Firmenwert — Was Ihr Unternehmen wirklich wert ist.
Ob für Verkauf, Nachfolge, Erbschaft oder Abfindung: Der Wert Ihres Unternehmens will fundiert hergeleitet sein — nicht geschätzt. Wir bewerten nach dem Standard IDW S1 (Ertragswertverfahren), marktorientiert über Multiplikatoren und steuerlich über das vereinfachte Ertragswertverfahren (§§ 199–203 BewG). Berücksichtigt werden bereinigtes Ergebnis, kalkulatorischer Unternehmerlohn, Kapitalisierungszins und stille Reserven. Verantwortet von Wirtschaftsprüfer & Steuerberater, auf GoBD-konformer Datenbasis. Auch rückwirkend auf einen früheren Stichtag, zum Festpreis.
Was eine Firmenwertschätzung ist.
Eine Firmenwertschätzung beantwortet die Frage: Was ist mein Unternehmen zu einem Stichtag wert? Der Wert wird nicht geraten, sondern mit anerkannten Verfahren aus Ihren Zahlen hergeleitet und begründet. Drei Dinge sollten Sie kennen:
- Anlass
- Verkauf / Nachfolge / Steuer
- Basis
- 3 Jahresabschlüsse
- Verantwortung
- WP & Steuerberater
- Unser Part
- Herleitung + Gutachten
Die Bewertungsverfahren.
„Den einen" Firmenwert gibt es nicht — je nach Zweck zählt ein anderes Verfahren. Meist werden mehrere kombiniert, um den Wert zu plausibilisieren. Die vier praxisrelevanten Ansätze:
Ertragswertverfahren
IDW S1der maßgebliche Standard
- Bewertet das Unternehmen nach seiner künftigen Ertragskraft — der vom IDW anerkannte Standard bei Verkauf und Streit.
- Von Gerichten & Finanzämtern anerkannt — genau die Herleitung, die wir liefern.
Multiplikatorverfahren
Marktwertschnelle Markteinschätzung
- Marktwert über branchenübliche Umsatz- oder EBIT-Multiplikatoren — schnell und marktnah.
- Pauschal — als erste Orientierung gut, für Streit & Steuer allein zu grob.
Vereinfachtes Ertragswertverfahren
§§ 199 ff. BewGErbschaft & Schenkung
- Das gesetzliche Verfahren für Erbschaft- und Schenkungsteuer — Faktor 13,75 auf den bereinigten Durchschnittsertrag.
- Führt oft zu hohen Werten — ein niedrigerer Wert lässt sich per IDW-S1-Gutachten nachweisen.
Substanzwertverfahren
WertuntergrenzeVermögen zu Verkehrswerten
- Summe der Vermögensgegenstände zu Verkehrswerten minus Schulden — bildet die Wertuntergrenze.
- Zeigt im Vergleich zum Ertragswert, wie hoch der Firmenwert (Goodwill) ist.
Der Sonderfall inhabergeführter Betrieb. Bei kleinen, stark vom Inhaber geprägten Unternehmen ist der kalkulatorische Unternehmerlohn entscheidend: Der Ertrag muss um ein marktübliches Geschäftsführergehalt gekürzt werden, sonst wird der Wert überzeichnet. Ebenso mindert eine hohe Personenabhängigkeit (Kunden hängen am Inhaber) den Wert. Wir berücksichtigen diese Faktoren, damit der Wert realistisch und gegenüber Käufer oder Finanzamt haltbar ist.
Wie der Ertragswert hergeleitet wird.
Der Ertragswert nach IDW S1 entsteht in klaren Schritten: vom durchschnittlichen Ergebnis über die Bereinigungen bis zur Kapitalisierung. Der kalkulatorische Unternehmerlohn und der Zinssatz sind dabei die entscheidenden Stellschrauben. So läuft die Herleitung:
Vom Jahresergebnis zum Ertragswert.
Beispielhafte Herleitung mit Illustrationszahlen (Ertragswertverfahren, Kapitalisierungszins 8,0 %) — nicht betriebsnotwendiges Vermögen wird gesondert hinzugerechnet:
Welches Verfahren für welchen Zweck? Anlass und maßgebliche Methode unterscheiden sich erheblich. Die häufigsten Anlässe im Überblick:
Für Verhandlung und Kaufpreisfindung zählt der Ertragswert nach IDW S1, plausibilisiert über branchenübliche Multiplikatoren.
Bei Übergabe in der Familie oder an Mitarbeitende dient die Bewertung als faire, nachvollziehbare Grundlage.
Das Finanzamt setzt den Wert nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren an — ein niedrigerer Wert ist per Gutachten nachweisbar.
Bei Eintritt oder Austritt wird der Anteilswert benötigt — oft nach einem im Gesellschaftsvertrag geregelten Verfahren.
Für Beteiligungen und Kapitalaufnahme ist der Unternehmenswert Ausgangspunkt für Anteilsquote und Verhandlung.
Im Güterrecht wird der Unternehmenswert zu einem bestimmten Stichtag benötigt — gutachterlich hergeleitet.
