Die kaufmännische Personengesellschaft — §§ 105 ff. HGB

OHG — gemeinsam handeln, sauber bilanziert.

Die Offene Handelsgesellschaft ist die kaufmännische Form der Personengesellschaft: für ein Handelsgewerbe, ohne Mindestkapital gegründet, aber mit Handelsregister-Eintrag und voller Bilanzierungspflicht. Der Preis: die persönliche Haftung aller Gesellschafter und die transparente Besteuerung über die gesonderte Feststellung. Wir übernehmen die doppelte Buchführung, den Jahresabschluss, die Feststellungs- und Steuererklärungen — GoBD-konform, auch rückwirkend, zum Festpreis.

Jahresabschluss & Feststellung § 180 AO übernommen Bilanz & Steuern aus einer Hand
0 €Mindest­kapital
ab 2Gesell­schafter
StBAbschluss unterzeichnet
WP & StB verantworten Ihre Steuern
Festpreis · Abschluss & Feststellung inkl.
Kurz erklärt

Was eine OHG ist.

Die OHG ist die kaufmännische Schwester der GbR — für alle, die zu mehreren ein Handelsgewerbe betreiben. Drei Dinge vorab:

01 · Was Handelsgewerbe ab 2 Personen Zwei oder mehr Personen betreiben unter gemeinsamer Firma ein Handelsgewerbe — ohne Mindestkapital. § 105 HGB
02 · Preis Persönliche Haftung Alle Gesellschafter haften unbeschränkt und als Gesamtschuldner — auch privat. § 126 HGB
03 · Pflicht Register & Bilanz Eintrag ins Handelsregister und volle Buchführungs- & Bilanzierungspflicht. §§ 238 ff. HGB
Rechtsform
Personengesellschaft
Mindestkapital
keines
Haftung
unbeschränkt, persönlich
Gewinnermittlung
Bilanz (HGB)
OHG und ihre Alternativen

Die OHG im Vergleich.

Die OHG ist die richtige Form, wenn mehrere gemeinsam ein Handelsgewerbe führen. Wann sie passt — und wann GbR, KG oder GmbH sinnvoller sind:

OHG

Handelsgewerbe

die kaufmännische Personengesellschaft

  • Ohne Mindestkapital, gleichberechtigte Führung & hohe Bonität durch persönliche Haftung — ideal fürs gemeinsame Handelsgeschäft.
  • Unbeschränkte persönliche Haftung aller Gesellschafter — plus volle Bilanzierungspflicht.

GbR

kein Handelsgewerbe

die einfachere Schwester

  • Formlos, ohne Handelsregister und meist mit einfacher EÜR — leichter für kleine Teams & Freiberufler.
  • Wird das Gewerbe kaufmännisch, wird die GbR automatisch zur OHG.

KG

Haftung gestuft

mit Kommanditisten

  • Wie die OHG, aber Kommanditisten haften nur mit ihrer Einlage — gut für reine Kapitalgeber.
  • Mindestens ein Komplementär haftet weiterhin voll persönlich.

GmbH

Haftung begrenzt

Kapitalgesellschaft

  • Haftungsbeschränkung aufs Gesellschaftsvermögen — schützt das Privatvermögen.
  • 25.000 € Stammkapital, Notar & Offenlegung — mehr Aufwand als die OHG.

Wann lohnt sich die OHG? Immer dann, wenn zwei oder mehr Personen gemeinsam und gleichberechtigt ein Handelsgewerbe betreiben wollen — etwa Handels-, Groß- und Produktionsbetriebe oder größere Dienstleister. Sie überzeugt durch schnelle Gründung ohne Kapital und genießt durch die persönliche Haftung ihrer Gesellschafter eine hohe Bonität bei Banken und Lieferanten. Wer das Haftungsrisiko begrenzen will, kombiniert die Vorteile oft in einer GmbH & Co. KG. Was zu Ihrem Vorhaben passt, klären wir gemeinsam — auf Wunsch mit unserem Rechtsformrechner.

