Firmenwagen · 1 %-Regelung oder Fahrtenbuch

Firmenwagen versteuern — 1 % oder Fahrtenbuch?

Jeder Dienstwagen mit privater Nutzung erzeugt einen geldwerten Vorteil. Wie hoch er ausfällt, entscheiden Sie mit der Methode: die 1 %-Pauschale vom Bruttolistenpreis (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, § 8 Abs. 2 EStG) oder das ordnungsgemäße Fahrtenbuch mit den tatsächlichen Kosten. Rechnen Sie beide Wege unten gegeneinander — mit Arbeitsweg (0,03 % oder Einzelbewertung 0,002 %), E-Auto-Viertelung (0,25 % bis 100.000 €), Kostendeckelung und Zuzahlungen.

Beide Methoden mit Ihren echten Zahlen gerechnet Fahrtenbuch vor der Prüfung geprüft
1 %vom Bruttolistenpreis
0,25 %E-Auto bis 100.000 €
WP & StBrechnen & beraten
WP & StB rechnen & empfehlen
Festpreis · Wechsel & Betreuung
Kurz erklärt

Worum es beim geldwerten Vorteil geht.

Wer einen Firmenwagen auch privat fährt, erhält einen Sachbezug — und der wird versteuert. Drei Bausteine bestimmen die Höhe:

01 · Privatnutzung 1 % pro Monat 1 % des inländischen Bruttolistenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung — inkl. Sonderausstattung und Umsatzsteuer, abgerundet auf volle 100 €. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG
02 · Arbeitsweg 0,03 % je Kilometer Für Fahrten Wohnung ↔ erste Tätigkeitsstätte zusätzlich 0,03 % je Entfernungskilometer und Monat — oder taggenau 0,002 % bei seltener Nutzung. § 8 Abs. 2 S. 3–5 EStG
03 · Alternative Das Fahrtenbuch Statt der Pauschale die tatsächlichen Kosten im Verhältnis der privat gefahrenen Kilometer — verlangt aber ein ordnungsgemäßes, geschlossenes Fahrtenbuch. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 3 EStG
Verbrenner
1 % / Monat
Elektro bis 100.000 €
0,25 % / Monat
Hybrid & E über 100.000 €
0,5 % / Monat
Unser Part
rechnen & abrechnen
Interaktiver Rechner

Der Firmenwagenrechner.

Tragen Sie Bruttolistenpreis, Arbeitsweg, Fahrleistung und Ihre tatsächlichen Fahrzeugkosten ein. Der Rechner ermittelt den geldwerten Vorteil nach der 1 %-Regelung (inklusive Arbeitsweg, Elektro-Begünstigung und Kostendeckelung) und nach dem Fahrtenbuch (anteilige echte Kosten) — und zeigt, welche Methode Sie im Jahr wie viel Steuer kostet.

Bruttolistenpreis (inkl. Sonderausstattung & USt)

Der Listenpreis bei Erstzulassung — nicht Ihr Kaufpreis, kein Rabatt, kein Gebrauchtwagenwert. Sonderausstattung und Umsatzsteuer zählen mit; abgerundet wird auf volle 100 €.

Antrieb

Reine E-Fahrzeuge: Viertelung bis 100.000 € Bruttolistenpreis (Anschaffung ab 01.07.2025; davor 70.000 €), darüber Halbierung. Hybride nur bei mindestens 80 km elektrischer Reichweite oder höchstens 50 g CO₂/km.

Entfernung zur Arbeit (einfach)
km
Fahrten zur Arbeit pro Jahr
Tage

Ab etwa 180 Tagen im Jahr ist die 0,03 %-Pauschale günstiger, darunter die Einzelbewertung mit 0,002 % je Fahrt (begrenzt auf 180 Fahrten). Der Rechner nimmt automatisch den niedrigeren Wert.

Fahrleistung gesamt / Jahr
km
Davon rein privat
km

Ohne die Fahrten zur Arbeit — die rechnet der Rechner aus Entfernung × 2 × Fahrten separat.

Gesamtkosten Fahrzeug / Jahr
Davon AfA oder Leasing

Gesamtkosten = AfA bzw. Leasingraten, Versicherung, Kfz-Steuer, Kraftstoff/Strom, Wartung, Reifen, Wäsche (inkl. Umsatzsteuer). Beim Fahrtenbuch werden AfA/Leasing für Elektro nur zu einem Viertel, für begünstigte Hybride zur Hälfte angesetzt — deshalb die zweite Zahl.

Persönlicher Grenzsteuersatz (inkl. Soli)42 %
14 %30 %48 %

Der Satz, mit dem jeder zusätzliche Euro bei Ihnen besteuert wird. Bei Arbeitnehmern kommen auf den geldwerten Vorteil zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge an, soweit die Beitragsbemessungsgrenzen nicht überschritten sind.

Eigene Zuzahlung / Nutzungsentgelt pro Monat

Ein arbeitsvertraglich vereinbartes Nutzungsentgelt oder pauschale Kostenübernahmen mindern den geldwerten Vorteil — höchstens bis auf null (R 8.1 Abs. 9 Nr. 4 LStR).

