Geldwäschegesetz · Transparenzregister nach §§ 18–26 GwG

Eigentümer — korrekt gemeldet, sauber gepflegt.

Seit dem Wegfall der Meldefiktion (1. August 2021) muss fast jede GmbH, UG und eingetragene Personengesellschaft ihre wirtschaftlich Berechtigten aktiv ans Transparenzregister melden — auch wenn dieselben Daten schon im Handelsregister stehen. Wer das versäumt, riskiert ein Bußgeld bis 150.000 € (in qualifizierten Fällen bis 1 Mio. €) und öffentliche Nennung nach § 57 GwG. Wir ermitteln Ihre wirtschaftlich Berechtigten (§ 3 GwG), übernehmen die Ersteintragung, melden Änderungen unverzüglich und halten Ihren Eintrag dauerhaft aktuell — auch rückwirkend, zum Festpreis.

Ermittlung, Ersteintragung & laufende Pflege — komplett von uns Versäumte Meldungen rückwirkend nachgeholt
> 25 %macht wirtschaftlich berechtigt
bis 150.000 €Bußgeld bei Verstoß
WP & StBübernehmen die Meldung
WP & StB übernehmen die Meldung
Festpreis · laufende Pflege inklusive
Kurz erklärt

Was das Transparenzregister verlangt.

Der Staat will wissen, welche natürliche Person wirklich hinter einer Gesellschaft steht. Drei Dinge sollten Sie kennen:

01 · Wer Fast alle GmbH, UG, AG, KG, OHG, GmbH & Co. KG, PartG, Verein, Stiftung — seit 2021 ohne Meldefiktion alle aktiv meldepflichtig. § 20 GwG
02 · Wen > 25 % Gemeldet wird die natürliche Person mit mehr als 25 % Anteilen/Stimmrechten oder Kontrolle — sonst der fiktive wB. § 3 GwG
03 · Was passiert sonst Bußgeld Bis 150.000 € (qualifiziert 1 Mio. €), Verfünffachung bei Nicht-Meldern und öffentliche Nennung. §§ 56, 57 GwG
Rechtsgrundlage
§§ 18–26 GwG
Register geführt von
Bundesanzeiger Verlag
Meldung über
transparenzregister.de
Unser Part
melden & pflegen
Betroffen — praktisch jeder

Wer melden muss — und die eine Ausnahme.

Seit dem Wegfall der Meldefiktion gilt: Die Meldepflicht trifft alle juristischen Personen des Privatrechts und alle eingetragenen Personengesellschaften — unabhängig von Größe, Branche oder Geldwäscherisiko. Der Überblick:

Kapitalgesellschaften

meldepflichtig

GmbH · UG · AG · SE

  • Immer meldepflichtig — der klassische Fall. Gesellschafter über 25 % sind wirtschaftlich Berechtigte.
  • Bei mehrstufigen Beteiligungen muss bis zur natürlichen Person durchgeschaut werden.

Eingetragene Personengesellschaften

meldepflichtig

KG · OHG · GmbH & Co. KG · PartG

  • Voll meldepflichtig — auch die GmbH & Co. KG, bei der oft mehrere Ebenen zu prüfen sind.
  • Komplementär- & Kommanditbeteiligungen müssen einzeln bewertet werden.

Vereine & Stiftungen

meldepflichtig

e.V. · rechtsfähige Stiftung · Genossenschaft

  • Für eingetragene Vereine erfolgt die Eintragung automatisiert (§ 20a GwG) — meist ohne eigenes Zutun.
  • Bei Stiftungen & Trusts gelten erweiterte Angabepflichten (§ 21 GwG).

GbR

grds. ausgenommen

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • Grundsätzlich nicht eintragungspflichtig — die einzige praktisch relevante Ausnahme.
  • Aber: Hält die GbR GmbH-Anteile oder wird sie als eGbR ins Register eingetragen, kann die Pflicht doch greifen.

Auch ausländische Gesellschaften können meldepflichtig werden — insbesondere, wenn sie inländische Immobilien erwerben oder halten (§ 20 Abs. 1 S. 2 GwG). Und mit dem neuen § 23b GwG (StoFöG 2026) wurde die Transparenz im Immobiliensektor weiter verschärft: Behörden und bestimmte Verpflichtete müssen Abweichungen zwischen Transparenz- und Grundbuch aktiv abgleichen.

