Kapital & Kontrolle getrennt — AktG

Ihre AG — kapitalstark geführt, sauber bilanziert.

Die Aktiengesellschaft ist die Rechtsform für Wachstum und Kapital: eigene juristische Person, Haftung nur mit dem Gesellschaftsvermögen, das Grundkapital in Aktien zerlegt. Der Preis dafür sind 50.000 € Grundkapital, die strenge Organverfassung aus Vorstand, Aufsichtsrat & Hauptversammlung, volle Bilanzierungs- & Offenlegungspflicht und ggf. die Abschlussprüfung. Wir übernehmen Buchhaltung, Jahresabschluss und Offenlegung, halten Vorstandsvergütung fremdüblich und die Kapitalerhaltung sicher — GoBD-konform, auch rückwirkend, zum Festpreis.

Jahresabschluss & Offenlegung übernommen Abschlussprüfung prüfungsfest vorbereitet
50.000 €Grundkapital
≈ 30 %auf den Gewinn
StBAbschluss unterzeichnet
WP & StB verantworten Ihre Steuern
Festpreis · Jahresabschluss inkl.
Kurz erklärt

Was eine AG ist.

Die Aktiengesellschaft ist die Rechtsform für kapitalintensive Unternehmen und Investorenrunden — mit klarer Trennung von Eigentum und Leitung. Drei Dinge sollten Sie kennen:

01 · Was Kapital in Aktien zerlegt Eine juristische Person, deren Grundkapital in Aktien aufgeteilt ist — Haftung nur mit dem Gesellschaftsvermögen. § 1 AktG
02 · Preis 50.000 € Grundkapital Mindestkapital, in Aktien zerlegt — bei Gründung mind. ein Viertel je Aktie eingezahlt. § 7 AktG
03 · Struktur Drei Organe Trennung von Leitung und Eigentum: Vorstand, Aufsichtsrat & Hauptversammlung. §§ 76 ff. AktG
Rechtsform
AG (AktG)
Grundkapital
50.000 €
Haftung
auf Vermögen beschränkt
Gründung
Notar + Handelsregister
AG und ihre Alternativen

Die AG im Vergleich.

Die AG ist die kapitalstärkste Rechtsform mit strenger Verfassung. Wann sie passt — und wann GmbH, UG oder GmbH & Co. KG die praktischere Wahl sind:

AG

50.000 €

für Kapital & Wachstum

  • Höchstes Standing, Kapitalaufnahme über viele Aktionäre, weisungsunabhängiger Vorstand — ideal für Investoren & Börsengang.
  • Erfordert 50.000 € Grundkapital, drei Organe & strenge Formalien — der höchste Verwaltungsaufwand.

GmbH

25.000 €

der Standard

  • Haftungsbeschränkung mit weniger Formalien, weisungsgebundene Geschäftsführung — die flexible Standardform.
  • Anteilsübertragung nur notariell, keine handelbaren Aktien — schwerer für breite Kapitalaufnahme.

UG (haftungsbeschränkt)

ab 1 €

der kapitalarme Start

  • Haftungsbeschränkung schon ab 1 € — der günstigste Einstieg in die Kapitalgesellschaft.
  • Rücklagepflicht, geringes Kapital — keine Option für größere Finanzierungsrunden.

GmbH & Co. KG

Mischform

Personen- + Kapitalgesellschaft

  • Haftungsschutz mit transparenter Besteuerung — steuerlich flexibel bei Gewinnentnahmen.
  • Keine handelbaren Anteile, zwei Gesellschaften — nicht für breite Kapitalaufnahme gedacht.

Wann lohnt sich die AG? Immer dann, wenn Sie Kapital von vielen Anteilseignern aufnehmen, Investoren beteiligen, Mitarbeiter über Aktien beteiligen oder einen späteren Börsengang vorbereiten wollen — und wenn ein professionelles Standing und eine klare Trennung von Eigentum und Leitung gefragt sind. Für kleinere, inhabergeführte Unternehmen ist die GmbH meist praktischer. Ob AG oder GmbH steuerlich und strukturell am besten passt, klären wir gemeinsam im Erstgespräch — auf Wunsch mit unserem Rechtsformrechner.