Günstigere Methode
Ihre Steuer auf den geldwerten Vorteil (pro Monat):

Vereinfachtes Modell · Orientierung, keine Steuerberechnung im Einzelfall. Berechnet wird der geldwerte Vorteil (Arbeitnehmer) bzw. die private Nutzungsentnahme (Unternehmer) nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG und § 8 Abs. 2 EStG sowie die darauf entfallende Einkommensteuer mit Ihrem Grenzsteuersatz. Beim Arbeitsweg wird automatisch der günstigere Wert aus 0,03 %-Pauschale und Einzelbewertung (0,002 %, höchstens 180 Fahrten) angesetzt. Nicht abgebildet sind: Sozialversicherungsbeiträge, Kirchensteuer, die Entfernungspauschale als Werbungskosten­abzug (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG), die Pauschalversteuerung des Arbeitswegs mit 15 % (§ 40 Abs. 2 S. 2 EStG), die Umsatzsteuer auf die Privatnutzung sowie die Kürzung nicht abziehbarer Betriebsausgaben beim Unternehmer (§ 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG). Reale Ergebnisse weichen ab — die belastbare Berechnung machen wir mit Ihren echten Zahlen.

Die Faustregel — und warum sie oft trügt. Je höher der Listenpreis und je geringer der private Anteil, desto eher gewinnt das Fahrtenbuch. Umgekehrt schlägt die 1 %-Regelung bei günstigen oder älteren Fahrzeugen, hohem Privatanteil und kurzem Arbeitsweg. Der Haken: Das Fahrtenbuch muss lückenlos das ganze Jahr geführt werden — ein einziger unvollständiger Monat kostet die Anerkennung und das Finanzamt rechnet rückwirkend mit 1 %. Verschieben Sie oben die Privatkilometer und beobachten Sie, wann die Methode kippt.

Die zwei Methoden

1 %-Regelung und Fahrtenbuch — im direkten Vergleich.

Das Gesetz kennt genau zwei Wege, die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs zu bewerten. Die Wahl gilt je Fahrzeug einheitlich für das gesamte Kalenderjahr und kann nur zum Jahreswechsel oder beim Fahrzeugwechsel geändert werden.

1 %-Regelung (Pauschalmethode)

§ 6 I Nr. 4 S. 2

Der gesetzliche Regelfall bei mehr als 50 % betrieblicher Nutzung

  • Kein Aufzeichnungsaufwand — keine Fahrten dokumentieren, keine Belege sortieren, kein Streit über Lücken.
  • Planbar — der Wert steht ab Tag eins fest: 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat, unabhängig von der tatsächlichen Fahrleistung.
  • Vorteilhaft bei viel Privatnutzung — wer das Auto intensiv privat nutzt, zahlt trotzdem nur die Pauschale.
  • Listenpreis statt Kaufpreis — Rabatte, Gebrauchtkauf oder ein bereits abgeschriebenes Fahrzeug ändern nichts am Wert.
  • Teurer Arbeitsweg — 0,03 % je Entfernungskilometer und Monat summieren sich bei langen Wegen erheblich.

Fahrtenbuch (Einzelnachweis)

§ 6 I Nr. 4 S. 3

Die tatsächlichen Kosten, aufgeteilt nach gefahrenen Kilometern

  • Gerecht bei wenig Privatnutzung — wer kaum privat fährt, versteuert auch nur wenig.
  • Vorteilhaft bei teuren Fahrzeugen — der hohe Listenpreis schlägt nicht durch, es zählen die echten Kosten.
  • Sinnvoll bei abgeschriebenen Autos — fällt die AfA weg, sinken die Gesamtkosten und damit der Vorteil.
  • Strenge Formvorschriften — zeitnah, fortlaufend, in geschlossener Form; nachträglich änderbare Dateien werden verworfen.
  • Alles-oder-nichts — wird das Fahrtenbuch verworfen, gilt rückwirkend für das ganze Jahr die 1 %-Regelung.

Voraussetzung für die 1 %-Regelung beim Unternehmer: mehr als 50 % betriebliche Nutzung. Nur dann gehört das Fahrzeug zum notwendigen Betriebsvermögen und darf pauschal bewertet werden. Liegt die betriebliche Nutzung zwischen 10 % und 50 % (gewillkürtes Betriebsvermögen), ist die Privatnutzung mit den tatsächlichen Kosten anzusetzen — die 1 %-Regelung scheidet aus. Unter 10 % betrieblicher Nutzung gehört der Wagen ins Privatvermögen; betriebliche Fahrten werden dann über 0,30 €/km oder die tatsächlichen Kosten abgerechnet. Bei Arbeitnehmern (§ 8 Abs. 2 EStG) gibt es diese Hürde nicht: Dort genügt die Überlassung zur privaten Nutzung.

Der unterschätzte Posten

Der Arbeitsweg — 0,03 % oder 0,002 %?

Neben der 1 %-Pauschale für die reine Privatnutzung wird die Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gesondert bewertet. Genau hier verschenken viele Firmenwagenfahrer Geld — weil sie die Einzelbewertung nicht kennen.

§ 8 Abs. 2 S. 3 EStG

0,03 %-Monatspauschale

0,03 % des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer und Monat. Sie unterstellt 15 Fahrten im Monat — unabhängig davon, ob Sie tatsächlich fahren. Bei 20 km und 55.000 € BLP sind das rund 330 € monatlich zusätzlich.