Kaufmannseigenschaft & die Haftungsfrage

Handelsregister, Haftung & das MoPeG.

Zwei Dinge prägen die OHG: Sie ist Kaufmann und deshalb im Handelsregister eingetragen — und ihre Gesellschafter haften persönlich. Seit dem MoPeG (1.1.2024) ist das Personengesellschaftsrecht neu geordnet.

§§ 105 ff. HGB · Kaufmann & Haftung

Von der Anmeldung zur eingetragenen OHG.

So entsteht die OHG nach außen — und so weit reicht die Haftung ihrer Gesellschafter:

1Gesellschaftsvertragab 2 Personen, kein Mindestkapital
Start
2Handelsregister (Abt. A)Anmeldung über Notar
Pflicht
3Kaufmannseigenschaftvolle HGB-Pflichten
Buchführung
Haftung der Gesellschafterpersönlich, unbeschränkt, gesamtschuldnerisch
§ 126 HGB
Wichtig: Die OHG entsteht im Verhältnis zu Dritten spätestens mit der Eintragung ins Handelsregister (Abteilung A). Anders als bei der GbR ist der Eintrag hier zwingend. Mit der Kaufmannseigenschaft gelten die vollen Vorschriften des HGB — inklusive Buchführungs- und Bilanzierungspflicht.

Die persönliche Haftung — der wichtigste Punkt der OHG. Alle Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der OHG persönlich, unbeschränkt, unmittelbar und als Gesamtschuldner (seit MoPeG in § 126 HGB geregelt). Ein Gläubiger kann sich für die gesamte Schuld an einen einzelnen Gesellschafter halten — bis hin zum Privatvermögen. Ein neu eintretender Gesellschafter haftet auch für Altverbindlichkeiten, ein ausgeschiedener noch für eine Übergangszeit (Nachhaftung, i. d. R. fünf Jahre). Genau diese starke Haftung verschafft der OHG eine hohe Bonität — ist aber der Grund, warum bei höherem Risiko oft eine GmbH oder GmbH & Co. KG die bessere Wahl ist. Wir beraten Sie dazu ehrlich.

Geschäftsführung & Vertretung — jeder Gesellschafter darf allein handeln. Ohne abweichende Regelung im Gesellschaftsvertrag ist bei der OHG jeder Gesellschafter einzeln zur Geschäftsführung befugt (§ 116 HGB) und vertritt die Gesellschaft nach außen allein (§ 124 HGB) — seine Unterschrift bindet die gesamte OHG samt aller Mitgesellschafter. Das ist praktisch, kann aber riskant sein. Der Vertrag kann deshalb Gesamtvertretung (nur gemeinsam) oder Gesamtgeschäftsführung vorsehen, einzelne Gesellschafter ausschließen oder für außergewöhnliche Geschäfte einen Beschluss aller verlangen; zusätzlich lässt sich Prokura erteilen. Vertretungsregelung und Prokura werden ins Handelsregister eingetragen und wirken so gegenüber Dritten. Wir stimmen die steuerlich relevanten Punkte ab; die vertragliche Gestaltung übernimmt bei Bedarf unsere kooperierende Rechtsanwältin.

Wie die OHG besteuert wird

Steuern der OHG — transparent erklärt.

Die OHG zahlt selbst keine Einkommensteuer — der Gewinn wird „durchgereicht" und bei den Gesellschaftern versteuert. Gewerbe- und Umsatzsteuer fallen aber auf Ebene der OHG an. Die Bausteine:

Einkommensteuer
beim Gesellschafter

Der zugerechnete Gewinnanteil wird mit dem persönlichen Steuersatz jedes Gesellschafters versteuert — nicht bei der OHG.

Feststellung
§ 180 AO

Der Gewinn wird gesondert und einheitlich festgestellt und verbindlich auf die Gesellschafter verteilt.

Gewerbesteuer
Freibetrag 24.500 €

Die OHG ist Gewerbebetrieb — mit einem Freibetrag von 24.500 € auf den Gewerbeertrag.