Das Fundament der AG

Grundkapital, Aktien & die drei Organe.

Zwei Dinge machen die AG aus: ihr in Aktien zerlegtes Grundkapital und ihre strenge Gewaltenteilung. So ist sie aufgebaut — und so verteilt sich die Verantwortung:

§§ 7, 76, 95 ff., 118 AktG · Kapital & Kontrolle

50.000 € Grundkapital — und drei getrennte Organe.

So entsteht das Haftungskapital der AG und wer die Gesellschaft leitet, überwacht und ihr gehört:

1Grundkapital in AktienNennbetrags- oder Stückaktien
50.000 €
2Vorstandleitet eigenverantwortlich (§ 76)
Leitung
3Aufsichtsratbestellt & überwacht Vorstand (§ 111)
Kontrolle
Hauptversammlungdie Aktionäre (§ 118)
Eigentum
Das Besondere: Anders als die GmbH-Geschäftsführung ist der Vorstand weisungsunabhängig — die Hauptversammlung kann ihm keine Weisungen für die Geschäftsführung erteilen (§ 76 AktG). Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand und überwacht ihn, die Hauptversammlung entscheidet über Grundlagen wie Satzung, Gewinnverwendung und Kapitalmaßnahmen. Diese Gewaltenteilung schützt Anleger — erhöht aber den Formalaufwand deutlich.
Die Kapitalerhaltung ist bei der AG besonders streng. Nach § 57 AktG dürfen den Aktionären die Einlagen nicht zurückgewährt werden; ausgeschüttet werden darf grundsätzlich nur der Bilanzgewinn. Verdeckte Vorteile an Aktionäre oder eine überhöhte Vorstandsvergütung lösen schnell steuerliche und haftungsrechtliche Folgen aus. Eine korrekte, fristgerechte Buchhaltung ist damit nicht Pflichtübung, sondern Ihr Schutz vor Haftung — genau den liefern wir.
Wie die AG besteuert wird

Steuern der AG — Schicht für Schicht.

Als Kapitalgesellschaft zahlt die AG zunächst selbst Steuern auf ihren Gewinn — und ein zweites Mal wird es relevant, wenn Dividenden an die Aktionäre fließen. Die wichtigsten Bausteine:

Körperschaftsteuer
15 % + SolZ

Auf den zu versteuernden Gewinn der AG — bundesweit einheitlich, zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf.

Gewerbesteuer
~ 7–17 %

Abhängig vom Hebesatz der Gemeinde. Bei Kapitalgesellschaften gibt es keinen Freibetrag.

Gesamt auf Gewinn
≈ 30 %

KSt + SolZ + GewSt zusammen — die Belastung thesaurierter (einbehaltener) Gewinne.

Kapitalertragsteuer
25 % + SolZ

Auf Dividenden an die Aktionäre (Abgeltungsteuer) — greift erst bei Ausschüttung.

Umsatzsteuer
19 % / 7 %

Wie bei jedem Unternehmen auf steuerpflichtige Umsätze — mit Voranmeldung & Vorsteuerabzug.

Lohnsteuer Vorstand
Gehalt

Die Vorstandsvergütung ist Betriebsausgabe und wird wie jeder Arbeitslohn lohnversteuert.

Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) — auch bei der AG ein Thema. Gewährt die AG einem Aktionär Vorteile, die einem fremden Dritten nicht zugestanden hätten — etwa eine überhöhte Vorstandsvergütung an einen Aktionär-Vorstand, ein zinsloses Darlehen oder überhöhte Miet- und Beraterhonorare —, wertet das Finanzamt dies als verdeckte Gewinnausschüttung. Die vGA mindert das Einkommen der AG nicht (§ 8 Abs. 3 KStG): Sie erhöht rückwirkend den Gewinn (Steuernachzahlung) und wird beim Aktionär wie eine Ausschüttung besteuert. Wir prüfen Vorstandsverträge, Darlehen und Zahlungen an Großaktionäre auf Fremdüblichkeit, damit eine vGA gar nicht erst entsteht.