Firmenwert (Goodwill) vs. Unternehmenswert. Umgangssprachlich meint „Firmenwert" oft den ganzen Unternehmenswert. Bilanziell ist der Firmenwert (Goodwill) aber die Differenz zwischen dem Gesamtwert und dem Substanzwert — er entsteht z. B. beim Kauf und ist nach § 246 Abs. 1 HGB als Vermögensgegenstand anzusetzen und planmäßig abzuschreiben. In der Bewertung stellen wir Ertragswert, Substanzwert und den daraus resultierenden Goodwill gegenüber, damit klar wird, worauf der Wert beruht.
Ein Wert, der überzeugt.
Sauber gebucht, methodensicher hergeleitet, um Unternehmerlohn und Sondereffekte bereinigt und vom Berufsträger verantwortet — genau in der Form, die Käufer, Gericht oder Finanzamt erwarten. Alles aus einer Hand.
Warum eine Bewertung vom Berufsträger zählt.
Selbst zusammengestellte Werte oder Online-Rechner genügen Käufern, Gerichten und Finanzämtern selten. Eine Bewertung von WP und Steuerberater wird akzeptiert, weil dahinter Berufsrecht, ein anerkannter Standard und eine GoBD-konforme Datenbasis stehen. Drei Gründe:
Unabhängiges Organ
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind gesetzlich geregelte Berufsträger, zur gewissenhaften, unabhängigen Ausübung und zur Verschwiegenheit verpflichtet (StBerG / WPO).
Nach IDW S1
Die Bewertung folgt dem anerkannten Standard IDW S1 — mit transparenten Annahmen zu Unternehmerlohn, Kapitalisierungszins und Wachstum, statt pauschaler Daumenregeln.
GoBD-konform
Grundlage sind ordnungsmäßige Abschlüsse: zeitgerecht, unveränderbar, nachvollziehbar gebucht — nur so ist das nachhaltige Ergebnis belastbar.
Die GoBD im Hintergrund. Damit ein Unternehmenswert überhaupt seriös hergeleitet werden kann, müssen die zugrunde liegenden Abschlüsse und die Buchhaltung den GoBD entsprechen — den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung elektronischer Bücher: zeitgerechte Erfassung, Unveränderbarkeit, durchgängiger Beleg- und Buchungsnachweis sowie eine Verfahrensdokumentation. Wir buchen GoBD-konform, sodass die Zahlen hinter Ihrer Bewertung jeder Nachfrage — vom Käufer-Due-Diligence bis zur Betriebsprüfung — standhalten.
Datenschutz & Vertraulichkeit. Eine Firmenwertschätzung enthält hochsensible Unternehmenszahlen. Wir behandeln sie streng vertraulich, geben das Gutachten nur an die von Ihnen benannten Empfänger (Käufer, Gericht, Finanzamt, Mitgesellschafter) heraus und übermitteln alles DSGVO-konform über das Mandanten-Portal.
Von den Zahlen zur fertigen Bewertung.
Vier Schritte führen von Ihren Unterlagen zum belastbaren Unternehmenswert — wir übernehmen jeden davon:
Unterlagen & Anlass angeben
Sie nennen den Anlass (Verkauf, Nachfolge, Erbschaft, Abfindung …) und laden die Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre, aktuelle BWA und Verträge ins Mandanten-Portal.
Zahlen prüfen & bereinigen
Wir prüfen die Datenbasis, holen fehlende Buchhaltung GoBD-konform nach und bereinigen die Ergebnisse um Unternehmerlohn & Sondereffekte.
Wert ermitteln & begründen
Wir bewerten nach IDW S1, plausibilisieren über Multiplikatoren und rechnen bei Bedarf das BewG-Verfahren — mit transparenten Annahmen.
Gutachten bereitstellen
Sie erhalten die Bewertung als PDF im Portal — als indikative Kurzbewertung oder ausführliches, gerichts- und finanzamtsfestes Gutachten.
Auch rückwirkend auf einen früheren Stichtag.
Oft wird der Wert erst gebraucht, wenn es um Vergangenes geht — ein Erbfall, eine zurückliegende Schenkung oder ein Austritt zu einem bestimmten Datum. Alles bekommen wir geordnet:
Abschlüsse da, keine Bewertung
ableitbarJahresabschlüsse vorhanden
- Aus den vorliegenden Abschlüssen leiten wir den Wert zum gewünschten Stichtag her.
Erbfall / Schenkung
Stichtagzurückliegendes Datum
- Bewertung zum Todes- oder Übertragungstag nach dem Stichtagsprinzip — ohne späteres Wissen.
Buchhaltung im Rückstand
AufholungAbschlüsse fehlen
- Wir holen FiBu & Abschlüsse GoBD-konform nach und leiten daraus den Wert ab.
Wechsel mit Altjahren
Übergabevon der alten Kanzlei
- Wir übernehmen die Daten, prüfen sie und erstellen eine konsistente Bewertung.
Worauf sich diese Seite stützt.