§ 8 Abs. 2 S. 5 EStG

Einzelbewertung 0,002 %

Wer nachweislich weniger als 180 Tage im Jahr zur Tätigkeitsstätte fährt (Homeoffice, Außendienst, Teilzeit), kann taggenau mit 0,002 % je Entfernungskilometer und Fahrt bewerten — begrenzt auf 180 Fahrten pro Jahr. Voraussetzung: eine Aufstellung der Tage mit Datum.

§ 40 Abs. 2 S. 2 EStG

Pauschalversteuerung 15 %

Der Arbeitgeber kann den Arbeitsweg-Vorteil bis zur Höhe der Entfernungspauschale mit 15 % pauschal versteuern — sozialversicherungsfrei. Für den Arbeitnehmer entfällt insoweit der Werbungskostenabzug, netto bleibt es meist deutlich günstiger.

Homeoffice? Dann prüfen Sie die Einzelbewertung. Wer nur noch zwei Tage pro Woche ins Büro fährt, kommt auf rund 96 Fahrten im Jahr — statt der unterstellten 180. Die Umstellung auf 0,002 % kann bei langem Arbeitsweg vierstellig sparen. Der Arbeitgeber ist zur Einzelbewertung verpflichtet, wenn der Arbeitnehmer sie verlangt und die Fahrten datumsgenau dokumentiert (BMF-Schreiben vom 03.03.2022). Die Methode gilt dann einheitlich für das gesamte Kalenderjahr. Gegenläufig gilt: Auch die Entfernungspauschale in Ihrer Steuererklärung sinkt entsprechend — wir rechnen beides gegeneinander.

Beim Unternehmer läuft der Arbeitsweg anders. Selbstständige versteuern die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb nicht als geldwerten Vorteil, sondern über § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG: Die auf diese Fahrten entfallenden Kosten (pauschal 0,03 % je Entfernungskilometer und Monat) sind nicht abziehbare Betriebsausgaben, soweit sie die Entfernungspauschale von 0,30 € (ab dem 21. Kilometer 0,38 €) übersteigen. Ergebnis ist wirtschaftlich ähnlich — der Buchungsweg aber ein anderer.

Formvorschriften

Wann ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß ist.

Das Gesetz sagt nur „ordnungsgemäßes Fahrtenbuch" — die Anforderungen hat die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs geprägt. Sie sind streng, und die Finanzverwaltung prüft sie in jeder Lohnsteuer-Außenprüfung. Wird das Fahrtenbuch verworfen, gilt rückwirkend für das ganze Jahr die 1 %-Regelung — samt Nachzahlung.

Das muss drinstehen

Für jede einzelne betriebliche Fahrt

  • Datum der Fahrt
  • Kilometerstand zu Beginn und am Ende jeder Fahrt
  • Reiseziel mit Ort und Straße — „Kundenbesuch Süddeutschland" genügt nicht
  • Reisezweck und aufgesuchter Geschäftspartner (Name, Firma)
  • Umwege sind zu vermerken, wenn sie die Strecke wesentlich verlängern
  • Privatfahrten genügen mit Kilometerangabe, Arbeitswegfahrten mit einem entsprechenden Vermerk
  • Geschlossene Form: gebundenes Buch oder elektronisches Fahrtenbuch mit unveränderbarer Aufzeichnung und Änderungsprotokoll
  • Zeitnah geführt — im unmittelbaren Zusammenhang mit der Fahrt, nicht am Jahresende rekonstruiert

Daran scheitert es in der Prüfung

Die häufigsten Verwerfungsgründe

  • Excel-Tabelle — nachträglich änderbar und damit nicht anerkannt (BFH, Urteil vom 16.11.2005 – VI R 64/04).
  • Lose Zettel oder Sammelmappen statt geschlossener Form.
  • Kilometerlücken — Bestands­sprünge zwischen zwei Einträgen ohne Erklärung.
  • Abweichung zu Werkstattrechnungen oder TÜV-Berichten beim Kilometerstand.
  • Pauschale Zweckangaben wie „Kundenbesuch", „Dienstfahrt", „Büro".
  • Unterjähriger Wechsel der Methode für dasselbe Fahrzeug.
  • Fehlende Belege zu den Gesamtkosten — ohne Kostennachweis keine Kostenaufteilung.

Elektronische Fahrtenbücher sind zulässig — wenn die Technik stimmt. GPS-gestützte Systeme werden anerkannt, sofern nachträgliche Änderungen technisch ausgeschlossen oder vollständig protokolliert sind und die Aufzeichnungen zeitnah erfolgen. Die Zwecke und Geschäftspartner müssen dennoch innerhalb von sieben Tagen ergänzt werden. Wir prüfen Ihr System, bevor es die Prüferin prüft — und sagen Ihnen, ob es hält.

Steuerliche Förderung

Elektro und Hybrid — ein Viertel statt voll.

Der Gesetzgeber begünstigt emissionsarme Dienstwagen massiv: Statt 1 % werden bei reinen Elektrofahrzeugen nur 0,25 % des Bruttolistenpreises angesetzt. Das ist der stärkste Hebel der gesamten Dienstwagenbesteuerung — und der Grund, warum sich ein E-Auto als Firmenwagen fast immer rechnet.

