auf den ursprünglichen Zeitpunkt zurück, wenn das Ursprungsdokument die Mindestangaben enthielt.
  • Keine Ausschlussumsätze. Wer steuerfreie Umsätze nach § 4 UStG ausführt — Heilbehandlung, Wohnraumvermietung, Finanzdienstleistungen —, verliert den Abzug anteilig (§ 15 Abs. 2 UStG). Bei gemischter Verwendung ist aufzuteilen (§ 15 Abs. 4 UStG).
  • Keine Abzugsverbote. Nicht abziehbar ist die Vorsteuer auf Aufwendungen, die ertragsteuerlich unter § 4 Abs. 5 EStG fallen — Geschenke über 50 €, unangemessene Repräsentation, Gästehäuser (§ 15 Abs. 1a UStG).
  • Berichtigung über zehn Jahre. Ändert sich die Verwendung eines Wirtschaftsguts, ist der Abzug nach § 15a UStG zu berichtigen — bei Grundstücken über zehn Jahre, bei beweglichen Gütern über fünf. Der häufigste Auslöser: die Umstellung von steuerpflichtiger auf steuerfreie Vermietung.
Vorsteuer prüfen lassen Wir prüfen Ihre Eingangsrechnungen, bevor die Betriebsprüfung es tut.
Vorsteuer — abziehbar?
AufwandAbzugNorm
Bewirtung (angemessen)voll§ 15 Abs. 1a
Geschenk über 50 €kein Abzug§ 4 Abs. 5 EStG
Firmenwagen, 100 % Betriebvoll§ 15 Abs. 1
Pkw unter 10 % Betriebkein Abzug§ 15 Abs. 1 S. 2
Arbeitszimmer im Eigenheimanteilig§ 15 Abs. 4
Wohnraumvermietungkein Abzug§ 15 Abs. 2
Ausfuhr / i. g. Lieferungvoll§ 15 Abs. 3
Orientierung, kein Ersatz für die Einzelfallprüfung. Insbesondere bei gemischt genutzten Grundstücken und Fahrzeugen kommt es auf die Zuordnungsentscheidung an — sie muss bis zum 31. Juli des Folgejahres dokumentiert sein.
§ 18 UStG · Voranmeldung & Erklärung

Wann Sie melden müssen — und wie oft.

Der Rhythmus der Voranmeldung richtet sich nach der Zahllast des Vorjahres. Wer hier falsch liegt, produziert Verspätungs- und Säumniszuschläge — ohne es zu merken.

Zahllast VorjahrVoranmeldungs­zeitraumFällig amBesonderheit
über 9.000 € monatlich 10. des Folgemonats Mit Dauerfristverlängerung einen Monat später — gegen Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahressteuer.
2.000 € bis 9.000 € vierteljährlich 10.04. · 10.07. · 10.10. · 10.01. Dauerfristverlängerung möglich ohne Sondervorauszahlung — nur mit einmaligem Antrag.
unter 2.000 € Befreiung möglich nur Jahreserklärung Das Finanzamt kann von der Abgabe der Voranmeldungen befreien — die Jahreserklärung bleibt Pflicht.
Neugründung nach Prognose 10. des Folgemonats Die Pflicht zur monatlichen Abgabe für Neugründer (§ 18 Abs. 2 S. 4 UStG) war für die Jahre 2021 bis 2026 ausgesetzt — maßgeblich ist die voraussichtliche Steuer des Erstjahres. Ab 2027 gilt die monatliche Abgabe im Gründungs- und Folgejahr wieder.
Jahreserklärung jährlich 31.07. des Folgejahres Mit Steuerberater verlängert sich die Frist auf den letzten Februartag des übernächsten Jahres (§ 149 Abs. 3 AO).
Zusammenfassende Meldung monatlich / quartalsweise 25. des Folgemonats Pflicht bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen in der EU (§ 18a UStG) — Voraussetzung für die Steuerbefreiung.

Der 10. ist der teuerste Tag im Monat. Die Voranmeldung ist bis zum 10. abzugeben und die Zahllast bis dahin zu zahlen — beides zusammen. Verspätete Abgabe kostet Verspätungszuschlag (§ 152 AO), verspätete Zahlung Säumniszuschlag von 1 % je angefangenem Monat. Was das konkret bedeutet, rechnen Sie in unserem Säumniszuschlag-Rechner nach. Wer regelmäßig knapp dran ist, sollte die Dauerfristverlängerung beantragen — sie verschafft dauerhaft einen Monat Luft.

Über den Standardfall hinaus

Die Sonderfälle, an denen Buchhaltungen scheitern.

Sobald Auslandsbezug, Bauleistungen oder gebrauchte Waren im Spiel sind, gilt nicht mehr die einfache Formel. Diese neun Regime müssen Sie kennen:

§ 3 Abs. 14 · Abs. 15 UStG

Einzweck- oder Mehrzweckgutschein

Steht bei Ausgabe bereits fest, welcher Steuersatz und Leistungsort gilt, ist es ein Einzweckgutschein — die Steuer entsteht sofort bei Ausgabe. Sonst ein Mehrzweckgutschein: Die Steuer entsteht erst bei Einlösung. Der Unterschied verschiebt die Steuer um Monate und wird in der Prüfung gezielt abgefragt.

