Ihre AG — kapitalstark geführt, sauber bilanziert.
Die Aktiengesellschaft ist die Rechtsform für Wachstum und Kapital: eigene juristische Person, Haftung nur mit dem Gesellschaftsvermögen, das Grundkapital in Aktien zerlegt. Der Preis dafür sind 50.000 € Grundkapital, die strenge Organverfassung aus Vorstand, Aufsichtsrat & Hauptversammlung, volle Bilanzierungs- & Offenlegungspflicht und ggf. die Abschlussprüfung. Wir übernehmen Buchhaltung, Jahresabschluss und Offenlegung, halten Vorstandsvergütung fremdüblich und die Kapitalerhaltung sicher — GoBD-konform, auch rückwirkend, zum Festpreis.
Was eine AG ist.
Die Aktiengesellschaft ist die Rechtsform für kapitalintensive Unternehmen und Investorenrunden — mit klarer Trennung von Eigentum und Leitung. Drei Dinge sollten Sie kennen:
- Rechtsform
- AG (AktG)
- Grundkapital
- 50.000 €
- Haftung
- auf Vermögen beschränkt
- Gründung
- Notar + Handelsregister
Die AG im Vergleich.
Die AG ist die kapitalstärkste Rechtsform mit strenger Verfassung. Wann sie passt — und wann GmbH, UG oder GmbH & Co. KG die praktischere Wahl sind:
AG
50.000 €für Kapital & Wachstum
- Höchstes Standing, Kapitalaufnahme über viele Aktionäre, weisungsunabhängiger Vorstand — ideal für Investoren & Börsengang.
- Erfordert 50.000 € Grundkapital, drei Organe & strenge Formalien — der höchste Verwaltungsaufwand.
GmbH
25.000 €der Standard
- Haftungsbeschränkung mit weniger Formalien, weisungsgebundene Geschäftsführung — die flexible Standardform.
- Anteilsübertragung nur notariell, keine handelbaren Aktien — schwerer für breite Kapitalaufnahme.
UG (haftungsbeschränkt)
ab 1 €der kapitalarme Start
- Haftungsbeschränkung schon ab 1 € — der günstigste Einstieg in die Kapitalgesellschaft.
- Rücklagepflicht, geringes Kapital — keine Option für größere Finanzierungsrunden.
GmbH & Co. KG
MischformPersonen- + Kapitalgesellschaft
- Haftungsschutz mit transparenter Besteuerung — steuerlich flexibel bei Gewinnentnahmen.
- Keine handelbaren Anteile, zwei Gesellschaften — nicht für breite Kapitalaufnahme gedacht.
Wann lohnt sich die AG? Immer dann, wenn Sie Kapital von vielen Anteilseignern aufnehmen, Investoren beteiligen, Mitarbeiter über Aktien beteiligen oder einen späteren Börsengang vorbereiten wollen — und wenn ein professionelles Standing und eine klare Trennung von Eigentum und Leitung gefragt sind. Für kleinere, inhabergeführte Unternehmen ist die GmbH meist praktischer. Ob AG oder GmbH steuerlich und strukturell am besten passt, klären wir gemeinsam im Erstgespräch — auf Wunsch mit unserem Rechtsformrechner.
Grundkapital, Aktien & die drei Organe.
Zwei Dinge machen die AG aus: ihr in Aktien zerlegtes Grundkapital und ihre strenge Gewaltenteilung. So ist sie aufgebaut — und so verteilt sich die Verantwortung:
50.000 € Grundkapital — und drei getrennte Organe.
So entsteht das Haftungskapital der AG und wer die Gesellschaft leitet, überwacht und ihr gehört:
Steuern der AG — Schicht für Schicht.
Als Kapitalgesellschaft zahlt die AG zunächst selbst Steuern auf ihren Gewinn — und ein zweites Mal wird es relevant, wenn Dividenden an die Aktionäre fließen. Die wichtigsten Bausteine:
Auf den zu versteuernden Gewinn der AG — bundesweit einheitlich, zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf.
Abhängig vom Hebesatz der Gemeinde. Bei Kapitalgesellschaften gibt es keinen Freibetrag.
KSt + SolZ + GewSt zusammen — die Belastung thesaurierter (einbehaltener) Gewinne.