0,25 % · Viertelung

Reine Elektrofahrzeuge

Nur ein Viertel des Bruttolistenpreises, wenn dieser 100.000 € nicht übersteigt und das Fahrzeug nach dem 30.06.2025 angeschafft wurde. Für frühere Anschaffungen gilt die Grenze von 70.000 € (davor 60.000 €). Es gilt jeweils das Recht zum Zeitpunkt der Anschaffung.

0,5 % · Halbierung

Hybride & teure E-Autos

Plug-in-Hybride werden halbiert, wenn sie höchstens 50 g CO₂ je km ausstoßen oder mindestens 80 km rein elektrische Reichweite haben (Anschaffung ab 2025). Elektrofahrzeuge oberhalb der Preisgrenze fallen ebenfalls auf 0,5 %.

§ 3 Nr. 46 EStG

Laden & Wallbox

Das Aufladen im Betrieb ist steuerfrei, ebenso die zeitweise Überlassung einer Ladevorrichtung. Für privat geladenen Strom kann der Arbeitgeber monatliche Pauschalen steuerfrei erstatten (30 € bzw. 70 € ohne, 15 € bzw. 35 € mit zusätzlicher Lademöglichkeit im Betrieb).

Die Begünstigung gilt auch im Fahrtenbuch. Wer das Fahrtenbuch führt, setzt bei Elektrofahrzeugen die Abschreibung bzw. Leasingrate nur zu einem Viertel an (bei begünstigten Hybriden zur Hälfte) — die übrigen Kosten wie Strom, Versicherung und Wartung bleiben voll. Dadurch sinken die maßgeblichen Gesamtkosten und damit der geldwerte Vorteil ebenfalls. Genau das bildet der Rechner oben über das Feld „davon AfA oder Leasing" ab. Ein weiterer Vorteil: Reine Elektrofahrzeuge sind bis zum 31.12.2030 von der Kfz-Steuer befreit (Erstzulassung bis 31.12.2025).

Was den Wert noch verändert

Sonderfälle, die bares Geld bedeuten.

Zwischen Grundregel und Steuerbescheid liegen ein Dutzend Details. Die folgenden treffen in der Praxis am häufigsten zu — und werden am häufigsten übersehen.

SachverhaltWie es behandelt wirdGrundlage
KostendeckelungÜbersteigt der pauschale Nutzungswert (1 % + Arbeitsweg) die tatsächlichen Gesamtkosten des Fahrzeugs, wird er aus Billigkeitsgründen auf diese Kosten begrenzt. Klassiker bei alten, abgeschriebenen Fahrzeugen mit hohem Listenpreis.BMF v. 18.11.2009, Rz. 18
Zuzahlung des NutzersEin pauschales Nutzungsentgelt oder übernommene laufende Kosten (z. B. Kraftstoff) mindern den geldwerten Vorteil — höchstens auf null. Ein übersteigender Betrag geht nicht als Werbungskosten durch.R 8.1 Abs. 9 Nr. 4 LStR
Zuzahlung zu den AnschaffungskostenEinmalige Zuschüsse zum Kaufpreis werden im Zahlungsjahr angerechnet und, soweit sie den Jahreswert übersteigen, auf Folgejahre vorgetragen.BMF v. 03.03.2022
Umsatzsteuer auf die PrivatnutzungBeim Unternehmer ist die private Nutzung eine unentgeltliche Wertabgabe. Vereinfachung: 1 %-Wert als Bemessungsgrundlage, abzüglich eines pauschalen Abschlags von 20 % für nicht mit Vorsteuer belastete Kosten — auf die verbleibenden 80 % fallen 19 % USt an. Achtung: Die Elektro-Begünstigung gilt umsatzsteuerlich nicht.§ 3 Abs. 9a UStG, Abschn. 15.23 UStAE
Mehrere Fahrzeuge im BetriebsvermögenBei Einzelunternehmern ist die 1 %-Regelung grundsätzlich für jedes privat mitgenutzte Fahrzeug anzusetzen. Nutzen Angehörige die Fahrzeuge nicht mit, kann auf das Fahrzeug mit dem höchsten Listenpreis abgestellt werden.BMF v. 18.11.2009, Rz. 12
Nutzungsverbot / kein PrivatnutzungEin arbeitsvertragliches Privatnutzungsverbot vermeidet den geldwerten Vorteil — es muss aber ernsthaft gewollt und überwacht sein. Beim Gesellschafter-Geschäftsführer prüft die Finanzverwaltung besonders kritisch (Anscheinsbeweis).BFH-Rechtsprechung
Firmenwagen für FamilienangehörigeDie Überlassung an mitarbeitende Angehörige ist zulässig, muss aber einem Fremdvergleich standhalten: schriftlicher Vertrag, angemessenes Gesamtgehalt, tatsächliche Durchführung.BFH v. 10.10.2018 – X R 44/17
PoolfahrzeugeBei mehreren Nutzern wird der 1 %-Wert auf die Nutzer aufgeteilt; für den Arbeitsweg gilt 0,03 % geteilt durch die Zahl der Nutzungsberechtigten.BMF v. 03.03.2022
Unfall & SchädenVerzichtet der Arbeitgeber nach einer Privatfahrt auf Schadenersatz, kann darin ein zusätzlicher geldwerter Vorteil liegen. Bei betrieblichen Fahrten bleibt es beim normalen Betriebsaufwand.R 8.1 Abs. 9 LStR
Werkstattwagen / LKWFahrzeuge, die nach Bauart und Einrichtung nahezu ausschließlich der Güterbeförderung dienen (z. B. zweisitziger Kastenwagen), unterliegen nicht der 1 %-Regelung.BFH v. 18.12.2008 – VI R 34/07