§ 1a UStG

Innergemeinschaftlicher Erwerb

Kaufen Sie Waren bei einem Unternehmer aus einem anderen EU-Staat, versteuern Sie den Erwerb im Inland — und ziehen die Steuer im selben Zug als Vorsteuer ab (§ 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG). Für Kleinunternehmer und ähnliche Erwerber gilt eine Erwerbsschwelle von 12.500 €, bis zu der der Erwerb nicht besteuert wird.

§ 25 UStG

Reiseleistungen · Margenbesteuerung

Wer Reisevorleistungen im eigenen Namen bündelt, versteuert nur die Marge — die Differenz zwischen Reisepreis und Vorleistungskosten. Ein Vorsteuerabzug aus den Reisevorleistungen ist ausgeschlossen, und ein Steuerausweis in der Rechnung ist unzulässig.

§ 13b UStG

Reverse Charge

Die Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über — bei Bauleistungen zwischen Bauunternehmern, Leistungen ausländischer Unternehmer, Gebäudereinigung, Schrott und bestimmten Elektrogeräten ab 5.000 €. Der Leistende stellt ohne Steuer aus, mit dem Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers".

§ 13 Abs. 1 UStG

Wann die Steuer entsteht

Bei der Sollversteuerung mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums der Leistungsausführung — auch wenn der Kunde noch nicht gezahlt hat. Sie finanzieren die Steuer also vor. Bei Anzahlungen entsteht sie bereits mit Vereinnahmung.

§ 20 UStG

Istversteuerung

Auf Antrag entsteht die Steuer erst mit Zahlungseingang — möglich bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 €, bei fehlender Buchführungspflicht oder bei Freiberuflern. Ein erheblicher Liquiditätsvorteil, der oft ungenutzt bleibt.

§ 4 Nr. 1b · § 6a UStG

Innergemeinschaftliche Lieferung

Steuerfrei nur bei gültiger USt-IdNr. des Abnehmers, korrekter Zusammenfassender Meldung und Belegnachweis (Gelangensbestätigung). Fehlt eines davon, ist die Lieferung steuerpflichtig — die Steuer muss dann aus dem vereinbarten Preis herausgerechnet werden.

§ 18j UStG · OSS

One-Stop-Shop

Bei Fernverkäufen an Privatkunden in der EU gilt ab einer Lieferschwelle von 10.000 € (EU-weit, nicht je Land) der Steuersatz des Bestimmungslandes. Über das OSS-Verfahren beim BZSt melden Sie zentral, statt sich in jedem Land registrieren zu müssen.

§ 25a UStG

Differenzbesteuerung

Beim Wiederverkauf gebrauchter Waren, die ohne Vorsteuerabzug erworben wurden, wird nur die Marge besteuert. Auf der Rechnung darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden — nur der Hinweis „Differenzbesteuerung".

§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG

Organschaft

Bei finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Eingliederung sind Innenumsätze zwischen Organträger und Organgesellschaft nicht steuerbar. Es gibt nur eine Voranmeldung — die des Organträgers, der für alles haftet.

§ 17 UStG

Änderung der Bemessungsgrundlage

Bei Skonto, Rabatt, Rückgabe oder Forderungsausfall ist die Steuer zu berichtigen — im Zeitraum der Änderung, nicht rückwirkend. Bei Uneinbringlichkeit holen Sie sich die bereits abgeführte Steuer zurück; viele vergessen das.

§ 25 UStG

Reiseleistungen

Bei Reiseleistungen wird nur die Marge besteuert, Reisevorleistungen berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug. Seit 2021 gilt die Sonderregelung auch für B2B-Reiseleistungen; Reisen ins Drittland bleiben steuerfrei.

§ 48 EStG

Bauabzugsteuer — 15 %

Wer als Unternehmer Bauleistungen bezieht, muss 15 % des Rechnungsbetrags einbehalten und abführen — es sei denn, der Leistende legt eine gültige Freistellungsbescheinigung vor. Das gilt zusätzlich zum Reverse Charge nach § 13b UStG und wird regelmäßig übersehen.

§ 3 Abs. 6a UStG

Reihengeschäft

Bei mehreren Lieferungen über dieselbe Ware kann nur eine die bewegte und damit steuerfreie Lieferung sein. Die Zuordnung hängt davon ab, wer transportiert und mit welcher USt-IdNr. der Zwischenhändler auftritt — die häufigste Fehlerquelle im EU-Handel.

§ 3 Abs. 9a · § 3 Abs. 1b UStG

Unentgeltliche Wertabgabe

Private Nutzung von Betriebsvermögen — Firmenwagen, Warenentnahme, private Telefonnutzung — ist wie ein Umsatz zu besteuern. Beim Firmenwagen ist die 1-%-Regelung auch umsatzsteuerlich Bemessungsgrundlage.

Die Istversteuerung ist der am häufigsten übersehene Liquiditätsvorteil. Bei der Sollversteuerung führen Sie die Umsatzsteuer ab, sobald die Leistung erbracht ist — auch wenn der Kunde 60 Tage später zahlt oder gar nicht. Sie finanzieren die Steuer also aus eigener Tasche vor. Mit einem formlosen Antrag nach § 20 UStG entsteht die Steuer erst bei Zahlungseingang. Voraussetzung: Vorjahresumsatz bis 800.000 €, keine Buchführungspflicht oder freiberufliche Tätigkeit. Bei einem Unternehmen mit 500.000 € Umsatz und 45 Tagen Zahlungsziel sind das dauerhaft rund 12.000 € mehr Liquidität.