§ 35 EStG
Anrechnung GewSt

Die gezahlte Gewerbesteuer wird beim Gesellschafter weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet.

Umsatzsteuer
19 % / 7 %

Die OHG ist eigenständiger Unternehmer: Voranmeldung, Vorsteuerabzug und Jahreserklärung laufen über sie.

Sonderbereich
Sonder-BE/BA

Vergütungen & Aufwand einzelner Gesellschafter (Tätigkeit, Darlehen, Miete) fließen als Sonderbereich in die Feststellung ein.

Sondervergütungen & Sonderbetriebsvermögen — die Besonderheit der Mitunternehmerschaft. Der steuerliche Gewinn einer OHG ist mehr als das Ergebnis der Gesamthand: Zahlt die OHG einem Gesellschafter ein Tätigkeitsentgelt, Zinsen für ein Darlehen oder Miete für ein überlassenes Wirtschaftsgut, mindern diese den Handelsbilanzgewinn — steuerlich werden sie aber als Sondervergütungen nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG wieder hinzugerechnet. Vermögen, das ein Gesellschafter der OHG überlässt, gehört zum Sonderbetriebsvermögen und wird in einer Sonderbilanz erfasst. Diese Zurechnung ist Pflichtbestandteil der Feststellung — wir bilden sie korrekt ab, damit Ihr Gewinn stimmt.

Thesaurierung & Optionsmodell — Gestaltungsspielraum nutzen. Werden Gewinne in der OHG belassen statt entnommen, kann die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG den Steuersatz auf die einbehaltenen Gewinne senken. Seit dem KöMoG können sich Personenhandelsgesellschaften wie die OHG zudem auf Antrag wie eine Kapitalgesellschaft besteuern lassen (Optionsmodell, § 1a KStG) — das kann bei hohen, thesaurierten Gewinnen vorteilhaft sein, will aber genau gerechnet werden. Wir prüfen, ob und wann sich diese Modelle für Ihre OHG lohnen.

Was eine OHG kaufmännisch leisten muss

Buchführung, Jahresabschluss & GoBD.

Als Kaufmann trägt die OHG die vollen handelsrechtlichen Pflichten — mehr als eine GbR. Das sind die drei Säulen, die wir für Sie tragen:

Säule 1 · laufend

Doppelte Buchführung

Die OHG ist als Kaufmann nach §§ 238 ff. HGB zur doppelten Buchführung verpflichtet — eine EÜR ist nicht zulässig. Wir führen die Finanzbuchhaltung laufend und übermitteln die USt-Voranmeldung über ELSTER.

Säule 2 · jährlich

Jahresabschluss & Feststellung

Handelsrechtlicher Jahresabschluss (Bilanz & GuV), die steuerliche Gewinnermittlung mit Sonderbilanzen und die Feststellungserklärung (§ 180 AO) — vom Steuerberater verantwortet.

Säule 3 · Steuern

USt & Gewerbesteuer

Die Umsatzsteuererklärung und die Gewerbesteuererklärung der OHG, elektronisch über ELSTER — inklusive Überwachung der Vorauszahlungen und Fristen.

Die GoBD im Hintergrund. Ihre Buchführung muss den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern in elektronischer Form (GoBD) entsprechen: jeder Geschäftsvorfall zeitgerecht und vollständig erfasst, Unveränderbarkeit gebuchter Daten, ein durchgängiger Beleg- und Buchungsnachweis und eine Verfahrensdokumentation. Handelsbücher und Belege sind grundsätzlich 10 Jahre aufzubewahren, und bei einer Betriebsprüfung erhält das Finanzamt über die digitale Schnittstelle Zugriff. Als bilanzierender Kaufmann steht die OHG dabei stärker im Fokus als eine GbR — genau so buchen wir: digital, revisionssicher und prüfungsfest.

