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Holding · Beteiligungen bündeln

Gewinne bündeln, fast steuerfrei weiterleiten.

Buchhaltung, Abschlüsse und Offenlegung aller Ebenen.

Die Holding-GmbH hält die Anteile an Ihren operativen Gesellschaften. Ihr größter Hebel: Nach § 8b KStG bleiben Dividenden und Veräußerungsgewinne aus den Töchtern zu 95 % körperschaftsteuerfrei — effektiv rund 1,5 %, solange das Geld in der Holding reinvestiert wird. Der Preis dafür sind mehrere Gesellschaften mit je eigenem Abschluss. Den Teil übernehmen wir.

§ 8b und Organschaft korrekt umgesetztAlle Ebenen, auch rückwirkend
Verantwortung
Drei BerufsträgerWirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin
Bewertung
4,74 / 5,023 BewertungenTrusted Shops
Zertifiziert & angebunden
Software Made in Germany — Bundesverband IT-Mittelstand (BitMi) einfach ELSTER DATEV-Export kompatibel
Kurz erklärt

Was eine Holding ist.

Die Holding ist keine eigene Rechtsform, sondern eine Struktur: eine Mutter-GmbH, die die Anteile an einer oder mehreren operativen Töchtern hält und so Beteiligungen, Gewinne und Vermögen bündelt. Rechtlich ist sie eine normale GmbH — das Besondere ist die Beteiligungsstruktur.

Ihr Nutzen entsteht an zwei Stellen: steuerlich über das Schachtelprivileg des § 8b KStG und wirtschaftlich über Vermögensschutz, Verkauf und Nachfolge. Dem steht der Aufwand mehrerer Kapitalgesellschaften gegenüber, von denen jede eigene Buchführung, Abschluss und Offenlegung trägt.

GmbH
RechtsformHolding und Töchter sind meist GmbHs.
95 %
§ 8b KStGDividenden und Verkaufsgewinne steuerfrei.
≈ 1,5 %
EffektivsteuerAuf die Dividende in der Holding.
je GmbH
AbschlüsseEigener Jahresabschluss und Offenlegung.
Formen der Holding

Welche Holding zu Ihnen passt.

„Holding" ist ein Sammelbegriff — je nach Aufgabe unterscheidet man mehrere Typen. Die vier häufigsten und wofür sie stehen.

Finanzholding

Vermögensverwaltend

Bündelt Beteiligungen, sammelt Gewinne nach § 8b fast steuerfrei und reinvestiert — das klassische Spar- und Investitionsgefäß. Ohne ausschüttende oder werthaltige Töchter entsteht kein Nutzen.

Management

Führungs-Holding

Zentrale Leitung, gemeinsame Dienste und Strategie für die Gruppe. Leistungen an die Töchter müssen fremdüblich verrechnet und dokumentiert werden.

gemischt

Operative Holding

Eigenes Geschäft und Beteiligungen in einer Gesellschaft — schlank bei wenigen Töchtern, aber operatives Risiko und Beteiligungsvermögen liegen zusammen.

Nachfolge

Familien-Holding

Bündelt die Anteile der Familie und erleichtert die schrittweise Übertragung. Satzung und Gesellschaftervereinbarungen entscheiden über den Erfolg.

?
Wann sich eine Holding lohnt.

Vor allem dann, wenn Ihre operative GmbH dauerhaft Gewinne erwirtschaftet, die Sie nicht privat brauchen, sondern reinvestieren wollen — dann wirkt der Steueraufschub des § 8b am stärksten. Ebenso beim geplanten Verkauf einer Gesellschaft und für Vermögensschutz und Nachfolge. Bei nur einer kleinen Gesellschaft ohne Thesaurierungswunsch überwiegt meist der Mehraufwand.

Der eigentliche Hebel

Wie Gewinne fast steuerfrei nach oben fließen.

Der ganze Charme der Holding liegt in einem Paragrafen. Aus 100 € Gewinn in der operativen Tochter wird fast der volle Betrag in der Holding — bereit zum Reinvestieren.