§ 22 UStG · § 146a AO · § 27b UStG

Aufzeichnen, kassieren, geprüft werden.

Die richtige Berechnung nützt nichts, wenn die Aufzeichnung nicht standhält. Das Umsatzsteuerrecht kennt eigene Aufzeichnungspflichten, eigene Kassenvorschriften — und mit der Nachschau ein Instrument, das ohne Ankündigung vor der Tür steht.

§ 22 UStG

Aufzeichnungspflichten

Aufzuzeichnen sind die vereinbarten Entgelte getrennt nach Steuersätzen, steuerfreie Umsätze, Bemessungsgrundlagen für unentgeltliche Wertabgaben, Vorsteuerbeträge und § 13b-Fälle. Die Aufzeichnungen müssen so beschaffen sein, dass ein sachverständiger Dritter sie in angemessener Zeit nachprüfen kann.

§ 146a AO · KassenSichV

Kasse, TSE & Belegpflicht

Elektronische Kassensysteme brauchen eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Es gilt die Belegausgabepflicht bei jedem Geschäftsvorfall und die Meldepflicht der eingesetzten Systeme beim Finanzamt. Bei Verstößen droht die Hinzuschätzung — in bargeldintensiven Betrieben der häufigste Prüfungsstreit.

§ 27b UStG

Umsatzsteuer-Nachschau

Ein Amtsträger darf ohne vorherige Ankündigung während der Geschäftszeiten Grundstücke und Räume betreten und Unterlagen einsehen. Ergibt sich Anlass, kann nahtlos zur Außenprüfung übergegangen werden — ohne Prüfungsanordnung und ohne Vorlaufzeit.

§ 18e UStG

USt-IdNr. bestätigen lassen

Vor jeder steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung gehört die qualifizierte Bestätigungsabfrage beim BZSt — mit Name, Ort, PLZ und Straße, dokumentiert und archiviert. Ohne sie fällt bei einer falschen USt-IdNr. die Steuerfreiheit weg und Sie zahlen die Steuer aus dem vereinbarten Preis.

§ 27 Abs. 1 S. 2 UStG

Steuersatzwechsel & Anzahlungen

Maßgeblich ist immer der Zeitpunkt der Leistungsausführung, nicht der der Anzahlung. Wurde 2025 mit 19 % angezahlt und 2026 geleistet, ist in der Schlussrechnung auf 7 % zu korrigieren und die Differenz über die Voranmeldung zurückzuholen — Dauerthema seit der Gastronomie-Absenkung.

§ 26a UStG · § 169 AO

Bußgeld & Festsetzungsfrist

Verstoße gegen Rechnungs- und Aufbewahrungspflichten sind Ordnungswidrigkeiten mit Geldbuße bis 5.000 €. Die Festsetzungsfrist beträgt regulär vier Jahre, bei leichtfertiger Steuerverkürzung fünf und bei Hinterziehung zehn Jahre — so weit reicht die Rückschau der Prüfung.

Die Umsatzsteuer-Nachschau ist keine Betriebsprüfung — und genau das macht sie gefährlich. Sie kommt unangekündigt, braucht keine Prüfungsanordnung und richtet sich häufig an Neugründer mit hohen Vorsteuererstattungen oder an bargeldintensive Betriebe. Wer dabei keine geordneten Aufzeichnungen vorlegen kann, riskiert eine Hinzuschätzung — und der Übergang zur regulären Außenprüfung erfolgt formlos an Ort und Stelle. Rufen Sie uns an, bevor Sie Unterlagen herausgeben: Sie haben das Recht, Ihren Berater hinzuzuziehen.

Rückwirkend korrigieren · laufend absichern

Auch wenn es schon falsch gebucht ist.

Falscher Steuersatz über zwei Jahre, nicht gezogene Vorsteuer, § 14c-Rechnungen im Umlauf, eine vergessene Zusammenfassende Meldung — das lässt sich reparieren, solange die Festsetzungsfrist läuft. Wir nehmen die Vorjahre auf, berichtigen nach § 153 AO und richten die laufende Buchhaltung so ein, dass es nicht wieder passiert.

  • Vorjahre aufarbeiten — nicht gezogene Vorsteuer nachholen, falsche Steuersätze korrigieren, § 14c-Rechnungen bereinigen. Häufig ergibt sich dabei eine Erstattung.
  • Berichtigen statt verschweigen — eine Anzeige nach § 153 AO ist die Pflicht des Steuerpflichtigen und schützt vor dem Vorwurf der Steuerhinterziehung. Die Abgrenzung zur Selbstanzeige übernehmen wir.
  • Wiederholung verhindern — sauberer Kontenrahmen, richtig hinterlegte Steuerschlüssel, E-Rechnungs-Workflow und ein Fristenkalender, der vor dem 10. erinnert statt danach.
So gehen wir vor
SchrittErgebnis
1 · BestandsaufnahmeBuchhaltung sichtenkostenlos
2 · PrüfungSätze & VorsteuerFestpreis
3 · KorrekturBerichtigung § 153 AOrechtssicher
4 · MeldungVoranmeldung & ZMfristgerecht
5 · LaufendBuchhaltung & Fristenmonatlich
Danach läuft Ihre Betreuung aus einer Hand weiter — Buchhaltung, Voranmeldungen und Jahresabschluss zum Festpreis, mit Fristenüberwachung statt Nachzahlung.
Umsatzsteuer in Zahlen

Die Werte, die Ihre Meldung bestimmen.