Das Kernstück

Wer ist wirtschaftlich Berechtigter?

Die schwierigste Frage der ganzen Meldung — und die häufigste Fehlerquelle. Wirtschaftlich Berechtigter ist immer eine natürliche Person, nie eine Gesellschaft. Drei Regeln führen zur richtigen Antwort:

Regel 1 · Die 25%-Schwelle

Eigentum & Stimmrechte

Wer mehr als 25 % der Kapitalanteile hält oder mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert, ist wirtschaftlich Berechtigter (§ 3 Abs. 2 GwG).

Regel 2 · Durchschauen

Auch mittelbare Kontrolle

Hält eine andere Gesellschaft die Anteile, wird durchgeschaut, bis die natürliche Person mit beherrschendem Einfluss (§ 290 HGB) feststeht.

Regel 3 · Der Auffangfall

Fiktiver wB

Lässt sich keine Person über 25 % ermitteln, gilt der gesetzliche Vertreter bzw. geschäftsführende Gesellschafter als fiktiver wB (§ 3 Abs. 2 S. 5).

Vereinfachtes Beispiel · GmbH mit 3 Gesellschaftern

Wer landet im Register?

Eine GmbH hat drei Gesellschafter: Person A (60 %), Person B (30 %) und Person C (10 %). So sieht die Meldung aus — illustrativ, keine individuelle Beratung:

Person A · 60 %
meldepflichtig
Über 25 % → wirtschaftlich Berechtigter. Wird mit Name, Geburtsdatum, Wohnort, Anteil & Staatsangehörigkeit gemeldet.
Person B · 30 %
meldepflichtig
Ebenfalls über 25 % → wirtschaftlich Berechtigter. Auch sie wird vollständig ins Register eingetragen.
Person C · 10 %
nicht gemeldet
Unter der 25%-Schwelle und ohne sonstige Kontrolle → kein wirtschaftlich Berechtigter, keine Meldung.
Der KnackpunktKontrolle ≠ Anteil

Die Prozentzahl ist nur der Ausgangspunkt. Stimmbindungs- oder Poolverträge, Treuhand, Nießbrauch oder Vetorechte können jemanden zum wirtschaftlich Berechtigten machen, der laut Anteilsliste unter 25 % liegt — oder umgekehrt. Genau solche Konstellationen stehen nicht im Handelsregister und müssen aktiv beurteilt werden. Wir prüfen die tatsächliche Kontrolle, nicht nur die Beteiligungshöhe.

Was für jeden wirtschaftlich Berechtigten ins Register muss (§ 19 Abs. 1 GwG):

Person

Name & Geburtsdatum

Vor- und Nachname sowie das Geburtsdatum der natürlichen Person — eindeutig identifizierbar.

Wohnort

Wohnort & -land

Der Wohnort; bei der öffentlichen Einsicht wird nur das Wohnsitzland angezeigt (EuGH-konform).

Anteil

Art & Umfang

Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses — z. B. Höhe der Kapitalbeteiligung, Stimmrechte oder die Form der Kontrolle.

Staat

Staatsangehörigkeit

Alle Staatsangehörigkeiten der Person — seit 2021 verpflichtend Teil des Datensatzes.

Der teuerste Irrtum: „Steht doch alles im Handelsregister." Genau das gilt seit dem 1. August 2021 nicht mehr. Die Meldefiktion ist weg — Sie müssen aktiv und positiv ans Transparenzregister melden, selbst wenn die Gesellschafterliste beim Handelsregister liegt. Und Sie müssen die Angaben aktuell halten: Jeder Anteilsverkauf, Gesellschafterwechsel, Erbfall oder Umstrukturierung löst eine Nachmeldepflicht aus. Wir übernehmen die Ersteintragung und die laufende Überwachung, damit aus einem vergessenen Update kein Bußgeldverfahren wird.

Einmal richtig ermittelt — dauerhaft gepflegt.