Auf Dividenden an die Aktionäre (Abgeltungsteuer) — greift erst bei Ausschüttung.
Wie bei jedem Unternehmen auf steuerpflichtige Umsätze — mit Voranmeldung & Vorsteuerabzug.
Die Vorstandsvergütung ist Betriebsausgabe und wird wie jeder Arbeitslohn lohnversteuert.
Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) — auch bei der AG ein Thema. Gewährt die AG einem Aktionär Vorteile, die einem fremden Dritten nicht zugestanden hätten — etwa eine überhöhte Vorstandsvergütung an einen Aktionär-Vorstand, ein zinsloses Darlehen oder überhöhte Miet- und Beraterhonorare —, wertet das Finanzamt dies als verdeckte Gewinnausschüttung. Die vGA mindert das Einkommen der AG nicht (§ 8 Abs. 3 KStG): Sie erhöht rückwirkend den Gewinn (Steuernachzahlung) und wird beim Aktionär wie eine Ausschüttung besteuert. Wir prüfen Vorstandsverträge, Darlehen und Zahlungen an Großaktionäre auf Fremdüblichkeit, damit eine vGA gar nicht erst entsteht.
Vorstand: Anstellung, Vergütung & Sozialversicherung. Der Vorstand ist Organ der AG, kein weisungsgebundener Arbeitnehmer — sein Anstellungsvertrag wird vom Aufsichtsrat geschlossen, der auch über die Vergütung entscheidet. Sozialversicherungsrechtlich sind Vorstandsmitglieder einer AG in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung grundsätzlich versicherungsfrei (Sonderstellung nach § 1 SGB VI), während für Kranken- und Pflegeversicherung die allgemeinen Regeln gelten. Das unterscheidet die AG spürbar von der GmbH — wir richten die Lohnabrechnung des Vorstands korrekt ein und beachten die Angemessenheit der Bezüge.
Buchführung, Abschluss, Prüfung & Offenlegung.
Die AG ist voll buchführungspflichtig — mit doppelter Buchführung, Jahresabschluss, ggf. Abschlussprüfung und Offenlegung. Das sind die drei Säulen, die wir für Sie tragen:
Doppelte Buchführung
Die AG bilanziert — eine EÜR ist ausgeschlossen. Alle Geschäftsvorfälle werden nach §§ 238 ff. HGB doppelt verbucht, USt-Voranmeldungen laufen über ELSTER. Wir führen Ihre Finanzbuchhaltung laufend.
Jahresabschluss & Prüfung
Bilanz, GuV, Anhang und i. d. R. Lagebericht; mittelgroße & große AGs sind zusätzlich prüfungspflichtig (§ 316 HGB). Erstellt & vom Steuerberater verantwortet, prüfungsfest aufbereitet.
Unternehmensregister
Der Abschluss ist fristgerecht offenzulegen. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld. Wir übernehmen die Übermittlung ans Unternehmensregister.
Die GoBD im Hintergrund. Ihre Buchhaltung muss den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern (GoBD) entsprechen: zeitgerechte und vollständige Erfassung jedes Geschäftsvorfalls, Unveränderbarkeit gebuchter Daten, ein durchgängiger Beleg- und Buchungsnachweis und eine Verfahrensdokumentation. Belege sind grundsätzlich 10 Jahre aufzubewahren. Bei einer Betriebsprüfung — und erst recht bei der jährlichen Abschlussprüfung — erhält der Prüfer über die digitale Schnittstelle Zugriff auf Ihre Buchführung. Nur eine GoBD-konforme Buchhaltung hält dem stand. Genau so buchen wir: digital, revisionssicher und prüfungsfest.
Organpflichten — hier haften Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand muss für eine ordnungsgemäße Buchführung sorgen, Steuern und Sozialabgaben fristgerecht abführen, Abschluss- und Offenlegungsfristen wahren und bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung rechtzeitig Insolvenz anmelden (§ 15a InsO). Verletzt er seine Sorgfaltspflichten (§ 93 AktG), haftet er mit seinem Privatvermögen; der Aufsichtsrat haftet bei Verletzung seiner Überwachungspflicht (§ 116 AktG). Wir halten Buchhaltung und Fristen sauber, damit dieses Risiko gar nicht erst entsteht.