Sätze, Grenzen, Fristen — alle beziehen wir in Ihre Buchhaltung ein, von der Rechnungsprüfung bis zur Jahreserklärung.

19 %
Regelsteuersatz · ermäßigt 7 % für die abschließend in Anlage 2 zum UStG genannten Umsätze; Nullsteuersatz für Photovoltaik (§ 12 UStG).
25 T €
Kleinunternehmergrenze Vorjahr seit 2025 — im laufenden Jahr 100.000 €, bei deren Überschreiten die Befreiung sofort endet (§ 19 UStG).
800 T €
Umsatzgrenze für die Istversteuerung nach § 20 UStG — Steuer entsteht erst mit Zahlungseingang statt mit Leistungsausführung.
§ 1 UStG — steuerbare Umsätze · § 2 UStG — Unternehmer und Organschaft · § 3 UStG — Lieferung, sonstige Leistung, unentgeltliche Wertabgabe · § 4 UStG — Steuerbefreiungen · § 10 UStG — Bemessungsgrundlage · § 12 UStG — Steuersätze und Anlage 2 · § 13 UStG — Entstehung der Steuer · § 13b UStG — Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers § 14 · § 14a UStG — Rechnungsangaben und E-Rechnung · § 14b UStG — Aufbewahrung · § 14c UStG — unrichtiger Steuerausweis · § 15 UStG — Vorsteuerabzug · § 15a UStG — Berichtigung · § 16 · § 18 UStG — Besteuerungsverfahren und Voranmeldung · § 18a UStG — Zusammenfassende Meldung · § 18j UStG — OSS · § 19 UStG — Kleinunternehmer · § 20 UStG — Istversteuerung · § 25a UStG — Differenzbesteuerung · §§ 31, 33 UStDV
So läuft es bei uns ab

Von der Rechnung zur Meldung — in fünf Schritten.

So übernehmen wir Ihre Umsatzsteuer vollständig — Ihr Aufwand: Belege hochladen. Den Rest machen wir:

Laufend

Belege digital

Sie laden Ein- und Ausgangsrechnungen hoch — oder lassen sie automatisch aus Ihrem Rechnungstool einlesen.

Sie · Upload DATEV / API
Prüfung

Rechnungen kontrolliert

Wir prüfen jede Eingangsrechnung auf die Pflichtangaben des § 14 UStG — bevor der Vorsteuerabzug daran scheitert.

Wir · Prüfung § 14 / § 15 UStG
Buchung

Richtiger Steuerschlüssel

19 %, 7 %, § 13b, innergemeinschaftlich oder steuerfrei — jede Buchung mit dem korrekten Schlüssel.

Wir · Buchhaltung § 12 / § 13b UStG
Bis zum 10.

Voranmeldung raus

Elektronisch authentifiziert über ELSTER, fristgerecht — inklusive Zusammenfassender Meldung, wenn nötig.

Wir · Meldung § 18 / § 18a UStG
Jährlich

Erklärung & Abschluss

Jahreserklärung, Abgleich mit der Buchhaltung und Jahresabschluss — aus einer Hand, ohne Übergabeverluste.

Wir · Abschluss Festpreis

Alles aus einer Hand: Weil Buchhaltung, Voranmeldung, Jahreserklärung und Abschluss bei uns zusammenlaufen, fällt jede Abweichung sofort auf — nicht erst in der Betriebsprüfung.

Digital heißt bei uns nicht unpersönlich.

Rechner und Schnittstellen beschleunigen die Arbeit — verantwortlich bleiben Menschen:

01WirFester Ansprechpartner — Ihr Berater kennt Ihre Umsätze, Ihre Steuerschlüssel und Ihre Auslandsfälle. Kein Ticketsystem, kein Callcenter.
02WirWirtschaftsprüfer im Haus — für die Abstimmung von Umsatzsteuerkonten mit dem Jahresabschluss und die Verprobung vor der Prüfung.
03WirRechtsanwältin im Team — für Einspruch, § 14c-Berichtigungen und die Abgrenzung von Berichtigung zu Selbstanzeige.

Sie werden vor jeder Weichenstellung informiert — transparent statt Blackbox.

Die vier teuersten USt-Irrtümer.

Was in der Praxis am häufigsten schiefgeht — alle vermeidbar:

19 % vom Brutto abgezogen — statt durch 1,19 geteilt. Ein Fehler von 3,6 % auf jede Position, der sich über das Jahr summiert.
Vorsteuer aus unvollständiger Rechnung gezogen — fehlt Leistungszeitpunkt oder Steuernummer, wird der Abzug in der Prüfung gestrichen, samt Zinsen nach § 233a AO.
Reverse Charge übersehen — bei ausländischen Dienstleistern (Software, Werbung, Cloud) schulden Sie die Steuer, auch ohne Rechnungshinweis.
Forderungsausfall nicht berichtigt — bei Uneinbringlichkeit holen Sie sich die abgeführte Steuer nach § 17 UStG zurück. Viele lassen das Geld liegen.