Ein guter Gesellschaftsvertrag ist bei der OHG Pflichtprogramm. Ohne eigene Regelungen greifen die Grundregeln des HGB — und die passen oft nicht: Gewinn würde etwa mit 4 % auf die Kapitalanteile und der Rest nach Köpfen verteilt, jeder Gesellschafter wäre einzeln geschäftsführungs- und vertretungsbefugt. Ein maßgeschneiderter Vertrag sollte Beteiligung, Gewinnverteilung, Geschäftsführung & Vertretung, Entnahmen, Wettbewerbsverbot, Kündigung und Nachfolge klar regeln. Wir stimmen die steuerlich relevanten Punkte mit Ihnen ab; die rechtliche Gestaltung übernimmt bei Bedarf unsere kooperierende Rechtsanwältin.

So arbeiten wir zusammen

Von der Gründung zum laufenden Betrieb.

Vier Schritte — ob Sie neu gründen, wechseln oder eine liegengebliebene OHG in Ordnung bringen wollen. Wir übernehmen jeden davon:

1

Gründung & Anmeldung begleiten

Wir stimmen die steuerlichen Punkte des Gesellschaftsvertrags ab, begleiten die Handelsregister-Anmeldung (über den Notar), die Gewerbeanmeldung und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Start
2

Laufende Buchhaltung führen

Belege laden Sie einfach ins Mandanten-Portal, wir führen die doppelte Buchführung, erledigen die USt-Voranmeldung und liefern laufend Auswertungen — GoBD-konform.

laufend
3

Abschluss erstellen & feststellen

Wir erstellen den Jahresabschluss (Bilanz & GuV) samt Sonderbilanzen, fertigen die Feststellungserklärung nach § 180 AO und übernehmen USt- & Gewerbesteuererklärung.

jährlich
4

Wachsen & gestalten

Wir begleiten Gesellschafterwechsel, stimmen die Feststellung mit Ihren Einkommensteuererklärungen ab und beraten zu Thesaurierung, Optionsmodell oder dem Wechsel in eine GmbH & Co. KG.

Ausblick
Ein fester Ansprechpartner, keine Hotline. Sie bekommen einen persönlichen Berater, der Ihre OHG kennt, und einen Steuerberater, der Abschluss und Feststellung verantwortet. Fragen beantworten wir in der Regel in unter 24 Stunden — per Chat oder Telefon.
Buchhaltung liegen geblieben? Kein Problem.

Auch rückwirkend in Ordnung gebracht.

Als bilanzierende Gesellschaft steht die OHG unter Druck, wenn Abschlüsse fehlen. Genau dafür sind wir da, bevor Schätzung oder Verspätungszuschlag drohen:

Abschluss fehlt

Schätzung

Bilanz & Feststellung offen

  • Wir erstellen fehlende Jahresabschlüsse und Feststellungserklärungen, bevor das Finanzamt schätzt.

Buchhaltung im Rückstand

Aufarbeitung

Monate nicht gebucht

  • Wir buchen die offenen Zeiträume nach und erstellen die USt- und Gewerbesteuererklärungen.

Neugründung

Start

von Anfang an sauber

  • Wir begleiten Anmeldung & Vertrag und richten Portal, Kontenrahmen und Buchhaltung von Beginn an ein.

Wechsel mit Altjahren

Übergabe

von der alten Kanzlei

  • Wir übernehmen die Daten, arbeiten offene Jahre auf und führen die Buchhaltung nahtlos fort.
Wechsel zu OnlineBilanz? Wir holen die Unterlagen von Ihrer alten Kanzlei, übernehmen die Buchhaltung, arbeiten zurückliegende Jahre auf und halten künftig alle Fristen für Sie ein — Sie unterschreiben nur einmal die Vollmacht.
Grundlagen, Standards & Fundstellen

Worauf sich diese Seite stützt.

Die OHG ist im HGB geregelt — seit dem MoPeG teils neu gefasst — und wird steuerlich als transparente Mitunternehmerschaft behandelt. Die relevanten Grundlagen, Rechtsstand Juli 2026:

§§ 105 ff. HGB

Offene Handelsgesellschaft

Kernvorschriften: Begriff, Errichtung und Rechtsverhältnisse der OHG — seit MoPeG neu geordnet.