Gründung: von der Satzung bis zur Gründungsprüfung. Die AG wird durch eine notariell beurkundete Satzung errichtet, die Gründer übernehmen die Aktien, Vorstand und Aufsichtsrat werden bestellt. Vor der Eintragung ins Handelsregister ist ein Gründungsbericht zu erstellen und — insbesondere bei Sachgründung oder Beteiligung von Organen — eine externe Gründungsprüfung nach § 33 AktG durchzuführen. Erst mit der Eintragung entsteht die AG als juristische Person. Wir begleiten die steuerliche Anmeldung und richten Buchhaltung und Kontenrahmen von Beginn an sauber ein — im Zusammenspiel mit Notar und Gründungsprüfer.
Kleine AG oder börsennotierte AG — ein großer Unterschied. Die meisten AGs in Deutschland sind kleine, nicht börsennotierte Gesellschaften mit wenigen Aktionären. Für sie gelten spürbare Erleichterungen — etwa vereinfachte Regeln für Einberufung und Durchführung der Hauptversammlung und der Verzicht auf die Prüfungspflicht, wenn die Größenmerkmale des § 267 HGB unterschritten werden. Sobald eine AG jedoch börsennotiert ist, kommen erheblich strengere Pflichten hinzu: Kapitalmarkt- und Publizitätspflichten nach dem WpHG, die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (§ 161 AktG), Ad-hoc-Publizität, Zwischenberichte und verschärfte Governance-Anforderungen. Wir betreuen schwerpunktmäßig die kleine, nicht börsennotierte AG — und sagen Ihnen klar, wann welche Pflichten greifen.
Von der Gründung zum laufenden Betrieb.
Vier Schritte — ob Sie neu gründen, umwandeln, wechseln oder eine liegengebliebene AG in Ordnung bringen wollen. Wir übernehmen jeden davon:
Gründung & Anmeldung begleiten
Wir unterstützen bei Satzung, Grundkapital & Aktienstruktur, der Gründungsprüfung und der steuerlichen Anmeldung (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung) — im Zusammenspiel mit Notar und Gründungsprüfer.
Laufende Buchhaltung führen
Belege laden Sie einfach ins Mandanten-Portal, wir buchen laufend, erledigen die USt-Voranmeldung und die Lohnabrechnung des Vorstands — GoBD-konform.
Jahresabschluss, Prüfung & Steuern
Wir erstellen Bilanz, GuV, Anhang & Lagebericht, bereiten die Abschlussprüfung vor, fertigen KSt-, GewSt- & USt-Erklärung und übernehmen die Offenlegung.
Gestalten & optimieren
Wir beraten laufend zu Gehalt vs. Dividende, Thesaurierung, Kapitalerhaltung und Liquidität — und begleiten Kapitalmaßnahmen, Beteiligungen und die Nachfolge.
Auch rückwirkend in Ordnung gebracht.
Bei der AG fällt spätestens vor der Abschlussprüfung auf, wenn etwas fehlt — ein Abschluss, die Offenlegung, überfällige Erklärungen. Genau dafür sind wir da, bevor Ordnungsgeld, Schätzung oder Haftung drohen:
Offenlegung versäumt
OrdnungsgeldAbschluss nicht eingereicht
- Wir erstellen fehlende Abschlüsse und holen die Offenlegung nach, bevor das Ordnungsgeldverfahren eskaliert.
Steuererklärungen offen
SchätzungKSt / GewSt / USt überfällig
- Wir buchen offene Jahre nach und erstellen die fehlenden Erklärungen, bevor das Finanzamt schätzt.
Neugründung / Umwandlung
Aufbauz. B. GmbH → AG
- Wir begleiten Gründung oder Formwechsel in die AG und richten Portal und Buchhaltung von Beginn an ein.
Wechsel mit Altjahren
Übergabevon der alten Kanzlei
- Wir übernehmen die Daten, arbeiten offene Jahre auf und führen die Buchhaltung nahtlos fort.
Worauf sich diese Seite stützt.