Alle vier lösen sich mit demselben Mittel: saubere Buchhaltung mit geprüften Belegen — genau das ist unser Job.

Umsatzsteuer abgeben — ohne Nachzahlung in der Prüfung.

Festpreis statt StundensatzLaufende Buchhaltung, Voranmeldungen, Zusammenfassende Meldung und Jahreserklärung zum vereinbarten Festpreis — ohne Nachberechnung.
Berufsträger & Anwältin im TeamWirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin — Rechnungsprüfung, Auslandsfälle und Einspruchsverfahren unter einem Dach.
Prüfungsfest gebuchtWir verproben Ihre Umsatzsteuerkonten laufend gegen die Buchhaltung — damit die Betriebsprüfung nichts findet.
Ihr Team

Ihre Umsatzsteuer, persönlich verantwortet.

Kein anonymer Rechner: Ihre Voranmeldung unterschreiben die Menschen, die Sie hier sehen — Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin unter einem Dach.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
UnternehmerGründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche und rechtliche Verantwortung tragen ausschließlich die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WPStBDipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Verantwortet die Verprobung der Umsatzsteuerkonten gegen den Jahresabschluss — und die Beurteilung komplexer Auslands- und Organschaftsfälle.

Jakob Röß
StBDipl.-Kfm.Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Steuert die laufende Umsetzung — Steuerschlüssel, Voranmeldungen, Zusammenfassende Meldung, OSS und die Jahreserklärung.

Dr. Jeannine Dinnebier
RADr. iur.Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Übernimmt die streitige Seite: Einspruch gegen Prüfungsfeststellungen, § 14c-Berichtigungen und die Abgrenzung von Berichtigung zu Selbstanzeige.

Kostenloses Erstgespräch

Umsatzsteuer abgeben? Sprechen wir kurz.

Ob Gründung, Wechsel oder Aufarbeitung der Vorjahre — Raphael Diener nimmt sich 30 Minuten, ordnet Ihre Situation ein und sagt Ihnen, was die laufende Betreuung zum Festpreis kostet.

Raphael Diener
Raphael Diener
Buchhalter · Ihr Ansprechpartner

Ihr Erstgespräch zur Umsatzsteuer.

Persönlich, ohne Callcenter. Raphael Diener klärt mit Ihnen Umsatzstruktur, Meldezyklus und Auslandsfälle — und verbindet Sie bei Bedarf direkt mit dem Steuerberater.

  • 30 Minuten · Telefon oder Video
  • Kostenlos, unverbindlich & vertraulich
  • Erste Einordnung: Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung
  • Auslandsumsätze? Wir klären OSS und § 13b
Lieber direkt sprechen? Rufen Sie an:0711 – 968 881 55
DSGVO-konform. Ihre Angaben werden ausschließlich zur Terminvereinbarung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
Termin wählen

Verfügbare Tage

Verfügbare Zeiten · Tag wählen

Termin angefragt!

Sie erhalten gleich eine Bestätigung per E-Mail mit dem Einwahllink. Wir freuen uns auf das Gespräch.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Auf welchen Vorschriften die Umsatzsteuer steht.

Transparenz statt Blackbox: Diese Normen bestimmen, ob ein Umsatz steuerbar ist, welcher Satz gilt, wann die Steuer entsteht und wann Sie die Vorsteuer ziehen dürfen. Wir arbeiten ausschließlich entlang des geltenden Rechts — nachvollziehbar und belastbar.

Fabian Klement
✓ Fachlich geprüft von Fabian Klement Wirtschaftsprüfer & Steuerberater
§ 1 UStG

Steuerbare Umsätze

Lieferungen und sonstige Leistungen eines Unternehmers im Inland gegen Entgelt, Einfuhr und innergemeinschaftlicher Erwerb — die Eingangstür des gesamten Systems.

§ 2 UStG

Unternehmer & Organschaft

Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Abs. 2 Nr. 2 regelt die Organschaft: Innenumsätze sind nicht steuerbar.

§ 3 UStG

Lieferung & Leistung

Abgrenzung von Lieferung und sonstiger Leistung, Reihengeschäfte, Werklieferung — und die unentgeltliche Wertabgabe bei privater Nutzung (Abs. 1b, 9a).

§ 3a · § 3c UStG

Leistungsort

B2B am Sitz des Empfängers, B2C am Sitz des Leistenden — mit zahlreichen Ausnahmen. § 3c regelt Fernverkäufe mit der EU-weiten Schwelle von 10.000 €.

§ 4 UStG

Steuerbefreiungen

Heilbehandlung, Wohnraumvermietung, Finanz- und Versicherungsleistungen, Bildung, Ausfuhr und innergemeinschaftliche Lieferung — mit unterschiedlichen Folgen für den Vorsteuerabzug.

§ 9 UStG

Option zur Steuerpflicht

Bei bestimmten steuerfreien Umsätzen — insbesondere der Vermietung an Unternehmer — kann zur Steuerpflicht optiert werden, um den Vorsteuerabzug zu retten.