Die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten ist Facharbeit, die Pflege ist Fleißarbeit. Wir übernehmen beides: die korrekte Erstbeurteilung Ihrer Beteiligungsstruktur und die laufende Aktualisierung bei jeder Änderung — sauber dokumentiert nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Aufzeichnung.

wB rechtssicher ermittelt Ersteintragung übernommen Änderungen laufend gemeldet
Meldung besprechen kostenlos · unverbindlich · vertraulich
Was auf dem Spiel steht

Warum das Register kein Kavaliersdelikt mehr ist.

Die anfängliche Schonfrist ist längst vorbei. Das Bundesverwaltungsamt verfolgt Verstöße aktiv, verschickt Anhörungsschreiben und verhängt Bußgelder. Der finanzielle Rahmen (§ 56 GwG):

bis 100.000 €

Einfacher Verstoß

Bußgeldrahmen von 50 € bis 100.000 € für einfache Ordnungswidrigkeiten — etwa eine unvollständige oder fehlerhafte Meldung.

bis 150.000 €

Vorsätzlicher Verstoß

Bei vorsätzlichem Handeln steigt der Rahmen auf bis zu 150.000 € — plus Verfünffachung des Bußgelds gegenüber einer nur verspäteten Meldung.

bis 1 Mio. €

Qualifizierte Fälle

Bei schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen Verstößen bis 1 Mio. € — im Finanzsektor sogar bis 5 Mio. € oder 10 % des Jahresumsatzes.

Zwei Folgen, die oft übersehen werden: Erstens das „Naming & Shaming" nach § 57 GwG — bestandskräftige Bußgeldentscheidungen werden im Internet veröffentlicht, mit Name der Gesellschaft und Art des Verstoßes. Zweitens die persönliche Haftung der Geschäftsführer und Vorstände: Die Meldepflicht trifft das Leitungsorgan, und bei mangelhaften Compliance-Vorkehrungen droht die persönliche Inanspruchnahme. Ein aktueller, korrekter Registereintrag ist damit auch Chefsache.

Warum Fehler heute schnell auffallen

Unstimmigkeitsmeldung & wer Einsicht nehmen darf.

Zwei Mechanismen sorgen dafür, dass ein veraltetes Register heute selten unentdeckt bleibt:

§ 23a GwG

Unstimmigkeitsmeldung

Banken, Notare, Steuerberater und Behörden sind gesetzlich verpflichtet, dem Register zu melden, wenn ihre Erkenntnisse vom Eintrag abweichen. Bei jeder Kontoeröffnung oder Beurkundung kann ein veralteter Eintrag so auffliegen — und ein Prüfverfahren auslösen.

EuGH 2022

Eingeschränkte Einsicht

Seit dem EuGH-Urteil vom 22.11.2022 ist der freie öffentliche Zugang eingeschränkt: Behörden und Verpflichtete haben vollen Zugriff, die breite Öffentlichkeit nur bei berechtigtem Interesse (z. B. Presse, NGOs). Sichtbar sind dann Name, Geburtsdatum, Wohnsitzland und Art/Umfang des Interesses.

Die praktische Konsequenz: Ihr Registereintrag wird bei alltäglichen Vorgängen gegengeprüft — von der Bank beim Firmenkonto bis zum Notar beim Immobilienkauf. Ein falscher oder veralteter wirtschaftlich Berechtigter ist damit kein theoretisches Risiko, sondern fällt regelmäßig konkret auf. Deshalb ist die laufende Pflege genauso wichtig wie die Ersteintragung — und beides übernehmen wir.
Ausblick — was ab 2027 kommt

Die EU vereinheitlicht das Geldwäscherecht.

Das Transparenzregister bleibt bestehen — aber der Rahmen darüber wird europäisch. Drei Bausteine des neuen EU-Geldwäschepakets sind für wirtschaftlich Berechtigte relevant. Wir behalten die Umsetzung für Sie im Blick, damit Ihr Eintrag auch nach der Reform sauber bleibt.

AMLR

EU-Geldwäsche­verordnung

Die Verordnung (EU) 2024/1624 gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten — voraussichtlich ab 10. Juli 2027. Sie vereinheitlicht erstmals die Definition des wirtschaftlich Berechtigten EU-weit. Die 25-%-Schwelle bleibt Ausgangspunkt, mehrstufige Beteiligungen werden aber klarer zusammengerechnet — verschachtelte Strukturen müssen genauer dokumentiert werden.