Gesellschafter-Geschäftsführer: der häufigste Streitpunkt. Überlässt die GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer einen Wagen ohne klare vertragliche Grundlage, wertet die Betriebsprüfung die Privatnutzung schnell als verdeckte Gewinnausschüttung — bewertet mit dem gemeinen Wert zuzüglich Gewinnaufschlag statt mit 1 %, und ohne Betriebsausgabenabzug bei der GmbH. Mit einer sauberen, im Voraus getroffenen Regelung im Anstellungsvertrag und einer laufenden Versteuerung im Lohn bleibt es bei der günstigen 1 %-Bewertung. Wir formulieren die Klausel und rechnen sie ab.

Methode wechseln · laufend betreut

Einmal richtig entscheiden — und sauber abrechnen.

Die Methodenwahl ist keine Formalie: Sie bindet Sie für das gesamte Kalenderjahr und für dieses Fahrzeug. Wir rechnen deshalb vor dem Jahreswechsel, ob sich der Umstieg lohnt, richten die Aufzeichnungen ein, führen den geldwerten Vorteil monatlich in der Lohnabrechnung mit und prüfen zum Jahresende, ob die Kostendeckelung greift. Kommen Sie mitten im Jahr zu uns, holen wir die Unterlagen bei Ihrer alten Kanzlei ab und führen die begonnene Methode korrekt fort.

  • Methodenvergleich vor dem 1. Januar — inklusive Prognose der Fahrleistung, damit die Wahl das ganze Jahr trägt.
  • Fahrtenbuch-Vorprüfung — wir sehen Ihr Buch oder Ihr elektronisches System durch, bevor es die Lohnsteuer-Außenprüfung tut.
  • Laufende Abrechnung & Korrektur — geldwerter Vorteil im Lohn, Einzelbewertung des Arbeitswegs, Jahresprüfung der Kostendeckelung.
So gehen wir vor
SchrittErgebnis
1 · AnalyseFahrzeug & Nutzungkostenlos
2 · Vergleich1 % vs. FahrtenbuchFestpreis
3 · EinrichtungVertrag & Aufzeichnungprüfungsfest
4 · AbrechnungLohn & Buchhaltungmonatlich
Danach läuft Ihre Betreuung aus einer Hand weiter — Lohn, Buchhaltung und Jahresabschluss zum Festpreis, mit jährlicher Kontrolle, ob die Methode noch die günstigere ist.
Dienstwagenbesteuerung in Zahlen

Die Eckwerte, die den Vergleich entscheiden.

Prozentsätze, Grenzen, Fristen — alle beziehen wir in Ihre Rechnung ein, von der Methodenwahl bis zur monatlichen Abrechnung.

1 %
des Bruttolistenpreises pro Monat für die private Nutzung — abgerundet auf volle 100 €, inklusive Sonderausstattung und Umsatzsteuer (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG).
0,03 %
je Entfernungskilometer und Monat für den Arbeitsweg — alternativ taggenau 0,002 % je Fahrt, begrenzt auf 180 Fahrten im Jahr (§ 8 Abs. 2 EStG).
100.000 €
Preisgrenze für die Viertelung bei reinen Elektrofahrzeugen (Anschaffung ab 01.07.2025); darunter 0,25 %, darüber 0,5 % des Bruttolistenpreises.
§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG — 1 %-Regelung für Betriebsvermögen · § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 3 EStG — Fahrtenbuchmethode mit tatsächlichen Aufwendungen · § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 3–5 EStG — Viertelung/Halbierung für Elektro- und Hybridfahrzeuge · § 8 Abs. 2 S. 2–5 EStG — Sachbezug beim Arbeitnehmer, 0,03 %-Pauschale und Einzelbewertung 0,002 % § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 EStG — nicht abziehbare Betriebsausgaben für den Weg zum Betrieb · § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG — Entfernungspauschale 0,30 € / ab dem 21. km 0,38 € · § 40 Abs. 2 S. 2 EStG — Pauschalversteuerung des Arbeitswegs mit 15 % · § 3 Nr. 46 EStG — steuerfreies Laden und Ladevorrichtung · § 3 Abs. 9a UStG — unentgeltliche Wertabgabe · BMF-Schreiben v. 03.03.2022 und v. 18.11.2009 — Anwendungsregeln, Kostendeckelung, Zuzahlungen
So läuft es bei uns ab

Von der Methodenwahl zur Abrechnung — in fünf Schritten.

So kommen wir zu einer belastbaren Firmenwagen-Entscheidung — Ihr Aufwand: Fahrzeugdaten nennen. Den Rest machen wir:

Start

Ist-Aufnahme

Wir erfassen Listenpreis, Antrieb, Arbeitsweg und Ihre voraussichtliche Fahrleistung samt Kostenstruktur.

Sie · Daten Analyse
Rechnung

Methodenvergleich

Wir rechnen 1 %-Regelung gegen Fahrtenbuch — inkl. Arbeitsweg-Variante, Elektro-Begünstigung und Kostendeckelung.