SchrittWas passiertErgebnis
Gewinn der TochterNach Körperschaft- und Gewerbesteuer der Tochter, Beschluss zur AusschüttungAusschüttung
Dividende an die HoldingSchachtelprivileg nach § 8b Abs. 1 KStG95 % frei
5 % gelten als Ausgabe§ 8b Abs. 5 — nicht abziehbare Betriebsausgabe, darauf rund 30 % Steuer≈ 1,5 %
In der Holding verfügbarReinvestierbar und dem Zugriff operativer Gläubiger entzogen≈ 98,5 %
!
Ein Steueraufschub, keine endgültige Befreiung.

Solange die Gewinne in der Holding bleiben und dort reinvestiert werden, greift der 95-%-Vorteil. Erst wenn die Holding an die dahinterstehende natürliche Person ausschüttet, fällt deren persönliche Steuer an — Abgeltungsteuer oder Teileinkünfteverfahren. Die Holding verschafft Ihnen also mehr Kapital zum Arbeiten.

Steuern rund um die Holding

Beteiligungsgrenzen und Organschaft.

Neben dem Schachtelprivileg entscheiden ein paar weitere Stellschrauben darüber, wie viel Steuer in der Gruppe tatsächlich anfällt.

BausteinWas giltGrenzeFundstelle
Dividende (KSt)95 % steuerfrei; im Streubesitz darunter voll steuerpflichtigmind. 10 % zu Jahresbeginn§ 8b Abs. 1, 4, 5 KStG
VeräußerungsgewinnVerkauf einer Tochter durch die Holding, Gewinn zu 95 % steuerfreikeine Mindestbeteiligung§ 8b Abs. 2 KStG
GewerbesteuerGewerbesteuerliches Schachtelprivileg für Dividendenmind. 15 %§ 9 Nr. 2a GewStG
OrganschaftErgebnis der Tochter wird der Holding zugerechnet, Verluste sofort verrechenbarStimmenmehrheit, 5 Jahre§§ 14–19 KStG
Ausschüttung an SieErst hier fällt Ihre persönliche Steuer an25 % bzw. Teileinkünfte§ 32d EStG
§
Organschaft — wenn Gewinne und Verluste sich treffen sollen.

§ 8b begünstigt nur ausgeschüttete Gewinne; Verluste einer Tochter helfen der Holding dabei nicht. Genau hier setzt die ertragsteuerliche Organschaft an: bei finanzieller Eingliederung und einem auf mindestens fünf Jahre abgeschlossenen und tatsächlich durchgeführten Gewinnabführungsvertrag wird das Ergebnis der Organgesellschaft direkt dem Organträger zugerechnet. Wir prüfen, ob sich das für Ihre Struktur rechnet.

Aus der Praxis

Die vier teuersten Holding-Fehler.

Alle vier fallen erst in der Betriebsprüfung oder beim Verkauf auf — dann ist die Gestaltung nicht mehr zu retten.

×
Beteiligungsgrenze verfehlt

Unter 10 % zu Jahresbeginn ist die Dividende voll steuerpflichtig statt zu 95 % frei.

×
Verrechnungspreise nicht fremdüblich

Zu hohe Management-Fees wertet das Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung.

×
Sperrfrist übersehen

Verkauf innerhalb von sieben Jahren nach Anteilseinbringung löst die rückwirkende Besteuerung aus.

×
Offenlegung einer Tochter vergessen

Jede Gesellschaft legt einzeln offen — sonst droht je Gesellschaft ein eigenes Ordnungsgeld.

Was laufend zu leisten ist

Buchführung, mehrere Abschlüsse und Offenlegung.

Jede Gesellschaft der Struktur ist eine eigene Kapitalgesellschaft mit vollen Pflichten. Das sind die drei Säulen, die wir für die gesamte Gruppe tragen.

Buchführung je Gesellschaft

Holding und jede Tochter sind nach §§ 238 ff. HGB bilanzierungspflichtig. Wir führen jede Buchhaltung getrennt und bilden die Beteiligungen korrekt ab.

Säule 1laufend

Mehrere Jahresabschlüsse

Für jede GmbH ein eigener Jahresabschluss mit Bilanz, GuV und gegebenenfalls Anhang, dazu die KSt-, GewSt- und USt-Erklärungen mit korrekter § 8b-Behandlung.