AMLA

Neue EU-Aufsicht in Frankfurt

Die Anti-Money-Laundering Authority mit Sitz in Frankfurt am Main hat 2025 ihre Arbeit aufgenommen und wird bis Ende der Dekade zur zentralen EU-Geldwäscheaufsicht ausgebaut. Sie koordiniert die nationalen Behörden und erhöht den Druck auf vollständige, aktuelle Registereinträge.

BORIS

Vernetzte Register

Die nationalen Transparenzregister werden über ein europäisches Vernetzungssystem verknüpft. Ein wirtschaftlich Berechtigter, der in mehreren EU-Ländern beteiligt ist, wird damit länderübergreifend auffindbar — Unstimmigkeiten fallen künftig auch grenzüberschreitend auf.

Was das für Sie bedeutet: Die Meldepflicht bleibt — sie wird eher strenger geprüft. Wer seinen Eintrag heute korrekt führt, ist auf die Reform bereits vorbereitet. Genau das übernehmen wir: sauberer Bestand jetzt, laufende Anpassung an die neuen EU-Vorgaben, sobald sie greifen.
Rückwirkend nachgeholt · laufend gepflegt

Meldung vergessen? Wir holen sie nach.

Viele Gesellschaften, die sich früher auf die Meldefiktion verlassen haben, sind bis heute gar nicht eingetragen — oft ohne es zu wissen. Die gute Nachricht: Eine versäumte Meldung lässt sich jederzeit nachholen, und eine freiwillige, wenn auch verspätete Meldung wird deutlich milder geahndet als das Abwarten bis zum Anhörungsschreiben. Wir prüfen bei der Übernahme sofort, ob Ihre Gesellschaft und verbundene Gesellschaften korrekt eingetragen sind, holen Versäumtes nach, korrigieren fehlerhafte Einträge und nehmen Sie anschließend in die laufende Pflege — sodass jede künftige Änderung automatisch rechtzeitig gemeldet wird.

  • Bestandsprüfung — wir kontrollieren, ob Ihre GmbH/UG/KG (und Tochter- oder Muttergesellschaften) korrekt und vollständig gemeldet sind.
  • Nachmeldung & Korrektur — versäumte Ersteintragungen und fehlerhafte Angaben bringen wir sauber in Ordnung, bevor eine Unstimmigkeitsmeldung kommt.
  • Laufende Überwachung — Anteilsänderungen, Gesellschafterwechsel und Umstrukturierungen melden wir unverzüglich nach.
So gehen wir vor
SchrittErgebnis
1 · PrüfungStruktur & Bestandkostenlos
2 · ErmittlungwB feststellen§ 3 GwG
3 · MeldungEin- / Nachtrag§ 19 GwG
4 · PflegeÄnderungen laufendFestpreis
Einmal übernommen, läuft Ihre Transparenzregister-Pflege im Hintergrund mit — jede meldepflichtige Änderung erkennen wir aus Ihren Unterlagen und melden sie rechtzeitig, ohne dass Sie daran denken müssen.
Transparenzregister in Zahlen

Die Eckwerte, die Sie kennen sollten.

Schwelle, Stichtag, Bußgeld — alle drei behalten wir für Sie im Blick, von der Ermittlung bis zur laufenden Pflege.