Vorstand: Anstellung, Vergütung & Sozialversicherung. Der Vorstand ist Organ der AG, kein weisungsgebundener Arbeitnehmer — sein Anstellungsvertrag wird vom Aufsichtsrat geschlossen, der auch über die Vergütung entscheidet. Sozialversicherungsrechtlich sind Vorstandsmitglieder einer AG in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung grundsätzlich versicherungsfrei (Sonderstellung nach § 1 SGB VI), während für Kranken- und Pflegeversicherung die allgemeinen Regeln gelten. Das unterscheidet die AG spürbar von der GmbH — wir richten die Lohnabrechnung des Vorstands korrekt ein und beachten die Angemessenheit der Bezüge.

Was eine AG laufend leisten muss

Buchführung, Abschluss, Prüfung & Offenlegung.

Die AG ist voll buchführungspflichtig — mit doppelter Buchführung, Jahresabschluss, ggf. Abschlussprüfung und Offenlegung. Das sind die drei Säulen, die wir für Sie tragen:

Säule 1 · laufend

Doppelte Buchführung

Die AG bilanziert — eine EÜR ist ausgeschlossen. Alle Geschäftsvorfälle werden nach §§ 238 ff. HGB doppelt verbucht, USt-Voranmeldungen laufen über ELSTER. Wir führen Ihre Finanzbuchhaltung laufend.

Säule 2 · jährlich

Jahresabschluss & Prüfung

Bilanz, GuV, Anhang und i. d. R. Lagebericht; mittelgroße & große AGs sind zusätzlich prüfungspflichtig (§ 316 HGB). Erstellt & vom Steuerberater verantwortet, prüfungsfest aufbereitet.

Säule 3 · Offenlegung

Unternehmensregister

Der Abschluss ist fristgerecht offenzulegen. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld. Wir übernehmen die Übermittlung ans Unternehmensregister.

Die GoBD im Hintergrund. Ihre Buchhaltung muss den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern (GoBD) entsprechen: zeitgerechte und vollständige Erfassung jedes Geschäftsvorfalls, Unveränderbarkeit gebuchter Daten, ein durchgängiger Beleg- und Buchungsnachweis und eine Verfahrensdokumentation. Belege sind grundsätzlich 10 Jahre aufzubewahren. Bei einer Betriebsprüfung — und erst recht bei der jährlichen Abschlussprüfung — erhält der Prüfer über die digitale Schnittstelle Zugriff auf Ihre Buchführung. Nur eine GoBD-konforme Buchhaltung hält dem stand. Genau so buchen wir: digital, revisionssicher und prüfungsfest.

Organpflichten — hier haften Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand muss für eine ordnungsgemäße Buchführung sorgen, Steuern und Sozialabgaben fristgerecht abführen, Abschluss- und Offenlegungsfristen wahren und bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung rechtzeitig Insolvenz anmelden (§ 15a InsO). Verletzt er seine Sorgfaltspflichten (§ 93 AktG), haftet er mit seinem Privatvermögen; der Aufsichtsrat haftet bei Verletzung seiner Überwachungspflicht (§ 116 AktG). Wir halten Buchhaltung und Fristen sauber, damit dieses Risiko gar nicht erst entsteht.

Gründung: von der Satzung bis zur Gründungsprüfung. Die AG wird durch eine notariell beurkundete Satzung errichtet, die Gründer übernehmen die Aktien, Vorstand und Aufsichtsrat werden bestellt. Vor der Eintragung ins Handelsregister ist ein Gründungsbericht zu erstellen und — insbesondere bei Sachgründung oder Beteiligung von Organen — eine externe Gründungsprüfung nach § 33 AktG durchzuführen. Erst mit der Eintragung entsteht die AG als juristische Person. Wir begleiten die steuerliche Anmeldung und richten Buchhaltung und Kontenrahmen von Beginn an sauber ein — im Zusammenspiel mit Notar und Gründungsprüfer.

Kleine AG oder börsennotierte AG — ein großer Unterschied. Die meisten AGs in Deutschland sind kleine, nicht börsennotierte Gesellschaften mit wenigen Aktionären. Für sie gelten spürbare Erleichterungen — etwa vereinfachte Regeln für Einberufung und Durchführung der Hauptversammlung und der Verzicht auf die Prüfungspflicht, wenn die Größenmerkmale des § 267 HGB unterschritten werden. Sobald eine AG jedoch börsennotiert ist, kommen erheblich strengere Pflichten hinzu: Kapitalmarkt- und Publizitätspflichten nach dem WpHG, die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (§ 161 AktG), Ad-hoc-Publizität, Zwischenberichte und verschärfte Governance-Anforderungen. Wir betreuen schwerpunktmäßig die kleine, nicht börsennotierte AG — und sagen Ihnen klar, wann welche Pflichten greifen.