Säule 2jährlich

Offenlegung & Konzernabschluss

Jeder Abschluss wird im Unternehmensregister offengelegt. Bei Beherrschung und Größe prüfen wir zusätzlich die Pflicht zum Konzernabschluss nach § 290 HGB.

Säule 3Offenlegung
Gründung: neu aufbauen oder Anteile einbringen

Eine Holding entsteht auf zwei Wegen: zwei GmbHs gründen, sodass die Holding von Anfang an hält — oder über eine bestehende GmbH setzen, indem Sie Anteile einbringen. Das ist steuerneutral, löst aber eine Sperrfrist aus. Wir planen den Weg mit Ihrem Notar.

So arbeiten wir zusammen

Von der Struktur zum laufenden Betrieb.

Vier Schritte — ob Sie eine Holding neu aufbauen, eine bestehende betreuen lassen oder liegengebliebene Jahre aufarbeiten.

Start
1

Struktur planen und aufsetzen

Wir klären die passende Holdingform, den Weg über Neugründung oder Anteilseinbringung und die steuerlichen Folgen — im Zusammenspiel mit Ihrem Notar.

UmwStGHandelsregister
Laufend
2

Buchhaltung aller Gesellschaften

Belege laden Sie ins Portal, wir buchen Holding und Töchter laufend, bilden Beteiligungen und interne Leistungen ab und erledigen die Voranmeldungen.

ELSTERGoBD
Jährlich
3

Abschlüsse, Steuern und Offenlegung

Wir entwerfen die Jahresabschlüsse jeder Gesellschaft, die Steuererklärungen mit korrekter § 8b-Behandlung und übernehmen die Offenlegung.

§ 8b KStG§ 325 HGB
Ausblick
4

Gestalten und optimieren

Wir beraten Sie laufend zu Ausschüttungspolitik, umsatzsteuerlicher Organschaft, Reinvestition, Verkauf und Nachfolgeplanung — damit Ihre Struktur langfristig steuerlich trägt.

OrganschaftNachfolge
Rückwirkend · ohne Vorwürfe

Buchhaltung liegen geblieben? Auch das ordnen wir.

In einer Gruppe bleibt schnell etwas liegen — der Abschluss einer Tochter, die Offenlegung, eine Ausschüttung. Genau dafür sind wir da, bevor Ordnungsgeld oder Schätzung drohen.

Offenlegung versäumt

Wir entwerfen fehlende Abschlüsse und holen die Offenlegung für Holding und jede Tochter nach.

Ordnungsgeld
§ 8b falsch behandelt

Wir prüfen Beteiligungserträge und Veräußerungsgewinne und wenden das Schachtelprivileg korrekt an.

Steuer zu hoch
Wechsel mit Altjahren

Wir übernehmen die Daten aller Gesellschaften, arbeiten offene Jahre auf und führen die Gruppe nahtlos fort.

Übergabe
Wechsel zu OnlineBilanz?

Wir holen die Unterlagen von Ihrer bisherigen Kanzlei, übernehmen Holding und alle Töchter und halten künftig alle Fristen ein. Sie unterschreiben einmal die Vollmacht.

Häufige Fragen

Was zur Holding gefragt wird.