> 25 %
wirtschaftlich Berechtigter — wer mehr als 25 % der Kapitalanteile hält oder Stimmrechte/Kontrolle ausübt, ist meldepflichtig (§ 3 Abs. 2 GwG).
1.8. 2021
Wegfall der Meldefiktion — seither Vollregister: aktive Meldepflicht für alle, unabhängig vom Handelsregister-Eintrag.
150.000 €
Bußgeld bei vorsätzlichem Verstoß (§ 56 GwG); qualifiziert bis 1 Mio. €, im Finanzsektor bis 5 Mio. € / 10 % Umsatz. Plus öffentliche Nennung (§ 57).
§§ 18–26 GwG — Transparenzregister, Führung durch die registerführende Stelle (Bundesanzeiger Verlag) · § 3 GwG — Begriff des wirtschaftlich Berechtigten (25%-Schwelle, mittelbare Kontrolle, fiktiver wB) · § 19 GwG — mitzuteilende Angaben (Name, Geburtsdatum, Wohnort, Art & Umfang, Staatsangehörigkeit) · § 20 GwG — Mitteilungspflicht der Vereinigungen & Angabepflicht der Anteilseigner § 20a GwG — automatisierte Eintragung eingetragener Vereine · § 21 GwG — Trusts & vergleichbare Rechtsgestaltungen · § 23 GwG — Einsichtnahme (EuGH-konform beschränkt, berechtigtes Interesse) · § 23a GwG — Unstimmigkeitsmeldung · § 23b GwG — Abgleich mit dem Grundbuch (StoFöG 2026) · §§ 56, 57 GwG — Bußgeld & öffentliche Bekanntmachung · EuGH 22.11.2022, C-37/20 & C-601/20
So läuft es bei uns ab

Von der Prüfung zur laufenden Pflege — in fünf Schritten.

So bringen wir Ihr Transparenzregister in Ordnung und halten es dort — Ihr Aufwand: Gesellschaftsunterlagen bereitstellen. Den Rest machen wir:

Start

Struktur sichten

Wir prüfen Gesellschafterliste, Beteiligungen und Verträge — und ob überhaupt (und was) bereits eingetragen ist.

Sie · Unterlagen Sichtung
Ermittlung

wB feststellen

Wir bestimmen den/die wirtschaftlich Berechtigten — inkl. mittelbarer Kontrolle und, falls nötig, fiktivem wB.

Wir · § 3 wB
Meldung

Elektronisch eintragen

Wir melden die Angaben nach § 19 über transparenzregister.de — Ersteintragung oder Nachholung inklusive.

Wir · § 19 Meldung
Dokumentation

Nachweise sichern

Wir dokumentieren & archivieren die Ermittlung revisionssicher — für Bank, Notar und mögliche Prüfungen.

Wir · Nachweis Archiv
Laufend

Aktuell halten

Jede meldepflichtige Änderung melden wir unverzüglich nach — kein Bußgeldrisiko durch vergessene Updates.

Wir · Monitoring Festpreis

Alles aus einer Hand: Weil Buchhaltung, Jahresabschluss und Transparenzregister bei uns zusammenlaufen, erkennen wir Änderungen an Ihrer Beteiligungsstruktur sofort — und die Meldung ist erledigt, bevor jemand danach fragt.

Digital heißt bei uns nicht unpersönlich.

Software beschleunigt die Meldung — verantwortlich bleiben Menschen:

01WirFester Ansprechpartner — Ihr Berater kennt Ihre Gesellschaftsstruktur und Ihre wirtschaftlich Berechtigten. Kein Ticketsystem, kein Callcenter.
02WirWirtschaftsprüfer im Haus — für die saubere Beurteilung komplexer Beteiligungs- und Kontrollstrukturen.
03WirRechtsanwältin im Team — bei Poolverträgen, Treuhand oder einem Bußgeldverfahren, für die rechtssichere Einordnung.

Sie werden vor jeder Meldung informiert — transparent statt Blackbox.

Die vier teuersten Register-Fehler.

Was in der Praxis am häufigsten schiefgeht — alle vermeidbar:

Gar nicht gemeldet — Verlass auf die längst abgeschaffte Meldefiktion: die häufigste und teuerste Lücke.
Falscher wB — nur auf die Anteilsliste geschaut, Kontrolle über Verträge oder Treuhand übersehen.
Nicht aktualisiert — Gesellschafterwechsel oder Erbfall nicht nachgemeldet; der Eintrag veraltet.
Abo-Falle — teures „Melde-Abo" eines Drittanbieters gezahlt, obwohl es für die Pflicht nicht nötig ist.

Alle vier lösen sich mit demselben Mittel: eine Kanzlei, die Ihr Register laufend führt — genau das ist unser Job.

Transparenzregister inklusive — bei laufender Betreuung ohne Zusatzkosten.