So arbeiten wir zusammen

Von der Gründung zum laufenden Betrieb.

Vier Schritte — ob Sie neu gründen, umwandeln, wechseln oder eine liegengebliebene AG in Ordnung bringen wollen. Wir übernehmen jeden davon:

1

Gründung & Anmeldung begleiten

Wir unterstützen bei Satzung, Grundkapital & Aktienstruktur, der Gründungsprüfung und der steuerlichen Anmeldung (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung) — im Zusammenspiel mit Notar und Gründungsprüfer.

Start
2

Laufende Buchhaltung führen

Belege laden Sie einfach ins Mandanten-Portal, wir buchen laufend, erledigen die USt-Voranmeldung und die Lohnabrechnung des Vorstands — GoBD-konform.

laufend
3

Jahresabschluss, Prüfung & Steuern

Wir erstellen Bilanz, GuV, Anhang & Lagebericht, bereiten die Abschlussprüfung vor, fertigen KSt-, GewSt- & USt-Erklärung und übernehmen die Offenlegung.

jährlich
4

Gestalten & optimieren

Wir beraten laufend zu Gehalt vs. Dividende, Thesaurierung, Kapitalerhaltung und Liquidität — und begleiten Kapitalmaßnahmen, Beteiligungen und die Nachfolge.

Ausblick
Ein fester Ansprechpartner, keine Hotline. Sie bekommen einen persönlichen Berater, der Ihre AG kennt, und einen Steuerberater, der jeden Abschluss verantwortet und die Abschlussprüfung begleitet. Fragen beantworten wir in der Regel in unter 24 Stunden — per Chat oder Telefon.
Buchhaltung liegen geblieben? Kein Problem.

Auch rückwirkend in Ordnung gebracht.

Bei der AG fällt spätestens vor der Abschlussprüfung auf, wenn etwas fehlt — ein Abschluss, die Offenlegung, überfällige Erklärungen. Genau dafür sind wir da, bevor Ordnungsgeld, Schätzung oder Haftung drohen:

Offenlegung versäumt

Ordnungsgeld

Abschluss nicht eingereicht

  • Wir erstellen fehlende Abschlüsse und holen die Offenlegung nach, bevor das Ordnungsgeldverfahren eskaliert.

Steuererklärungen offen

Schätzung

KSt / GewSt / USt überfällig

  • Wir buchen offene Jahre nach und erstellen die fehlenden Erklärungen, bevor das Finanzamt schätzt.

Neugründung / Umwandlung

Aufbau

z. B. GmbH → AG

  • Wir begleiten Gründung oder Formwechsel in die AG und richten Portal und Buchhaltung von Beginn an ein.

Wechsel mit Altjahren

Übergabe

von der alten Kanzlei

  • Wir übernehmen die Daten, arbeiten offene Jahre auf und führen die Buchhaltung nahtlos fort.
Wechsel zu OnlineBilanz? Wir holen die Unterlagen von Ihrer alten Kanzlei, übernehmen die Buchhaltung, arbeiten zurückliegende Jahre auf und halten künftig alle Fristen für Sie ein — Sie unterschreiben nur einmal die Vollmacht.
Grundlagen, Standards & Fundstellen

Worauf sich diese Seite stützt.

Die AG ist gesellschaftsrechtlich im Aktiengesetz (AktG) geregelt und wird steuerlich wie jede Kapitalgesellschaft behandelt. Die relevanten Grundlagen, Rechtsstand Juli 2026:

§ 1 AktG

Wesen der AG

Die AG ist eigene juristische Person mit in Aktien zerlegtem Grundkapital; Haftung nur mit dem Gesellschaftsvermögen.

§ 7 AktG

Mindestgrundkapital

Das Grundkapital beträgt mindestens 50.000 €.