§ 106 HGB

Anmeldung zum Handelsregister

Die OHG ist zur Eintragung ins Handelsregister (Abteilung A) anzumelden.

§ 126 HGB

Persönliche Haftung

Unbeschränkte, unmittelbare und gesamtschuldnerische Haftung aller Gesellschafter für Gesellschaftsschulden.

§ 116 · § 124 HGB

Geschäftsführung & Vertretung

Grundsätzlich Einzelgeschäftsführung & Einzelvertretung; abweichende Regeln (Gesamtvertretung, Prokura) sind eintragbar.

§ 137 HGB

Nachhaftung

Ausgeschiedene Gesellschafter haften noch für eine Übergangszeit für Altverbindlichkeiten.

MoPeG (seit 2024)

Modernisierung PersG-Recht

Große Reform des Personengesellschaftsrechts — sie hat auch das OHG-Recht zum 1.1.2024 neu gefasst.

§§ 238 ff. HGB

Buchführungs- & Bilanzpflicht

Als Kaufmann ist die OHG zur doppelten Buchführung und zum Jahresabschluss verpflichtet.

§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Mitunternehmerschaft

Gewinnanteile & Sondervergütungen der Gesellschafter als Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

§§ 179, 180 AO

Gesonderte Feststellung

Gesonderte und einheitliche Feststellung des Gewinns und seiner Verteilung auf die Gesellschafter.

§ 34a EStG

Thesaurierungsbegünstigung

Ermäßigter Steuersatz für nicht entnommene, im Betrieb belassene Gewinne.

§ 1a KStG (KöMoG)

Optionsmodell

Personenhandelsgesellschaften können sich auf Antrag wie eine Kapitalgesellschaft besteuern lassen.

§ 11 · § 35 GewStG/EStG

Gewerbesteuer & Anrechnung

Freibetrag 24.500 € für die OHG; die GewSt wird beim Gesellschafter weitgehend angerechnet.

GoBD (BMF) · UStG

Buchführung & Umsatzsteuer

Ordnungsmäßige, revisionssichere Buchführung; die OHG ist eigenständiger Unternehmer im Sinne des UStG.

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Das Personengesellschaftsrecht wurde durch das MoPeG neu gefasst; die konkrete steuerliche und rechtliche Behandlung ist einzelfallabhängig. Keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall — Ihren konkreten Fall klären wir persönlich. Rechtsstand · Juli 2026
Kostenloses Erstgespräch

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Raphael Diener
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DSGVO-konform. Ihre Angaben werden ausschließlich zur Terminvereinbarung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
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Häufige Fragen

Was Sie zur OHG wissen sollten.

Von Gründung und Haftung über das Handelsregister bis zur transparenten Besteuerung. Fehlt etwas? Wir klären es im kostenfreien Erstgespräch — vertraulich und unverbindlich.