Teil des FestpreisesBei laufender Mandatsbetreuung ist die Überwachung Ihrer Meldepflichten in der Regel enthalten — die Ersteintragung vereinbaren wir zum transparenten Festpreis, ohne Stundensatz.
Berufsträger & Anwältin im TeamWirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin — Ermittlung des wB, Meldung und Verteidigung im Bußgeldverfahren unter einem Dach.
Digital & ortsunabhängigAlles über das Mandantenportal und transparenzregister.de — Meldung und Pflege gehen bundesweit raus, ohne Kanzleibesuch.
Ihr Team

Ihre Meldepflichten, persönlich verantwortet.

Kein anonymes Portal: Hinter jeder Meldung stehen die Menschen, die Sie hier sehen — Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin unter einem Dach.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
UnternehmerGründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche und rechtliche Verantwortung tragen ausschließlich die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WPStBDipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Verantwortet die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten — auch bei mehrstufigen Beteiligungen, Holding-Strukturen und mittelbarer Kontrolle.

Jakob Röß
StBDipl.-Kfm.Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Steuert die Meldung & laufende Pflege — Ersteintragung, Nachholung versäumter Meldungen und die unverzügliche Aktualisierung bei Änderungen.

Dr. Jeannine Dinnebier
RADr. iur.Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Übernimmt die rechtliche Seite: Beurteilung von Pool- & Treuhandverträgen, Unstimmigkeitsmeldungen und die Verteidigung im Bußgeldverfahren (§ 56 GwG).

Kostenloses Erstgespräch

Register-Meldung klären? Sprechen wir.

Ob Ersteintragung, versäumte Meldung oder laufende Pflege — Raphael Diener nimmt sich 30 Minuten, klärt Ihre Gesellschaftsstruktur und sagt Ihnen, ob und was Sie melden müssen — und was es zum Festpreis kostet.

Raphael Diener
Raphael Diener
Buchhalter · Ihr Ansprechpartner

Ihr Erstgespräch zum Register.

Persönlich, ohne Callcenter. Raphael Diener klärt mit Ihnen Struktur und Meldebedarf — und verbindet Sie bei Bedarf direkt mit dem Berufsträger.

  • 30 Minuten · Telefon oder Video
  • Kostenlos, unverbindlich & vertraulich
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  • Noch nicht eingetragen? Wir holen es nach
Lieber direkt sprechen? Rufen Sie an:0711 – 968 881 55
DSGVO-konform. Ihre Angaben werden ausschließlich zur Terminvereinbarung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
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Sie erhalten gleich eine Bestätigung per E-Mail mit dem Einwahllink. Wir freuen uns auf das Gespräch.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Auf welchen Vorschriften das Transparenzregister steht.

Transparenz statt Blackbox: Diese Regeln bestimmen Meldepflicht, wirtschaftlich Berechtigten, Verfahren, Einsicht und Sanktion. Wir arbeiten ausschließlich entlang des geltenden Rechts — nachvollziehbar und belastbar.

Fabian Klement
✓ Fachlich geprüft von Fabian Klement Wirtschaftsprüfer & Steuerberater
§§ 18–26 GwG

Transparenzregister

Rechtsrahmen des Registers, geführt von der registerführenden Stelle (Bundesanzeiger Verlag), Meldung über transparenzregister.de.

§ 3 GwG

Wirtschaftlich Berechtigter

Natürliche Person mit > 25 % Anteilen/Stimmrechten oder Kontrolle; mittelbare Kontrolle; fiktiver wB, wenn keine Person ermittelbar.

§ 19 GwG

Mitzuteilende Angaben

Name, Geburtsdatum, Wohnort, Art & Umfang des wirtschaftlichen Interesses sowie alle Staatsangehörigkeiten.

§ 20 GwG

Mitteilungspflicht

Pflicht der Vereinigungen zur Meldung; Angabepflicht der Anteilseigner & wirtschaftlich Berechtigten (Abs. 3). Seit 1.8.2021 ohne Meldefiktion.

§ 20a GwG

Vereine

Automatisierte Eintragung eingetragener Vereine durch die registerführende Stelle — meist ohne eigenes Zutun.