§ 8 AktG

Aktienarten

Nennbetragsaktien (mind. 1 €) oder Stückaktien; regelt Form und Zerlegung des Grundkapitals.

§ 33 AktG

Gründungsprüfung

Prüfung des Gründungshergangs, insbesondere bei Sachgründung oder Beteiligung von Organen.

§ 57 AktG

Kapitalerhaltung

Verbot der Einlagenrückgewähr; ausgeschüttet werden darf grundsätzlich nur der Bilanzgewinn.

§ 76 AktG

Vorstand

Leitet die AG in eigener Verantwortung — weisungsunabhängig von der Hauptversammlung.

§§ 95 ff., 111 AktG

Aufsichtsrat

Bestellt den Vorstand und überwacht die Geschäftsführung.

§ 93 · § 116 AktG

Organhaftung

Sorgfaltspflicht & Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat bei Pflichtverletzung.

§ 118 AktG

Hauptversammlung

Organ der Aktionäre; entscheidet über Satzung, Gewinnverwendung & Kapitalmaßnahmen.

§§ 238 ff., 316 HGB

Buchführung & Prüfung

Buchführungs- und Bilanzierungspflicht; Abschlussprüfung für mittelgroße & große Gesellschaften.

§§ 267, 325, 335 HGB

Größenklassen & Offenlegung

Größenabhängiger Umfang von Abschluss & Prüfung; Offenlegung im Unternehmensregister, Ordnungsgeld bei Versäumnis.

§ 267 HGB · § 161 AktG · WpHG

Kleine vs. börsennotierte AG

Kleine AGs nutzen Erleichterungen (HV, keine Prüfungspflicht); börsennotierte AGs treffen WpHG-Publizität & Corporate-Governance-Pflichten.

§ 1 · § 8 Abs. 3 KStG · GewStG

Besteuerung

Körperschaftsteuerpflicht (15 % + SolZ), Gewerbesteuer kraft Rechtsform, vGA erhöhen das Einkommen.

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Steuersätze, Hebesätze und Größenklassen ändern sich; die konkrete Belastung ist einzelfallabhängig. Keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall — Ihren konkreten Fall klären wir persönlich. Rechtsstand · Juli 2026
Kostenloses Erstgespräch

Ihre AG sauber geführt — sprechen wir.

Ist Ihre Buchhaltung GoBD-konform, die Vorstandsvergütung fremdüblich und die Offenlegung erledigt? Raphael Diener nimmt sich 30 Minuten, schaut sich Ihre Situation an und verbindet Sie bei Bedarf direkt mit dem Steuerberater.

Raphael Diener
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Buchhalter · Ihr Ansprechpartner

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Persönlich, ohne Callcenter. Raphael Diener klärt mit Ihnen, ob Ihre AG sauber aufgestellt ist — von der Buchhaltung über die Abschlussprüfung bis zur Offenlegung — und welche Schritte sinnvoll sind.

  • 30 Minuten · Telefon oder Video
  • Kostenlos, unverbindlich & vertraulich
  • Klarheit über Steuern, Vergütung & Prüfung
  • Auch bei Gründung, Formwechsel & Altjahren
Lieber direkt sprechen? Rufen Sie an:0711 – 968 881 55
DSGVO-konform. Ihre Angaben werden ausschließlich zur Terminvereinbarung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
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Häufige Fragen

Was Sie zur AG wissen sollten.

Von Grundkapital und Organen über die Besteuerung bis zur Abschlussprüfung. Fehlt etwas? Wir klären es im kostenfreien Erstgespräch — vertraulich und unverbindlich.