Wir · Vergleich § 6 / § 8 EStG
Entscheidung

Klare Empfehlung

Sie erhalten eine nachvollziehbare Empfehlung mit Zahlen — inklusive des Aufwands, den das Fahrtenbuch kostet.

Wir · Bericht Empfehlung
Einrichtung

Vertrag & Aufzeichnung

Überlassungsvertrag, Nutzungsregeln und ein prüfungsfestes Fahrtenbuch-System werden aufgesetzt.

Wir · Umsetzung prüfungsfest
Laufend

Abrechnung & Kontrolle

Geldwerter Vorteil im Lohn, Umsatzsteuer korrekt gebucht — mit Jahresprüfung, ob die Methode noch passt.

Wir · Betreuung Festpreis

Alles aus einer Hand: Weil Vergleich, Vertrag, Lohnabrechnung und Buchhaltung bei uns zusammenlaufen, bleibt die Firmenwagen-Entscheidung nicht Theorie — sie wird sauber abgerechnet und jedes Jahr neu überprüft.

Digital heißt bei uns nicht unpersönlich.

Rechenmodelle beschleunigen die Arbeit — verantwortlich bleiben Menschen:

01WirFester Ansprechpartner — Ihr Berater kennt Ihr Fahrzeug, Ihre Nutzung und Ihre Abrechnung. Kein Ticketsystem, kein Callcenter.
02WirWirtschaftsprüfer im Haus — für die saubere Beurteilung von Kostendeckelung, Elektro-Begünstigung und Umsatzsteuer.
03WirRechtsanwältin im Team — für den Überlassungsvertrag, Nutzungsverbote und Zuzahlungsregelungen, die auch arbeitsrechtlich halten.

Sie werden vor jeder Weichenstellung informiert — transparent statt Blackbox.

Die vier teuersten Firmenwagen-Irrtümer.

Was in der Praxis am häufigsten schiefgeht — alle vermeidbar:

Fahrtenbuch am Jahresende geschrieben — nicht zeitnah, damit wertlos: rückwirkend gilt 1 % für das ganze Jahr.
Kaufpreis statt Listenpreis angesetzt — der Rabatt oder Gebrauchtwagenpreis spielt für die 1 %-Regelung keine Rolle.
Einzelbewertung verschenkt — trotz Homeoffice wird der Arbeitsweg mit 15 Fahrten im Monat pauschal versteuert.
Gesellschafter-Geschäftsführer ohne Vertrag — die Prüfung wertet die Nutzung als verdeckte Gewinnausschüttung.

Alle vier lösen sich mit demselben Mittel: vorher rechnen, sauber dokumentieren — genau das ist unser Job.

Firmenwagen richtig versteuern — mit Zahlen statt Bauchgefühl.

Festpreis statt StundensatzMethodenvergleich, Prüfung Ihres Fahrtenbuchs und die laufende Lohn- bzw. Buchhaltung zum vereinbarten Festpreis — ohne Nachberechnung.
Berufsträger & Anwältin im TeamWirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin — Lohnsteuer, Umsatzsteuer und der Dienstwagen­überlassungsvertrag unter einem Dach.
Ehrliche EmpfehlungWir sagen auch, wenn sich das Fahrtenbuch für Sie nicht lohnt — Sie zahlen für Klarheit, nicht für Mehraufwand.
Ihr Team

Ihr Firmenwagen, persönlich verantwortet.

Kein anonymer Rechner: Hinter jeder Methodenempfehlung und jeder Lohnabrechnung stehen die Menschen, die Sie hier sehen — Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin unter einem Dach.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
UnternehmerGründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche und rechtliche Verantwortung tragen ausschließlich die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WPStBDipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Verantwortet den Methodenvergleich, die Bewertung des Bruttolistenpreises und die Beurteilung von Kostendeckelung, Elektro-Begünstigung und Umsatzsteuer auf die Privatnutzung.

Jakob Röß
StBDipl.-Kfm.Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Steuert die laufende Umsetzung — Lohnabrechnung des geldwerten Vorteils, Prüfung Ihres Fahrtenbuchs und die Zuordnung der Fahrzeugkosten in der Buchhaltung.

Dr. Jeannine Dinnebier
RADr. iur.Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Übernimmt die vertragliche Seite: Dienstwagenüberlassungs­vertrag, Nutzungsverbote und Zuzahlungs­regelungen — damit die steuerliche Behandlung auch arbeitsrechtlich trägt.

Kostenloses Erstgespräch

Unsicher, welche Methode günstiger ist? Sprechen wir.

Ob erster Firmenwagen, E-Auto-Umstieg oder Prüfungsärger — Raphael Diener nimmt sich 30 Minuten, ordnet Ihre Situation ein und sagt Ihnen, ob sich das Fahrtenbuch für Sie rechnet — und was die Betreuung zum Festpreis kostet.

Raphael Diener
Raphael Diener
Buchhalter · Ihr Ansprechpartner

Ihr Erstgespräch zum Firmenwagen.

Persönlich, ohne Callcenter. Raphael Diener klärt mit Ihnen Listenpreis, Fahrleistung und Nutzung — und verbindet Sie bei Bedarf direkt mit dem Steuerberater.