§ 21 GwG

Trusts & Stiftungen

Erweiterte Melde- und Angabepflichten für Trustees und Verwalter nicht rechtsfähiger Stiftungen.

§ 23 GwG

Einsichtnahme

Behörden & Verpflichtete voller Zugriff; Öffentlichkeit nur bei berechtigtem Interesse (EuGH-konform beschränkt).

§ 23a GwG

Unstimmigkeitsmeldung

Verpflichtete & Behörden müssen Abweichungen zwischen ihren Erkenntnissen und dem Registereintrag melden.

§ 23b GwG

Grundbuch-Abgleich

Neu (StoFöG 2026): Abgleichpflicht zwischen Transparenzregister und Grundbuch — verschärfte Transparenz im Immobiliensektor.

§§ 56, 57 GwG

Bußgeld & Bekanntmachung

Bußgeld bis 150.000 € (qualifiziert 1 Mio. € / 5 Mio. € / 10 % Umsatz); öffentliche Nennung bestandskräftiger Entscheidungen.

EuGH C-37/20

Einsicht der Öffentlichkeit

Urteil vom 22.11.2022: uneingeschränkter öffentlicher Zugang unzulässig — Einsicht nur mit berechtigtem Interesse.

GoBD

Dokumentation

Die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten ist einzuholen, aufzubewahren & aktuell zu halten — revisionssicher dokumentiert.

AMLR / AMLA

EU-Geldwäschepaket

EU-Geldwäscheverordnung (VO (EU) 2024/1624), unmittelbar ab voraussichtlich 10.7.2027; neue EU-Aufsicht AMLA (Frankfurt) & EU-weite Register-Vernetzung. Ausblick oben.

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Das Geldwäscherecht wird laufend geändert (u. a. durch die EU-Geldwäschepakete und die neue EU-Behörde AMLA). Keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall — Ihre konkrete Melde- und Beteiligungssituation klären wir persönlich. Rechtsstand · Juli 2026
Häufige Fragen

Was Sie zum Transparenzregister wissen sollten.

Von der Meldepflicht bis zum Bußgeld. Fehlt etwas? Wir klären es im kostenfreien Erstgespräch — vertraulich und unverbindlich.