§ 10 UStG

Bemessungsgrundlage

Entgelt ist alles, was der Empfänger aufwendet, abzüglich der Umsatzsteuer — die Grundlage jeder Herausrechnung. Bei verbilligten Leistungen an Nahestehende gilt die Mindestbemessungsgrundlage.

§ 12 UStG · Anlage 2

Steuersätze

19 % Regelsatz, 7 % für die abschließend aufgezählten Umsätze der Anlage 2, 0 % für Photovoltaikanlagen nach Abs. 3 — und seit 2026 7 % für Speisen in der Gastronomie.

§ 13 UStG

Entstehung der Steuer

Bei Sollversteuerung mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums der Leistungsausführung, bei Anzahlungen mit Vereinnahmung — unabhängig von der Zahlung des Kunden.

§ 13b UStG

Reverse Charge

Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger bei Bauleistungen, ausländischen Unternehmern, Gebäudereinigung, Schrott und bestimmten Elektrogeräten.

§ 14 · § 14a UStG

Rechnungen & E-Rechnung

Die zehn Pflichtangaben, die Sechsmonatsfrist zur Ausstellung und die seit 2025 geltende E-Rechnungspflicht nach EN 16931 mit Übergangsfristen bis 2028.

§ 14b UStG

Aufbewahrung

Acht Jahre für Rechnungen, bei E-Rechnungen im strukturierten Originalformat — unveränderbar, maschinell auswertbar und jederzeit lesbar zu machen.

§ 14c UStG

Unrichtiger Steuerausweis

Zu hoch ausgewiesene Steuer wird geschuldet (Abs. 1); unberechtigt ausgewiesene Steuer — etwa durch Kleinunternehmer — in voller Höhe (Abs. 2). Berichtigung nur unter Auflagen.

§ 15 UStG

Vorsteuerabzug

Voraussetzungen, 10-%-Grenze bei gemischter Nutzung, Abzugsverbote nach Abs. 1a und der Ausschluss bei steuerfreien Umsätzen (Abs. 2) mit Aufteilung nach Abs. 4.

§ 15a UStG

Vorsteuerberichtigung

Ändert sich die Verwendung, ist der Abzug zu berichtigen — bei Grundstücken über zehn Jahre, bei beweglichen Wirtschaftsgütern über fünf Jahre.

§ 17 UStG

Änderung der Bemessungsgrundlage

Bei Skonto, Rabatt, Rückgabe oder Forderungsausfall sind Steuer und Vorsteuer im Zeitraum der Änderung zu berichtigen — nicht rückwirkend.

§ 18 · § 18a UStG

Voranmeldung & ZM

Meldezyklus nach Vorjahreszahllast, Abgabe bis zum 10., Dauerfristverlängerung mit Sondervorauszahlung — und die Zusammenfassende Meldung bis zum 25.

§ 18j UStG

One-Stop-Shop

Zentrale Meldung von Fernverkäufen und B2C-Dienstleistungen in der EU über das BZSt, statt Registrierung in jedem einzelnen Mitgliedstaat.

§ 19 UStG

Kleinunternehmer

Seit 2025 echte Steuerbefreiung bei 25.000 € Vorjahres- und 100.000 € laufendem Umsatz; Verzicht nach Abs. 3 bindet fünf Jahre.

§ 20 UStG

Istversteuerung

Auf Antrag entsteht die Steuer erst mit Vereinnahmung des Entgelts — bei Umsatz bis 800.000 €, fehlender Buchführungspflicht oder freiberuflicher Tätigkeit.

§ 25a UStG

Differenzbesteuerung

Beim Wiederverkauf von ohne Vorsteuerabzug erworbenen Gebrauchtgegenständen wird nur die Marge besteuert; ein Steuerausweis ist unzulässig.

§§ 31, 33 UStDV

Durchführungsverordnung

§ 31: Pflichtangaben dürfen auf mehrere Dokumente verteilt werden. § 33: erleichterte Anforderungen für Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto.

§ 3 Abs. 14 · 15 UStG

Gutscheine

Einzweckgutschein: Steuer entsteht bei Ausgabe. Mehrzweckgutschein: erst bei Einlösung. Maßgeblich ist, ob Steuersatz und Leistungsort schon bei Ausgabe feststehen.

§ 1a UStG

Innergemeinschaftlicher Erwerb

Der Erwerb aus einem anderen EU-Staat wird im Inland besteuert; für Kleinunternehmer und ähnliche Erwerber gilt die Erwerbsschwelle von 12.500 €.

§ 22 UStG

Aufzeichnungspflichten

Entgelte getrennt nach Steuersätzen, steuerfreie Umsätze, unentgeltliche Wertabgaben und Vorsteuerbeträge — nachprüfbar für einen sachverständigen Dritten.

§ 25 UStG

Reiseleistungen

Margenbesteuerung bei Reisevorleistungen im eigenen Namen; der Vorsteuerabzug aus den Vorleistungen ist ausgeschlossen, ein Steuerausweis unzulässig.

§ 27 Abs. 1 S. 2 UStG

Steuersatzänderungen

Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Leistungsausführung, nicht der Anzahlung — Anzahlungen sind in der Schlussrechnung auf den neuen Satz zu korrigieren.

§ 27b UStG · § 26a UStG

Nachschau & Bußgeld

Unangekündigte Umsatzsteuer-Nachschau mit möglichem Übergang zur Außenprüfung; Verstoße gegen Rechnungspflichten sind Ordnungswidrigkeiten bis 5.000 €.