Was ist eine Aktiengesellschaft (AG)? +
Die AG ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist. Für Verbindlichkeiten haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen. Kennzeichnend ist die Trennung von Eigentum (Aktionäre) und Leitung (Vorstand) — ideal für Kapitalaufnahme, Investoren und einen späteren Börsengang. Geregelt im AktG. Mehr unter Kurz erklärt.
Wie viel Grundkapital braucht eine AG? +
Das Mindestgrundkapital beträgt 50.000 €, zerlegt in Aktien (Nennbetragsaktien ab 1 € oder Stückaktien). Bei Gründung muss auf jede Aktie mindestens ein Viertel des Nennbetrags plus ein etwaiges Agio eingezahlt sein. Einlagen können bar oder als Sacheinlage erbracht werden (mit Gründungsbericht & Gründungsprüfung). Mehr unter Grundkapital & Organe.
Welche Organe hat eine AG? +
Drei: der Vorstand leitet die AG eigenverantwortlich (§ 76), der Aufsichtsrat bestellt und überwacht ihn (§ 111), die Hauptversammlung ist das Organ der Aktionäre (§ 118). Anders als bei der GmbH ist der Vorstand weisungsunabhängig — das ist der Kern der aktienrechtlichen Gewaltenteilung. Mehr unter Grundkapital & Organe.
Wie wird eine AG besteuert? +
Wie jede Kapitalgesellschaft: 15 % Körperschaftsteuer (+ SolZ) plus Gewerbesteuer je nach Hebesatz — zusammen meist rund 30 % auf den Gewinn. Auf Dividenden an die Aktionäre fallen zusätzlich 25 % Kapitalertragsteuer (+ SolZ) an. Thesaurierte Gewinne bleiben zunächst nur mit KSt & GewSt belastet. Details unter Besteuerung.
Muss eine AG ihren Abschluss prüfen lassen? +
Das hängt von der Größenklasse (§ 267 HGB) ab: kleine Kapitalgesellschaften sind von der Prüfungspflicht befreit, mittelgroße & große müssen ihren Abschluss durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen lassen (§ 316 HGB). Viele kleine, nicht börsennotierte AGs unterschreiten die Schwellen — der Abschluss muss aber immer aufgestellt & offengelegt werden. Mehr unter Pflichten & GoBD.
Haftet der Vorstand persönlich? +
Grundsätzlich haftet nur die AG. Der Vorstand haftet aber persönlich bei Verletzung seiner Sorgfaltspflichten (§ 93 AktG) — etwa bei nicht abgeführten Steuern/Sozialabgaben, Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO) oder Verstößen gegen die Kapitalerhaltung. Der Aufsichtsrat haftet bei Verletzung seiner Überwachungspflicht (§ 116). Mehr unter Pflichten.
Muss eine AG einen Jahresabschluss erstellen und offenlegen? +
Ja. Die AG ist bilanzierungspflichtig (Bilanz, GuV, Anhang, i. d. R. Lagebericht). Der Abschluss ist fristgerecht im Unternehmensregister offenzulegen; bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld. Mittelgroße & große AGs lassen zusätzlich prüfen. Wir erstellen den Abschluss und übernehmen die Offenlegung — siehe Pflichten.
Können Sie die Buchhaltung einer bestehenden AG rückwirkend übernehmen? +
Ja. Wenn Buchhaltung liegen geblieben ist, Abschlüsse, Offenlegungen oder Steuererklärungen fehlen, arbeiten wir die Jahre GoBD-konform auf: offene Zeiträume nachbuchen, fehlende Abschlüsse & Erklärungen erstellen, eine etwaige Prüfung vorbereiten, Offenlegung nachholen und offene Punkte mit Finanzamt & Registergericht klären. Mehr unter Rückwirkend & laufend.
Kapital & Kontrolle getrennt — AktG

Ihre AG — sauber geführt, sicher gewachsen.

Buchhaltung GoBD-konform, Jahresabschluss erstellt und offengelegt, Vorstandsvergütung fremdüblich, die Abschlussprüfung vorbereitet und die Steuern fristgerecht beim Finanzamt — damit kein Ordnungsgeld, keine verdeckte Gewinnausschüttung und keine persönliche Haftung droht. Alles aus einer Hand, zum Festpreis, von Berufsträgern verantwortet. Ein kostenloses Erstgespräch zeigt, wo Ihre AG steht und was zu tun ist.

50.000 € Grundkapital
≈ 30 % auf den Gewinn
5,00 ★ aus 72 Bewertungen
Berater­wechsel? Wir holen die Unterlagen von Ihrer alten Kanzlei — Sie unterschreiben nur einmal.
GoBD-konforme Buchhaltung Abschluss, Prüfung & Offenlegung vGA- & Haftungsrisiko geprüft

Ben
Ben
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