Die AG ist gesellschaftsrechtlich im Aktiengesetz (AktG) geregelt und wird steuerlich wie jede Kapitalgesellschaft behandelt. Die relevanten Grundlagen, Rechtsstand Juli 2026:
Wesen der AG
Die AG ist eigene juristische Person mit in Aktien zerlegtem Grundkapital; Haftung nur mit dem Gesellschaftsvermögen.
Mindestgrundkapital
Das Grundkapital beträgt mindestens 50.000 €.
Aktienarten
Nennbetragsaktien (mind. 1 €) oder Stückaktien; regelt Form und Zerlegung des Grundkapitals.
Gründungsprüfung
Prüfung des Gründungshergangs, insbesondere bei Sachgründung oder Beteiligung von Organen.
Kapitalerhaltung
Verbot der Einlagenrückgewähr; ausgeschüttet werden darf grundsätzlich nur der Bilanzgewinn.
Vorstand
Leitet die AG in eigener Verantwortung — weisungsunabhängig von der Hauptversammlung.
Aufsichtsrat
Bestellt den Vorstand und überwacht die Geschäftsführung.
Organhaftung
Sorgfaltspflicht & Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat bei Pflichtverletzung.
Hauptversammlung
Organ der Aktionäre; entscheidet über Satzung, Gewinnverwendung & Kapitalmaßnahmen.
Buchführung & Prüfung
Buchführungs- und Bilanzierungspflicht; Abschlussprüfung für mittelgroße & große Gesellschaften.
Größenklassen & Offenlegung
Größenabhängiger Umfang von Abschluss & Prüfung; Offenlegung im Unternehmensregister, Ordnungsgeld bei Versäumnis.
Kleine vs. börsennotierte AG
Kleine AGs nutzen Erleichterungen (HV, keine Prüfungspflicht); börsennotierte AGs treffen WpHG-Publizität & Corporate-Governance-Pflichten.
Besteuerung
Körperschaftsteuerpflicht (15 % + SolZ), Gewerbesteuer kraft Rechtsform, vGA erhöhen das Einkommen.
Ihre AG sauber geführt — sprechen wir.
Ist Ihre Buchhaltung GoBD-konform, die Vorstandsvergütung fremdüblich und die Offenlegung erledigt? Raphael Diener nimmt sich 30 Minuten, schaut sich Ihre Situation an und verbindet Sie bei Bedarf direkt mit dem Steuerberater.
Ihr Erstgespräch zur AG.
Persönlich, ohne Callcenter. Raphael Diener klärt mit Ihnen, ob Ihre AG sauber aufgestellt ist — von der Buchhaltung über die Abschlussprüfung bis zur Offenlegung — und welche Schritte sinnvoll sind.
- 30 Minuten · Telefon oder Video
- Kostenlos, unverbindlich & vertraulich
- Klarheit über Steuern, Vergütung & Prüfung
- Auch bei Gründung, Formwechsel & Altjahren
Verfügbare Tage
Termin angefragt!
Sie erhalten gleich eine Bestätigung per E-Mail mit dem Einwahllink. Wir freuen uns auf das Gespräch.
Was Sie zur AG wissen sollten.
Von Grundkapital und Organen über die Besteuerung bis zur Abschlussprüfung. Fehlt etwas? Wir klären es im kostenfreien Erstgespräch — vertraulich und unverbindlich.
Was ist eine Aktiengesellschaft (AG)? +
Wie viel Grundkapital braucht eine AG? +
Welche Organe hat eine AG? +
Wie wird eine AG besteuert? +
Muss eine AG ihren Abschluss prüfen lassen? +
Haftet der Vorstand persönlich? +
Muss eine AG einen Jahresabschluss erstellen und offenlegen? +
Können Sie die Buchhaltung einer bestehenden AG rückwirkend übernehmen? +
Ihre AG — sauber geführt, sicher gewachsen.
Buchhaltung GoBD-konform, Jahresabschluss erstellt und offengelegt, Vorstandsvergütung fremdüblich, die Abschlussprüfung vorbereitet und die Steuern fristgerecht beim Finanzamt — damit kein Ordnungsgeld, keine verdeckte Gewinnausschüttung und keine persönliche Haftung droht. Alles aus einer Hand, zum Festpreis, von Berufsträgern verantwortet. Ein kostenloses Erstgespräch zeigt, wo Ihre AG steht und was zu tun ist.