Was ist eine Holding?
Keine eigene Rechtsform, sondern eine Struktur: Eine Mutter-GmbH hält die Anteile an einer oder mehreren Tochtergesellschaften und bündelt Beteiligungen, Gewinne und Vermögen. Man unterscheidet unter anderem die vermögensverwaltende Finanzholding und die Führungs-Holding.
Welche steuerlichen Vorteile hat eine Holding?
Der zentrale Hebel ist § 8b KStG: Dividenden und Verkaufsgewinne aus den Töchtern bleiben zu 95 % körperschaftsteuerfrei, effektiv rund 1,5 % Steuer, solange das Geld in der Holding bleibt. So lassen sich Gewinne fast steuerfrei sammeln und reinvestieren. Erst die Ausschüttung an die natürliche Person löst deren Steuer aus.
Wie funktioniert das Schachtelprivileg nach § 8b KStG?
§ 8b Abs. 1 stellt Dividenden frei, Abs. 5 behandelt 5 % als nicht abziehbare Ausgabe — macht 95 % steuerfrei. Für laufende Dividenden gilt eine körperschaftsteuerliche Mindestbeteiligung von 10 % zu Jahresbeginn, gewerbesteuerlich 15 %. Für Veräußerungsgewinne nach Abs. 2 gilt die Befreiung ohne Mindestbeteiligung.
Was ist eine Organschaft und wann lohnt sie sich?
Bei der ertragsteuerlichen Organschaft wird das Ergebnis der Tochter direkt der Holding zugerechnet. Voraussetzung sind finanzielle Eingliederung und ein auf mindestens fünf Jahre abgeschlossener, tatsächlich durchgeführter Gewinnabführungsvertrag. Vorteil: Gewinne und Verluste verschiedener Gesellschaften werden sofort verrechnet — anders als bei § 8b.
Welche Vorteile bietet eine Holding neben Steuern?
Vermögensschutz: Gewinne, die nach oben fließen, sind dem Zugriff operativer Gläubiger entzogen. Dazu Vorteile beim Verkauf, weil der Veräußerungsgewinn zu 95 % frei bleibt und reinvestiert werden kann, sowie bei Nachfolge und Investoreneinstieg. Dem steht der Aufwand mehrerer Gesellschaften gegenüber.
Muss jede Gesellschaft einen Jahresabschluss erstellen und offenlegen?
Ja. Holding und jede Tochter sind eigene Kapitalgesellschaften und selbst bilanzierungs- und offenlegungspflichtig. Bei Beherrschung und Größe kann nach § 290 HGB zusätzlich ein Konzernabschluss nötig sein. Wir entwerfen alle Einzelabschlüsse und prüfen die Konzernpflicht.
Wie gründet man eine Holding?
Meist über zwei GmbHs: Holding und operative Tochter. Bei Neugründung hält die Holding die Anteile von Beginn an. Besteht schon eine operative GmbH, wird die Holding nachträglich darübergesetzt, indem der Gesellschafter seine Anteile einbringt — steuerneutral über den qualifizierten Anteilstausch mit siebenjähriger Sperrfrist.
Was gilt für Immobilien in der Holding?
Verwaltet die Holding ausschließlich eigenen Grundbesitz, kann der Ertrag über die erweiterte Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG im Ergebnis von der Gewerbesteuer freigestellt werden. Schon geringfügige schädliche Nebentätigkeiten kippen die Kürzung für den gesamten Betrieb — die Grenze ist eng und die Rechtsprechung streng.
Können Sie eine bestehende Holding rückwirkend übernehmen?
Ja. Wenn Buchhaltung liegen geblieben ist, Abschlüsse oder Offenlegungen fehlen oder § 8b beziehungsweise eine Organschaft nicht sauber umgesetzt wurde, arbeiten wir Jahre und Gesellschaften GoBD-konform auf: nachbuchen, fehlende Abschlüsse und Erklärungen erstellen, Ausschüttungen korrekt behandeln und die Offenlegung nachholen.
Ihre Berufsträger

Ihre Holding, persönlich betreut.

Kein anonymes Portal: Abschlüsse, Beteiligungsbewertung und die steuerliche Betreuung verantworten die Menschen, die Sie hier sehen.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet Bilanzierung und Prüfungssicherheit: die Bewertung der Beteiligungen, die Abschlüsse aller Ebenen und die Frage nach dem Konzernabschluss.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Steuert die Besteuerung der Gruppe: § 8b-Behandlung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen, Organschaft und Verrechnungspreise sowie die Aufarbeitung offener Jahre.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Übernimmt die rechtliche Seite: Satzungen und Gesellschaftervereinbarungen, Gewinnabführungsvertrag und Anteilseinbringung, Ordnungsgeldverfahren und Einsprüche.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Quellen

Worauf sich diese Seite stützt.

Schachtelprivileg, Organschaft, Anteilstausch und Bilanzpflichten im amtlichen Volltext.

Rechtsstand: Juli 2026Fachlich geprüft am: 09.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlich geprüft & freigegeben
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Die Besteuerung von Holdingstrukturen ist komplex und stark einzelfallabhängig; Gestaltungen wie die Anteilseinbringung sind fristgebunden. Keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall — Ihren konkreten Fall klären wir persönlich.

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