Was ist das Transparenzregister? +
Ein elektronisches Register nach §§ 18–26 GwG, in dem die wirtschaftlich Berechtigten hinter Unternehmen erfasst werden. Es wird vom Bundesanzeiger Verlag geführt (transparenzregister.de) und soll die tatsächlichen Eigentümer- und Kontrollstrukturen offenlegen. Seit Wegfall der Meldefiktion (1.8.2021) ist es ein echtes Vollregister. Mehr unter Kurz erklärt.
Wer muss sich im Transparenzregister eintragen? +
Alle juristischen Personen des Privatrechts (GmbH, UG, AG, Verein, Stiftung) und alle eingetragenen Personengesellschaften (KG, OHG, GmbH & Co. KG, PartG). Grundsätzlich ausgenommen ist nur die GbR — außer sie hält meldepflichtige Anteile. Für e.V. erfolgt die Eintragung automatisiert (§ 20a). Der Überblick unter Wer ist meldepflichtig.
Wer ist wirtschaftlich Berechtigter? +
Immer eine natürliche Person mit mehr als 25 % der Kapitalanteile, mehr als 25 % der Stimmrechte oder vergleichbarer Kontrolle (§ 3 GwG) — auch mittelbar über andere Gesellschaften. Lässt sich niemand ermitteln, gilt der gesetzliche Vertreter als fiktiver wB. Details & Beispiel unter Wirtschaftlich Berechtigter.
Welche Angaben müssen gemeldet werden? +
Nach § 19 Abs. 1 GwG: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort, Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses (z. B. Beteiligungshöhe) sowie alle Staatsangehörigkeiten. Diese Daten sind einzuholen, aufzubewahren, aktuell zu halten und elektronisch über transparenzregister.de zu melden.
Was hat sich mit dem Wegfall der Meldefiktion 2021 geändert? +
Bis 31.7.2021 war eine Meldung entbehrlich, wenn die Daten schon im Handelsregister standen (Mitteilungsfiktion). Seit 1.8.2021 ist diese Fiktion weg — jede Gesellschaft muss aktiv melden, auch bei identischen Handelsregister-Daten. Viele Unternehmen sind seither erstmals meldepflichtig, ohne es zu wissen.
Wie hoch ist das Bußgeld bei fehlender Meldung? +
Bis 100.000 € (einfach), bis 150.000 € (vorsätzlich), bei qualifizierten Fällen bis 1 Mio. € — im Finanzsektor bis 5 Mio. € oder 10 % des Umsatzes (§ 56 GwG). Das Bußgeld verfünffacht sich für Nicht-Melder ggü. verspäteter Meldung, plus öffentliche Nennung (§ 57). Mehr unter Bußgeld & Risiko.
Bis wann muss ich melden — gibt es eine Frist? +
Das Gesetz verlangt eine unverzügliche Meldung — bei Neugründung direkt nach Eintragung ins Handels-/Vereinsregister, bei Änderungen (Anteilsübertragung, Gesellschafterwechsel, Erbfall) ohne schuldhaftes Zögern. Eine feste Tagesfrist gibt es nicht, aber jede Verzögerung erhöht das Bußgeldrisiko. Wir überwachen das für Sie.
Was ist eine Unstimmigkeitsmeldung? +
Nach § 23a GwG müssen Verpflichtete (Banken, Notare, Steuerberater) und Behörden dem Register melden, wenn ihre Erkenntnisse vom Eintrag abweichen. So fällt ein veralteter Eintrag bei jeder Kontoeröffnung oder Beurkundung auf und kann ein Prüfverfahren auslösen. Mehr unter Unstimmigkeit & Einsicht.
Kann die Meldung rückwirkend nachgeholt werden? +
Ja — eine versäumte Ersteintragung lässt sich jederzeit nachholen, und eine freiwillige (wenn auch verspätete) Meldung wird milder geahndet als das Warten auf ein Anhörungsschreiben. Bei einem Wechsel zu uns prüfen wir Bestand & Struktur, holen Versäumtes nach und übernehmen die laufende Pflege. Mehr unter Nachholen & laufend.
Ändert sich durch die EU-Reform (AMLR / AMLA) etwas für mich? +
Die Pflicht bleibt — der Rahmen wird europäisch. Die EU-Geldwäscheverordnung (AMLR, VO (EU) 2024/1624) gilt voraussichtlich ab 10. Juli 2027 unmittelbar und vereinheitlicht die Definition des wirtschaftlich Berechtigten; die neue Aufsicht AMLA in Frankfurt und die EU-weite Register-Vernetzung erhöhen den Prüfdruck. Die 25-%-Schwelle bleibt Ausgangspunkt, verschachtelte Beteiligungen werden aber genauer betrachtet. Wer heute korrekt gemeldet ist, ist vorbereitet. Mehr unter Ausblick.
Was kostet die Transparenzregister-Betreuung bei OnlineBilanz? +
Die Eintragung selbst ist kostenlos; der Bund erhebt lediglich eine geringe jährliche Registerführungsgebühr (nach der Transparenzregistergebührenverordnung aktuell rund 20 € pro Jahr). Unsere Leistung — Ermittlung, Ersteintragung, Änderungen & Pflege — vereinbaren wir zum transparenten Festpreis. Bei laufender Betreuung ist die Überwachung meist enthalten. Vorsicht bei unaufgefordert zugesandten kostenpflichtigen Abo-Angeboten Dritter — die sind für die Pflicht nicht nötig.
Geldwäschegesetz · Transparenzregister nach §§ 18–26 GwG

Register sauber — Bußgeld vom Tisch.

Wirtschaftlich Berechtigte ermittelt, Ersteintragung übernommen, Änderungen unverzüglich gemeldet und alles revisionssicher dokumentiert — alles aus einer Hand, zum Festpreis, von Berufsträgern verantwortet. Ein kostenloses Erstgespräch klärt, ob und was Sie melden müssen.

> 25 % macht wirtschaftlich berechtigt
bis 150.000 € Bußgeld vermieden
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Wirtschaftlich Berechtigte ermittelt Ersteintragung & Nachholung übernommen Änderungen laufend gemeldet

Ben
Ben
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