  • 30 Minuten · Telefon oder Video
  • Kostenlos, unverbindlich & vertraulich
  • Erste Einordnung: 1 %-Regelung oder Fahrtenbuch
  • Schon abgerechnet? Wir prüfen Ihre bisherige Versteuerung
Lieber direkt sprechen? Rufen Sie an:0711 – 968 881 55
DSGVO-konform. Ihre Angaben werden ausschließlich zur Terminvereinbarung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
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Verfügbare Tage

Verfügbare Zeiten · Tag wählen

Termin angefragt!

Sie erhalten gleich eine Bestätigung per E-Mail mit dem Einwahllink. Wir freuen uns auf das Gespräch.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Auf welchen Vorschriften die Firmenwagenbesteuerung steht.

Transparenz statt Blackbox: Diese Normen, Verwaltungsanweisungen und Urteile bestimmen, wie Ihr Dienstwagen bewertet wird. Wir arbeiten ausschließlich entlang des geltenden Rechts — nachvollziehbar und belastbar.

Fabian Klement
✓ Fachlich geprüft von Fabian Klement Wirtschaftsprüfer & Steuerberater
§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG

1 %-Regelung

Private Nutzung eines betrieblichen Kfz: für jeden Kalendermonat 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung, zuzüglich Sonderausstattung und Umsatzsteuer.

§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 3 EStG

Fahrtenbuchmethode

Abweichend kann die Privatnutzung mit den auf sie entfallenden tatsächlichen Aufwendungen angesetzt werden, wenn die Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen sind.

§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 3–5

Elektro & Hybrid

Viertelung (0,25 %) für reine E-Fahrzeuge bis 100.000 € Bruttolistenpreis bei Anschaffung ab 01.07.2025; sonst Halbierung (0,5 %) für begünstigte Hybride und teurere E-Autos.

§ 8 Abs. 2 S. 2–5 EStG

Sachbezug Arbeitnehmer

Bewertung der Dienstwagenüberlassung beim Arbeitnehmer, 0,03 % je Entfernungskilometer für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte, Einzelbewertung mit 0,002 % je tatsächlicher Fahrt.

§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 EStG

Unternehmer-Arbeitsweg

Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sind nicht abziehbar, soweit sie die Entfernungspauschale übersteigen — die Kürzung erfolgt außerbilanziell.

§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG

Entfernungspauschale

0,30 € je Entfernungskilometer, ab dem 21. Kilometer 0,38 € — als Werbungskosten abziehbar, auch wenn der Weg mit dem Firmenwagen zurückgelegt wird.

§ 40 Abs. 2 S. 2 EStG

Pauschalversteuerung 15 %

Der Arbeitgeber kann den Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bis zur Höhe der Entfernungspauschale pauschal mit 15 % versteuern — beitragsfrei in der Sozialversicherung.

§ 3 Nr. 46 EStG

Laden & Wallbox

Vom Arbeitgeber gewährtes Aufladen im Betrieb und die zeitweise Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung sind steuerfrei; verlängert bis Ende 2030.

§ 3 Abs. 9a UStG

Umsatzsteuer

Die private Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Fahrzeugs ist eine unentgeltliche Wertabgabe und unterliegt der Umsatzsteuer — Bemessung nach Abschn. 15.23 UStAE.

BMF v. 03.03.2022

Anwendungsschreiben

Zentrale Verwaltungsanweisung zur Nutzung betrieblicher Kfz durch Arbeitnehmer: Einzelbewertung, Zuzahlungen, Poolfahrzeuge, Nutzungsverbote und Nachweispflichten.

BMF v. 18.11.2009

Kostendeckelung

Übersteigt der pauschale Nutzungswert die tatsächlichen Gesamtkosten, ist er aus Billigkeitsgründen auf diese zu begrenzen (Rz. 18) — jährlich zu prüfen.

R 8.1 Abs. 9 LStR

Zuzahlungen

Nutzungsentgelte und vom Arbeitnehmer getragene Kosten mindern den geldwerten Vorteil bis höchstens auf null; ein übersteigender Betrag führt nicht zu negativem Arbeitslohn.

BFH VI R 64/04

Geschlossene Form

Eine mit Tabellenkalkulation erstellte Datei ist kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, weil nachträgliche Änderungen nicht ausgeschlossen sind — ständige Rechtsprechung.

GoBD

Aufzeichnung & Belege

Die Grundsätze ordnungsmäßiger digitaler Buchführung gelten auch für Fahrtenbücher und Fahrzeugkosten: unveränderbar, nachvollziehbar, zeitnah, vollständig.

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Prozentsätze, Preisgrenzen und Verwaltungsanweisungen ändern sich; die genannten Werte sind vereinfachte Richtgrößen. Keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall — Ihre konkrete Fahrzeugkonstellation klären wir persönlich. Rechtsstand · Juli 2026
Häufige Fragen

Was Sie zum Firmenwagen wissen sollten.

Von der Methodenwahl bis zur Betriebsprüfung. Fehlt etwas? Wir klären es im kostenfreien Erstgespräch — vertraulich und unverbindlich.