Die Unternehmensbewertung folgt anerkannten fachlichen Standards und gesetzlichen Vorgaben; der Zweck bestimmt, welches Verfahren maßgeblich ist. Die relevanten Grundlagen, Rechtsstand Juli 2026:
Grundsätze der Bewertung
Der Standard des IDW zur Ermittlung von Unternehmenswerten (Ertragswert- und DCF-Verfahren) — maßgeblich bei Verkauf, Nachfolge und Streit.
Gemeiner Wert · Anteile
Anteile ohne Börsenkurs sind mit dem gemeinen Wert anzusetzen; ist er nicht aus Verkäufen ableitbar, unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten.
Vereinfachtes Ertragswertverfahren
Gesetzliches Verfahren für Erbschaft/Schenkung: Durchschnittsertrag × Kapitalisierungsfaktor 13,75 — mit Bereinigungen (§ 202).
Betriebsvermögen
Bewertung des Betriebsvermögens mit dem gemeinen Wert für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Verschonung Betriebsvermögen
Regeln zur Steuerbefreiung von Betriebsvermögen (Regel-/Optionsverschonung) — der Unternehmenswert ist Ausgangspunkt der Verschonung.
Firmenwert (Goodwill)
Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert gilt als Vermögensgegenstand und ist zu aktivieren und planmäßig abzuschreiben.
Bewertung & Abschreibung
Zugangs- und Folgebewertung von Vermögensgegenständen — Grundlage für den Substanzwert und die Goodwill-Abschreibung.
Berufsrecht
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind unabhängige Berufsträger, zur gewissenhaften Ausübung und Verschwiegenheit verpflichtet — Grundlage der Anerkennung.
Abfindung Gesellschafter
Beim Ausscheiden ist dem Gesellschafter der Wert seines Anteils zu vergüten — Grundlage vieler Abfindungsbewertungen.
Zugewinn · Stichtag
Im Güterrecht ist der Unternehmenswert zum Stichtag zu ermitteln — regelmäßig per gutachterlicher Bewertung.
Verwaltungsauffassung
Die Erbschaftsteuer-Richtlinien konkretisieren, wie die Finanzverwaltung das vereinfachte Ertragswertverfahren anwendet.
Kapitalisierungsfaktor 13,75
Der Faktor ist ein gesetzlich fixierter Wert (seit 2016: 13,75), kein Marktzins — er führt zu einem Kapitalisierungszins von rund 7,3 % und oft zu hohen Werten.
Datenbasis der Zahlen
Grundsätze zur ordnungsmäßigen elektronischen Buchführung: Zeitgerechtheit, Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit, Verfahrensdokumentation.
Ihre Firmenwertschätzung richtig aufsetzen — sprechen wir.
Welcher Anlass, welches Verfahren, welcher Detailgrad? Raphael Diener nimmt sich 30 Minuten, schaut sich Ihre Situation an und verbindet Sie bei Bedarf direkt mit dem Wirtschaftsprüfer.
Ihr Erstgespräch zur Bewertung.
Persönlich, ohne Callcenter. Raphael Diener klärt mit Ihnen, welches Verfahren für Ihren Anlass passt — und welche Unterlagen wir dafür brauchen.
- 30 Minuten · Telefon oder Video
- Kostenlos, unverbindlich & vertraulich
- Klarheit über maßgebliches Verfahren
- Auch für rückwirkende Stichtage & Gutachten
Verfügbare Tage
Termin angefragt!
Sie erhalten gleich eine Bestätigung per E-Mail mit dem Einwahllink. Wir freuen uns auf das Gespräch.
Was Sie zur Firmenwertschätzung wissen sollten.
Von den Verfahren bis zum richtigen Wert für Verkauf, Nachfolge und Finanzamt. Fehlt etwas? Wir klären es im kostenfreien Erstgespräch — vertraulich und unverbindlich.
Was ist eine Firmenwertschätzung und wer führt sie durch? +
Welche Bewertungsverfahren gibt es und welches ist das richtige? +
Wie funktioniert das Ertragswertverfahren nach IDW S1? +
Was ist das vereinfachte Ertragswertverfahren nach dem Bewertungsgesetz? +
Wofür braucht man eine Unternehmensbewertung? +
Was ist der Unterschied zwischen Firmenwert, Substanzwert und Ertragswert? +
Welche Rolle spielt die GoBD und der Jahresabschluss für die Bewertung? +
Können Sie eine Firmenwertschätzung auch rückwirkend auf einen früheren Stichtag erstellen? +
Wie schnell bekomme ich meine Firmenwertschätzung? +
Ihr Firmenwert — fundiert ermittelt.
Sauber gebucht nach GoBD, methodensicher nach IDW S1 hergeleitet, um Unternehmerlohn und Sondereffekte bereinigt und vom Berufsträger verantwortet — genau in der Form, die Käufer, Gericht oder Finanzamt erwarten. Alles aus einer Hand, zum Festpreis, von WP & Steuerberatern. Ein kostenloses Erstgespräch zeigt, welches Verfahren für Ihren Anlass passt.