§ 18e UStG

Bestätigungsverfahren

Qualifizierte Bestätigung ausländischer USt-IdNr. beim BZSt — Voraussetzung für den gutgläubigen Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen.

§ 146a AO · KassenSichV

Kassenführung

Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, Belegausgabepflicht und Mitteilungspflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme — sonst droht die Hinzuschätzung.

§ 169 AO

Festsetzungsfrist

Vier Jahre im Regelfall, fünf bei leichtfertiger Steuerverkürzung, zehn bei Steuerhinterziehung — der Zeitraum, in dem korrigiert und nachgefordert werden kann.

§ 153 AO

Berichtigungspflicht

Wird nachträglich erkannt, dass eine Erklärung unrichtig war, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Anzeige und Berichtigung — Abgrenzung zur Selbstanzeige nach § 371 AO.

MwStSystRL 2006/112/EG

Europäische Grundlage

Das deutsche UStG setzt die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie um. Bei Auslegungsfragen ist die Rechtsprechung des EuGH maßgeblich — auch gegen den Wortlaut des UStG.

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Steuersätze, Grenzwerte und Verwaltungsanweisungen ändern sich; die genannten Werte sind vereinfachte Richtgrößen. Keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall — Ihre konkrete Situation klären wir persönlich. Rechtsstand · Juli 2026
Häufige Fragen

Was Sie zur Umsatzsteuer wissen sollten.

Vom Herausrechnen bis zum Auslandsfall. Fehlt etwas? Wir klären es im kostenfreien Erstgespräch — vertraulich und unverbindlich.