1 %-Regelung oder Fahrtenbuch — was ist günstiger? +
Faustregel: Je höher der Bruttolistenpreis und je geringer der private Fahrtanteil, desto eher lohnt das Fahrtenbuch. Wer viel privat fährt, einen kurzen Arbeitsweg hat oder ein günstiges bzw. elektrisches Fahrzeug fährt, fährt mit der 1 %-Regelung meist besser. Entscheidend sind Listenpreis, tatsächliche Jahreskosten, Privatanteil, Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte und Ihr persönlicher Steuersatz — rechnen Sie es oben im Firmenwagenrechner durch.
Wie wird der geldwerte Vorteil nach der 1 %-Regelung berechnet? +
Pro Monat 1 % des inländischen Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung, einschließlich Sonderausstattung und Umsatzsteuer, abgerundet auf volle 100 € (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG, § 8 Abs. 2 EStG). Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kommen 0,03 % je Entfernungskilometer und Monat hinzu. Rabatte, Gebrauchtwagenpreise oder Leasingkonditionen sind unerheblich — es zählt allein der Listenpreis.
Was macht ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß? +
Es muss zeitnah, fortlaufend und in geschlossener Form geführt werden und für jede betriebliche Fahrt Datum, Kilometerstand zu Beginn und Ende, Reiseziel, Reisezweck und aufgesuchten Geschäftspartner enthalten; Privatfahrten genügen mit Kilometerangabe. Lose Blätter oder nachträglich änderbare Tabellenkalkulationen erkennt die Finanzverwaltung nicht an. Die vollständige Checkliste finden Sie unter Fahrtenbuch.
Welche Vorteile hat ein Elektro-Firmenwagen? +
Bei reinen Elektrofahrzeugen wird nur ein Viertel des Bruttolistenpreises angesetzt (0,25 %), wenn dieser 100.000 € nicht übersteigt und das Fahrzeug nach dem 30.06.2025 angeschafft wurde; davor galten 70.000 €. Darüber sowie für begünstigte Plug-in-Hybride (mindestens 80 km elektrische Reichweite oder höchstens 50 g CO₂/km) gilt die Halbierung auf 0,5 %. Im Fahrtenbuch wirkt die Begünstigung über die gekürzte AfA.
Kann ich zwischen 1 %-Regelung und Fahrtenbuch wechseln? +
Die Methode ist für jedes Fahrzeug einheitlich für das gesamte Kalenderjahr zu wählen. Ein Wechsel ist grundsätzlich nur zum Jahreswechsel oder beim Wechsel des Fahrzeugs möglich. Deshalb sollte die Entscheidung vor dem 1. Januar fallen — mit einer Prognose der Fahrleistung.
Was ist die Kostendeckelung? +
Übersteigt der pauschal ermittelte Nutzungswert die tatsächlichen Gesamtkosten des Fahrzeugs, wird er aus Billigkeitsgründen auf diese Kosten begrenzt (BMF v. 18.11.2009, Rz. 18). Das betrifft vor allem ältere, abgeschriebene Fahrzeuge mit hohem Listenpreis. Der Rechner oben berücksichtigt die Deckelung automatisch.
Mindern eigene Zuzahlungen den geldwerten Vorteil? +
Ja. Ein arbeitsvertraglich vereinbartes Nutzungsentgelt, ein Kilometergeld oder die Übernahme laufender Kosten (z. B. Kraftstoff) mindern den geldwerten Vorteil — höchstens bis auf null. Einmalige Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten werden im Zahlungsjahr angerechnet und, soweit sie übersteigen, auf Folgejahre vorgetragen.
Fällt auf die Privatnutzung auch Umsatzsteuer an? +
Beim Unternehmer ja: Die private Nutzung ist eine unentgeltliche Wertabgabe (§ 3 Abs. 9a UStG). Aus Vereinfachungsgründen darf der 1 %-Wert als Bemessungsgrundlage dienen, gekürzt um einen pauschalen Abschlag von 20 % für nicht mit Vorsteuer belastete Kosten; auf die verbleibenden 80 % fallen 19 % Umsatzsteuer an. Wichtig: Die Elektro-Begünstigung gilt umsatzsteuerlich nicht — dort ist stets vom vollen Wert auszugehen.
Was gilt für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH? +
Es braucht eine im Voraus getroffene, klare Vereinbarung im Anstellungsvertrag und eine laufende Versteuerung im Lohn. Fehlt sie, behandelt die Betriebsprüfung die Privatnutzung als verdeckte Gewinnausschüttung — bewertet mit dem gemeinen Wert zuzüglich Gewinnaufschlag und ohne Betriebsausgabenabzug bei der GmbH. Details unter Sonderfälle.
Ich fahre wegen Homeoffice selten ins Büro — was tun? +
Verlangen Sie die Einzelbewertung mit 0,002 % je Entfernungskilometer und tatsächlicher Fahrt (höchstens 180 Fahrten im Jahr). Voraussetzung ist eine datumsgenaue Aufstellung der Tage, an denen Sie gefahren sind. Bei langem Arbeitsweg spart das schnell vierstellig — die Methode gilt dann einheitlich für das ganze Jahr.
Was kostet die Firmenwagen-Beratung bei OnlineBilanz? +
Ein erstes Gespräch mit grober Einordnung ist kostenlos. Für den Methodenvergleich mit Ihren Zahlen, die Prüfung Ihres Fahrtenbuchs und die Einrichtung der Abrechnung vereinbaren wir einen transparenten Festpreis, ohne Stundensatz. Die laufende Lohn- und Finanzbuchhaltung übernehmen wir anschließend ebenfalls zum Festpreis.
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