Was ist eine OHG? +
Die OHG (Offene Handelsgesellschaft) ist eine Personengesellschaft nach §§ 105 ff. HGB, in der mindestens zwei Personen gemeinsam ein Handelsgewerbe unter gemeinsamer Firma betreiben. Im Kern die kaufmännische Variante der GbR: kein Mindestkapital, aber Handelsregister-Eintrag und volle kaufmännische Pflichten, alle Gesellschafter haften persönlich. Mehr unter Kurz erklärt.
Wie haften die Gesellschafter einer OHG? +
Persönlich, unbeschränkt, unmittelbar und als Gesamtschuldner — auch mit dem Privatvermögen (§ 126 HGB). Ein Gläubiger kann sich für die gesamte Schuld an einen einzelnen Gesellschafter halten; neu Eintretende haften für Altschulden mit, Ausgeschiedene noch eine Übergangszeit (Nachhaftung). Mehr unter Register & Haftung.
Was ist der Unterschied zwischen OHG und GbR? +
Beide sind Personengesellschaften mit persönlicher Haftung, aber die OHG betreibt ein Handelsgewerbe und ist Kaufmann. Folge: zwingender Handelsregister-Eintrag, doppelte Buchführung & Bilanz statt EÜR und die vollen HGB-Vorschriften. Überschreitet eine gewerbliche GbR die Schwelle zum Handelsgewerbe, wird sie automatisch zur OHG. Mehr unter Im Vergleich.
Wie wird eine OHG besteuert? +
Transparent: Die OHG zahlt selbst keine Einkommensteuer. Der Gewinn wird ermittelt, per Feststellung (§ 180 AO) auf die Gesellschafter verteilt und von diesen persönlich versteuert. Als Gewerbebetrieb zahlt die OHG Gewerbesteuer (Freibetrag 24.500 €, Anrechnung nach § 35 EStG) und ist umsatzsteuerlich eigenständiger Unternehmer. Mehr unter Besteuerung.
Muss eine OHG eine Bilanz erstellen? +
Ja. Anders als die GbR ist die OHG immer Kaufmann und damit nach §§ 238 ff. HGB zur doppelten Buchführung und zum Jahresabschluss (Bilanz & GuV) verpflichtet — unabhängig von Umsatz oder Gewinn. Eine EÜR ist nicht zulässig. Eine größenabhängige Offenlegung wie bei Kapitalgesellschaften besteht für die klassische OHG in der Regel nicht. Mehr unter Pflichten.
Was ist die gesonderte und einheitliche Feststellung? +
Weil mehrere Personen beteiligt sind, wird der Gewinn in einem eigenen Verfahren (§§ 179, 180 AO) festgestellt und verteilt. Die OHG gibt eine Feststellungserklärung ab; das Finanzamt erlässt einen Feststellungsbescheid, der die Anteile jedes Gesellschafters — inkl. Sonderbereich — verbindlich festlegt. Diese fließen in die persönliche Einkommensteuererklärung ein. Mehr unter Besteuerung.
Wie wird eine OHG gegründet? +
Mindestens zwei Personen schließen einen Gesellschaftsvertrag und melden die OHG über einen Notar zum Handelsregister an — ohne Mindestkapital. Hinzu kommen Gewerbeanmeldung und der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Mit der Eintragung entsteht die OHG nach außen. Wir begleiten die steuerliche Anmeldung und richten die Buchhaltung ein. Mehr unter Ablauf.
Können Sie die Buchhaltung einer bestehenden OHG rückwirkend übernehmen? +
Ja. Wenn Buchhaltung liegen geblieben ist oder Abschlüsse, Feststellungs- und Steuererklärungen fehlen, arbeiten wir die Jahre GoBD-konform auf: offene Zeiträume nachbuchen, Jahresabschlüsse erstellen, Feststellungs-, USt- & GewSt-Erklärungen fertigen und offene Punkte mit dem Finanzamt klären. So vermeiden Sie Schätzungen und Verspätungszuschläge — mehr unter Rückwirkend & laufend.
Die kaufmännische Personengesellschaft — §§ 105 ff. HGB

Ihre OHG — sauber bilanziert, klar geregelt.

Doppelte Buchführung GoBD-konform, Jahresabschluss samt Sonderbilanzen erstellt, Gewinn per Feststellung sauber verteilt und Gewerbe- und Umsatzsteuer fristgerecht erklärt — damit keine Schätzung, kein Verspätungszuschlag und keine bösen Überraschungen drohen. Alles aus einer Hand, zum Festpreis, von Berufsträgern verantwortet. Ein kostenloses Erstgespräch zeigt, wo Ihre OHG steht und was zu tun ist.

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Berater­wechsel? Wir holen die Unterlagen von Ihrer alten Kanzlei — Sie unterschreiben nur einmal.
Bilanz & Feststellung § 180 AO Gewerbe- & Umsatzsteuer erklärt Sonderbilanzen & Sondervergütungen

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