Wie rechne ich die Umsatzsteuer aus dem Bruttobetrag heraus? +
Bei 19 % teilen Sie den Bruttobetrag durch 1,19 — das Ergebnis ist der Nettobetrag, die Differenz die Umsatzsteuer. Wollen Sie direkt den Steuerbetrag, multiplizieren Sie brutto mit 19/119 (≈ 0,159664). Bei 7 % teilen Sie durch 1,07 bzw. multiplizieren mit 7/107 (≈ 0,065421). Wichtig: Nicht 19 % vom Brutto abziehen — das ergibt ein falsches Ergebnis. Rechnen Sie es oben im Umsatzsteuer-Rechner nach.
Wann gelten 7 % statt 19 %? +
Der ermäßigte Satz gilt nur für die in § 12 Abs. 2 UStG und der Anlage 2 abschließend aufgezählten Umsätze: die meisten Lebensmittel, Bücher, Zeitungen und E-Books, Personennahverkehr, kulturelle Leistungen, Beherbergung und Zahntechnik. Seit dem 1. Januar 2026 gilt er dauerhaft auch für Speisen in der Gastronomie — Getränke bleiben bei 19 %. Für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden gilt der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG.
Wie hoch sind die Kleinunternehmergrenzen? +
Seit dem 1. Januar 2025 gilt: Der Gesamtumsatz des Vorjahres darf 25.000 € nicht überstiegen haben, und der Umsatz des laufenden Jahres darf 100.000 € nicht übersteigen. Neu und wichtig: Wird die 100.000-€-Grenze unterjährig überschritten, endet die Kleinunternehmereigenschaft sofort mit diesem Umsatz — nicht erst zum Jahreswechsel. Ab da müssen Sie Umsatzsteuer ausweisen. Mehr dazu unter Kleinunternehmer.
Was passiert, wenn ich zu viel Umsatzsteuer ausgewiesen habe? +
Sie schulden den Mehrbetrag — auch wenn er gesetzlich gar nicht anfällt (§ 14c Abs. 1 UStG). Wer als Kleinunternehmer oder Nichtunternehmer überhaupt Umsatzsteuer ausweist, schuldet den gesamten ausgewiesenen Betrag (Abs. 2). Eine Berichtigung ist möglich, setzt aber in der Regel voraus, dass Sie die Rechnung gegenüber dem Kunden korrigieren und — bei Abs. 2 — die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt ist, der Kunde also keine Vorsteuer gezogen hat oder sie zurückgezahlt hat.
Ab wann ist die E-Rechnung Pflicht? +
Der Empfang ist seit dem 1. Januar 2025 Pflicht: Jedes inländische Unternehmen muss E-Rechnungen im strukturierten Format nach EN 16931 (XRechnung, ZUGFeRD ab 2.0.1) entgegennehmen können. Für den Versand gelten Übergangsfristen: bis Ende 2026 sind Papier und PDF mit Zustimmung des Empfängers weiter zulässig, bis Ende 2027 für Unternehmen mit Vorjahresumsatz bis 800.000 €. Ab 2028 ist die E-Rechnung im B2B verpflichtend. Ein normales PDF ist ausdrücklich keine E-Rechnung.
Was ist der Unterschied zwischen Soll- und Istversteuerung? +
Bei der Sollversteuerung (Regelfall) entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem Sie die Leistung ausgeführt haben — unabhängig davon, ob der Kunde gezahlt hat. Sie finanzieren die Steuer also vor. Bei der Istversteuerung nach § 20 UStG entsteht sie erst mit Zahlungseingang. Auf formlosen Antrag möglich bei Vorjahresumsatz bis 800.000 €, fehlender Buchführungspflicht oder freiberuflicher Tätigkeit — für viele Mandanten der größte ungenutzte Liquiditätshebel.
Wann greift Reverse Charge? +
Bei den in § 13b UStG genannten Umsätzen geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über: Bauleistungen zwischen Bauunternehmern, Leistungen ausländischer Unternehmer, Gebäudereinigung, Schrott und Altmetalle sowie bestimmte elektronische Geräte ab 5.000 €. Der Leistende stellt ohne Umsatzsteuer aus, mit dem Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers". Praxisrelevant: Auch bei Software, Cloud-Diensten und Onlinewerbung ausländischer Anbieter schulden Sie die Steuer — das wird häufig übersehen.
Wie oft muss ich die Voranmeldung abgeben? +
Das richtet sich nach der Zahllast des Vorjahres: über 9.000 € monatlich, zwischen 2.000 und 9.000 € vierteljährlich, unter 2.000 € kann das Finanzamt von der Abgabe befreien. Abgabe und Zahlung sind jeweils bis zum 10. fällig. Mit Dauerfristverlängerung verschiebt sich alles um einen Monat — bei monatlicher Abgabe gegen eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahressteuer.
Ich verkaufe an Privatkunden in der EU — was gilt? +
Bis zu einem EU-weiten Gesamtumsatz von 10.000 € jährlich dürfen Sie deutsche Umsatzsteuer berechnen. Darüber gilt der Steuersatz des Bestimmungslandes — Sie müssten sich grundsätzlich in jedem Land registrieren. Der One-Stop-Shop (§ 18j UStG) beim BZSt erspart Ihnen das: Sie melden alle EU-Umsätze zentral in einer quartalsweisen Erklärung. Die Registrierung muss vor Beginn des Quartals erfolgen, für das sie gelten soll.
Ein Kunde zahlt nicht — bekomme ich die Umsatzsteuer zurück? +
Ja. Wird eine Forderung uneinbringlich, ist die Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG zu berichtigen — Sie holen sich die bereits abgeführte Umsatzsteuer zurück. Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn der Kunde ernsthaft und endgültig die Zahlung verweigert, insolvent ist oder die Forderung aus anderen Gründen nicht durchsetzbar ist. Die Berichtigung erfolgt im Zeitraum der Änderung, nicht rückwirkend. Viele Unternehmen lassen dieses Geld liegen.
Wie sind Gutscheine umsatzsteuerlich zu behandeln? +
Es kommt auf die Art an. Beim Einzweckgutschein (§ 3 Abs. 14 UStG) stehen Leistungsort und Steuersatz bereits bei Ausgabe fest — die Steuer entsteht sofort mit dem Verkauf des Gutscheins, die spätere Einlösung ist dann kein Umsatz mehr. Beim Mehrzweckgutschein (§ 3 Abs. 15 UStG) ist bei Ausgabe noch offen, welcher Satz gilt — hier entsteht die Steuer erst bei Einlösung. Praxisrelevant seit 2026: Restaurantgutscheine sind wegen der einheitlichen 7 % auf Speisen und 19 % auf Getränke regelmäßig Mehrzweckgutscheine geworden.
Was ist eine Umsatzsteuer-Nachschau? +
Ein Instrument nach § 27b UStG: Ein Amtsträger darf während der Geschäftszeiten ohne vorherige Ankündigung Ihre Geschäftsräume betreten und umsatzsteuerlich relevante Unterlagen einsehen — es braucht keine Prüfungsanordnung. Ergibt sich Anlass, kann formlos und sofort zur regulären Außenprüfung übergegangen werden. Typische Auslöser sind hohe Vorsteuererstattungen bei Neugründern und bargeldintensive Betriebe. Sie dürfen Ihren Steuerberater hinzuziehen — rufen Sie an, bevor Sie Unterlagen herausgeben.
Was kostet die Umsatzsteuer-Betreuung bei OnlineBilanz? +
Ein erstes Gespräch mit grober Einordnung ist kostenlos. Die laufende Buchhaltung mit Voranmeldungen, Zusammenfassender Meldung und Jahreserklärung übernehmen wir zum transparenten Festpreis, abhängig von Belegvolumen und Komplexität — ohne Stundensatz und ohne Nachberechnung. Die Aufarbeitung von Vorjahren rechnen wir ebenfalls als Festpreis ab, nachdem wir den Umfang gesichtet haben.
Umsatzsteuer · § 18 UStG

Umsatzsteuer abgeben — und nie wieder an den 10. denken.

Belege geprüft, richtig gebucht, Voranmeldung fristgerecht über ELSTER, Zusammenfassende Meldung und Jahreserklärung inklusive — alles aus einer Hand, zum Festpreis, von Berufsträgern verantwortet. Ein kostenloses Erstgespräch klärt, was das in Ihrem Fall kostet.

19 / 7 / 0 % alle Sätze korrekt
bis zum 10. fristgerecht gemeldet
5,00 ★ aus 72 Bewertungen
Berater­wechsel? Wir holen die Unterlagen von Ihrer alten Kanzlei — Sie unterschreiben nur einmal.
Rechnungen § 14 geprüft Vorsteuer vollständig gezogen Fristen laufend überwacht

Ben
Ben
KI-Assistenz